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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Urmel am 14.04.2023 10:42
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Hi zusammen,
habe von Kolleginnen gehört, dass sich der Familienzuschlag I künftig ändern soll.
Demnach gibt es für Ehen nach dem 30.06.2023 keinen Anspruch mehr auf Familienzuschlag I. Alle die vorher noch verheiratet sind erhalten eine Besitzstandswahrung über eine regelmäßige Ausgleichszahlung.
Ist das ein Aprilscherz oder ist da wirklich was dran?
Finde im Netz nicht wirklich Informationen dazu.
Weiß jemand mehr?
LG
Urmel
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Steht tatsächlich so im Referentenentwurf des BMI zur amtsangemessenen Alimentation. Ist also kein Aprilscherz.
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Den Referentenentwurf 2023 findest du hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2
Empfehlung: Widerspruch gegen seine zu niedrige Besoldung einlegen unter Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation. Näheres findest du hier:
Info-Sammlung: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html
Diskussion: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
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Den Referentenentwurf 2023 findest du hier:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/D3/BBVAngG.pdf;jsessionid=B8CF8B7169721D35C86F3563FE1A15BF.1_cid295?__blob=publicationFile&v=2
Empfehlung: Widerspruch gegen seine zu niedrige Besoldung einlegen unter Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation. Näheres findest du hier:
Info-Sammlung: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.0.html
Diskussion: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.0.html
Besten Dank!!
LG
Urmel
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Aber habe ich es richtig verstanden: diejenigen, die schon verheiratet sind, sind nicht betroffen?
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Der Verheiratetenzuschlag soll für ALLE abgeschafft werden.
Für "Bestandsehen" soll es aber eine - ruhegehaltsfähige - Ausgleichszahlung geben. Wirtschaftlich ändert sich also nichts.
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Genau. Diejenigen, die bis zum 30.06.23 den FamZ Stufe 1 bezogen haben, erhalten ab dem 01.07.23 einen Ausgleichszuschlag in selbiger höhe wie der FamZ Stufe 1. Ob der Ausgleichsbetrag zukünftig angepasst wird, z.B. bei Übernahme von Tarifverhandlungsergebnissen, bleibt abzuwarten. Vermutlich aber nicht.
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Das ist ja sehr interessant. Bei den Bundesbeamten wird der Kinderzuschlag ja im Anschluss an das Tarifverhandlungsergebnis neu berechnet. Aber dass der Familienzuschlag wegfallen soll? Wir fallen in Gruppe 2, obwohl wir nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Bin gespannt, inwieweit sich da was ändert...
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Für "Bestandsehen" soll es aber eine - ruhegehaltsfähige - Ausgleichszahlung geben. Wirtschaftlich ändert sich also nichts.
Das stimmt nicht.
Wirtschaftlich ändert sich sehr wohl etwas, denn es wird nie wieder eine Erhöhung geben, bisher wurde der Familienzuschlag mit einer Besoldungserhöhung ebenfalls erhöht.
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Hab doch nochmal eine Frage:
Ist das alles denn bereits beschlossene Sache? Oder kann es sich auch nochmal ändern? Bleibt der Stichtag 30.06.? Muss das ganze nicht noch verabschiedet werden?
Finde es komisch, dass unsere Behörde hierzu noch gar nichts hat verlauten lassen. Scheint mir irgendwie alles sehr klamm heimlich abzulaufen.
Weiß jemand wie es hier hinsichtlich einer Verabschiedung der Gesetzesänderung aktuell steht?
LG
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Hab doch nochmal eine Frage:
Ist das alles denn bereits beschlossene Sache? Oder kann es sich auch nochmal ändern? Bleibt der Stichtag 30.06.? Muss das ganze nicht noch verabschiedet werden?
Finde es komisch, dass unsere Behörde hierzu noch gar nichts hat verlauten lassen. Scheint mir irgendwie alles sehr klamm heimlich abzulaufen.
Weiß jemand wie es hier hinsichtlich einer Verabschiedung der Gesetzesänderung aktuell steht?
LG
Warum soll deine Behörde dazu etwas verlauten lassen, wenn noch nichts beschlossen ist? Und warum soll sie überhaupt was verlauten lassen?
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Es handelt sich bei dem verlinkten Dokument um einen offiziellen Gestzesentwurf des BMi. Der Entwurf ist aber weder vom Bundeskabinett, noch Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Änderung sind also prinzipiell noch möglich.
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Weiß jemand, ob die geplanten Ausgleichszuschläge für die jetzigen Bezieherinnen und Bezieher des FZ1 an das Bestehen einer Ehe geknüpft sind, oder ob auch für alle anderen FZ Stufe 1-Empfänger Ausgleichszuschläge vorgesehen sind? Üblicherweise wird der FZ Stufe 1 zwar auch als "Verheirateten-Zuschlag" bezeichnet, unter bestimmten Umständen wird er aber bisher auch an z.B. an Ledige mit Kind(ern) ausbezahlt, sofern ein Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, "nicht nur vorübergehend in die eigene Wohnung aufgenommen wurde" (§ 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG).
Damit ist es bisher so, dass ledige Beamtinnen und Beamte, die mit ihrem Kind zusammen wohnen, sowohl den FZ Stufe 1 als auch Stufe 2 (und folgende) erhalten. Ist auch diese Beamtengruppe vor einer finanziellen Schlechterstellung auf Grundlage des Referentenentwurfs geschützt?
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Sollte ja ...
Zitat:"(2) Beamte, Richter und Soldaten, die am 30. Juni 2023 einen Familienzuschlag
der Stufe 1 erhalten haben, erhalten einen Ausgleichszuschlag, wenn ihnen der Fami-
lienzuschlag nach dem bis zum 30. Juni 2023 geltenden § 40 zugestanden hat."
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Bekomme mein 1.Kind voraussichtlich Mitte Juli. Lebe mit meiner Partnerin zusammen aber unverheiratet. Welchen Familienzuschlag bekommen wir dann? Danke für euren Input.
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nicht verheiratet, 1 kind = ca. 132 EUR
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Das ist ja sehr interessant. Bei den Bundesbeamten wird der Kinderzuschlag ja im Anschluss an das Tarifverhandlungsergebnis neu berechnet. Aber dass der Familienzuschlag wegfallen soll? Wir fallen in Gruppe 2, obwohl wir nicht verheiratet sind, aber zusammenleben. Bin gespannt, inwieweit sich da was ändert...
d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?
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d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?
Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.
Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.
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Perfekte Erklärung! Thx :)
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Perfekte Erklärung! Thx :)
Wobei du aber "Glück" haben könntest.
Da ich nicht glaube das der Entwurf so bis zum 30.06.2023 durchgehen wird, solltest du eigentlich noch den Familienzuschlag für Verheiratete nach derzeitigen Besoldungsrecht erhalten.
Von der Logik her, sollte dir dann auch die Ausgleichszahlung zustehen, da du dann eigentlich auch Bestandsschutz haben müsstest.
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
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Aktuell ja.
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d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?
Ja, für die ersten beiden Kinder bekommt man je ca. 132€.
Mit Trauschein können nochmal ca. 153€ (FamZ Sufe 1) hinzukommen. Zumindest, wenn man nach aktuellen Planungen bis zum 30.06.23 heiratet. Ab dem 01.07. soll der FamZ Stufe 1 ersatzlos wegfallen. Es soll nur der Bestandsschutz gelten für geschlossene Ehen vor dem 01.07. In dem Fall soll ein Ausgleichszuschlag in Höhe des FamZ Stufe 1 gezahlt werden.
Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.
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d.h. du bekommst 132€ (dachte das ist die Höhe Stufe 1)?
Also wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind und bekommen 285€ (Familien und Kinderzuschlag) - Stand jetzt. Das mit dem Wegfall ist mir auch neu, aber irgendwas scheint ja in der Mache zu sein, auch wenn es schade ist, dass man von der eigenen Behörde nie was erfährt sondern immer erst durch Zufall hier in den Foren.
Nenn mir mal ein Grund, warum dich deine eigene Behörde informieren sollte, wenn es noch nicht fix ist. Warum soll eine Behörde, die überhaupt keinen Einfluß auf sowas hat, die MAs mit Wasserstandsmeldungen versorgen? Mal abgesehen davon, dass die Behörde vermutlich mal genauso viel bzw wenig weiß wie du? Welche Behörden wären denn betroffen, in der Regel doch nur das BMI und mit Abstrichen das BVA als umsetzende Behörde......
Ich denke das Anspruchsdenken ist bei manchen unrealistisch.
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....
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Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?
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Soll ab 1.7.23 dann §40 Pkt.4 (Kind wohnt zB im eigenen Haushalt) auch abgeschafft werden?
Ja, weil es dann schlicht keine Stufe 1 des Familienzuschlages (Verheiratetenzuschlag) in der jetzigen Form mehr gibt.
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vorausgesetzt wie oben schon geschrieben wurde, die Änderung schafft es wirklich zum 1.7. Glaube momentan sind die Kapazitäten eher mit dem Besoldungthema ausgefüllt.
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Ich finde das Thema auch spannend. Besitzstand für denFZ Stufe 1 soll es geben. Ebenso ist in der Sprache dass nur noch diejenigen den kinderbezogenen Anteil im familienzuschlag erhalten die selber das Kindergeld beziehen. Für alle andere soll es weg fallen. Aber schriftlich haben wir hierzu im BVA noch nichts.
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....
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Hallo,
bin lange schon stille Mitleserin. Vielen Dank an die Kollegen, die wirklich wahnsinns gute Informationen teilen.
Nun habe ich zwei Fragen zu diesem Thema.
Ich bin aktuell noch verheiratet. Noch Ehemann Beamter im Ruhestand. Scheidungstermin 21.6.
Kinder vorhanden, leben bei mir, bekomme den FZ. für die Kinder komplett, Verheirateten Zuschlag zur Hälfte.
Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt ja m.A.n. zunächst der FZ Stufe 1, jedoch falle ich wieder rein, durch die Nr.4 und würde ihn ja sogar dann komplett erhalten, der mein EX keinen Unterhalt an mich zahlt.
1. Sehe ich das richtig?
2. Wie ist das nun mit dem Bestandschutz? der zählt ja in meinem Fall nur für die Nr. 4 des §40, da mit der Scheidung die Grundlage nach Nr.1 sowieso entfällt.
Sollte ich aufgrund dessen, auf Beschleunigung drängen (Einlegung Rechtsmittel Verzicht, dann hat die Scheidung sofort Bestandskraft) oder aber ist das egal, da ich ja zunächst § 40 Nr. 1 und 4 und dann nur noch die Nr. 4 erfülle?
Tipps?
&
Vielen Dank
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
So ist es derzeit bei mir. Kann mir aber auch nicht vorstellen, dass der jetzige Entwurf rechtens ist. Wenn man den Familienzuschlag für verheiratete kürzt, müssten eigentlich die Kinderzuschläge deutlich angehoben werden. So ist es nach meinem Kenntnisstand seit Jahren in einigen Bundesländern, weil die Förderung der Ehe nicht mehr zeitgemäß ist.
Ah ja und wer legt fest was Zeitgemäß ist und was nicht? Und eigentlich sollte es doch Grundsätze geben die unabhängig der aktuellen Weltpolitischen Anschauung bestand habe und nicht jedem Trend unterworfen sind!?
Naja bevor der Dienstherr einfach so die Ehe als nicht mehr besonders Schützenswert erachtet und daher auf die tolle Idee kommt Leistungen zu kürzen sollte er selbst erstmal die gesetzlichen Grundlagen neu definieren. Somit bin ich da entspannt solange der §6 GG nicht geändert wird kann er gerne vieles versuchen! Aber spätestens die Richter werden dann wieder was kassieren! Es ist ja mittlerweile modern bei Politikern: einfach mal Schwachsinns Gesetze erlassen und handwerklich korrekt werden diese dann erst durch Richter. Aber was will man von Leuten ohne Ausbildung oder Abschluss erwarten?
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Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird? :o
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Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird? :o
Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.
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Der Referentenentwurf des Besoldungsanpassungsgesetz ist draußen (siehe Tarifverhandlungsseite). Darin steht u.a., dass auch der Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) erhöht wird. Wie verträgt sich das mit dem hier diskutierten anderen Gesetzentwurf, nachdem ddie Stufe 1 zum 01.07.2023 wegfallen soll und nurnoch für bis dato vorhandene Bezieher als Ausgleichszuschlag eingefroren und fortgeführt werden sollte? Ist damit letzteres vom Tisch oder wird hier der Versuch unternommen eine Besoldungsanpassung zu verabschieden, die anschließend durch ein anderes Gesetz wieder gestrichen wird? :o
Das sind 2 verschiedene Prozesse. Da der Entwurf für die amtsangemessene Alimentation nicht in die Pötte kommt, werden dort Zeitangaben in Beträge noch veränderlich sein.
Das „normale“ Besoldungsgesetz wurde wegen des Zeitverzuges extra ungeplant aufgelegt.
Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.
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Das will ich hoffen. Anderenfalls wäre dies, allen öffentlichen Verlautbarungen zuwider, keine angekündigte Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses.
Das sind eh zwei Gesetze. Das Anpassungsgesetz zur Übernahme des Tarifabschlusses und das Angemessenheitsgesetz mit der Abschaffung des FamZ St. 1 zur Gewãhrleistung einer garantiert weiterhin verfassungsfernen Alimentation.
Ich vergaß, in Summe sind natürlich beide Gesetze absolut verfassungsfern. 8)
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Muss nochmal nachfragen: also kann man den "Familienzuschlag für Verheirate nach derzeitigen Besoldungsrecht" auch als lediger mit 1 Kind u Partnerzusammenwohnen bekommen?
§ 40 Stufen des Familienzuschlages
(1) Zur Stufe 1 gehören:
1.
verheiratete Beamte, Richter und Soldaten,
2.
verwitwete Beamte, Richter und Soldaten,
3.
geschiedene Beamte, Richter und Soldaten sowie Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt ist, wenn sie dem früheren Ehegatten aus der letzten Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind,
4.
andere Beamte, Richter und Soldaten, die ein Kind nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, für das ihnen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 und 65 des Einkommensteuergesetzes oder der §§ 3 und 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde, sowie andere Beamte, Richter und Soldaten, die eine Person nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben, weil sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ihrer Hilfe bedürfen.
Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal, sollte für einen Beamten aber auch selbstverständlich sein....
Hallo,
bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?
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Hallo,
bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?
Nö.
Dazu müsste das Gesetz zum 01.07. in Kraft treten.
Rückwirkend darf dir die Zulage nicht entzogen werden.
Das Datum 01.07. wurde nur damals in den Entwurf geschrieben weil sie gedacht haben das Gesetz tritt bis spätestens 30.06. in Kraft.
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Hallo zusammen,
nun habe ich eben meine Bezügemitteilung erhalten und der FZ Stufe 1 ist ersatzlos weggefallen. Ein paar Infos zu mir:
- Verheiratet seit 2020
- ein Kind
- Bundesland Hamburg
Wisst ihr weshalb es zu dieser ersatzlosen Streichung kam? Ich hatte gedacht, dass es hierfür einen Ersatz geben soll.
LG
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Hallo zusammen,
nun habe ich eben meine Bezügemitteilung erhalten und der FZ Stufe 1 ist ersatzlos weggefallen. Ein paar Infos zu mir:
- Verheiratet seit 2020
- ein Kind
- Bundesland Hamburg
Wisst ihr weshalb es zu dieser ersatzlosen Streichung kam? Ich hatte gedacht, dass es hierfür einen Ersatz geben soll.
LG
Bundesbeamter oder Landesbeamter ?
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Bundesbeamter ... hab schon gemerkt. Bin hier falsch :(
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*Landes :D
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Hallo Leute,
Was ist mit den Leuten wie mir, die erst in 2-3 Jahren verbeamtet werden? Ich bin bereits seit 2015 verheiratet und bin seit April 2023 Vater. Fällt dann der Familienzuschlag Stufe 1 auch für mich weg?
Ich trete eine Bundesbeamtenstelle an, wo ich erstmal befristet im TVÖD angestellt werde mit dem Ziel einer Verbeamtung.
Gruss aus Berlin
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Hallo Leute,
Was ist mit den Leuten wie mir, die erst in 2-3 Jahren verbeamtet werden? Ich bin bereits seit 2015 verheiratet und bin seit April 2023 Vater. Fällt dann der Familienzuschlag Stufe 1 auch für mich weg?
Ich trete eine Bundesbeamtenstelle an, wo ich erstmal befristet im TVÖD angestellt werde mit dem Ziel einer Verbeamtung.
Gruss aus Berlin
Erfolgt die Ernennung zum Beamten nach dem in Kraft treten des Gesetzes, so wir voraussichtlich kein Anspruch auf den Ausgleichsbetrag bestehen.
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danke für die schnelle Antwort. Das habe ich mir gedacht. Echt schade. Aber ich denke, da werden noch etliche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen, nachdem sich so viele Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben werden.
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Hallo,
danke dafür, dass dieses Thema eröffnet wurde. Denn das ging voll an mir vorbei.
ich lebe in einer 10jährigen Beziehung, wir haben gemeinsam Eigentum und immer hin und her überlegt, ob geheiratet werden soll oder nicht. Ursprünglich bin ich wegen solch positiver Regelungen wie dem Familienzuschlag in den ÖD gegangen. Schade, dass sich das jetzt so demontiert.
Mal eine Frage zum Thema:
Ich war schon bei Bund, Kommune und Land angestellt. Bin gegenwärtig verbeamtet beim Land Berlin. Aber natürlich schielt man immer mal wieder auf freie Stellen im Bund, um sich finanziell zu verbessern. Wenn ich jetzt irgendwann nach dem in Kraft treten des Gesetzes als Landesbeamter heirate und dann später zum Bund wechseln will... ginge mir der Familienzuschlag I dann also verloren?
Hallo,
bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass bei einer späteren (>01.07.2023) Heirat dieses Partners die noch zuvor nach aktuellem Referentenentwurf als "Bestandsschutz" gewährte Ausgleichszahlung ersatzlos entfallen würde. Sehe ich das richtig?
Nö.
Dazu müsste das Gesetz zum 01.07. in Kraft treten.
Rückwirkend darf dir die Zulage nicht entzogen werden.
Das Datum 01.07. wurde nur damals in den Entwurf geschrieben weil sie gedacht haben das Gesetz tritt bis spätestens 30.06. in Kraft.
Ist es denn realistisch, dass das Gesetz zum 01.07. in Kraft tritt? Jetzt aus der Sichtweise Ende Juni?
Viele Grüße
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Ja und Nein.