Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: gerhard am 03.03.2023 09:26

Titel: Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: gerhard am 03.03.2023 09:26
Hallo,

hier macht heute über den Flurfunk die Runde, dass eine Kollegin eine Abmahnung erhalten hat, weil sie sich für einen Tag auf Kind krank gemeldet hat, die entsprechende Krankmeldung von der Kinderärztin zwecks Antrag auf Freistellung dem AG vorgelegt hat. Das Kind war wohl erst wirklich krank, die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind nicht doch in die Grundschule kann. Die Kollegin wurde in der Woche, in der das Kind krank war, selbst krank, kam aber mit leichtem Schnupfen und Husten zur Arbeit in ihr Einzelbüro. Freitags schickte sie ihre Tochter dann doch in die Grundschule, blieb aber wegen Kind krank zu Hause, weil sie selbst keine Lust hatte, zum eigenen Arzt extra zu fahren, um eine AU-Bescheinigung für sich selbst zu holen, was sie auch gar nicht hätte machen müssen, weil sie erst am dritten Tag der AU eine Meldung vorlegen muss. Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.

Ist in einem solchen Fall tatsächlich eine Abmahnung rechtlich möglich?

Der AG hat in diesem Fall ja sogar eher Vorteile, da er weniger Gehalt bezahlen muss.

Danke.

MfG
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: KingTut am 03.03.2023 09:34
Ich fürchte, die Abmahnung wäre gerechtfertigt. Dass sie sinnvoll und zielführend ist, wage ich zu bezweifeln.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Flying am 03.03.2023 10:49
Wenn sie selbst wegen Krankheit zuhause geblieben ist, dem AG aber keine AU vorlegen muss, warum meldet sie sich nicht einfach selbst krank?

So ist es schlicht Betrug - nicht nur dem AG gegenüber, sondern auch gegenüber der Krankenkasse.
Abmahnung natürlich gerechtfertigt.

Ob der AG davon Vorteile hat, ist unerheblich.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.03.2023 10:59
Sehe ich auch so. Damit ist die Abmahnung aus meiner Sicht eben doch sinnvoll und zielführend. Die Kollegin wird auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und vorraussichtlich daraus lernen.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Matze1986 am 03.03.2023 11:07
Die Abmahnung an sich ist gerechtfertigt.

Was mich aber umtreibt...so als Datenschützer...
Woher wusste die "andere Mutti" vom Status der "einen Mutti"?
Und woher wusste sie, dass die "eine Mutti" für diesen Tag nicht selbst krank war, bzw. sich selbst krank gemeldet hat?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: was_guckst_du am 03.03.2023 11:16
..."Muttis" unter sich ::)...wahrscheinlich hatte Kind 1 einmal Kind 2 das Schüppchen weggenommen...

...ich glaube, wenn es Väter gewesen wären, wäre eine solche Meldung unter Kollegen wohl eher nicht erfolgt...
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Matze1986 am 03.03.2023 11:23
..."Muttis" unter sich ::)...wahrscheinlich hatte Kind 1 einmal Kind 2 das Schüppchen weggenommen...

...ich glaube, wenn es Väter gewesen wären, wäre eine solche Meldung unter Kollegen wohl eher nicht erfolgt...

...leider wahr...
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: gerhard am 03.03.2023 11:31
Hätte hätte ... aber was wäre, wenn die erste Mutti für sich im Nachhinein auch eine AU vorlegen könnte und, oder die AU fürs Kind nicht an die KK übermittet hätte? Dann hätte sie ja nicht nur weniger Lohn, sondern hätte auch kein Kinderkrankenveld erhalten und somit die KK nicht betrogen. Oder?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 03.03.2023 11:35
Hätte hätte ... aber was wäre, wenn die erste Mutti für sich im Nachhinein auch eine AU vorlegen könnte und, oder die AU fürs Kind nicht an die KK übermittet hätte? Dann hätte sie ja nicht nur weniger Lohn, sondern hätte auch kein Kinderkrankenveld erhalten und somit die KK nicht betrogen. Oder?

Es geht nicht um eine nachträgliche Dokumentation sondern über die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Und die ist eindeutig und sie hat eindeutig pflichtwidrig gehandelt.

Die Kollegin wird auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und vorraussichtlich daraus lernen.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Flying am 03.03.2023 12:54
Hätte hätte ... aber was wäre, wenn die erste Mutti für sich im Nachhinein auch eine AU vorlegen könnte und, oder die AU fürs Kind nicht an die KK übermittet hätte? Dann hätte sie ja nicht nur weniger Lohn, sondern hätte auch kein Kinderkrankenveld erhalten und somit die KK nicht betrogen. Oder?

Du fängst mit Hätte, Hätte an - und machst dann selbst ein "was wäre wenn?"

So lange sie beim AG kind krank angegeben hat und das Kind es nachweislich nicht ist, ist alles andere irrelevant.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: maiklewa am 03.03.2023 14:59
Ich glaube, dieses "Hätte hätte ..." war so gemeint, "Ist zwar hätte hätte ...", denn nur dann ergibt das danach Sinn.

Aber vom Glauben zum Wissen!

Keine, zumindest keine seriöse, Personalabteilung mahnt jemanden wegen Hören-Sagen ab, denn nur das ist es! Punkt! Und selbst wenn das Kind der ersten Mutter in der Grundschule gewesen ist, war sie im Unterricht, war mit ner Tante dort nur spazieren ...?

Und selbst wenn das Kind am Unterricht teilgenommen haben soll, wie soll das die andere Mutter und dann die Personalabteilung herausgefunden haben? Datenschutz!

Selbst wenn es eine Abmahnung geben sollte, die hält vor keinem AG stand!
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 03.03.2023 15:28
Und selbst wenn das Kind am Unterricht teilgenommen haben soll, wie soll das die andere Mutter und dann die Personalabteilung herausgefunden haben? Datenschutz!

Aus was leitest du ab, dass diese Information nicht hätte weitergegeben dürfen?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: maiklewa am 03.03.2023 16:03
Und selbst wenn das Kind am Unterricht teilgenommen haben soll, wie soll das die andere Mutter und dann die Personalabteilung herausgefunden haben? Datenschutz!

Aus was leitest du ab, dass diese Information nicht hätte weitergegeben dürfen?

Na, dann frag doch mal in der Schule Deiner Kinder oder die der Nacbbarn oder oder oder nach, ob die Dir sagen können, ob ds Kind von XYZ heute in der Schule war! :-/
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 03.03.2023 16:09
Und selbst wenn das Kind am Unterricht teilgenommen haben soll, wie soll das die andere Mutter und dann die Personalabteilung herausgefunden haben? Datenschutz!

Aus was leitest du ab, dass diese Information nicht hätte weitergegeben dürfen?

Na, dann frag doch mal in der Schule Deiner Kinder oder die der Nacbbarn oder oder oder nach, ob die Dir sagen können, ob ds Kind von XYZ heute in der Schule war! :-/

Da werde ich mit Verweis auf das für öffentliche Stellen gültige Bundesdatenschutzgesetz keine Antwort bekommen.

Allerdings bleibst du mir noch eine Antwort auf meine Frage schuldig ;)
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: maiklewa am 03.03.2023 17:28
Auf welche Frage in Bezug auf was genau?

Deine Frage auf mein Zitat ergibt für mich zumindest keinen Sinn.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 03.03.2023 17:47
Aus was leitest du ab, dass diese Information nicht hätte weitergegeben dürfen?
Diese Frage
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: maiklewa am 03.03.2023 17:57
Welche Info von wem an wen?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Prüfer SH am 03.03.2023 18:51
Ist die "Petze" denn bekannt? Oder erfolgte das anonym?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 03.03.2023 21:14
Welche Info von wem an wen?

Du meintest irgendwas von Datenschutz, wenn irgendjemand die Info an den AG weitergibt.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: maiklewa am 03.03.2023 23:08
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und Deine Frage iVm dem Zitat von mir erhibt keinen Sinn. Es geht hier um personenbezogene Daten, die niemand an irgendjemand weitergeben darf.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Britta2 am 04.03.2023 09:45
Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.

Der schlimmste Feind im eignen Land, das ist und bleibt der (neidische) Denunziant.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: carriegross am 04.03.2023 11:08
Wie es der Zufall nun einmal so will, hat eine andere Mutti eines anderen Kindes, das auf dieselbe Grundschule geht, das Kind der einen Mutti in der Schule gesehen und mitbekommen, dass die eine Mutti auf dieses Kind aber krank zu Hause ist. Die andere Mutti erzählte das der Personalabteilung.

Der schlimmste Feind im eignen Land, das ist und bleibt der (neidische) Denunziant.

Genau! Ich als Frau mag es nicht, mit mind. 2 weiteren Frauen unmittelbar arbeiten zu müssen.

I.Ü. bin ich voll bei Maik. Allerdings kann es eigentlich nur eine Abmahnung gegeben haben, wenn die erste Mutti die zweite Mutti bestätigt hat. Wenn erste Mutti auf wahrscheinlich stattgefundene Befragung durch die Perso etwas zugegeben hat, dann selbst Schuld. Sie hätte auch sowas sagen können, ob die wirklich der stets bemühten und sehr geselligen zweiten Mutti glauben oder ob man hier in diesem Fall.den PR und den Datenschutzbeauftragten mit ins Boot nehmen möchte.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Max am 04.03.2023 11:57
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 12:07
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Und Deine Frage iVm dem Zitat von mir erhibt keinen Sinn. Es geht hier um personenbezogene Daten, die niemand an irgendjemand weitergeben darf.
Und genau dazu frage ich mich, wie du darauf kommst, dass das verboten sei.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: carriegross am 04.03.2023 12:22
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

Wenn es so gewesen ist. Haf die Perso allein auf Zuruf gehandelt, spielt dann der Datenschutz sehr wohl eine Rolle! Und xie zweite Mutti müsste von der Perso eigentlich rasiert werden und in die zweite Mutti sollte keiner mehr Vertrauen haben! Man stellt sich mal vor, die zweite Mutti lügt und hat alles erfunden, nur um die erste Mutti zu schaden. Wer steht denn dann blöd da?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 14:33
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

Wenn es so gewesen ist. Haf die Perso allein auf Zuruf gehandelt, spielt dann der Datenschutz sehr wohl eine Rolle! Und xie zweite Mutti müsste von der Perso eigentlich rasiert werden und in die zweite Mutti sollte keiner mehr Vertrauen haben! Man stellt sich mal vor, die zweite Mutti lügt und hat alles erfunden, nur um die erste Mutti zu schaden. Wer steht denn dann blöd da?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll da der Datenschutz eine Rolle spielen?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: carriegross am 04.03.2023 18:13
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

Wenn es so gewesen ist. Haf die Perso allein auf Zuruf gehandelt, spielt dann der Datenschutz sehr wohl eine Rolle! Und xie zweite Mutti müsste von der Perso eigentlich rasiert werden und in die zweite Mutti sollte keiner mehr Vertrauen haben! Man stellt sich mal vor, die zweite Mutti lügt und hat alles erfunden, nur um die erste Mutti zu schaden. Wer steht denn dann blöd da?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll da der Datenschutz eine Rolle spielen?

Das erklärt Dir am Montag Euer Datenschutzbeauftragter, mein Schätzchen. ;-*
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 18:38
Unabhängig von der  rechtlichen Situation ist das Verhalten wirklich ekelhaft und hat wenig Stil. Ich würde im Zweifel die Abmahnung hinnehmen und mich anschließend auch auf das Niveau der Petze herablassen und diese genauestens im Auge behalten. Wer so handelt, muss doch davon ausgehen, dass er selbst ins Visir genommen wird. Und unfehlbar ist sicher auch dieser Mensch nicht (moralisch ist das ja bereits bestätigt). Man sieht sich immer zwei Mal...
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 20:12
Der Datenschutz spielt doch hier wahrscheinlich keine Rolle.
Wenn dem AG etwas zu Ohren kommt muss er sich doch nicht taub stellen.
Der AG wird auch nicht direkt die Abmahnung rausgeschickt haben,  sondern bei der betroffenen Person nachgefragt haben.
Anhand der Schilderung nehme ich mal an,  dass die Betroffene dann auch angegeben haben wird,  dass nicht das Kind krank war sondern sie selbst.
Damit hat der AG alle nötigen Infos aus erster Hand.
Das der Vorfall abgemahnt werden kann ist doch ebenfalls unstrittig.  Für mich wäre auch das Vertrauen in die MA verloren.

Wenn es so gewesen ist. Haf die Perso allein auf Zuruf gehandelt, spielt dann der Datenschutz sehr wohl eine Rolle! Und xie zweite Mutti müsste von der Perso eigentlich rasiert werden und in die zweite Mutti sollte keiner mehr Vertrauen haben! Man stellt sich mal vor, die zweite Mutti lügt und hat alles erfunden, nur um die erste Mutti zu schaden. Wer steht denn dann blöd da?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll da der Datenschutz eine Rolle spielen?

Das erklärt Dir am Montag Euer Datenschutzbeauftragter, mein Schätzchen. ;-*
Der wird mir allenfalls erklären, dass hier keine Datenschutzverletzung vorliegt.
Unwissen hinter herablassenden Beiträgen zu verstecken steht keinem gut.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 20:15
Unabhängig von der  rechtlichen Situation ist das Verhalten wirklich ekelhaft und hat wenig Stil. Ich würde im Zweifel die Abmahnung hinnehmen und mich anschließend auch auf das Niveau der Petze herablassen und diese genauestens im Auge behalten. Wer so handelt, muss doch davon ausgehen, dass er selbst ins Visir genommen wird. Und unfehlbar ist sicher auch dieser Mensch nicht (moralisch ist das ja bereits bestätigt). Man sieht sich immer zwei Mal...
Ekelhaft finde ich, trotz nachgewiesenem eigenen Fehlverhalten Dritte verantwortlich zu machen. Selbst an die Nase fassen und Verantwortung fürs eigene Handeln übernehmen zeigt eher von Größe als nach Rache zu sinnen.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 20:22
Damit kann ich leben. In diesem Fall finde ich das Anschwärzen deutlich schlimmer als einen verpassten Anruf beim AG. Rechtlich ist die Sache eindeutig, moralisch ist sie leider ziemlich Deutsch. Voller Neid und Missgunst.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 20:32
Damit kann ich leben. In diesem Fall finde ich das Anschwärzen deutlich schlimmer als einen verpassten Anruf beim AG. Rechtlich ist die Sache eindeutig, moralisch ist sie leider ziemlich Deutsch. Voller Neid und Missgunst.
Informationen über Fehlverhalten weiterzugeben finde ich nicht moralisch verwerflich. Eher das potentielle Sinnen nach Rache. Damit disqualifiziert man sich dann doppelt.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Prüfer SH am 04.03.2023 20:44
Damit kann ich leben. In diesem Fall finde ich das Anschwärzen deutlich schlimmer als einen verpassten Anruf beim AG. Rechtlich ist die Sache eindeutig, moralisch ist sie leider ziemlich Deutsch. Voller Neid und Missgunst.
Informationen über Fehlverhalten weiterzugeben finde ich nicht moralisch verwerflich. Eher das potentielle Sinnen nach Rache. Damit disqualifiziert man sich dann doppelt.

Hättest du auch so gehandelt?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 04.03.2023 20:49
Damit kann ich leben. In diesem Fall finde ich das Anschwärzen deutlich schlimmer als einen verpassten Anruf beim AG. Rechtlich ist die Sache eindeutig, moralisch ist sie leider ziemlich Deutsch. Voller Neid und Missgunst.
Informationen über Fehlverhalten weiterzugeben finde ich nicht moralisch verwerflich. Eher das potentielle Sinnen nach Rache. Damit disqualifiziert man sich dann doppelt.

Hättest du auch so gehandelt?
Weder hätte ich die Betroffene angeschwärzt noch würde ich bei eigenem Fehlverhalten nach Rache sinnen.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: FearOfTheDuck am 04.03.2023 20:55
Der Fragesteller begann sein Ansinnen darzulegen, indem er erzählte, der Flurfunk hätte irgend etwas vermeldet. Ob das dann alles so war oder nicht, wie es eben jener Flurfunk erzählt, wissen wir nicht. Da stellt sich auch die Frage, warum der Flurfunk das weiß.

Aus irgendwelchen Gerüchten irgendwelche Revanchegelüste zu entwickeln, ist aber auch ganz schön überzogen.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: modesty am 04.03.2023 21:32
Wow keiner was genaues und es wird von ekelhaftem Verhalten, Denunziantentum etc. philosophiert. Wenn diese Kollegin in meinem Arbeitsbereich schon vielfach durch seltsame Krankmeldungen aufgefallen ist, dann würde ich mich dem "angeblichen Flurfunktverhalten" anschließen und das ebenfalls weitergeben, da letztlich ich derjenige wäre, der den krankheitsbedingten Ausfall auffangen muss. Wenn die Kollegin hingegen immer vollen Einsatz bringt, würde ich das Denunziantentum ebenfalls anprangern. Mein Gefühl sagt zwar dass sich die ganze Sache eher in Variante 1 abspielt, aber mir fehlen fundierte Kenntnisse, um mir ein Urteil zu bilden. Fakt dürfte aber sein, wenn in der Geschäftstelle/Amtsleitung einigermaßen normalgebildete Mitteleuropäer sitzen, wird es in Variante 2 niemals eine Abmahnung geben.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: clarion am 05.03.2023 08:10
@ modesty, der erste vernünftige Beitrag zur Sache.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Flying am 06.03.2023 08:42
Irgendwie auch merkwürdig, dass hier vermeitliche Datenschutzvergehen höher gehängt werden als ein Betrug
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Thomber am 06.03.2023 12:41
Sorry falls das schon gefragt worden ist:


"...die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind..."
und sie wollte nicht extra zum Arzt wegen ihrer eigenen Erkältung.

Hhmm, demnach konnte sie für diesen Tag keine Kind-AU vorlegen, richtig?  Sie hat vermutlich aber sich telefonisch Kind-AU gemeldet.   Das war dann also eine Lüge. Nun, das ist zwar wenig produktiv und typisch deutsch, aber den AG anlügen kommt nicht gut, klar.      Schaden ist nicht entstanden und jeder bleibt mal 1 bis 3 Tage zu Hause...   Aber da man sonst ja keinen erwischt, freut sich der Petzer-Michel immer sehr, wenn dann mal einer erwischt wird.

Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Flying am 06.03.2023 14:09
Sorry falls das schon gefragt worden ist:


"...die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind..."
und sie wollte nicht extra zum Arzt wegen ihrer eigenen Erkältung.

Hhmm, demnach konnte sie für diesen Tag keine Kind-AU vorlegen, richtig?  Sie hat vermutlich aber sich telefonisch Kind-AU gemeldet.   Das war dann also eine Lüge. Nun, das ist zwar wenig produktiv und typisch deutsch, aber den AG anlügen kommt nicht gut, klar.      Schaden ist nicht entstanden und jeder bleibt mal 1 bis 3 Tage zu Hause...   Aber da man sonst ja keinen erwischt, freut sich der Petzer-Michel immer sehr, wenn dann mal einer erwischt wird.

Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!

Für einen klaren und nachgewiesenen (sofern das denn wirklich der Fall ist) Betrug?

Komische Argumentation - und jeder bleibt hoffentlich nicht mal einfach so 1 bis 3 Tage zu Hause..
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Wdd3 am 06.03.2023 17:09


Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!

Die Frage war aber nicht ob eine Ermahnung genügt, sondern ob die Abmahnung rechtlich möglich ist. In dem Fall des geschilderten Betrugs, ob er nun beabsichtigt war oder nicht, ist sie möglich und hält evtl. auch vor der AG stand.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: VaPi am 07.03.2023 06:42
Sorry falls das schon gefragt worden ist:


"...die Kollegin ließ sich tagesweise die Bescheinigung ausstellen, weil geguckt werden wollte, ob das Kind..."
und sie wollte nicht extra zum Arzt wegen ihrer eigenen Erkältung.

Hhmm, demnach konnte sie für diesen Tag keine Kind-AU vorlegen, richtig?  Sie hat vermutlich aber sich telefonisch Kind-AU gemeldet.   Das war dann also eine Lüge. Nun, das ist zwar wenig produktiv und typisch deutsch, aber den AG anlügen kommt nicht gut, klar.      Schaden ist nicht entstanden und jeder bleibt mal 1 bis 3 Tage zu Hause...   Aber da man sonst ja keinen erwischt, freut sich der Petzer-Michel immer sehr, wenn dann mal einer erwischt wird.

Eine ERMAHNUNG hätte vollkommen genügt!

Sie wird die Krankschreibungen für die ganze Woche haben, aber für jeden Tag einen extra Schein. Das ist besser für das Abrechnen bei der Personalstelle (wenn auch nicht nötig). Unsere Kinderärztin schreibt auf Wunsch die Kind AUs auch tageweise aus. So ist eine geteilte Betreuung zwischen Mutter und Vater praktikabler. Die Kind AU wird wohl vorgelegen haben bei der entsprechenden Kollegin.

Eine Einordnung ob gerechtfertigt oder nicht (bzw. Sinnvoll), ist nur unter Einbeziehung aller Fakten zu beurteilen.

Ich als AG bin immer sehr sehr großzügig, wenn mit den Kindern was ist. Sollte ich allerdings Wind bekommen, dass ich diesbezüglich ausgenutzt wurde oder auch betrogen, dann wäre das Vertrauensverhältnis zu entsprechender Person nachhaltig gestört.



Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Thomber am 07.03.2023 07:18
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden? Keiner! Ja, sie hat die falsche Begründung für das Fernbleiben vom Dienst benutzt und insofern sich nicht korrekt verhalten.    Aber das wichtigste hier ist wohl, dass sie selbst krank war und so oder so nicht zum Dienst hätte erscheinen können/müssen.   Aber ist ja nicht unüblich, den kleinen Steuerzahlern auf die Finger zu hauen, während man andere für ganz andere Taten laufen lässt. 
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: VaPi am 07.03.2023 07:37
Was du dich hier fragst, ist deine Sache. Betrachtet werden die Fakten.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 07.03.2023 07:53
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden?

Der entstandene Schaden wurde bereits dargelegt. Davon ab halte ich es für gefährlich, gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu verstoßen, nur weil aus Sicht des AN kein Schaden entstanden ist. Von Vereinbarungen darf nur in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden.

Umgekehrt würde ich es auch nicht akzeptieren, wenn mein AG Meldepflichten mir gegenüber missachtet, nur weil aus seiner Sicht kein Schaden entsteht.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: FearOfTheDuck am 07.03.2023 07:59
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!


Wenn z.B. jemand fremdpoppt, ist das dein kein Betrug für dich? Ein Schaden entsteht ja in der Regel auch keiner.

Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Thomber am 07.03.2023 08:04
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!

...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.

Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat?    Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.



Im Übrigen hinkt der Vergleich  mit dem Fremdpoppen. Wir diskutieren hier über dienstliche Sachverhalte und deren mögliche rechtliche Folgen.  (Und bei einem Betrug wird immer auch die Frage nach dem Schaden zu stellen sein. Ein Fremdpoppen hat, sofern kein Nachwuchs gezeugt wird, keine rechtlichen Folgen, es sei denn, man poppt auf dem großen Chef-Schreibtisch bei der Weihnachtsfeier und wird erwischt.  :D



Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Flying am 07.03.2023 08:50
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!

...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.

Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat?    Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.

Natürlich - für KinderKrankTage kommt die Versicherung auf..

Es ist ein Betrug - auch am Arbeitgeber. Das kannste dir schön reden, wie du willst.
Ob Schaden aufkommt oder nicht, ist dafür nicht zwingend relevant.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: PiA am 07.03.2023 08:56
In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.

Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.

Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Britta2 am 07.03.2023 09:00
Gegenargument. Klar zahlt die KK sowohl wenn Mama krank und auch wenn Kind krank.
Insofern die Mama hier krank war und es dem Kind mittlerweile wieder etwas besser ging (und das Mädchen nicht länger Schulstoff verpasst hat) --- spart sich die KK aber Geld. Denn "Kind krank" bedeutet geringere Auszahlung.
Und sollte das Kind in dem Jahr erneut krank werden (was niemand wünscht!) - dann sind die hier möglichen Fehltage eng beziffert. Was, wenn Kind krank aber kein (Zahl-)Tag mehr verfügbar? Kinder werden nunmal häufiger krank als Erwachsene (wenns um z.B. Erkältungen oder Magen-Darm geht), insbesondere in diesem Alter.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Organisator am 07.03.2023 09:04
Gegenargument. Klar zahlt die KK sowohl wenn Mama krank und auch wenn Kind krank.
Insofern die Mama hier krank war und es dem Kind mittlerweile wieder etwas besser ging (und das Mädchen nicht länger Schulstoff verpasst hat) --- spart sich die KK aber Geld. Denn "Kind krank" bedeutet geringere Auszahlung.
Und sollte das Kind in dem Jahr erneut krank werden (was niemand wünscht!) - dann sind die hier möglichen Fehltage eng beziffert. Was, wenn Kind krank aber kein (Zahl-)Tag mehr verfügbar? Kinder werden nunmal häufiger krank als Erwachsene (wenns um z.B. Erkältungen oder Magen-Darm geht), insbesondere in diesem Alter.

Verstöße gegen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag sind je nach Schwere abmahnungswürdig. Diese Pflichten sind einzuhalten, den einzelnen Vertragsparteien steht dabei kein Ermessen zu, insbesodere nicht auf den Hinblick eines möglichen Schadens.

Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Isie am 07.03.2023 09:30
In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.

Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.

Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
Das ist nicht richtig. TVöD- oder TV-L-Beschäftigte haben nur bei schwerer Erkrankung des Kindes Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 e) bb). Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dieser Anspruch jedoch nachrangig gegenüber dem Krankengeld nach § 45 SGB V. In den meisten Fällen besteht bei Erkrankung des Kindes also kein Anspruch auf "Entgeltfortzahlung".
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: PiA am 07.03.2023 09:56
In der Sache stimmt ich zu, es ist und bleibt eine Falschmeldung.

Solange allerdings die (gibt bestimmt einen anderen Fachausdruck) "Karenztage" nach § 616 BGB nicht ausgeschöpft werden, zahlt der AG sowohl bei "selbstkrank" wie bei "kindkrank" das Gehalt fort, ohne dass die/der AN arbeitet.

Erst nach den "Karenztagen" wird das Entgelt gekürzt und die KV zahlt Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung, wenn das Kind und der Elternteil gesetzlich versichert sind.
Das ist nicht richtig. TVöD- oder TV-L-Beschäftigte haben nur bei schwerer Erkrankung des Kindes Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 e) bb). Bei gesetzlich Krankenversicherten ist dieser Anspruch jedoch nachrangig gegenüber dem Krankengeld nach § 45 SGB V. In den meisten Fällen besteht bei Erkrankung des Kindes also kein Anspruch auf "Entgeltfortzahlung".

Wieder was gelernt...

Anekdotische Anmerkung:
Nachdem ich meinem AG vergangenens Jahr "kindkrank-AU"s eingereicht hatte, bekam ich ein Schreiben, dass ich für "meine" fünf Tage freigestellt wurde; das Entgelt wurde fortgezahlt. Mag aber auch an Corona oder einer betrieblichen Sondervereinbarung gelegen haben. Mein Mann (Privatwirtschaft) kam für "seine" Tage direkt in den Kinderkrankengeldbezug.
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Wdd3 am 07.03.2023 10:30
Wenn ich Betrug lese, frage ich mich, wer hier wen um was betrogen haben soll.  Welcher Schaden ist entstanden? Keiner!

...Außerdem zahlt die Krankenkasse eine Leistung aus, die der Frau nicht zugestanden hat. Dementsprechend ist sehr wohl ein Schaden entstanden, wenn auch möglicherweise unbesonnenentstanden und sehr gering. Aber Kleinvieh macht auch Mist.

Die KV zahlt Geld, weil die Frau Kind-AU gemeldet hat?    Wäre mir neu, aber ok, dann wäre ja ein Schaden entstanden bei der KV. Dann kann die Frau ja glücklich sein, dass man sie nicht bei der KV als Betrügerin meldet.



Im Übrigen hinkt der Vergleich  mit dem Fremdpoppen. Wir diskutieren hier über dienstliche Sachverhalte und deren mögliche rechtliche Folgen.  (Und bei einem Betrug wird immer auch die Frage nach dem Schaden zu stellen sein. Ein Fremdpoppen hat, sofern kein Nachwuchs gezeugt wird, keine rechtlichen Folgen, es sei denn, man poppt auf dem großen Chef-Schreibtisch bei der Weihnachtsfeier und wird erwischt.  :D

 Deiner Theorie folgend entsteht hierbei kein Schaden solange der Schreibtisch robust genug ist.
So what?
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: Britta2 am 09.03.2023 05:40
Gegenargument.  Die Mama (1) blieb wegen Attest für erkanktes Kind zu Hause. Mama erkrankte dann selbst.
Kind ging wieder zur Schule, aber die Mama blieb noch den einen Tag zu Hause.  Aufschrei einer anderen Mama (2) "Betrug!"  --- Kinder-Krankengeld stehs deutlich geringer (60%?) als die 100% Lohnfortzahlung wenn Mama selbst mit eigenem Attest.

WAS aber "bestätigt" bösen "Betrug" - falls kein Kollege in der Zwischenzeit die Arbeitsaufträge jener Mama übernehmen musste und sie stattdessen eventuell diese Arbeiten im Homeoffice abgearbeitet hätte? Wem wäre also ein "Schaden" entstanden? Sowohl KK als auch AG und AN wären doch mit sich zufrieden (wäre dann nicht Mama 2 zu befriedigen ...) -
Titel: Antw:Abmahnung weil Kind nicht krank
Beitrag von: SVAbackagain am 09.03.2023 07:16
Da Arbeitgeber und Krankenkasse nicht miteinander identisch sind, sind Schäden und Einsparungen nicht gegeneinander aufzurechnen.