Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Emmaga1337 am 11.10.2022 19:21
-
Hallo zusammen,
im erstes Augenglick mag die Frage vielleicht etwas doof klingen, aber das Tarifwerk ist für mich teilweise ein Rätsel, daher hoffe ich auf euer Schwarmwissen.
Konkrete Frage:
Gilt der technische Betriebswirt IHK im Vergleich zum Betriebswirt auch als "wirtschaftswissenschaftlich" oder "lediglich" als "wissenschaftlich"?
Es geht um die Eignung für die folgende Bedingung einer Stellenausschreibung:
Wäre der Bildungsabschluss "technischer Betriebswirt IHK" passend:
Abgeschlossenes Studium der Verwaltungs- oder Wirtschaftswissenschaften (Diplom (FH)/Bachelor) oder
Abgeschlossene Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt*in oder
Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst
Vielen Dank für eure Hilfe.
-
Der TV-L regelt keine Einstellungsvoraussetzungen.
IHK-Abschlüsse sind weder wirtschaftswissenschaftlich noch überhaupt wissenschaftlich.
-
Ok, neue Frage:
Mit welcher der oben aufgeführten Bedinungen hat z. B. mein Handelsfachwirt für die Einstellung gereicht? Ist das hierunter zu finden: "Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst"?
-
Mutmaßlich mit keiner. Mir wäre jedenfalls kein Land bekannt, in dem eine IHK-Fortbildung eine Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst wäre.
-
Nun, da gut die Hälfte bei uns einen IHK Fachwirt bzw. Betriebswirt verschiedener Art hat, muss das wohl irgendwie funktionieren :)
-
Es gibt Betriebswirte, die einen Bachelor oder ein Diplom einer Hochschule und nicht nur irgendein IHK-Zertifikat haben. Die erfüllten ggfs. eines der Kriterien.
-
Ok, neue Frage:
Mit welcher der oben aufgeführten Bedinungen hat z. B. mein Handelsfachwirt für die Einstellung gereicht? Ist das hierunter zu finden: "Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im nichttechnischen Verwaltungsdienst"?
Nein. Bildungsvoraussetzung für den gehobenen Dienst ist ein Bachelor bzw. FH-Diplom. IHK-Fortbildungen erfüllen das nicht.
-
Vielleicht wird der IHK Fachwirt einem Verwaltungsfachwirt gleichwertig gesetzt? Ich habe jedenfalls noch keine IHK Weiterbildung gesehen, die einem Studium nach TV-L oder den Beamtengesetzen entspricht. Auch mit den Bachelor Zertifikaten nicht.
-
Ob das als gleichwertig „gesetzt“ würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.
-
Ob das als gleichwertig „gesetzt“ würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.
Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.
-
Ob das als gleichwertig „gesetzt“ würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.
Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.
Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.
-
Ob das als gleichwertig „gesetzt“ würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.
Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.
Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.
Im Vorfeld hat er die Freiheit. Aber das Anforderungsprofil in der Ausschreibung ist ziemlich verbindlich und hier auch klar definiert. Anhand dessen kann dann die Bestenauslese erfolgen.
-
Ob das als gleichwertig „gesetzt“ würde, kann dahingestellt bleiben, da eine solche Öffnung für gleichwertige Abschlüsse nicht gegeben ist.
Ja, die Ausschreibung wäre dann mM auch unzureichend wenn die Qualifikationen abschließend aufgeführt sind.
Wieso wäre die Ausschreibung unzureichend? Der AG hat doch weites Ermessen beim Entscheiden über die gewünschten Qualifikationen.
Im Vorfeld hat er die Freiheit. Aber das Anforderungsprofil in der Ausschreibung ist ziemlich verbindlich und hier auch klar definiert. Anhand dessen kann dann die Bestenauslese erfolgen.
Verstehe, dann wäre also das Bewerberprofil für diese Ausschreibung unzureichend.
-
Gibt es denn Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber anderes Personal gewinnen wolle als jenes, welches dem genannten Profil entspricht?
-
Der Betriebswirt IHK oder auch HwK ( Niveau 7 )ist nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) gleichgestellt mit dem Master-Abschluss an Hochschulen. Der Technischer Betriebswirt ( Niveau 6) ist nicht gleichgestellt mit dem Master.
Google: Deutschen Qualifikationsrahmen
VG
-
Der DQR ist tariflich (und ansonsten auch) ohne jede Relevanz.
-
vollkommen richtig und gerecht!
Da der öD von den Bewerbern überrannt wird, wird sich in der Zukunft in dieser Richtung auch nichts ändern.
-
Warum sollte man eine Fortbildung, die lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung darstellt, dem erfolgreichen Abschluss eines mittels einer solchen Berechtigung zugänglichen Studiums als gleichwertig betrachten?
-
In bestimmten Branchen (z.B. IT) zählt ja sowieso nur das, was man auf dem Papier kann und nicht das was man tatsächlich kann. (/s)
=> sag ich ja, ist vollkommen richtig und gerecht!
Praxiserfahrung in Verbindung z.B. mit einem IHK-Business Manager,
der auf der gleichen Ebene wie der eines Fachwirtes, Meisters im kaufmännischen oder technischen Bereich oder eines Bachelor-Abschlusses steht, ist überhaupt nichts oder zumindest nicht wirklich was Wert. (trotz DQR 6)
Nicht umsonst werden solche IHK-Abschlüsse in der freien Wirtschaft ebenfalls NICHT anerkannt, sodass die Teilnehmer eigt nur Ihre Zeit damit vergeudet haben. (/s)
Und da der öD mit den Bewerbern überlaufen wird, kann der halt seine Bewerber dementsprechend frei aussuchen. Angebot und Nachfrage... oder wie die Politik es so schön sagt, der Markt regelt.
//edit
vllt käme man ja in der Zukunft auf ein Kompromiss, wie z.B. bei der Polizei mit dem verkürzten Aufstieg, der einen "nur bis A11" aufsteigen lässt. Aber da ist schon zu viel verlangt
-
Was soll dieses zusammenhanglose Gefasel? Und was für ein Aufstieg? Und was hätte A11 in diesem Unterforum verloren? Und wen interessiert der DQR? Und warum sollte ich einer Hochschulzugangsberechtigung den gleichen Wert zuweisen wie dem Abschluss, der aufgrund eines solchen Zugangs angestrebt werden kann?
-
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.
Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.
Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.
Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)
Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.
-
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.
Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.
Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.
Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)
Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.
Für IT-ler bedarf es in vielen Bereichen doch gar keiner Qualifikationen für die Eingruppierung.
-
das ganze Gefasel soll eigt nur aufzeigen, dass der öD sich eben nicht mehr erlauben kann, solche Abschlüsse nicht mehr anzuerkennen.
Da der öD eben NICHT mehr mit den Bewerbern überlaufen wird, bekommt der öD oft "nur noch den Rest".
Darunter leiden auch viele Kollegen.
Beispiel.: LDI in Mainz findet kein IT-Personal, da die freie Wirtschaft in Mainz/ Wiesbaden und Frankfurt deutlich mehr zahlt, sodass sich eigt auch niemand mehr da bewirbt.
Und da LDI der Dienstleister für viele Ämter ist, leiden drunter dementsprechend SEHR viele Kollegen (Aufgaben dauern zu lange, oder werden erst gar nicht gemacht)
Man muss mit der Zeit gehen, sonst geht man mit der Zeit. Besonders in solchen Abteilungen/ Branchen, wie der IT, bei denen mehr das tatsächliche Können zählt, als das was auf dem Papier steht.
Der öD erkennt überhaupt nichts an. Es ist doch jedem einzelnen der weit mehr als 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes überlassen, welche Einstellungsvoraussetzungen er wählt. Das ist tariflich auch überhaupt nicht geregelt. Tariflich kann ich auch einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker beschäftigen, tariflich ist der dann in E13 statt in E14 eingruppiert.
-
Du hast zwar vollkommen Recht, aber in der Realität sieht's leider anders aus.
Wie viele dieser 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sagen dann.:
- tut mir leid, ohne Studium kommst du nur bis e9b. (also man kann gar nicht eine Andere Stelle annehmen, die höher bewertet ist)
Würde der öD solche Abschlüsse anerkennen und einen "Richtwert" mitgeben, würde es vielen Angestellten und den Bewerbern vieles erleichtern.
Der DQR und EQR haben mittlerweile Ihre Daseinsberechtigung verdient, sodass man diese Einstufungen nicht mehr ignorieren kann. Vorallem im Hinblick auf die ganzen (tatsächlichen) Fachkärfte aus dem Ausland.
EQR /DQR hilft bei unterschiedlichsten Abschlüssen die bessere Einordnung zu tätigen.
Die Welt ist nun mal im Wandel, ob man es will oder nicht.
Ansonsten wird sich nichts ändern und in vielen Bereichen (nicht nur IT), bekommen wir weiterhin: "oft nur noch den Rest".
-
Das ist doch ein Problem des jeweiligen Arbeitgebers.
Warum sollte sich irgendein Arbeitgeber dafür interessieren, welchen Wert das Bundesbildungsministerium oder die entsprechende europäische Behörde einem Abschluss beimisst? DQR/EQR dienen einzig und allein den Anbietern von Bildungszertifikaten, damit sie ihren Mist irgendwelchen Simpeln andrehen können. Wenn ich als Arbeitgeber einen Techiker, einen Meister, einen IHK-Bilanzbuchhalter, einen Bachelor oder einen Master möchte, ist mir doch völlig egal, was das Bildungsministerium meint, es wäre gleichwertig dazu.
-
Du hast zwar vollkommen Recht, aber in der Realität sieht's leider anders aus.
Wie viele dieser 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sagen dann.:
- tut mir leid, ohne Studium kommst du nur bis e9b. (also man kann gar nicht eine Andere Stelle annehmen, die höher bewertet ist)
Würde der öD solche Abschlüsse anerkennen und einen "Richtwert" mitgeben, würde es vielen Angestellten und den Bewerbern vieles erleichtern.
Der DQR und EQR haben mittlerweile Ihre Daseinsberechtigung verdient, sodass man diese Einstufungen nicht mehr ignorieren kann. Vorallem im Hinblick auf die ganzen (tatsächlichen) Fachkärfte aus dem Ausland.
EQR /DQR hilft bei unterschiedlichsten Abschlüssen die bessere Einordnung zu tätigen.
Die Welt ist nun mal im Wandel, ob man es will oder nicht.
Ansonsten wird sich nichts ändern und in vielen Bereichen (nicht nur IT), bekommen wir weiterhin: "oft nur noch den Rest".
Wenn es, z.B. im Bereich IT gar keines Studiums für die E10 bedarf, warum dann irgendwelche Fortbildungen, die anerkannt werden sollen? Ansonsten haben sich die Tarifparteien auf Voraussetzungen geeinigt, der AG kann auch abweichend davon einstellen. Aktuell reines AG-Peoblem, wenn er nicht die passenden Leute bekommt, obwohl er die Möglichkeiten hätte.
-
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.
Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?
Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.
Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.
Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)
-
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.
Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?
Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.
Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.
Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)
Irgendwelche pseudo-abschlüsse anzuerkennen bringt da nur Unruhe. Wie gesagt, die AG hätten ausreichende Möglichkeiten. Wenn sie die nicht nutzen wollen, dann würden zusätzliche Anerkennungen von wasauchimmer weder erfolgen noch irgendeinen Nutzen haben.
-
Es geht darum, dass man den öD attraktiver macht.
Der öD besteht ja nicht nur aus der IT. Wir haben eine Änderung der Eingruppierungsverordnung seit 2021, und was ist mit anderen Bereichen?
Und klar das ist reines AG-Problem. Aber der öD hat nun mal große Probleme mit den nicht besetzten Stellen.
Solch eine Anerkennung dieser Abschlüsse, wäre ein richtiger Schritt, die Problematik zum kleinen Teil zu lösen.
Zumindest ein Anfang.
Weitere Schritte, wie Erhöhung der TV-L Tabelle um mehr als 2,8 %, wäre auch mal ein weiterer Schritt (Im Hinblick auf die Inflation etc.)
Es ist nicht mal ein AG-Problem. Es ist das Problem einzelner Arbeitgeber. Da gibt es auch nichts anzuerkennen. Entweder der jeweilige Arbeitgeber möchte jemanden mit der entsprechenden Qualifikation einstellen oder nicht. Tariflich ist diesbezüglich doch überhaupt nichts vorgeschrieben.
-
Und wenn die Tätigkeiten nur für eine Eingruppierung mit zu niedrigem Entgelt ausreichten, gibt es z.B. in einigen Bereichen noch die Möglichkeit, Zulagen zu gewähren. Oder in allen Bereichen Spielräume bei den Stufen.
Der einzelne AG muss es nur wollen.
-
Es ist nicht mal ein AG-Problem. Es ist das Problem einzelner Arbeitgeber. Da gibt es auch nichts anzuerkennen. Entweder der jeweilige Arbeitgeber möchte jemanden mit der entsprechenden Qualifikation einstellen oder nicht. Tariflich ist diesbezüglich doch überhaupt nichts vorgeschrieben.
ich sehe es anders. Wenn z.B. ein Projektleiter gesucht wird, dann passen mehrere Abschlüsse auf die Stelle. Wenn aber vorgeschrieben ist, mindestens ein Baechlor oder vergleichbar wird vorausgesetzt. Tja dann haben alle anderen die A-Karte. (-> dieses oder Vergleichbar müsste anerkannt werden)
Zum Glück gehen manche AG's schon in die Richtung, die in der Voraussetzung schreiben.:
-entweder Bachelor oder vergleichbar
-oder aber Ausbildung + 6 Jahre Erfahrung. (eine andere Möglichkeit die freien Stellen zu besetzen)
Würde man die Anschlüsse anerkennen, wäre es deutlich für die Bewerber einfacher. Ansonsten haben halt viele Pech.
//Edit
es geht darum, dass man die Möglichkeit den Leuten gibt, die Stelle zu bekommen.
Wenn ein Personaler aber sich einfach quer stellt und sagt: ne Meister DQR 6 ist kein Bachelor... nene, passt nicht. Tja dann haben halt ALLE Pech gehabt und die Stelle bleibt unbesetzt.
Würde man den Leuten aber eine Möglichkeit geben, so könnte man in der Probezeit diese "Meister" dann testen und falls es doch nicht passt, rausschmeissen.
Wenn die Abschlüsse anerkannt würden, dann würden sich weniger Personaler quer stellen. Darum gehts eigt.
-
[...]
Tariflich kann ich auch einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker beschäftigen, tariflich ist der dann in E13 statt in E14 eingruppiert.
Sorry, kurze OT-Frage:
Wo finde ich die tarifliche Regelung dazu?
-
Vorbemerkung 1 Abs. 4 zur EGO
-
Es ist nicht mal ein AG-Problem. Es ist das Problem einzelner Arbeitgeber. Da gibt es auch nichts anzuerkennen. Entweder der jeweilige Arbeitgeber möchte jemanden mit der entsprechenden Qualifikation einstellen oder nicht. Tariflich ist diesbezüglich doch überhaupt nichts vorgeschrieben.
ich sehe es anders. Wenn z.B. ein Projektleiter gesucht wird, dann passen mehrere Abschlüsse auf die Stelle. Wenn aber vorgeschrieben ist, mindestens ein Baechlor oder vergleichbar wird vorausgesetzt. Tja dann haben alle anderen die A-Karte. (-> dieses oder Vergleichbar müsste anerkannt werden)
DAS IST ABER NIRGENDS VORGESCHRIEBEN!
Zum Glück gehen manche AG's schon in die Richtung, die in der Voraussetzung schreiben.:
-entweder Bachelor oder vergleichbar
-oder aber Ausbildung + 6 Jahre Erfahrung. (eine andere Möglichkeit die freien Stellen zu besetzen)
Würde man die Anschlüsse anerkennen, wäre es deutlich für die Bewerber einfacher. Ansonsten haben halt viele Pech.
Das ist doch jedem Arbeitgeber selbst überlassen.
//Edit
es geht darum, dass man die Möglichkeit den Leuten gibt, die Stelle zu bekommen.
Wenn ein Personaler aber sich einfach quer stellt und sagt: ne Meister DQR 6 ist kein Bachelor... nene, passt nicht. Tja dann haben halt ALLE Pech gehabt und die Stelle bleibt unbesetzt.
Würde man den Leuten aber eine Möglichkeit geben, so könnte man in der Probezeit diese "Meister" dann testen und falls es doch nicht passt, rausschmeissen.
Wenn die Abschlüsse anerkannt würden, dann würden sich weniger Personaler quer stellen. Darum gehts eigt.
DER ABSOLUT EINZIGE, DER SICH FESSELN AUFERLEGT, INDEM ER VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG DEFINIERT, IST DER ARBEITGEBER HÖCHSTSELBST! OB ER SICH DAZU AM DQR/EQR ORIENTIERT ODER WÜRFELT ODER KUHROULETTE SPIELT, IST GANZ ALLEIN IHM SELBST ÜBERLASSEN! ES GIBT NICHTS VON IRGENDWEM SONST ANZUERKENNEN, WEIL AUCH NIEMAND SONST VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINSTELLUNG DEFINIERT! UND WENN EIN ARBEITGEBER PERSONAL IN SEINER PERSONALVERWALTUNG BESCHÄFTIGT, DAS ZU SCHEISSE IST, DAS ZU WISSEN, DANN IST DAS AUCH EIN REINES PROBLEM DIESES ARBEITGEBERS UND KEINES, DAS ES ALLGEMEIN ZU LÖSEN GELTE!
-
tja auch wenn du es groß schreibst, werden wir im öD so die Problematik nicht lösen.
Hier ein aktueller Thread aus Reddit.:
PC.: https://www.reddit.com/r/de/comments/y1whpz/personalmangel_im_%C3%B6ffentlichen_dienst_da_wird/
Handy.: old.reddit.com/r/de/comments/y1whpz/personalmangel_im_%C3%B6ffentlichen_dienst_da_wird/
bestes Kommentar.:
Wir gucken nur auf Abschlüsse und Titel, bezahlen weniger als die Privatwirtschaft und trotzdem kriegen wir keine Leute?"
oder der ist auch gut.: "Unser Amt, 980 Mitarbeiter, wird in den nächsten zwei Jahren 170 Mitarbeiter in allen Bereichen verlieren die in Pension gehen. Wir haben momentan 30 Stellen die mehr als 12 Monate nicht besetzt werden konnten. Viele Stellen werden nicht besetzt weil nur E11 bis E13. Freue mich schon auf die Mehrarbeit "Yeah"."
am besten lassen wir alles, so wie es ist und ändern nix. Dann fahren die Budde einfach gegen die Wand.
Wenn es so weiter geht, wird es auch ganz sicher passieren.
oder wir fahren nur auf Sparflamme. (ala bis 19 Grad heizen, kein Licht im Flur und verteilen Decken :-D)
Wenn dann eine Wirtschaftsfirma in den Benefits reinschreibt.: bei uns heizen wir die Büroräume bis 20 Grad = wars das, tschuss Kollegen:-D
Wir sitzen alle mehr oder weniger im selben Boot und daher sollten wir möglichst den öD attraktiver machen für alle, und für uns ebenfalls.
Gute Kollegen werden sicherlich einem auch die Abreit abnehmen, und nicht wie "der Rest" einem die Arbeit machen...
-
Welche Problematik?
-
dass der öD immer unattraktiver wird, sodass dem öD mehr und mehr Personal fehlt. (viele unbesetzten Stellen)
Dadurch bekommen die Angestellen jetzt schon die Mehrarbeit zu spüren oder es können viele verschiedene Projekte erst gar nicht durchgeführt werden.
-
Und die Problematik löst sich dadurch, dass man regelt, welche Alternativen die Arbeitgeber anerkennen dürfen, um ihre Personalnot zu lindern, anstatt dass sie wie bisher völlig frei entscheiden dürfen, welche Alternativen sie anerkennen, um ihre Personalnot zu lindern?
-
...anstatt dass sie wie bisher völlig frei entscheiden dürfen, welche Alternativen sie anerkennen, um ihre Personalnot zu lindern?
Das Problem ist, dass in der realen Welt sich viele Personaler einfach quer stellen, "wegen ist so". Weil die sich nicht weiter bilden, weil die es einfach nicht wollen, weil es war schon immer so.
So würde man den Fachwirt in die Stellenanezige mit reinschreiben, und die Leute hätten eine Chance.
Fakt ist, auf die eine Stelle kommt es nicht wirklich an, wenn die unbesetzt ist, dann ist das so. Aber das ganze summiert sich ja... Bis der Personaler selbst in die Rente geht und ein fähiger Personaler kommt.
Irgendwo muss man anfangen, sich zu verändern. Jemand MUSS den ersten Schritt in die richtige Richtung machen.
-
Also möchtest Du interne Abstimmungsprobleme einiger Arbeitgeber durch eine unnötige Generalregelung lösen. Und das macht den öD attraktiver?
-
So würde man den Fachwirt in die Stellenanezige mit reinschreiben, und die Leute hätten eine Chance.
Der Verwaltungsfachwirt steht doch drin?! Soll da jetzt auch noch alles andere an Fachwirten der gleichen DQR Stufe qualifiziert sein? Anscheinend hat man sich doch etwas dabei gedacht. Ich verstehe das Problem nicht. Oder geht es wieder Mal nur um eine Besserstellung von einem Jahr IHK Fortbildungen die ein "Masterniveau" nach DQR auszeichnet, was der Volker bei seinen VHS Kursen nicht erreicht hat?
-
also erstens stehen (IHK)Fachwirte, Meister, Techniker etc. eigentlich NIE in den Stellenausschreibungen. (Zumindest habe nie welche gesehen).
und zweitens dauern diese Fortbildungen mehrere Jahre 2-4 Jahre.
Techniker 4 Jahre Abendschule oder 2 Jahre in Vollzeit.
Was man nicht vergessen darf, ist die zusätzliche Berufserfahrung.
Also noch mal, wenn eine Stelle unbesetzt ist, weil ein studierter Ingenieur im öD ne E12/E13 Stelle zu gering emfindet, sollte man vllt einem Techniker mit Berufserfahrung eine Chance geben.
Oder man stellt sich quer und schaut zu, Zitat, https://www.dbb.de/artikel/personalmangel-im-oeffentlichen-dienst-da-wird-einem-angst-und-bange.html .:
Wenn man sich dann anschaut, wie die Personalsituation und die technische Ausstattung in diesen Ämtern ist, wird einem angst und bange. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen permanent neue Aufgaben und sind gar nicht mehr in der Lage, diese zu bewältigen, weil sie noch einen Berg an Altlasten vor sich herschieben.“
Es ist ja nur ein Vorschlag, diese Abschlüsse anzuerkennen. (damit sich die Personaler weniger quer stellen)
Oder gäbe es eine andere Möglichkeit, das fehlende Personal ans Land zu ziehen?
-
Irgendwo muss man anfangen, sich zu verändern. Jemand MUSS den ersten Schritt in die richtige Richtung machen.
Das geht doch jetzt schon. Im Vorstellungsgespräch nach den Gehaltsvorstellungen fragen und diese bei Bedarf durch Zulagen und Stufen erfüllen. Der AG kann die Personaler entsprechend instruieren.
-
"Im Vorstellungsgespräch nach den Gehaltsvorstellungen fragen und diese bei Bedarf durch Zulagen und Stufen erfüllen. Der AG kann die Personaler entsprechend instruieren."
Naaa zu weit gegfriffen.... oft finden erst gar keine Vorstellungsgespräche statt, mangels an Bewerbern...
-
Naaa zu weit gegfriffen.... oft finden erst gar keine Vorstellungsgespräche statt, mangels an Bewerbern...
Dann die Spielräume beim Gehalt schon in der Ausschreibung bewerben.
-
also erstens stehen (IHK)Fachwirte, Meister, Techniker etc. eigentlich NIE in den Stellenausschreibungen. (Zumindest habe nie welche gesehen).
Bei Interamt erhalte ich bei Dienstverhältnis "Arbeitnehmer" und Suchtext "Meister" 288 Treffer, bei Suchtext "Techniker" über 1000 Treffer. Sie werden immer dann in Stellenausschreibungen stehen, wenn Meister, Techniker usw. gesucht werden.
und zweitens dauern diese Fortbildungen mehrere Jahre 2-4 Jahre.
Techniker 4 Jahre Abendschule oder 2 Jahre in Vollzeit.
Was man nicht vergessen darf, ist die zusätzliche Berufserfahrung.
Neben dem Umstand, dass Berufserfahrung ansatzweise über die Stufen abgebildet wird, hat ein Techniker mit 7 Jahren Berufserfahrung nicht mehr Berufserfahrung als ein Bachelor mit 7 Jahren Berufserfahrung.
Also noch mal, wenn eine Stelle unbesetzt ist, weil ein studierter Ingenieur im öD ne E12/E13 Stelle zu gering emfindet, sollte man vllt einem Techniker mit Berufserfahrung eine Chance geben.
Und genau das ist jedem Arbeitgeber doch bereits jetzt möglich. Welches Proble sollte also bestehen, dem sich durch eine Regelung abhelfen ließe?
Oder man stellt sich quer und schaut zu, Zitat, https://www.dbb.de/artikel/personalmangel-im-oeffentlichen-dienst-da-wird-einem-angst-und-bange.html .:
Wenn man sich dann anschaut, wie die Personalsituation und die technische Ausstattung in diesen Ämtern ist, wird einem angst und bange. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen permanent neue Aufgaben und sind gar nicht mehr in der Lage, diese zu bewältigen, weil sie noch einen Berg an Altlasten vor sich herschieben.“
Es ist ja nur ein Vorschlag, diese Abschlüsse anzuerkennen. (damit sich die Personaler weniger quer stellen)
Welche Relevanz haben "Personaler" denn in dieser Hinsicht? Der Arbeitgeber entscheidet, wen er was wie ausschreiben lassen möchte. Und wenn er sich dabei Mitarbeitern bedient, die doof wie drei Meter Feldweg sind, ist das doch kein Problem, das sich durch eine Regelung ändern ließe. Oder soll jetzt, weil einzelne IT-Abteilungen zu doof sind, "der öD" entscheiden, welche Serverlandschaften und welche Telefonanlagen zu beschaffen sind?
Oder gäbe es eine andere Möglichkeit, das fehlende Personal ans Land zu ziehen?
Das, was gute Arbeitgeber auch jetzt schon tun: so ausschreiben, dass das benötigte Personal angesprochen wird und ggfs. durch Anwendung von Kann-Regelungen das Entgelt zahlen, das den Gehaltsvorstellungen nahekommt. Hatte nicht Spid geschrieben, er würde Stellenausschreibungen weit überwiegend ohne harte Anforderungen ausschreiben? Und verfährt WasdennNuns Behörde nicht ähnlich? Es gibt also kein Problem, das zu regeln wäre, es gibt allenfalls einige Arbeitgeber, die ein Problem mit ihrer eignen Inkompetenz haben.
-
Es gibt also kein Problem, das zu regeln wäre, es gibt allenfalls einige Arbeitgeber, die ein Problem mit ihrer eignen Inkompetenz haben.
Word
-
Das, was gute Arbeitgeber auch jetzt schon tun: so ausschreiben, dass das benötigte Personal angesprochen wird und ggfs. durch Anwendung von Kann-Regelungen das Entgelt zahlen, das den Gehaltsvorstellungen nahekommt. Hatte nicht Spid geschrieben, er würde Stellenausschreibungen weit überwiegend ohne harte Anforderungen ausschreiben? Und verfährt WasdennNuns Behörde nicht ähnlich? Es gibt also kein Problem, das zu regeln wäre, es gibt allenfalls einige Arbeitgeber, die ein Problem mit ihrer eignen Inkompetenz haben.
Das Problem ist doch, dass wir sehr wenig gute Arbeitgeber/ Personaler haben, die das so handhaben. Und sehr viele, die sich quer stellen.
-
Das Problem ist doch, dass wir sehr wenig gute Arbeitgeber/ Personaler haben, die das so handhaben. Und sehr viele, die sich quer stellen.
Das Problem würde man aber auch nicht mit der Anerkennung von IHK Abschlüssen lösen, sondern nur mit fähigen Arbeitgebern.
-
Das, was gute Arbeitgeber auch jetzt schon tun: so ausschreiben, dass das benötigte Personal angesprochen wird und ggfs. durch Anwendung von Kann-Regelungen das Entgelt zahlen, das den Gehaltsvorstellungen nahekommt. Hatte nicht Spid geschrieben, er würde Stellenausschreibungen weit überwiegend ohne harte Anforderungen ausschreiben? Und verfährt WasdennNuns Behörde nicht ähnlich? Es gibt also kein Problem, das zu regeln wäre, es gibt allenfalls einige Arbeitgeber, die ein Problem mit ihrer eignen Inkompetenz haben.
Das Problem ist doch, dass wir sehr wenig gute Arbeitgeber/ Personaler haben, die das so handhaben. Und sehr viele, die sich quer stellen.
Das ist aber doch das singuläre Problem dieser Arbeitgeber aufgrund ihrer eigenen mangelnden Qualität. Oder vielleicht wollen sie ihre Stellen ja auch gar nicht besetzen. Es ist jedenfalls keines, das einer generellen Regelung bedarf.
-
Oder vielleicht wollen sie ihre Stellen ja auch gar nicht besetzen.
Ok, und warum schreiben die das dann aus? wo ist dann der Sinn? (keine Trollfrage, ich kenne das so, wer will findet Wege, wer nicht will, findet Gründe)
-
Ich halte die Annahme, Verwaltungshandeln verfolgte stets einen Sinn, für ausgesprochen abwegig.
-
Freue mich schon auf die Mehrarbeit "Yeah"."
Die Trottel sind selber Schuld wenn Sie sich die Probleme ihres AG zu ihren machen. Einfach nach der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit heim gehen...
-
das war so klar, dass so eine Antwort kommt :-D :-D
gibt tatsächlich noch Bedienstete, die Ihre Arbeit lieben und nicht bei jedem Pups die Stelle wechseln möchten.
Wenn man es will, finden man einen Weg, wenn man es nicht will, finden man einen Grund.
Aber jedem das seine...
-
Vom Wechseln der Stelle war doch überhaupt nicht die Rede. Bastel wies darauf hin, dass man nur dann mehr arbeiten muss, wenn der Arbeitgeber Arbeitsstunden anordnet.
Ein Arbeitsverhältnis ist ein Rechtsverhältnis. Emotionen sind völlig deplaziert.
Du schreibst sehr zutreffend. "Wenn man es will, finden man einen Weg, wenn man es nicht will, finden man einen Grund." Wenn der Arbeitgeber eine Stelle besetzen will, stehen ihm bereits jetzt alle Möglichkeiten auf Alternativabschlüsse auszuweichen offen. Findet er einen Grund, dies nicht zu nutzen, will er offenkundig nicht.
-
Das, was gute Arbeitgeber auch jetzt schon tun: so ausschreiben, dass das benötigte Personal angesprochen wird und ggfs. durch Anwendung von Kann-Regelungen das Entgelt zahlen, das den Gehaltsvorstellungen nahekommt. Hatte nicht Spid geschrieben, er würde Stellenausschreibungen weit überwiegend ohne harte Anforderungen ausschreiben? Und verfährt WasdennNuns Behörde nicht ähnlich? Es gibt also kein Problem, das zu regeln wäre, es gibt allenfalls einige Arbeitgeber, die ein Problem mit ihrer eignen Inkompetenz haben.
Das Problem ist doch, dass wir sehr wenig gute Arbeitgeber/ Personaler haben, die das so handhaben. Und sehr viele, die sich quer stellen.
Ja, richtig, aber es ist änderbar, wenn man sie in die Pflicht nimmt.
Ein Personaler der auf seiner Agenda einen Millionenverlust aufgrund seiner fehlerhaften Personalpolitik hat, ist butterweich!
Bzw. hat keine Angst mehr vor einem Rechnungshof und bewilligt alles sinnvolle!
und die meisten Führungskräfte sind absolut ahnungslos und falsch informiert, kann man auch korrigieren.