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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carla am 11.02.2023 12:41

Titel: Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 12:41
Bei den Stellenausschreibungen diese Woche bin ich auf zwei gestoßen, deren unterschiedliche Vergütungen irgendwie nicht zu den beschriebenen Aufgabenschwerpunkten und Anforderungsprofilen passen (bei der Assistentenstelle frage ich mich auch wie das Ausbildungsprofil zur EG10 passt).
Ich hätte einfach gerne eure Meinung dazu.

Stelle 1:

Assistent*in des Oberbürgermeisters (m/w/d)

Wir suchen zum 01.07.2023 eine*n Assistent*in für das Sekretariat des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt gliedert sich in den Geschäftskreis des Oberbürgermeisters und sieben Geschäftskreise der Bürgermeister*innen. Das Sekretariat des Oberbürgermeisters ist im Bürgermeisteramt die Nahtstelle zwischen diesen Bereichen, dem Gemeinderat, den Bürger*innen und dem Oberbürgermeister – also ein zentrales, sehr anspruchsvolles, arbeitsintensives und vielseitiges Aufgabengebiet.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

sämtliche anfallenden Sekretariatsarbeiten – dazu zählen insbesondere die Koordination von Terminen einschließlich deren Vor- und Nachbearbeitung, die Postbearbeitung, Recherchen, die Erledigung der Korrespondenz nach Diktat sowie zahlreiche Telefonate

Sie haben vielfältige Kontakte zu Bürger*innen, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Beschäftigten der Stadt. Gemeinsam mit einer Kollegin sind Sie erste Anlaufstelle am Telefon, daneben empfangen und betreuen Sie die Gäste des Oberbürgermeisters

Unterstützung des Persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters

Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.


Ihr Profil:

erfolgreich abgeschlossene, anerkannte dreijährige Ausbildung im Verwaltungs- oder Sekretariatsbereich (z.B. Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement) oder eine vergleichbare Qualifikation
möglichst mehrjährige Berufserfahrung im Assistenz-/ Sekretariatsbereich in einer vergleichbaren Tätigkeit – vorzugsweise im öffentlichen Dienst

fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem PC, dem Internet und den üblichen MS-Office-Programmen sowie Bereitschaft, sich hier kontinuierlich weiterzubilden und auch bei neuen Anwendungen im Sinne der Digitalisierung einzubringen

souveränes Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift in Verbindung mit sehr guten Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten; zudem sind gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift von Vorteil

selbstständige, sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise die geprägt ist von einem
„Blick fürs Wesentliche“, Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität, Organisationsgeschick, Teamorientierung und Verantwortungsbewusstsein

Bereitschaft die Arbeitszeiten entsprechend des Arbeitsanfalls zu gestalten

sicheres und freundliches Auftreten, sehr gute Umgangsformen und Diskretion

wünschenswert sind gute Kenntnisse der Strukturen und organisatorischen Abläufe einer großen Verwaltung, nach Möglichkeit einer Kommunalverwaltung

Freuen Sie sich auf:

einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein bezuschusstes ÖPNV-Ticket
betriebliche Altersvorsorge
vergünstigtes Mittagessen in unseren Betriebsrestaurants

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 TVöD.

und nun Stelle 2:

Sekretär*in (m/w/d)

Amt für Stadtplanung und Wohnen

Wir suchen baldmöglichst eine*n Sekretär*in als Assistenz der Sachgebietsleitungen für die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung beim Amt für Stadtplanung und Wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.

Rund 16.000 Beschäftigte gestalten das öffentliche Leben der Landeshauptstadt Stuttgart und stellen sicher, dass im Kessel alles rund läuft. Unter www.stuttgart.de/karriere finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung umfasst drei Sachgebiete mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Schwerpunkte bilden die geförderte städtebauliche Erneuerung und die Bereitstellung von Bauflächen, vorrangig zu Wohnzwecken.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Erledigung allgemeiner Sekretariatsarbeiten, insbesondere die Erstellung von Gemeinderatsvorlagen und Stellungnahmen zu Anträgen nach Vorlage oder Diktat
Erstellung von Power-Point-Präsentationen
Verwaltung von Adressdateien
Mitwirkung bei der Organisation von internen und öffentlichen Veranstaltungen
Aufgaben im Bereich der Sachbearbeitung, so zum Beispiel die Vorbereitung von Genehmigungen nach dem Baugesetzbuch und die Aufbereitung von Vorkaufsrechten
koordinierende Tätigkeiten im Auftrag der Sachgebietsleitungen und die Stellvertretung der Assistenz für die Abteilungsleitung

Ihr Profil:

eine anerkannte dreijährige Ausbildung im Verwaltungs- oder Sekretariatsbereich oder einen Abschluss in einem vergleichbaren Bereich
mehrjährige Erfahrungen im Sekretariatsbereich sind wünschenswert
Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
Team- und Kommunikationsfähigkeit
gute MS-Office-Kenntnisse
Freuen sie sich auf:

abwechslungsreiche Tätigkeiten
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch ein umfassendes Fortbildungsangebot
ein bezuschusstes ÖPNV-Ticket
vergünstigtes Mittagessen in unseren Betriebsrestaurants
abschließbarer Fahrradraum, Umkleidemöglichkeiten und Duschen für Radfahrende

Die Eingruppierung erfolgt bei Vorliegen aller persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 6 TVöD.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 13:29
Einstellungsvoraussetzungen sind kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 13:37
Was hätte irgendein Ausbildungsprofil mit der EG10 zu tun?
Zu betrachten wäre, ob die zu übertragenden Aufgaben diese oder jene EG ergeben.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 13:55
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2023 14:02
Du meinst "Unterstützung des Persönlichen Referenten des Oberbürgermeisters" als Teil der übertragenden Tätigkeiten ist ausreichend um die damit verbundenen Arbeitsvorgänge zu erraten?

Also für mich kann es Tischvorlage in ausreichender Zahl kopieren und Kaffee kochen heißen, aber auch Erarbeitung einer Tischvorlage für eine 10 Jahresstrategie für die Förderung des Wirtschaftsstandortes.

Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:09
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:10
Mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass hier überhaupt Arbeitsvorgänge schriftlich fixiert sind, gehe ich davon aus, dass der Referent die 10 Jahres Strategie erarbeitet und die Assistenz diese maximal in eine ordentliche schriftliche Fassung bringt. Da steht eindeutig Sekretariatsarbeiten. Immer wenn hier was über nicht existierende Arbeitsplatzbeschreibung steht, ist der Ratschlag die ausgeschriebene Stellenbeschreibung heranzuziehen. Da haben wir zwei schwarz auf weiss, und ich verstehe einfach nicht wie diese unterschiedliche Vergütung zustande kommen kann.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2023 14:16
So wie ich es beschrieben habe:
Die einen kochen Kaffee und kopieren und verwalten und organisieren. EG6 uU schon sehr hoch gegriffen.

Die anderen dürfen auch inhaltlich mitarbeiten. EG10 könnte schon fast zu wenig sein.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:17
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:18
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:20
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenbeschreibung die Stellenausschreibung heranzuziehen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:21
Mal abgesehen davon, dass ich bezweifle, dass hier überhaupt Arbeitsvorgänge schriftlich fixiert sind, gehe ich davon aus, dass der Referent die 10 Jahres Strategie erarbeitet und die Assistenz diese maximal in eine ordentliche schriftliche Fassung bringt. Da steht eindeutig Sekretariatsarbeiten. Immer wenn hier was über nicht existierende Arbeitsplatzbeschreibung steht, ist der Ratschlag die ausgeschriebene Stellenbeschreibung heranzuziehen. Da haben wir zwei schwarz auf weiss, und ich verstehe einfach nicht wie diese unterschiedliche Vergütung zustande kommen kann.

Wovon Du ausgehst, ist zunächst einmal irrelevant dafür, ob die angegebene Entgeltgruppe jeweils zutreffend ist. Ebensowenig kann beurteilt werden, ob der Arbeitgeber hinsichtlich der angegebenen Entgeltgruppe irrt. Jedoch wurde nichts geschildert, was derlei auch nur vermuten ließe - außer vielleicht dem Umstand, dass es sich um einen kommunalen Arbeitgeber handelt.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:22
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.

Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:27
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:28
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.

Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?

Das ist mir auch klar. Du beantwortest doch auch gerne Fragen zu möglichen Entgeltgruppen anhand von zitierten Stellenauschreibungen. Ganz ehrlich, hättest du bei ersten Stelle anhand der beschriebenen Tätigkeiten in Erwägung gezogen, dass diese bis zur EG10 vergütet werden könnte?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 14:31
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:36
@Carla: Du verwechselst hier die Stellenausschreibung mit einer Stellenbeschreibung.
Nein habe ich nicht verwechselt, hier wurde oft genug empfohlen, mangels Stellenplatzbeschreibung die Stellenplatzausschreibung heranzuziehen.

Mit dieser erfüllt der öffentliche Arbeitgeber seine Pflicht aus dem NachwG. Wer hätte behauptet, man könne damit die Entgeltgruppe bestimmen?

Das ist mir auch klar. Du beantwortest doch auch gerne Fragen zu möglichen Entgeltgruppen anhand von zitierten Stellenauschreibungen. Ganz ehrlich, hättest du bei ersten Stelle anhand der beschriebenen Tätigkeiten in Erwägung gezogen, dass diese bis zur EG10 vergütet werden könnte?

Nicht nur vergütet, sondern auch, dass eine E10 die zutreffende Eingruppierung sein könnte.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:39
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:42
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Ich finde, die lesen sich ziemlich identisch sogar...
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:45
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 14:50
Hat SVA doch getan:



Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Ich finde, die lesen sich ziemlich identisch sogar...

Überhaupt nicht. Die Bauamtssekretärin bringt im Rahmen ihrer Sekretariatstätigkeiten z.B. von anderen erstellte Ratsvorlagen in Form, die OB-Assistentin bereitet im Rahmen ihrer Sekretariatsaufgaben bspw. die Termine des OB vor und nach.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 14:54
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.
Mit dieser Antwort kann ich leider auch nichts anfangen, weil ich sie in verstehe. Ihr müsst wissen, viele Fragende hier können mit einigen Formulierungen nicht immer was anfangen, weil sie eben Laien sind...wo jetzt der Unterschied zwischen "werden" und "sind" sein soll, kann sich mir jetzt nicht erschließen. Ich dachte aufgrund der Fragestellung war klar, worauf ich hier raus will. Zwei Sekretariatsstellen mit so einer unterschiedlichen Vergütung, aber wahrscheinlich sind es die Kontakte zu den wichtigeren "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", die den Unterschied machen. Danke Euch trotzdem für Eure Zeit!
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.02.2023 15:12
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Bei den Bewerbern, die abgelehnt worden, könnte in der Stellenausschreibung eine bestimmte Qualifikation verlangt worden sein. Hier wäre der AG dann an die Ausschreibung gebunden und allen Bewerbern ohne diese Qualifikation war folgerichtig abzusagen.

Bei den Beschäftigten, die unterhalb der EG liegen, die sich aus den zu übertragenden Aufgaben ergibt, könnte eine Voraussetzung in der Person vorliegen, indem die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift.

Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2023 15:21
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 15:30
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 15:37
1.
In der Anlage 1 (Entgeltordnung) steht unter Entgeltgruppe 9b:
"Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."
2.
Die zu übertragenen Tätigkeiten stehen doch in den Stellenbeschreibungen. Worin unterscheiden sich diese, dass ein so großer Unterschied in der Vergütung zustande kommt?

Tariflich kann auch einem Schulabbrecher die Tätigkeit eines Apothekers übertragen werden. Die Tätigkeitsmerkmale regeln die Eingruppierung, nicht die Einstellung.

Aus den Angaben in den Stellenausschreibungen ist nichts erkennbar, dass auch nur vermuten ließe, dass die jeweils angegebene Entgeltgruppe unzutreffend sei.

Bei uns wird sogar Bewerbern abgesagt, die super passen, deren Qualifikation aber nicht ausreicht....oder es gibt Beschäftigte, denen Tätigkeiten übertragen werden, die eigentlich einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden, aber die Beschäftigten bekommen eben nicht diese Entgeltgruppe, weil "nur" eine Ausbildung vorhanden ist.. das dazu...reine Willkür eben....genauso wie dass Stellen im Dunstkreis des OB einfach mal nicht ins Gefüge passen

Auch hier ist erstmal nicht erkennbar, ob das jeweilige Vorgehen falsch ist. Sofern es korrekt ist, wird es nicht willkürlich sein.

Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht im Ansatz.
Mit dieser Antwort kann ich leider auch nichts anfangen, weil ich sie in verstehe. Ihr müsst wissen, viele Fragende hier können mit einigen Formulierungen nicht immer was anfangen, weil sie eben Laien sind...wo jetzt der Unterschied zwischen "werden" und "sind" sein soll, kann sich mir jetzt nicht erschließen. Ich dachte aufgrund der Fragestellung war klar, worauf ich hier raus will. Zwei Sekretariatsstellen mit so einer unterschiedlichen Vergütung, aber wahrscheinlich sind es die Kontakte zu den wichtigeren "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", die den Unterschied machen. Danke Euch trotzdem für Eure Zeit!

Warum sich Dir simpelste Strukturen der deutschen Sprache wie der Unterschied zwischen „eingruppiert sein“ und „eingruppiert werden“ nicht erschließen, bleibt unklar. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht von einem anderen und schon gar nicht vom Arbeitgeber eingruppiert. Stellen sind tariflich unbeachtlich und Sekretariatstätigkeiten tariflich wertlose Wortcontainer. Welche enormen Unterschiede Tätigkeiten, die sich unter solche Wortcontainer subsumieren ließen, habe ich doch dargelegt.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 11.02.2023 15:38
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2023 15:40
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.
Nein, wenn der Schulabbrecher ein sonstiger Beschäftigter ist, dann ist er auch in der EG13.
Ist er aber seltenst.

Wenn in euerem Fall es mehr als eine EG gewesen ist, dann ist es entweder ein Eingruppierungsirrtum, den man gerichtlich klären lassen könnte, oder dein Irrtum, dass beide 100% identische auszuübenden Tätigkeiten haben.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 11.02.2023 15:43
Hier muss ich leider passen, weil ich deine Antwort nicht verstehe. Ich habe hier gelernt, dass die Tätigkeitsmerkmale die Eingruppierung regeln. Ich schreibe hier, dass es Beschäftigte gibt, die die gleichen Tätigkeitsmerkmale haben bzw. ausüben, aber unterschiedlich bezahlt werden, weil die Ausbildungsvoraussetzungen nicht passen. Das ist für mich dann ganz klar falsches Vorgehen! (in dem Fall meine ich nicht die beiden Sekretariatsstellen)...insofern ist das schon reine Willkür, mangelndes Wissen, falsche Anwendung, was auch immer.
Wenn du einen Schulabbrecher als wissenschaftlichen Mitarbeiter einstellst, dann ist er nicht in der EG13 sondern in der EG12 eingruppiert.
Insofern kann es durchaus sein, dass eine Ausbildungsvoraussetzungen zu einer EG niedriger (aber nicht mehr) bei identischen auszuübenden Tätigkeiten führt.

Ist das dann der sonstige Beschäftigte? In unserem Fall ist es mehr als eine EG tiefer gewesen.

Da Tarifbeschäftigte eingruppiert sind und nicht eingruppiert werden, trägt Dein Vortrag nicht.
@Carla:
Den Unterschied zwischen Eingruppierung in EGy, aber Entgelt in Höhe von EGx überwiesen bekommen, solltest du versuchen zu verinnerlichen.
Man ist immer korrekt eingruppiert!
Aber man bekommt nicht immer das Entgelt entsprechend dieser EGy, weil der AG und/oder AN denkt man wäre woanders (EGx) eingruppiert.
Dadurch ist man aber nicht in der EGx eingruppiert, sondern weiterhin in der EGy
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 18:44
@WasDennNun
Danke, jetzt versteh ich auch die Antwort. Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist. Die meisten denken wohl, sie sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, nach der sie auch bezahlt werden. Und dementsprechend sehen dann eben auch die Fragen aus. Also vielen Dank nochmal!
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FGL am 11.02.2023 20:02
Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist.
Diese "Laien" müssen sich dann fragen lassen, warum sie Arbeitsverhältnisse eingehen, deren Vergütungsregeln sie nicht verstehen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 20:18
Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist.
Diese "Laien" müssen sich dann fragen lassen, warum sie Arbeitsverhältnisse eingehen, deren Vergütungsregeln sie nicht verstehen.
Sorry, aber das ist eine mehr als überhebliche Antwort!!! Du glaubst jeder Beschäftigte kennt den TVÖD und dessen Anwendung so, dass keine Fragen mehr bleiben. Dann wäre dieses Forum ja überflüssig! Dass hier sehr viele Anwendungsfehler geschehen, ist ja offensichtlich.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Isie am 11.02.2023 20:30
Manchmal ist es schon erschreckend, wie wenig Arbeitnehmer sich mit den tarifrechtlichen Regelungen auskennen. Aber noch viel erschreckender finde ich, wie wenig sich viele Personalstellen damit auskennen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Carla am 11.02.2023 20:50
Manchmal ist es schon erschreckend, wie wenig Arbeitnehmer sich mit den tarifrechtlichen Regelungen auskennen. Aber noch viel erschreckender finde ich, wie wenig sich viele Personalstellen damit auskennen.
Das liegt vielleicht daran, dass es sich beim Inhalt und der richtigen Anwendung des TVÖD nicht um die originäre Hauptaufgabe vieler Beschäftigten handelt, sich aber gerade aufgrund der evtl. falschen Anwendung bzw. Interpretationen der verantwortlichen Personal-Stellen viele Fragen ergeben? Das Forum ist doch voll von solchen Beispielen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FGL am 11.02.2023 22:49
Sorry, aber das ist eine mehr als überhebliche Antwort!!! Du glaubst jeder Beschäftigte kennt den TVÖD und dessen Anwendung so, dass keine Fragen mehr bleiben.
Wenn es Tarifbeschäftigte gibt, die selbst die Grundlagen des Tarifregime nicht verstanden haben, dessen Anwendung sie vereinbart haben, dann ist meine Geringschätzung alles, nur nicht "überheblich".
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: OrganisationsGuy am 13.02.2023 08:42
@WasDennNun
Danke, jetzt versteh ich auch die Antwort. Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist. Die meisten denken wohl, sie sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, nach der sie auch bezahlt werden. Und dementsprechend sehen dann eben auch die Fragen aus. Also vielen Dank nochmal!

Mach dir keinen Kopf, um den Kontext von "eingruppiert werden / eingruppiert sind" zu verstehen muss man sich vorher in Ruhe mit der Entgeltordnung und Eingruppierungsregelungen auseinandergesetzt haben oder dies in einem Seminar vermittelt bekommen.

Ich befinde mich derzeit in der zweiten Kommunalbehörde mit rund 25k Einwohnern und nicht ein einziger Angestellter, geschweige denn Beamter, hier oder beim vorherigen Arbeitgeber könnte mir den Unterschied erklären, da niemand auf einem Eingruppierungsseminar war (wird extern beauftragt).

Solche Aussagen von SVA wie

Zitat
Warum sich Dir simpelste Strukturen der deutschen Sprache wie der Unterschied zwischen „eingruppiert sein“ und „eingruppiert werden“ nicht erschließen, bleibt unklar.

zielen einzig und allein darauf ab, Fragestellern, die ohne Hintergrundwissen in diesem Forum unterwegs sind, ihre „Unfähigkeit“ vor Augen zu halten, damit das Geschlechtsorgan von SVA in Fahrt kommt. Auf gut Deutsch, ihm geht dabei einer ab, anderen ihr Unvermögen aufzuzeigen.

Auch die geschwobelten Antworten alá "trägt Dein Vortrag nicht" werden bei der Allgemeinheit zu Fragezeichen führen, da kein schwein so redet. Und wer sich so mitteilt (und am besten darüber noch Bücher verfasst) braucht das einfach in seinem Leben, um sich wichtig zu fühlen, da das soziale Umfeld sich bereits längst abgewendet und die Münzsammlung keinen Mehrwert fürs Selbstwertgefühl gebracht hat.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.02.2023 09:10


Ich befinde mich derzeit in der zweiten Kommunalbehörde mit rund 25k Einwohnern und nicht ein einziger Angestellter, geschweige denn Beamter, hier oder beim vorherigen Arbeitgeber könnte mir den Unterschied erklären, da niemand auf einem Eingruppierungsseminar war (wird extern beauftragt).



Hab ihr bei euch keine Verwaltungsfachangestellten oder ähnliches, bzw. Verwaltungsqualifikationsebenen darüber?

Dort gehört die Tarifautomatik zum absoluten Grundwissen und wurde mit Sicherheit gebetsmühlenartig durchgebetet. Insofern trägt dein Vortrag nicht. ;)
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 09:23
@WasDennNun
Danke, jetzt versteh ich auch die Antwort. Ich glaube das ist aber für viele Laien schwer nachzuvollziehen bzw. kann man nicht davon ausgehen, dass dies allen so klar ist. Die meisten denken wohl, sie sind in der Entgeltgruppe eingruppiert, nach der sie auch bezahlt werden. Und dementsprechend sehen dann eben auch die Fragen aus. Also vielen Dank nochmal!

Mach dir keinen Kopf, um den Kontext von "eingruppiert werden / eingruppiert sind" zu verstehen muss man sich vorher in Ruhe mit der Entgeltordnung und Eingruppierungsregelungen auseinandergesetzt haben oder dies in einem Seminar vermittelt bekommen.

Ich befinde mich derzeit in der zweiten Kommunalbehörde mit rund 25k Einwohnern und nicht ein einziger Angestellter, geschweige denn Beamter, hier oder beim vorherigen Arbeitgeber könnte mir den Unterschied erklären, da niemand auf einem Eingruppierungsseminar war (wird extern beauftragt).

Solche Aussagen von SVA wie

Zitat
Warum sich Dir simpelste Strukturen der deutschen Sprache wie der Unterschied zwischen „eingruppiert sein“ und „eingruppiert werden“ nicht erschließen, bleibt unklar.

zielen einzig und allein darauf ab, Fragestellern, die ohne Hintergrundwissen in diesem Forum unterwegs sind, ihre „Unfähigkeit“ vor Augen zu halten, damit das Geschlechtsorgan von SVA in Fahrt kommt. Auf gut Deutsch, ihm geht dabei einer ab, anderen ihr Unvermögen aufzuzeigen.

Auch die geschwobelten Antworten alá "trägt Dein Vortrag nicht" werden bei der Allgemeinheit zu Fragezeichen führen, da kein schwein so redet. Und wer sich so mitteilt (und am besten darüber noch Bücher verfasst) braucht das einfach in seinem Leben, um sich wichtig zu fühlen, da das soziale Umfeld sich bereits längst abgewendet und die Münzsammlung keinen Mehrwert fürs Selbstwertgefühl gebracht hat.

Anstatt der Fragestellerin zu unterstellen, sie wäre ähnlich begriffsstutzig und unbedarft wie Du, könntest Du Dich ja auch einfach zur Sache einlassen, anstatt uns darzulegen, wer in Deinem Umfeld was alles nicht versteht - wenn Du denn könntest.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Thomber am 13.02.2023 09:28
Man mag mir verzeihen, wenn das schon angesprochen worden ist:

Da wird eine EG 10 in Aussichtgestellt für die Qualifikation "Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement" (KfB).   Okay, ich gönne es jeder/m, aber eigentlich bewegen sich KfB doch eher zwischen EG 5 und EG 9a oder?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 09:34
Nein. Auch Angehörige dieser Berufsgruppe ist entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 13.02.2023 09:58
Man mag mir verzeihen, wenn das schon angesprochen worden ist:

Da wird eine EG 10 in Aussichtgestellt für die Qualifikation "Kauffrau*Kaufmann für Büromanagement" (KfB).   Okay, ich gönne es jeder/m, aber eigentlich bewegen sich KfB doch eher zwischen EG 5 und EG 9a oder?
Ja, in der Regel bewerben sich diese Menschen auf solche Tätigkeiten die zwischen 5 und 9a liegen.
sie können aber ungehindert auch Tätigkeiten der EG13 machen.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 13.02.2023 11:13
Vielleicht spielt die Optik der Assistentin noch eine Rolle?  :P

P.s. Den Punkt habe ich bisher allerdings noch nicht in den tariflichen Regelungen gefunden.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Neipotz am 13.02.2023 12:45
Hier wird wieder über die Stellenbeschreibung diskutiert und wie jemand einzustufen ist. Letztendlich wissen wir alle, dass die Sekretärin/Assistentin vermutlich genau das selbe machen wie jede andere Sekretärin auch. Hier wird sie eben Assistentin genannt, um die EG10 halbwegs zu rechtfertigen.  Clara hat bzgl. Ihrer Fragestellung denk ich genau darauf anspielen wollen. Das ist doch überall so die Sekretärin vom Chef bekommt eben etwas mehr als die von den unteren Ämtern. Natürlich kennt niemand das tatsächliche Aufgabenfeld, aber hier wird schon extrem hoch eingruppiert. Vielleicht hat fie dafür vorgesehen Person gewisse vorzüge oder ist evtl. Verwandt, gab oder gibt es doch überall. Zum Thema Stellenbeschreibung, diese gibt es in vielen Ämtern garnicht oder sind uralt und das Aufgabengebiet hat sich schon viermal geändert. Wenn sie neu festgestellt werden, werden diese meistens so zusammengestrichen, dass es eine EG drunter gibt und ja keine hochgestuft werden muss. Letztendlich bleibt einem dann nichts anderes übrig als sich auf die Stellenausschreibung zu berufen, wenn keine Stellenbeschreibung da ist.
Wir wissen doch alle wie es rechtlich sein sollte, aber was Tag für Tag tatsächlich passiert.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 12:48
Ist das ein pluralis majestatis oder wer soll dieses „wir“ sein? Warum sollten irgendwelche bedeutungslosen Wortcontainer irgendeine Entgeltgruppe rechtfertigen?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Neipotz am 13.02.2023 13:03
Ich wollte damit sagen, dass wir zwar alle nicht wissen, was das Tätigkeitsfeld der Assistentin beinhaltet.

Aber meine Erfahrungswerte aus meiner oder anderen Behörden zeigen mir genau die Annahme auf, dass die Sekretärinnen /Assistentinnen meist das selbe Tätigkeitsfeld haben, aber die vom Chef wird eben höher bezahlt, auch wenn sich dies evtl. nicht schwarz auf weiß darlegen lässt.

Ich will.nur darauf hinweisen, nur weil es evtl. Im.TVÖD oder einer Entgeltordung steht, wird es eben nicht immer genauso umgesetzt.

Meiner Meinung nach rechtfertigt keine Stellenbeschreibung der Welt dass die Assistentin des OB als Bürokaufrau das selbe verdient wie mancher Projektleiter oder sonstiges.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 13:10
Wir wissen das, was in der Ausschreibung steht. Nichts daran ließe auch nur vermuten, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Wertigkeit der beschriebenen Tätigkeit irrt. Eingruppierung ergibt sich automatisch, sie braucht weder umgesetzt werden noch wäre sie darauf angewiesen, dass sie Deiner Meinung entspräche. Das Tätigkeitsfeld Sekretariat ist nunmal sehr weit, die Range geht von einer E3 bis zur E14, weshalb es auf dasselbe Tätigkeitsfeld nicht ankommt, sondern auf die auszuübende Tätigkeit.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Landsknecht am 13.02.2023 13:12
So läufts eben, wahrscheinlich hat ein guter Bekannter (mit dem selben Parteibuch) eine Tochter, Frau oder Bekannte die Bürokauffrau gelernt hat und die hervorragend für den Posten beim OB geeignet ist. Wahrlich nichts neues, da spielt das Tarifrecht keine Rolle. 8) Pseudoausschreibung mit schon bekannten Ausgang...
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 13:20
Inwiefern würde hier das Tarifrecht keine Rolle spielen? Und welchen Hinweis gäbe es, dass es sich nicht um die zutreffende Eingruppierung handelte?
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: Neipotz am 13.02.2023 13:29
Weil es eben so ist. Jeder weiß, dass es die Fälle gibt in welchen nach Optik, Vitamin B oder ob jemand im ortsansäßigen Fußballverein spielt eingestellt wird. Genauso läuft es oft bei der Eingruppierung, erstrecht bei Stellen die es nur einmal bei der Behörde gibt.

Selbes Beispiel sind Pseudostellenausschreibungen. 2 Wochen wenn man die Stelle gedanklich schon besetzt hat und 4 Wochen wenn.man noch keinen hat.

Da kann man rechtlich argumentieren wie man will, es ist einfach das wahre Leben.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: SVAbackagain am 13.02.2023 13:41
Ob jeder das wüsste, kann dahingestellt bleiben. Ob es solche Fälle gibt ebenso. Das ist aber weder zu generalisieren noch gäbe es irgendeinen Hinweis darauf, dass es sich im vorliegenden Sachverhalt um einen solchen handelte.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: WasDennNun am 13.02.2023 13:52
Weil es eben so ist. Jeder weiß, dass es die Fälle gibt in welchen nach Optik, Vitamin B oder ob jemand im ortsansäßigen Fußballverein spielt eingestellt wird. Genauso läuft es oft bei der Eingruppierung, erstrecht bei Stellen die es nur einmal bei der Behörde gibt.

Selbes Beispiel sind Pseudostellenausschreibungen. 2 Wochen wenn man die Stelle gedanklich schon besetzt hat und 4 Wochen wenn.man noch keinen hat.

Da kann man rechtlich argumentieren wie man will, es ist einfach das wahre Leben.
Natürlich ist es das wahre Leben, dass es Arbeitgeber gibt, die übertariflich bezahlen.
Es ist in der pW sogar eher die Regel als die Ausnahme.

Das hat aber nichts mit der Eingruppierung zu tun, sondern nur was mit der Bezahlung.
Wenn es eine Sekretariats Tätigkeit ist, die in der EG5 eingruppiert ist, dann ist man in der EG5 eingruppiert, auch wenn man das Entgelt der EG10 aufs Konto überwiesen bekommt.
Titel: Antw:Assistent*in vs Sekretär*in
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.02.2023 14:13


Ich will.nur darauf hinweisen, nur weil es evtl. Im.TVÖD oder einer Entgeltordung steht, wird es eben nicht immer genauso umgesetzt.



Und inwieweit ist das jetzt eine bahnbrechende Erkenntnis?

Wenn jeder Bäcker beim 2-Pfund-Brot um 15 Gramm bescheißt, bleiben 2 Pfund trotzdem 2 Pfund, oder? Ob im Sachverhalt besondere 2 Pfund eine Rolle spielen oder andere Pfründe steht doch überhaupt nicht zur Debatte.