Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BYL am 10.12.2020 15:13
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An den Arbeitstagen vom 19. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar entfällt der Dienst an den Dienststellen des Freistaats Bayern, so informiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimatmit Schreiben vom 9. Dezember 2020. Die ausfallenden Arbeiten sind bis 31. Dezember 2021 einzuarbeiten.Die Behörden bleiben aber weiter geöffnet.
BBB informiert
Die Regelung gilt nicht für Beschäftigte, die an diesen Tagen im Homeoffice sindBeschäftigte, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörden erforderlich istBeschäftigte des PolizeibereichsAlle Beschäftigten des GesundheitswesensBeschäftigte anderer systemrelevanter Bereiche
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Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.
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WIE NACHARBEITEN das ist jawohl ein witz ich persönlich koennte das zb ga nicht mit meine 35 minusstunden
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Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.
Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?
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Es besteht aber auch die Möglichkeit Erholungsurlaub zu nehmen oder bestehendes Arbeitszeitguthaben einzusetzen.
Eine Anrechnung auf das Kontingent der Gleittage (24 Tage) erfolgt nicht.
aus dem FMS: "Für Beschäftigte, die keiner der genanntenPersonengruppen angehören, entfällt der Dienst an den Arbeitstagen vom 19. Dezember 2020 bis ein-schließlich 10. Januar 2021. Die hierdurch individuell ausfallende Arbeitszeitist bis zum 31.Dezember 2021 einzuarbeiten.Der Einarbeitungsverpflichtung kann ganz oder teilweise durch die Inan-spruchnahme von Erholungsurlaub oder den Einsatz bestehender Arbeits-zeitguthaben nachgekommen werden. Beim Einsatz von Arbeitszeitgutha-ben zur Erbringung der Einarbeitungsverpflichtung an ganzen Tagen han-delt es sich nicht um freie Tage im Sinne des § 7Abs. 6 Satz 1 BayAzV. Eine Anrechnung auf das Kontingent der Gleittage erfolgt damit nicht"
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Ist das ganze rechtens?
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Wichtig wird doch sein, wer oder was ist systemrelevant. Diese sind nicht befreit. Als Beamter (hoheitliche Aufgaben) recht schwer, nicht systemrelevant zu sein.
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Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?
31.12.2021
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Ist das ganze rechtens?
Der obersten Instanz der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit zufolge ist der Part mit dem Nacharbeiten wohl nicht haltbar, wenn Beschäftigte richtig reagieren. 8)
Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.
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Wenn der Dienst ab 19.12. entfällt, man aber (verstehe ich das so richtig?) die Arbeitsergebnisse zum 31.12. liefern soll, geht es doch eher ums VORarbeiten, oder?
31.12.2021
Huch, tatsächlich. Das verdirbt die Pointe. 8)
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Die Regelung gilt nicht für Beschäftigte, die an diesen Tagen im Homeoffice sindBeschäftigte, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörden erforderlich istBeschäftigte des PolizeibereichsAlle Beschäftigten des GesundheitswesensBeschäftigte anderer systemrelevanter Bereiche
Mmmh. Also ich bin zwar nicht im Gesundheitswesen, aber dort im Gesundheitsamt derzeit eingesetzt. Also dürfte ich an den Arbeitstagen keine Quaräntäne veranlassen, sehr wohl aber am bei mir planmäßig eingetragenen 1. Weihnachtstag sowie an Neujahr? :o
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Wichtig wird doch sein, wer oder was ist systemrelevant. Diese sind nicht befreit. Als Beamter (hoheitliche Aufgaben) recht schwer, nicht systemrelevant zu sein.
Beamte sind zwar "im System", eine Relevanz von Beamten konnte ich bisher noch nicht erkennen.
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So wird des formuliert: Entfall der Dienstpflicht vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 mit Einarbeitungsverpflichtung >:(
Nachdem mir mit Verweis auf §10 AGO verboten wurde, Homeoffice (Phantasiebegriff, den es arbeitsrechtlich gar nicht gibt) zu machen, weil nicht alle Geräte und die Internetverbindung vom AG gestellt wurde und ich meinen Urlaub aufgebraucht habe, bleibt nur das "Einarbeiten" der 13 Tage :(
Arbeitsleistung habe ich angeboten, aber ich glaube, der Freistaat Bayern läßt das nicht durch gehen. Ich finde das skandalös.
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Dann lass es dem Freistaat Bayern nicht durchgehen. Dafür gibt es Arbeitsgerichte.
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Eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage dazu:
Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Dann können die „ausfallenden Arbeiten“, was ist das eigentlich für ein Begriff, schlecht ausfallen, da man die ja in einem AU Fall auch nicht nacharbeiten muss.
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Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Wenn Du tatsächlich krank bist, natürlich.
Falls Du nicht krank bist gehörst Du IMHO schon für die Frage gefeuert. >:(
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Und dem Arzt,der die ausstellt, die Approbation entzogen.
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Wieso nicht Gleiches mit Gleichem vergelten???
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Wieso nicht Gleiches mit Gleichem vergelten???
Weil wir in einem Rechtstaat leben. Sollte Beschäftigten im öD bekannt sein.
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Wieso nicht Gleiches mit Gleichem vergelten???
Weil derlei gar nicht notwendig ist! Der "Lösungsweg" wurde sowohl in diesem wie auch diversen anderen Threads aufgezeigt.
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Stellt mal euren Beißreflex ein.
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern. ;)
Es ging mir um den rein rechtlichen Sachverhalt.
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Und dem Arzt,der die ausstellt, die Approbation entzogen.
Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Wenn Du tatsächlich krank bist, natürlich.
Falls Du nicht krank bist gehörst Du IMHO schon für die Frage gefeuert. >:(
Dafür jeweils ein dickes Lob.
Aufgrund solcher weitverbreiteter Low-Performer, die sich damit auch noch in der Öffentlichkeit brüsten, ferfestigt sich das Bild des öD in der Gesellschaft. Stichwort: Beamtenmikado
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Stellt mal euren Beißreflex ein.
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern. ;)
Es ging mir um den rein rechtlichen Sachverhalt.
Der Sachverhalt ist, dass man nach einem neg. Test gleich Morgen wieder arbeiten kann. Zumindest wenn man es will.
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"ferfestigt" schreiben und andere als Low-Performer bezeichnen... genau mein Humor.
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dipfeleschisser
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Der Sachverhalt ist, dass man nach einem neg. Test gleich Morgen wieder arbeiten kann. Zumindest wenn man es will.
Was hat das mit der Diskussion zu tun?
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Stellt mal euren Beißreflex ein.
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern. ;)
Es ging mir um den rein rechtlichen Sachverhalt.
Der rechtliche Sachverhalt war bereits im Vorfeld geklärt -> Annahmeverzug.
Die Folgen einer, nun ja, erschlichenen AU wurden auch (grob) dargestellt.
Und dass bezeichnest du dann als Beißreflex? Peinlich...
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Stellt mal euren Beißreflex ein.
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern. ;)
Es ging mir um den rein rechtlichen Sachverhalt.
Der rechtliche Sachverhalt war bereits im Vorfeld geklärt -> Annahmeverzug.
Die Folgen einer, nun ja, erschlichenen AU wurden auch (grob) dargestellt.
Und dass bezeichnest du dann als Beißreflex? Peinlich...
Ich hätte doch direkt Spid fragen sollen, der fantasiert sich keine Sachverhalte herbei und antwortet wenigstens normal.
Danke für nichts.
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Der Sachverhalt ist, dass man nach einem neg. Test gleich Morgen wieder arbeiten kann. Zumindest wenn man es will.
Was hat das mit der Diskussion zu tun?
Sehe ich das richtig? Willst du mir den Vorwurf machen das @uBAB eine AU als Lösungsweg gegen die geschlossene Behörde ansieht?
bzw. er der Ansicht ist das leichte Erkältungserscheinungen ein Grund für längere AU´s sind?
Eine Antwort darauf hat nichts mit der Thread-Frage wohl aber mit der aktuellen Diskussion zu tun.
Jeden falls deutlich mehr als dein Kommentar.
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Ich hätte doch direkt Spid fragen sollen, der fantasiert sich keine Sachverhalte herbei und antwortet wenigstens normal.
Danke für nichts.
Wenn du das willst solltest du nicht in einem Forum mit mehr als 200 Usern die online sind posten. ???
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bzw. er der Ansicht ist das leichte Erkältungserscheinungen ein Grund für längere AU´s sind?
Eine Antwort darauf hat nichts mit der Thread-Frage wohl aber mit der aktuellen Diskussion zu tun.
Was hat das mit einem negativen Test zu tun?
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Ich hätte doch direkt Spid fragen sollen, der fantasiert sich keine Sachverhalte herbei und antwortet wenigstens normal.
Danke für nichts.
Als AN bietet man einfach seine Arbeitskraft an und wenn der AG sie nicht entgegennimmt, kann er sich das Nacharbeiten in die Haare schmieren, sondern gerät in Annahmeverzug.
Wie der Sachverhalt zu lösen ist, hatte Spid bereits beantwortet. Da nutzen deine neuerlichen Vorbringungen nichts
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Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Die aufgeführten Symptome sin doch klar auch für Corona einzusetzen. Wenn ich aber einen neg. Test habe und keine AU will bekomme ich auch keine.
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Die aufgeführten Symptome sin doch klar auch für Corona einzusetzen. Wenn ich aber einen neg. Test habe und keine AU will bekomme ich auch keine.
Du solltest deine Gedanken nochmal sortieren. Das Alles ist keine Thematik in diesem Strang gewesen.
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Eine (hoffentlich nicht zu dumme) Frage dazu:
Könnte man das nicht mit einer AU umgehen?
Dann können die „ausfallenden Arbeiten“, was ist das eigentlich für ein Begriff, schlecht ausfallen, da man die ja in einem AU Fall auch nicht nacharbeiten muss.
Da man aktuell für alles AU geschrieben wird was nach einer verstopften Nase, Husten und Schleim im Rachen aussieht, müsst ihr euch keine Sorgen um mich machen, danke.
Ich arbeite auch weit weg von Bayern. ;)
Soll ich meine Gedanken sortieren oder möchtest du nicht doch erst lesen bevor du schreibst?
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@BAT, ich habe mal die These aufgestellt das Spid und du dieselbe Person ist. Aber bist du tatsächlich so nachtragend dass du dich regelmäßig in Stränge einmischt mit denen du dich nicht auseinander gesetzt hast ehe du mich angreifen konntest? (ist ja nicht das Erste Mal)
Es ist doch auch eigenartig das dies wieder so ist nachdem ich gestern eine Diskussion mit ihr hatte die (berechtigter Weise) gelöscht wurde.
So und nun werde ich mich hoffentlich mit Antworten zu deinem folgenden unsachlichen Kommentar zurückhalten um nicht weiter Off Topic zu bleiben.
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Ich greife dich nicht an. Nur die einfache Frage steht im Raume, was eine negativer Test mit einer AU wegen Schnupfen, etc. zu tun haben sollte, gerade in diesem Strang?
Das konntest Du bisher nicht erläutern, ich gehe weiter von einer starken Verwirrung aus und habe dir bereits die o. g. Hilfestellung gegeben.
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Die ausfallenden Arbeiten sind bis 31. Dezember 2021 einzuarbeiten.
Fraglich ist hier für mich, welcher Beamtentroll sich diese Formulierung ausdachte?!
Was soll das genau bedeuten?
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...die evtl. entstehenden Minusstunden sind bis zum 31.12.2021 nachzuarbeiten...
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Die ausfallenden Arbeiten sind bis 31. Dezember 2021 einzuarbeiten.
Fraglich ist hier für mich, welcher Beamtentroll sich diese Formulierung ausdachte?!
Was soll das genau bedeuten?
Und was ist, wenn man es nicht macht?
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Was ist, wenn du morgen/nächste Woche/nächsten Monat nicht zur Arbeit gehst?
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Habe gerade mit einer Freundin aus Bayern WA ausgetauscht. Sie wusste nichts davon und geht bis Weihnachten arbeiten. Im neuen Jahr fängt sie am 4. Januar wieder an.
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Was ist, wenn du morgen/nächste Woche/nächsten Monat nicht zur Arbeit gehst?
Dann bekommst du eine Abmahnung/Kündigung, die du gerichtlich überprüfen lassen kannst oder zu schlucken hast.
Und wenn die das halt mit den nicht "nachgelieferten" Stunden, machen wollen, dann musst du dem Gericht ja nur nachweisen, dass der AG in Annahmeverzug gekommen ist.
(Wenn du das nicht kannst, dann musste halt nacharbeiten)
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Habe gerade mit einer Freundin aus Bayern WA ausgetauscht. Sie wusste nichts davon und geht bis Weihnachten arbeiten. Im neuen Jahr fängt sie am 4. Januar wieder an.
Ist die dort im Staatsdienst? Oder vielleicht doch auf kommunaler Ebene? Wenn ich den Ausgangspost lese, verstehe ich das so, dass nur die staatlichen Dienststellen betroffen sind. Bei uns in Niedersachsen wäre das vergleichbar mit der Landesverwaltung, wenn ich das richtig verstehe. Die Kommunalverwaltungen wären davon nicht betroffen.
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Relativ einfach direkt aus dem FMS:
Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o Dienstunfähigkeit / Krankheit
Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.
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Weder Dienstunfähigkeit noch Krankheit lassen die Arbeitspflicht entfallen.
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Der Arbeitsbegriff ist bei Beamten sowieso nicht üblich. Der Beamte arbeitet nicht - er leistet Dienst.
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Der Verfasser läßt sich aber zum Entfall der Verpflichtung zur Arbeitsleistung ein - und offenbart somit seine absolut unterirdische Qualität.
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Relativ einfach direkt aus dem FMS:
Eine Verpflichtung zur Dienst- bzw. Arbeitsleistung kann beispiels-weise bereits aufgrund einer der folgenden Gründe entfallen sein:
o gesetzliche Bestimmungen (wie Mutterschutz)
o Inanspruchnahme von Erholungsurlaub oder Arbeitszeitausgleich,
o Dienstbefreiungen, Beurlaubungen, Elternzeit,
o Dienstunfähigkeit / Krankheit
Ergänzende Hinweise vom BBB:-Die Verpflichtung zur Einarbeitung der ausfallenden Arbeitszeit beschränkt sich auf die Ar-beitszeit, die tatsächlich in diesem Zeitraum zu leisten gewesen wäre.Dies ist z. B. nicht der Fall bei Mutterschutz, Inanspruchnahme von Urlaub, Dienstunfähigkeit, Elternzeit etc.
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Und auch wenn Du es nicht fett markierst, steht da immer noch Arbeitsleistung - mit den sich dadurch ergebenden Folgerungen zur unterirdischen Qualität des Verfassers.
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Der Arbeitsbegriff ist bei Beamten sowieso nicht üblich. Der Beamte arbeitet nicht - er leistet Dienst.
Beamte sind also Dienstleister?!? :o
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Korrekt und sogar durch Gesetz vorgeschrieben. Beamte dienen dem ganzen Volk.
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Ist das ganze rechtens?
In dem Umfang sind Betriebsferien natürlich NICHT rechtens, das ist unstrittig (gefestigte Rechtsprechung zum Thema über die arbeitgeberseits disponierte Lage von Erholungsurlaub). Wird aber einfach gemacht, weil (angeblich) unerlässlich wegen Pandemiebekämpfung bla bla.
Spid hat es ganz zu Beginn des Themas erwähnt... wer den harten Weg gehen will, sollte ankündigen, dass er die Arbeit anbietet und nicht gewillt ist, zwangsweise Urlaub etc. einzusetzen. Das muss man in der Praxis aber auch (mit allen Konsequenzen) aushalten können. Da dies naturgemäß 99,5% nicht können/wollen, nehmen die allermeisten brav Urlaub etc.
Müßiges Thema. Ich habe dieses Jahr intensiv genug vor Gericht meine Rechte erstreiten müssen, daher mache ich auch verlängert frei und wünsche dem Forum auf diesem Wege ein gesegnetes Weihnachtsfest, frohen Lock-Down und alles Gute für 2021.
TSCHÜSS
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Ich bin überrascht. Drei Wochen Betriebsferien sollen per se nicht gerechtfertigt sein? Passiert doch laufend...
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Ich bin überrascht. Drei Wochen Betriebsferien sollen per se nicht gerechtfertigt sein? Passiert doch laufend...
Ja, aber unter Vorgaben von Tarifverträgen oder Rechtsprechung mit mindestens einem halben Jahr Vorlauf. Pandemie kann nicht für alles herhalten, bedauerlich aber erwartbar ist nur wieder die Haltung der Gewerkschaften. Groß tönen aber keine Kosten und Risiken übernehmen wollen. Deswegen braucht niemand mehr vbob, ver.di und Co ;)
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Tarifvertrag? Ging es hier nicht um Beamte?
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Auch.
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Ist die dort im Staatsdienst? Oder vielleicht doch auf kommunaler Ebene?
Seit wann ist die Kommune kein Staat mehr? ist für mich wichtig, ich arbeite bei einer Kommune und wenn das nicht Staat ist, hat das ggf Konsequenzen für unsere Beamten.
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Die Kommunen sind Selbstverwaltungskörperschaften und somit kein Bestandteil der Staatsverwaltung, wobei sie aber auch im Auftrag staatliche Verwaltungsaufgaben, die ihnen durch Gesetz auferlegt sind, erfüllen. Letzteres macht sie jedoch nicht zu Bestandteilen der staatlichen Landesverwaltung, ebensowenig wie die Verwaltungen der Länder zur Bundesverwaltung werden, wenn sie auftragsverwaltend für diesen tätig werden.
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Es gibt eine Landesverwaltung (in BY mutmaßlich Sttaatsverwaltung, da "Freistaat") und den Bereich der Kommunalverwaltung. Beides öD, aber unterschiedliche Ebenen. Und nun mag es ja sein dass man auf Landesebene eben sagt, wir fahren komplett herunter, während diese Entscheidung auf kommunaler Ebene eben nicht einheitlich getroffen wird.
Edit sagt, dass Spid schneller war mit seiner Erläuterung.
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Edit sagt, dass Spid schneller war mit seiner Erläuterung.
...wer ist eigentlich diese Edit, die da immer was zu sagen hat? 8)
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So genau weiß ich das auch nicht... flüchtige Bekannte :D