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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: CMcCandless am 28.10.2020 09:28

Titel: Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 09:28
Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: MrRossi am 28.10.2020 09:57
1. Beim Trend der vielen unbesetzten Stellen ist es doch legitim.
2. Gibt dem AG auch die Möglichkeit besser einarbeiten zu lassen.
3. Entspricht es dem Trend das Regelrenteneintrittsalter nach hinten zu verschieben. ;)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 10:11
1. Irrelevant, da die entsprechenden Stellen nicht unbesetzt wären, weil eine rechtzeitige Nachbesetzung möglich ist.
2. Die Möglichkeit besteht auch früher im Jahr, ohne das Arbeitsverhältnis zu verlängern.
3. Äh ja, irrelevant. Es wird ja auch nicht länger gearbeitet, weil man wirklich noch erwerbstätig sein will (Freude an der Arbeit o.Ä.), sondern nur um den Stichtag 01.12. zu erreichen.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: MrRossi am 28.10.2020 10:20
Zumindest kennt er den Angestellten besser was bei einer Neubesetzung auch nach hinten losgehen kann.
Krankenstand, Erfahrung usw..
Es gibt sicher auch noch andere Ansätze, aber solange es den AG nicht stört wird er seine Begründung haben.


 
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 10:22
Wir reden aber über Fälle, die eigentlich zum bspw. 30.09. ausscheiden würden und dann um drei Monate bis 31.12. verlängert werden. D.h. spätestens zum 01.01. fängt sowieso jemand Neues an.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: EiTee am 28.10.2020 10:27
wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Kaiser80 am 28.10.2020 10:28
Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

Find den Fehler...
Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

Am besten sofort Kontakt mit der Redaktion von "Mario Barth deckt auf" herstellen...
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 10:32
wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.

Als Einwohner der Stadt wird sowas aber bspw. auch von meiner Grundsteuer gezahlt. ;-)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 10:34
Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

Find den Fehler...
Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

Am besten sofort Kontakt mit der Redaktion von "Mario Barth deckt auf" herstellen...

Das etwas gemacht wird, obwohl die eine Seite davon nichts hat, ist natürlich sinnfrei, aber das ist ja auch genau mein Punkt...
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 28.10.2020 12:36
Bei einer ungünstigen Altersstruktur und einer miesen Bewerberlage ist es auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, einen Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 28.10.2020 15:40
Bei einer ungünstigen Altersstruktur und einer miesen Bewerberlage ist es auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, einen Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen.

Ist, wie bereits dargelegt, in diesen Fällen aber nicht gegeben. Die Verlängerung wird unabhängig von der "Bewerberlage" und lange im Voraus zugesagt.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 28.10.2020 16:10
Wenn man dann trotz Vertragsverlängerung um x Monate als AG die Neubesetzung nicht auch um diese x Monate verlängert ist das natürlich Unfug.

Aber es ist sicherlich keine flächendeckendes "Problem".
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 16:55
um x-y zwecks Einarbeitung würde ich mal sagen
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: was_guckst_du am 28.10.2020 18:08
...und was spricht denn nun wirklich dagegen, wenn ein AG einem langjährigen AN zum Abschluss des Arbeitsleben nochmal was Gutes tut (ausser Neid ) ?...
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: WasDennNun am 28.10.2020 18:22
...und was spricht denn nun wirklich dagegen, wenn ein AG einem langjährigen AN zum Abschluss des Arbeitsleben nochmal was Gutes tut (ausser Neid ) ?...
Und er ja auch noch weniger für Ihn zahlen muss, wg. Wegfall AV, RV
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 28.10.2020 18:55
um x-y zwecks Einarbeitung würde ich mal sagen

Nein.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Ndsftw am 28.10.2020 23:54
Dort ein Problem zu sehen, ist weltfremd. Jeder Arbeitgeber und die Gesellschaft kann froh sein, wenn ein Arbeitnehmer länger arbeitet als er muss. Für dich als Steuerzahler hab ich ein großen Trost: die Leute, die so verfahren, sind kleingeistig, weil sie vergessen, dass sich der Steueranteil der Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet und die entsprechenden Kollegen lebenslang mehr Steuern auf ihre Alterseinkünfte zahlen. Das kompensiert die kleine JSZ ganz fix.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 08:03
Es geht aber nicht darum, länger zu arbeiten, statt Rente zu beziehen, sondern neben der Rente weiter zu arbeiten. Also passt das mit dem höheren Steuersatz nicht.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Schokobon am 29.10.2020 08:43
Es gibt durchaus die Fälle, die sich seit dem 60. Lebensjahr nur noch durch die Akten stümpern - überfordert von Thematik/Aufgabenbereich und moderner Technik. Abgesehen von guten selbstgemachten Backwaren kommt da nix mehr bis zum Renteneintritt.
Da werden Stellen über Jahre blockiert und die Kollegen müssen das mittragen.
Wenn dann noch über die Regelaltersgrenze hinaus verlängert wird...nun ja.  :-X


 
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 09:26
Dann liegt Organisationsversagen vor. Wozu gibt es schließlich  Führungskräfte. Andererseits gibt es auch junge Kollegen, die die moderne Technik prima beherrschen, aber fachlich trotzdem herumstümpern. Es braucht halt alles seine Zeit. Und dann sind die alten Kollegen gefordert.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: MrRossi am 29.10.2020 10:39
Es geht aber nicht darum, länger zu arbeiten, statt Rente zu beziehen, sondern neben der Rente weiter zu arbeiten. Also passt das mit dem höheren Steuersatz nicht.
Doch darum geht es, um die Verlängerung über den Renteneintrittszeitpunkt hinaus.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 10:54
Wer das macht, hat nichts verstanden. Es geht darum, trotz Beginn der Regelaltersrente weiter zu arbeiten, was mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen AN und AG möglich ist, sofern diese Vereinbarung vor Beginn der Regelaltersrente geschlossen wird.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 29.10.2020 11:07
Wer das macht, hat nichts verstanden.

Es gibt doch die Möglichkeit trotz Erreichens der Regelaltersgrenze auf die Auszahlung der Regelaltersrente zu verzichten und weiter arbeiten zu gehen. Was sprächen denn dagegen?
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: CMcCandless am 29.10.2020 11:16
Wer das macht, hat nichts verstanden. Es geht darum, trotz Beginn der Regelaltersrente weiter zu arbeiten, was mit einer entsprechenden Vereinbarung zwischen AN und AG möglich ist, sofern diese Vereinbarung vor Beginn der Regelaltersrente geschlossen wird.

Richtig, darum geht es. Es wird Rente bezogen + Arbeitsentgelt.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 11:29
Wer das macht, hat nichts verstanden.

Es gibt doch die Möglichkeit trotz Erreichens der Regelaltersgrenze auf die Auszahlung der Regelaltersrente zu verzichten und weiter arbeiten zu gehen. Was sprächen denn dagegen?

Dann verschenkt man die Rente, die man in voller Höhe bekäme.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Lars73 am 29.10.2020 12:38
Aber man bekommt doch dafür später eine etwas höhere Rente wenn man den Renteneintritt nach hinten schiebt.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 29.10.2020 13:50
eben. Und muss nicht Steuern / SV-Beiträge auf Einkommen und Rente bezahlen.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 14:04
eben. Und muss nicht Steuern / SV-Beiträge auf Einkommen und Rente bezahlen.
Das lohnt sich im Normalfall trotzdem nicht. Einkommen: keine RV- Beiträge, da Rentenbezug, und keine AV- Beiträge. KV ggf Beiträge ermäßigte Satz. Rentenerhöhung durch späteren Rentenbeginn vermutlich minimal.
Es gibt bestimmt Rechner, mit denen man die Beträge ermitteln kann.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Lars73 am 29.10.2020 14:20
Beim Durchschnittsverdienst ist 1 Jahr später in Rente immerhin über 100€ mehr Rente im Monat. So unattraktiv ist dies nicht.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 29.10.2020 14:28
Es gibt keine besseren Rechenmeister als jene kurz vor und in den Jahren nach Renteneintritt.

Da habe ich keine Bedenken. Zumal auch individuelle Faktoren hier im Forum gar nicht erörtert werden können.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 29.10.2020 14:54
Beim Durchschnittsverdienst ist 1 Jahr später in Rente immerhin über 100€ mehr Rente im Monat. So unattraktiv ist dies nicht.
Also rentiert sich das großzügig gerechnet nach 12 Jahren  Rentenbezug.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: TV-Ler am 29.10.2020 14:59
Beim Durchschnittsverdienst ist 1 Jahr später in Rente immerhin über 100€ mehr Rente im Monat. So unattraktiv ist dies nicht.
???
Der aktuelle Rentenwert West liegt derzeit bei 34,19 Euro.
Bei einem Durchschnittsverdienst (= ein Entgeltpunkt) erhöht sich die monatliche Rente also um 34,19 Euro (Brutto).
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Lars73 am 29.10.2020 15:35
Verspäteter Renteneintritt zählt mehr als der normale Anspruch pro Jahr.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 29.10.2020 15:37
Die Erhöhung der Rente wird nicht über den aktuellen Rentenwert sondern über den Zugangsfaktor abgebildet, der sich um 0,5 % pro Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltergrenze erhöht.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: TV-Ler am 29.10.2020 15:46
Die Erhöhung der Rente wird nicht über den aktuellen Rentenwert sondern über den Zugangsfaktor abgebildet, der sich um 0,5 % pro Kalendermonat nach Erreichen der Regelaltergrenze erhöht.
Aha, danke für die Info. War mir nicht geläufig.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 29.10.2020 21:26
Im Kern entscheidet sich der Vor- oder Nachteil in der Gesamtbetrachtung Renteneintritt nach dem Geschlecht.

Aber das darf man ja nicht... ;)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 30.10.2020 08:25
Im Kern entscheidet sich der Vor- oder Nachteil in der Gesamtbetrachtung Renteneintritt nach dem Geschlecht.

Aber das darf man ja nicht... ;)

du hast die Staatsangehörigkeit noch vergessen.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Pham Nuwen am 30.10.2020 14:28
Also rentiert sich das großzügig gerechnet nach 12 Jahren  Rentenbezug.

Einschätzung inklusive des "verschenkten" Jahres des vollen Rentenbezuges?
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 30.10.2020 15:35
Ja. Ich habe aber eine Durchschnittsrente mit dem derzeitigen Nettobetrag zugrundegelegt. Außerdem die zusätzlichen RV- AN-Anteile. Für den Beschäftigten nicht unbedingt lohnend, finde ich. Es sei denn, er hat eine Glaskugel.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 02.11.2020 12:27
Ja. Ich habe aber eine Durchschnittsrente mit dem derzeitigen Nettobetrag zugrundegelegt. Außerdem die zusätzlichen RV- AN-Anteile. Für den Beschäftigten nicht unbedingt lohnend, finde ich. Es sei denn, er hat eine Glaskugel.

Wenn Du schreibst, es rentiert sich erst nach 12 Jahren, während die durchschnittliche Rentenbezugsdauer in Deutschland bei 20 Jahren liegt, sehe ich statistisch keinen einzigen Fall, in dem es sich nicht lohnen würde.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 02.11.2020 16:00
Wenn bei einer Rente, die erheblich über der Durchschnittsrente liegt, der monatliche Rente Erhöhungsbetrag ebenfalls nur ca. 100 EUR beträgt, dauert es natürlich länger, bis es sich rentiert.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 02.11.2020 16:07
Wenn ich also ein laufendes monatliches Einkommen von 5000 € habe, wird sich meine Spareinlage also später rentieren, als bei jemanden mit 2000 € im Monat, der den gleichen Betrag angelegt hat?

Merkste schon, ne ;)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 02.11.2020 16:16
Ich verstehe nicht, was du meinst.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 02.11.2020 16:30
Ich verstehe nicht, was du meinst.

Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Das war doch geklärt. Die Taube ist nach Angabe von Destatis im Schnitt immer erreichbar.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 13.11.2020 09:27
Ausführliche Informationen, allerdings aus 2018, sind zu finden unter http://www.rentenfuchs.info/rentenbeginn-aufschieben-und-rente-erhoehen/
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Wdd3 am 13.11.2020 10:03
Der Rentenfuchs begibt sich auf äußerst Theoretische Pfade. Demnach lohnt sich eine Rentenverschiebung für alle, man muss lediglich das Durchschnittsalter überschreiten. Das trifft statistisch auf jeden 2. zu. Wo bekommt man die für diese Entscheidung notwendige Glaskugel?
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 13.11.2020 10:31
ich würde sagen, dass muss jeder für sich selbst, auch unter Berücksichtigung seines eigenen Gesundheitszustands, entscheiden.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 13.11.2020 10:42
Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.

Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2020 10:55
Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.
Nun, so ein Rentner zeichnet sich doch vor allem dadurch aus, das er, ohne aktuell einer Tätigkeit nachgehen zu müssen, regelmäßige Bezüge hat. Der hat also Tagesfreizeit.
Da macht es wenig Sinn, diesen Rentner mit einem Arbeitnehmer zu vergleichen. Der hat keine Tagesfreizeit.
Für eine Vergleichbarkeit darf das Pendant eben keiner Tätigkeit nachgehen. Somit lebt jener vom Ersparten.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 13.11.2020 11:06
Und du merkst schon, daß das Unfug ist?

Allein schon weil Alimentation auch bei Nicht-Beamten vorkommt.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: TV-Ler am 13.11.2020 11:34
Und du merkst schon, daß das Unfug ist?
Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Kat am 13.11.2020 11:40
Wo steht geschrieben, daß man mit Erreichen der Regelalters für die Rente in Rente gehen MUSS?
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Organisator am 13.11.2020 11:53
Nirgendwo, aber in vielen Arbeitsverträgen steht, dass sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 13.11.2020 12:01

Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Wovon reden wir denn? Von der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus. Wo wäre es sachlich dienlich, hier mit einem Privatier zu vergleichen? Der vorliegende Sachverhalt gibt das nicht her.

Man kann es sicherlich machen, sollte aber anschließend den Arbeitsverdienst des "Verlängerungszeitraumes" zum Rentenanspruch aufaddieren.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 13.11.2020 12:54
Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.

Unter der Überschrift Steuern beleuchtet der Rentenfuchs auch den Fall, dass man weiter erwerbstätig ist.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 13.11.2020 13:07
Der Strang dreht sich aber nicht um einen Hinzuverdienst. Steuerliche Aspekte sind hier nicht einschlägig.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 13.11.2020 14:56
Im Threadverlauf war die Rede davon, dass bei Fortführung der Beschäftigung und gleichzeitigem Rentenbezug erheblich höhere Steuern anfallen, als wenn man auf den Rentenbezug erst mal verzichtet. Das wird beim Rentenfuchs im Abschnitt Steuern gut erläutert.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 13.11.2020 17:30
Es ist ein Paradigmenwechsel, eine glatte Revolution, wie der Rentenfuchs uns erläutert, daß bei höherem Einkommen, höhere Steuern anfallen. ;)

Chapeau!
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Isie am 13.11.2020 18:20
Na ja, man muss es in die Gesamtrechnung mit einbeziehen. Und dafür finde ich die Hinweise ganz gut.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 14.11.2020 15:37
Selbstredend.

Aber das ist doch nur ein kleiner Teil der Rechnung, da kommen 1000 andere Sachen allein im Bereich der Finanzen zusammen.

Und dann ist man immer noch nicht bei der Gesamtbetrachtung, wo andere Faktoren wichtig sind. Augenscheinlich ist bei uns z. B. auch, wann der Partner in Rente gehend. Da liegen dann teils 5 bis 10 Jahre dazwischen und man möchte somit etwas näher zusammen rücken beim Eintritt in den Ruhestand.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: WasDennNun am 14.11.2020 18:44
Der Rentenfuchs begibt sich auf äußerst Theoretische Pfade. Demnach lohnt sich eine Rentenverschiebung für alle, man muss lediglich das Durchschnittsalter überschreiten. Das trifft statistisch auf jeden 2. zu.
Nein, nicht auf jeden Zweiten:
Es ist der Durchschnitt nicht der der Median! auf wie viele das zutrifft kann man so nicht sagen.
Aber trotzdem braucht es die Glaskugel
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 14.11.2020 19:01
Weder Durchschnitt noch Median sind wirklich einschlägig, sondern der Zeitpunkt der Betrachtung. So ist MEINE statistische Lebenserwartung zum Zeitpunkt meiner Geburt und zu meinem 60. Geburtstag eine völlig Andere. ;)

Die Glaskugel wird also immer klarer. Kindersterblichkeit z. B. ist bei Leuten über 25 doch ein recht seltenes Phänomen:-)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: WasDennNun am 15.11.2020 16:36
Weder Durchschnitt noch Median sind wirklich einschlägig, sondern der Zeitpunkt der Betrachtung.
Der Zeitpunkt an dem man es betrachtet ist doch klar definiert:
Renteneintrittsdatum!

Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 15.11.2020 16:48
Das Phänomen jener Person, die im Zeitpunkt des Renteneintritts seine Rente plant liegt etwa in Höhe der Kindersterblichkeit bei über 60 - jährigen ;)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: WasDennNun am 15.11.2020 18:39
Auch ohne Kindersterblichkeit kann man für sich jetzt und  für in 5 10 100 Jahren die Szenarien planen und durchrechnen, natürlich anhand der jetzigen Zahlen und seine Planung zum Entscheidungszeitpunkt mit dann aktuellen Zahlen verifizieren.
Sehe kein Problem und auch keinen Zusammenhang mit Kindersterblichkeit
Oder aber es sein lassen, weil man am plötzlichen Kindstod gestorben ist.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 15.11.2020 19:17
Also doch keine Planung beim Renteneintritt, wie von Dir kolportiert.

WasDennNun passt doch scheinbar wunderbar als ALIAS. ;)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Wdd3 am 16.11.2020 08:44
Es muss etwas Faszinierendes sein, den blinden Zufall durch kurzsichtige Planung zu ersetzen. Wie viele von euch wissen bereits das sie das Rentenalter erreichen?
Habt ihr denn auch schon einen Plan wenn ihr Morgen bereits Tod seid? Das nennt sich Testament und ist deutlich wichtiger als die Rentenplanung, zumindest für die mit Familie und Erbmasse.(jedenfalls wenn man die Familie lieb hat)
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: BAT am 16.11.2020 17:41
Ja, und nüchtern Auto fahren ist wichtiger als ein Dienstjubiläum.

Aber was hat dein Einwurf mit der Diskussion zu tun?

Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Firematthias am 23.11.2020 21:52
Guten Abend zusammen,

also als Berater der DRV in einer Auskunfts- und Beratungsstelle würde ich mal soweit gehen und folgendes sagen. Der Großteil der Rentner tut das erst seitdem die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat auf 6300 Euro im Jahr angehoben wurde bzw. die Betrachtungsweise verändert wurde, weil es defacto erst seither richtig Sinn macht. Coronabedingt sogar nochmal mehr, weil für 2020 44590 Euro als Grenze gilt. Ab 01.01 wieder 6300 zumindest für vorgezogene Altersrenten.

Für Rentner ab der Regelaltersgrenze gibt es und gab es diesbezüglich nie Grenzen. Der Anteil die so verfahren ist auch höher als früher, aber immer noch überschaubar, grade bei der Regelaltersgrenze und insbesondere im TVÖD. Man wollte halt von Seiten des Gesetzgebers mehr Flexibilität und einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen. Da hier Bundestag (TVÖD Bund) und Bundesrat (TVÖD L , VKA etc.) zugestimmt haben, halte ich es nur für folgerichtig die gesetzlichen Spielräume den eigenen Beschäftigten zumindest auch zu ermöglichen. Die Gewerkschaften würden doch im Kreise springen, wenn man als Gesetzgeber flexibel ist und als Arbeitgeber gleichermaßen festgefahren. Zumal selbst bei uns im Haus an allen Ecken Fachkräfte fehlen. Bei uns sind nach wie vor Stellen trotz rechtzeitiger interner wie externer Ausschreibung nicht besetzt. Steuern fließen auch reichlich bei dem Modell und auch Beiträge zu KV und PV.

Ab wann sich was rechnet, lässt sich übrigens nicht mal verlässlich von der DRV sagen. Ist halt wie Altersvorsorge immer eine Wette aufs eigene Leben. Ob man nun aufschiebt oder Rente und Entgelt zugleich bezieht, ist aus meiner Sicht einfach zu vielschichtig und ich persönlich rate allen die rechtzeitig kommen, immer einen Besuch beim Lohnsteuerhilfeverein.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Spid am 23.11.2020 22:25
Bundestag und Bundesrat sind eher kleine AG, die beide den TVÖD Bund anwenden.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Firematthias am 24.11.2020 04:51
Bundestag und Bundesrat sind eher kleine AG, die beide den TVÖD Bund anwenden.

Das an sich ist natürlich richtig, die Teilnehmer der Sitzungen selbst Ministerpräsidenten und Co. sind aber Vertreter Ihrer Länder und dort wird doch oft ein anderer TV angewandt. Es ging mir also eher um den Vetretungscharakter der politischen Akteure, nicht um die tatsächliche Zuordnung der originär Beschäftigten.
Titel: Antw:Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus
Beitrag von: Spid am 24.11.2020 08:05
Welche Vertretungsmacht hätte der Bundestag für die Bundesverwaltung?