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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jonny898 am 11.01.2023 11:57

Titel: befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: jonny898 am 11.01.2023 11:57
Guten Morgen,

mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.

Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?
Titel: Antw:befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: WasDennNun am 11.01.2023 12:01
Man kann alles an vertraglichen Regelungen einvernehmlich ändern.
Titel: Antw:befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: Organisator am 11.01.2023 12:09
Guten Morgen,

mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.

Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?
Kommt darauf an, was dein Arbeitgeber dazu sagt. Sprich ihn einfach an!
Titel: Antw:befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: Coffee86 am 11.01.2023 12:42
Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Titel: Antw:befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: WasDennNun am 11.01.2023 13:27
Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)
Titel: Antw:befristete Teilzeit vorzeitig beenden
Beitrag von: Coffee86 am 11.01.2023 14:00
Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)

Bei manchen Kollegen geht es definitiv nicht um Arbeit die über ist. Da geht's eh nur ums Kaffee vernichten.  ;)