Bezüglich Steuern gibt es die Fünftelregelung bei den Nachzahlungen. Hier kann man mit geschickter Planung deutlich weniger Steuern zahlen.
Für die Verzögerung teilweise im Bereich von 10-15 Jahren gibt es keinen Ausgleich. Nur mit Untätigkeitsklage und gerichtlichen Verzögerungsrügen gibt es eventuell Schadenersatz.
§34 EStG ist zwar anzuwenden, aber von der Ersparnis her niemals so hoch, als hätte ich die Nachzahlungen Jahr für Jahr versteuert. Und da kommt eben der Schadenersatz ins Spiel.
Bei §34 EStG gibt es jede Menge Gestaltungsmöglichkeiten. Kommt aber auch die persönlichen Umstände an, eigenes Einkommen, Einkommen der Frau, etc.
Kenne da jemanden der hat eine rückwirkende Erwerbsminderungsrente bekommen und zahlte am Ende auf 20k Einkommen + 80k nach § 34 EStG ganze 2k Steuern. (Hoher GdB, Vorauszahlungen PKV, etc.).
Fast immer ratsam wäre es die PKV für bis zu 3 Jahre im Voraus zu bezahlen. (Manche PKVen lassen nur noch 1 Jahr zu).
Weitere Ideen findet man im Internet, nicht alle eignen sich für jedermann. Sollte man vorher seinem Steuerprogramm simulieren, was sich lohnt und was nicht.
Hier hatte mal jemand versucht einen Steuerschaden einzuklagen:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-30279?hl=trueIst zwar grundsätzlich nicht unmöglich für Beamte, aber Arbeitnehmer haben bei Steuerschäden bessere Karten.
Jedenfalls muss man sich früh entscheiden, ob man optimiert oder auf Schadenersatz spekuliert. Ersteres hat man sicher in der Hand, ansonsten ist man von Gerichten abhängig. Beides geht nicht.
Also ich habe mit Gerichten bisher keine sehr gute Erfahrungen gemacht, besonders wenn es um sehr viele Zahlen geht.... würde daher lieber optmieren. Aber muss jeder selbst entscheiden.