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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anonymos97 am 16.06.2021 09:30
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Guten Morgen,
Ich habe eine AU Bus eingeschlossen nächste Woche. Meine Frage ist, darf man früher wieder auf Arbeit gehen auch wenn die AU bereits der Perso vorliegt und der Krankheitsverlauf kürzer als gedacht ist? Oder ist dann der Versicherungsschutz hinfällig.
LG
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Man darf nicht nur, man muß.
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Ohne weiteres oder erst in Absprache mit der Perso? Wenn es mir Montag früh gut geht, kann ich einfach auf Arbeit auftauchen? Bis die Perso Montag da ist, ist der halbe Tag nämlich schon rum.
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Eine AU-Bescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern begründet lediglich die widerlegbare Vermutung einer Arbeitsunfähigkeit. Lediglich eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit berechtigt zum Fernbleiben von der Arbeit, liegt sie nicht (mehr) vor, ist die Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Die Arbeitsaufnahme ist dem AG anzuzeigen.
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Ok danke für die Antwort. Dann muss ich Freitag schauen wie es mir geht.
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Nein, täglich.
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Auf der AU steht "voraussichtlich bis..." wenn sich die Gesundheit vorher einstellt gehst du arbeiten....
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Und wenn du dich nicht kompetent genug dafür findest, dies beurteilen zu können, dann gehst du zum Arzt und fragst den. ;D
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Ich kann Dir von meiner Erfahrung schreiben. Ich war wieder dienstfähig und wollte arbeiten gehen. Das Personalamt hat von mir eine Gesundschreibung des Arztes verlangt.
Ich weiß, dass das völlig Banane ist, aber ohne wurde mir nicht erlaubt wieder im Büro zu erscheinen. Daher mache ich so etwas nie wieder.
Hatte nur Theater und Rennerein damit. Der Arzt hat gemeint ich wäre beklobt, die Krankenkasse hat Theater gemacht und der AG auch.
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Dann kann man den AG ja im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Beschäftigung zwingen.
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Es gibt halt AGs, die wollen sich absichern, dass sie dich nicht zu früh wieder an die Arbeit lassen und dann womöglich in Haftung geraten, wenn dir was passiert.
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Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
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Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.
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Zumal der AG nur bei Offenkundigkeit der Arbeitsunfähigkeit überhaupt in irgendwelche rechtlichen Probleme kommt. Wenn der AN einem vor die Füße kotzt, nachdem er mitgeteilt hat, er sei wieder arbeitsfähig und trete an, oder im Fieberwahn taumelt oder erkennbar unter Medikamenteneinfluß steht, sollte man ihm die Arbeitsaufnahme verwehren.
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Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.
Mit Blödsinn habe ich das Theater bei shenja gemeint...
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Wenn Dein Arbeitgeber Dich trotz Arheitsunfähigkeit arbeiten lässt und es passiert was, ist er dran.
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Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
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Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.
Mit Blödsinn habe ich das Theater bei shenja gemeint...
Ich finde es aber auch Blödsinn, wenn es dem AN frei überlassen wird, weil er "mündig" ist.
Da kann schnell mal einer daherkommen und nach 42 Tage eine Arbeitsfähigkeit vortäuschen obwohl er nicht einsetzbar ist. Nur damit er nicht weniger Geld hat und er sich "mündig" genug findet das beurteilen zu können.
Und der AG kann es uU nicht ad hoc erkennen (weil er z.B. ne Schlafapnoe verheimlicht)
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Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE glaubt nicht mehr arbeitsunfähig zu sein.
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Wenn man nach 42 Tagen wieder arbeiten will muss man ja nur einfach nicht mehr zum Arzt gehen. Schon läuft die AU-Bescheinigung aus.
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsfähigkeit seines An hat muss er halt auf seine Kosten eine Untersuchung in die Wege leiten. er kann nicht die Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgeber verlangen.
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Wenn man nach 42 Tagen wieder arbeiten will muss man ja nur einfach nicht mehr zum Arzt gehen. Schon läuft die AU-Bescheinigung aus.
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsfähigkeit seines An hat muss er halt auf seine Kosten eine Untersuchung in die Wege leiten. er kann nicht die Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgebernehmer verlangen.
Das meintest du doch, oder?
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Richtig!
Wenn ich vorzeitig mich AF sehe und zur Arbeit gehe, und der AG mir verweigert, dass ich arbeite, dann lasse ich mir das bestätigen und sorge dafür, dass die Tage nicht als Krankheitstage erfasst werden.
Gerne gehe ich auf seine kosten zum Betriebsarzt oder wohin auch immer.
Denn ich sehe es nicht ein, dass ich für den Ag den Arztbesuch aus meiner eigenen Tasche bezahlen soll.
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Das meintest du doch, oder?
Ja. Danke für die Korrektur.
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Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
Der hat das doch schriftlich vom Arzt vorliegen.
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Nein. Was vorliegt, ist eine Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
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Mit so einer Motivation, freiwillig zur Arbeit zu gehen, macht man sich im Ö.D. nicht gerade beliebt.
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Mit so einer Motivation, freiwillig zur Arbeit zu gehen, macht man sich im Ö.D. nicht gerade beliebt.
traurig ^^