Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 12.07.2021 14:08
-
Hallo,
gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst? Unsere Servicekräfte, welche ein paar Stunden am Morgen und dann wieder abends reinigen, beschweren sich etwas über die "Arbeitszeit"
-
Es gibt keine Regelungen dazu - und es bedarf auch grundsätzlich keiner. Die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit liegt nach §106 GewO im Ermessen des AG.
-
Hallo,
gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst? Unsere Servicekräfte, welche ein paar Stunden am Morgen und dann wieder abends reinigen, beschweren sich etwas über die "Arbeitszeit"
Ich würde der Behördenleitung darlegen, dass eigene Reinigungskräfte immer teurer sind als Fremde. Diese werden dann wegrationalisiert und das Problem hat sich von allein erledigt.
-
Was reinigen die morgens wenn bereits am Abend (zuvor) gereinigt wurde?
Ist die Amtsstube in der Nacht eine Discothek in der morgens erstmal die Arbeitsplätze von Fäkalien und Erbrochenem gereinigt werden müssen? ;D
-
Hallo,
gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst? Unsere Servicekräfte, welche ein paar Stunden am Morgen und dann wieder abends reinigen, beschweren sich etwas über die "Arbeitszeit"
Ich würde der Behördenleitung darlegen, dass eigene Reinigungskräfte immer teurer sind als Fremde. Diese werden dann wegrationalisiert und das Problem hat sich von allein erledigt.
Ole stellt doch die Frage ob es im öD geteilten Dienst gibt.
Wenn sich die Servicekräfte beschweren stammen sie womöglich schon aus der "Servicegesellschaft" und sind keine eigenen MA?
Wie viele Kommunalgenies ::) würden Teildienste mit doppelten Arbeitswegen zuzüglich doppelter Wegezeit akzeptieren?
Wer sich Gedanken macht wie man die Arbeiten so legen kann da so etwas nicht notwendig ist der ist ein Genie alles andere ist nur dumm und verschwendet Steuergelder.
Wegrationalisiert ist nur das Personal, die Kosten steigen.
In einer Tochtergesellschaft ist mir dieser Nachweis schon 2 Mal gelungen. Weniger Kosten und mehr Personal als durch Fremd-Dienstleister. ;D
-
Ich würde Servicekräfte ja nicht unbedingt mit Reinigungskräften gleichsetzen.
Ob jemand Teildienste und somit ggfs. doppelte Anfahrtswege akzeptiert, ist nur dann relevant, wenn derjenige andere Optionen hat und nicht ohne weiteres ersetzbar ist.
-
Ist in dieser Fragestellung geschehen.
-
Was ist geschehen?
-
Ich würde Servicekräfte ja nicht unbedingt mit Reinigungskräften gleichsetzen.
Hallo,
gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst? Unsere Servicekräfte, welche ein paar Stunden am Morgen und dann wieder abends reinigen, beschweren sich etwas über die "Arbeitszeit"
-
Nein, da steht lediglich, daß und wann die Servicekräfte reinigen, nicht, daß die Servicekräfte Reinigungskräfte wären.
-
@Ole, könntest du bitte etwas zur Aufklärung beitragen? Wenn eure Servicekräfte keine Reinigungskräfte sind, sie aber am Morgen einige Stunden und dann wieder am Abend reinigen, ist es differenziert zu meiner ersten Antwort zu betrachten.
-
Hallo,
gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst? Unsere Servicekräfte, welche ein paar Stunden am Morgen und dann wieder abends reinigen, beschweren sich etwas über die "Arbeitszeit"
Ich würde der Behördenleitung darlegen, dass eigene Reinigungskräfte immer teurer sind als Fremde. Diese werden dann wegrationalisiert und das Problem hat sich von allein erledigt.
Ole stellt doch die Frage ob es im öD geteilten Dienst gibt.
Wenn sich die Servicekräfte beschweren stammen sie womöglich schon aus der "Servicegesellschaft" und sind keine eigenen MA?
Wie viele Kommunalgenies ::) würden Teildienste mit doppelten Arbeitswegen zuzüglich doppelter Wegezeit akzeptieren?
Wer sich Gedanken macht wie man die Arbeiten so legen kann da so etwas nicht notwendig ist der ist ein Genie alles andere ist nur dumm und verschwendet Steuergelder.
Wegrationalisiert ist nur das Personal, die Kosten steigen.
In einer Tochtergesellschaft ist mir dieser Nachweis schon 2 Mal gelungen. Weniger Kosten und mehr Personal als durch Fremd-Dienstleister. ;D
Wenn es keine eigenen MA wären, wieso sollten Sie sich dann bei der Behörde über die Arbeitszeit beschweren?
Dann erkläre mir bitte wie externe Reinigungskräfte mit 9,60€ /h teurer sein können als eigene Reinigungskräfte mit rund 15 € /h. Mal ganz abgesehen von der Vorhaltung der Reinigungsgeräte und Räumlichkeiten.
-
Genau da liegt der Fehler, die Kommunalgenies setzen ihre Kosten mit dem Stundenlohn gleich. Material, Overhead oder Kosten für Sonderleistungen werden nicht berücksichtigt.
Wer dir Personal für 9,60 € anbietet betrügt entweder dich oder seine MA. Sozialleistungen? MwSt? Gewinn? Alles nicht notwendig? Unter 18,00 € kann kein seriöser Unternehmer sein Personal verkaufen.
-
Was reinigen die morgens wenn bereits am Abend (zuvor) gereinigt wurde?
Ist die Amtsstube in der Nacht eine Discothek in der morgens erstmal die Arbeitsplätze von Fäkalien und Erbrochenem gereinigt werden müssen? ;D
Das klingt nach einem lukrativen Geschäftsmodell, Leer-Zeiten durch Pacht-Zins vergolden. ;D
-
Genau da liegt der Fehler, die Kommunalgenies setzen ihre Kosten mit dem Stundenlohn gleich. Material, Overhead oder Kosten für Sonderleistungen werden nicht berücksichtigt.
Wer dir Personal für 9,60 € anbietet betrügt entweder dich oder seine MA. Sozialleistungen? MwSt? Gewinn? Alles nicht notwendig? Unter 18,00 € kann kein seriöser Unternehmer sein Personal verkaufen.
Das war ja nur ein kleiner Teil dessen. Deine eigenen MA kriegen 30 Tage Urlaub, LOB, können Schwanger/ Krank werden. Du musst dir eigene Reinigungsgeräte anschaffen und vorhalten. Musst Räume vorhalten, welche Büros sein könnten etc. es ist einfach unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß.
-
Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.
Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).
-
Es handelt sich um Service und -Reinigungskräfte (bei uns werden sie oft nur Servicekräfte genannt -sorry für die Verwirrung)
Mittags machen sie das Essen für die Kinder - abends (wenn die Kita schließt) reinigen sie die Räumlichkeiten. Natürlich nicht sehr günstig, wissen wir selber
-
Mit der Folge, daß für den Anteil der Essenszubereitung Teil A Abschnitt I Ziff. 3 einschlägig ist, während es für den Bereich der Reinigung Teil A Abschnitt I Ziff. 2 ist. Ob es sich bei der Gesamttätigkeit dann um eine i.S.d. §38 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 TVÖD handelt, bliebe zu prüfen. Es ist also ein rechtserheblicher Unterschied.
-
Genau da liegt der Fehler, die Kommunalgenies setzen ihre Kosten mit dem Stundenlohn gleich. Material, Overhead oder Kosten für Sonderleistungen werden nicht berücksichtigt.
Wer dir Personal für 9,60 € anbietet betrügt entweder dich oder seine MA. Sozialleistungen? MwSt? Gewinn? Alles nicht notwendig? Unter 18,00 € kann kein seriöser Unternehmer sein Personal verkaufen.
Das war ja nur ein kleiner Teil dessen. Deine eigenen MA kriegen 30 Tage Urlaub, LOB, können Schwanger/ Krank werden. Du musst dir eigene Reinigungsgeräte anschaffen und vorhalten. Musst Räume vorhalten, welche Büros sein könnten etc. es ist einfach unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß.
Du hast explizit 9.60 € angegeben um den Stundenlohn der Dienstleistung zu benennen.
Urlaub, Schwangerschaften (welche Kosten sollen dadurch dem AG eigentlich entstehen?), Krankheiten, 13. Monatsgehalt, Prämien, ja sogar Sozialabgaben und Unfallversicherung sind den Dienstleistern nicht unbekannt.
Glaubst du der Unternehmer hat etwas zu verschenken? Glaubst du er tankt seinen Hummer mit Solidarität zu seinen Kunden?
Weil sich Kommunalgenies von Dienstleistern haben vorrechnen lassen das es unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß sei werden Steuergelder verbrannt.
Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.
Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).
Deshalb setzen die echten Kommunalgenies auf Service-Gesellschaften. Diese machen betriebswirtschaftlich Sinn.
-
Aber was ich nicht verstehe, die Frage lautet do "gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst?"
auf diese Frage geht irgendwie keiner ein!?
Weiss niemand die Antwort?
-
Inwiefern ginge die erste Antwort nicht darauf ein und beantwortete sie erschöpfend? Oder ist das auch wieder was, was Du nicht verstehst?
-
soll also heissen das es im ermessen des arbeitgebers liegt?
zumindest war das ja eine antwort!
soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.
Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf
-
Da die Prämisse bereits falsch ist, kommt bei Deiner Folgerung natürlich auch Unfug raus. Zutreffend ist, was ich eingangs ausgeführt habe.
-
Es gibt keine Regelungen dazu - und es bedarf auch grundsätzlich keiner. Die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit liegt nach §106 GewO im Ermessen des AG.
das war deine erste antwort
was habe ich nun falsch verstanden?
-
Das ist die falsche Prämisse:
soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.
Das ist die unzutreffende Folgerung.
Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf
Beides zeigt, daß Du meine Ausführungen eben nicht verstanden hast. Der AG bestimmt die Lage der Arbeitszeit.
-
Und wenn der AN, nicht möchte, dass der AG das nicht ohne Zustimmung des AN machen kann, dann muss der AN einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem AG aushandeln.
-
Eben. Das Direktionsrecht des AG läßt sich ja einzelvertraglich begrenzen.
-
Geteilten Dienst darf es nur in begründeten Ausnahmefällen geben. - "Wöchentliche Arbeitszeit" bedeutet in Wirklichkeit, dass man im Grundsatz jeden Tag zusammenhängend und gleichmäßig eingesetzt werden sollte. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.
Quelle V.E.R.D.I.
-
Der AG muß - wie bei all seinen Entscheidungen - lediglich billiges Ermessen walten lassen. Besser jemanden fragen, der sich damit auskennt - und Verdi ist höchstens kompetent in der Organisation von Steineschmeißerfahrten. Ich empfehle stattdessen LAG Köln, Urteil v. 14.12.2011 - 9 Sa 798/11. Oder auch zur geringen Belastung durch geteilten Dienst BAG, Urteil v. 12.12.2012 - 10 AZR 354/11.
-
Geteilten Dienst darf es nur in begründeten Ausnahmefällen geben. - "Wöchentliche Arbeitszeit" bedeutet in Wirklichkeit, dass man im Grundsatz jeden Tag zusammenhängend und gleichmäßig eingesetzt werden sollte. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.
Quelle V.E.R.D.I.
Was ja nicht dem vom TE angesprochener Teilung der Arbeitszeiten zur Reinigung der Räumlichkeiten entgegen spricht.