Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: jonny898 am 11.01.2023 11:57
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Guten Morgen,
mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.
Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?
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Man kann alles an vertraglichen Regelungen einvernehmlich ändern.
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Guten Morgen,
mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.
Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?
Kommt darauf an, was dein Arbeitgeber dazu sagt. Sprich ihn einfach an!
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Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
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Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)
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Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)
Bei manchen Kollegen geht es definitiv nicht um Arbeit die über ist. Da geht's eh nur ums Kaffee vernichten. ;)