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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Neuer12 am 08.12.2020 15:53

Titel: [Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 08.12.2020 15:53
Leider kann ich auf folgendes Thema nicht mehr antworten:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113232.msg172829/topicseen.html#msg172829

Mittlerweile ist dass 2. Bewerbungsgespräch gelaufen.

Ich habe eine 2,5 bekommen (Beurteilung 1,0)
Die Note finde ich schon frech.

Nun geht es mir um folgendes:
Ich gehe davon aus, dass die Konkurrentin, die Ende letzten Schuljahres auf A14 befördert wurde, beide Male eine 1,0 bekommen hat.
Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?

Danke.
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Yvonne am 08.12.2020 22:15

Ist es jetzt so, dass diese trotzdem schlechter sein müsste, da sie sich in A14 nicht bewährt (ich seit 8 Jahren mit vier 1,0 Beurteilungen) hat oder habe ich so keine Chance?

Die Beurteilung ist das mit Abstand wichtigste Kriterium im Auswahlverfahren, und eine Beurteilung in A14 ist gegenüber einer solchen in A13 höherwertig. Wie man das genau gewichtet, ist meines Wissens nicht festgelegt. Ich vermute, es muss nur sachlich nachvollziehbar und aktenkundig gemacht werden. Die Bewertung des Gesprächs dürfte nur dann eine Rolle spielen, wenn allein nach den Beurteilungen keine klare Entscheidung getroffen werden kann (quasi Gleichstand).
In der Praxis wird man dies aber wohl vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen müssen, wenn die Behörde ihren "Wunsch" verwirklichen möchte...
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 08.12.2020 22:18
Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Yvonne am 08.12.2020 22:21
Im jetzigen Verfahren ist die Konkurrentin allerdings A14, da sie vor nem halben Jahr befördert wurde.
Wäre damit Gleichstand bzgl. Beurteilung oder ist es weiterhin so, dass ich einen klaren Vorteil gäbe, da ich seit 8 Jahren A14 bin?
Entscheidend ist doch, ob die Konkurrentin eine Beurteilung in A14 hat. Das dürfte bei der so kurz zurückliegenden Beförderung ja nicht der Fall sein.
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 08.12.2020 22:25
Ich denke schon.
Man hat auch bei mir extra nochmals eine Beurteilung zu angefordert.
Und sie wird sicher auch eine 1,0 haben
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: clarion am 09.12.2020 07:52
Hm, bei uns ist die erste Beurteilung nach einer Beförderung erst einmal schlechter, da man mit einem höheren Statusamt eine höhere  Anforderung erfüllen muss. Gilt das bei Euch nicht?
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 09.12.2020 07:58
Der SL, der sie will, hat sie beurteilt.
Von daher denke ich nicht.
Muss er so ja nicht machen.
Die Frage ist, was so eine Beurteilung wert ist.
Und was ein gerichtliches Vorgehen dagegen nutzt.
Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: clarion am 09.12.2020 08:17
Hallo, ich würde  die Beurteilungsrichtlinie deines BL konsultieren  und die Aussagen der Beurteilungskommission, falls es eine solche in Deinem BL gibt.

Falls Du in einer  Konkurrentenklage obsiegst bekommt sie die Stelle nicht. Ob Yu sie bekommst oder noch mal ausgeschrieben wird, weiß ich nicht.
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 09.12.2020 08:31
Ist BAWÜ.
So etwas gibt es bei uns m.m.n. nicht.
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 09.12.2020 16:46
was_guckst_du und 2strong hatten im alten Threads informative Antworten gepostet.
Kann man ihnen irgendwie anzeigen, dass es in diesem Threads weitergeht?
Titel: Antw: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 und Mitbewerber A14
Beitrag von: BStromberg am 10.12.2020 06:58
Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?

Nicht unmittelbar.

Es besteht im Obsiegensfall zunächst einmal nur der Primäranspruch, dass die Stelle nicht besetzt wird mit jmd. anderen und dann bekommt man einen Anspruch auf Durchführung eines korrekten/ermessensfehlerfreien Verfahrens.

Meist machen die Verwaltungsgerichte den Streitparteien aber durch die Blume oder sogar recht deutlich klar, dass die Konkurrentin/Klägerin (nach Sach- und Aktenlage) i.R.d. Bestenauslese zu nehmen wäre... das ist aber nur ein mittelbares Ergebnis aus dem Gerichtsprozess. Vielleicht schließt man aber auch einen (wie auch immer gearteten) Vergleich, der die Behörde dann natürlich bindet... man weiß es nicht!

Wäre nicht das erste Mal, dass ein Bewerbungsverfahren so nochmal neu gestartet wird und dann "ein lachender Dritter" aus dem Hut gezaubert wird bzw. urplötzlich aus dem Nichts auftaucht  ;D
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 10.12.2020 07:38
Auf deutsch:
Man selbst hat meistens nix davon außer Ärger und dass man dann zukünftig erst Recht keine Chancen auf einen ähnlichen Job hat?

Wie schätzt ihr überhaupt die Chancen bei diesem Sachverhalt ein?
Eindeutig oder eher weniger Chancen?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Lars73 am 10.12.2020 07:47
Es gibt Fälle wo es quasi nur noch eine mögliche Entscheidung gibt. Da hat man dann die Chance auch tatsächlich die Stelle zu erstreiten. Zumindest sind für beamte die Chancen signifikant höher als im Tarifbeschäftigten Bereich. Es kommt immer darauf an welchen Fehler man im Verfahren angreift. (Lässt sich der Fehler korrigieren und führt der zum Abbruch des Verfahrens. Gibt es nur noch eine denkbare Entscheidung nach Korrektur...)

Wenn ein Dienstherr geschickt agiert hat, besteht kaum eine Chancen. Es kommt vor, dass erschreckende Fehler gemacht werden (und auch aus den Akten erkennbar sind). Dann hat man Chancen die Stelle zu erhalten. In der beschriebenen Konstellation ist die Chance vermutlich eher gering.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 10.12.2020 08:00
...da die Konkurrentin erst seit kurzem die A14 Stelle inne hat, kann es sich bei der dort vorgenommenen Beurteilung eigentlich nur um eine Anlassbeurteilung handeln...

...hier wäre vielleicht folgendes Urtel des OVG Sachsen-Anhalt interessant:
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/MWRE200001740
Titel: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 10.12.2020 08:07
Dei Frage ist ja auch falls man daas Verfahren gewinnt, inwieweit du dann an dieser Schule verbrannt bist. Du schriebst ja sleber der Schulleiter möchte deine Konkurrentin haben
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 10.12.2020 09:37
Ich möchte halt schon irgendwie signalisieren, dass es so eigentlich nicht geht
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Fragmon am 10.12.2020 09:52
Hier kannst du bestimmt geeignete Urteile heraussuchen. Für mich mit Abstand die beste Sammlung für diese Themen

Dienstliche Beurteilung
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/_temp_/Internet_neu/FA_Trier/Die_dienstliche_Beurteilung_Rechtssprechung_12.08.2020.pdf

Auswahlverfahren - Konkurrentenklage
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/_temp_/Internet_neu/FA_Trier/Auswahlverfahren_bei_Bef%C3%B6rderungen.pdf
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 10.12.2020 09:58
Ich möchte halt schon irgendwie signalisieren, dass es so eigentlich nicht geht

...ich glaube, dass wissen die Handelnden selbst - es interessiert sie aber nicht (vielleicht, weil sie bisher immer damit durchkamen)...da kannst du signalisieren, wie du willst und dich ärgern...da bleibst du besser ruhig oder wehrst dich richtig...
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 10.12.2020 13:14
Und wie sähe das richtige werben deiner Meinung nach aus?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 10.12.2020 17:37
"richtige wehren" natürlich
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Yvonne am 10.12.2020 18:21
Auf deutsch:
Man selbst hat meistens nix davon außer Ärger und dass man dann zukünftig erst Recht keine Chancen auf einen ähnlichen Job hat?

Das kann in beide Richtungen gehen, je nach Einstellung und Agieren der Beteiligten. Es gibt durchaus erfolgreiche Kläger, die ihre Karriere auf Konkurrentenklagen aufgebaut haben (überspitzt gesagt). Man kann sich damit den Ruf erarbeiten, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: BStromberg am 11.12.2020 08:12

Das kann in beide Richtungen gehen, je nach Einstellung und Agieren der Beteiligten. Es gibt durchaus erfolgreiche Kläger, die ihre Karriere auf Konkurrentenklagen aufgebaut haben (überspitzt gesagt). Man kann sich damit den Ruf erarbeiten, dass man sich nicht für dumm verkaufen lässt.

Ja, kann klappen.

Ein ehem. Kollege hat eine noch bessere Entscheidung für sich erstritten.

Er wurde auch zu Unrecht nicht bei einer Ausschreibung berücksichtigt (evidente Fehlinterpretation i.R.d. Bestenauslese).

Man hat sich dann vergleichsweise vor Gericht darauf geeinigt, dass der Kläger auf den ihm eigentlich zustehenden Beförderungsdienstposten verzichtet, dafür wurde dann im Gegenzug eine finanzielle Entschädigung dergestalt geleistet, dass sich der Dienstherr dazu verpflichtet hat, den Differenzbetrag zwischen der aktuellen Besoldung und dem Beförderungsdienstposten sofort und solange zu zahlen, bis der Kläger tatsächlich eine Beförderung für sich realisiert hat.

Es gab dann naturgemäß eine sehr wohlwollende Beurteilung und der Kläger ist relativ zeitnah zu einer anderen Behörde gewechselt.

Win-Win für alle!
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 11.12.2020 10:36
Bei einem solchen Vergleich sollte auch ein Beförderungsfolgeschaden berücksichtigt werden.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 11.12.2020 21:22
Ihr würdet 8n diesem Fall klagen?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 14.12.2020 07:10
...ich habe selber ein Konkurrentenklage erfolgreich durchgeführt...der AG hat nach der OVG-Entscheidung das Handtuch geworfen... 8)
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 14.12.2020 07:13
...du siehst ja, wohin der Hase bei dir läuft...also solltest du dem AG klar machen, dass du dieses Spielchen nicht mitspielen wirst...
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 14.12.2020 12:02
Jetzt erkenne ich erst, um welchen Fall es sich hier handelt:

Nach meiner Erinnerung bist Du bereits mehrfach als Oberstudienrat beurteilt worden (Regelbeurteilungen). Die letzten beiden Regelbeurteilungen entsprachen der Gesamtnote 1 (Bestnote). Die Kollegin ist zuletzt als Oberstudienrätin mutmaßlich ebenfalls mit 1 beurteilt worden, zuvor als Studienrätin mit 1. Ist der Sachverhalt soweit korrekt?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: IGL am 14.12.2020 12:06
Ihr würdet 8n diesem Fall klagen?

Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.




Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: RsQ am 14.12.2020 12:33
Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.

Man weiß ja, dass das im Alltag öfter so ist. Aber warum? D.h. warum können sich die Beteiligten nicht einfach so professionell zusammenreißen, dass eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsgebers/Dienstherrn möglich ist? Arbeit hat immer auch etwas mit Professionalität zu tun - da muss niemand der dickste Kumpel sein ...
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 14.12.2020 12:42
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben...
Die Beförderung war zu dem Zeitpunkt bereits erfolgt?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: IGL am 14.12.2020 13:00
Nein, er war noch in der Bewährungszeit.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: IGL am 14.12.2020 13:09
Ich kann Dir aus meiner Warte heraus berichten, dass eine Klage wohl überlegt sein will. An meiner Schule kam es vor drei Jahren zu einem vergleichbaren Fall - Abteilungsleiterstelle sollte besetzt werden, es gab mehrere Bewerber, die Schulleitung wollte einen internen Bewerber, nach einer Klage wurde die Stelle mit einem externen besetzt.
Der neue Abteilungsleiter hat innerhalb eines Jahres die Stelle zurückgegeben, weil ihm bewusst wurde, dass er als Einzelkämpfer im System keine Chance hat und die Schulleitung ihm deutlich gemacht hat, wie seine Beschäftigung in Zukunft aussehen würde. Es war interessant zu sehen, wie schnell unliebsames Personal entsorgt wird.

Ich will damit nicht aussagen, dass Unrecht wehrlos hingenommen werden soll. Es gibt meines Erachtens abseits der formalen Faktoren aber noch perspektivische Belange zu berücksichtigen, die insbesondere im System Schule gewichtig sind.

Man weiß ja, dass das im Alltag öfter so ist. Aber warum? D.h. warum können sich die Beteiligten nicht einfach so professionell zusammenreißen, dass eine Zusammenarbeit im Sinne des Arbeitsgebers/Dienstherrn möglich ist? Arbeit hat immer auch etwas mit Professionalität zu tun - da muss niemand der dickste Kumpel sein ...

Ich vermisse die Professionalität an meiner Schule in manchen Bereichen, unter anderem hinsichtlich des Führungsverständnisses. Die Schulleitung hat enorme Macht und kann, solange sie den Bogen nicht überstrapaziert und sich juristisch angreifbar macht, schalten und walten, wie es ihr beliebt.
Was mir in den letzten Jahren ebenfalls sehr deutlich vor Augen geführt wurde: Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde hat vor allen Dingen ein Interesse - die Schule soll geräuschlos laufen, ohne Probleme zu verursachen. Dann ist die Welt in Ordnung. Das heißt beispielsweise, dass die Schulleitung grundsätzlich Rückendeckung erhält, unliebsames Personal zu entsorgen und somit den ruhigen und geräuschlosen Status quo wieder herzustellen.

Subversive Elemente haben daher einen schweren Stand.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: WasDennNun am 14.12.2020 13:27
Ist das jetzt Lob oder Kritik oder einfach nur Sachstandsbericht?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 15.12.2020 05:47
Jetzt erkenne ich erst, um welchen Fall es sich hier handelt:

Nach meiner Erinnerung bist Du bereits mehrfach als Oberstudienrat beurteilt worden (Regelbeurteilungen). Die letzten beiden Regelbeurteilungen entsprachen der Gesamtnote 1 (Bestnote). Die Kollegin ist zuletzt als Oberstudienrätin mutmaßlich ebenfalls mit 1 beurteilt worden, zuvor als Studienrätin mit 1. Ist der Sachverhalt soweit korrekt?
Ja und seit Mai ist sie OStR. Und hat da mit Sicherheit auch eine 1,0 bekommen
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 15.12.2020 09:43
Wenn das Deine absehbar einzige Chance auf Beförderung ist und die Durchführung eines Auswahlgesprächs nicht vorgeschrieben war (z. B. durch Auswahl- oder Beförderungsrichtlinie), solltest Du klagen, denn Deine 1 in der vorletzten Beurteilung wiegt deutlich mehr als die 1 der Konkurrentin im damals noch niedrigeren Statusamt. Das ist deshalb von Bedeutung, weil vorhergehenden Beurteilungen regelmäßig höhere Bedeutung zugemessen ist, als den Momentaufnahmen von Auswahlgesprächen.

Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 209/11
"Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen; Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen; so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen), war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet."

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.12.11, 4 S 2543/11,
"Gerade mit Blick auf Vorstellungsgespräche gewinnt der Aspekt an Bedeutung, dass ein solches Gespräch allenfalls eine Momentaufnahme von der Persönlichkeit des Bewerbers vermitteln kann und der Eindruck eines solchen Gesprächs daher nur eine beschränkte Aussagekraft hat."
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 15.12.2020 09:46
Ältere Beurteilungen werden ja aber gleichwertig mit dem Auswahlgespräch gesehen.
Dann wäre ich ja raus, da sie mich hier ja nicht so gut wie die Konkurrentin gesehen haben.

Oder siehst du das anders?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 15.12.2020 09:48
Woher nimmst Du die Einschätzung, dass sie als gleichwertig angesehen werden?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 15.12.2020 09:53
Woher nimmst Du die Einschätzung, dass sie als gleichwertig angesehen werden?

Das lese ich aus diesem Urteil:
Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18.08.2011 - 5 ME 209/11
"Ein Ermessensspielraum dahingehend, für die Auswahlentscheidung auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (zum Beispiel Durchführung von strukturierten Auswahlgesprächen; Rückgriff auf ältere dienstliche Beurteilungen; so genannte ausschärfende Betrachtungsweise der einzelnen Beurteilungsmerkmale der aktuellen dienstlichen Beurteilungen), war dem Antragsgegner angesichts des beachtlichen Bewertungsunterschiedes nicht mehr eröffnet.""

Du siehst es anders?

Habe halt auch die Befürchtung mich dadurch ganz zu verbrennen.
Titel: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 15.12.2020 11:06
Du musst den Beschluss insgesamt lesen, zumindest aber den unmittelbaren Kontext des Zitats. Dann erfährst Du, dass ein erheblicher Bewertungsunterschied vorlag. Als erheblicher Bewertungsunterschied wurde eine unterschiedliche Gesamtnote erachtet. Einen solchen erheblichen bewertungsunterschied stellt auch eine gleiche Gesamtnote dar (wie bei Euch), wenn sie in unterschiedlichen Statusämtern erworben wurde (auch wie bei Euch).

Der von Dir ggf. zu verfolgende Ansatz ist also folgender:
Bei aktuell gleicher Beurteilungslage im gleichen Statusamt ist der vorhergehenden Beurteilung größeres Gewicht beizumessen als der Momentaufnahme eines Auswahlgesprächs. Bei Berücksichtigung der vorhergehenden Beurteilung bist Du klar leistungsstärker, da du die gleiche Gesamtnote im höheren Statusamt erworben hast. Ungeachtet dessen, könntest Du zusätzlich auch die Eignung des Auswahlgesprächs aufgrund formaler Defizite angreifen. Die formalen Anforderungen an Struktur und Dokumentation sind recht hoch, so dass nicht unwahrscheinlich ist, dass eine in diesen Fragen wenig routinierte Schulleitung diesen strengen Anforderungen bei der Durchführung nicht entsprochen hat.

Das man mit einer Klage verbrannte Erde hinterlässt, ist zu erwarten. Wenn absehbar ist, dass man Dir im nächsten Jahr einen anderen Beförderungsposten anbietet, würde ich von einer Klage vermutlich absehen. Wenn das Deine letzte, zumindest absehbar letzte realistische Chance auf eine entsprechende Beförderung ist, würde ich zu einer Klage tendieren. Bewerbungen an anderen Schulen bleiben ja nach wie vor eine Option.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 15.12.2020 11:18
Das Bewerbungsverfahren hat die höhere Schulaufsichtsbehörde durchführt.
Ich gehe davon aus, dass hier alles passt.
Titel: Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 15.12.2020 11:45
Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.

Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 15.12.2020 12:51
...die Meinung, dass Dienstherren immer alles richtig machen und sich dabei ausschließlich von geltendem Recht leiten lassen, ist zwar weit verbreitet, aber letztendlich nur eine Illusion...dabei handelt es sich aber nicht um Handeln wider besseren Wissens, sondern oft wird nur nach der Maxime "das haben wir immer so gemacht" gehandelt...

..ein solches Verhalten ist  besonders oft erkennbar, wenn die Entscheidungsträger schon sehr lange in Ihrer Position sind...
Titel: Antw:Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 15.12.2020 16:32
Davon würde ich ohne Weiteres nicht ausgehen. Denn das bedeutete, dass Oberbehörden oder oberste Behörden beanstandungsfreie Auswahlverfahren durchführen. Ich darf Dir versichern, dass dem nicht so ist.

Hilfreich wäre jetzt, wenn Du kurzfristig in Erfahrung bringst, ob es Auswahl- oder Beförderungsrichtlinien gibt, die in Eurem Fall Anwendung finden.

Wo findet man das raus?
Ich finde nichts
Titel: Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 15.12.2020 17:17
Ich würde mich zunächst bei der Bezirksregierung (Schulaufsicht) erkundigen.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 16.12.2020 23:20
Habe ein Feedbackgespräch mit den Verantwortlichen.
Würdet ihr dort anklingeln lassen, dass das Bewerbungsverfahren tlw. nicht fair bzw. rechtlich fragwürdig war?
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: CmdrMichael am 16.12.2020 23:35
Wenn du es ansprichst, achte auf jeden Fall auf "Ich Botschaften" und konkrete Punkte.
Statt "Das Bewerbungsverfahren war rechtlich fragwürdig", würde ich formulieren: "Ich empfinde den Vorgang des Bewerbungsverfahrens als rechtlich fragwürdig (oder unfair). Insbesondere Punkt X .... Auch Punkt Y halte ich für ...

Zu Feedback (bzw. Konfliktgespräch) gibt es ja auch diverses Material im Netz, wie man sowas gut aufbaut und was wichtige Punkte sind.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: 2strong am 17.12.2020 03:20
Ich würde gar nichts anklingen lassen, wenn ich mir der Sache nicht sicher wäre. Sehe auch grundsätzlich keinen Mehrwert un einem Feedback zu einem Verfahren, in dem ich aus Gründen, die im Zweifel nicht offengelegt werden, nicht obsiegt habe.

Du solltest schleunigst klären, welchen Regelungen das Verfahren unterworfen war (Auswahl- bzw. Beförderungsrichtlinie etc.) und dann entscheiden, ob Du einer evtl. Verletzungen Deines Bewerbungsverfahrensanspruchs durch Feststellung- und Verpflichtungsklage bzw. Schadenersatzforderung begegnen möchtest.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 17.12.2020 06:52
...und auf die 14Tagefrist achten zwischen Negativmitteilung und Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens...
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: BStromberg am 17.12.2020 08:04
Habe ein Feedbackgespräch mit den Verantwortlichen.
Würdet ihr dort anklingeln lassen, dass das Bewerbungsverfahren tlw. nicht fair bzw. rechtlich fragwürdig war?

Auf keinen Fall Munition verschießen, wenn man - so in einem belanglosen Feedbackgespräch - keine Wirkungstreffer erzielen kann!

Das würde ich mir alles für das Klageverfahren offen halten; insb. weil man ehrlicherweise nicht einschätzen kann, wo "der Verantwortliche" steht?!

Alles notieren, Belege sammeln, Aussagen protokollieren und etwaige Schwachstellen in der Argumentation ausfindig machen.
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: was_guckst_du am 17.12.2020 08:11
...ich wurde seinerzeit vom DBB vertreten...die Jungs waren fix und vor allem sachkundig...mein Dienstherr hat sich vor dem VG und OVG regelrecht blamiert :D
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Neuer12 am 17.12.2020 16:26
Klagen ist eher keine Option....denn ich will eigentlich an diese Schule, aber nicht mehr unter diesem SL, wenn er mit so unfairen Mitteln kämpft.
Strategie wäre schon deutlich zu machen, dass ich weiß, dass das Bewerbungsverfahren zumindest fragwürdig war (Abbruch, Beförderung ab der Kollegin, anfordern einer neuen Beurteilung, obwohl noch kein Jahr seit der alten vergangen war, Gespräch höher gewichten als alte Beurteilungen...).

Und dann Mal schauen, in etwas dazu gesagt, angeboten wird etc.
Was denkt ihr?

Danke schonmal
Titel: Antw:[Allg] Beförderungschancen auf Funktionsstelle (A15) mit A13 &Mitbewerber A14
Beitrag von: Unknown am 17.12.2020 16:39
Klagen ist eher keine Option....denn ich will eigentlich an diese Schule, aber nicht mehr unter diesem SL, wenn er mit so unfairen Mitteln kämpft.
Von dem was du so geschrieben hast, wirste aus meiner Sicht nicht ohne klagen weiterkommen. Der SL scheint ziemlich unbelehrbar zu sein und mit Logik und Argumenten wirst du da bestimmt nicht weiter kommen, ausser du schaffst deinerseits Fakten. Die werden mit Sicherheit nicht zum Betriebsklima beitragen.

Und dann Mal schauen, in etwas dazu gesagt, angeboten wird etc.
Was denkt ihr?
Ich würde davon ausgehen, dass dir nichts angeboten wird. Dir wurde bereits mehr oder weniger klar gemacht, dass man dich nicht haben will. Deshalb frage ich mich, warum sollte man dir was anbieten.
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Beitrag von: 2strong am 17.12.2020 16:40
Wenn der Schulleiter absehbar in Ruhestand tritt und weitere Beförderungsmöglichkeiten greifbar sind, kann das eine Option sein. An Stelle der Schulleitung würde ich Verfahrensfehler bestreiten und Dir im Ergebnis nichts anbieten.
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Beitrag von: Neuer12 am 17.12.2020 16:56
Ich rede nicht mit dem Schulleiter...sondern mit der Schulbehörde.
Der SL hat nichts zu sagen im Verfahren (zumindest offiziell).

Er konnte mich, wenn ich die Stelle erhalte, aber in der Probezeit durchfallen lassen
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Beitrag von: 2strong am 18.12.2020 00:59
Auch auf dieses Gespräch solltest Du Dich durch Eruierung der rechtlichen Rahmenbedingungen vorbereiten.

Ist das ein Gespräch mit einem Entscheidungsträger?
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Beitrag von: Neuer12 am 18.12.2020 04:36
Ja, mit den beiden, die das Gespräch geführt haben.
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Beitrag von: was_guckst_du am 18.12.2020 09:05
...ganz ehrlich?...diese Gespräche bringen gar nichts, ausser vielleicht die Erkenntnis auf der "Gegenseite", dass du trotz Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten nicht wirklich gewillt bist, dich zu wehren...

...man hat also alles "richtig" gemacht...
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Beitrag von: 2strong am 18.12.2020 10:09
Ich befürchte das auch. Wenn Du Dich nicht zu den zwingenden Verfahrensvoraussetzungen erkundigst bzw. eine Klage für Dich bereits ausgeschlossen hast, war es das.
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Beitrag von: Neuer12 am 19.12.2020 16:51
Ja, ich denke ich werde nicht klagen.
Ich will eigentlich nicht mehr an die Schule und habe die Befürchtung mir zukünftig alles zu verbauen.
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Beitrag von: Neuer12 am 26.01.2021 11:56
Habe heute den Bescheid bekommen, dass es einen Kollegin wird, die auch erst vor kurzem befördert wurde.

Im Schreiben wird nicht auf einen Widerspruch od.Ä. hingewiesen.
Ist das dann rechtens?
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Beitrag von: was_guckst_du am 26.01.2021 11:59
..diese Antwort ist möglich..einen Rechtsbehelf braucht es dabei nicht...auf Nachfrage muss dir aber nachvollziehbar erklärt werden, warum man sich für diese Kollegin entschieden hat..
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Beitrag von: Neuer12 am 26.01.2021 12:08
..diese Antwort ist möglich..einen Rechtsbehelf braucht es dabei nicht...auf Nachfrage muss dir aber nachvollziehbar erklärt werden, warum man sich für diese Kollegin entschieden hat..

Danke.

Mache ich das schriftlich oder mündlich?
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Beitrag von: was_guckst_du am 26.01.2021 12:12
...ich würde mir das in einem Gespräch erklären lassen wollen...
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Beitrag von: was_guckst_du am 26.01.2021 12:14
...wenn man dich nach dem Grund des Gesprächwunsches fragt, sage, dass du abchecken willst, inwieweit ggfls. deine Bewerberverfahrensrechte berührt sind...
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Beitrag von: Neuer12 am 27.01.2021 14:03
Den Grund haben sie mir vor 3 Wochen in einem Feedbackgespräch eigentlich schon erklärt...es hörte sich damals nur so an, dass ein Konkurrent mit nicht relativ neuer A14 die Stelle erhält...ist nun aber doch so.