Inwiefern ginge es um den Verzicht auf pragmatisches Handeln, wenn man das Berufen auf eine unwirksame Betriebsvereinbarung unterließe?
Wer im Netz soziale Kontakte pflegt, sollte sich ein Leben suchen. Hier werden Rechtsfragen geklärt. Dafür sind Umgangsformen nicht einmal sekundär qualitätsbestimmend.
Für das behauptete Zitat findet sich in Spids Beiträgen keine Entsprechung in der Suche. Es würde mich auch verwundern, wenn er eine solche Regel behauptet hätte. Es ist also anzunehmen, daß Du einfach mal wieder dreist lügst. Aber das ist ja allseits bekannt.