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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frage2022 am 14.07.2022 15:01
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Hallo,
meine Frau (unter 5 Jahre beim jetzigen AG tätig) möchte sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben und wir wissen nicht, wie es sich dann (sollte es klappen) mit den Kündigungsfristen verhält.
Angenommen, sie würde diesen Monat noch die Einstellungszusage bekommen und kündigen.. wann kann sie dann beim neuen AG anfangen? Zum 01.10.?
Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?
Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?
Viele Grüße
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Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?
Einvernehmlicher Auflösungsvertrag.
Oder fristlose Kündigung.
Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?
Ja
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Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.
Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?
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Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
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Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
;D ;D ;D
herliche Antwort auf diese Frage...
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Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.
Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?
Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.
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Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.
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Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.
Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?
Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.
Ja, Schadensersatzansprüche dürften nicht vorliegen.
Einziger Nachteil:
Man wird ein Zeugnis bekommen, in dem Fett drin steht, dass man vertragsbrüchig wurde und seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Könnte ein Nachteil bei zukünftigen Bewerbungen sein.
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Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.
Meine Antwort ist richtig. Sehe da kein Problem.
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Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.
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Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.
ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
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Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.
ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
:-[
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Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.
ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
:-[
korrigiere, 3/12, wenn man lt. Sachverhalt zum 01.10. bei der neuen Firma anfängt.
Ansonsten Monatsgehalt geteilt durch 12 Monate mal 3 Monate in der Firma, wenn man ein 13. Monatsgehalt als Grundlage nimmt.
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Gibt doch den Scherz mit der Mathematik-Aufgabe: ellenlange Berechnungen für den Kopf und am Ende "mal 0", fast keiner kannte das Ergebnis, obwohl es so einfach war. ;)
Die einzige Aufgabe mit der man Rechengenies schlagen kann. Teils auch Computer.
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Deshalb habe ich ja gefragt, ob das eine Scherzantwort sein soll. Aber Bastel wollte das nicht bejahen, sondern hat seine Antwort für richtig gehalten. Wenn er unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber eine JSZ nach TVöD zahlt, wäre die richtige Antwort: Bemessungsentgelt x Bemessungssatz x 3/12. Nur wenn Bastel unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber nicht nach TVöD, sondern ein volles 13. Monatgehalt zahlt, bei unterjähriger Einstellung aber nur 2/12 davon, wäre das Ergebnis seiner Rechnung korrekt.
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Der TE hat in seinem Post nach dem Weihnachtsgeld für 2 Monate gefragt. Also sind 2/12 richtig. Die dritte Variable ist die EG, die kennen wir nicht...
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Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.
Doch der Wunsch zu einen anderen AG zu wechseln.
Ob dieser Wunsch reicht für eine gesetztes konforme fristlose Kündigung mag ich bezweifeln, aber bis das geklärt ist, ist man ja schon weg.
Der TE hat in seinem Post nach dem Weihnachtsgeld für 2 Monate gefragt. Also sind 2/12 richtig. Die dritte Variable ist die EG, die kennen wir nicht...
Ja warum er nach 2 Monate fragte ist unklar, wenn er vorher den 1.10 ins Spiel bringt.
2/12 ist richtig, die Rechnung aber nicht, da im TVöD Kommune ja nicht 100% Gehalt = JSZ gilt.
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2*EGFaktor wäre richtig, bezogen auf die Frage, aber nicht bezogen auf den Eingangssachverhalt.
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Du hast recht. Ich wünschte mir halt so sehr ein volles 13tes Gehalt 8)
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Scherzkeks!
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Wenigstens einer hier mit Humor
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Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt *daumen runter und kotz*
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Das möchte dir natürlich keiner zumuten, dass du dich übergeben musst. Deine Frage dürfte beantwortet sein. Dann musst du ja keine Beiträge mehr lesen und solltest auch besser keine Fragen mehr stellen. Alles Gute!
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Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt *daumen runter und kotz*
Dann bring deine Frau schnell in Sicherheit.
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Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt *daumen runter und kotz*
Na, die Kollegen haben doch auch ob ihrer Dyskalkulie ihr Fett weg bekommen. ;)