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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: bernd35 am 14.07.2022 07:35

Titel: Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: bernd35 am 14.07.2022 07:35
Hallo. Weiss jemand, ob der Vater für den Tag der Geburt seines Kindes 1 Tag Sonderurlaub bekommt? Spielt es dabei eine Rolle, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind oder nicht?

Danke für eure Antworten!
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: SVA am 14.07.2022 07:49
Da bei Sonderurlaub kein Entgeltanspruch besteht, dürfte dem Arbeitgeber eine rechtssichere Versagung eines dafür beantragten Sonderurlaubs sehr schwer fallen.
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Organisator am 14.07.2022 08:01
Bezahlten zusätzlichen Urlaub gibts für "die Niederkunft der Ehefrau"
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Isie am 14.07.2022 09:17
Hallo. Weiss jemand, ob der Vater für den Tag der Geburt seines Kindes 1 Tag Sonderurlaub bekommt? Spielt es dabei eine Rolle, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind oder nicht?

Danke für eure Antworten!
Ja, das ist die entscheidende Voraussetzung für eine bezahlte Freistellung.
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Kalliope73 am 14.07.2022 09:18
Eine Arbeitsbefreiung von einem Tag gibt es bei Niederkunft der Ehefrau oder Partnerin - allerdings nur, wenn man verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft zusammen lebt. Ist man nicht verheiratet oder verpartnert besteht leider kein Anspruch auf diesen Tag.

Wir hatten den gleichen Fall in unserer Behörde mit dem beschriebenen Ergebnis. Persönlich habe ich da eine andere Meinung zu, der TV-L ist aber ranghöher als mein Empfinden.
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Pepper2012 am 14.07.2022 11:03
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man am Tag der Niederkunft der Lebensgefährtin dann aus nervlichen Gründen nicht imstande ist, zur Arbeit zu gehen... demnach die Voraussetzungen für eine AUB erfüllt sind...
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Organisator am 14.07.2022 11:30
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man am Tag der Niederkunft der Lebensgefährtin dann aus nervlichen Gründen nicht imstande ist, zur Arbeit zu gehen... demnach die Voraussetzungen für eine AUB erfüllt sind...

Ich kann mir vorstellen, dass Betrug häufig zu Vorteilen zulasten anderer führt. Nur sollte das in einem Forum für den öD propagiert werden?
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Dnjl am 14.07.2022 12:06
Laut § 29 Satz 3 TVL ist das auch in beliebigen anderen dringenden Fällen möglich. Man könnte halt einfach mal fragen...
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: Pepper2012 am 14.07.2022 12:26
Ich könnte mir gut vorstellen, dass man am Tag der Niederkunft der Lebensgefährtin dann aus nervlichen Gründen nicht imstande ist, zur Arbeit zu gehen... demnach die Voraussetzungen für eine AUB erfüllt sind...

Ich kann mir vorstellen, dass Betrug häufig zu Vorteilen zulasten anderer führt. Nur sollte das in einem Forum für den öD propagiert werden?

Ähm, meine Einlassung war durchaus ernst gemeint. Arbeitsunfähigkeit ist nicht nur dann gegeben, wenn man den Kopf unter´m Arm trägt... mentale Gesundheit und so...
Titel: Antw:Sonderurlaub Geburt Kind Vater
Beitrag von: SVA am 14.07.2022 12:32
Laut § 29 Satz 3 TVL ist das auch in beliebigen anderen dringenden Fällen möglich. Man könnte halt einfach mal fragen...

Wie hier (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113614.msg165380.html#msg165380) dargelegt worden ist, regelt § 29 Abs. 1 abschließend alle Fälle des §616 BGB, mithin kommt eine Arbeitsbefreiung nach §29 Abs. 3 Satz 1 nicht in Betracht, da sämtliche Fälle, die auf persönlichen Gründen beruhen, durch Abs. 1 abschließend geregelt sind - siehe auch die Kommentierung der Norm bei Haufe wie auch bei Rehm.