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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:09

Titel: Kinderkranktage
Beitrag von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:09
Hallo zusammen

Arbeite in einer Werkstatt für Behinderte Menschen, unser Vertrag ist angelehnt an den tvöd.
Ein Kollege erzählte mir das wir 4 Tage kinderkrank für lau haben das heißt ohne Krankmeldung und Abzug der Kohle! Stimmt das?
Ich mache das immer über ne Au vom Kinderarzt. Habe ich was verpasst?
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Spid am 19.01.2021 13:16
Wie meinen?
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: 123456 am 19.01.2021 13:17
Was ist denn das für eine Gossensprache?!
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Isie am 19.01.2021 13:19
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:41
Was ist denn das für eine Gossensprache?!

Bitte?
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: SUElerin2020 am 19.01.2021 13:44
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: 123456 am 19.01.2021 14:13
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

Soll ich dir ne Zeichnung machen?
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: SUElerin2020 am 19.01.2021 14:18
Das ist nicht nötig. Eine kurze Erklärung wäre hilfreicher
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Lars73 am 19.01.2021 14:19
Kein Anspruch auf die 4 Tage wenn Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht. Daneben braucht es auch dafür einen Nachweis zur Notwendigkeit.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: SUElerin2020 am 19.01.2021 14:28
Danke Lars 🥰
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: was_guckst_du am 19.01.2021 15:12
Es besteht zwar ein tariflicher Anspruch auf Arbeitsbefreiung, aber der ist gegenüber dem gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld gemäß § 45 SGB V nachrangig.

Das bedeutet nun genau was?

...nix für lau :D
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: MH am 19.01.2021 16:02
Uns wurde immer durch die Blume gesagt, dass es einfacher ist, sich selbst einfach krank zu melden, anstat "krank Kind:  Scheinbar hat das irgendwas mit der Lohnabrechnung zu tun.
Sprich: Das man da Geld wg. "krank Kind" nachträglich "einfordern" müsste und dies ein größere Aufwand wäre .. Ist das korrekt?
Jedenfalls kenne ich ein paar Muttis und auch Väter, die das so "leben".
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Lars73 am 19.01.2021 16:10
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Tashibo am 19.01.2021 19:11
Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Sobald aber jemand mal was sagen würden, wären grad die Personalsachbearbeiter die die sich an nichts mehr erinnern können.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: MH am 19.01.2021 19:49

Kind krank ist gegenüber einer Arbeitsunfähigkeit mit mehr Aufwand und weniger Geld verbunden.

... Interessant. Dadurch bekommt man weniger Gehalt? Das erklärt nun alles.. Ich habe mich immer schon gefragt, was das "Problem" ist, da ja extra "Kind Krank" Tage zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Organisator am 20.01.2021 08:08
Bei uns wurde/wird das auch von den jeweiligen Personalsachbearbeitern, den Kollegen und Kolleginnen geraten. Gerade wenn es sich nur um jeweils einen Tag gehandelt hat. Macht es für die Damen und Herren einfacher...

Was allerdings eine Kündigung rechtfertigt und auch strafrechtliche Folgen haben kann.

Und das zu Recht! Wer zu Betrug zu Lasten seines Arbeitgebers aufruft, nur weils die eigene Arbeit erleichtert, sollte mal über seine Arbeitseinstellung nachdenken.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: enemenebuh am 21.01.2021 15:51
Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Spid am 21.01.2021 15:59
Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Organisator am 21.01.2021 17:24
Ich wundere mich gerade echt über den Umgangston hier...junge junge. Da wird ne Frage in den Raum geworfen und nur ne Antwort erwartet...was kommt...blödes Gelaber.

Bei uns gibts die drei-Tage-Regelung = 3 Tage ohne gelben Zettel. Ist manchmal einfacher als zum KiA zu gehen.

Die Antwort kam völlig sachgemäß und zweckmäßig. Genauso wie die Kommentare zu Personen, die zum Betrug aufrufen.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Keeper83 am 22.01.2021 12:47
Was - sofern keine Arbeitsunfähigkeit des AN vorlag - Betrug ist. So einfach ist das. Da hilft auch kein ahnungloses Rumgenöle über den Umgangston.

Da würde ich kurz mal einhaken wollen. Bei uns gilt ebenfalls diese 3-Tage Regel. Handelt es sich auch um Betrug wenn der AG die Begründung Kinderbetreuung in diesem Fall als "Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?   
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Spid am 22.01.2021 12:49
Wenn der AG - nicht subalternes Führungspersonal - davon positive Kenntnis hat und mindestens implizit einverstanden ist, ist es kein Betrug.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Lars73 am 22.01.2021 12:54
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Keeper83 am 22.01.2021 13:02
Was bedeutet "in diesem Fall als Arbeitsunfähigkeit" toleriert/akzeptiert?"

Der Arbeitgeber hat Kenntnis, dass keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne §3 EntgFG vorliegt und zahlt trotzdem.

Der Arbeitgeber hat erklärt, dass er drei Tage bezahlt freistellt bei Kind krank?  Dann ist es für den Beschäftigten der diese Möglichkeit nutzt kein Betrug.

Die verantwortlichen Personen der Arbeitgebers könnten aber ggf. strafrechtliche Probleme bekommen.


Das bedeutet, dass mein AG auf Nachfrage mitteilt ich könne mit der Begründung "Kinderbetreuung" zur zeit einen Antrag auf KOAU stellen und dieser würde genehmigt und mein Entgelt somit fortgezahlt. in §3 EntgFG steht ja eigentlich explizit "Krankheit".
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Lars73 am 22.01.2021 13:12
Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.
Titel: Antw:Kinderkranktage
Beitrag von: Keeper83 am 22.01.2021 13:40
Was ist "KOAU"?

Der Bund gewährt z.B. für seine Tarifbeschäftigten aktuell in der Situation ggf. bezahlte Arbeitsbefreiung.

Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheingung.