Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: janosch am 12.01.2023 15:45
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Hallo zusammen,
ich habe eine etwas komische Anfrage ins Forum...
Ich bin seit ca. 20 Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis in E10.
Eine Ausbildung habe ich als Beamter im mittleren Dienst abgeschlossen, danach bin ich in ein Beschäftigungsverhältnis als Beschäftigter.
Vor ca. 10 Jahren habe ich noch den A 2 Lehrgang gemacht.
Nun meine Frage:
Könnte ich wieder zurück in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Ich würde ja somit in A9 kommen mit Stufe 0 oder?
Welche Voraussetzungen würde es dazu sonst noch benötigen?
Vielen Dank schon jetzt für das Feedback.
:)
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Ich dachte du hast den A2 gemacht?
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Ja habe ich auch noch, warum?
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Du würdest bei einer Verbeamtung vermutlich ins Eingangsamt des mD kommen.
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Ja diese wäre doch A9 oder?
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A6 oder A7
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Sicher? Ich meine A8
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A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.
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ich finde dies
Anhebung der Eingangsämter mD/gD
Die Eingangsämter des mittleren Dienstes sollen ab 01.12.2022 von A7 auf A8 angehoben werden. Der Einstieg in den gehobenen Dienst soll künftig in A10 bei den nichttechnischen und in A11 bei den technischen Laufbahnen erfolgen. Die Ämter dazwischen werden alle entsprechend angehoben. Auch die Verzahnungsämter mD/gD mit den Amtszulagen. Dies ist ein grundsätzlich positives und von ver.di begrüßtes Vorhaben.
Dennoch drängen sich hierzu Fragen auf: So stellt sich für ver.di die Frage, warum nicht gleich eine Gleichstellung der nichttechnischen mit den technischen Laufbahnen angestrebt wurde. Die Komplexität von Rechtsvorschriften und –verfahren sowie auch die gestiegene Anforderungshaltung durch Bürgerinnen und Bürger an Verwaltung haben zugenommen und würden dies rechtfertigen. Unglücklich ist auch, dass die Stellenhebungen bei A11 enden. Dies löst insbesondere Irritationen aus und bringt das Stellengefüge, gerade auch in Kommunalverwaltungen, unter Druck.
Streichung von Erfahrungsstufen
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Wo findest du dies?
Solange solche Diskussionen nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, gilt das, was Organisator schrieb.
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https://lbv.landbw.de/documents/20181/0/3_BVAnp-%C3%84G_22_17_3513_D.pdf/aa6c97f4-e2fa-c26c-1b37-f092b2ae2732?t=1668585045907
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Interessant. Sofern das LBesGBW auf dich Anwendung finden würde, könnte es tatsächlich die A8 sein.
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A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.
Kommt drauf an. In Niedersachsen ist der AII auch Aufstiegslehrgang in den geh. Dienst. Ist also unterschiedlich in den Bundesländern.
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A9 wäre gehobener Dienst. Da dir dazu die Bildungsvoraussetzung fehlt, wäre die Verbeamtung nur im mD möglich. Dies fängt typischerweise bei A6 an.
Kommt drauf an. In Niedersachsen ist der AII auch Aufstiegslehrgang in den geh. Dienst. Ist also unterschiedlich in den Bundesländern.
Der TE hat sich bisher nicht geäußert, in welchem Bundesland er arbeitet. Von daher ist das alles Spekulation und es bleibt bei meinen grundsätzlich zutreffenden Aussagen.
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In BW
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Und wie kommst du da auf die Idee in A9 starten zu können?
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Wenn der A II als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt wird, was nicht ganz ausgeschlossen ist und auch ein wenig im Dienstherrn abhängt, würde er wohl in A10 starten. Seit der jüngsten Dienstrechtsreform zum 01.12.2022 beginnt der gehobene Dienst in BW mit der A10.
Auskunft kann aber nur die Personalstelle geben ob der A II als entsprechende Vorbildung anerkannt wird. Mir sind aber solche Fälle bekannt, aber auch das Gegenteilige.
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Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Eingangsamt ist offen, aber mind A8.
Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?
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Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.
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Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Nein
Eingangsamt ist offen, aber mind A8.
Nein
Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?
nein und nein
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Warum?
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42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ok somit dies oder?
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Warum?
Weil die Stufen die du bekommst weder zwingend die 1 sein dürfte noch sie irgendwas mit der TVöD stufe zu tun hätte.
Weil nicht nur das Alter (je nach Dienstherr bei dem verbeamtest wirst) eine Rolle spielt sondern auch andere Faktoren (persönliche Eignung, Gesundheit,....)
Weil A8 nicht für alle das Eingangsamt ist
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Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.
Zumal der AG der 1. Ansprechpartner ist, um nachzufragen, ob er überhaupt Dienstherr werden möchte.
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Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.
Zumal der AG der 1. Ansprechpartner ist, um nachzufragen, ob er überhaupt Dienstherr werden möchte.
Mein AG ist auch Dienstherr
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Aber nicht dein Dienstherr.
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Aber nicht dein Dienstherr.
Natürlich nicht, bin doch nicht blöd.
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Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)
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Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)
Habe ich dank Isie dann auch gemerkt, dass du es so meinst.
Dachte du meinst, dass er einen AG hat, der erstmal Dienstherr werden müsste, bevor er sich über den Rest Gedanken machen kann 8)