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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: hugodehippo am 07.02.2022 21:24

Titel: Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 07.02.2022 21:24
Hallo zusammen,

ich habe- recht ungewöhnlich- heute ein Angebot zu Übernahme eines neues Tätigkeitsbereiches von meinem AG erhalten.

Eingruppierung derzeit E5 Stufe 5, neue Stelle wäre E10. In welcher Stufe wäre ich hier einzugruppieren?

Bei einem Garantiebetrag von 180,-€ ergibt sich hier die Stufe 1, da Garantiebetrag >180,-€, richtig?

Da ich für diese Tätigkeit eine Nebenbeschäftigung aufgeben müsste sollte der AG aber mindestens Stufe 4 entgelten, damit ich insgesamt finanziell nicht ( wesentlich) schlechter gestellt bin; um den Nebenverdienst zur Gänze aufzufangen musste sogar Stufe 5 vereinbart werden.

Steht aus eurer Sicht tarifrechtlich etwas dagegen? Einschlägige Berufserfahrung, die diese Einstufung begründen könnte liegt nicht vor.

Für Tipps immer dankbar....


Edith: Wer lesen kann....  Eingruppierung müsste anders als oben geschrieben in die EG 10 Stufe 2 erfolgen....
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 07.02.2022 21:36
Stufe 2. Nein. Tariflich ist die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung festgelegt, Berufserfahrung gleich welcher Güte ist dafür ohne Bedeutung.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 07.02.2022 21:39
@XTinaG:
Nein wozu? Steht einer Einstufung in Stufe 5 tarifrechtlich nichts entgegen? Das wäre prima, dann hätte ich entsprechenden Verhandlungsspielraum....

Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 07.02.2022 21:44
„Nein“ beantwortet Deine zweite Frage. Zudem habe ich doch klar festgestellt, daß die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung tariflich festgelegt ist. Was also möchtest Du bei etwas, was eindeutig feststeht, verhandeln?
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 07.02.2022 21:48
Besten Dank. Wenn da tatsächlich keine Möglichkeit besteht, über die Stufe 2 hinaus zu verhandeln werde ich mir das Angebot noch einmal überlegen müssen. Schade, interessanter Aufgabenbereich, aber irgendwie muss ich den Nebenverdienst mit ca. 600€/netto kompensieren.
 Hat jemand eine Idee wie das tariflich sauber darstellbar ist?
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 07.02.2022 21:52
In Form einer Stufenvorweggewährung (§ 16 Abs. 5 TV-L) kann der Arbeitgeber das Entgelt einer höheren Stufe vorweggewähren.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 07.02.2022 22:02
Danke.
Demnach könnte der AG bis E10 Stufe 4 gewähren.

Stufenlaufzeiten orientieren sich trotzdem nach Stufe 2, d.h. die Vorweggewährung würde bei teilweiser Vorweggewährung sukzessive nach Erreichen einer weiteren Stufe entsprechend reduziert werden bzw. bei "ganzer" Vorweggewährung läuft die Greisenzulage wie gehabt weiter, also dann nach 4 Jahren Stufe 4 in Stufe 5 usw.usf?
Widerruflich ist diese Zulage in jedem Fall. Hmmm....

Sorry für die Fragen, aber im Tarifdschungel finde ich mich nicht wirklich gut zurecht.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 07.02.2022 22:13
Die Stufenlaufzeit richtet sich nach der Stufe, die durch die Vorweggewährung nicht berührt wird. Zur näheren Ausgestaltung der Zulage gibt es keine tariflichen Vorgaben, sie könnte also abschmelzend, dynamisch, als Festbetrag… ausgestaltet werden.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 07.02.2022 22:16
Prima, allerbesten Dank. Du hast mir sehr weitergeholfen.

Ich wünsche einen schönen Restabend.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 08.02.2022 07:32
Rein interessehalber:
Warum müsstest du deinen Nebenjob aufgeben?
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 08.02.2022 08:02
@WasDennNun:

Die neue Tatikkeit wäre zeitlich fordernder, insbesondere wird weitgehende Flexibilität erwartet. Dienstreisen, teilnahme an Sitzungen auch in den späteren Abendstunden... das beißt sich mit der Nebentätigkeit.

Und ja, ich lege das ArbZG derzeit recht großzügig aus. :)
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: EiTee am 08.02.2022 08:28
Die neue Tatikkeit wäre zeitlich fordernder
Wenn der zeitliche Mehraufwand im Hauptberuf < 50% der Zeit, der Nebentätigkeit ist, wäre es bei E10/2 lohnenswert und es käme natürlich auch drauf an wie sicher das Einkommen aus der Nebentätigkeit fließt.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 08.02.2022 08:45
So kann man das auch rechnen:-)

Wenn ich die eingesetzte Zeit mal außer acht lasse fehlen auch bei der 10/2 nachher rund 500,-€/ Monat. Das muss ich bzw. der AG  entweder kompensieren ( wird er aber wohl nicht machen) oder ich muss die Nebentätigkeit weiterhin ausüben, um finanziell nicht schlechter zu stehen.
Einnahmen aus genannter Nebentätigkeit fließen sicher und zuverlässig mit einem Minimum an Aufwand. Lediglich der zeitliche Aufwand ist recht hoch.

Blöde Situation.....
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 08.02.2022 09:08
So kann man das auch rechnen:-)

Wenn ich die eingesetzte Zeit mal außer acht lasse fehlen auch bei der 10/2 nachher rund 500,-€/ Monat. Das muss ich bzw. der AG  entweder kompensieren ( wird er aber wohl nicht machen) oder ich muss die Nebentätigkeit weiterhin ausüben, um finanziell nicht schlechter zu stehen.
Einnahmen aus genannter Nebentätigkeit fließen sicher und zuverlässig mit einem Minimum an Aufwand. Lediglich der zeitliche Aufwand ist recht hoch.

Blöde Situation.....
Klingt ja nach ne lustige Nebentätigkeit:
Minimum an Aufwand…

aber zeitlicher Aufwand hoch….

Bist du Aktmodel für die Kunstschule?
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: hugodehippo am 08.02.2022 09:48
Schläfer.....


:-)
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Johann am 08.02.2022 13:42
Bist du bei deinem Nebenjob angestellt oder selbstständig? Wenn angestellt, gäbe es vielleicht noch die Option, das künftig auf Rechnung zu machen? So zieht kein ArbZG.
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: Öffi90 am 09.02.2022 18:14
Hi,
ich hoffe hier kann mir vielleicht jemand helfen. Oder mir sagen wo ich dazu nachlesen kann.

Ich habe vor einem Jahr eine Höhergruppierung von der EG 11/4 in die EG 12/3 mit Garantiebetrag 180€ erhalten.

Wenn ich mich nun auf eine E 13 Stelle bewerbe erhalte ich nach Höhergruppierungsmatrix die 13/3. Durch den Garantiebetrag in der 12/3 von 180€ verdiene ich derzeit mehr als in der 13/3.

IM TV-L steht "(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-
jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten."

Heißt das ich würde abweichend von der Matrix von der EG 12/3 in die EG 13/4 höhergruppiert? Oder darf ich den Garantiebetrag bei dem "Tabellenentgeld" nicht ansetzen? Dann würde sich für mich allerdings eine Bewerbung wohl nicht lohnen.

Danke für eure Hilfe. Ich habe in den Beispielen zum TV-L Vertrag leider keine passende Aussage gefunden. :-\
Titel: Antw:Garantiebetrag Höhergruppierung
Beitrag von: XTinaG am 09.02.2022 18:28
Das Tabellenentgelt ist das Entgelt laut Entgelttabelle. Der Garantiebetrag gehört nicht dazu. Die Höhergruppierung führt in E13/3. Für die Dauer des Verweilens in E13/3 steht Dir das Entgelt der E12/3 plus der gedeckelte Garantiebetrag zu. Dies entspricht in Summe dem Entgelt der E13/3. Nachzulesen ist das in §17 Abs. 4 TV-L.