Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bagirabalu am 11.02.2022 07:01
-
Guten Tag,
mich würde mal interessieren, wie das Szenario bei Behörden bezüglich eines PCR Tests gehandhabt wird.
Ich hatte hier im Büro zwei positive Schnelltests, worauf ich Termin bei meinem Hausarzt für einen PCR Test gemacht hatte. Termin täglich 12 Uhr, nicht frei wählbar. Bis zum Ergebnis sollte ich nach Hause gehen und mich isolieren.
Nun scheint es wohl so die Lage zu sein, dass der PCR Test hier auf meine Überstunden angerechnet wird. Oder wird bei anderen Behörden zumindest die Sollzeit aufgefüllt? Wo ist geregelt, welche Zeit wie gekappt wird, wenn man zum PCR Test muss? Im Büro darf ich ja von da an auch nicht mehr bleiben. :o
Bin dankbar für Nachrichten
-
Wer vollen Impfschutz hat bekommt die Zeit voll angerechnet. Wer nicht kann froh sein Überstunden zu haben er bekommt sonst Lohnkürzungen.
-
Das ist ja interessant.
Kann ich das irgendwo nachlesen?
-
In unserer Betriebsvereinbarung :D
-
und wie ist das zu verstehen "Zeit voll angerechnet"?
Die Zeit bis zum Ende des Tests oder die Sollzeit für diesen Tag komplett?
Ich bin vollständig geimpft und nachdem der Termin um 12 Uhr war, wurden mir 3,5 Stunden gekappt..
-
..wie damit umgegangen wird, ist grundsätzlich abhängig von den jeweiligen örtlichen Regelungen...deine Frage kann man damit hier nicht pauschal beantworten...
-
Wie damit umzugehen ist jedoch nicht. Für die Zeit der behördlich angeordneten Absonderung steht kein Arbeitsentgelt zu. Ggfs. besteht ein Entschädigungsanspruch aus dem IfSG, für die der Arbeitgeber auch Auszahlungsstelle ist. Die Zeit für die ärztliche Behandlung einschließlich notwendiger Wegezeit ist hingegen durch den Arbeitgeber zu vergüten.
-
..wie damit umgegangen wird, ist grundsätzlich abhängig von den jeweiligen örtlichen Regelungen...deine Frage kann man damit hier nicht pauschal beantworten...
...so ist es. Eine Betriebsvereinbarung ist halt kein Bundesgesetz. Voll angerechnet bedeutet: Wer unverschuldet in Quarantäne ist bekommt vollen Lohn hat also keine Nachteile egal um welche Fehlzeiten es sich handelt.
Was verstehst du unter "bis zum Ende des Tests"? Der Test ist erst dann beendet wenn ein Ergebnis vorliegt. Das ist meines Wissens selbst in den schnellsten Fällen erst nach 6 Stunden.
Ich würde dann nicht erwarten das der AN sich nochmals auf den Weg zur Arbeit macht.
-
Eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, ist vor allem eines: unwirksam.
-
DANKESCHÖN ;)
-
..während XTinaG sich noch in gesetzl. Regelungen wälzt, hat man vor Ort schon Gehalt weitergezahlt bekommen und Stundengutschriften erhalten... 8)
...situationsbedingeter Pragmatismus hilft oft weiter...auch wenn es manchmal nicht "ganz sauber" ist...
-
Nein. Was hilft, ist klares Handeln entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen. Alles andere ist Hilflosigkeit und Unvermögen.
-
Insbesondere da der AG nicht darüber zu befinden hat, ob jemand verschuldet oder unverschuldet irgendwas oder irgendwo ist und deswegen ggfls. keinen Anspruch auf Entschädigung hat.
Der AG soll doch einfach weiterzahlen und sich das Geld via IfSG zurückholen. Die entscheiden dann, ob man es kriegt und dann kann der AG seinerseits entscheiden ob er kürzt, oder dem Menschen Geld schenkt.
-
...situationsbedingeter Pragmatismus hilft oft weiter...auch wenn es manchmal nicht "ganz sauber" ist...
Im vorliegendem Fall spart er auch viel Zeit, Nerven und führt zu Mitarbeiterzufriedenheit etc.... sind allerdings Vorteile die von manchen Forenusern nicht erwünscht werden....lasst uns doch noch bevor auch nur ein Gespräch stattgefunden hat dem AG Böswilligkeit unterstellen und den Klageweg einschlagen. Das hat sie auch als Spid schon so propagiert.
-
Jermand, der seine Aussagen auf eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, weshalb selbige unwirksam ist, stützt, sollte sich vielleicht einfach jedweder Äußerung enthalten. Das würde im aktuellen Fall wie auch generell die Qualität des Forums enorm steigern.
-
...ich kann immer noch nicht glauben, das bei XTinaG und Spid Personenidentität vorliegt (obwohl manches dafür spricht)... 8)
-
Ich glaube das auch nicht.
-
...ich kann immer noch nicht glauben, das bei XTinaG und Spid Personenidentität vorliegt (obwohl manches dafür spricht)... 8)
Falls das nicht so ist, dann fände ich es bedenklich, dass dieser agressive Unterton bei nicht ganz perfekter Ausdrucksweise eines TE bei noch einem weiteren Menschen vorkommt.
-
Ich fände es bedenklich, wenn man meint, aggressive Untertöne in Texten wahrnehmen zu können. Das wäre ein schwerer Fall von Wokeness oder ähnlicher mentaler Instabilitäten.
-
...zumal hier für Wokeness ein unausgesprochener Alleinvertretungsanspruch besteht... 8)
-
Jermand, der seine Aussagen auf eine Betriebsvereinbarung, die etwas zu regeln versucht, das einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich ist, weshalb selbige unwirksam ist, stützt, sollte sich vielleicht einfach jedweder Äußerung enthalten. Das würde im aktuellen Fall wie auch generell die Qualität des Forums enorm steigern.
Inwiefern sollte der Verzicht auf pragmatisches Handeln zum Wohle des AN zur Steigerung der Forenqualität beitragen?
Die Qualität einer jeden Plattform in dem soziale Kontakte gepflegt werden zeigt sich durch das bevorzugten
Niveau der Umgangsformen.
-
Ich fände es bedenklich, wenn man meint, aggressive Untertöne in Texten wahrnehmen zu können. Das wäre ein schwerer Fall von Wokeness oder ähnlicher mentaler Instabilitäten.
Was du bedenklich findest oder nicht ist regelmäßig unbeachtlich. 8)
(Zitat Spid)
-
Inwiefern ginge es um den Verzicht auf pragmatisches Handeln, wenn man das Berufen auf eine unwirksame Betriebsvereinbarung unterließe?
Wer im Netz soziale Kontakte pflegt, sollte sich ein Leben suchen. Hier werden Rechtsfragen geklärt. Dafür sind Umgangsformen nicht einmal sekundär qualitätsbestimmend.
Für das behauptete Zitat findet sich in Spids Beiträgen keine Entsprechung in der Suche. Es würde mich auch verwundern, wenn er eine solche Regel behauptet hätte. Es ist also anzunehmen, daß Du einfach mal wieder dreist lügst. Aber das ist ja allseits bekannt.
-
Für die Zeit der behördlich angeordneten Absonderung steht kein Arbeitsentgelt zu.
Wenn der Arbeitnehmer während der behördlich angeordneten Absonderung die Arbeitsleistung aus dem Absonderungsort heraus erbringt steht doch Arbeitsentgelt zu?
-
Das war zwar nicht Bestandteil des Sachverhalts, aber wenn der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung in der Absonderung erbringt und der Arbeitgeber gewillt ist, sie von dort anzunehmen, steht auch Arbeitsentgelt zu.
-
Hier werden Rechtsfragen geklärt.
Hier werden unter Anderem Rechtsfragen geklärt.
Aber auch noch ne Menge mehr findet hier statt.
-
Ja, bspw. kaspert der Kasper mal wieder rum. Das ist aber eher eine Störung.
-
Das war zwar nicht Bestandteil des Sachverhalts, aber wenn der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung in der Absonderung erbringt und der Arbeitgeber gewillt ist, sie von dort anzunehmen, steht auch Arbeitsentgelt zu.
Die Vorstellung das der Arbeitgeber die geschuldete Arbeitsleistung in der Absonderung erbringt wird sicherlich von vielen Arbeitnehmern als positiv empfunden.
-
Bestimmt.
-
...ich muss mich mal bei XTinaG bedanken .... habe im Forum schon eine Menge durch die Kommentare gelernt und der Ton ist doch erfrischend (kurz, knapp und zielführend)...
-
..jeder Guru findet seine Jünger bzw. sie ihn... 8) ;D
-
..jeder Guru findet seine Jünger bzw. sie ihn... 8) ;D
Ich muss grade an den kleinen Groupi von King Julien denken... danke ! :-)