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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Koblenzer2021 am 31.10.2021 08:26
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guten Morgen zusammen,
ich bin als Hilfspolizeibeamter in einer großen Stadt in RLP beschäftigt.
Bei uns bekamen jetzt alles MA, die in der Gesamtheit mehr als 10 Tage jährlich ohne ärztliche Krankmeldung gefehlt haben, die Aufforderung, künftig bereits am ersten Tag den "gelben Schein" zu bringen.
Also diejenigen, die hier und da mal max. 3 Tage ohne "gelben Schein" krank waren und in der Jahressumme dadurch mehr als 10 Fehltage haben.
Ist das rechtlich so möglich?
Koblenzer2021
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Ob das rechtlich möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Ich kann Dir aber sagen, dass ich als Migränepatien - trotz 2 "freien Tagen" - noch niemals ohne gelben Schein gefehlt habe.
Das eine ist das formale Recht. Willst Du aber mal vom "Hilfspolizisten" aufsteigen, empfehle ich ein gewissen Vertrauen und eine Zuverlässigkeit gegenüber deinem AG an zu signalisieren.
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Ja, ist möglich. Siehe §5 Entgeltfortzahlungsgesetz
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"Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen." (§ 5 Abs. 1 EntFG.)
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Das Problem dürfte nicht die Anforderung durch den AG sein, sondern die Kohortenbildung.
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"[...] das Verlangen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG bedürfe weder einer Begründung noch eines Missbrauchsverdachts. [...] "
BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.
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Man könnte vermuten, dass ein gewisse Unzufriedenheit der MA besteht, weil evtl. eine sehr hohe Anzahl an MA ein derartiges Krankheitsbild haben.
Ist an Deiner Dienststellte sonst alles in Ordnung, es hört sich nicht so an?
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Es kann auch heißen, dass man sehr fürsorglich ist und gerne gesunde Mitarbeiter hat, die auf sich achten.
In der Realität hat es natürlich immer einen Grund wieso man das tut. Habe ich als AG auch bei einigen praktiziert. Das hat zum einen Auswirkungen auf die eine Person und Signalwirkung auf die Kollegen, dass man sich ggf. Nicht alles gefallen lässt.
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Wenn abzusehen ist, dass die Möglichkeit besteht, dass jemand seine 42 Tage voll macht, dann ist es doch recht und billig, dass der AG mittels der AU-Bescheinigung feststellen will, ob er Lohnfortzahlung machen muss oder nicht.
Da hat er ohne den gelben Schein halt keine Möglichkeit.
Und das ganze erst ab 10 Tage zu fordern ist doch absolut transparent und verständlich.
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Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
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Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
Deine Aussage trifft für die mündigen und motivierten Beschäftigten zu. Da sollte ein AG solche Methoden aus den von dir genannten Punkte sein lassen. Dann gibts aber auch die Leute, deren Hauptmotivation Geld gegen Arbeit, oder Geld gegen möglichst wenig Arbeit ist. Dafür wäre die Sache mit dem Attest ab dem ersten Tag zweckmäßig.
Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.
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Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.
"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?
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Laut Sachverhalt geht es um die Tage mit AU ohne Attest. Sowohl beim gebrochenen Arm als auch bei Kind krank werden ja Atteste vorliegen.
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Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.
"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?
"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.
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Daher kann und sollte das eine Einzelfallentscheidung sein und nicht ab einer bestimmten Schwelle. Wer sich mal den Arm bricht, würde ansonsten zu schnell darunter fallen.
"Kind krank" könnte auch spannend werden, oder wird da explizit unterschieden?
"Kinder-Kranken-Tage" sind keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Sie müssen vom 1. Tag an durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Freistellung des Arbeitnehmers und die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse auszulösen.
Danke bezüglich der Aufklärung.
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Laut Sachverhalt geht es um die Tage mit AU ohne Attest. Sowohl beim gebrochenen Arm als auch bei Kind krank werden ja Atteste vorliegen.
So habe ich es auch verstanden.
Bei uns wird es ähnlich gehandhabt. MA die sich mehrfach im Jahr 1-3 Tage ohne ärztliche Bescheinigung abmelden werden aufgefordert eine solche ab dem ersten Tag ihrer AU vorzulegen.
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Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
Ob 10Tage ein vernünftige Grenze ist, sei mal dahingestellt.
10 x AU ohne ärztlichen Befund fände ich da eher ein vernünftige Grenze ist.
Denn ich kenne nur Chroniker (Migränepatienten etc.), Menschen mit Suchtproblemen (Montagsblues) und "Blaumacher" die so oft ohne ärztlichen Befund AU machen.
Bei ersteren ist es wg. Lohnfortzahlung sicher verständlich, dass man eine ICD-10 Code vom Arzt haben will.
Denn schnell sind da die 42 erreicht.
Bei zweiteren ist es wg. Führsorge notwendig um nicht weg zuschauen.
Bei letzteren wird man eh nichts machen können, die finden dann halt einen Arzt der sie Krank machen lässt.
Und die wenige Ausnahmen, die einfach mal Pech hatte und mehrfach kränklich waren, für die ist es in der Tat lästig, wenn man es aber vernünftig kommuniziert, dann werden sie es verstehen und nicht als Machtdemonstration oder gegen sich gerichtet interpretieren.
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Wenn abzusehen ist, dass die Möglichkeit besteht, dass jemand seine 42 Tage voll macht, dann ist es doch recht und billig, dass der AG mittels der AU-Bescheinigung feststellen will, ob er Lohnfortzahlung machen muss oder nicht.
Da hat er ohne den gelben Schein halt keine Möglichkeit.
Und das ganze erst ab 10 Tage zu fordern ist doch absolut transparent und verständlich.
Hallo ich bin auch betroffen seit jahren und keiner will das wieder aufheben was meinst du mit den 42 tagen mfg
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Hallo ich bin auch betroffen seit jahren und keiner will das wieder aufheben was meinst du mit den 42 tagen mfg
42tagemeintdieentgeltfortzahlungimkrankeitsfall.ansonstenkanndirdeinarbeitgeberauchwiederdiedreitagekarenzeinräumen. mfg
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Finde es seitens des AG auch nicht wirklich sinnvoll.
Hab mal geschaut wie es bei mir dieses Jahr ausgesehen hat. Hab 11 Tage ohne AU dieses Jahr.
Das waren:
2x 3 Tage (jeweils Erkältungen)
2x 2 Tage (einmal Magenprobleme, einmal Hexenschuss für den ich mich eigentlich länger hätte krankschreiben lassen müssen, aber zwei Tage + zwei Tage Wochenende haben mir gereicht um wieder ins Büro gehen zu können)
1x 1 Tag (Allergieprobleme)
Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.
Man fängt damit maximal ein paar Leute ein, die sich gerne mal nen langes Wochenende gönnen und das jetzt vielleicht lassen, weil es ihnen zu blöd ist direkt zum Arzt zu gehen.
Wer aber bisher 5 mal meinte den Montag zu "schwänzen", der holt jetzt halt das gleiche raus, in dem er halt einmal nen Schein für ne ganze Woche holt.
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Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.
Ich hatte noch nie einen Arzt der mir vorgeschrieben hat wie lange ich AU bin. Wenn ich am Do. zu ihm gehe und sage ich will nur für Heute eine AU dann ist das so und ich bin Morgen wieder im Büro.
Es sind offensichtlich vor allem die "mein linker Zeh zwickt ich bleibe mal besser zu Hause" die sich dagegen wehren sich eine AU ab dem ersten Tag zu holen.
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Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.
Ich hatte noch nie einen Arzt der mir vorgeschrieben hat wie lange ich AU bin. Wenn ich am Do. zu ihm gehe und sage ich will nur für Heute eine AU dann ist das so und ich bin Morgen wieder im Büro.
Es sind offensichtlich vor allem die "mein linker Zeh zwickt ich bleibe mal besser zu Hause" die sich dagegen wehren sich eine AU ab dem ersten Tag zu holen.
Also mein Arzt ist sehr resolut und würde sich von mir auch nicht sagen lassen, was er auf die AU zu schreiben hat. Weder länger, noch kürzer.
Natürlich kann ja jeder trotz AU schon eher wieder arbeiten gehen theoretisch, auch wenn das bei einigen AGs garnicht gewünscht ist und ich auch Fälle kenne in denen der AG einen krankgeschriebenen MA wieder Heimgeschickt hat, obwohl er seinem Empfinden nach wieder fit war.
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Finde es seitens des AG auch nicht wirklich sinnvoll.
Hab mal geschaut wie es bei mir dieses Jahr ausgesehen hat. Hab 11 Tage ohne AU dieses Jahr.
Das waren:
2x 3 Tage (jeweils Erkältungen)
2x 2 Tage (einmal Magenprobleme, einmal Hexenschuss für den ich mich eigentlich länger hätte krankschreiben lassen müssen, aber zwei Tage + zwei Tage Wochenende haben mir gereicht um wieder ins Büro gehen zu können)
1x 1 Tag (Allergieprobleme)
Waren insgesamt 5 Krankheitsfälle. Hätte ich jedes mal die AU ab dem ersten Tag gebraucht, wäre ich statt 11 Tagen halt für 25 Tage krank gewesen oder sogar länger. Wenn ich z.B. Donnerstags mit Erkältung zu meinem Arzt gehen würde, dann würde er mich auch für die gesamte nächste Woche noch krankschreiben.
Man fängt damit maximal ein paar Leute ein, die sich gerne mal nen langes Wochenende gönnen und das jetzt vielleicht lassen, weil es ihnen zu blöd ist direkt zum Arzt zu gehen.
Wer aber bisher 5 mal meinte den Montag zu "schwänzen", der holt jetzt halt das gleiche raus, in dem er halt einmal nen Schein für ne ganze Woche holt.
drum sind ja nicht die Tage sondern die Anzahl ein objektives sinnvolleres Kriterium.
Und natürlich ist es immer zielgerichteter, wenn man nur die Blaumacher und die Chroniker mit einer AU ab ersten Tag quält.
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Aus AG-Sicht ziemliche kurzsichtig. Welchen Benefit hat der AG, außer Machtdemonstration? Ihm geht Arbeitsleistung verloren, der AN, der wegen einer Erkältung 2 Tage krank war, fehlt jetzt 5 Tage. Ein Hausarzt macht keine Gefangenen, da wird die Woche voll gemacht. Nun könnte man meinen, damit ziele man aber auf die "Blaumacher" ab, aber diese AN werden wohl deutlich mehr als zehn Krankheitstage im Jahr haben, oder? Ein Hauptziel des AN ist Vertrauen, Identifikation mit dem Betrieb und Bindung (sich eingebunden fühlen). Solche Ziele torpediere ich als Management mit solchen interaktionellen Führungsinstrumenten. Das kann man machen, das kann sinnvoll sein, aber nicht wegen 10 AU-Tagen/Jahr.
Ob 10Tage ein vernünftige Grenze ist, sei mal dahingestellt.
10 x AU ohne ärztlichen Befund fände ich da eher ein vernünftige Grenze ist.
Denn ich kenne nur Chroniker (Migränepatienten etc.), Menschen mit Suchtproblemen (Montagsblues) und "Blaumacher" die so oft ohne ärztlichen Befund AU machen.
Bei ersteren ist es wg. Lohnfortzahlung sicher verständlich, dass man eine ICD-10 Code vom Arzt haben will.
Denn schnell sind da die 42 erreicht.
Bei zweiteren ist es wg. Führsorge notwendig um nicht weg zuschauen.
Bei letzteren wird man eh nichts machen können, die finden dann halt einen Arzt der sie Krank machen lässt.
Und die wenige Ausnahmen, die einfach mal Pech hatte und mehrfach kränklich waren, für die ist es in der Tat lästig, wenn man es aber vernünftig kommuniziert, dann werden sie es verstehen und nicht als Machtdemonstration oder gegen sich gerichtet interpretieren.
Dem Arbeitgeber wird der ICD-Code doch gar nicht mitgeteilt. Der steht auf der AU für den Arbeitnehmer drauf und sofern der Arbeitnehmer tatsächlich mehrmals im Jahr an Migräne erkrankt und da beschwerdefreie Zeiten zwischenliegen, darf der Arzt nicht mal Folgebescheinigung ankreuzen sonder muss Erstbescheinigung ankreuzen. Daher dient die Vorlage der AU am ersten Tag lediglich darin, dem Mitarbeiter die Krankmeldung zu erschweren, weil nämlich viele keine Lust haben zum Arzt zu gehen. Also schleppen sich die Mitarbeiter mit einer Erkältung wieder zum Dienst und die, die eh freie Tage haben wollen, gehen zum Arzt und holen sich eine WochenAU.
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Dem Arbeitgeber wird der ICD-Code doch gar nicht mitgeteilt. Der steht auf der AU für den Arbeitnehmer drauf und sofern der Arbeitnehmer tatsächlich mehrmals im Jahr an Migräne erkrankt und da beschwerdefreie Zeiten zwischenliegen, darf der Arzt nicht mal Folgebescheinigung ankreuzen sonder muss Erstbescheinigung ankreuzen. Daher dient die Vorlage der AU am ersten Tag lediglich darin, dem Mitarbeiter die Krankmeldung zu erschweren, weil nämlich viele keine Lust haben zum Arzt zu gehen. Also schleppen sich die Mitarbeiter mit einer Erkältung wieder zum Dienst und die, die eh freie Tage haben wollen, gehen zum Arzt und holen sich eine WochenAU.
42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Geht aber nur, wenn eben auch eine AU Bescheinigung vorliegt.
Das hat nichts per se mit erschweren, sondern auch was mit dokumentieren zu tun.
Suchtkranke bekommt man damit auf "Spur".
Chroniker liegen dem AG nicht auf der "Tasche".
Blaumacher kann man damit nicht abschließend ärgern, aber hat zumindest eine Doku.
Kranke Mitarbeiter schickt man von sich aus nach hause.
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42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
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42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
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42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Geht aber nur, wenn eben auch eine AU Bescheinigung vorliegt.
Das hat nichts per se mit erschweren, sondern auch was mit dokumentieren zu tun.
Suchtkranke bekommt man damit auf "Spur".
Chroniker liegen dem AG nicht auf der "Tasche".
Blaumacher kann man damit nicht abschließend ärgern, aber hat zumindest eine Doku.
Kranke Mitarbeiter schickt man von sich aus nach hause.
Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
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Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
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42 Tage wg Migräne nicht gearbeitet: ab Tag 43 gibt es kein Geld vom AG.
Dafür muss da nicht Folgebescheinigung draufstehen und er muss auch den ICD-10 nicht wissen.
Sondern der AG zahlt halt nicht und die KV prüft dann.
Ist das tatsächlich so und könntest Du aufzeigen, wo sich das nachlesen lässt? Denn wenn dem so wäre, welchen Zwekch hätte dann noch die Ankreuzoption "Folgebescheinigung"?
Folgebescheinigung für die Verfahrensvereinfachung. Rechtsanspruch ist da nicht abzuleiten.
EntgFG §3
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
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Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
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Vielleicht hab ich irgendwo einen Denkfehler drin jetzt.
Aber woher weiß der AG denn den Grund der Krankschreibung ? Wenn der AN immer wieder eine Erstbescheinigung bringt.
Der MA kann jederzeit den Arzt wechseln dieser wird nicht prüfen ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten mehr als 42 Tage anfallen sollte jeder halbwegs wirtschaftlich denkende AG bei der KK nachhaken ob es sich um anrechenbare Erkrankungen handelt.
Es ist doch so:
Das man innerhalb von 12 Monate die 42 Tage ansammeln kann.
Und wenn man 6 Monate nicht wegen diese Krankheit krank war, die Tage ebenfalls nicht mehr mitzählen.
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Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.
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Der AG muss nur bis 42 zählen können und stellt dann die Zahlung ein und die KV weißt dann nach, ob er weiterzahlen muss oder nicht.
Das kenne ich nur aus der fW, im öD oder deren GmbH´s fragt der AG bei der KK nach ehe die Zahlung eingestellt wird.
Man fragt sogar beim Vorgesetzten nach, ob er wüsste ob es immer die gleiche Krankheit gewesen sein könnte.
Und wie gesagt, deine obige Aussage ist nicht ganz richtig: nicht 42 Tage in 6 Monaten, sondern in 12 Monate.
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Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
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Prinzipiell hast du Recht. Allerdings nur wenn der AN innerhalb von 12 Monaten nicht zwischenzeitlich 6 Monate arbeitsfähig war.
Auch das ist nicht ganz korrekt.
Er kann zwischenzeitlich wg. einer anderen Erkrankung erkankt sein und trotzdem würde die 6 Monate zählen.
Wer also 6 Monate nicht wegen einer Erkankung A erkrankt ist, der hat bei einer Erkrankung wegen dieser Erkrankung wieder die vollen 42 Tage, auch wenn er zwischenzeitlich eine Erkrankung B vorlag.
So habe ich es zumindest bisher verstanden.
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Ich denke da hast du recht.