Eine Arbeitsbefreiung von einem Tag gibt es bei Niederkunft der Ehefrau oder Partnerin - allerdings nur, wenn man verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft zusammen lebt. Ist man nicht verheiratet oder verpartnert besteht leider kein Anspruch auf diesen Tag.
Wir hatten den gleichen Fall in unserer Behörde mit dem beschriebenen Ergebnis. Persönlich habe ich da eine andere Meinung zu, der TV-L ist aber ranghöher als mein Empfinden.