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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Diana88 am 30.11.2022 14:30

Titel: [BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Diana88 am 30.11.2022 14:30
Hallo zusammen,

in Baden-Württemberg wird mit hoher Wahrscheinlichkeit 2023 die pauschale Beihilfe eingeführt. Ich überlege, diese in Anspruch zu nehmen. Ich bin privat versichert, zahle momentan ca. 330 Euro pro Monat (mit 50 % Beihilfe). Gibt es Erfahrungen von Beamten und Beamtinnen, die in Bundesländern arbeiten, in denen die pauschale Beihilfe schon eingeführt wurde und die innerhalb ihrer PKV ihren Tarif auf einen 100 %-Tarif umgestellt haben? Besonders würden mich folgende Aspekte interessieren:
- Höhe des neuen Beitrags im Vergleich zum alten (meine Krankenkasse gab mir die Auskunft, dass es nicht einfach der doppelte Betrag des alten sei, da neuer Tarif)
- wie wird mit bereits eingezahlten Altersrückstellungen verfahren?
- musstet ihr eine erneute Gesundheitsüberprüfung vornehmen lassen?
- kennt sich jemand mit der Beitragsentwicklung in der Pension aus (normalerweise bekommt man ja 70 % Beihilfe, aber in der pauschalen Beihilfe weiterhin nur 50 %, sehe ich das richtig?)

Es wäre super, wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet!

Viele Grüße
Diana
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Knucki am 30.11.2022 14:51
Die pauschale Beihilfe gilt doch nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Du als privat Versicherte wirst gar nicht wechseln können.
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Diana88 am 30.11.2022 14:54
Die pauschale Beihilfe gilt doch nur für freiwillig gesetzlich Versicherte. Du als privat Versicherte wirst gar nicht wechseln können.

Nein, sie gilt auch für vollständig Privatversicherte.
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: newT am 30.11.2022 16:04
Nein, sie gilt auch für vollständig Privatversicherte.
Das ist korrekt. Aber den ersten Punkt haben Sie schon genannt, es wird wohl keine Steigerung der pauschalen Beihilfe während des Pensionsbezugs geben.
Zweitens werden nur 50% der PKV-Vollversicherung übernommen, die auf die Basisversorgung entfallen. Den Anteil der erstattet werden würde, können Sie ungefähr auf Basis der Mitteilung Ihres Versicherers zu Versorgungsaufwendungen abschätzen.
Und ebensowenig wird es in der pauschalen Beihilfe nur eine Berücksichtigung des PKV-Tarifs von Angehörigen im Rahmen der eigenen Höchstgrenze geben. Da Sie für die Kinder dann ja auch aufgrund der entfallenden Beihilfe einen PKV-Volltarif abschließen müssen anstatt einer 20% Restkostenversicherung geht das ordentlich ins Geld.
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 30.11.2022 18:51
Beim KVBW finden sich auch weitere Infos:

https://www.kvbw.de/pb/startseite/beihilfe/pauschale+beihilfe.html

Interessanterweise finden sich da andere Geldbeträge, als beim LBV.

Da Angehörige keine Beihilfe mehr bekommen, wenn man sich für die pauschale Beihilfe entschieden hat, ist das System doch eher für die Gesetzliche interessant.
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 30.11.2022 19:05
Für mich wären es exorbitante Mehrkosten jetzt und in der Pension bei fraglichen Mehrwert. Ich könnte mir nur mit Mühe Fälle vorstellen, in denen es Sinn macht. Interessieren würde mich aber auch, was bei dir als Beitrag rauskommt.
Titel: Antw:Einführung pauschale Beihilfe BW -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 30.11.2022 19:18
Die LBV nennt maximal 384,58 Euro / Monat, der KVBW 403,99 Euro - man sollte genau lesen, beim LBV ist der Betrag für das Jahr 2022 gerechnet, beim KBVW bereits für 2023.

Zumindest wird der Betrag für jedes Jahr angepasst.

Nur bekommt man 50% auf den Basistarif - wer den höherwertigen Tarif hat, muss also auch hier drauflegen.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Diana88 am 01.12.2022 09:35
Schon mal danke für die Antworten und den Link mit den Zahlen für 2023!
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: bigbroen am 01.12.2022 10:01
In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 01.12.2022 10:31
In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?
Wenn man in die pauschale Beihilfe wechselt, wird logischerweise nichts mehr eingereicht bzw. erstattet. Daher entfallen ab diesem Zeitpunkt die 22 Euro.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Diana88 am 01.12.2022 10:32
In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 01.12.2022 10:39
In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."
Da geht es ja aber darum, wenn es überlappt, also maximal um die ersten Monate. Nicht um eine Rückerstattung des insgesamt bisher bezahlten?
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: bigbroen am 01.12.2022 11:17
Nur Mal so angedacht:
Selbst und eigene Kinder voll PKV.
Dann zusätzlich kurzfristig Minijob 451 Euro. Da nicht Beihilfen berechtigt Pflicht zur gkv. Beitrag wird jetzt aber nur:
Beim beitragspflichtigen Einkommen  sind Waisenrenten - sowie Witwenbezüge, Pensionen und Beamtenbezüge nicht mitgerechnet.
Also nur gkv auf 450euro.
Kinder wird jetzt spannend wenn PKV gekündigt oder nicht mehr gezahlt wird.
Geht das? Wäre natürlich noch besser gleich beim Antrag auf pauschale Beihilfe mit minijob  in GKV zu wechseln.


 
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 01.12.2022 12:08
Nur Mal so angedacht:
Selbst und eigene Kinder voll PKV.
Dann zusätzlich kurzfristig Minijob 451 Euro. Da nicht Beihilfen berechtigt Pflicht zur gkv. Beitrag wird jetzt aber nur:
Beim beitragspflichtigen Einkommen  sind Waisenrenten - sowie Witwenbezüge, Pensionen und Beamtenbezüge nicht mitgerechnet.
Also nur gkv auf 450euro.
Kinder wird jetzt spannend wenn PKV gekündigt oder nicht mehr gezahlt wird.
Geht das? Wäre natürlich noch besser gleich beim Antrag auf pauschale Beihilfe mit minijob  in GKV zu wechseln.

Minijob Grenze ist jetzt 520 Euro. Wenn es dir genehmigt wird, für 521 Euro nebenher zu arbeiten, zahlst du soweit ich weiß Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, bleibst aber versicherungspflichtfrei in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Diana88 am 01.12.2022 16:48
In dem oben genannten Text steht:
Sofern für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen im
Krankenhaus der monatliche Beitrag von 22 € bezahlt wird,
kann die Wahlleistungserklärung widerrufen werden, da bei der
pauschalen Beihilfe der Anspruch auf Wahlleistungen entfällt".

Heißt  Widerrufen dann Rückabwicklung mit entsprechende Rückzahlungen von Beiträgen?

So steht  im Merkblatt des Landes BW:
"Aufwendungen für Wahlleistungen im Krankenhaus sind mit der Inanspruchnahme der pauschalen Bei-
hilfe nicht beihilfefähig. Dies gilt auch dann, wenn eine Erklärung zum Beihilfeanspruch auf Wahlleistun-
gen im Krankenhaus und zur Zahlung des Beihilfebeitrags in Höhe von 22 Euro abgegeben wird oder
bereits abgegeben wurde; diese Erklärung wird mit dem Antrag auf pauschale Beihilfe unwirksam. Ein
eventuell bereits einbehaltener Beihilfebeitrag wird dann erstattet."
Da geht es ja aber darum, wenn es überlappt, also maximal um die ersten Monate. Nicht um eine Rückerstattung des insgesamt bisher bezahlten?

Ist nicht ganz eindeutig, aber ich denke nicht, dass es eine Rückzahlung des bisher bezahlten Geldes gibt.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 06.12.2022 11:30
Falls es jemand interessiert, habe meinen neuen Debeka-Beitrag ab 01.01. mittlerweile erhalten (alt 50% Beihilfe jetzt/Pensionierung, neu 70% Beihilfe jetzt/Pensionierung).

Ist um ca. 35% günstiger geworden.

Grüße
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Sleyana am 06.12.2022 11:36
Falls es jemand interessiert, habe meinen neuen Debeka-Beitrag ab 01.01. mittlerweile erhalten (alt 50% Beihilfe jetzt/Pensionierung, neu 70% Beihilfe jetzt/Pensionierung).

Ist um ca. 35% günstiger geworden.

Grüße

Wenn du magst, könntest du Einstiegsalter und Preis nennen? Damit kann man bisschen besser kalkulieren.

Aber alles kein Muss :)
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 06.12.2022 12:16
Falls es jemand interessiert, habe meinen neuen Debeka-Beitrag ab 01.01. mittlerweile erhalten (alt 50% Beihilfe jetzt/Pensionierung, neu 70% Beihilfe jetzt/Pensionierung).

Ist um ca. 35% günstiger geworden.

Grüße

Wenn du magst, könntest du Einstiegsalter und Preis nennen? Damit kann man bisschen besser kalkulieren.

Aber alles kein Muss :)

Hängt ja auch von den gewählten Tarifen ab. 40% (+/-, Pflege müsste ja gleich bleiben, aber Alterspension könnte noch drücken) günstiger ist der Idealfall, wenn du nur auf Niveau der Beihilfe abgesichtert bist. Je mehr Zusatztarife du hast, desto geringer fällt die anteilige Beitragsreduktion aus.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Sleyana am 06.12.2022 13:21

Hängt ja auch von den gewählten Tarifen ab. 40% (+/-, Pflege müsste ja gleich bleiben, aber Alterspension könnte noch drücken) günstiger ist der Idealfall, wenn du nur auf Niveau der Beihilfe abgesichtert bist. Je mehr Zusatztarife du hast, desto geringer fällt die anteilige Beitragsreduktion aus.

Ich rechne schon gar nicht mit irgendwelchen Beihilfeergänzungstarife, da es für mich straight Öffnungsaktion wird oder pauschale Beihilfe (aber unattraktiv wegen Kapitalerträge), da ich für alle PKVen absolut verbrannte Erde bin wegen ein paar Hormonpräparate :)
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 07.12.2022 13:30
Auch bei der Öffnungsaktion bieten manche Versicherer manche Ergänzungstarife an. Mein Sohn, der seit Jahren in regelmäßiger Krankenhausbehandlung ist, hat den Ergänzungstarif für Wahlleistungen im Krankenhaus bekommen.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Bastel am 07.12.2022 14:10
, da ich für alle PKVen absolut verbrannte Erde bin wegen ein paar Hormonpräparate :)

Das sind halt keien Gummibärchen. Plus die psychologischen Folgen/Belastungen.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Sleyana am 07.12.2022 14:22
, da ich für alle PKVen absolut verbrannte Erde bin wegen ein paar Hormonpräparate :)

Das sind halt keien Gummibärchen. Plus die psychologischen Folgen/Belastungen.

Welche Belastung/Folgen? Hast du mehr Infos als ich aus meinem Leben?  ;)
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: teacher2607 am 07.12.2022 16:50
Ich hätte eine Frage:
Ich habe nun die neuen Beiträge der debeka bekommen. Bisher war es so, dass ich selbst als Lehrer mit A14 beide Kinder im Familienzuschlag habe und meine Frau als Minijobberin ebenfalls in der debeka mitversichert war. Wir beide zu jeweils 50% Beihilfe.
Bisher ging ich davon aus, dass wir beide auf 70% hochrutschen, nun betraf dies aber nur meine Frau. Ich selbst bleibe bei 50%. Ist dies richtig so?
Zudem ist die Verminderung nur sehr gering ausgefallen, da Tarife WL20K und vor allem B20K neu mit hohen Beträgen hinzukamen.
Kann mir hier jemand evtl. kurz sagen, ob das stimmt, was die debeka macht?

Danke im Voraus.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 07.12.2022 16:59
Wenn die beiden Kinder noch "aktiv" sind, dann sollte der eigene Beihilfeanspruch bei 70% liegen.

https://lbv.landbw.de/-/informationen-zu-den-%C3%84nderungen-der-beihilfeverordnung-bvo-und-zur-einf%C3%BChrung-der-pauschalen-beihilfe

und hier auf Seite 10:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/3000/17_3513_D.pdf

Gilt aber erst zum 01.01.2023
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: teacher2607 am 07.12.2022 17:02
Vielen Dank, das war meine Überzeugung bisher. Beide Kinder sind noch aktiv mit 1 und 4 Jahren.
Die debeka gewährt mir trotzdem nur 50%!!
Nur meine Frau bekommt die Berücksichtigung.
Zudem Reduktion bei ihr nur um ca 60 Euro von ca. 340 auf 280.
Verrückt…
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 07.12.2022 17:39
Falls es jemand interessiert, habe meinen neuen Debeka-Beitrag ab 01.01. mittlerweile erhalten (alt 50% Beihilfe jetzt/Pensionierung, neu 70% Beihilfe jetzt/Pensionierung).

Ist um ca. 35% günstiger geworden.

Grüße

Wenn du magst, könntest du Einstiegsalter und Preis nennen? Damit kann man bisschen besser kalkulieren.

Aber alles kein Muss :)

Von ca. 350 auf ca. 228. Geändert wurden nur der Haupttarif und der Wahlleistungstarif um jeweils exakt -40%, Zusatzbausteine nicht, deshalb auf den Gesamtbeitrag gerechnet nur ca  35% Reduktion.

ABER:
Ich frage mich allerdings, ob die jahrelang zu viel gezahlten Altersrückstellungen berücksichtigt wurden. M.E. ist dies nicht geschehen. Mein Gedankengang, ich lasse mich gerne korrigieren:
Die Reduktion um 40% entspricht exakt dem verringerten Versicherungssatz i(30%(neu)/50%(alt)=60% --> -40% zum ursprünglichen Satz). Soweit plausibel. Aber müsste nicht zusätzlich zu meinen Gunsten berücksichtigt werden, dass ich jahrelang Beiträge so gezahlt habe als dass ich im Alter auch nur 50% Beihilfe erhielte? Neu ist ja ebenfalls 70% (unabhängig von den Kindern). Habe ich einen Denkfehler? Wie seht ihr das? Postet doch mal eure neuen Beiträge.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Stuttgarter1987 am 07.12.2022 17:46
Vielen Dank, das war meine Überzeugung bisher. Beide Kinder sind noch aktiv mit 1 und 4 Jahren.
Die debeka gewährt mir trotzdem nur 50%!!
Nur meine Frau bekommt die Berücksichtigung.
Zudem Reduktion bei ihr nur um ca 60 Euro von ca. 340 auf 280.
Verrückt…

Die Debeka "gewährt" dir nichts, sie versichert den durch die Beihilfe nicht abgedeckten Anteil. Wenn deine beiden Kinder berücksichtigungsfähig im Familienzuschlag sind, steigt dein Bemessungssatz auf 70%. Die 70% deiner Frau haben nichts mit den Kindern zu tun, das wurde separat festgelegt. Rede am besten nochmals mit deinem Debeka Berater. Das LBV hat ein rückdatiertes Dokument im Portal eingefügt, dem jetzt eine selbstauszufüllende   "Information zur Vorlage bei Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen" beigefügt ist, die du bei der Debeka abgeben kannst. Dort sind auch nochmal alle Änderungen aufgeführt.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Ozymandias am 07.12.2022 17:47
Die Tarife geben nicht an wie viel tatsächlich für das Alter zurückgestellt wird, Betriebsgeheimnis etc.
Die Rückstellungen können aber auch erst im Alter eingesetzt werden so weit ich weiß.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Sleyana am 07.12.2022 17:54
Demnach ist auch die Formel fast nicht zu ermitteln. Aber es könnte hinkommen wo du gelandet bist. Die Debeka hat mir damals ca. 280 als Tarif für nach der Anwärterzeit genannt (natürlich aus damaliger Sicht ohne VD). Deshalb finde ich deine 228 sehr fair. Bist du Öffnungsaktionbeamter? Oder ziehen deine zusätzlichen Bausteine zusätzlich ins Gewicht?
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: teacher2607 am 07.12.2022 17:58
@Stuttgarter
Vielen Dank! Das Formular hatte ich schon an die debeka übermittelt. Daraufhin kam dieser Brief mit den oben beschriebenen neuen Beiträgen.
Ich werde mich darum kümmern! Schade, dass man immer allen hinterherrennen muss, wenn einem mal etwas zusteht.

Übrigens danke an all die Foristen hier! Dank euch ist man stets top informiert!
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Hans am 08.12.2022 06:52
@Stuttgarter
Vielen Dank! Das Formular hatte ich schon an die debeka übermittelt. Daraufhin kam dieser Brief mit den oben beschriebenen neuen Beiträgen.
Ich werde mich darum kümmern! Schade, dass man immer allen hinterherrennen muss, wenn einem mal etwas zusteht.

Übrigens danke an all die Foristen hier! Dank euch ist man stets top informiert!

Das Schreiben hat zumindest bei mir nichts mit den Änderungen zum vier Säulenmodell zu tun. Es informiert über die Streichung des Coronazuschlags.

Ansonsten kommt die Debeka seit dieser Woche auf die Betroffenen zu. Hier wird eine Policenänderung nötig und somit sind auch Unterschriften zu leisten. Am Besten mal beim eigenen Berater anrufen.
Titel: Antw:[BW] Einführung pauschale Beihilfe -Wechsel PKV-Tarif
Beitrag von: Poincare am 12.12.2022 09:08
Ja, ich denke die meisten haben quasi parallel schon ein Schreiben erhalten für 2023, quasi ohne die Beihilfeänderungen, da diese sehr kurzfristig erfolgt sind. Da muss man entweder dran bleiben, oder hoffen, dass es die jeweilige PKV nach kurzer Information hinbekommt, ohne dass einem Nachteile enstehen.