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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Matzl88 am 07.07.2022 11:36
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Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich mache aktuell meinen Abwasser-Meister und habe hierzu von meinem AG ein Dokument unterschrieben mit grob folgendem Inhalt.
Ich bekomme 5 Tage Sonderurlaub pro Jahr für Prüfungen
Ich werde freitags für die Schule freigestellt
Ich muss die Zeit aber von Montag bis Donnerstag vorarbeiten
Ich bekomme 50% der Kosten erstattet, maximal jedoch 400€
Ich verpflichte mich 2 Jahre nach Abschluss der Fortbildung bei meinem AG zu bleiben oder muss die genannten Beträge zurück bezahlen.
Nun habe ich meinen Bildungsurlaub beantragt und in der Personalamt geschickt und folgende Aussage bekommen.
Sie haben doch von uns 5 Tage für Ihre Prüfungen bekommen und möchten nun noch den Bildungsurlaub. Also beides werden wir nicht genehmigen.
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Von den 5 Tagen die mir von meinem AG gewährt werden, habe ich zwei für meine ADA Prüfung genommen. Dieses Jahr habe ich keine weiteren Prüfungen mehr und somit auch keinen weiteren Anspruch auf den Sonderurlaub des AG für meine Prüfungen.
Kann mir mein AG den Bildungsurlaub verwehren? Wie kann ich vorgehen um zu meinem Recht zu kommen? Erstmal versuchen es über ein Gespräch zu klären und notfalls den Personalrat einschalten?
Wie sieht diese Angelegenheit denn Rechtlich aus? Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
Liebe Grüße und besten Dank
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Welches Bundesland? Nach meiner Kenntnis gibt es für die einzelnen Länder unterschiedliche Regelungen.
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Danke, Entschuldigung, dass hatte ich total vergessen und ergänze es noch schnell.
Es geht um Baden-Württemberg
Grüße
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Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.
So wie du schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir außer nach den Regelungen des § 7 des Bildungszeitgesetzes nicht verwehrt werden.
Weiterhin gibt es:
§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.
EDIT: Beitrag nochmals angepasst.
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Im Sachverhalt möchte Matzl88 aber nicht mehr als 5 Tage Bildungsurlaub, sondern genau 5 Tage Bildungsurlaub.
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Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.
So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.
Es bleibt somit nur:
§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.
Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.
Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.
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Personalrat einschalten!
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Solche Regelungen sind leider sehr oft vorzufinden und viele Personaler finden sie ganz toll.
Für mich deutet es eher darauf hin, dass der AG keine Möglichkeiten sieht den Mitarbeiter zu fördern.
Ich kenne nicht die vorhandenen Personalstrukturen und ob die Möglichkeit besteht in Zukunft als Abwasermeister eingesetzt zu werden.
In Anbetracht des vorhandenen Fachkräftemangels ist es m.E. immer wirtschaftlicher in die Weiterbildung vorhandener Mitarbeiter zu investieren.
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Was steht mit zu und was kann mir der AG verwehren oder welche rechtlich schlüssigen und möglichen Lösungen gibt es denn in meinem Fall?
Anspruch auf Bildungsurlaub von >5 Tagen besteht nicht.
So wie du Schreibst hast du davon nur zwei verbraucht und somit noch drei Tage übrig. Diese können dir nicht verwehrt werden.
Es bleibt somit nur:
§28 Sonderurlaub ohne Bezüge
§29 Abs. 3 S.2 kurzfristige Arbeitsbefreiung bei Verzicht auf das Entgelt
§26 Erholungsurlaub beanspruchen.
Warum soll hier kein Anspruch entstehen. Die Weiterbildungsmaßnahme ist offenbar keine anerkannte Bildungszeit nach dem Bildungszeitgesetz, sondern beruht auf einzelvertraglicher Vereinbarung.
Ob die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Bildungszeit vorliegen, ist aus dem Sachverhalt nicht zu erkennen. Sie sind dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) zu entnehmen https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/bildungszeit-bildungsurlaub-in-baden-wuerttemberg/bildungszeitgesetz-baden-wuerttemberg-bzg-bw.
z.B. anerkannte Bildungsveranstaltung, Erfüllung der Wartezeit (§ 4), Rechtzeitige Geltendmachung.
Bildungszeit kann der Arbeitgeber nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange im Sinne des § 7 Bundesurlaubsgesetzes oder genehmigte Urlaubsanträge anderer Beschäftigter entgegenstehen.
Die hier zitierte Begründung des Arbeitgebers würde § 5 des Bildungszeitgesetzes widersprechen, da es sich bei diesen Freistellungen um eine einzelvertragliche Regelung handelt.
Das ist die Frage, wenn es keine Bildungsmaßnahme nach dem Bildungszeitgesetz ist, darf die Maßnahme nicht angerechnet werden.
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Personalrat zur Mediation einbeziehen
BTW: Wäre das auch ArbG?
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Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Ich glaube hier wird etwas durcheinander gewürfelt.
Die 5 Tage wovon ich bereits 2 genommen habe sind Tage die mir von meinem AG für Prüfungen gewährt wurden. Das ist bezahlter Sonderurlaub und hat mit dem Bildungsurlaub nichts zu tun.
Ich mache die Fortbildung zum staatlich geprüften Abwassermeister aufbauen auf meine Ausbildung Fachkraft für Abwassertechnik. Es wurde vom AG nichts gesagt, dass diese Fortbildung keine anerkannte Fortbildung ist, sondern nur, dass sie mir keinen Bildungsurlaub genehmigen, da sie ja schon so großzügig sind und mir für Prüfungen bis zu 5 bezahlte Sonderurlaubstage geben.
Ob diese Fortbildung anerkannt ist, ist da nochmal eine andere Geschichte. Die Schule ist in RLP und nicht auf der Liste von BaWü aufgeführt, aber den Abwassermeister gibt es auch in BaWü und ist auch auf der RP Seite aufgeführt. Leider ist das RP in dieser Angelegenheit aktuell nicht erreichbar.
Liebe Grüße
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Die Begründung der Ablehnung ist absoluter Unfug. Der Sonderurlaub hat nichts mit dem Bildungsurlaub zu tun.
Ob der Bildungsurlaub als solcher anerkannt ist, ist aus deinen Ausführungen nicht zu erkennen. Sollte er anerkannt sein, bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als noch einmal mit deiner Dienststelle zu reden.
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Guten Morgen und danke für eure Antworten.
Es gibt Neuigkeiten.
Man möchte mir nun doch den Bildungsurlaub genehmigen. Dafür aber die freiwillig gewährten 5 bezahlte Sonderurlaubstage für Prüfungstage streichen und das auch rückwirkend für die zwei Tage die ich im Juni nahm. Dafür solle ich nun Urlaub nehmen.
Ich habe ja dieses Schriftstück zwischen meinen AG und mir, in dem drin steht, dass mir der bezahlte Sonderurlaub gewährt wird. Ist das nicht ein Fortbildungsvertrag und damit verpflichtend oder kann mein AG hier wie geschildert verfahren und mir die schriftlich zugesicherten Tage einfach so entziehen?
Liebe Grüße und besten Dank
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Die Tage wurden nicht freiwiliig gewährt, sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Dir.
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Die Tage wurden Dir freiwillig von deinem Arbeitgeber gewährt und in einem Vertrag zwischen Dir und ihm schriftlich zugesichert.
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Einvernehmlich könnt ihr den Vertrag ändern.
Du kannst ja deinem AG folgende Änderung anbieten:
Du nimmst Urlaub für die Prüfungstage.
Der AG bezahlt 100% der Kosten
Du wirst weiterhin Freitags freigestellt für die Schule.
Du muss nicht 2 Jahre beim AG nach der Prüfung bleiben.
Vielleicht lässt der AG sich darauf ein, ansonsten besteht du auf das Einhalten des Vertrages.
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Besten Dank.
Ich werde nun doch mal den Personalratsvorsitzenden kontaktieren und um Rat erfragen. Natürlich möchte ich dies nicht auf die Spitze treiben, habe ich doch vor hier noch längere Zeit zu bleiben, aber ich bin der Meinung, dass man durchaus auf sein Recht besteht darf bzw es zumindest versuchen sollte, wo kommen wir sonst noch hin!!!
Ich werde mich nochmal über das Ergebnis hier melden damit es vielleicht auch mal jemand anderem hilfreich ist.
Liebe Grüße
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Einvernehmlich könnt ihr den Vertrag ändern.
Du kannst ja deinem AG folgende Änderung anbieten:
Du nimmst Urlaub für die Prüfungstage.
Der AG bezahlt 100% der Kosten
Du wirst weiterhin Freitags freigestellt für die Schule.
Du muss nicht 2 Jahre beim AG nach der Prüfung bleiben.
Vielleicht lässt der AG sich darauf ein, ansonsten besteht du auf das Einhalten des Vertrages.
Ja, klar hat man Rechte, die man ausloten und einfordern kann.
Aber nur so am Rande:
Wenn ich für eine Fortbildung, Geld und Freiheiten vom AG bekomme, dann kann man dieses eine Jahr durchaus auch dem AG entgegen kommen, in dem man sein Recht auf Bildungsurlaub mal nicht ausübt.
Es ist und bleibt ein geben und nehmen.
Und wenn du einen zickigen AG hast, dann wird er nach deiner bestandenen Prüfung, halt 2 Jahre warten, bis er dir höherwertige Aufgaben überträgt.
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Sprichst Du mit die selbst? ;)
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Dein Arbeitgeber ist dir doch entgegen bekommen, damit du deine Meisterprüfung machen kannst.
Jetzt möchte er halt nicht, dass du noch eine weitere Woche fehlst. Das ist ja auch irgendwo verständlich.
Und mal ehrlich: Ist der Bildungsurlaub bzw. das was du in dieser Woche machen möchtest wirklich so wichtig? Wenn ja, nimm doch einfach dafür Urlaub und gut ist.
Du kannst natürlich auf dein Recht bestehen, musst dich dann aber nicht wundern, wenn dein AG dir zukünftig noch öfter Steine in den Weg legt.
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Dein Arbeitgeber ist dir doch entgegen bekommen, damit du deine Meisterprüfung machen kannst.
Jetzt möchte er halt nicht, dass du noch eine weitere Woche fehlst. Das ist ja auch irgendwo verständlich.
Und mal ehrlich: Ist der Bildungsurlaub bzw. das was du in dieser Woche machen möchtest wirklich so wichtig? Wenn ja, nimm doch einfach dafür Urlaub und gut ist.
Du kannst natürlich auf dein Recht bestehen, musst dich dann aber nicht wundern, wenn dein AG dir zukünftig noch öfter Steine in den Weg legt.
Ich glaube du hast hier kaum etwas durchgelesen. Wenn es nach meinem Arbeitgeber ginge, würde mir durch seine Freiwillige Gabe von Tagen für Prüfungen weniger zustehen als mir gesetzlich für Fortbildungen zusteht. Durch seine freiwillige Gabe meint er aber das was mir rechtlich zusteht ausschließen zu können. Zudem hatte ich vor Beginn der Maßnahme gefragt ob das eine das andere ausschließt, da hieß es nein. Klar ist er mir entgegen gekommen, aber muss ich deswegen einfach akzeptieren das sowas gemacht wird.
Du kaufst ja auch kein Auto und der Verkäufer kommt dir mit 5000€ entgegen und bei der Auslieferung hat er dir 9000€ Prämie vom Staat gestrichen. Selbes Prinzip und du findest sowas in Ordnung?
Wäre mein AG normal mit mir umgegangen hätte man über alles reden können, aber die Art und Weise wie man in den Wald schreit entscheidet halt auch wie es zurück kommt, ganz einfach.
Und ja für mich macht das einen Riesen Unterschied ob ich nur 2 Tage pro Jahr frei habe, weil ich nie mehr Prüfungstage habe oder ob es 5 Tage sind. Ich muss die Zeit Vorarbeiten und habe aktuell 10 Stunden Tage plus Nebenjob, plus Hausbau. Da ist jede Stunde Gold wert und was man mir vorher gesagt hat oder schriftlich vertraglich fest hält, das soll man dann auch einhalten.
So und nun zum Ergebnis
Die zwei bisher genommenen Tage darf ich behalten und bekomme meinen Bildungsurlaub. Für die restlichen 2 Fortbildungsjahre bekomme ich aber dann keinen Sonderurlaub mehr, was wieder gegen den Fortbildungsvertrag verstößt aber gut, damit könnte ich leben, geben und nehmen. Das Gespräch war aber so Emotional erpressend und durch gesetzeswiedrige Versuche der Lösung geprägt, dass ich die ganze Geschichte dem Personalrat schildere, wo wir wieder beim Thema sind wie es in den Wald rein gerufen wird….. wäre das Gespräch respektvoll und normal verlaufen wäre alles in Ordnung.
Ich bedanke mich für eure Hilfe und hoffe das Thema hilft man jemand anderem.
Liebe Grüße
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Dann teil dem Arbeitgeber doch mit, dass Du Dich dann auch nicht mehr an die Bindungsfrist gebunden siehst, da der Arbeitgeber ja wesentliche Vertragsbestandteile verletzt.
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Jipp sag ich auch, nimm den Scheiss mit und such dir dann halt einen anderen AG, der Vertrag ist ja mehr oder weniger einvernehmlich aufgelöst.