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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mischa am 10.03.2023 18:43

Titel: Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 10.03.2023 18:43
Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 10.03.2023 18:51
Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Es ist nicht erkennbar, dass derlei im Sachverhalt anfiele. Es ist nicht erkennbar, dass im Sachverhalt eine Höhergruppierung erfolgen würde. Es wurde nichts geschildert, das vermuten ließe, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses überschritten hätte.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Organisator am 10.03.2023 18:53
Hallo zusammen
vor Kurzem wurde ich mit der Tatsache konfrontiert, einen Azubi in meinem Berufszweig auszubilden. Ich wurde weder vorher über die Idee informiert noch gefragt ob ich das überhaupt möchte.
Da ich momentan schon mehr mache, als in meinem Arbeitsvertrag steht, habe ich schon vor über einem Jahr schon einen Antrag auf eine neue Stellenbewertung gestellt. Aber bis dato nur eine Mail als Antwort, das meine Mail bearbeitet wird, bekommen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie das jetzt mit der Höhergruppierung geht und ob ich den Azubi ausbilden MUSS, obwohl ich noch nicht neu gruppiert worden bin.
Irgendwie sehe ich das nicht ein, umsonst Mehrarbeit zu leisten.
Warum solltest du nicht der Weisung deines AG folgen müssen? Und inwieweit sollte die Ausbildung eines Azubis in deinem angestammten Berufsbild eine Höhergruppierung rechtfertigen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: MoinMoin am 11.03.2023 07:24
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 16:15
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 16:17
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Eventuell habe ich mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich zusätzliche Arbeit die so nicht in meinem AV stehen
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 16:35
Und warum arbeitest Du ohne Not mehr als dein Wochenarbeitszeit?

Weil dies nicht meiner Stellenbeschreibung entspricht.?
Sofern Beschäftigte mit Ausbildereignung außerhalb von zentralen Ausbildungswerkstätten oder Betriebsteilen mit Ausbildungsschwerpunkt für die Ausbildung verantwortlich sind, ohne dass dort ein verantwortlicher Meister/Ausbilder vorhanden ist, ist eine Höhergruppierung erforderlich; alternativ/zusätzlich wird eine Zulage von175€ gewährt.

Das ist der Passus, warum ich hier frage.

Stellen und deren Beschreibung sind tariflich unbeachtlich. Was für ein „Passus“ soll das sein?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 17:14
Der Passus stammt aus
Teil A, Allgemeiner Teil, I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (Eingruppierung)
2017-01-01-Entgeltordnung Gesamtfassung

Ist es aber nicht so, daß mir auf längere Zeit höherwertigkeit zugeordnet wird.?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 17:21
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 17:29
Weder gibt es den behaupteten Passus in der Entgeltordnung noch wäre eine höherwertige Tätigkeit erkennbar.

Okay...dann bin ich zu bl.. für google  ;D

Dann warte ich halt, was aus meinem Antrag wird.

Danke trotzdem für die Hilfe.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 17:32
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 17:53
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…

Wieso stänkerst du jetzt rum?
Oder ist das deine Aufgabe hier?

Wenn du den komplett TV auswendig kennst, ist soch alles super  ::)
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 17:59
Ich frage mich immer, wo das Problem ist, einfach in die aktuelle Fassung des Tarifvertrags zu schauen anstatt sich irgendeinen Mist zusammenzugoogeln…

Wieso stänkerst du jetzt rum?
Oder ist das deine Aufgabe hier?

Wenn du den komplett TV auswendig kennst, ist soch alles super  ::)

Ich frage mich das ernsthaft. Aber ich frage jetzt gerne Dich und zwar ernst gemeint: warum irgendwas zusammengoogeln statt in den Tarifvertrag schauen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 19:13
Also kann mein Dienstherr quasie bestimmen, etwas zu machen, was nicht in meinem Arbeitsvertrag steht und wofür ich auch nicht entlohnt werde?
Mit welcher Begründung?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: FearOfTheDuck am 11.03.2023 19:28
Direktionsrecht des Arbeitgebers.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 19:30
Arbeitnehmer haben keinen Dienstherrn.

Das BAG hat in jahrzehntelang gefestigter Rechtsprechung die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gesehen. In einem Arbeitsverhältnis wird Arbeit, genauer eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte in einem bestimmten Umfang (die geschuldete Arbeitszeit) einer bestimmten Qualität (im TVÖD jene, die einer bestimmten Entgeltgruppe entspricht), gegen Geld getauscht. Wenn sich die maßgeblichen Faktoren also nicht ändern, warum sollte Dir mehr Geld zustehen oder dies nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 20:03
Okay..habe ich verstanden....
Dann erkläre mir mal den link bitte....
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/ego/3/3.4.html
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: SVAbackagain am 11.03.2023 20:07
Da brauche ich nicht einmal zu klicken. Das ist eine veraltete Version der Entgeltordnung des Bundes, die der Seitenbetreiber mal erstellt, aber nie aktualisiert hat. Selbst wenn der konkrete Abschnitt, zu dem der Link führt, weiterhin unverändert sein sollte, handelt es sich schlicht um die falsche Entgeltordnung.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 11.03.2023 20:09
Okay.. danke dir
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: tv-landschaft am 12.03.2023 20:13
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 12.03.2023 20:29
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: chegator am 12.03.2023 20:54
Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Praxisanleiter seit 01. Juli 2022 Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 70 EUR monatlich.  ::)
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: tv-landschaft am 12.03.2023 21:30
Hast du denn überhaupt den AdA-Schein und wirst du wirklich als zuständiger Ausbilder bei der IHK für diese Rolle hinterlegt und stehst du im Ausbildungsvertrag des Azubis als Ausbilder?

Natürlich habe ich den AdA Schein.
Und ja....
Und ja....

Was heißt natürlich, das hast du ja nicht erwähnt. Die Situation finde ich merkwürdig, da du dann den Ausbildungsvertrag mMn hättest mit unterschreiben müssen. Und ein Azubi taucht ja auch nicht einfach so auf.  Gab es da keine Bewerbungsrunde an der du beteiligt warst? Ich hatte eine ähnlich Situation, der AG wollte mich drängen Ausbilder zu sein und meinte mich zwingen zu können (bin immernoch der Meinung, dass das nicht gegangen wäre mich zum AdA-Schein per Weisungsrecht zu zwingen, da da ja auch persönliche Eignung dranhängt, die man notfalls verneinen kann -> traut man sich eben nicht zu und fertig).
Wir haben uns dann schließlich jedoch auf eine monatliche Zulage geeinigt und dann habe ich den AdA-Schein erst gemacht und natürlich den Azubi auch (mit) ausgesucht. Da bei dir alles schon gelaufen ist, kannst du wahrscheinlich wenig tun außer zu sagen den nächsten Azubi bilde ich erst aus, wenn ihr mir xy gebt.

Das Problem daran eine Update der Stellenbeschreibung bzw. der von dir Auszuübenden Aufgaben zu machen kann übrigens sein, dass man dir dann sagt, dass einige hochwertige Aufgaben wegfallen, damit zu Zeit hast zum Ausbilden.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: MeinerEiner am 13.03.2023 07:23
Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 13.03.2023 20:34
Vielen dank nochmals für die Antworten.

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.
D.h. im klartext...
- die IHK war schon da.
- Seit dem 01.03.23 stehen ich bei der IHK als zuständiger Ausbilder fest
- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23

Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: tv-landschaft am 13.03.2023 21:34
Und die aufgewendete Arbeit des Ausbilder ist zzgl. meiner Arbeit die ich bis dato mache. Hier wird nichts ausgeglichen oder gestrichen.

Das kann nicht funktionieren, wenn du bisher nicht diverse Stunden pro Woche auf Arbeit angewiesen mit Nichtstun verbracht hast. Und jeder wird wohl zustimmen, dass ein Azubi mindestens im ersten und auch teils im 2. Jahr (weit) mehr Arbeit für den Ausbilder verursacht als er ihm abnimmt. Da frage ich mich wieso du erst jetzt auf die Barrikaden gehst, wenn das mit der IHK schon gelaufen ist. Jetzt hat der AG dich ja gratis dort wo er dich wollte. Wirst du wenigstens an der Auswahl des Azubis beteiligt? Dann kannst du eventuell dort noch Veto einlegen, sofern man dir nicht entgegen kommt.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Rene am 14.03.2023 06:43

- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23


Ist euch bewusst, wer sich alles noch 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bewirbt?
Wir sind ~1 Jahr früher dran. Haben es immer weiter nach Vorne gelegt, da schon ab Januar nur noch die Resterampe am Suchen ist, während die besser Geeigneten zwischen August und Oktober fürs nächste Jahr suchen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.03.2023 06:50
Woher weißt du denn, wann Ausbildungsbeginn ist?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Rene am 14.03.2023 06:52

Ich vergaß zu erwähnen, daß der/die auszubildende erst zum 01.09.23 anvisiert ist.


daher
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.03.2023 06:57
Danke Dir! Da war ich wohl beim Überfliegen des Textes abgestürzt. ;)
Ja, dann ist es sportlich. Liegt aber vielleicht am Ausbildungsbereich, Stichwort "frisch von der Schule"?
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: tv-landschaft am 14.03.2023 14:16

- bewerbungsbeginn ist der 01.05.23


Ist euch bewusst, wer sich alles noch 4 Monate vor Ausbildungsbeginn bewirbt?
Wir sind ~1 Jahr früher dran. Haben es immer weiter nach Vorne gelegt, da schon ab Januar nur noch die Resterampe am Suchen ist, während die besser Geeigneten zwischen August und Oktober fürs nächste Jahr suchen.

viele nehmen gern Studienabbrecher. Die werden sicherlich nicht die Ausbildung auch noch abbrechen und der Zeitraum passt dafür dann auch (wenn zu früh ausgewählt wird springt gern nochmal der Ausgewählte selbst ab und macht doch was anderes). Außerdem werden die nach der Ausbilodung dann auch eher bleiben als nochmal versuchen zu studieren.
Titel: Antw:Höhergruppierung Ausbilder
Beitrag von: Mischa am 24.03.2023 16:26
Es klang so als würdest Du seit einiger Zeit Einzeltätigkeiten ausführen, die Dir nicht wirksam übertragen wurden und auch die Ausbildertätigkeit muss Dir wirksam übertragen werden. Seine Rechtsmeinung über eine Eingruppierungsrelevanz kann man sich erst dann bilden.Du darfst nur Tätigkeiten ausführen, die sich mit deiner Tätigkeitsbeschreibung decken.

Genau so sieht es nämlich aus.....
Über meine Tätigkeit und deren Umfang wird der Mantel des Schweigens gehüllt.
Es gibt zwar Dienstanweisungen, die aber nur pauschal gehalten und nicht Personenbezogen sind.
Nach dem Motto...." ich bin ja so blöd und mache das schon"

Ich weiss garnicht, wann ich meinem Tagesgeschäft nachgehen soll wenn zzgl. ein Azubi mir die Zeit dafür Raubt. ( Brechtigt natürlich )
Und meine Überstunden knacken wahrscheinlich nächste Woche die 150  ::)

Dann möchte ich mir das aber EG massig aber bezahlen machen, sonst können sie sich leider einen andere. Dummen suchen...