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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: öfföff am 10.12.2020 22:28
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Hallo,
mal eine Meinungsfrage in die Runde:
Ich bin derzeit in TV-L EG 13, evtl. bald EG 14. (Arbeitszeit 38,5h)
Spiele sehr stark mit dem Gedanken auf 80% Arbeitszeit zu reduzieren (in Form einer 4 Tage Woche).
Arbeitszeit und Jahresbrutto würden auf 80% sinken. Jahresnetto würde auf ca. 83% sinken. Also 17% weniger Geld für 20% weniger Arbeitszeit.
Was denkt ihr persönlich dazu? Würdet ihr sowas in Betracht ziehen? Pro-Contra?
Danke für Meinungen :-)
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40-Std-Woche ist unmenschlich. IN Fankreich ist die 35 Std.Woche goldener Standard. Wer Vollzeit arbeitet, ist selbst schuld. man braucht schließlich auch zeit zum geld ausgeben.
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Die Frage musst du dir schon selbst beanworten... Es kommt ja immer auf die persönliche Lebenslage und die damit verbundenen Umstände, Prioritäten, Fixkosten, finanzielle Ziele, spätere Rente etc. an
Mit EG 14 bei 80% lässt es sich sicherlich aushalten. Wenn dir der freie Tag das weniger Geld wert ist und sonst keine finanziellen Verpflichtungen/Fixkosten dagegen sprechen - why not.
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40-Std-Woche ist unmenschlich. IN Fankreich ist die 35 Std.Woche goldener Standard. Wer Vollzeit arbeitet, ist selbst schuld. man braucht schließlich auch zeit zum geld ausgeben.
Kauf doch online während der Arbeitszeit ein, so schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe...
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Oder heiraten...
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Ich habe letztes Jahr meine Arbeitszeit auf 34 Stunden reduziert und möchte es nicht missen. Hätte es die ÖTV in 30 Jahren hinbekommen nur auf 37 Stunden Normzeit zu kommen, hätte ich es nicht gemacht. Aber jetzt habe ich Blut geleckt ;)
Alle anderen Parameter sind ja so individuell, daß eine Bewertung schwer ist. Die Rentenplanung ist ja wichtig, ebenso die Frage, wie es mit möglichen hausinternen Bewerbung aussieht. Da hat man teils lange Diskussion bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes.
Zudem können Fahrgemeinschaften ein Problem sein ;)
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Oder heiraten...
;D ;D
Außer als Frau 8)
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Das Konstrukt der Ehe mit den Steuertarifen war schon immer ein nicht legitimes Steuersparmodell. Insofern sind die Einwürfe schlicht Unfug.
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Da hast du mich ertappt... ??? Ich hätte nie gedacht das da einer dahinter kommt ::)
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"Kinder bekommen die Leute immer" ::) ;D
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Da es einen engen Zusammenhang zwischen Ehe und Reproduktionswahrscheinlichkeit gab und trotz stetig abnehmender sozialer Ächtung von Bastarden immer noch gibt, zudem Reproduktion für die leidliche Funktionsfähigkeit unserer Sozialsysteme notwendig ist, sehe ich nicht, inwiefern die Förderung des Instituts der Ehe illegitim wäre.
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Warum nicht gleich auf eine konkrete Wirkung abstellen als auf eine wahrscheinliche Wirkung?
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Die Steigerung des Reproduktionsrisikos ist eine konkrete Wirkung.
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Damit verbleibt es bei einer nicht zielgerichteten rechtlichen Normierung.
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Weil eine konkrete Wirkung nicht zielgerichtet ist?
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Letztendlich muss jeder selbst entscheiden und Vor- und Nachteile abwägen.
Ich habe vor einem Jahr meine Arbeitszeit von 40h/Wo. auf 36 h/Wo. reduziert und liebe es.
Mir bringt die freie Zeit mehr, weil ich mich nicht so abhetzen muss, um nachmittags zum Sport zu kommen, weil ich morgens im Auto nicht auf die Uhr schauen muss, damit ich pünktlich bin, weil ich alles entspannter angehe und weil ich nun schneller Mehrstunden zusammenkriegedie ich freitags abbummele. Ich werde aber bei fünf Tagen pro Woche bleiben, weil vier Tage doch zu stressig wären.
Da verzichte ich gern auf etwas Geld.
Und ja, eine Ehe bringt da was, wenn der Partner auch genug Geld hat.... ;-)
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Weil eine konkrete Wirkung nicht zielgerichtet ist?
Welche konkrete Wirkung?
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Die Steigerung des Reproduktionsrisikos ist eine konkrete Wirkung.
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Die Steigerung des Reproduktionsrisikos ist eine konkrete Wirkung.
Die gesteigert wird wodurch?
Durch die steuerliche Förderung der Ehe?
Nur weil etwas korreliert, heißt es ja nicht, dass es einen Wirkzusammenhang gibt.
Das ist ja nur eine These von Dir gewesen.
Ich kenne mehr Leute, die geheiratet haben, nachdem sie sich der Reproduktion hingegeben haben, als umgekehrt.
Hat aber keine statistische Bewandtnis.
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Wer hätte behauptet, die steuerliche Förderung der Ehe hätte das Reproduktionsrisiko gesteigert?
Der Wirkzusammenhang zwischen Reproduktionsrisiko und Ehe hingegen ist nicht „nur eine These“ von mir, sondern recht gut erforscht. Dazu sei Robb G. (2006) Marriage and Reproduction. In: Cocks H.G., Houlbrook M. (eds) Palgrave Advances in the Modern History of Sexuality. Palgrave Advances. Palgrave Macmillan, London. als Lektüre empfohlen.
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Was denkt ihr persönlich dazu? Würdet ihr sowas in Betracht ziehen? Pro-Contra?
Solange ich die Freiheiten in der Verteilung meiner 40h pro Woche habe, wie ich sei bisher immer hatte, sehe ich für mich da keinen Grund zu reduzieren.
Bisher konnte ich Dinge wie LangesurlaubsWE (Fr/Mo frei) locker durch Zeitausgleich realisieren.
nachmittags frei um bei Kindergeburtstagen den Kasper spielen auch
Spontan mittendrin Frei um Mutti zum Arzt zu fahren auch
....
Geht also alles auch bei meiner 40h Woche "stress"frei unterzubringen.
Termin"stress" weil Berichte, Produkte, Ergebnisse zu einem Stichtagfertig sein müssen, sind von der Wochenstundenzahl unabhängig.
Aber ich werde wohl auch ~ab 55-60 die Wochenzeiten reduzieren, damit der Cut ins Renten leben nicht so hart ist ;).
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Wer hätte behauptet, die steuerliche Förderung der Ehe hätte das Reproduktionsrisiko gesteigert?
Der Wirkzusammenhang zwischen Reproduktionsrisiko und Ehe hingegen ist nicht „nur eine These“ von mir, sondern recht gut erforscht. Dazu sei Robb G. (2006) Marriage and Reproduction. In: Cocks H.G., Houlbrook M. (eds) Palgrave Advances in the Modern History of Sexuality. Palgrave Advances. Palgrave Macmillan, London. als Lektüre empfohlen.
Dann bin ich ja beruhigt und man kann die unsinnige steuerliche Förderung der Ehe einstampfen.
Wozu also dafür Geld rauswerfen?
Hauptsache man schafft die Ehe nicht ab, da diese ja das Reproduktionsrisiko steigert.
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Inwiefern ist die Förderung von etwas, das einen wünschenswerten Effekt hat, unsinnig?
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Inwiefern ist die Förderung von etwas, das einen wünschenswerten Effekt hat, unsinnig?
Inwiefern würde den die Förderungen eine Auswirkung auf den Effekt haben?
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Inwiefern wäre das relevant?
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Stimmt man kann ohne Relevanz Geld ausgeben, hast recht.
So etwas nennen viele unsinnig.
Wenn es also keine Grund gibt die Ehe zu fördern, kann man eben sein lassen.
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Nein, Du offenbarst nur mal wieder ein höchst unzureichendes Verständnis recht simpler Zusammenhänge und eine mangelhafte Durchdringung wie Trennung von Analyseebenen - was eigentlich eher ein Kennzeichen der Mangelhaftigkeit weiblicher Hirne ist, derselbe Defekt, der zum mangelhaften weiblichen räumlichen Vorstellungsvermögen führt.
Der Effekt der Ehe auf das individuelle Reproduktionsrisiko wird durch die Förderung der Ehe nicht beeinflußt - ebenso wie der Energiewandlungseffekt eines Windrades nicht durch die Förderung eines Windrades beeinträchtigt wird. Was sich ändert ist die Attraktivität, eine Ehe einzugehen oder ein Windrad zu betreiben.
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Solange ich die Freiheiten in der Verteilung meiner 40h pro Woche habe, wie ich sei bisher immer hatte, sehe ich für mich da keinen Grund zu reduzieren.
....
Geht also alles auch bei meiner 40h Woche "stress"frei unterzubringen.
Aber ich werde wohl auch ~ab 55-60 die Wochenzeiten reduzieren, damit der Cut ins Renten leben nicht so hart ist ;).
Ja, da sind einige für mich auch sehr wesentliche, aber halt auch subjektive Aspekte dabei.
Bei uns im Hause habe ich auch in 90ern, den 2000ern und 2010ern versucht, Einfluss auf flexible Arbeitszeiten zu nehmen. Nichts geht. Mit flexibleren Arbeitzeiten hätte ich auch nicht (so stark) meine Arbeitszeit reduziert.
Zudem kann ich jetzt bei einer Fünf-Tage-Woche mit freitags lediglich vier Sollstunden durch Stundenausgleich jährlich sechs bis acht "Urlaubstage" zusätzlich generieren.
Und auch beim Rentenübergang bin ich ganz bei dir: geschmeidig rein. Sollte alles klappen werde ich mit 56 oder so nochmals von 34 auf 28 stunden runtergehen.
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Inwiefern ist die Förderung von etwas, das einen wünschenswerten Effekt hat, unsinnig?
Stopp. Die Ehe als Einstandsgemeinschaft wird nicht nur wegen der Kinder, sondern wegen des Einstehens im Alter gefördert. Was sparen wir an Kosten in der Pflege durch Paare, die das privat übernehmen.
Jedoch sollte dieser Zusammenhang auch von der Scheidungsrate abhängig gemacht werden. Und nur das, und nicht die Kinder, sind für mich der Grund, in den letzten Jahrzehnten von einer Förderung der Ehe Abstand zu halten.
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Du bringst einen weiteren - möglicherweise vermeintlichen - Vorteil ein und ziehst dann dessen Wirksamkeit in Zweifel - und die Widerlegung Deiner eigenen Einbringung soll jetzt inwiefern als Gegenrede geeignet sein?
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Du bringst einen weiteren - möglicherweise vermeintlichen - Vorteil ein und ziehst dann dessen Wirksamkeit in Zweifel - und die Widerlegung Deiner eigenen Einbringung soll jetzt inwiefern als Gegenrede geeignet sein?
Das war nur ein Hinweis darauf, das deine Positionierung - wie so oft - nicht lateral erfolgt.
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Ich habe mich ausgesprochen lateral positioniert.
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Dann bin ich ja beruhigt und man kann die unsinnige steuerliche Förderung der Ehe einstampfen.
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung, sondern dient dem Vermeiden eines Nachteils.
Wozu also dafür Geld rauswerfen?
...weil es verfassungsrechtlich geboten ist, und weil im Falle der Bedürftigkeit einer Person das Einkommen des Ehepartners "Vorrang" vor evtl. Sozialleistungen hat. Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
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In einfachem Deutsch:
Der Staat und die auf ihm bassierende Gesellschaft profitieren von der Ehe zwischen Mann und Frau; insbesondere die Pflege- und Rentenversicherung. Der von spid erläuterte Effekt ist der legitime Grund diese Ehe steuerlich zu fördern, nicht mehr und nicht weniger.
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Dann bin ich ja beruhigt und man kann die unsinnige steuerliche Förderung der Ehe einstampfen.
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung, sondern dient dem Vermeiden eines Nachteils.
Der da wäre?
Wozu also dafür Geld rauswerfen?
...weil es verfassungsrechtlich geboten ist,
Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?
und weil im Falle der Bedürftigkeit einer Person das Einkommen des Ehepartners "Vorrang" vor evtl. Sozialleistungen hat. Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
Richtig, das sehe ich auch eher ein, eine Kompensation.
Aber dafür bräuchte es ja nicht das Splitting, sondern andere Kompensationen, denn warum gibt es dann kein Elternsplitting? 8)
Immerhin muss man für seine Eltern ja auch zahlen, wenn sie bedürftig werden. (Zum Glück wenn sie Rentner sind nur noch wenn man wirklich genug Einkommen hat.)
Aber warum werden dann Ehepartner bei dieser Kompensation benachteiligt, wenn sie beide gleich schlecht verdienen?
Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
?? Weil der Gutverdienende Partner weniger schnell ein Pflegefall wird?
Der Staat und die auf ihm bassierende Gesellschaft profitieren von der Ehe zwischen Mann und Frau; insbesondere die Pflege- und Rentenversicherung. Der von spid erläuterte Effekt ist der legitime Grund diese Ehe steuerlich zu fördern, nicht mehr und nicht weniger.
Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
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Wenn Saggse Punkte valide sind, dann bitte nach Scheidung alle Vorteile zurückzahlen.
Nochmals: die Ehe hält offensichtlich den Ansprüchen an ausreichender Reproduktion noch an Stabilität stand.
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Inwiefern wäre derlei offensichtlich?
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Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?
Art 6 GG
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Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Papa kann doch auch am Herd bleiben? Das wäre für mich jetzt nicht die schlimmste Vorstellung ::) Wenn mehr Partner zuhause bleiben, wird auch das Angebot an Arbeitskraft am Markt knapper -> Löhne steigen.
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Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
Das tut er doch gar nicht.
Nehmen wir an ein Ehepaar verdient zusammen 100.000 € im Jahr.
Für die Jahressteuer ist es vollkommen egal ob der eine 20K undder 80k oder
beide jeweils 50k verdienen. Spätestens nach Abgabe der Steuererklärung (zu der man mit Stkl.III/V verpflichtet ist) ist die Steuerhöhe gleich.
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Zusammenveranlagung ist freiwillig. Man könnte auch getrennte (Einzel) Veranlagung wählen. Auch hier ist die Steuerhöhe gleich, aber eben ganz unterschiedlich verteilt.
Ich habe dennoch iwie vertrauen darin, dass Verehelichte das mit Steuern und wer wie wann hinterm Herd steht ganz gut alleine hinbekommen.
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Die Reduzierung der Arbeitszeit ist sicher von den persönlichen Verhältnissen abhängig.
Nach über 30 Jahren im ÖD habe ich meine Arbeitszeit nach und nach reduziert. Immerhin muss ich ja inzwischen länger arbeiten, wenn ich keine Abschläge von der Rente akzeptieren will.
Heute arbeite ich 20 Stunden an drei Tagen in der Woche und finde das super. Eigentliche benötige ich keinen Urlaub mehr. Für mich ist das Ziel erreicht.
Allerdings verdient mein Partner in der freien Wirtschaft sehr gut, wir haben keinen Nachwuchs und keine finanziellen Verpflichtungen (mehr).
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Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?
Art 6 GG
Also muss man für die Abschaffung des Ehegattensplittings in der derzeitigen Form den Art 6 GG ändern?
Da steht was von Schutz und nicht Fördern von disjunkten Einkommensverhältnissen innerhalb der Familie.
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Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
Das tut er doch gar nicht.
Nehmen wir an ein Ehepaar verdient zusammen 100.000 € im Jahr.
Für die Jahressteuer ist es vollkommen egal ob der eine 20K undder 80k oder
beide jeweils 50k verdienen. Spätestens nach Abgabe der Steuererklärung (zu der man mit Stkl.III/V verpflichtet ist) ist die Steuerhöhe gleich.
Eben wie gesagt unsinnig!
Spätestens seit der Einführung der Klasse IV mit Faktor gehört das abgeschafft.
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Dann bin ich ja beruhigt und man kann die unsinnige steuerliche Förderung der Ehe einstampfen.
Das Ehegattensplitting ist keine Förderung, sondern dient dem Vermeiden eines Nachteils.
Der da wäre?
Die Ehe ist eine Zugewinn- und Bedarfsgemeinschaft und wird als solche als steuerliche Einheit betrachtet. Sämtliche Einkünfte werden in einen Topf geworfen und gemeinsam verbraucht, von dem, was am Ende übrig bleibt, gehört jedem die Hälfte (Zugewinngemeinschaft). (Nebenbei finde ich bemerkensweit, dass dieser Vermögensvorteil in keiner mir bekannten Gender-Pay-Gap-Debatte betrachtet wird, aber das ist eine andere Baustelle.) Das ist natürlich nur der "Standardfall". Selbstverständlich kann man in einer Ehe auch Gütertrennung vereinbaren - dann gibt's aber auch kein Splitting.
Ohne Ehegattensplitting wären Ehe mit einer asymmetrischen Einkommensverteilung gegenüber denen mit einer symmetrischen Verteilung im Nachteil, der durch das Splitting ausgeglichen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass ein relativ kleiner Teil tatsächlich die Möglichkeit hätte, diesen Nachteil auszugleichen: Ein Selbstständiger könnte seine Frau anstellen und dadurch Teile seines Einkommens (mit hoher Steuerprogression) auf seine Frau (mit niedriger Progression) verlagern und somit das Splitting quasi manuell herbeiführen. "Normale" Arbeitnehmer können das nicht.
Wozu also dafür Geld rauswerfen?
...weil es verfassungsrechtlich geboten ist,
Ok, das leuchtet ein. Wo bitte steht das in der Verfassung?
Um diese also abzuschaffen muss man an das Grundgesetz ran?
Die Argumentation basiert auf dem Schutz von Ehe und Familie. Zumindest müsste man die gängige Interpretation und Rechtssprechung ziemlich drastisch ändern.
und weil im Falle der Bedürftigkeit einer Person das Einkommen des Ehepartners "Vorrang" vor evtl. Sozialleistungen hat. Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
Richtig, das sehe ich auch eher ein, eine Kompensation.
Aber dafür bräuchte es ja nicht das Splitting, sondern andere Kompensationen, denn warum gibt es dann kein Elternsplitting? 8)
Immerhin muss man für seine Eltern ja auch zahlen, wenn sie bedürftig werden. (Zum Glück wenn sie Rentner sind nur noch wenn man wirklich genug Einkommen hat.)
Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
Aber warum werden dann Ehepartner bei dieser Kompensation benachteiligt, wenn sie beide gleich schlecht verdienen?
Und je größer der Steuervorteil durch das Splitting ist, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass einer der Ehepartner für sich genommen Anspruch auf Sozialleistungen hätte.
?? Weil der Gutverdienende Partner weniger schnell ein Pflegefall wird?
Nein, aber wenn der schlecht verdienende Ehepartner zum Pflegefall wird, muss erstmal der gut verdienende Ehepartner einspringen, bevor es Sozialleistungen gibt. Auch, wenn ein Ehepartner aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten kann oder will, ist zunächst der andere Partner in der Pflicht, hier einzuspringen. Und je größer die Asymmetrie bei der Einkommensverteilung, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass es tatsächlich dazu kommt. Verdienen beide schlecht, hat der Ehepartner nix, was er rüberschieben könnte - verdienen beide gut, hätte einer allein vermutlich erstmal genug eigene Mittel.
Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Er fördert nichts, sondern er schafft die Rahmenbedingungen, damit Ehepartner ihre Aufgabenverteilung frei und ohne Nachteile gestalten können.
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Naja, wenn Mama (oder nicht) aus welchen Gründen auch immer nicht arbeitet, ist mir doch lieber, wenn sie jemand anders als der Staat sie durchfüttert... Und wenn man jetzt "Druck" auf diese Frau ausübt, arbeiten zu gehen, erhöht man volkswirtschaftlich betrachtet das Angebot an Arbeitskräften, was sich wiederum negativ auf die Löhne auswirkt.
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
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Inwiefern wäre derlei offensichtlich?
Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.
Zudem wird die Einstandsgemeinschaft bei der Pflege so nicht flächendecken funktionieren, wenn beide Ehepartner die potentiell gleiche Lebenserwartung haben.
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Wenn Saggse Punkte valide sind, dann bitte nach Scheidung alle Vorteile zurückzahlen.
Das wäre ein immens hohes Scheidungshindernis und würde einen erheblichen Druck aufbauen, von einer Scheidung abzusehen. Das Splitting endet naturgemäß mit der Scheidung (bzw. meines Wissens sogar mit Beginn der Trennung), und der eheliche Zugewinn ist auszugleichen. Dadurch wird - zumindest im theoretischen Idealfall - genau der Zustand hergestellt, der auch eingetreten wäre, wenn beide die ganze Zeit gleich viel verdient hätten.
Nochmals: die Ehe hält offensichtlich den Ansprüchen an ausreichender Reproduktion noch an Stabilität stand.
Die Reproduktion wird durch Kindergeld "gefördert" - nicht durch die Ehe. Die Vorteile der Ehe enden mit der Scheidung (bzw. sorgar schon mit der Trennung) - die Nachteile könnten noch etwas länger nachwirken. ;-)
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Inwiefern wäre derlei offensichtlich?
Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.
1. 2019 gab es rd 416Tsd Eheschließungen, derer gleichgeschlechtlichen 14Tsd = Steuerlich und Statistisch Peanuts
2. Wieso sollen die sich nicht reproduzieren können? Ich vermute einige hegen einen Kinderwunsch und setzen diesen auch aum (Leihmutterschaft, Künstliche Befruchtung etc.)
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Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner. IV mit Faktor sollte eigentlich automatisch als Standard vom FA an den AG gemeldet werden und der andere Quark gehört abgeschafft.
Die Gemeinsamveranlagung als solche und das damit verbunden Splitting ist ja eine logisch Folge von "alles in einem Pott und dann durch zwei" und im Kern in Ordnung, hat aber eher weniger mit Schutz von Familie, Reproduktionsphantasien und den ganzen Bla zu tun.
(Nebenbei finde ich bemerkensweit, dass dieser Vermögensvorteil in keiner mir bekannten Gender-Pay-Gap-Debatte betrachtet wird, aber das ist eine andere Baustelle.)
Ja, es wird auch gerne vergessen, das der nicht verdienende Partner nach der Scheidung, die Hälfte der Rente des anderen abbekommt.
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Das Splitting endet naturgemäß mit der Scheidung (bzw. meines Wissens sogar mit Beginn der Trennung), und der eheliche Zugewinn ist auszugleichen. Dadurch wird - zumindest im theoretischen Idealfall - genau der Zustand hergestellt, der auch eingetreten wäre, wenn beide die ganze Zeit gleich viel verdient hätten.
Nach §26 EStG können Ehepartner selbst im Trennungsjahr noch zusammenveranlagt werden...
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Inwiefern wäre derlei offensichtlich?
Wer z. B. diese Offensichtlichkeit in Bezug auf Reproduktion bei zwei gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht sieht, dem ist schlicht nicht zu helfen.
Zudem wird die Einstandsgemeinschaft bei der Pflege so nicht flächendecken funktionieren, wenn beide Ehepartner die potentiell gleiche Lebenserwartung haben.
Genau, die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit von Autos beträgt offensichtlich 533km/h, weil ich nur SSC Tuatara betrachte. Wer das nicht erkennt, dem ist nicht zu helfen.
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Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner.
Weshalb Nachteil? Am Sozialversicherungspflichtigem Einkommen ändert sich doch durch die Steuerklasse nichts.
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Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
Das ist ähnlich bei Harzern, ich habe schon oft bei Einstellungen oder oder Stundenerhöhungen gehört: " Das lohnt sich nicht dann kürzt mir das Amt mein Geld." Vorteile werden gern übersehen. Ebenso wie Nachteile schöngerechnet werden wenn es um Leasing-Fahrzeuge o.Ä. geht. Daher gilt auch hier wieder: Jeder muss diese Frage für sich selbst beantworten.
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Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.
Ah, ok. War mir so nicht bewusst. Ist sicherlich verbesserungswürdig, aber ich würde sagen, das ist eine andere Baustelle.
Ich finde das Splitting eigentlich ganz gut (bzw. sehe keine bessere Lösung) und sehe das Problem viel mehr darin, dass es nicht tatsächlich "gelebt" wird und (meistens Frauen) eine völlig falsche Vorstellung von den vermögensrechtlichen Konsequenzen einer Ehe bzw. der Zugewinngemeinschaft haben. Da gibt es Paare mit massiven Einkommensunterschieden, wo trotzdem jeder die Hälfte der Fixkosten zahlt und (fast immer) Frauen, die Steuerklasse V als persönliche Einkommensminderung betrachten, ohne auch nur daran zu denken, dass sie in der Gesamtbetrachtung eigentlich ein höheres Einkommen haben.
Ich gebe zu, dass mir im Kern um die Abschaffung von III/V geht, das ist Mist und oft eine "Falle" zum Nachteil einer der Ehepartner. IV mit Faktor sollte eigentlich automatisch als Standard vom FA an den AG gemeldet werden und der andere Quark gehört abgeschafft.
Der "Falle" gäbe es nicht, wenn alle Beteiligten die Rechtslage verstehen und umsetzen würden. Jajaja, ich weiß, ich weiß... ;-)
Mit dem Faktor habe ich mich offen gesagt noch nicht wirklich beschäftigt, weil wir das Elterngeld mit III/V maximiert haben und den gemeinsamen Topf ohnehin praktizieren. Allerdings sehe ich - wie immer - auch hier einen Pferdefuß: Durch die Höhe des Faktors kriegt mein Arbeitgeber einen ziemlich guten Eindruck, wieviel Einkommen meine Frau hat (bzw. erwartet). Das mag im ÖD, wo eh alles transparent ist, vielleicht wurscht sein, dürfte aber an anderer Stelle vielleicht Bedenken auslösen...
Die Gemeinsamveranlagung als solche und das damit verbunden Splitting ist ja eine logisch Folge von "alles in einem Pott und dann durch zwei" und im Kern in Ordnung, hat aber eher weniger mit Schutz von Familie, Reproduktionsphantasien und den ganzen Bla zu tun.
Reproduktion ist außen vor, klar. Das Argument ist halt, dass man in einer Ehe frei und ohne Nachteile entscheiden können sollte, wie man die jeweiligen Aufgaben verteilt. Hat man halt irgendwann mal so entschieden, und ich finde es jetzt auch nicht grundsätzlich verkehrt - zumal ja die Möglichkeit, es individuell anders zu regeln, durchaus besteht.
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Der Staat und die auf ihm bassierende Gesellschaft profitieren von der Ehe zwischen Mann und Frau; insbesondere die Pflege- und Rentenversicherung. Der von spid erläuterte Effekt ist der legitime Grund diese Ehe steuerlich zu fördern, nicht mehr und nicht weniger.
Und warum fördert er es mehr, wenn der eine viel verdient und der andere weniger?
Weil dann der Staat mehr davon profitiert?
Oder weil Mama bleibt am Herd zuhause gefördert gehört?
Ich bin durchaus für die Förderung, wenn Menschen füreinander einstehen, aber warum mit einem solchen Ungleichgewicht?
Das meine ich mit Unsinnig.
Der Staat (insbesondere die Rentenkasse) braucht Kinder um zu überleben. Möglichst viele Kinder. Wenn nun viele Kinder geboren werden sollen ist eine Person in der Ehe zeitlich ziemlich... gebunden, bis entbunden wurde. Dann wird weniger gearbeitet - und ich spreche hier über die Notwendigkeiten, nicht frühkindliche Betreuung oder deren Fehlen.
Als meine beiden Kidner geboren wurden musste mein Mann ebenfalls eine zeitlang zu Hause bleiben und seit dem (hat sich nicht geändert) lebe ich mit der Steuerklasse III.
Es geht hier nicht um Gengergaga oder der (sträflich falschen) Ansicht Kinder könnten direkt nach der Geburt ohne Spätschäden von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr in die Betreuung gegeben werden.
Der Staat handelt in dieser einen Sache wenigstens noch logisch - schlicht der Faktenlage nach. Und das ist gut so!
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Genau, die durchschnittliche Höchstgeschwindigkeit von Autos beträgt offensichtlich 533km/h, weil ich nur SSC Tuatara betrachte. Wer das nicht erkennt, dem ist nicht zu helfen.
Vorsicht mit hinkenden Vergleichen! Wenn wir bestimmte Fahrzeuge hätten, die nur 300 km/h, nicht weniger und nicht mehr, fahren könnten, würden wir sie zulassen für den Straßenverkehr?
Eben.
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Was hinkt, ist Deine neuerliche Vorbringung, da sie bereits an den physikalischen Rahmenbedingungen scheitert.
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Darum ging es schlicht nicht.
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Doch, um hinkende Vergleiche ging es - und Dein Beispiel dafür ist großartig.
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Der Staat (insbesondere die Rentenkasse) braucht Kinder um zu überleben.
Nein! Er (und erst recht sie) braucht sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige.
Viele Kinder produzieren zu lassen ist da sicher ein mögliche Lösung, aber nicht unbedingt die schnellste.
Und auch noch eine die mit Unsicherheiten verbunden ist.
Sollte aber trotzdem gefördert werden.
Hat aber mit (kinderlose) Ehen nichts zu tun.
Durch die Förderung der Ehe werden ja nicht automatisch mehr Kinder geboren.
Es werden sicher mehr Kinder in der Ehe als außerhalb geboren, aber das ist ja was anderes.
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Doch :D
E(b)hen sind, das lässt sich statistisch beweisen (spid hat das bereits getan), die größte Chance des Staates auf Kinder. Und der steuerliche Vorteil ist ein Grund die Ehe einzugehen, monogam leben kann man auch ohne...
Und Kinder aus dem eigenen Staat sind bei weitem die sicherste Variante, denn man kann auf Bildung, Sozialisation etc. entscheidenden Einfluss nehmen.
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Gott, das ist so 80iger.
Kinder sind längst nicht mehr wünschenswert, K#Klimawandel #Club of Rome.
Insofern ist auch eine Diskussion über Steuer, etc. auch nur eine Brosamen - Diskussion für die letzten Befürworter bzw. Zu-Spät-Merker. ;)
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Dir ist schon klar, dass wir von 50ern und 60ern regiert werden? :)
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Dir ist schon klar, dass wir von 50ern und 60ern regiert werden? :)
Die Mentalität ist insofern bei meinen 20-jährigen Kollegen auch nicht anders. Etwas schon, aber auch noch sehr der Geist des BGB und ESTG aus dem 20. Jahrhundert. Paternalismus und Ökowahn in Reinkultur. Aber im Sinne der Demokratie alles in Ordnung. ;)
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Zunächst mal gibt es bei Unterhaltsleistungen für die Eltern einen deutlich höheren Selbstbehalt, und ich müsste mich ganz sehr täuschen, wenn diese nicht als außergewöhnliche Belastung o.ä. steuerlich absetzbar wären. Bei Kindern, was die konsequente nächste Frage wäre, gibt es Kindergeld und Kinderfreibetrag mit Günstigerprüfung.
Ne, ist nich sonderlich hoch, erst wenn sie Rentner sind und Grundsicherung bekommen ist der Selbstbehalt hoch.
Und steuerlich Abzugsfähig werden sie auch erst, wenn die Ausgaben ausreichend hoch sind.
Zumindest ggü. dem Sozialamt sind es jetzt 100.000 € als Jahreseinkommen für den Unterhaltsverpflichteten.
Liegt das Einkommen darunter geht der Unterhaltsanspruch der Eltern nicht auf das Sozialamt über.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__94.html
Siehe Absatz 1a
Die Düsseldorfer Tabelle 2021 setzt gar keinen Selbstbehaltsbetrag für die Fälle mehr fest sondern spricht von angemessenen Eigenbedarf unter Berücksichtigung der sozialhilferechtlichen Regelungen.
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Doch :D
E(b)hen sind, das lässt sich statistisch beweisen (spid hat das bereits getan), die größte Chance des Staates auf
Kinder.
Nein, ist eben nicht bewiesen.
Es ist bewiesen, dass in der Ehe mehr Kinder erzeugt werden, aber nicht das durch die Förderung von kinderlosen Ehen, diese vermehrt zu kinderreichen Ehen werden.
Und Kinder aus dem eigenen Staat sind bei weitem die sicherste Variante, denn man kann auf Bildung, Sozialisation etc. entscheidenden Einfluss nehmen.
Und muss leider die nicht erfolgreichen mit finanzieren. Klar ist das ein Plan A (inzwischen Plan B), aber kein sehr guter und für kurzfristige Lösungen (also im Zeitrahmen unter 20 Jahre) kein ausreichend guter, da ja seit Dekaden nicht sonderlich erfolgreicher.
btw:
mir sind keine Menschen (mich eingeschlossen) bekannt, die (mehr) Kinder wegen der Ehe oder der Förderung der Kinder durch Kindergeld etc. bekommen hätten. Aber das ist statistisch nicht relevant.
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Gott, das ist so 80iger.
Kinder sind längst nicht mehr wünschenswert, K#Klimawandel #Club of Rome.
Insofern ist auch eine Diskussion über Steuer, etc. auch nur eine Brosamen - Diskussion für die letzten Befürworter bzw. Zu-Spät-Merker. ;)
Wir hatten an anderer Stelle bereits festgestellt, daß die 80er das glorreiche Zeitalter waren.
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Zumindest ggü. dem Sozialamt sind es jetzt 100.000 € als Jahreseinkommen für den Unterhaltsverpflichteten.
Stimmt, hatte ich noch nicht verinnerlicht, dass seit 1.1.2020 die Grundsicherungsgrenze auch für weitere Leistungen angehoben wurde.
Danke für den Hinweis, war noch in den 19er verhaftet.
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Vorsicht mit hinkenden Vergleichen! Wenn wir bestimmte Fahrzeuge hätten, die nur 300 km/h, nicht weniger und nicht mehr, fahren könnten, würden wir sie zulassen für den Straßenverkehr?
Eben.
Mit einem angepasstem Straßennetz ist das ein ausgezeichneter Gedanke. In 3 Stunden von Flensburg nach München... :)
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Mit einem angepasstem Straßennetz ist das ein ausgezeichneter Gedanke. In 3 Stunden von Flensburg nach München... :)
Nun, weder ist ein PKW möglich, der nur 300 km/h fährt, noch werden zwei Männer ein Kind zeugen können. Warum man sich - teils auch hier im Forum - Fakten nicht anerkannt, ist mir ein Rätsel. ;)
Solange die Ehe gefördert wird, aus welcher teils gar keine Kinder hervorgehen KÖNNEN, ist mir das Gesamtkonstrukt äußerst suspekt. Zu weiteren stark eingeschränkten Einstandsmöglichkeinten bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften habe ich mich bereits ausgelassen. Statistisch sind die Lebenserwartungen erfasst. Den Bindungszeitraum wäre noch zu ermitteln.
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Wir hatten an anderer Stelle bereits festgestellt, daß die 80er das glorreiche Zeitalter waren.
Wer ist wir? Und woher diese Pauschalität? Die Klamotten z. B. waren scheisse ;)
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Ich habe das festgestellt - und wollte Euch durch ein freundliches „Wir“ an meinem grandiosen Erfolg teilhaben lassen.
Ich kann weder bei meiner Freizeitbekleidung noch bei meinen Anzügen einen Unterschied erkennen - ich kleide mich aber auch zeitlos elegant. Möglicherweise hast Du ja einfach Klamotten getragen, die scheiße waren...
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Dein Großer Erfolg war, wenn ich mich recht erinnere, dass du die Möglichkeit Frauen ungestraft an den Hintern zu fassen bejubelt hast.
Ein Vorteil der Ehe ist, dass da noch viel mehr geht... 8)
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https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/karl-lagerfeld-tod-interview-auto/
Schau dir mal das Foto an Spid. Zeitlos elegant war noch nicht einmal der Karl.. ???
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Was ist ein „Karl“?
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Doch :D
E(b)hen sind, das lässt sich statistisch beweisen (spid hat das bereits getan), die größte Chance des Staates auf
Kinder.
Nein, ist eben nicht bewiesen.
Es ist bewiesen, dass in der Ehe mehr Kinder erzeugt werden, aber nicht das durch die Förderung von kinderlosen Ehen, diese vermehrt zu kinderreichen Ehen werden.
Und Kinder aus dem eigenen Staat sind bei weitem die sicherste Variante, denn man kann auf Bildung, Sozialisation etc. entscheidenden Einfluss nehmen.
Und muss leider die nicht erfolgreichen mit finanzieren. Klar ist das ein Plan A (inzwischen Plan B), aber kein sehr guter und für kurzfristige Lösungen (also im Zeitrahmen unter 20 Jahre) kein ausreichend guter, da ja seit Dekaden nicht sonderlich erfolgreicher.
btw:
mir sind keine Menschen (mich eingeschlossen) bekannt, die (mehr) Kinder wegen der Ehe oder der Förderung der Kinder durch Kindergeld etc. bekommen hätten. Aber das ist statistisch nicht relevant.
Ab dem dritten Kind und mind. der Besoldung A14 lohnt es sich für Beamte Kinder zu haben, also rein rechnernisch, wenn sie denn verheiratet sind.
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Doch :D
E(b)hen sind, das lässt sich statistisch beweisen (spid hat das bereits getan), die größte Chance des Staates auf
Kinder.
Nein, ist eben nicht bewiesen.
Es ist bewiesen, dass in der Ehe mehr Kinder erzeugt werden, aber nicht das durch die Förderung von kinderlosen Ehen, diese vermehrt zu kinderreichen Ehen werden.
Und Kinder aus dem eigenen Staat sind bei weitem die sicherste Variante, denn man kann auf Bildung, Sozialisation etc. entscheidenden Einfluss nehmen.
Und muss leider die nicht erfolgreichen mit finanzieren. Klar ist das ein Plan A (inzwischen Plan B), aber kein sehr guter und für kurzfristige Lösungen (also im Zeitrahmen unter 20 Jahre) kein ausreichend guter, da ja seit Dekaden nicht sonderlich erfolgreicher.
btw:
mir sind keine Menschen (mich eingeschlossen) bekannt, die (mehr) Kinder wegen der Ehe oder der Förderung der Kinder durch Kindergeld etc. bekommen hätten. Aber das ist statistisch nicht relevant.
Ab dem dritten Kind und mind. der Besoldung A14 lohnt es sich für Beamte Kinder zu haben, also rein rechnernisch, wenn sie denn verheiratet sind.
Echt? Wieso, weil sie einen FamZuschlag erhalten der die Nettokosten eines H4 Kindes deckt?
Gilt übrigens zukünftig für alle Besoldungen, wenn Verfassungsgemäß besoldet würde..
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Das Splitting endet naturgemäß mit der Scheidung (bzw. meines Wissens sogar mit Beginn der Trennung), und der eheliche Zugewinn ist auszugleichen. Dadurch wird - zumindest im theoretischen Idealfall - genau der Zustand hergestellt, der auch eingetreten wäre, wenn beide die ganze Zeit gleich viel verdient hätten.
Nach §26 EStG können Ehepartner selbst im Trennungsjahr noch zusammenveranlagt werden...
Jahr der Trennung, nicht Trennungsjahr.
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Nach §26 EStG können Ehepartner selbst im Trennungsjahr noch zusammenveranlagt werden...
Jahr der Trennung, nicht Trennungsjahr.
Einverstanden, sprachlich unsauber. Aber der Thread ist ja längst abgebogen...
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Ich bin da ja grundsätzlich bei @Texters Ansatz, für eine bestimmte Arbeitsleistung zu bezahlen, unabhängig davon, wie lange jemand dafür braucht, denn momentan wird der Leistungsschwache ja überproportional zum Leistungsstarken bezahlt - oder letzterer dafür, daß er noch ein wenig den Stuhl mit seinem Hintern poliert. Einzig scheitert der Ansatz an der Grundkonzeption des deutschen Arbeitsrechts und läßt sich lediglich unzulänglich näherungsweise mit wackeligen Konstrukten erreichen.
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??? Grundsätzlich bin ich für Geschwindigkeitsbegrenzungen an Gefahrenpunkten...hat aber ebenso wenig mit Arbeitszeitreduzierung zu tun. Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit Öfföff´s Ansinnen.
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Danke für die persönlichen Meinungen zu meiner Frage :-)
Vielleicht kommen ja noch mehr? ;-)
Spid was hältst du eigentlich davon?