Wenn ich Recht bekomme, bekomme ich dann automatisch die Stelle?
Nicht unmittelbar.
Es besteht im Obsiegensfall zunächst einmal nur der Primäranspruch, dass die Stelle nicht besetzt wird mit jmd. anderen und dann bekommt man einen Anspruch auf Durchführung eines korrekten/ermessensfehlerfreien Verfahrens.
Meist machen die Verwaltungsgerichte den Streitparteien aber durch die Blume oder sogar recht deutlich klar, dass die Konkurrentin/Klägerin (nach Sach- und Aktenlage) i.R.d. Bestenauslese zu nehmen wäre... das ist aber nur ein mittelbares Ergebnis aus dem Gerichtsprozess. Vielleicht schließt man aber auch einen (wie auch immer gearteten) Vergleich, der die Behörde dann natürlich bindet... man weiß es nicht!
Wäre nicht das erste Mal, dass ein Bewerbungsverfahren so nochmal neu gestartet wird und dann
"ein lachender Dritter" aus dem Hut gezaubert wird bzw. urplötzlich aus dem Nichts auftaucht