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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marc am 02.01.2022 16:27

Titel: Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Marc am 02.01.2022 16:27
Guten Tag und ein Frohes neues Jahr an alle
Ich arbeite in einem Klinikum ( TVÖD - Kommune ) und möchte einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Ich hab im Internet ein wenig recherchiert und bin unter anderem auf Beispielanträge gestoßen in dem immer wieder verschieden Paragraphen zu finden sind.
Da ich mir nicht sicher bin und auch keinen falschen Antrag stellen möchte, erhoffe ich mir hier ein paar Tipps von euch zu bekommen.
Hat jemand solch einen Antrag gestellt und könnte mir vielleicht kurz und knapp sagen was wichtig und welcher Paragraph ich schreiben soll.

Würde mich sehr freuen.

Gruß Marc
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 16:33
Ein Antrag auf Höhergruppierung konnte nur 2017 gestellt werden.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Isi am 02.01.2022 17:00
Eine "Höhergruppierung" kann nicht beantrag werden, du kannst allerdings veränderte Arbeitsabläufe geltend machen (wenn denn so ist) die zu einer höheren Eingruppierung führen würden.

Du wirst entweder von deinem Arbeitgeber von Anfang an falsch bezahlt und willst diesen Fehler korrigiert sehen, denn Eingruppiert bist du anhand deiner Tätigkeitsmerkmale.
Oder deine Tätigkeitsmerkmale haben sich kürzlich verändert was zu einer anderen Eingruppierung führte die dein AG nicht getätigt hat.

Beide sind Korrekturen, keine Anträge auf Höhergruppierung.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 17:05
Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgelegt. Sie wurde jüngst nicht geändert. Was sich geändert haben könnte, ist die auszuübende Tätigkeit.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Tiffy am 02.01.2022 18:22
Beantragen kann man jederzeit alles mögliche... Ob es den gewünschten Erfolg bringt, steht auf nem anderen Blatt.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 18:34
Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Isi am 02.01.2022 22:23
Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung festgelegt. Sie wurde jüngst nicht geändert. Was sich geändert haben könnte, ist die auszuübende Tätigkeit.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet - Tätigkeitsmerkmale können sich jedoch ändern, z.B. wenn das 4-Augen Prinzip wegfällt. Tätigkeit bleibt gleich, aber das Tätigkeitsmerkmal im Sinne des TV ändert sich.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 22:30
Die Tätigkeitsmerkmale ändern sich genau dann, wenn die Entgeltordnung geändert wird. Ansonsten bleiben sie gleich. In Deinem Beispiel ändert sich die auszuübende Tätigkeit. Dadurch wird ggfs. ein anderes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Isi am 02.01.2022 23:04
Die Tätigkeitsmerkmale ändern sich genau dann, wenn die Entgeltordnung geändert wird. Ansonsten bleiben sie gleich. In Deinem Beispiel ändert sich die auszuübende Tätigkeit. Dadurch wird ggfs. ein anderes Tätigkeitsmerkmal erfüllt.

Tätigkeitsmerkmale stellen die Anforderungen dar, die zur Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe führen.

Ist das strittig?
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 23:06
Nein. Deshalb ändern sie sich auch nur, wenn die EGO geändert wird. Denn dort sind sie festgelegt.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Isi am 02.01.2022 23:09
Nein. Deshalb ändern sie sich auch nur, wenn die EGO geändert wird. Denn dort sind sie festgelegt.

Dann handelt es sicher hier lediglich um Geheische. Es wurde alles hilfreiche gesagt.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 02.01.2022 23:16
Du hast nichts hilfreiches von Dir gegeben, sondern etwas Falsches. Und etwas Falsches ist nicht hilfreich. Es ist falsch.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Kat am 05.01.2022 07:48
WEnn man im INternet recherchiert, findet man da dann nicht die Tatsache, daß man Eingruppierungen nicht beantragen kann?
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: mumble am 05.01.2022 08:23
Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.
Deine Aussage ist falsch. Können tut er schon aber ob was dabei rauskommt ist die andere Sache. Oder willst du behaupten Marc kann nicht schreiben?
Warum sollte es Unsinn sein wenn ich den Willen habe höher eingruppiert zu werden?
Stell dir vor es gibt Kommunen da werden Höhergruppierungsanträge vom AG gefordert, dann wird vom AG eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen gefordert und bewertet und meist kommt dann auch eine höhere Eingruppierung raus.
Auch wenn Anträge nicht berücksichtigt werden müssen kann man es versuchen. Kostet nur ein Blatt Papier.
Das die Rechtslage keine Höhergruppierungsanträge kennt ist auch klar, aber viele AG nehmen Anträge an.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.01.2022 08:34
Das ist richtig, dass das viele AG machen.
Und fruchtbar ist es dort, wo man einen AG hat, der einen betrügt und einem das Entgelt was einem zusteht vorenthält.
@ Marc: Hast du eine Verschriftlichung deiner auszuübenden Tätigkeiten?
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 05.01.2022 08:43
Das ist schlicht falsch. Die Eingruppierung ist nicht vom Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers abhängig. Einseitige Willenserklärungen dazu gleich welcher Partei sind also schlicht Unsinn.
Deine Aussage ist falsch. Können tut er schon aber ob was dabei rauskommt ist die andere Sache. Oder willst du behaupten Marc kann nicht schreiben?
Warum sollte es Unsinn sein wenn ich den Willen habe höher eingruppiert zu werden?
Stell dir vor es gibt Kommunen da werden Höhergruppierungsanträge vom AG gefordert, dann wird vom AG eine Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen gefordert und bewertet und meist kommt dann auch eine höhere Eingruppierung raus.
Auch wenn Anträge nicht berücksichtigt werden müssen kann man es versuchen. Kostet nur ein Blatt Papier.
Das die Rechtslage keine Höhergruppierungsanträge kennt ist auch klar, aber viele AG nehmen Anträge an.

Da die Eingruppierung dem Willen der Arbeitsvertragsparteien entzogen ist, kann sich auch eine Willenserklärung nicht darauf richten. Meine Antwort ist also völlig korrekt. Mist, den Arbeitgeber machen, bleibt Mist und und belegt gar nichts. Tariufbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht vom Arbeitgeber eingruppiert. Es ist also egal, ob der Arbeitgeber etwas fordert. Die Eingruppierung berührt es nicht.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Isie am 05.01.2022 13:20
Ob es ein tariflich vorgesehener Antrag ist oder nur die Geltendmachung des Entgelts aus einer höheren Entgeltgruppe, ist für den tariflichen Laien sowieso ein Buch mit sieben Siegeln. Für viele Personalstellen leider auch.
Wenn es nicht um eine Änderung der Entgeltordnung und eine tariflich vorgesehene Antragsmöglichkeit geht, sondern um eine Diskrepanz zwischen der vom Arbeitnehmer angenommenen und der vom Arbeitgeber angenommenen Entgeltgruppe, weist man den Arbeitgeber darauf hin und macht den entsprechenden Entgeltanspruch schriftlich geltend. Wenn das klappt, ist alles gut. Wenn nicht, klagt man oder lässt es bleiben.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 05.01.2022 14:55
Denn nur das Arbeitsgericht kann feststellen wie man eingruppiert ist,
das Entgelt, was bezahlt wird, ist zunächst nur reine Verhandlungssache.

nur das 99% der TBler glauben sie könnte nicht fordern, was sie für ein Entgelt bekommen.
und 99% der Personaler nicht wissen, wie sie solche Forderungen erfüllen könnten (tarifkonform).
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: FGL am 05.01.2022 16:00
Wie Spid früher anekdotisch dargelegt hat, können auch Arbeitsgerichte das mitunter nicht feststellen. Allerdings ist die Laienmeinung eines überforderten Arbeitsrichters dann diejenige, die von unsere Rechtsordnung im Falle der Rechtskraft als verbindlich angesehen wird.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: Marc am 06.01.2022 15:04
@WasDennNun ich hab eine stellenbeschreibung  / Tätigkeitsbeschreibung.
Wo genau steht denn wo genau man eingruppiert wird bzw. welche EG seiner Tätigkeit entspricht?
Es geht mir einfach darum das meine Arbeiten die ich ausführe nicht mehr meiner alten Stellenbeschreibung entspricht.
Das ich jetzt nicht einfach zu meiner Personalstelle gehen kann und sagen kann ich hätte gern einen neue eingruppierung sollte klar sein.
Ich dachte an einen kurzen Zweizeiler wie z.b mit bitte einer Überprüfung meine Tätigkeit anhand der neuen Tätigkeitsbeschreibung und Anpassung der EG….
Ich will es hier nicht unnötig kompliziert machen oder gar mit Anwalt oder sonstigen vorgehen
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 06.01.2022 15:09
Aus der Entgeltordnung ergibt sich anhand der auszuübenden Tätigkeit die Eingruppierung. Und das unmittelbar. Für den Laien, und dazu zähle ich auch mal die Masse der im kommunalen Bereich bei Pers oder Org beschäftigten hinzu, ist das aber nur schwer zu erkennen.

Grundsätzlich stellt eine Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit eine arbeitnehmerische Pflichtverletzung dar, die auch arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen kann.
Titel: Antw:Beispiel Antrag auf Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2022 15:28
@WasDennNun ich hab eine stellenbeschreibung  / Tätigkeitsbeschreibung.
Wo genau steht denn wo genau man eingruppiert wird bzw. welche EG seiner Tätigkeit entspricht?
Es geht mir einfach darum das meine Arbeiten die ich ausführe nicht mehr meiner alten Stellenbeschreibung entspricht.
Das ich jetzt nicht einfach zu meiner Personalstelle gehen kann und sagen kann ich hätte gern einen neue eingruppierung sollte klar sein.
Ich dachte an einen kurzen Zweizeiler wie z.b mit bitte einer Überprüfung meine Tätigkeit anhand der neuen Tätigkeitsbeschreibung und Anpassung der EG….
Ich will es hier nicht unnötig kompliziert machen oder gar mit Anwalt oder sonstigen vorgehen
Fordere deine Personalstelle und Vorgesetzten auf, dass sie dir deine auszuübenden Tätigkeiten schriftlich mitteilen sollen, da dein Vorgesetzter dir inzwischen Dinge aufgetragen hat, die sich nicht mehr mit der Stellenbeschreibung decken.
Du kannst auch reinschreiben, dass sie doch bitte überprüfen sollen, ob sich diese Änderungen bzgl. deiner Eingruppierung auswirkt, da du diese Tätigkeiten nicht ausüben wirst, wenn es zu einer niedrigeren EG führt.