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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frage2022 am 14.07.2022 15:01

Titel: AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Frage2022 am 14.07.2022 15:01
Hallo,
meine Frau (unter 5 Jahre beim jetzigen AG tätig) möchte sich bei einem neuen Arbeitgeber bewerben und wir wissen nicht, wie es sich dann (sollte es klappen) mit den Kündigungsfristen verhält.
Angenommen, sie würde diesen Monat noch die Einstellungszusage bekommen und kündigen.. wann kann sie dann beim neuen AG anfangen? Zum 01.10.?

Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?

Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?

Viele Grüße
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: WasDennNun am 14.07.2022 15:15
Gibt es eine Möglichkeit, schon eher zur Verfügung zu stehen?
Einvernehmlicher Auflösungsvertrag.
Oder fristlose Kündigung.
Zitat
Und stimmt es, dass sie dann nur vom neuen AG anteilig Weihnachtsgeld erhält und der Rest vom Jahr dann sozusagen verfällt?
Ja
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Frage2022 am 15.07.2022 10:46
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Bastel am 15.07.2022 10:48
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Organisator am 15.07.2022 10:53
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2

 ;D ;D ;D

herliche Antwort auf diese Frage...
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: xap am 15.07.2022 11:07
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?

Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Isie am 15.07.2022 11:26
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2022 12:19
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.

Wie berechnet sich denn dann das Weihnachtsgeld für zwei Monate?

Es bleibt auch die Möglichkeit nicht fristgerecht, also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen. Das ist hier wohl eher machbar. Es bleiben Schadensersatzansprüche des AG vorbehalten, die aber wohl eher nicht durchgesetzt werden.
Ja, Schadensersatzansprüche dürften nicht vorliegen.
Einziger Nachteil:
Man wird ein Zeugnis bekommen, in dem Fett drin steht, dass man vertragsbrüchig wurde und seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Könnte ein Nachteil bei zukünftigen Bewerbungen sein.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Bastel am 15.07.2022 13:07
Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2
Soll das eine Scherzantwort sein? Na ja, die Frage hörte sich auch eher nach einer Scherzfrage an.

Meine Antwort ist richtig. Sehe da kein Problem.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Isie am 15.07.2022 13:15
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Organisator am 15.07.2022 14:24
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2022 14:32
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
  :-[
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Organisator am 15.07.2022 14:36
Dann hast du 1. in Mathematik selig geschlafen und 2. keine Ahnung, wie man die JSZ berechnet.

ich komme im Ergebnis auf 2/12. Bei zwei Monaten im Jahr gearbeitet klingt das schlüssig.
Seit wann ist denn die volle JSZ = Gehalt/12*12
  :-[

korrigiere, 3/12, wenn man lt. Sachverhalt zum 01.10. bei der neuen Firma anfängt.
Ansonsten Monatsgehalt geteilt durch 12 Monate mal 3 Monate in der Firma, wenn man ein 13. Monatsgehalt als Grundlage nimmt.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: BAT am 15.07.2022 15:55
Gibt doch den Scherz mit der Mathematik-Aufgabe: ellenlange Berechnungen für den Kopf und am Ende "mal 0", fast keiner kannte das Ergebnis, obwohl es so einfach war.  ;)

Die einzige Aufgabe mit der man Rechengenies schlagen kann. Teils auch Computer.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Isie am 15.07.2022 16:23
Deshalb habe ich ja gefragt, ob das eine Scherzantwort sein soll. Aber Bastel wollte das nicht bejahen, sondern hat seine Antwort für richtig gehalten. Wenn er unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber eine JSZ nach TVöD zahlt, wäre die richtige Antwort: Bemessungsentgelt x Bemessungssatz x 3/12. Nur wenn Bastel unterstellt hat, dass der neue Arbeitgeber nicht nach TVöD, sondern ein volles 13. Monatgehalt zahlt, bei unterjähriger Einstellung aber nur 2/12 davon, wäre das Ergebnis seiner Rechnung korrekt.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Bastel am 15.07.2022 16:49
Der TE hat in seinem Post nach dem Weihnachtsgeld für 2 Monate gefragt. Also sind 2/12 richtig. Die dritte Variable ist die EG, die kennen wir nicht...
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2022 17:18
Für eine fristlose Kündigung gibt es ja keinen Anlass.
Doch der Wunsch zu einen anderen AG zu wechseln.
Ob dieser Wunsch reicht für eine gesetztes konforme fristlose Kündigung mag ich bezweifeln, aber bis das geklärt ist, ist man ja schon weg.

Der TE hat in seinem Post nach dem Weihnachtsgeld für 2 Monate gefragt. Also sind 2/12 richtig. Die dritte Variable ist die EG, die kennen wir nicht...
Ja warum er nach 2 Monate fragte ist unklar, wenn er vorher den 1.10 ins Spiel bringt.
2/12 ist richtig, die Rechnung aber nicht, da im TVöD Kommune ja nicht 100% Gehalt = JSZ gilt.

Weihnachtsgeld bzw. JSZ =500*101/100*4500*0+Gehalt/12*2*EGFaktor wäre richtig, bezogen auf die Frage, aber nicht bezogen auf den Eingangssachverhalt.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Bastel am 15.07.2022 17:22
Du hast recht. Ich wünschte mir halt so sehr ein volles 13tes Gehalt 8)
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Isie am 15.07.2022 17:41
Scherzkeks!
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Romsen am 15.07.2022 18:19
Wenigstens einer hier mit Humor
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Frage2022 am 16.07.2022 21:31
Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt  *daumen runter und kotz*
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Isie am 16.07.2022 21:54
Das möchte dir natürlich keiner zumuten, dass du dich übergeben musst. Deine Frage dürfte beantwortet sein. Dann musst du ja keine Beiträge mehr lesen und solltest auch besser keine Fragen mehr stellen. Alles Gute!
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: Bastel am 17.07.2022 18:16
Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt  *daumen runter und kotz*

Dann bring deine Frau schnell in Sicherheit.
Titel: Antw:AG Wechsel, Kündigungsfrist, Weihnachtsgeld
Beitrag von: BAT am 17.07.2022 18:22
Na wie wunderbar, dass sich selbst in so einem Forum über andere Menschen lustig gemacht wird. Kein Wunder, dass man von Behörden immer so nen miserables Bild hat! Bei solch ekligen Menschen ist das Klischee genau erfüllt  *daumen runter und kotz*

Na, die Kollegen haben doch auch ob ihrer Dyskalkulie ihr Fett weg bekommen.  ;)