Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: lotsch am 02.04.2023 11:17
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Durch Swen Tornatsch haben wir festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in allen deutschen Rechtskreisen verfassungsmäßig zu niedrig ist. Wir haben auch festgestellt, dass die Durchsetzung einer verfassungsgemäßen Besoldung schwierig und langsam ist, da sich die Dienstherrn mit allen, kaum noch vertretbaren Mitteln, gegen eine verfassungsmäßige Besoldung wehren, und da die juristische Durchsetzung in manchen Rechtskreisen jetzt schon 15 Jahre dauert, und durch diese lange Verfahrensdauer ohne Verzinsung und bei dieser vorherrschenden Inflation praktisch entwertet wird. Nur einige Beamtenvertretungen setzen sich wirklich für eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung ein, die meisten sind zu staatstragend. Man bräuchte in der jetzigen Situation einen wie Weselsky von der GdL, der sich wirklich für die Beamten einsetzt. Wir haben aber so jemanden nicht und können auch nicht streiken. Wir können und wollen uns auch nicht auf Straßen festkleben wie die letzte Generation. Wir können aber auch nicht weitere Sonderopfer hinnehmen, wie es ein Wirtschaftsweiser unlängst vorgeschlagen hat. Wir haben keine Grundstücke und keine Firmen aus denen wir Einnahmen generieren können. Wir haben unsere Besoldung und Versorgung und das sind gemäß dem GG eigentumsgleiche Rechte und wir dulden keine weiteren Eingriffe in dieses Recht.
Dieser Thread soll unser Schwarmwissen bündeln, was man außer dem juristischen Weg noch alles unternehmen kann, um eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung herzustellen. Ich bin mir sicher, dass der juristische Weg der Wichtigste ist, aber jeder kann einmal seiner Fantasie freien Lauf lassen, was sonst noch zum Erreichen einer verfassungsgemäßen Besoldung beitragen könnte. Auch ungewöhnliche Ideen können hier diskutiert werden. Einige ungewöhnliche Ideen von mir:
Ich beschäftige mich gerade mit der Zahlungsverzugsrichtlinie der EU. Nach deutschem Recht sind ja Verzugszinsen in der Beamtenbesoldung ausgeschlossen. Diese Zahlungsverzugsrichtlinie könnte evtl. eine juristische Möglichkeit bieten, eine Verzinsung und eine monatliche Verzugspauschale von 40,00 € je Monat durchzusetzen. Ich habe vor mich noch näher damit zu beschäftigen und ein Skript darüber zu erstellen und dieses dann an alle Richtervereine und Beamtenverbände mit der Bitte der Berücksichtigung bei Musterprozessen zu versenden.
Man könnte das Gutachten von Prof. Battis an die Verfassungsämter schicken, schließlich geht einer der renommiertesten Verfassungsrechtler Deutschlands von einem jahrelangen konzertierten Verfassungsbruch aus. Dieses Schreiben könnte man dann auch an unsere Pressevertreter weiterleiten.
Man müsste irgendwie dafür sorgen, dass noch viel mehr Beamte Widerspruch und Klage einreichen. Dadurch könnte man erheblich Druck erzeugen.
Man müsste Musterwidersprüche und Musterklagen besser verbreiten, insbesondere in den Ländern in denen die Beamtenverbände diese Mithilfe verweigern.
Man müsste die Nachzahlungen, welche Beamte schon durch Widerspruch und Klage erhalten haben in der Beamtenschaft verbreiten. Das würde enorm dazu beitragen, dass auch jene Beamte, die das Thema bisher nicht beachten Widerspruch und Klage einreichen.
Man müsste in jedem Bundesland eine gute Rechtsanwaltskanzlei zur Mitarbeit animieren, die jährlich eine Musterklage einreicht und diese hier im Forum veröffentlichen. Das wäre eine Win-Win-Situation.
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Dieser Thread soll unser Schwarmwissen bündeln, was man außer dem juristischen Weg noch alles unternehmen kann, um eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung herzustellen. Ich bin mir sicher, dass der juristische Weg der Wichtigste ist, aber ..
Quiet Quitting oder Dienst nach Vorschrift ist neben wiederholender Krankschreibung doch die einzige Waffe die wir hier nutzen können.
Ich kann es nur immer wieder sagen: das ist so gewollt ansonsten hätte man das schon geändert. Wenn Olaf Scholz Zeit hat sich beim Frauenfußball zu engagieren und Frau Faeser mit einer bunten Binde in Arabien rumturnt, aber hier nicht tätig werden, dann ist das alles nicht so wichtig für die da oben.
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Gute Idee, ob's hilft... Mal schauen.
Wichtig für mich zu wissen wäre auf jeden Fall auch: wie genau läuft das mit einer Klage ab, kann ich mich hierzu an meine entsprechende Gewerkschaft wenden (zwecks Versicherung)? Wann ist der beste Zeitpunkt dafür? Wahrscheinlich ja nach den Tarifverhandlungen und dem Inkrafttreten des lächerlichen Reparaturgesetzes...
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Man müsste irgendwie dafür sorgen, dass noch viel mehr Beamte Widerspruch und Klage einreichen. Dadurch könnte man erheblich Druck erzeugen.
Dieser Punkt ist meiner Meinung nach bei weitem noch nicht ausreichend ausgereizt und zumindest bei meiner Behörde sind solche Widersprüche kein Thema.
Da müsste der dbb besser informieren und das sollte runterfiltern bis in jede Dienststelle, wo jeder Personalrat passende Vordrucke ausliegen hat.
180000 Wiedersprüche dürften schon wegen der initialen Bearbeitungszeit wahrgenommen werden.
Selbst bei nur 20 Minuten Bearbeitungszeit dürften hier über 30 VZÄ-Jahre anfallen.
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Meiner Meinung nach sollte ausnahmslos jeder Bundestagsabgeordnete im Parlament bei Abgeordnetenwatch angeschrieben werden, wie er/sie zur amtsangemessenen Alimentation steht. Des Weiteren gibt es fast 300 Wahlkreise, da ebenso den Abgeordneten nachweislich auf die Nerven gehen.
Das Geschwafel was von denen kommt ist zweitrangig, viel wichtiger ist, dass sich im nachhinein keiner rausreden kann, man wüsste von nichts.
In der Dienststelle den Personalrat mit ins Boot holen. Sollen die sich um eine Infomail und Widerspruch kümmern. Irgendwer vom Personalrat wird wohl Kontakte zu einer Interessenvertrtretung haben. Bei Personalversammlungen auf das Thema aufmerksam machen und eine weitere Veranstaltung nur zum Thema amtsangemessene Alimentation planen. Da muss aus meiner Sicht das Rundum-sorglos-Paket verteilt werden. Am besten wäre nur noch den Widerspruch unterschreiben.
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Ich beschäftige mich gerade mit der Zahlungsverzugsrichtlinie der EU. Nach deutschem Recht sind ja Verzugszinsen in der Beamtenbesoldung ausgeschlossen. Diese Zahlungsverzugsrichtlinie könnte evtl. eine juristische Möglichkeit bieten, eine Verzinsung und eine monatliche Verzugspauschale von 40,00 € je Monat durchzusetzen. Ich habe vor mich noch näher damit zu beschäftigen und ein Skript darüber zu erstellen und dieses dann an alle Richtervereine und Beamtenverbände mit der Bitte der Berücksichtigung bei Musterprozessen zu versenden.
Scheitert leider daran, dass der Dienstherr nicht in Verzug ist.
Die Gewährung von Verzugszinsen setzt meines Erachtens voraus, dass die Forderung der Höhe nach feststeht. Ist bei der Klage bezgl. amtsangemessener Alimentation aber nicht der Fall, wegen der notwendigen Feststellungsklage.
Würde die Höhe feststehen, würde es neben Verzugszinsen auch Prozesszinsen geben. Prozesszinsen gibt bei der Feststellungsklage auch nicht.
§ 3 Abs. 6 BBesG steht dem auch im Weg.
(5) Werden Bezüge nach dem Tag der Fälligkeit gezahlt, so besteht kein Anspruch auf Verzugszinsen.
Dagegen kann man auch klagen, ist aber zu 100% erfolgslos. Hier könnte man aus Interesse mal die Gesetzesbegründung herauskramen oder mal in einem Gesetzkommentar nachschlagen, was es damit auf sich hat. Der Absatz könnte aber nur abgeschafft werden, wenn das Bundesverfassungsgericht das entscheidet und bis man so weit kommt, hat man jede Menge Kosten und wie gesagt eine sehr geringe Erfolgschance.
Eventuell könnte man bei der EU eine Harmonisierung anregen. Müsste man aber auch wissen, wie es bei anderen EU-Staaten geregelt ist, höchstwahrscheinlich (ohne Nachzulesen) dürfte die EU aber keinerlei Kompetenz im Beamtenrecht haben.
Generell könnte man mehr Untätigkeitsklagen einreichen, aber da wird sich auch nicht viel tun, momentan warten sowieso alle auf das BVerfG und das Risiko einer Klageabweisung steigt bei einer Untätigkeitsklage, wenn vor einer Klärung durch das BVerfG durch die 1. Instanz ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird.
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Ich stelle mal kurz meine Stoffsammlung bezüglich Verzugszinsen und Verzugskostenpauschale ein:
Außerdem wird für die Besoldungsnachzahlung ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 und zusätzlich für jeden Monat der Besoldungsnachzahlung eine Verzugspauschale von 40,00 € gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangt.
Begründung:
Anspruchsgrundlage ist § 288 Abs. 1 und 5 BGB. Die Vorschrift dient der Umsetzung der unionsrechtlichen Zahlungsverzugsrichtlinie 2011 – RL 2011/7/EU vom 16.02.2011 (ZVerzugsRL 2011).
Es handelt sich bei der Beamtenbesoldung zwar nicht um ein Entgelt für den geleisteten Dienst i.e.S., jedoch ist die Alimentation als Äquivalent zu dem geleisteten Dienst anzusehen; damit entspricht sie dem Entgeltbegriff des § 286 Abs. 3.
Der Beklagte ist wegen der verzögerten Vergütungszahlung nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne vorherige Mahnung zur Leistung der Verzugszinsen verpflichtet. Einer Mahnung von Seiten des Klägers bedurfte es nicht, weil der Schuldner gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug 12 13 14 15 16 - 6 - 5 AZR 385/20 ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0 - 7 - kommt, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und er zu dieser Zeit nicht leistet. Deren Fälligkeit bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (st. Rspr., vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 40). Trotz der Gesamtberechnung entstehen die Annahmeverzugsansprüche nicht erst am Ende des Annahmeverzugs, sondern sukzessive währenddessen und werden mit dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340). Gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 1 BayBesG, der auf das Dienstverhältnis des Klägers Anwendung findet, werden die Bezüge monatlich im Voraus bezahlt.
Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Schuldner nach § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses zu entnehmen ist. Der Gesetzgeber hat das fehlende Verschulden als Einwand ausgestaltet, für den der Schuldner darlegungs- und beweispflichtig ist. Er ist gehalten, im Einzelnen darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die geschuldete Leistung zum Fälligkeitszeitpunkt unterblieben ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (st. Rspr., vgl. BAG 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 167, 361). Dabei hat die Feststellung des Verschuldens einheitlich für alle Verzugsfolgen zu erfolgen (vgl. MüKoBGB/Ernst 8. Aufl. BGB § 286 Rn. 111), mithin auch für den Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB.
Der Ausschluss des Schuldnerverzugs wegen unverschuldeten Rechtsirrtums ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 45; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19). Der Schuldner muss die Rechtslage genau prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten. Fahrlässig handelt, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht zieht (vgl. BGH 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13 - Rn. 15 mwN). Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte, ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 63, BAGE 167, 196; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 51, BAGE 161, 198).
Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts kann nicht angenommen werden, dass der Beklagte die Besoldungszahlungen an den Kläger aufgrund eines Umstands unterlassen hat, den er nicht zu vertreten hatte (§ 286 Abs. 4 BGB).
Angesichts der nunmehrigen Konkretisierungen, die die neue Zahlungsverzugsrichtlinie in ihrem Artikel 7 zur groben Nachteiligkeit von Vertragsklauseln enthält, und angesichts der nunmehrigen Einbeziehung auch von „Praktiken“ kann die seinerzeitige Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer eigenen Umsetzungsbestimmung freilich nicht mehr aufrecht erhalten werden.
In diesem Sinne und entsprechend dem akademischen „Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens“ sollte eine Vertragsklausel oder Praxis, die eine grobe Abweichung von der guten Handelspraxis darstellt und gegen den Grundsatz des guten Glaubens und der Redlichkeit verstößt, als nachteilig für den Gläubiger angesehen werden. Insbesondere sollte der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Zinsen immer als grob nachteilig angesehen werden, während vermutet werden sollte, dass der Ausschluss des Rechts auf Entschädigung für Beitreibungskosten grob nachteilig ist.
Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten diese Verfahren allen in der Union niedergelassenen Gläubigern zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht sollte nur jene Bestimmungen betreffen, die im Vergleich zu der Richtlinie 2000/35/EG inhaltlich geändert wurden. Die Pflicht zur Umsetzung der inhaltlich unveränderten Bestimmungen ergibt sich aus der genannten Richtlinie.
In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG – 8 AZR 26/18 wird in
den Rn. 9 bis 22 umfangreich dargelegt, dass § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gilt
Lediglich § 12 a ArbGG hat aufgrund der lex-specialis-Regel den Vorrang. Diese Regelung gilt aber nicht im Beamtenbereich.
Der EuGH hat in verschiedenen Urteilen wiederholt darauf hingewiesen, dass nach EU-
Recht Beamte als Arbeitnehmer zu betrachten sind.
Der EuGH hat in seiner Vorbemerkung zum Fall Kreuziger ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Einzelne seine nach EU-Recht bestehenden Ansprüche unabhängig
davon geltend machen kann, ob der Staat in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber oder als
Hoheitsträger (Dienstherr von Beamten) handelt. In dem einen wie dem anderen Fall
muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des
Unionsrechts Nutzen ziehen kann.
Es kommt somit grundsätzlich nicht auf den Status (als Beamter und/oder Angestellter) an,
sobald, wie hier, ein Bezug zum EU-Recht besteht.
Die Vergleichbarkeit von Beschäftigten ist von allgemeiner Bedeutung für alle Sachverhalte,
in denen der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung des Unionsrechts gemäß Art. 20
EU-GRCh anzuwenden ist, was daraus folgt, dass nationales Recht gem. Art. 51 Abs. 1 EU-
GRCh – objektiv – der Durchführung von Unionsrecht dient, auch wenn kein ausdrücklicher
Bezug darauf erfolgen sollte. Im Recht der Mitgliedstaaten vorgenommene
Statuseinteilungen sind insoweit als solche daher ohne Relevanz; denn eine Differenzierung
ist nur in Bezug auf die jeweilige Beschäftigungsbedingung und einen objektiven Unterschied
in der Aufgabenstellung rechtfertigungsfähig. Eine Vergleichbarkeit besteht schon dann,
wenn Arbeitnehmer und Beamte in den gleichen Aufgabenfeldern eingesetzt werden und
die gleiche berufliche Verantwortung haben, wie das bei Lehrkräften, den meisten
Kommunalbeschäftigten, aber auch in vielen anderen Verwaltungsbereichen einschließlich
der in Ministerien Tätigen der Fall ist (a. a. O.). (vgl. von Roetteken, jurisPR-ArbR 29/2019
Anm.)
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Meiner Meinung nach sollte ausnahmslos jeder Bundestagsabgeordnete im Parlament bei Abgeordnetenwatch angeschrieben werden, wie er/sie zur amtsangemessenen Alimentation steht. Des Weiteren gibt es fast 300 Wahlkreise, da ebenso den Abgeordneten nachweislich auf die Nerven gehen.
Das Geschwafel was von denen kommt ist zweitrangig, viel wichtiger ist, dass sich im nachhinein keiner rausreden kann, man wüsste von nichts.
In der Dienststelle den Personalrat mit ins Boot holen. Sollen die sich um eine Infomail und Widerspruch kümmern. Irgendwer vom Personalrat wird wohl Kontakte zu einer Interessenvertrtretung haben. Bei Personalversammlungen auf das Thema aufmerksam machen und eine weitere Veranstaltung nur zum Thema amtsangemessene Alimentation planen. Da muss aus meiner Sicht das Rundum-sorglos-Paket verteilt werden. Am besten wäre nur noch den Widerspruch unterschreiben.
Ersteres habe ich auch schon mal gedacht und für sinnig erachtet, dann aber nicht weiter verfolgt, weil ich finde, dass bei dieser Plattform kaum was los ist.
Petitionen wären eine Möglichkeit, könnten aber auch peinlich werden bei fehlender Beteiligung.
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Könnte man nicht grundsätzlich hinterher den "Besolder" auf Schadenersatz verklagen? Nicht nur der fehlenden Zinsen wegen, sondern auch wegen der Erhöhten Steuerlast im Falle rückwirkender Nachzahlungen?
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Wie schaut es denn mit einer epetition über das Forum Deutscher Bundestag aus ?!
Vielleicht würde sogar ein Quorum erreicht werden.
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Hat das BAG nicht bereits die Verzugspauschale von 40 Euro pro Monat bei Arbeitnehmern gekippt?
Ansonsten ganz interessant. Da müsste man aber wie gesagt einiges auf den Kopf stellen.
Dazu müsste man auch nicht unbedingt die Alimentationsverfahren abwarten, sondern könnte bei jeder Nachzahlung diese Argumentation bringen.
Kenne da eine Person die seit über 3 Jahren [analog zu BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20] auf eine Nachzahlung im Bereich 600 Euro wartet (Kindererziehungsergänzungszuschlag als Pensionär) und zwischendurch immer wieder vertröstet wurde, weil die Berechnungsprogramme noch nicht richtig programmiert wurden.
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Es handelt sich bei der Beamtenbesoldung zwar nicht um ein Entgelt für den geleisteten Dienst i.e.S., jedoch ist die Alimentation als Äquivalent zu dem geleisteten Dienst anzusehen; damit entspricht sie dem Entgeltbegriff des § 286 Abs. 3.
Andere Ansicht: das Gesetz in § 3 Abs. 5 BBesG sowie die Rechtsprechung, z.b. BVerwG, Urteil vom 8. 6. 1966 - VIII C 153/63. Die Zahlungsverzugsrichtline ändert daran nichts..
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Hat das BAG nicht bereits die Verzugspauschale von 40 Euro pro Monat bei Arbeitnehmern gekippt?
Ansonsten ganz interessant. Da müsste man aber wie gesagt einiges auf den Kopf stellen.
Dazu müsste man auch nicht unbedingt die Alimentationsverfahren abwarten, sondern könnte bei jeder Nachzahlung diese Argumentation bringen.
Kenne da eine Person die seit über 3 Jahren [analog zu BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20] auf eine Nachzahlung im Bereich 600 Euro wartet (Kindererziehungsergänzungszuschlag als Pensionär) und zwischendurch immer wieder vertröstet wurde, weil die Berechnungsprogramme noch nicht richtig programmiert wurden.
Du hast Recht, das BAG hat die Verzugspauschale für Arbeitnehmer gekippt. In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG – 8 AZR 26/18 wird in den Rn. 9 bis 22 umfangreich dargelegt, dass § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gilt. Lediglich § 12 a ArbGG hat aufgrund der lex-specialis-Regel den Vorrang. Diese Regelung gilt aber nicht im Beamtenbereich. Es gibt außerdem immer wieder Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte, die sich gegen das Urteil des BAG auflehnen (was mich verwundert hat, weil ich dachte die untergeordneten Gerichte wären an das BAG-Urteil gebunden) und andere Urteile fassen, die eine Verzugspauschale für Arbeitnehmer für rechtmäßig halten. Für Beamte liegen keine Urteile von höheren Gerichten vor. Da hier unionsrechtliche Bedenken vorliegen und diese entscheidungserheblich sind, wird es darauf hinauslaufen dass die diesbezügliche Rechtsfrage dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen ist. Irgendwo habe ich gelesen, dass die Verwaltungsgerichte solche Vorabentscheidungsverfahren auch durchführen müssen, wenn diese beantragt werden und das Verwaltungsgericht anderer Ansicht ist.
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Mein Vorschlag wäre mit den Journalisten in Kontakt treten, die einen Artikel über die Tarifverhandlungen/Beamtenbesoldung geschrieben haben. In den Zusammenhang sollte man versuchen die Problematik sachlich und fachlich korrekt zu vermitteln, dass die die Beamtenbezüge seit mindestens 10 Jahren verfassungswidrig zu niedrig bemessen sind. Unter Anwendung der Prüfkriterien des BVerfG könnte man ein Beispiel vermitteln wie ein verfassungskonformes Besoldungsgefüge aussehen könnte.
Im Endeffekt also Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Mitarbeiter des ÖD. Das Forumsmitglied IMPotsdam wäre hier vielleicht als Anknüpfungspunkt geeignet.
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Es handelt sich bei der Beamtenbesoldung zwar nicht um ein Entgelt für den geleisteten Dienst i.e.S., jedoch ist die Alimentation als Äquivalent zu dem geleisteten Dienst anzusehen; damit entspricht sie dem Entgeltbegriff des § 286 Abs. 3.
Andere Ansicht: das Gesetz in § 3 Abs. 5 BBesG sowie die Rechtsprechung, z.b. BVerwG, Urteil vom 8. 6. 1966 - VIII C 153/63. Die Zahlungsverzugsrichtline ändert daran nichts..
Das Urteil, welches du aufführst ist von 1966. Da gab es noch keine EU-Verzugsrichtlinie. Du hast aber Recht, dass § 3 Abs. 5 BBesG Verzugszinsen verbietet, aber Angesichts der nunmehrigen Konkretisierungen, die die neue Zahlungsverzugsrichtlinie in ihrem Artikel 7 zur groben Nachteiligkeit von Vertragsklauseln enthält, und angesichts der nunmehrigen Einbeziehung auch von „Praktiken“ kann die seinerzeitige Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer eigenen Umsetzungsbestimmung freilich nicht mehr aufrecht erhalten werden.
In diesem Sinne und entsprechend dem akademischen „Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens“ sollte eine Vertragsklausel oder Praxis, die eine grobe Abweichung von der guten Handelspraxis darstellt und gegen den Grundsatz des guten Glaubens und der Redlichkeit verstößt, als nachteilig für den Gläubiger angesehen werden. Insbesondere sollte der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Zinsen immer als grob nachteilig angesehen werden, während vermutet werden sollte, dass der Ausschluss des Rechts auf Entschädigung für Beitreibungskosten grob nachteilig ist.
Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten diese Verfahren allen in der Union niedergelassenen Gläubigern zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht und ob auch § 3 Abs. 5 BBesG geändert hätte werden müssen, wäre zu prüfen. Die Pflicht zur Umsetzung der inhaltlich unveränderten Bestimmungen ergibt sich aus der genannten Richtlinie. Da hier unionsrechtliche Bedenken vorliegen und diese entscheidungserheblich sind, wird es darauf hinauslaufen dass die diesbezügliche Rechtsfrage dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen ist.
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Damit Gerichte § 3 Abs. 5 BBesG (und ähnliche § der Länder) nicht anwenden muss man zuerst zum BVerfG. Ist ein langer und schwieriger Weg. Ich sehe da wenig Chancen, aber probieren könnte man es.
Was jedoch schon heute geht sind Untätigkeitsklagen und Verzögerungsrügen nach § 198 GVG. Dann bekommt man halt kein Verzugszinsen, sondern Schadenersatz. Allerdings bekommen diesen nur die aktiven Kläger. Über die Angemessenheit der Verfahrensdauer entscheiden aber wiederum die gleichen Gerichte.
Dafür muss man das Prozessrisiko auf sich nehmen und ggf. die Gefahr, dass eine schneller behandelte Klage auch schneller/fälschlich abgewiesen wird.
Die Verzögerungsrüge muss man aktiv erheben, notfalls mehrfach. Bei dem Verfahren aus 2005 aus Niedersachsen und den anderen der Jahressvorschau des BVerfG wäre das sicherlich eine fünfstellige Summe.
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Strategisch finde ich es sinnvoll, die eigene Behördenleitung mit dem Thema vertraut zu machen (via Personalrat oder Vorgesetzte) und die Frage zu platzieren, ob es der Behördenleitung egal ist, dass die Belegschaft verfassungswidrig bezahlt wird. Falls nicht müsste diese mal beim BMI klingeln und fragen, warum hier ein ums andere Mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Füßen getreten wird. Für Einstellungsoffensiven ist das auch nicht gerade förderlich.
Das würde zumindest mal den Eindruck bestärken, dass die Basis mitbekommen hat, was Sache ist. Und vielleicht findet sich ja unter all den Grünmeldern und Jasagern doch jemand mit Rückgrat, der sich an seinen Eid erinnern kann.
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@Prüfer SH
Das würde mich auch interessieren da ich wegen der zu niedrigen Besoldung nun zur Gemeinde Wechsel und in meiner Kündigung diesen Grund auch explizit angeben werde und im Zweifel ebenfalls versuche einen Schadensersatz zu erwirken.
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Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
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Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
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Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
Bei §34 EStG gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten. Kommt aber auch die persönlichen Umstände an, eigenes Einkommen, Einkommen der Frau, etc.
Kenne da jemanden der hat eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente bekommen und zahlte am Ende auf 20k Einkommen + 80k nach § 34 EStG ganze 2k Steuern. (Hoher GdB, Vorauszahlungen PKV, etc.).
Fast immer ratsam wäre es die PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. (Manche PKVen lassen nur noch 1 Jahr zu).
Weitere Ideen findet man im Internet, nicht alle eignen sich für jedermann. Sollte man vorher seinem Steuerprogramm simulieren, was sich lohnt und was nicht.
Hier hatte mal jemand versucht einen Steuerschaden einzuklagen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-30279?hl=true
Ist zwar grundsätzlich nicht unmöglich für Beamte, aber Arbeitnehmer haben bei Steuerschäden bessere Karten.
Jedenfalls muss man sich früh entscheiden, ob man optimiert oder auf Schadenersatz spekuliert. Ersteres hat man sicher in der Hand, ansonsten ist man von Gerichten abhängig. Beides geht nicht.
Also ich habe mit Gerichten bisher keine sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um sehr viele Zahlen geht.... würde daher lieber optmieren. Aber muss jeder selbst entscheiden.
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Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
Bei §34 EStG gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten. Kommt aber auch die persönlichen Umstände an, eigenes Einkommen, Einkommen der Frau, etc.
Kenne da jemanden der hat eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente bekommen und zahlte am Ende auf 20k Einkommen + 80k nach § 34 EStG ganze 2k Steuern. (Hoher GdB, Vorauszahlungen PKV, etc.).
Fast immer ratsam wäre es die PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. (Manche PKVen lassen nur noch 1 Jahr zu).
Weitere Ideen findet man im Internet, nicht alle eignen sich für jedermann. Sollte man vorher seinem Steuerprogramm simulieren, was sich lohnt und was nicht.
Hier hatte mal jemand versucht einen Steuerschaden einzuklagen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-30279?hl=true
Ist zwar grundsätzlich nicht unmöglich für Beamte, aber Arbeitnehmer haben bei Steuerschäden bessere Karten.
Jedenfalls muss man sich früh entscheiden, ob man optimiert oder auf Schadenersatz spekuliert. Ersteres hat man sicher in der Hand, ansonsten ist man von Gerichten abhängig. Beides geht nicht.
Also ich habe mit Gerichten bisher keine sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um sehr viele Zahlen geht.... würde daher lieber optmieren. Aber muss jeder selbst entscheiden.
Wie du schon geschrieben hast, müssen da auch noch andere steuerentlastende Tatsachen reingespielt haben. Bei uns würden ja laufende Einkünfte in jedem Fall weiterhin vorhanden sein, welche den Vorteil schon mal erheblich eingrenzen würden. So viele Möglichkeiten sehe ich da bei uns gar nicht. Aber trotzdem positiv, dass erst mal nur 20% den Steuersatz beeinflussen.
Und die andere Geschichte hab ich selber mal genutzt, das war ganz nett damals. Aber auch hier funktioniert das nicht immer, u.a. abhängig vom Ehepartner und ggf. gesetzlichen Beiträgen zur KV. Und natürlich braucht man entsprechende übrige Vorsorgeaufwendungen in den Jahren beitragsloser KV-Zahlungen. Viele Versicherungen machen das aber nicht mehr mit. Das ändert sich jetzt möglicherweise wieder wegen der gestiegenen Zinsen.
Gerne wurde das Modell auch bei PKW Leasingzahlungen genutzt- das ist qber mittlerweile nicht mehr möglich und wird entsprechend auf dir Laufzeit verteilt.
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eine weitere Möglichkeit? die Frank-Walter Entscheidung?:
"So heißt es hierzu im renommierten Grundgesetz-Kommentar von Dürig/Herzog/Scholz, es habe in Literatur und Verfassungspraxis von Anfang an Einigkeit darüber bestanden, "dass auf Grund ungeschriebenen, vom Verfassungsgeber gewissermaßen als selbstverständlich vorausgesetzten Verfassungsrechts auch der Bundespräsident berechtigt ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, soweit und solange sich der Bundesgesetzgeber ihrer enthält". https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-neues-design-bundesadler-hoheitszeichen-zustaendigkeit-bundespraesident/ (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-neues-design-bundesadler-hoheitszeichen-zustaendigkeit-bundespraesident/)
Unter https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Inland/Eingaben-und-Petitionen/eingaben-und-petitionen-node.html (https://www.bundespraesident.de/DE/Amt-und-Aufgaben/Wirken-im-Inland/Eingaben-und-Petitionen/eingaben-und-petitionen-node.html) liest sich der Selbstanspruch wieder ernüchtender:
"Eingaben und Petitionen
...Dabei übersteigen die Erwartungen ... in vielen Fällen jedoch auch die Möglichkeiten und die Befugnisse, die dem Bundespräsidenten laut Verfassung gegeben sind.
Mit großer Sorgfalt werden alle eingehenden Briefe und jedes Anliegen geprüft. Bei berechtigten Anliegen werden sämtliche Möglichkeiten der Einwirkung durch den Bundespräsidenten ausgeschöpft.
Je nach Lage des Problems können ... vor allem die Sozialämter – ebenso eingeschaltet werden wie die karitativen Verbände und andere Einrichtungen."
Also wer schreibt ihm? noch eine Prüfung und am Ende ein Fototermin bei dem Frank-Walter einen Bezugsberechtigungsschein vom Tafelvorsitzenden an einem Beamten überreichen lässt?
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Bei FragdenStaat/ Open Knowledge foundation findet man viel über Untätigkeitsklagen.
https://forum.okfn.de/t/untaetigkeitsklage/987
https://dejure.org/gesetze/VwGO/161.html
Abs. 3
In den Fällen des § 75 fallen die Kosten stets dem Beklagten zur Last, wenn der Kläger mit seiner Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte.
Wenn sich weiterhin nichts tut in Sachen amtsangemessener Alimentation oder bei den Tarifrunden dann hätte man da ein schönes Mittel in der Hand. Jedenfalls wenn man genug Mitstreiter findet. Pro 1000 Leute die Untätigkeitsklagen einreichen entstehen für die beklagten Dienstherren 483.000 Euro Kosten. 8)
Oder man gründet gleich noch eine neue Gewerkschaft für amtsangemessene Alimentation und organsiert darüber massenhafte Untätigkeitsklagen.
In den letzten 3 Jahren ist jedenfalls in Sachen amtsangemessener Alimentation (für alle) nicht viel geschehen.
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https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf
Auf Seite 13 unten geht es um die lange Verfahrensdauer. Jetzt mal komplett laienhaft ausgedrückt: Wenn ein Beamter jetzt gegen seine Alimentation klagt und über diese Klage über einen Zeitraum von grob 10 Jahren nicht entschieden wird, sollte sich daraus doch ein vergleichbarer Entschädigungsanspruch ableiten lassen.
Dass sich tatsächlich weitere 10 Jahre da nichts tut, mag vielleicht nicht sonderlich wahrscheinlich sein, aber je mehr solche Verfahren anhängig sind, desto mehr Druck entsteht - vielleicht nicht unmittelbar, aber sehr langfristig eben schon.
Die Frage wäre, wie man konkret vorgehen müsste, damit "die Uhr läuft", was das kostet und welche Risiken bestehen. Und ja, der zeitliche Horizont ist extrem lang...
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https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2023/03/Weitere-Normenkontrollantraege-vor-der-Entscheidung-5.pdf
Auf Seite 13 unten geht es um die lange Verfahrensdauer. Jetzt mal komplett laienhaft ausgedrückt: Wenn ein Beamter jetzt gegen seine Alimentation klagt und über diese Klage über einen Zeitraum von grob 10 Jahren nicht entschieden wird, sollte sich daraus doch ein vergleichbarer Entschädigungsanspruch ableiten lassen.
Dass sich tatsächlich weitere 10 Jahre da nichts tut, mag vielleicht nicht sonderlich wahrscheinlich sein, aber je mehr solche Verfahren anhängig sind, desto mehr Druck entsteht - vielleicht nicht unmittelbar, aber sehr langfristig eben schon.
Die Frage wäre, wie man konkret vorgehen müsste, damit "die Uhr läuft", was das kostet und welche Risiken bestehen. Und ja, der zeitliche Horizont ist extrem lang...
Es gibt weder Zinsen, Prozesszinsen noch sonst eine Entschädigung.
Ausnahme ist die Verzögerungsrüge nach § 198 GVG.
Siehe hier:
https://www.test.de/Mutmacherin-Warten-auf-gerechten-Lohn-5987036-0/
Das für Birgit Trennt zuständige Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht tut sich schwer mit der Beamtenbesoldung. Ein ums andere Mal legen die Richter die Akten beiseite, um auf weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu warten. Immerhin gibt es einen kleinen Trost für Birgit Trennt: Sie bekommt jetzt trotzdem sofort Geld. Statt Besoldungsnachzahlung gibt es allerdings eine Entschädigung wegen der Verzögerung des Verfahrens. 3 800 Euro zuzüglich Zinsen muss das Land der Pensionärin überweisen. Anwalt Olaf Eckert hatte die Verzögerung im Jahr 2017 moniert. Da ist das Verfahren bereits über acht Jahre alt. Als sich bis 2019 immer noch nichts getan hat, klagt er beim Oberverwaltungsgericht auf Entschädigung wegen Verfahrensverzögerung.
Streit um Sonderzahlung immer noch nicht entschieden
Das Oberverwaltungsgericht will auch erst mal abwarten. Es ist üblich, über die Entschädigung erst zu entscheiden, wenn das verzögerte Verfahren abgeschlossen ist. Das Gericht muss sonst später erneut entscheiden, ob das Land eine noch höhere Entschädigung zahlen muss. Doch Birgit Trennts Anwalt protestiert. Inzwischen sei die Klage zehn Jahre alt, argumentiert er. Und siehe da: Die Richter haben ein Einsehen. Erstmals überhaupt sprechen sie einer Klägerin eine Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines Verfahrens zu, das noch gar nicht abgeschlossen ist. Unterdessen ist über Birgit Trennts Klage auf faire Bezahlung noch immer nicht entschieden. Immerhin: Das Verwaltungsgericht hat inzwischen für den Herbst 2023 einen Verhandlungstermin angekündigt.
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Es gibt weder Zinsen, Prozesszinsen noch sonst eine Entschädigung.
Ausnahme ist die Verzögerungsrüge nach § 198 GVG.
Das ist klar, und genau darauf beziehe ich mich ja auch: Ist das Prozedere, was die Frau durchlaufen hat, prinzipiell reproduzierbar - idealerweise in einer Vielzahl von Fällen, die groß genug ist, dass man darauf aufmerksam wird?
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Guten Abend zusammen,
da die für Besoldung zuständige Behörde (BW) zwischenzeitlich nicht mal mehr auf meine Widersprüche, geschweige denn auf eine Bitte um ruhendstellung des Verfahrens reagiert, frage ich mich, inwieweit ich die Behörde dazu bringen kann ja endlich zum antworten.
Langsam bin ich am überlegen, es über eine Zustellungsurkunde zu zu stellen. Ich frag mich dann halt nur welche Konsequenzen das weitere Laufbahn hätte? (A11).
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Guten Abend zusammen,
da die für Besoldung zuständige Behörde (BW) zwischenzeitlich nicht mal mehr auf meine Widersprüche, geschweige denn auf eine Bitte um ruhendstellung des Verfahrens reagiert, frage ich mich, inwieweit ich die Behörde dazu bringen kann ja endlich zum antworten.
Langsam bin ich am überlegen, es über eine Zustellungsurkunde zu zu stellen. Ich frag mich dann halt nur welche Konsequenzen das weitere Laufbahn hätte? (A11).
Als Privatperson?
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Ich stelle mal kurz meine Stoffsammlung bezüglich Verzugszinsen und Verzugskostenpauschale ein:
Außerdem wird für die Besoldungsnachzahlung ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 und zusätzlich für jeden Monat der Besoldungsnachzahlung eine Verzugspauschale von 40,00 € gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangt.
Begründung:
Anspruchsgrundlage ist § 288 Abs. 1 und 5 BGB. Die Vorschrift dient der Umsetzung der unionsrechtlichen Zahlungsverzugsrichtlinie 2011 – RL 2011/7/EU vom 16.02.2011 (ZVerzugsRL 2011).
Es handelt sich bei der Beamtenbesoldung zwar nicht um ein Entgelt für den geleisteten Dienst i.e.S., jedoch ist die Alimentation als Äquivalent zu dem geleisteten Dienst anzusehen; damit entspricht sie dem Entgeltbegriff des § 286 Abs. 3.
Der Beklagte ist wegen der verzögerten Vergütungszahlung nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne vorherige Mahnung zur Leistung der Verzugszinsen verpflichtet. Einer Mahnung von Seiten des Klägers bedurfte es nicht, weil der Schuldner gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug 12 13 14 15 16 - 6 - 5 AZR 385/20 ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0 - 7 - kommt, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und er zu dieser Zeit nicht leistet. Deren Fälligkeit bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (st. Rspr., vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 40). Trotz der Gesamtberechnung entstehen die Annahmeverzugsansprüche nicht erst am Ende des Annahmeverzugs, sondern sukzessive währenddessen und werden mit dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340). Gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 1 BayBesG, der auf das Dienstverhältnis des Klägers Anwendung findet, werden die Bezüge monatlich im Voraus bezahlt.
Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Schuldner nach § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses zu entnehmen ist. Der Gesetzgeber hat das fehlende Verschulden als Einwand ausgestaltet, für den der Schuldner darlegungs- und beweispflichtig ist. Er ist gehalten, im Einzelnen darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die geschuldete Leistung zum Fälligkeitszeitpunkt unterblieben ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (st. Rspr., vgl. BAG 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 167, 361). Dabei hat die Feststellung des Verschuldens einheitlich für alle Verzugsfolgen zu erfolgen (vgl. MüKoBGB/Ernst 8. Aufl. BGB § 286 Rn. 111), mithin auch für den Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB.
Der Ausschluss des Schuldnerverzugs wegen unverschuldeten Rechtsirrtums ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 45; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19). Der Schuldner muss die Rechtslage genau prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten. Fahrlässig handelt, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht zieht (vgl. BGH 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13 - Rn. 15 mwN). Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte, ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 63, BAGE 167, 196; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 51, BAGE 161, 198).
Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts kann nicht angenommen werden, dass der Beklagte die Besoldungszahlungen an den Kläger aufgrund eines Umstands unterlassen hat, den er nicht zu vertreten hatte (§ 286 Abs. 4 BGB).
Angesichts der nunmehrigen Konkretisierungen, die die neue Zahlungsverzugsrichtlinie in ihrem Artikel 7 zur groben Nachteiligkeit von Vertragsklauseln enthält, und angesichts der nunmehrigen Einbeziehung auch von „Praktiken“ kann die seinerzeitige Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer eigenen Umsetzungsbestimmung freilich nicht mehr aufrecht erhalten werden.
In diesem Sinne und entsprechend dem akademischen „Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens“ sollte eine Vertragsklausel oder Praxis, die eine grobe Abweichung von der guten Handelspraxis darstellt und gegen den Grundsatz des guten Glaubens und der Redlichkeit verstößt, als nachteilig für den Gläubiger angesehen werden. Insbesondere sollte der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Zinsen immer als grob nachteilig angesehen werden, während vermutet werden sollte, dass der Ausschluss des Rechts auf Entschädigung für Beitreibungskosten grob nachteilig ist.
Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten diese Verfahren allen in der Union niedergelassenen Gläubigern zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht sollte nur jene Bestimmungen betreffen, die im Vergleich zu der Richtlinie 2000/35/EG inhaltlich geändert wurden. Die Pflicht zur Umsetzung der inhaltlich unveränderten Bestimmungen ergibt sich aus der genannten Richtlinie.
In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG – 8 AZR 26/18 wird in
den Rn. 9 bis 22 umfangreich dargelegt, dass § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gilt
Lediglich § 12 a ArbGG hat aufgrund der lex-specialis-Regel den Vorrang. Diese Regelung gilt aber nicht im Beamtenbereich.
Der EuGH hat in verschiedenen Urteilen wiederholt darauf hingewiesen, dass nach EU-
Recht Beamte als Arbeitnehmer zu betrachten sind.
Der EuGH hat in seiner Vorbemerkung zum Fall Kreuziger ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass der Einzelne seine nach EU-Recht bestehenden Ansprüche unabhängig
davon geltend machen kann, ob der Staat in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber oder als
Hoheitsträger (Dienstherr von Beamten) handelt. In dem einen wie dem anderen Fall
muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des
Unionsrechts Nutzen ziehen kann.
Es kommt somit grundsätzlich nicht auf den Status (als Beamter und/oder Angestellter) an,
sobald, wie hier, ein Bezug zum EU-Recht besteht.
Die Vergleichbarkeit von Beschäftigten ist von allgemeiner Bedeutung für alle Sachverhalte,
in denen der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung des Unionsrechts gemäß Art. 20
EU-GRCh anzuwenden ist, was daraus folgt, dass nationales Recht gem. Art. 51 Abs. 1 EU-
GRCh – objektiv – der Durchführung von Unionsrecht dient, auch wenn kein ausdrücklicher
Bezug darauf erfolgen sollte. Im Recht der Mitgliedstaaten vorgenommene
Statuseinteilungen sind insoweit als solche daher ohne Relevanz; denn eine Differenzierung
ist nur in Bezug auf die jeweilige Beschäftigungsbedingung und einen objektiven Unterschied
in der Aufgabenstellung rechtfertigungsfähig. Eine Vergleichbarkeit besteht schon dann,
wenn Arbeitnehmer und Beamte in den gleichen Aufgabenfeldern eingesetzt werden und
die gleiche berufliche Verantwortung haben, wie das bei Lehrkräften, den meisten
Kommunalbeschäftigten, aber auch in vielen anderen Verwaltungsbereichen einschließlich
der in Ministerien Tätigen der Fall ist (a. a. O.). (vgl. von Roetteken, jurisPR-ArbR 29/2019
Anm.)
Bezüglich der nicht gewährten Verzugszinsen habe ich eine Beschwerde an die EU-Kommission geschickt und habe gestern von dort die Zusage erhalten, dass meine Beschwerde auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft wird.
Man müsste prüfen, ob noch weitere Punkte des Beamtenrechts gegen EU-Recht verstoßen. Immerhin hat die EU schon beanstandet, dass Richter in Deutschland zu schlecht besoldet werden.
Auch den EGMR, der derzeit das Streikrecht für deutsche Beamte prüft, könnte sich dafür interessieren, dass Beamte in Deutschland seit Jahrzehnten nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, dass es diesbezüglich konzertierte Absprachen aller führenden Parteien gibt, und das BVerfG nicht in der Lage oder nicht Willens ist, dieses verfassungswidrige Verfahren zu beenden.
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Bezüglich der nicht gewährten Verzugszinsen habe ich eine Beschwerde an die EU-Kommission geschickt und habe gestern von dort die Zusage erhalten, dass meine Beschwerde auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft wird.
Man müsste prüfen, ob noch weitere Punkte des Beamtenrechts gegen EU-Recht verstoßen. Immerhin hat die EU schon beanstandet, dass Richter in Deutschland zu schlecht besoldet werden.
Auch den EGMR, der derzeit das Streikrecht für deutsche Beamte prüft, könnte sich dafür interessieren, dass Beamte in Deutschland seit Jahrzehnten nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, dass es diesbezüglich konzertierte Absprachen aller führenden Parteien gibt, und das BVerfG nicht in der Lage oder nicht Willens ist, dieses verfassungswidrige Verfahren zu beenden.
Ich finde es immer wieder spannend, wenn man irgendwie gaaanz langsam den Eindruck bekommt ein rechtliches Thema irgendwie durchdrungen zu haben, dann kommt der EuGH und/oder der EGMR und kommt mit seinen jeweiligen Rechtsgrundlagen um die Ecke und stellt alles auf den Kopf.
Vor ein paar Jahren habe ich mal ohne Ankündigung eine zweistellige Zahl Urlaubstage nachgebucht bekommen wg. Altersdiskreminierung. Gegen eine (völlig unerwartete) Überweisung von X EUR Verzugszinsen würde ich mich auch nicht beschweren.
Die aktuelle Sach- und Rechtslage ohne Verzinsung bei jahrzehntelange Verfahren bei gleichzeitig hoher Inflation lädt Politiker ja auch geradezu dazu ein so vorzugehen, wie sie vorgehen. Natürlich ist das alles ein konzertierter Verfassungsbruch und daher abzulehnen, aber betriebswirtschaftlich ist es absolut nachvollziehbar. Kein Unternehmer der Welt würde doch heute gutes Geld zahlen, wenn er/sie ohne negative monetäre Konsequenzen auch erst in 15 Jahren zahlen könnte.
@lotsch: Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich habe hinsichtlich der Zinsen. Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn eine EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik durchziehen würde :)
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Bezüglich der nicht gewährten Verzugszinsen habe ich eine Beschwerde an die EU-Kommission geschickt und habe gestern von dort die Zusage erhalten, dass meine Beschwerde auf der Grundlage des einschlägigen EU-Rechts geprüft wird.
Man müsste prüfen, ob noch weitere Punkte des Beamtenrechts gegen EU-Recht verstoßen. Immerhin hat die EU schon beanstandet, dass Richter in Deutschland zu schlecht besoldet werden.
Auch den EGMR, der derzeit das Streikrecht für deutsche Beamte prüft, könnte sich dafür interessieren, dass Beamte in Deutschland seit Jahrzehnten nicht verfassungsgemäß alimentiert werden, dass es diesbezüglich konzertierte Absprachen aller führenden Parteien gibt, und das BVerfG nicht in der Lage oder nicht Willens ist, dieses verfassungswidrige Verfahren zu beenden.
Ich finde es immer wieder spannend, wenn man irgendwie gaaanz langsam den Eindruck bekommt ein rechtliches Thema irgendwie durchdrungen zu haben, dann kommt der EuGH und/oder der EGMR und kommt mit seinen jeweiligen Rechtsgrundlagen um die Ecke und stellt alles auf den Kopf.
Vor ein paar Jahren habe ich mal ohne Ankündigung eine zweistellige Zahl Urlaubstage nachgebucht bekommen wg. Altersdiskreminierung. Gegen eine (völlig unerwartete) Überweisung von X EUR Verzugszinsen würde ich mich auch nicht beschweren.
Die aktuelle Sach- und Rechtslage ohne Verzinsung bei jahrzehntelange Verfahren bei gleichzeitig hoher Inflation lädt Politiker ja auch geradezu dazu ein so vorzugehen, wie sie vorgehen. Natürlich ist das alles ein konzertierter Verfassungsbruch und daher abzulehnen, aber betriebswirtschaftlich ist es absolut nachvollziehbar. Kein Unternehmer der Welt würde doch heute gutes Geld zahlen, wenn er/sie ohne negative monetäre Konsequenzen auch erst in 15 Jahren zahlen könnte.
@lotsch: Ich drücke dir auf jeden Fall alle Daumen die ich habe hinsichtlich der Zinsen. Es wäre schon ein Treppenwitz der Geschichte, wenn eine EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik durchziehen würde :)
Wer weiß, vielleicht geht das ganz schnell und wir haben ausnahmsweise mal Glück und neue Freunde im EU-Parlament.
Meine Daumen sind auch gedrückt. Die 12 Urlaubstage mehr kamen tatsächlich plötzlich aus dem Nichts.
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Hier noch ein paar Ideen, auch um die Bestandskraft kostengünstig hinauszuzögern:
https://dejure.org/gesetze/VwGO/93a.html
§ 93a
[Musterverfahren]
(1) 1Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. 2Die Beteiligten sind vorher zu hören. 3Der Beschluß ist unanfechtbar.
Man bräuchte also 20 Mitstreiter. Sollte auch für Alimentationsklagen gelten.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/94.html
§ 94
[Aussetzung der Verhandlung]
Das Gericht kann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum Teil von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, anordnen, daß die Verhandlung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung der Verwaltungsbehörde auszusetzen sei.
https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht
Gegenstand der Musterverfahren ist die Berechnungsgrundlage für die Fortschreibung der Regelsätze gemäß § 28a SGB XII.
Tatsächlich ist es jetzt aber so, dass aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine die Preise seit 2021 stark gestiegen sind. Die Erhöhung der Regelsätze von drei Euro für alleinstehende Erwachsene und zwei Euro für Kinder fing die Preissteigerung nicht annähernd auf.
„Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten“, stellte das Gericht fest (BeckRS 2014, 55837 ◊ BVerfGE Band 137, 34 ◊ LSK 2014, 460284 (Ls.)).
Leider gibt es noch kein passendes Aktenzeichen.
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Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.
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Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.
Weil thematisch monothematische Parteien nicht beachtet werden und erst Recht nicht gewählt.
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Wie wäre es mit der Gründung einer Partei? PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes. Das Wählerpotential ist groß, wenn man alle Mitarbeiter des ÖD rechnet und noch diejenigen dazuzählt deren Verdienst an die Bezahlung im öffentlichen Dienst angelehnt ist, wie Kirchen, usw. Die derzeitige Chance bei der anstehenden Europawahl wäre groß, da es keine 5 %-Hürde gibt. Durch die Wahlkampferstattung würde man an Geld kommen für Gutachten, Rechtsanwälte, usw. Man hätte andere politische und rechtliche Möglichkeiten. Man wäre in der Presse präsent. Ich denke auch an die Aussage von Swen Tornatsch: Letztendlich wird das Besoldungsthema politisch entschieden. Warum sollen wir also nicht politischer Akteur werden? Früher gab es ja auch mal eine Bauernpartei.
Ich werde nur noch eine Partei wählen, die keine Juristen aufstellt und aufnimmt.
Ich bin auch enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, den Inflationsausgleich zeitgleich auszuzahlen.
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Musste wegen einem anderen Sachverhalt Untätigkeitsklage vor einem VG einreichen.
Die Kostenrechnung kam relativ schnell. Ist aber auch ein kleinerer Streitwert, aber seit über 2 Jahren nichts passiert.
Nach meiner Kenntnis fallen die Kosten aber letztendlich dem Beklagten zur Last. Wenn die Besoldungsgeber für jeden Beamten 483 Euro verlieren, dann kommt da schon ein Druck zusammen.
Letztendlich verlieren die aber auch nichts, da diese es quasi an sich selber zahlen, die Gerichte haben dann halt mehr Einnahmen.
Ist eher was für die Mutigen und die wirklich das Geld benötigen und gute Erfolgsaussichten haben. Kann für den ein oder anderen ganz interessant sein.
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Da eine Vereinsgründung wohl genauso schwierig ist, wie eine Parteigründung, schlage ich hiermit die Gründung einer Partei vor. Dies hat den Vorteil, dass wir auch an der staatlichen Parteienfinanzierung partizipieren können. Sie könnte Partei des öffentlichen Dienstes und der Demokratie (PÖDD) heißen. Ich hatte diese Idee schon einmal vor 20 Jahren und habe noch einige Dokumente abgespeichert. Ich habe festgestellt, es hat sich in den 20 Jahren nichts, aber auch gar nichts verbessert, eher noch weiter verschlechtert. Damals wurde die Parteigründung nicht vollzogen, ich hoffe, dass es diesmal geschafft wird. Es ist wichtig und es braucht Mut sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam zu agieren. Wir haben die Chance etwas zu erreichen. Wer möchte gerne Parlamentarier im Europaparlament werden?
Ich bin gerade dabei einen Entwurf des Parteiprogramms schreiben. Hier der erste Teil, Fortsetzung folgt in den nächsten Tagen:
Partei des öffentlichen Dienstes
Grundsatzprogramm
(Entwurf)
I. Die Partei des öffentlichen Dienstes
1. Wer wir sind
Die Partei des öffentlichen Dienstes ist eine Interessenpartei. Sie vertritt vorrangig die Interessen der Arbeiter, Angestellten, Beamten und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, seiner Rentner und Pensionäre, sowie die der Soldaten und Richter in Deutschland. Ihr Ziel ist es auch, einen sozialen und wirtschaftlichen Ausgleich innerhalb der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der Situation der öffentlich Bediensteten zu schaffen.
2. Warum wir notwendig sind
Der wohl bedeutendste Verfassungsrechtler Deutschlands, Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis, geht in einem Gutachten aus dem Jahr 2022 von länderübergreifenden Absprachen aller Parteien zum vorsätzlichen Verfassungsbruch bei der Beamtenbesoldung aus. Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend abgesprochenen Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung in § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Prof. Dr. Dr. Battis hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben.
Für alle Arbeiter, Angestellten, Beamten und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes, Rentner und Pensionäre, sowie Soldaten und Richter in Deutschland ist es unerträglich von Politikern und Parteien regiert zu werden, welche das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht vorsätzlich missachten, gleichzeitig aber strenge Regeln aufstellen, dass diese Beschäftigten ihrerseits die deutsche Rechtsordnung befolgen sollen. Da alle Regierungsparteien auf Bundes- und Länderebene in diesen abgesprochenen Verfassungsbruch involviert sind, sehen wir es als unsere Pflicht an, mitzuregieren und dafür zu sorgen, dass die Rechtsordnung in Deutschland wieder eingehalten wird. Holen wir uns das Grundgesetz zurück!
Die Politik der momentan regierenden Parteien zielt darauf ab, den öffentlichen Dienst zu zersplittern, sowohl regional, als auch in die einzelnen Arbeitnehmergruppen, um damit den Widerstand des öffentlichen Dienstes gegen weitere Einkommenskürzungen, Arbeitszeitverlängerungen und sonstige Verschlechterungen zu schwächen. Insbesondere in Zeiten von hoher Inflation ist das nicht weiter hinnehmbar.
In Zeiten revolutionärer sozialer Umverteilungen braucht der öffentliche Dienst mehr Mitspracherecht. Dies zu verwirklichen kann nur durch parlamentarische Vertretung gelingen, da in den Parlamenten die Entscheidungen für den öffentlichen Dienst getroffen werden. Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes erbringen seit 20 Jahren Sonderopfer in Form von Einkommensverzicht, Arbeitszeitverlängerung und sonstigen Verschlechterungen ihrer Arbeits- und Dienstverhältnisse.
Schon in den Jahren 2002 und 2003 haben die regierenden Parteien diese Vorgehensweise weiter verschärft. Das Vertrauen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in die regierenden Parteien ist erschüttert. Das – auch von der Rechtsprechung geforderte – besondere partnerschaftliche Arbeits- und Dienstverhältnis existiert nicht mehr. Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist in Gefahr.
Zahlreiche Politiker der regierenden Parteien äußern sich fortlaufend abwertend und abfällig über die Leistungen der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und schädigten dadurch nachhaltig deren Ruf und Ansehen. Die Organisationen, die den öffentlichen Dienst vertreten, sind sich untereinander nicht einig und oft parteipolitisch beeinflusst, weshalb sie unmotiviert, kraft- und machtlos wirken.
Deshalb ist eine Partei notwendig, die alle Arbeitnehmergruppen des öffentlichen Dienstes gleichermaßen vertritt. Wir machen uns stark für gerechte, sozial verträgliche Reformen unter Berücksichtigung bereits geleisteter Beiträge. Wir sehen es auch als unsere Aufgabe an, das Ansehen der öffentlich Bediensteten in der Gesellschaft wieder herzustellen und offensiv über die tatsächliche Situation der Bediensteten aufzuklären, um damit verbreiteten Vorurteilen entgegenzuwirken.
3. Grundsätze
Die Partei des öffentlichen Dienstes ist eine Arbeitnehmerpartei und vertritt deshalb soziale, gewerkschaftsnahe Ansichten. Gerechtigkeit und Solidarität sind unsere Leitmotive. Die Politik hat die Aufgabe zwischen Starken und Schwachen ausgleichend zu wirken. Neoliberalismus und ungebremster Kapitalismus schaden dem Staat und seinen Menschen und führen zu Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut. Die soziale Marktwirtschaft hat Deutschland zu einem lange anhaltenden Wohlstand verholfen und muss beibehalten werden. Aktionismus und blinder Reformeifer können nicht die Antworten auf die Fragen unserer Zeit sein.
4. Grundordnung
Selbstverständlich stehen wir zur Demokratie, zu der bestehenden Rechtsordnung und zur Gewaltenteilung, zur Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
5. Gleichberechtigung
Frauen und Männer sind in allen Bereichen gleichberechtigt. Die bisher erzielten Erfolge auf dem Weg zu einer umfassenden Geschlechtergerechtigkeit müssen gesichert und weiter ausgebaut werden, um noch bestehende Benachteiligungen wirksam zu beseitigen.
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Wer möchte gerne Parlamentarier im Europaparlament werden?
lotsch möchte gerne das Verfahren über die Sperrklausel bei der Europawahl vor dem BVerfG in die Überholspur (vor der "angekündigten" Entscheidung) setzen?
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@lotsch
Ich finde es für den Anfang ganz interessant !
Nur der Satz „Holen wir uns das Grundgesetz zurück“ ist mir zu aufreißerisch alla Aiwanger.
Ich würde das etwas entschärfen… z.B.
„Es war sicherlich nicht der Gedanke der Mütter und Väters des Grundgesetzes, dass Gesetzgeber und Exekutive des Bundes und der Länder die Verfassung und deren Werte in einem bestimmten Bereich vorsätzlich über mehrere Jahre missachten.“
so als kleiner Einwurf von mir ;)
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Vielen Dank andreb für deinen Einwand und deinen konkreten Verbesserungsvorschlag. Solche Diskussionen sind wünschenswert. Mir ist schon bewusst, dass dieser Satz reißerisch ist. Ich dachte mir, Politik muss ein wenig reißerisch sein, aber vielleicht ist der Satz wirklich übertrieben und unseriös. Ich werde deinen Vorschlag auf jeden Fall unter Einwände Grundsatzprogramm speichern und irgendwie zur Diskussion stellen. Wie das organisatorisch geschehen wird weiß ich noch nicht.
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Es geht weiter mit dem Grundsatzprogramm, mit der Bitte um Beteiligung:
II. Aufgaben
1. Deutschland
Die neuen Bundesländer sind wirtschaftlich sowie in sozialer und ökologischer Hinsicht weiterhin nachhaltig zu unterstützen. Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung der inneren Einheit Deutschlands zu legen. Die Lebensverhältnisse innerhalb Deutschlands sind anzugleichen.
2. Europa
Ziel ist es, die europäische Integration mit Augenmaß voranzubringen, die Freiheit in ganz Europa dauerhaft zu sichern und die jungen Demokratien zu stärken. Deutschland darf dabei finanziell und strukturell nicht überfordert werden. Kulturelle Vielfalt und politische Einheit schließen sich nicht aus.
3. Welt
Die Globalisierung politischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Zusammenhänge verbindet die Menschen über Grenzen und Kontinente hinweg. Aus dieser Entwicklung erwachsen neue Herausforderungen, Chancen und Risiken.
Daher gilt es, die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu sichern und auszubauen. Dabei darf die soziale Sicherheit niemals aus den Augen verloren werden. Wichtigste Aufgabe ist es, für den Frieden in der Welt einzutreten.
III. Gesellschaft
1. Ehe und Familie
Die Familie ist die Keimzelle unserer Gesellschaft. Sie vermittelt den Menschen Geborgenheit und Zuwendung. Dies schafft die Grundlage für Solidarität und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Familienarbeit ist daher finanziell um-fassend zu unterstützen, ihre Anerkennung in der Gesellschaft zu fördern. Ehe und Familie sollen als Leitbild der Gemeinschaft von Frau und Mann und als dauerhafte Form gemeinsamer Verantwortung für die Erziehung von Kindern besonders geschützt werden. Wir respektieren nichteheliche und gleichgeschlechtliche Partnerschaften gleichsam.
2. Kinderfreundliche Gesellschaft
Die Erziehung und Betreuung von Kindern ist für den Fortbestand unserer Gemeinschaft ein unersetzlicher Beitrag, dessen Bedeutung für das Gemeinwohl nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Das Problem der sinkenden Geburtenraten in Deutschland darf nicht länger ignoriert werden, da andernfalls eine demographische Katastrophe unausweichlich ist.
Um den Fortbestand unseres Gemeinwesens zu sichern ist es daher unabdingbar, die Entwicklung zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft zu forcieren. Kinder sollen als Bereicherung verstanden werden. Sie sollen unbeschwert aufwachsen können. Familien mit Kindern brauchen zur Bewältigung ihrer Aufgaben und angesichts vielfältiger Anforderungen Entlastung und Unterstützung.
Wir streben ein, der Progression unterworfenes, Kindergeld an: Einkommens-schwächere Familien sollen mehr Kindergeld erhalten, als einkommensstarke Familien. Das Kindergeld muss insgesamt deutlich angehoben werden. Zum Ausgleich wird die steuerliche Berücksichtigung gestrichen, da dadurch bisher einkommensstarke Familien einen größeren Vorteil hatten. Die Entscheidung für Kinder darf nicht länger ein Armutsrisiko darstellen.
Entsprechende Umschichtungen zugunsten von Familien müssen auch im Sozialversicherungsrecht und bei der Besoldung, Versorgung und der Beihilfe von Beamten stärker Eingang finden.
Nichteheliche Partnerschaften, in denen Kinder gemeinsam erzogen werden, sollen steuerlich grundsätzlich ehelichen Familien gleichgestellt werden.
Die Erziehung und Entwicklung von Kindern zu fördern und zu erleichtern, muss auch Aufgabe des Staates sein. In westlichen Staaten, in denen diese Leistungen stark privatisiert wurden, können sich einkommensschwache Familien solche Einrichtungen nicht mehr leisten, bzw. haben die Einrichtungen starke qualitative Unterschiede. Für Kinder ist es wichtig, unabhängig von Leistungen, Erfolg und sozialem Status angenommen zu sein.
Schwangere in Not- und Konfliktlagen brauchen unsere vollste Unterstützung. Der Staat muss auch für Kleinstkinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot flächendeckend bereitstellen.
Eltern sollen zur Teilnahme an Erziehungskursen verpflichtet werden.
Die Erziehungsfähigkeit der Familien ist zu stärken, um Kindesmisshandlung entgegen zu wirken. Gewalt gegen Kinder, Missbrauch oder Vernachlässigung dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Entsprechende Beratungsangebote für Eltern, Kinder und Jugendliche sind auszubauen. Auch Frauenhäuser und ähnliche Hilfsangebote müssen überall zur Verfügung stehen.
3. Jugend
Die Jugend ist die Zukunft unserer Gesellschaft. Jugendpolitik ist Politik für die Zukunft. Neben offenen, mobilen, vereinsmäßigen Einrichtungen sind staatliche Einrichtungen wichtig, um den Jugendlichen Wertevorstellungen, Ideen und Vorbilder zu vermitteln. Internationaler Jugendaustausch als wesentlicher Beitrag zur Völkerverständigung ist zu fördern.
Gewaltbereitschaft und Radikalismus muss massiv entgegen gewirkt werden, indem die Ursachen erforscht und bekämpft werden.
4. Senioren
Wir treten für eine Politik der Partnerschaft der Generationen ein. Die Lebensleistung von Seniorinnen und Senioren ist auch unter Reformdruck zu berück-sichtigen. Altersbezogene Diskriminierungen und Beschränkungen sind abzubauen. Der Staat hat die Rahmenbedingungen zu schaffen, dass ältere Menschen selbstverantwortlich leben und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Pflegeberufe müssen gesellschaftlich stärker anerkannt werden. Wir sind für eine Politik, die insbesondere auch Pflegeleistungen der Angehörigen unterstützt und für die Absicherung des Pflegefalles umfassende Vorsorge trifft. Wir sind für eine verschärfte staatliche Aufsicht über das Heimwesen, um Vernachlässigungen und Misshandlungen in Heimen zu sanktionieren bzw. zu vermeiden.
5. Bildung
Grundlage unsere Bildungspolitik sind das Prinzip der Chancengleichheit und das humane Leistungsprinzip. Alle Bildungsmöglichkeiten müssen unentgeltlich für jeden, unabhängig seiner sozialen Herkunft, bereitstehen. Strukturelle Barrieren für sozial Schwächere sind zu beseitigen.
Das Leistungsprinzip verlangt, dass die Leistungsfähigkeit des einzelnen gefordert und gefördert wird. Leistung ist das sozial gerechteste Aufstiegs- und Differenzierungskriterium in einer demokratischen Gesellschaft. Forschung, Wissenschaft und internationale Vergleiche haben gezeigt, dass ein zu frühes Leistungsauswahlverfahren und eine zu frühe Trennung in weiterführende Schulen schädlich sind. Wir treten dafür ein, alle Schüler bis einschließlich zur 7. Jahrgangsstufe gemeinsam zu unterrichten. Erst danach soll eine Trennung in weiterführende Schulen erfolgen. Das vorletzte und letzte Kindergartenjahr soll für alle Kinder verpflichtend eingeführt werden.
Ganztagsschulen sind flächendeckend einzuführen. Durch mehr Lehrpersonal soll intensiver auf die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler eingegangen werden. Die Eltern sollen vom Lehrpersonal ständig über die Lehrtätigkeit und den Wissensstand ihrer Kinder informiert werden. Behinderte Schülerinnen und Schüler sollen möglichst in Regelschulen unterrichtet werden. Fremdsprachige Kinder sollen frühzeitig sprachlich gefördert werden. Die Hochschulbildung ist staatlich stärker zu fördern, um internationalen Vergleichen standzuhalten. Die Hochschulbildung stellt einen Wert dar, der vom allgemeinen Staatswesen finanziert wurde und diesem auch zu gute kommen soll. Deshalb sollten bei einer Arbeitsaufnahme im Ausland innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Hochschulstudiums die entstandenen Kosten an das Staatswesen zurückbezahlt werden.
6. Kirchen
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten wichtige Beiträge zur Wertorientierung der Gesellschaft. Sie erbringen in sozialen sowie in erzieherischen Bereichen vielfältige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ihr Recht auf autonome Verwaltung ist zu erhalten. Das System der Kirchensteuer soll beibehalten werden.
Unter uns leben viele Menschen mit verschiedener Religionszugehörigkeit. Un-sere freiheitliche Rechtsordnung garantiert das unveräußerliche Recht auf freie Religionsausübung. Alle Religionsgemeinschaften haben die Verfassung und die Rechtsordnung zu beachten. Zuwiderlaufende Bestrebungen müssen unterbunden werden. Wir achten ihre religiöse Überzeugung ebenso wie die Freiheit, keiner Religion anzugehören.
Die jüdischen Gemeinden sind als Teil unserer Kultur und als unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft fest in unserem Gemeinwesen verankert..
7. Medien
Freiheit und Vielfalt der Medien sind eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung einer öffentlichen Meinung. Im Rahmen der Pressefreiheit tragen die Medien zur Kontrolle staatlicher Macht bei. Die Medien sind faktisch selbst ein politischer Faktor (4. Gewalt im Staat). Dieser Einfluss setzt verantwortungsbewusstes Handeln voraus. Die Vorteilsannahme sollte – ähnlich wie im öffentlichen Dienst – gesetzlich unterbunden werden, um diese Ziele nicht zu gefährden.
8. Freizeit und Sport
Freizeit und Sport dürfen nicht nur ein Feld wirtschaftlicher Betätigung sein. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in ihren vielfältigen Erscheinungsformen ist als wertvoller Beitrag zur Persönlichkeitsbildung, Integration und Gesundheitsförderung in unserem Gemeinwesen zu unterstützen. Sportförderung auf allen Ebenen bleibt Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand. Es ist aber verstärkt darauf zu achten, dass der Profisport keine verdeckten Förderungen der öffentlichen Hand erhält.
9. Kunst
Die Freiheit der Kunst ist zu gewährleisten. Die Erhaltung kultureller Vielfalt und eines breiten Kulturangebotes bedarf der staatlichen Förderung.
10. Soziale und wirtschaftliche Ordnung
Wir treten für die Prinzipien der ökologischen und sozialen Marktwirtschaft ein. Wir sprechen uns klar gegen sozialistische Planwirtschaft sowie gegen unkontrollierte Formen neoliberaler Prägung aus.
Der Staat muss die Rahmenbedingungen setzen, um die Kräfte der Selbstregulierung in der Wirtschaft zu stärken. Gleichzeitig muss er alle am Wirtschaftsleben Beteiligten auf die Beachtung der sozialen und ökologischen Erfordernisse verpflichten. Der Staat soll seine Möglichkeiten ausnutzen, steuernd auf die Bedürfnisse seiner Bevölkerung einzugehen. Die soziale Partnerschaft bildet die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und langfristige Stabilität. Es ist auch im Interesse der Wirtschaft, den sozialen Frieden zu sichern. In der Vergangenheit ist dies lange Zeit in vorbildlicher Weise gelungen, was sich auf die Wirtschaftsleistung und die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland äußerst positiv ausgewirkt hat. Die nun begonnene beispiellose Umverteilung von unten nach oben gefährdet den sozialen Frieden, die Stabilität und letztendlich auch die Zukunft unseres Wirtschaftssystems. Wir treten für einen raschen, aber sozial verträglichen Subventionsabbau ein.
Eine weitere Schuldenpolitik kann nicht toleriert werden. Ein rascher Schuldenabbau ist dringend notwendig, um späteren Generationen einen Handlungsspielraum zu erhalten. Hierzu nehmen wir auch eine Erhöhung von Steuern in Kauf. Insbesondere Großkonzerne sind lange Jahre in unverantwortlicher Weise von Steuerleistungen entlastet worden.
Wir sind für eine Vereinfachung des gesamten Steuersystems auf der Grundlage von mehr sozialer Gerechtigkeit. Das Kindergeld soll einkommensabhängig abgestuft werden. Steuern sind von allen deutschen Staatsbürgern zu erheben, egal wo sie auf der Welt ihren Wohnsitz gewählt haben. Kapitalerträge aller deutscher Staatsbürger, egal wo auf der Welt ihr Kapital angelegt ist, sind an die deutsche Finanzverwaltung zu melden und werden versteuert. Schwarzgeldbestände sind aktiv zu ermitteln. Der Einsatz an Personal und Sachmitteln wird durch nachträgliche Versteuerung deutlich übertroffen.
Illegale Beschäftigung und der Missbrauch von Sozialleistungen müssen stärker bekämpft werden. Der Korruption ist durch eine Verschärfung der Gesetze und strengere Überwachung entgegenzuwirken.
Die Tarifautonomie ist weiterhin zu gewährleisten und darf nicht aufgeweicht werden. Funktionsfähige Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind dafür Voraussetzung. Die Ziele Vollbeschäftigung, Geldwertstabilität und Wachstum müssen stets das Leitmotiv bilden.
Ein grundlegendes Element unserer sozialen Ordnung ist ferner ein wirksamer Arbeitnehmerschutz nach sozialen Gesichtspunkten. Eine Aufweichung des Kündigungsschutzes lehnen wir ab, da dadurch die Schwachen benachteiligt werden und eine „hire-and-fire“-Mentalität nach amerikanischem Vorbild entstehen würde. Weiter sind wir für die Mitbestimmung und die Vermögensbeteiligung der Arbeitnehmer.
11. Äußere Sicherheit
Die Bundeswehr steht für Frieden und Freiheit. Dieser Einsatz unserer Soldaten, die dabei nicht selten Gesundheit und Freiheit riskieren, verdient höchsten öffentlichen Respekt. Der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine macht deutlich, wie wichtig die NATO als Verteidigungsbündnis für die Sicherheit ihrer Mitgliedsstaaten ist. Wir wollen den Soldatenberuf attraktiver machen und die Bundeswehr als attraktiven Arbeitgeber weiter stärken. Dort, wo es notwendig ist, müssen die gesetzlichen Vorgaben zügig nachgebessert und umgesetzt werden.
12. Strukturpolitik
Das Interesse der Menschen ist bei der Strukturpolitik in den Vordergrund zu stellen. Für die öffentliche Daseinsfürsorge ist der Staat zuständig. Das bedeutet, dass die Gesellschaft zentrale, für die Allgemeinheit unentbehrliche Wirtschaftsbereiche einer wirksamen Steuerung unterwirft. Damit soll sichergestellt werden, dass der Nutzen möglichst allen Bürgern zu jeder Zeit gewährleistet wird. Zu hohe Preise, eine gefährliche Verknappung des Angebots oder eben auch die technische Verwahrlosung der Infrastruktur lassen sich nur mit staatlichen Mitteln vermeiden.
Weitere Privatisierungen lehnen wir ab. Die Ideologie vom puren Funktionieren der Marktgesetze, gepaart mit der politischen Unfähigkeit, die Privatisierung zu lenken, läuft dem allgemeinen Interesse an einer gesicherten Versorgung mit zentralen Gütern zuwider. Das gilt für Elektrizität ebenso wie für sauberes Trinkwasser, Kanalentwässerung, Müllbeseitigung, Krankenversorgung, öffentliche Straßen und Bildungseinrichtungen. Ein Ausverkauf dieser Bereiche muss verhindert werden.
13. Verkehr
Der Individualverkehr muss umweltfreundlicher gestaltet werden. Besonders umweltverträgliche Verkehrsträger wie die Bahn, die Binnenschifffahrt und der öffentlichen Personennahverkehr sind auszubauen, um eine stärkere Beteiligung am wachsenden Verkehrsaufkommen zu erreichen.
Die Privatisierung der Verkehrsinfrastruktur halten wir für den falschen Weg, da sich durch die Erhebung von Nutzungsentgelten die Kosten für den einzelnen erhöhen würden. Vorhandene Verkehrssysteme müssen besser vernetzt werden und durch intelligente Verkehrssteuerung besser genutzt werden. Diese Maßnahmen dienen auch dazu, Verkehr zu vermeiden.
14. Landwirtschaft
Gesunde, hochwertige und bezahlbare Nahrungsmittel unter Beachtung ökologischer Aspekte zu erzeugen, ist ureigenste Aufgabe der Landwirtschaft. Neue Chancen und Märkte können für die Landwirtschaft bei nachwachsenden Rohstoffen, Freizeitangeboten, Direktvermarktungen oder anderen Marktnischen eröffnet werden.
Der Land- und Forstwirtschaft obliegt ferner die Pflege und Erhaltung unserer Kulturlandschaft. Der Mehraufwand ökologischen Wirtschaftens muss angemessen honoriert werden. Dem Tierschutz ist auch in der Landwirtschaft ein höherer Stellenwert einzuräumen.
Der Agrarmarkt muss behutsam geöffnet werden, um einen Subventionsabbau zu ermöglichen.
15. Arbeitsmarkt
Um den Arbeitskräftemangel zu verringern sind wir auf Migration von geeigneten Personen aus dem Ausland angewiesen. Pauschale Steuersenkungen, die zu Mitnahmeeffekten genutzt wurden, sind rückgängig zu machen. Uneffektive Subventionen von Arbeitsplätzen sind zu vermeiden. Flächentarifverträge und der bestehende Arbeitsschutz sind beizubehalten.
Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind als essentieller Bestandteil unserer sozialen Marktwirtschaft zu bewahren. Die in Deutschland bewährte Mitbestimmung soll auf den öffentlichen Dienst ausgeweitet werden und in der Europäischen Union beibehalten werden. Wir wollen mehr Flexibilität bei der Bestimmung der Tages-, Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeit ermöglichen.
Eine Verlängerung der Arbeitszeit lehnen wir ab. Schwarzarbeit ist unsozial und daher vom Staat stärker zu bekämpfen.
16. Soziale Sicherungssysteme
Wir treten für die Erhaltung des paritätischen Systems der Sozialversicherung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein, um den sozialen Frieden zu sichern. Beiden Gruppen sollen noch mehr Mitbestimmungsrechte für strukturelle Änderungen im System zugestanden werden. Lasten aufgrund der demographischen Entwicklung sind auf alle Bevölkerungsgruppen entsprechend ihrer Leistungskraft zu verteilen. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind anzuheben bzw. aufzuheben.
17. Innere Sicherheit
Die innere Sicherheit ist eine Grundlage unseres Rechtsstaates und Voraussetzung für die Erhaltung der Freiheit. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger ist eine wesentliche Aufgabe staatlichen Handelns. Alle rechtsstaatlichen Mittel sind zur Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt heranzuziehen. Das Recht ist wirksam durchzusetzen und für alle gleichermaßen verbindlich.
Polizei und Justiz müssen hinreichend ausgestattet sein. Ausbildung, Ausrüstung und Bezahlung der Polizei müssen den gewachsenen Ansprüchen und der Bedrohungssituation jederzeit entsprechen. Die Justiz ist von Routineaufgaben zu entlasten.
Respekt vor der Würde, den Rechten und Werten anderer Menschen, die Achtung unserer Rechtsordnung und der Verzicht auf Gewalt sind als stets Ziele in die Erziehung und Wertevermittlung einzubinden.
18. Klimaschutz
Es ist es wichtig, Ökologie und Ökonomie zu verbinden. Aus der ökologischen Frage darf keine soziale Frage werden. Es muss auf mehr Effizienz beim Klimaschutz geachtet werden. Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, müssen die Ziele des Klimaschutzes ständig mit anderen Zielen des Grundgesetzes abgewogen werden. Der Klimaschutz muss für die Bürger bezahlbar sein und soll hauptsächlich durch Anreize und nicht durch Verbote erreicht werden.
19. Migration
Die Migration nach Deutschland muss gesteuert werden, ungesteuerte Migration ist zu verhindern. Die Gefahren der Migration sind zu beachten und zu bekämpfen. Die Migration darf Deutschland nicht überfordern. Hauptziel der geordneten Migration muss es sein, das katastrophale Sterben im Mittelmeer zu beenden. Hierzu sind europaweite Konzepte unter Berücksichtigung der Migrationsforschung zu entwickeln und zügig umzusetzen. Deutschland ist auf Arbeitsmigration angewiesen und soll diese fördern. Jegliche Form von Rassismus, insbesondere von Seiten des Staates und von Institutionen, ist aktiv zu bekämpfen.
20. Energie
Deutschland hat die höchsten Energiepreise weltweit und den zweithöchsten CO2-Ausstoss europaweit. Die Energiepreise sind durch Ausweitung des Angebots zu senken und nicht durch Subventionen. Hierbei ist auch auf den Einsatz von Atomkraftwerken zu setzen. Die Erforschung von Atomkraft ist zu unterstützen. Ebenfalls ist Fracking in Deutschland zu prüfen. Erneuerbare Energien sind weiterhin vorrangig zu fördern.
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Zitate:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten wichtige Beiträge zur Wertorientierung der Gesellschaft. Sie erbringen in sozialen sowie in erzieherischen Bereichen vielfältige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ihr Recht auf autonome Verwaltung ist zu erhalten. Das System der Kirchensteuer soll beibehalten werden.
Hierbei ist auch auf den Einsatz von Atomkraftwerken zu setzen. Die Erforschung von Atomkraft ist zu unterstützen. Ebenfalls ist Fracking in Deutschland zu prüfen.
Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus!
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Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus!
Der gemeine Wähler ist schon bei solchen Sätzen raus: "Deutschland hat (den öffentlichen Dienst) zu einem lange anhaltenden Wohlstand verholfen und der muss beibehalten werden."
Und in einem deutschen abstrakten Beamten-Grundsatzprogramm, haben Ansichten eines einzelnem Prof. auch keinen langjährigen Ehrenplatz verdient. Seine Ansicht lautet ja die aktuelle leistungsferne, quasi dienstunfähige Beamtenschaft zukünftig im Gleichschritt zur angemessenen Besoldung mit entsprechend tüchtigen, fleißigen, fortschrittlichen, flexiblen, intelligenten Beamten zu ersetzen...
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Ich dachte dieser Thread wäre aufgemacht worden, weil labern allein uns nicht weiterbringt.
Jetzt werden hier fiktive Parteiprogramme entwickelt. Etwas weniger zielführendes als die Gründung einer Partei zur Verfolgung eines Anliegens, das im Grundsatz schon höchstrichterlich entschieden ist, kann ich mir nicht vorstellen.
Wir müssen auch nicht alle in allen politischen Fragen übereinstimmen. Mir ist dein Programm jedenfalls zu konservativ. :P
Was sämtlichen aktuell im Bundestag vertretenen Parteien gemein ist, ist das Fehlen einer positiven Erzählung. Beispielsweise hätte es auch ohne Klimawandel immer genug Gründe gegeben, sich von Öl loszusagen (saubere Luft in den Städten, keine Erpressbarkeit auf der politischen Weltbühne). Aber solange der Mensch nichts hat "wofür es sich zu kämpfen lohnt" interessiert natürlich nur billig billig billig.
Vielleicht fing das mit der Verunglimpfung der "Vision" durch Helmut Schmidt an, keine Ahnung...
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Ich finde es interessant und spannend wie schwierig es ist, sich bei verschiedenen politischen Themen auf etwas zu einigen. Bisher sind das auch nur meine eigenen Vorstellungen. Wer Lust hat, kann seine Vorstellungen schreiben wie Andreb, ich speicher diese in Word ab, und irgendwann werden diese in einem Gremium diskutiert und beschlossen. Alles demokratisch.
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Zitate:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten wichtige Beiträge zur Wertorientierung der Gesellschaft. Sie erbringen in sozialen sowie in erzieherischen Bereichen vielfältige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ihr Recht auf autonome Verwaltung ist zu erhalten. Das System der Kirchensteuer soll beibehalten werden.
Hierbei ist auch auf den Einsatz von Atomkraftwerken zu setzen. Die Erforschung von Atomkraft ist zu unterstützen. Ebenfalls ist Fracking in Deutschland zu prüfen.
Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus!
"Es dürfe nicht passieren, dass „Minister, Staatssekretäre und Pensionäre 3000 Euro Inflationsprämie kassieren, aber Rentner real weiter Kaufkraft verlieren.“
Deutschland brauche ein deutlich höheres Rentenniveau, mahnte Bartsch in dem Interview. „Dies kann finanziert werden durch eine große Rentenreform hin zu einer ‚Rentenkasse für alle‘ - eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen: auch Beamte, Selbstständige und vor allem Abgeordnete und Minister.“
Dann geh doch zu den Linken.
Willkommen im Land der Verteilungskämpfe, und das ist erst der Anfang. Ohne politische Vertretung geht es bergab. Auch Swen Tornatsch hat sinngemäß gesagt, dass die zukünftige Besoldung und Versorgung in der Politik entschieden wird. Wer sich auf das BVerfG verlässt, wird auch in 20 Jahren noch enttäuscht sein, so wie ich bereits vor 20 Jahren enttäuscht war.
Was ich zum o.g. Thema von Bartsch weiß, ist, dass auch die Beamtenversorgung zu 99 % nicht den Vorgaben des GG entspricht und nicht amtsangemessen ist. Das wage ich zu behaupten, obwohl es hierzu vom BVerfG noch keine Rechtsprechung gibt, und auch der angesprochene Inflationsausgleich nur ein Teil der normalen Versorgungserhöhung ist und zudem nicht tabellenwirksam ist.
Man könnte jetzt sagen, bitteschön, das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenbereich wurde von den Seiten der Dienstherrn sowieso aufgekündigt. Man hält sich nicht einmal mehr an die Vorgaben des GG. Wir geben das Berufsbeamtentum nach Schweizer Vorbild auf. Es ist aber festzustellen, dass es in der Schweiz nach dieser Umstellung nicht billiger geworden ist und die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sich verbessert haben. Wir sind gut ausgebildete Fachleute und die muss man gut bezahlen, egal wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist.
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An der Atomkraft und an vielen anderen Baustellen haben sich auch schon die Piraten zerrieben.
Die Liquid Democracy der Piraten war ein Rohrkrepierer. Vielleicht klappt sowas heute mit Blockchain besser.
Apropos Piraten, es wäre übrigens einfacher eine bereits bestehende Partei zu kapern und das Anliegen dort zu verfolgen. Für ein Thema eine Partei zu gründen bedeutet quasi 98% seiner Energie in andere Themen und Arbeiten stecken zu müssen.
Ein Verein oder Gewerkschaft wäre da hilfreicher. Ein Verein darf z.B. auch rechtlich begrenzt rechtliche Hilfestellung für Mitglieder geben, wie die Lohnsteuerhilfevereine, Verein für Betriebsrentner, etc.
Dort könnte man Musterschriftsätze zur Verfügung stellen, Musterklagen und Gutachten finanzieren und veröffentlichen. Färber/Battis/Stuttmann, etc.
Solche Vereine gibt es ja auch schon Berliner Besoldung z.B. nur nicht ganz so effizient bislang.
Andere Strategie zur Erhöhung der Besoldung: Nebentätigkeiten. 8)
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Zitate:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten wichtige Beiträge zur Wertorientierung der Gesellschaft. Sie erbringen in sozialen sowie in erzieherischen Bereichen vielfältige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ihr Recht auf autonome Verwaltung ist zu erhalten. Das System der Kirchensteuer soll beibehalten werden.
Hierbei ist auch auf den Einsatz von Atomkraftwerken zu setzen. Die Erforschung von Atomkraft ist zu unterstützen. Ebenfalls ist Fracking in Deutschland zu prüfen.
Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus!
"Es dürfe nicht passieren, dass „Minister, Staatssekretäre und Pensionäre 3000 Euro Inflationsprämie kassieren, aber Rentner real weiter Kaufkraft verlieren.“
Deutschland brauche ein deutlich höheres Rentenniveau, mahnte Bartsch in dem Interview. „Dies kann finanziert werden durch eine große Rentenreform hin zu einer ‚Rentenkasse für alle‘ - eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen: auch Beamte, Selbstständige und vor allem Abgeordnete und Minister.“
Dann geh doch zu den Linken.
Willkommen im Land der Verteilungskämpfe, und das ist erst der Anfang. Ohne politische Vertretung geht es bergab. Auch Swen Tornatsch hat sinngemäß gesagt, dass die zukünftige Besoldung und Versorgung in der Politik entschieden wird. Wer sich auf das BVerfG verlässt, wird auch in 20 Jahren noch enttäuscht sein, so wie ich bereits vor 20 Jahren enttäuscht war.
Was ich zum o.g. Thema von Bartsch weiß, ist, dass auch die Beamtenversorgung zu 99 % nicht den Vorgaben des GG entspricht und nicht amtsangemessen ist. Das wage ich zu behaupten, obwohl es hierzu vom BVerfG noch keine Rechtsprechung gibt, und auch der angesprochene Inflationsausgleich nur ein Teil der normalen Versorgungserhöhung ist und zudem nicht tabellenwirksam ist.
Man könnte jetzt sagen, bitteschön, das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenbereich wurde von den Seiten der Dienstherrn sowieso aufgekündigt. Man hält sich nicht einmal mehr an die Vorgaben des GG. Wir geben das Berufsbeamtentum nach Schweizer Vorbild auf. Es ist aber festzustellen, dass es in der Schweiz nach dieser Umstellung nicht billiger geworden ist und die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sich verbessert haben. Wir sind gut ausgebildete Fachleute und die muss man gut bezahlen, egal wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist.
Was hat Deine Antwort mit meinen Anmerkungen zu tun?
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Zitate:
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten wichtige Beiträge zur Wertorientierung der Gesellschaft. Sie erbringen in sozialen sowie in erzieherischen Bereichen vielfältige Leistungen für unser Gemeinwesen. Ihr Recht auf autonome Verwaltung ist zu erhalten. Das System der Kirchensteuer soll beibehalten werden.
Hierbei ist auch auf den Einsatz von Atomkraftwerken zu setzen. Die Erforschung von Atomkraft ist zu unterstützen. Ebenfalls ist Fracking in Deutschland zu prüfen.
Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus!
"Es dürfe nicht passieren, dass „Minister, Staatssekretäre und Pensionäre 3000 Euro Inflationsprämie kassieren, aber Rentner real weiter Kaufkraft verlieren.“
Deutschland brauche ein deutlich höheres Rentenniveau, mahnte Bartsch in dem Interview. „Dies kann finanziert werden durch eine große Rentenreform hin zu einer ‚Rentenkasse für alle‘ - eine Versicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen: auch Beamte, Selbstständige und vor allem Abgeordnete und Minister.“
Dann geh doch zu den Linken.
Willkommen im Land der Verteilungskämpfe, und das ist erst der Anfang. Ohne politische Vertretung geht es bergab. Auch Swen Tornatsch hat sinngemäß gesagt, dass die zukünftige Besoldung und Versorgung in der Politik entschieden wird. Wer sich auf das BVerfG verlässt, wird auch in 20 Jahren noch enttäuscht sein, so wie ich bereits vor 20 Jahren enttäuscht war.
Was ich zum o.g. Thema von Bartsch weiß, ist, dass auch die Beamtenversorgung zu 99 % nicht den Vorgaben des GG entspricht und nicht amtsangemessen ist. Das wage ich zu behaupten, obwohl es hierzu vom BVerfG noch keine Rechtsprechung gibt, und auch der angesprochene Inflationsausgleich nur ein Teil der normalen Versorgungserhöhung ist und zudem nicht tabellenwirksam ist.
Man könnte jetzt sagen, bitteschön, das besondere Dienst- und Treueverhältnis im Beamtenbereich wurde von den Seiten der Dienstherrn sowieso aufgekündigt. Man hält sich nicht einmal mehr an die Vorgaben des GG. Wir geben das Berufsbeamtentum nach Schweizer Vorbild auf. Es ist aber festzustellen, dass es in der Schweiz nach dieser Umstellung nicht billiger geworden ist und die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst sich verbessert haben. Wir sind gut ausgebildete Fachleute und die muss man gut bezahlen, egal wie das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist.
Was hat Deine Antwort mit meinen Anmerkungen zu tun?
Deine Antwort war: Spätestes bei diessen Punkten wäre ich raus! (konstruktive Ansichten hast du nicht geäußert)
Dann habe ich geantwortet: Dann gehe doch zu den Linken, und habe ein paar von deren Ansichten genannt.
Jeder muss halt bei Wahlen irgendwo ein Kreuzchen machen, wenn er nicht zu den Nichtwählern zählt und keine Verantwortung übernimmt.
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Ich find die Idee von lotsch gar nicht so verkehrt. Ähnlich wie seinerzeit "Die Partei" könnte man so relativ einfach Aufmerksamkeit erzeugen und etwas Geld für klagen erzielen. Zudem sehe ich ebenfalls durchaus eine gewisse Wählerschaft die gerade bei einer EU-Wahl durchaus gewillt wären ihr Kreuzchen mal woanders zu setzen.
Die Frage nur, ob man wirklich genug Leute findet die hier mitziehen.
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Ich habe gerade ein wenig phantasiert. Wenn es die Partei des öffentlichen Dienstes (PÖD) eines Tages geben würde, wie sollte man dann mit den Altparteien umgehen? Sollte man sagen, mit Verfassungsfeinden und vorsätzlichen Verfassungsbrechern redet man nicht, wir errichten eine Brandmauer zu allen Parteien? ;D
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Die stellen dich schneller in die rechte Ecke, als du bis drei zählen kannst.
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Diesen Leserbrief habe ich heute bezüglich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes an die Süddeutsche und meine Heimatzeitung geschickt. Bin mal gespannt, ob er auch veröffentlicht wird.
Große Worte wurden zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes vom Bundespräsidenten, vielen Politikern und Wissenschaftlern geschwungen. Was wäre, wenn man ihnen erzählen würde, dass sich alle namhaften Parteien in Deutschland, vorsätzlich, in konzertierter Aktion, zum Bruch des Grundgesetzes verabredet haben? Sie würden denjenigen wahrscheinlich für verrückt erklären, als Reichsbürger oder Rechtsextremisten einstufen. Was würden sie aber sagen, wenn das der wohl bedeutendste Verfassungsrechtler in Deutschland, Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis sagt? Er hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgendes festgestellt: „Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben.“
(https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf)
Ich, für mich als kleiner Beamter, frage mich, was ist das Grundgesetz unter diesen Umständen noch wert, was bedeutet es noch, wenn man einen Eid auf das Grundgesetz ablegt, wenn die gleichen Leute, die diesen Eid abnehmen und immer wieder auf die Einhaltung des Grundgesetzes pochen, dieses absichtlich über Jahre hinweg unter Absprachen brechen, und somit das Grundgesetz in sich gefährden.
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Diese Beschwerde habe ich soeben an die EU-Kommission gesendet:
2.1 Welche nationale(n) Maßnahme(n) verstößt/verstoßen Ihres Erachtens gegen das EU-Recht und warum?*
Die Beamten- und Richteralimentation der Bundesrepublik Deutschland und aller Bundesländer ist zu niedrig und verfassungswidrig.
Siehe auch folgendes Verfahren:
Gericht: VG Gießen 5. Kammer
Entscheidungsdatum: 19.05.2023
Aktenzeichen: 5 L 855/23.GI.A
ECLI: ECLI:DE:VGGIESS:2023:0519.5L855.23.GI.A.00
2.2 Um welche EU-Rechtsvorschrift handelt es sich?
Art. 2 EU
Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
2.3 Beschreiben Sie das Problem unter Angabe von Fakten und Gründen für Ihre Beschwerde* (höchstens 2 000 Zeichen):
Insbesondere die Rechtsstaatlichkeit und die Minderheitenrechte wurden verletzt.
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis ist wohl der bedeutendste Verfassungsrechtler Deutschlands. Er hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgendes festgestellt (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf):
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grund-sätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben.
Die Präsidentin des Hamburger Oberverwaltungsgerichts sagte folgendes: "Dass in der Vergangenheit verwaltungsgerichtliche Entscheidungen durch die Exekutive nicht umgesetzt wurden, macht mich nachdenklich. Dies berührt die Grundfesten unseres Rechtsstaates. Es ist wichtig für uns alle, für unser gesellschaftliches Zusammenleben, dass die Regeln des Rechtsstaates von allen Beteiligten befolgt werden." (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article213096684/Hamburger-Gerichtspraesidentin-Gross-Justiz-urteilt-nicht-nach-Stimmungen.html).
Ähnliche Urteile gibt es von sehr vielen Gerichten auf Länderebene und sehr viele Verfahren sind vor dem BVerfG anhängig.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot u.a. mit dem Alimentationsprinzip begründet und das Recht auf eine amtsangemessene Alimentation als eine Art Kompensation für das Streikverbot ins Feld geführt. Bezüglich des Streikverbots ist auch ein Verfahren vor den EGMR anhängig.
Da sämtliche Länderregierungen und die Bundesregierung die Verfassung und das Bundesverfassungsgericht nicht mehr beachten und somit eine Verfassungskrise heraufbeschwören, wende ich mich an die Europäische Kommission und beantrage ein Verfahren gegen die Bundesregierung und alle Länderregierungen einzuleiten. Es kann nicht sein, dass einerseits auf ein Streikverbot gepocht wird und andererseits keine verfassungsmäßige Alimentation gewährt wird.
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Gute Aktionen, lotsch!
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Sehr schick, danke!
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Vielen Dank, lotsch. Der Leserbrief ist sehr schön geschrieben. Ich hatte schonmal versucht, ein öffentlich rechtliches Investigativmagazin auf die Thematik anzuspitzen. Das war leider ohne Reaktion geblieben. ::)
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Lorsch, ich bin gespannt.
Offenbar ist es der nicht verbeamteten Bevölkerung und sogar auch vielen Beamten egal, dass man einerseits von uns Verfassungstreue verlangt aber sich andererseits nicht dran hält,,weil es zu teuer ist und nur eine Minderheit betrifft
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Lorsch, ich bin gespannt.
Offenbar ist es der nicht verbeamteten Bevölkerung und sogar auch vielen Beamten egal, dass man einerseits von uns Verfassungstreue verlangt aber sich andererseits nicht dran hält,,weil es zu teuer ist und nur eine Minderheit betrifft
Sollte der Verfassungsbruch andauern, was leider zu befürchten ist, kann das in meinen Augen nur heißen, dass auf der anderen Seite das Streikverbot faktisch fällt. Denn das sind zwei Seiten der gleichen Münze.
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Sollte der Verfassungsbruch andauern, was leider zu befürchten ist, kann das in meinen Augen nur heißen, dass auf der anderen Seite das Streikverbot faktisch fällt. Denn das sind zwei Seiten der gleichen Münze.
Was soll "faktisch" den heißen? Weil jemand anderes Recht bricht, darfst du auch?
Das Streikverbot für Beamte ist ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums.
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Diese Beschwerde habe ich soeben an die EU-Kommission gesendet:
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Halt uns bitte auf dem Laufenden :) :)
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Man sollte gezielt Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen als Musterkläger bei Gewerkschaften, Interessenvereinigungen oder anderen Berufsverbänden suchen/vorsprechen lassen. Vor allem in der JVA oder im Gerichtswesen sind die Sicherheitsbeamte fast alle vom verletzten Mindestabstandsgebot betroffen.
Das Mindestabstandgebot ist nahezu überall immer noch verletzt. Höhere Besoldungsgruppen können Widersprüche dann wegen laufenden Verfahren tendenziell besser Ruhendstellen.
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Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.
Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf.
Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
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Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.
Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf.
Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Glauben Sie wirklich, dass jemand auf eine solche E-Mail antworten würde? Ich bitte Sie, künftig in der ersten Person Singular zu schreiben. Ich bezweifle, dass Sie die Befugnis haben, im Namen aller Beamten zu sprechen, besonders wenn eine E-Mail wie die gezeigte dabei herauskommt, die unstrukturiert ist und im letzten Teil eine unbegründete Meinungsäußerung oder Hasstirade enthält. Das ist meiner Meinung nach für einen Beamten peinlich.
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Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.
Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf.
Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bei Migration (gerade seit 2015 "wir schaffen das") konnte ich noch zustimmend nicken, aber...
"Kriegsunterstützung" !?!?!?? Eigentlich versuche ich, mich einer gepflegten Wortwahl zu bedienen, aber hier mache ich eine Ausnahme:
Du hast sie wohl nicht mehr alle......
Und dann noch einer der größten Verfassungsfeindinnen schreiben..
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Ich habe gerade einmal folgende E-Mail an Frau Wagenknecht geschrieben:
Sehr geehrte Frau Wagenknecht,
Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis, der wohl führende Verfassungsrechtler Deutschlands, hat in einem Gutachten vom 7. Oktober 2022 folgende Aussage getroffen:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist. Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben."
Wir Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die sich mittlerweile in Internetforen und sozialen Medien über diesen durch alle etablierten Parteien verursachten Verfassungsbruch und die heraufziehende Verfassungskrise austauschen, haben sogar schon die Gründung einer eigenen Partei (PÖD, Partei des öffentlichen Dienstes) erwogen.
Wir sehen, dass die jetzige Regierung durch unverhältnismäßige Konzentration der Ausgaben für Klimaschutz, Migration und Kriegsunterstützung, ihre Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann, was durch das ewige Gezänk der Koalitionsparteien und den oben beschriebenen über Jahre fortgesetzten Verfassungsbruch, ersichtlich ist. Für die Erreichung der parteipolitischen Ziele nehmen die Koalitionsparteien auch die Deindustrialisierung, den sozialen Zerfall der Gesellschaft und die Beschädigung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtes in Kauf.
Gerne würden wir erfahren, wie sich ihre geplante Partei zu den o.g. Aussagen und Meinungen, insbesondere zum öffentlichen Dienst, positionieren wird.
Mit freundlichen Grüßen
Bei Migration (gerade seit 2015 "wir schaffen das") konnte ich noch zustimmend nicken, aber...
"Kriegsunterstützung" !?!?!?? Eigentlich versuche ich, mich einer gepflegten Wortwahl zu bedienen, aber hier mache ich eine Ausnahme:
Du hast sie wohl nicht mehr alle......
Und dann noch einer der größten Verfassungsfeindinnen schreiben..
Also den Verfassungsbruch haben gem. Prof. Dr. Dr. Battis die etablierten Parteien seit Jahren unter Absprachen vollzogen, wie du aus dem Gutachten entnehmen kannst.
Wenn dieser Verfassungsbruch dazu führt, dass meine Besoldung und somit ein eigentumsgleiches Grundrecht eingeschränkt wird und es dadurch über die Jahre zu einem massiven Wohlstandsverlust kommt, muss es auch erlaubt sein, nachzufragen, für was der Wohlstandsverlust durch die Regierung verwendet wird.
Außerdem bin ich auch nicht explizit gegen eine Unterstützung der Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland und habe das auch nicht geschrieben. Ich habe von einer unverhältnismäßigen Konzentration der Ausgaben geschrieben und davon, dass die Regierung zunächst verpflichtet ist, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wozu eben auch eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung gehört. Wenn dann noch etwas übrigbleibt kann die Regierung das nach ihrem Gutdünken verwenden. Oder aber die Regierung macht es so wie das BVerfG beschrieben hat, es erarbeitet ein Konzept und belastet alle Bürger gleichmäßig.
Es ist mir neu, dass Frau Wagenknecht eine Verfassungsfeindin ist. Das wäre ja noch um einiges schlimmer, als ein jahrelang begangener, vorsätzlicher und konzertierter Verfassungsbruch. Was hat sie denn gemacht?
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Also den Verfassungsbruch haben gem. Prof. Dr. Dr. Battis die etablierten Parteien seit Jahren unter Absprachen vollzogen, wie du aus dem Gutachten entnehmen kannst.
Wenn dieser Verfassungsbruch dazu führt, dass meine Besoldung und somit ein eigentumsgleiches Grundrecht eingeschränkt wird und es dadurch über die Jahre zu einem massiven Wohlstandsverlust kommt, muss es auch erlaubt sein, nachzufragen, für was der Wohlstandsverlust durch die Regierung verwendet wird.
Außerdem bin ich auch nicht explizit gegen eine Unterstützung der Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland und habe das auch nicht geschrieben. Ich habe von einer unverhältnismäßigen Konzentration der Ausgaben geschrieben und davon, dass die Regierung zunächst verpflichtet ist, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, wozu eben auch eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung gehört. Wenn dann noch etwas übrigbleibt kann die Regierung das nach ihrem Gutdünken verwenden. Oder aber die Regierung macht es so wie das BVerfG beschrieben hat, es erarbeitet ein Konzept und belastet alle Bürger gleichmäßig.
Es ist mir neu, dass Frau Wagenknecht eine Verfassungsfeindin ist. Das wäre ja noch um einiges schlimmer, als ein jahrelang begangener, vorsätzlicher und konzertierter Verfassungsbruch. Was hat sie denn gemacht?
Ich denke die Art und Weise ist das Problem. Ich kritisiere immer wieder Leute für das typisch deutsche Verhalten, nicht zu hinterfragen, was bei der Grund für die eigenen Probleme ist, und eine Lösung für diese anzustreben oder sie zumindest zu benennen, sondern stattdessen so lange gegen andere Gruppen zu wettern und erst zufrieden zu sein, wenn es nicht einem selbst besser, sondern anderen zumindest genauso schlecht geht. Dass Flüchtlingsströme und Kriegsunterstützung Kostenfaktoren sind steht außer Frage, jedoch sind sie nicht unser eigentliches Problem sondern werden nur als Begründung vorgeschoben. Unser eigentliches Problem ist es, dass es der Politik scheiß egal ist, dass die Besoldung verfassungswidrig ist und die Versuche das zu beheben nur halbherzig und ebenso verfassungswidrig unternommen werden. Das und nur das zu benennen und immer wieder in die Aufmerksamkeit zurück zu holen sollte unser eigentliches Anliegen sein. Es ist nicht unsere Aufgabe die Gründe für das Politikversagen zu benennen zumal die von dir angeführten da auch zu kurz greifen und die Thematik sicher komplexer ist. Die Politik schuldet und eine amtsangemessene Besoldung die verfassungskonform ist. Die gilt es für und einzufordern.
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Ich verstehe was du meinst und es ist tatsächlich eine taktische oder strategische Überlegung, ob man in Zusammenhang mit der unzureichenden Beamtenalimentation einzelne Ausgabenpositionen kritisiert, oder ob man einfach sagt, das ist nicht unsere Aufgabe woher die Haushaltsmittel dafür kommen. Alles hat Vor- und Nachteile, aber in der Gesamtabwägung ist es wahrscheinlich besser einzelne Ausgabenpositionen nicht zu kritisieren. Vielleicht sollte man besser einfach sagen, die verfassungsgemäße Beamtenalimentation ist eine Pflichtaufgabe, welche durch das Grundgesetz und das BVerfG vorgeschrieben ist, und dass die niedrigste Besoldungsgruppe 15 % höher als die Grundsicherung besoldet werden muss, und dies die letzten Jahre regelmäßig unterschritten wurde. Ich denke, dass das bei Leuten, die nicht so sehr in der Materie bewandert sind, besser ankommt.
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....Ukraine bei ihrem Krieg gegen Russland...
...wer führt hier nochmal gegen wen eine "Spezialoperation"???
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Betrifft jetzt nicht die Bundbesbesoldung:
Aber in seinem Artikel Besoldungsrevolution hat Stuttmann empfohlen, den Weg über die weniger belasteten Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichthöfe zu gehen, da die Besoldungsgesetze bis auf den Bund alles Landesgesetze sind.
Bisher scheint es noch absolut niemand gemacht zu haben. Auch keine Verfassungsbeschwerden, etc.
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Betrifft jetzt nicht die Bundbesbesoldung:
Aber in seinem Artikel Besoldungsrevolution hat Stuttmann empfohlen, den Weg über die weniger belasteten Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichthöfe zu gehen, da die Besoldungsgesetze bis auf den Bund alles Landesgesetze sind.
Bisher scheint es noch absolut niemand gemacht zu haben. Auch keine Verfassungsbeschwerden, etc.
Ich verstehe nicht, was das bringen soll? Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Besoldung von 2013 bis 2020 als verfassungswidrig beurteilt und dann an das BVerfG verwiesen und die hessische Regierung fühlt sich an das Urteil nicht gebunden und will das Urteil des BVerfG abwarten (in 5, 10 oder 15 Jahren).
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Dr. Stuttmann hat die Empfehlung mehrfach in seine Artikel geschrieben, schon 2016. Die Logik dahinter ist wohl, dass die Vorgaben des BVerfG klar sind und die Landesverfassungsgerichte schneller entscheiden können.
Als Verwaltungsrichter und Autor in Rechtszeitschriften sollte er dazu ja einige Erfahrung haben.
Dazu muss man sagen:
Oberverwaltungsgerichte heißen in Süddeutschland teilweise anders. Nämlich Verwaltungsgerichtshof. Das ist kein Verfassungsgericht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsgerichtshof_des_Landes_Hessen Dieses Gericht wäre für Hessen das was gemeint ist.
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Wie ich sehe, sind einige bereits aktiv geworden. Es gab auch zahlreiche Ideen und Vorschläge, was man tun könnte. Ich selbst möchte auch einen Beitrag leisten. Allerdings wäre es super, wenn es hier mal eine Zusammenfassung (Handlungsempfehlung) gibt, was jeder einzelne konkret tun kann, welche Voraussetzungen bestehen und ggf. ob Kosten (Höhe?) entstehen.
Also z.B.
1. Widerspruch gegen Besoldungshöhe einreichen (Muster?, an wen gerichtet?, Per Einschreiben oder Email?, etc.)
2. Klage erheben (Wo, wie)
3. Ruhen des Verfahrens beantragen
4. Petition unterschreiben (Link?)
5. Musterbrief senden an...
6. usw.
Für eine Untätigkeitsklage und/oder Verzögerungsrüge, Klage auf Schadensersatz sind sicherlich Vorbedingungen zu erfüllen (auch hier, Muster?, Wie?, An Wen?)
Es muss ja nicht jeder alles machen, aber Kleinigkeiten helfen ja auch.
Und wenn ich etwas habe, dass ich ausdrucken und anderen Kollegen und Kolleginnen in die Hand drücken kann, die nicht dieses Forum lesen, dann wäre die Reichweite noch etwas größer.
Wer könnte sowas hier einstellen?
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Dr. Stuttmann hat die Empfehlung mehrfach in seine Artikel geschrieben, schon 2016. Die Logik dahinter ist wohl, dass die Vorgaben des BVerfG klar sind und die Landesverfassungsgerichte schneller entscheiden können.
Und damit hat er auch absolut Recht. Das Problem mit den LVerfG'en ist jedoch, dass vor diesen nur ein Verstoß gegen die jeweilige Landesverfassung geltend gemacht werden können. Einige Landesverfassungen (z.B. NRW oder SH) verweisen vollumfänglich auf die Grundrechte des Grundgesetzes, wovon nach Rechtsprechung des LVerfG NRW auch Art. 33 Abs. 5 GG umfasst ist. Andere Landesverfassungen (z.B. HH) tuen dies nicht, weil sie regelmäßig älter als das GG sind und oft kein Bedürfnis für eine Ergänzung gesehen wurde.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist sich dieser Möglichkeit grundsätzlich auch bewusst:
"Die Vorlage erfolgt an das Bundesverfassungsgericht, weil eine Vorlage an das Hamburgische Verfassungsgericht gemäß Art. 64 Abs. 2 der Hamburgischen Verfassung nicht in Betracht kommt. Die Hamburgische Verfassung enthält über Art. 59 Hamburgische Verfassung hinaus, der keine Regelung zu dem hier streitgegenständlichen Alimentationsgrundsatz trifft, keine Vorschriften für Berufsbeamte. Die Kammer hat den vorliegenden Rechtsstreit daher anhand des Maßstabes des Art. 33 Abs. 5 GG zu entscheiden.
(VG Hamburg Beschl. v. 29.9.2020 – 20 K 7506/17, BeckRS 2020, 33615 Rn. 23, beck-online)"
Warum z.B. das OVG Schleswig in seinen Vorlagebeschlüssen aus 2021 keine diesbezügliche Prüfung vorgenommen hat, bleibt leider unklar. Eventuell wurde diese Möglichkeit dort einfach nicht erkannt.
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Wie ich sehe, sind einige bereits aktiv geworden. Es gab auch zahlreiche Ideen und Vorschläge, was man tun könnte. Ich selbst möchte auch einen Beitrag leisten. Allerdings wäre es super, wenn es hier mal eine Zusammenfassung (Handlungsempfehlung) gibt, was jeder einzelne konkret tun kann, welche Voraussetzungen bestehen und ggf. ob Kosten (Höhe?) entstehen.
Also z.B.
1. Widerspruch gegen Besoldungshöhe einreichen (Muster?, an wen gerichtet?, Per Einschreiben oder Email?, etc.)
2. Klage erheben (Wo, wie)
3. Ruhen des Verfahrens beantragen
4. Petition unterschreiben (Link?)
5. Musterbrief senden an...
6. usw.
Für eine Untätigkeitsklage und/oder Verzögerungsrüge, Klage auf Schadensersatz sind sicherlich Vorbedingungen zu erfüllen (auch hier, Muster?, Wie?, An Wen?)
Es muss ja nicht jeder alles machen, aber Kleinigkeiten helfen ja auch.
Und wenn ich etwas habe, dass ich ausdrucken und anderen Kollegen und Kolleginnen in die Hand drücken kann, die nicht dieses Forum lesen, dann wäre die Reichweite noch etwas größer.
Wer könnte sowas hier einstellen?
Auf dieser Seite vom tbb erfährt man einiges. https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/ Man muss es aber auf das eigene Bundesland ummünzen. Weiter kann man auf einigen Seiten der Richtervereine und -bünde nachschauen, wenn man Begründungen braucht. Hier im Forum gibt es auch weiterführende und qualifizierte Hinweise, und man kann hoffen, dass zum Jahresende von den Beamtenbünden was kommt. Das ist aber sehr unterschiedlich, z.B. kommt vom Bayer.BB gar keine Unterstützung.
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Warum z.B. das OVG Schleswig in seinen Vorlagebeschlüssen aus 2021 keine diesbezügliche Prüfung vorgenommen hat, bleibt leider unklar. Eventuell wurde diese Möglichkeit dort einfach nicht erkannt.
Guter Hinweis. Wie gesagt wundert es mich, dass bisher noch niemand diesen aufgezeigten Weg gegangen ist.
In Hamburg hatte man es ja immerhin geprüft. Allgemein kann ein Kläger die Vorlage an ein Landesverfassungsgericht anregen.
Noch eine Strategie:
Berlin:
Der Verfassungsgerichtshof kann nach seinem Ermessen eine Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise vor der Erschöpfung des Rechtswegs zulassen, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde (§ 49 Abs. 2 Satz 2 VerfGHG).
Man könnte z.B. in Berlin direkt eine Verfassungsbeschwerde schreiben, z.B. die Jungs von Berliner-Besoldung.de haben da vielleicht Ressourcen. Oder in einem Bundesland mit eklatanten Verstoß gegen das Alimentationsprinzip, z.B. wo fiktives Partnereinkommen angerechnet wird. Evtl. kann eine Gewerkschaft das machen und Battis dafür anheuern. ;D
Auch wenn die Chance gering ist, dass eine direkte Verfassungsbeschwerde, ohne Erschöpfung des Rechtswegs angenommen wird. Jedenfalls sollte man diese Gerichtsbarkeit irgendwie ins Spiel bringen.