Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: django am 07.02.2022 14:33
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Hallo,
ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.
Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?
Danke.
Gruß
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Handelt es sich um ein iPhone? ^^
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Blueberry!
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Hallo,
ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.
Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?
Danke.
Gruß
Wenn ein Einsichtsrecht besteht, ja. Stellt sich die Frage, inwiefern dieses Schreiben auch personalaktenrelevant ist.
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Also zieht § 3 Abs. 5 S. 3 TVöD?
Ist ein solches Schreiben, das Grundlage einer Kündigung ist, nicht immer personalaktenrelevant?
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Woher weißt du, dass ein solches Schriftstück in der Personalakte vorliegt? Ich als Personaler hätte vor Einsichtnahme der Akte durch den Beschäftigten diese aufgeräumt und genau dieses Schreiben aussortiert.
Was willst du dann kopieren?
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Ich als Personaler hätte vor Einsichtnahme der Akte durch den Beschäftigten diese aufgeräumt und genau dieses Schreiben aussortiert.
Ich häng mich mal hier dran und würde doch zu gerne wissen, wieso Du etwas aus der PA entfernst, was dort aber nun einmal reingehört und der AN sehen darf?
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht Dein Tun?
Ich bin da doch sehr gespannt!
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Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Behauptung, es würde in die Personalakte gehören?
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Ich fragte zuerst und warten wir erst einmal die Antwort darauf ab.
Schönen Abend noch.
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Da ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage Deine Behauptung und somit Deine Frage gegenstandslos wird, wäre es geboten, zunächst dies zu klären.
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"[Die Personalakte ist] eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse des Mitarbeiters betreffen und in einem engen Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis stehen" (BAG, Urteil v. 19.7.2012, 2 AZR 782/11) - diese Definition dürfte einschlägig sein. Wenn sich die Gründe für die Kündigung aus diesem Schreiben ergeben sehe ich einen schon einen engen Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis.
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Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.
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Hallo,
ein Schriftstück eines Vorgesetzten liegt der Personalabteilung vor, aus dem hervorgeht, warum man einen AN kündigen möchte.
Darf der AN i. R. d. Einsichtsrechts davon eine Fotokopier verlangen oder davon selbst ein Foto mit dem Smartphone machen?
Danke.
Gruß
Wenn dieses Schriftstück sich in der PA befindet, ja.
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Daraus geht aber eben gerade nicht hervor, daß das Schriftstück aufzunehmen gewesen wäre, sondern lediglich, daß man es hätte tun können. Es ist ja nicht „eine Sammlung der Urkunden….“ oder „…aller…“. Es besteht im übrigen nicht einmal eine Pflicht zur Führung von Personalakten.
Besteht die Pflicht zum Führen der Personalakte im öD nur für Beamte? Ich war immer der Annahme, dass das im öD auch für die TB gelten würde.
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Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html
Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.
Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.
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Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.
Da wir uns im "Forum öffentlicher Dienst" befinden, beschränke ich jeden SV erstmal hierauf. Ändert aber nicht daran, dass ich im Irrtum war.
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html
Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.
Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.
Angesichts der nicht bestehenden Pflicht, überhaupt Personalakten zu führen, angesichts des Umstandes, daß in einer ordentlichen Kündigung keinerlei Gründe, auch nicht auf Nachfrage, genannt werden müssen, wäre eine solche Entscheidung zumindest dann verwunderlich, wenn sie von relevanter Stelle, also LAG aufwärts, getroffen worden wäre.
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Wir sind im Sachverhalt nicht auf den öffentlichen Dienst begrenzt. Aber auch dort gibt es eine solche Verpflichtung nur für Beamte.
Da wir uns im "Forum öffentlicher Dienst" befinden, beschränke ich jeden SV erstmal hierauf. Ändert aber nicht daran, dass ich im Irrtum war.
Diese Prämisse kann man bei den Tarifforen eigentlich nur beim Unterforum "TVÖD Bund" haltbar tätigen. Sowohl in den Mitgliedsverbänden der VKA als auch in den Arbeitgeberverbänden in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die Mitglieder in der TdL sind, finden sich privatrechtlich organisierte Arbeitgeber in relevanter Zahl. Vom Unterforum "Kirche und Wohlfahrt" ganz zu schweigen...
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https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/digitalisierung-transformation/personalakten-im-oeffentlichen-dienst_524786_536868.html
Ich meine aber, dass ein solches Schriftstück lt. Rechtslrechung zur Kündigung und somit zur PA gehört. Hab grad aber keine Zeit zu suchen.
Auch, wenn das der SV nicht hergibt ... man weiß ja nie, wenn es sich um einen schwerbehinderten AN handeln sollte, somit die SBV anzuhören ist, außerhalb der Probezeit auch das Integrationsamt, es evtl. zu einer Kündigungsschutzklage kommt ... dieses Schriftstück wird früher oder später der AN zu Gesicht bekommen.
Angesichts der nicht bestehenden Pflicht, überhaupt Personalakten zu führen, angesichts des Umstandes, daß in einer ordentlichen Kündigung keinerlei Gründe, auch nicht auf Nachfrage, genannt werden müssen, wäre eine solche Entscheidung zumindest dann verwunderlich, wenn sie von relevanter Stelle, also LAG aufwärts, getroffen worden wäre.
Auch, wenn es natürlich keiner Angabe von Gründen in einer ordentlichen Kündigung bedarf. Schonmal einen schwerbehinderten AN außerhalb der Wartezeit "ordentlich" gekündigt bekommen, ohne Gründe "öffentlich" anzuführen?
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Mal ganz abgesehen davon, daß ich nicht sehe, warum wir jetzt auf einmal beim seltenen Spezialfall Schwerbehinderter, die etwa 2,48% der Beschäftigten ausmachen, sind, muß ich auch bei denen überhaupt nichts öffentlich machen. Ich muß lediglich gegenüber dem Integrationsamt begründen.
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Zugegeben, dass habe ich jetzt mal weitergesponnen, "Spezialfälle" erwähnen wollen.
Du musst keinen PR anhören, der bei der Anhörung vollumfänglich informiert werden muss?
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Nein. Ich muß eine Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG durchführen.