Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MXX4 am 04.01.2023 07:48
-
Hallo zusammen,
es ist wirklich zum verrückt werden. :) Hoffe Ihr könnt mir helfen mit meinem Anliegen.
Ich bin im Oktober 2021 von der EG 9a/5 in die EG 10/3 + Garantiebetrag 78,19 (Stand Dezember 2022)
höher gruppiert worden.
Jetzt werde ich durch einen Aufgabenwechsel beim selben AG eine Höhergruppierung EG 11 bekommen.
Die Frage die sich mir jetzt stellt, in welcher Stufe komme ich und wie hoch ist mein Garantiebetrag?
Hoffe jemand kann mir helfen und bin Euch schon einmal dankbar für eine Info.
VG
-
Stufe 3 (4178.29 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 137.41 EUR
-
Hallo,
ich danke Dir vielmals für die schnelle Antwort. Hast mir sehr geholfen.
VG
-
Stufe 3 (4178.29 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 137.41 EUR
Meines Erachtens nach gibt es 4040,88 plus 180€ (Garantiebetrag) als Entgelt.
Der Garantiebetrag von 9a zur 10 "verfällt" doch.
-
Ja, es gibt theoretisch auch 4040.88 + 180, allerdings wird gedeckelt auf den Betrag, den man bei stufengleicher HG kriegen würde (4178.29 --> 137.41). Und ja, der "Verfall" des alten Garantiebertages wurde schon berücksichtigt.
-
Ja, es gibt theoretisch auch 4040.88 + 180, allerdings wird gedeckelt auf den Betrag, den man bei stufengleicher HG kriegen würde (4178.29 --> 137.41). Und ja, der "Verfall" des alten Garantiebertages wurde schon berücksichtigt.
Ups stimmt
Also korrekte Antwort: Die Höhergruppierung von EG10s3 führt in die EG11S3 ohne darüberhinausgehenden Garantiebetrag (also ausgezahlt wird 4178.29€)
-
Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich eben einen neuen Thread erstellen, jedoch
passt meine Fragestellung auch gut hierein.
Ich bin momentan Beschäftiger und sitze auf einer E11er Stelle.
Im Mai 2024 würde ich von Stufe 3 auf Stufe 4 rutschen.
Nun ist es so, dass in meinem Referat eine E12er Stelle ausgeschrieben ist, welche mich sehr reizt und für die ich mir auch gute Chancen ausrechne.
Nun ist es so, dass ich bei erfolgreicher Bewerbung aufgrund
der Garantiebetrages theoretisch von E11/3 auf E12/3 steigen würde. E12/2 wäre weniger Gehalt als E11/3.
Jedoch verstehe ich es so, dass ich die Stufe 3 in der E12 noch einmal von vorne durchlaufen müsste.
Gäbe aus tarifrechtlicher Sicht auch die Möglichkeit, mich bei erfolgreicher Bewerbung bis Mai 2024 auf der E11 zu lassen und mich erst danach auf die E12 zu befördern.
Dann könnte ich praktisch von E11/4 auf E12/4 rutschen.
E12/3 und E11/4 sind vom Monatsgehalt her identisch.
Jedoch bekommt man in E11/4 aufgrund des größeren Weihnachtsgeldes unter dem Strich mehr.
Denkt ihr so eine Konstellation wäre verhandelbar?
-
"Wo ein Wille da ein Weg", tariflich könnte der AG dir bis Mai 2024 noch nicht alle (höherwertigen) Aufgaben übertragen, so dass die Tarifautomatik noch nicht zur Höhergruppierung führt. Mich würde es allerdings nicht wundern, wenn das wieder nach der "Friss oder stirb"-Manier abläuft und keine Sonderlösung angestrebt wird, weil das wieder nur Umstände bereitet.
-
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde es dann beim Vorstellungsgespräch ansprechen. Wenn die es partout nicht wollen, dann kann ich damit auch leben.
-
Dann könnte ich praktisch von E11/4 auf E12/4 rutschen.
Nein, du würdest von E11/4 auf E12/3 rutschen. und E11/4 +180€ ausgezahlt bekommen.
Es lohnt also nicht zu warten.
-
Höhergruppierungen aus E11/3 bzw. E11/4 nach E12 führen beide zu E12/3. Wie WasDennNun also völlig zutreffend sagt, lohnt sich das Warten auf den Stufenaufstieg nicht. Lässt sich auch alles hier nachrechnen: http://hg-tvl.bplaced.net/