Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Denntist am 17.04.2023 14:12
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob die Inflationszahlung (falls es soweit kommt) auch an Personen in Elternzeit ausgezahlt wird?
Vielen Dank im Voraus
VG
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Glaskugel ist gerade in der Reinigung. Es ist ein Vorschlag gemacht worden, ohne Einzelheiten und verabschiedet ist noch lange nichts.
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Da musst du das Ergebnis und die entsprechenden Redaktionsverhandlungen abwarten.
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Das weiss keiner, wie es in der Redaktionsverhandlung dann ausgestalltet wird.
Mal über den Tellerrand geschaut:
Im Chemie Tarifvertrag wird Elterngeld dem Entgeld gleichgestellt, so dass die volle „Prämie“ auch während der Elterngeldzeit gezahlt wird.
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Hallo zusammen,
bisher arbeite ich in der freie Wirtschaft und habe noch nie beim öffentlichen Dienst gearbeitet.
Ab 01.06.23 werde ich bei Öffentlichen Dienst VKA arbeiten.
Da die Inflationsprämie 1240€ (für Jan-Juni) im Juni bezahlt wird, bekomme ich vielleicht auch anteilig für Juni diese Prämie? Wie sieht es von Juli 2023 bid März 2024 aus? Bekomme ich auch die monatliche 200€ netto Inflationsprämie?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße
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Wahrscheinlich nicht.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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besten Dank. Für Juni werde ich wohl gar nichts bekommen, aber wie sieht es für Juli 2023 bis März 2024 aus? Bekomme ich dann die 200€ netto Inflationsprämie?
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Dankeschön. Heißt es dass ich von Juli 2023 bis März 2024 die 220 € netto Inflationsprämie doch bekomme? So habe ich auch verstanden....
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Es heißt so " Zunächst erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Juni 2023. Anschließend erhalten sie von Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 220 Euro monatlich."
Die 1240€ werde ich wohl kein Cent bekommen, aber ich habe von dem Vertrag so verstanden, dass ich Anspruch auf die monatliche Sonderzahlung 220€ von Juli 2023 bis Feb 2024 habe? Wie vorheriger Kommentar?
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Herzlichen Dank für die kompetente Unterstützung, Euch alle ein schönes WE :-)
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Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
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Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
ME ja
(https://i.imgur.com/lH3rm8t.png)
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Hallo zusammen,
Ich bin auch seit August 2022 bis Februar 24 in Elternzeit und habe im April meine Bonuszahlung von meinem Arbeitgeber für das Jahr 2022 anteilig ausbezahlt bekommen. Erhalte ich somit auch die Inflationsprämie? Fällt die Bonuszahlung auch unter „Anspruch auf Entgelt“?
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Danke!
Moin. Zählt Mutterschutzgeld im Januar zum genannten "Entgeltanspruch?" 🤔Hier stockt der AG ja auf.
ME ja
(https://i.imgur.com/lH3rm8t.png)
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Arbeitsverhältnis: unbefristet und 100 %
Ich habe mein Kind im Dezember 2022 entbunden und habe bis Ende Februar 2023 Mutterschaftsgeld erhalten. März und April 2023 Abbau Resturlaub.
01. Mai bis 31.07.2023 ruht mein Arbeitsverhältnis während der Elternzeit. Ab August erhalte ich Elterngeld und arbeite 40 % während der Elternzeit.
Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?
Werden Lohnerhöhungen ab März 2024 von der Elterngeldstelle angerechnet? Wenn ja, haben die Elterngeldbezieher wohl pech gehabt.
Auf Eure Antworten freue ich mich sehr.
Lg
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Bitte Redaktionsverhandlungen abwarten
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Bitte Redaktionsverhandlungen abwarten
Wann beginnden die redaktionsverhandlungen und wann enden Sie?
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Ich nehme mal an, dass ich auch leer ausgehen werde?
Mein aktueller Job im TVöD endet am 30. April und mein neuer Job im TVöD fängt am 01. Juni an. Den Mai bin ich gewollt ohne Beschäftigung. Gibt's dennoch eine Chance, anteilig die Prämie zu erhalten?
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Ich nehme mal an, dass ich auch leer ausgehen werde?
Mein aktueller Job im TVöD endet am 30. April und mein neuer Job im TVöD fängt am 01. Juni an. Den Mai bin ich gewollt ohne Beschäftigung. Gibt's dennoch eine Chance, anteilig die Prämie zu erhalten?
Die Bedingung ist klar:
(https://i.imgur.com/4HYaNCi.png)
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Dafür gibt es m.W. kein vorgeschriebenes Zeitfenster.
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Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Fassung des TV Inflationsausgleich vom 22.4.2023, der Gegenstand der Tarifeinigung vom 22.4.2023 ist, ist hier zu finden (und steht lediglich unter dem üblichen Gremienvorbehalt, siehe dessen § 5):
https://www.dbb.de/einkommensrunde/einkommensrunde-2023/ergebnis.html
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Hallo Zusammen,
bei den Tarifverhandlungen konnten Kompromisse gefunden werden. U.a. der Inflationsausgleich mit der Einmalzahlung über 1240€.
Ich arbeite seit Februar 2022 bei meinem aktuellen Arbeitgeber (TVöD-K) und wechsle zum 01.06. zu einem neuen Arbeitgeber (ebenfalls TVöD-K).
Aus dem Tarifvertrag über die Sonderzahlung geht folgendes hervor:
"Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 01. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.2023 und 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Quelle:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Da mir mein jetziger Arbeitgeber aber eben kein Entgelt mehr für Juni 2023 bezahlen wird, gehe ich davon aus, dass ich gar keine Einmalzahlung erhalte...
Sehe ich das richtig?
Vielen lieben Dank im Voraus!
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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
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Und trotzdem stellen sich für manche Fragen:
Zum Beispiel bei mir: Meine Stelle wurde zum 28.2.23 nach 5 jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst gestrichen und arbeite nun seit 01.03.23 nicht mehr im öffentlichen Dienst. Steht mir nun noch was von der Inflationsprämie (wenigstens anteilig) zu oder nicht?
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Die Frage könnte sich durch einen Blick in den § 2 Abs. 1 des TV Inflationsausgleich beantworten lassen. ;)
Aber wie Börnie ja schon ausführte: "... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich ..."
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Ich habe mir das durchgelesen, ich verstehe es aber nicht zu 100% und habe deswegen Rückfragen.
Zum Beispiel steht da etwas zum Krankengeld, aber nicht explizit zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Auch steht da nichts zu meiner persönlichen Situation (Mutterschutz bis Endd Juni, danach Elternzeit).
In einem anderen Beitrag schrieb jemand, ich hätte kompletten Anspruch auf die Prämie, wenn ich das aber richtig interpretiere (und das ist ja mein Problem, ich bin ja kein Profi in dem Bereich), dann bekomme ich die einmalige Zahlung im Juni (da bin ich noch im Mutterschutz und war zwischen dem 1.1. und dem 31.5. mind. 1 Tag berufstätgig). Die monatlichen Zahlungen danach bekomme ich aber nicht. So verstehe ich das jetzt und ich würde dieses Forum hier gerne nutzen, damit man mir hilft es wirklich richtig zu verstehen.
Dafür ist so ein Forum doch auch da oder? Dass man sich gegenseitig hilft und sich austauschen kann.
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Die Frage wird eben darin nicht beantwortet... Aber wenn Sie paragrafisch verstehen, dann antworten Sie mir doch, ohne den Vermerk auf diese Seiten - bitte!
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Und trotzdem stellen sich für manche Fragen:
Zum Beispiel bei mir: Meine Stelle wurde zum 28.2.23 nach 5 jähriger Tätigkeit im öffentlichen Dienst gestrichen und arbeite nun seit 01.03.23 nicht mehr im öffentlichen Dienst. Steht mir nun noch was von der Inflationsprämie (wenigstens anteilig) zu oder nicht?
Da zum 1.5. kein Arbeitsverhältnis im öD bestand gibt es nichts.
Und doch das steht da drin.
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Ich habe mir das durchgelesen, ich verstehe es aber nicht zu 100% und habe deswegen Rückfragen.
Zum Beispiel steht da etwas zum Krankengeld, aber nicht explizit zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Auch steht da nichts zu meiner persönlichen Situation (Mutterschutz bis Endd Juni, danach Elternzeit).
In einem anderen Beitrag schrieb jemand, ich hätte kompletten Anspruch auf die Prämie, wenn ich das aber richtig interpretiere (und das ist ja mein Problem, ich bin ja kein Profi in dem Bereich), dann bekomme ich die einmalige Zahlung im Juni (da bin ich noch im Mutterschutz und war zwischen dem 1.1. und dem 31.5. mind. 1 Tag berufstätgig). Die monatlichen Zahlungen danach bekomme ich aber nicht. So verstehe ich das jetzt und ich würde dieses Forum hier gerne nutzen, damit man mir hilft es wirklich richtig zu verstehen.
Dafür ist so ein Forum doch auch da oder? Dass man sich gegenseitig hilft und sich austauschen kann.
Ich bin ab voraussichtlich August in Elternzeit, davor in Mutterschutz und ich hab’s so verstanden dass wir die Prämie im Juni zu 100% bekommen.
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Die Frage wird eben darin nicht beantwortet... Aber wenn Sie paragrafisch verstehen, dann antworten Sie mir doch, ohne den Vermerk auf diese Seiten - bitte!
SPiD ... wo bist Du, wenn man Dich mal wirklich braucht?
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Im Moment kann man bei einigen relativ einfach sagen, dass kein Anspruch besteht.
Inwiefern von der monatlichen Splittung was bei Elternzeit\Mutterschutz\Krankheit rum kommt, kann noch keiner beantworten.
Bis 17.05. entscheiden die Mitglieder ob das Angebot angenommen wird, danach folgen die Redaktionsverhandlungen, meistens 2 Stück in 3-6Wochen, danach wird unterzeichnet und es geht die Weisung zur Berechnung und Zahlung an die Personalämter.
Um Details wirklich 100%ig sagen zu können ist es daher leider zu früh.
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Die Frage wird eben darin nicht beantwortet... Aber wenn Sie paragrafisch verstehen, dann antworten Sie mir doch, ohne den Vermerk auf diese Seiten - bitte!
SPiD ... wo bist Du, wenn man Dich mal wirklich braucht?
Ich versuche es mal. :) Der gute alte Spid bzw. einer seiner Reinkarnationen hätten vielleicht so geantwortet:
Welcher Teil von "... wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand..." ist nicht zu verstehen?
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Das ist noch viel zu nett.
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Das ist noch viel zu nett.
QUOD LICET IOVI NON LICET BOVI ;)
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Für die Teilzeitkräfte: zum 01.05. einen Tag auf - hilfsweise einen Monat - auf Vollzeit wechseln, dann gibts die Prämie vollständig. Müssen sich natürlich beide Parteien einig sein.
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Folgende Konstellation:
Elternzeit endet zum 30.06.2023
Ab Mai bereits 10 Std pro Woche als Zuverdienst zum Elterngeld plus (erster Arbeitstag 02.05.)
-> Anspruch auf IFP?
-> Bestand zum 01.05. ein Arbeitsverhältnis welches ausreicht um die IFP zu bekommen? (ein ruhendes bestand ja auf jeden fall)
Wie sieht ihr das?
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Folgende Konstellation:
Elternzeit endet zum 30.06.2023
Ab Mai bereits 10 Std pro Woche als Zuverdienst zum Elterngeld plus (erster Arbeitstag 02.05.)
-> Anspruch auf IFP?
-> Bestand zum 01.05. ein Arbeitsverhältnis welches ausreicht um die IFP zu bekommen? (ein ruhendes bestand ja auf jeden fall)
Wie sieht ihr das?
M.E. besteht ein Anspruch. Als Teilzeitbeschäftigter allerdings nur anteilig.
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Guten Tag,
ich vermute sehr stark, dass du die Inflationsausgleich von dem alten Arbeitgeber erhalten wirst. Stichtag ist der 01.05.2023, egal ob es im Juni beendet wird.
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Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
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Inflationsausgleich
Die Beschäftigten erhalten mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, 1.240 Euro.
Quelle: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230423_Flugblatt_Einkommensrunde_TVoeD_2023_Nr30.pdf
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… im Papier steht ja nichts davon dass das Arbeitsverhältnis aktiv sein muss. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
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Nein. Und den Urlaub kannst du dir nicht auszahlen lassen.
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… aber im Papier steht ja nichts davon. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
Urlaub darf nur unter einer Bedingung ausgezahlt werden, nämlich wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet
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Laut dem TV Inflationsausgleich werden bei werdenden Müttern nur die § 18 - 20 des Mutterschutzgesetzes angesprochen.
Diese betreffen Zeiten des Beschäftigungsverbots (vor der Mutterschutzfrist) und die Zeiten der Mutterschutzfrist - also 6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt.
Für die monatliche Zahlung ist maßgebend, ob am 1. des Bezugsmonats noch ein Entgeltanspruch vorlag.
In ihrem Fall sollte somit die monatliche Zahlung ab 08/23 entfallen.
Jahressonderzahlung (nachträgliche Zahlung in 11/23) und Mutterschaft/Elternzeit ist hiermit nicht vergleichbar.
Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
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Kollege fragt, wie es aussieht: Er tritt zum 31.05. aus und erhält dort auch das letzte Mal eine Zahlung. Wird er am 30.06. die IFP sehen oder muss man aktiv zum Zahltag MA sein? Er wechselt in die Privatwirtschaft.
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Kollege fragt, wie es aussieht: Er tritt zum 31.05. aus und erhält dort auch das letzte Mal eine Zahlung. Wird er am 30.06. die IFP sehen oder muss man aktiv zum Zahltag MA sein? Er wechselt in die Privatwirtschaft.
Stichtag ist der 01.05. also sollte er sie erhalten.
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Die Inflationsausgleichsprämie erhalten ohnehin nur Mitglieder der dbb-Gewerkschaften. Verdi hat leider nicht mit unterschrieben:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Die Inflationsausgleichsprämie erhalten ohnehin nur Mitglieder der dbb-Gewerkschaften. Verdi hat leider nicht mit unterschrieben:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Jetzt mach die Leute nicht noch nervöser als sie schon sind :)
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Wenn man Leute die zum 31.05. gekündigt haben ausschließen wollte hätte man den 01.06. als Bedingung für das bestehende Arbeitsverhältnis nehmen können. Ich sehe nur zwei notwendige Bedingungen (Arbeitsverhältnis am 01.05. und Entgeltanspruch an mindestens einem Tag vom 01.01. bis 31.05.)
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… aber im Papier steht ja nichts davon. Das Arbeitsverhältnis besteht doch auch, wenn es ruht? Abgesehen davon geht es eher darum, dass man zw. Januar und Mai Entgelt erhalten hat. Jetzt frage ich mich: wie wirkt sich folgendes Szenario aus:
Bin seit Juli 22 in Elternzeit und bleibe auch das ganze Jahr 23 in Elternzeit. Habe aber noch Resturlaub aufgrund BV in der Schwangerschaft. WENN ich mir jetzt einen Teil dieses Urlaubs im Mai auszahlen lasse, gilt die Auszahlung dann als Entgelt? Wenn ja, müsste ich ja eigentlich auch dann Anspruch haben, oder?
Lg Dridri
Urlaub darf nur unter einer Bedingung ausgezahlt werden, nämlich wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet
Schade… ich finde das gelinde gesagt ein richtiges Unding, die außen vor zu lassen, die seit letztem Jahr in EZ sind. Das hat für mich nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Die Banken haben das auch hinbekommen. Gibts hier ggf. eine Aussicht auf Erfolg, sollte man nach dem endgültigen Inkrafttreten des TV eine Leistungsklage beim Arbeitsgericht einreichen? Wir in Elternzeit verdienen (natürlich und auch wissentlich) eh schon weniger, das ist auch von mir aus auch ok. Aber wir haben auch enorme Mehrkosten durch die Inflation und werden von keiner Stelle entlastet. Wie passt das mit der Gleichbehandlung zusammen?
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Ich fürchte es ist noch zu früh um endgültig sagen zu können, ob man in Mutterschutz und/oder Elternzeit Glück oder Pech haben wird.
Ich vermute, man bekommt Geld während man in Mutterschutz ist und ab der Elternzeit nicht mehr. Aber sicher bin ich mir da nach wie vor nicht, dafür gibt es bisher auch noch zu wenig klare Informationen.
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Warum zu früh? Der Tarifvertrag über die Sonderzahlungen ist ausformuliert und unterzeichnet.
Kein Entgeltanspruch = keine Sonderzahlung.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Warum zu früh? Der Tarifvertrag über die Sonderzahlungen ist ausformuliert und unterzeichnet.
Kein Entgeltanspruch = keine Sonderzahlung.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Finde auch das ist ziemlich deutlich… :'(
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Hallo Marie,
bei mir ist es genauso, dass ich bis Mitte Juli im Mutterschutz sein werde und danach in Elternzeit. Ich denke es wird so sein, dass man bis Ende des Jahres alle Zahlungen bekommt, nur die nächstes Jahr noch kommen (sind glaub noch zwei) nicht. Es verhält sich auch so bei der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), dass man das noch im Jahr der Geburt bekommt und danach nicht mehr. Vermute daher, dass es sich hier auch so verhält. Und die Bedingung ist ja, dass zum 1. Mai jdas Arbeitsverhältnis bestand (Mutterschutz ist ein Arbeitsverhältnis, als ruhendes Arbeitsverhältnis zählt dann die Elternzeit.)
Liebe Grüße, Luja
Zu den monatlichen Sonderzahlungen:
‚Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate) monatliche Sonderzahlungen. Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.‘
Hab das mal eben rauskopiert. Ein Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin, die Frage ist, hat man Anspruch auf Entgelt während des Mutterschutzes bzw. in Elternzeit? Ich schätze in Elternzeit nicht, aber während des Mutterschutzes eventuell, weil der Arbeitgeber ja ein Teil vom Mutterschaftsgeld zahlt 🤔?
Kennt sich ja jemand aus?
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Ja, es werden im Tarifvertrag explizit die §§ 18 bis 20 MuSchG erwähnt
§4 Abs 2:
Anspruch auf Entgelt (...) sind ferner (...) Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG
§ 18 Mutterschutzlohn
§ 19 Mutterschaftsgeld
§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
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https://dbv-gewerkschaft.de/pdfarchiv/Sonderzahlungen_in_Elternzeit.pdf
Was hat es dann damit auf sich? Wieso beachtet keiner den Grundsatz der Gleichbehandlung?
„Grundsätzlich gilt, dass während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, sondern die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien suspendiert sind, das Arbeitsverhältnis also ruht. Demzufolge besteht das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit rechtlich fort. Die Gratifikationszahlung kann daher nicht deshalb verweigert werden, weil der Arbeitnehmer sich während des Bezugszeitraums nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet.“
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https://dbv-gewerkschaft.de/pdfarchiv/Sonderzahlungen_in_Elternzeit.pdf
Was hat es dann damit auf sich? Wieso beachtet keiner den Grundsatz der Gleichbehandlung?
„Grundsätzlich gilt, dass während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, sondern die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien suspendiert sind, das Arbeitsverhältnis also ruht. Demzufolge besteht das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit rechtlich fort. Die Gratifikationszahlung kann daher nicht deshalb verweigert werden, weil der Arbeitnehmer sich während des Bezugszeitraums nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet.“
Du solltest das schon zu Ende lesen
Es ist dem Arbeitgeber unbenommen, in seiner Zwecksetzung
den Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
entfallen zu lassen oder anteilig zu kürzen. Entscheidend ist, dass er dies eindeutig
in der Gratifikationszusage von vornherein erklärt, denn er legt die
Anspruchsvoraussetzungen fest
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https://dbv-gewerkschaft.de/pdfarchiv/Sonderzahlungen_in_Elternzeit.pdf
Was hat es dann damit auf sich? Wieso beachtet keiner den Grundsatz der Gleichbehandlung?
„Grundsätzlich gilt, dass während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, sondern die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien suspendiert sind, das Arbeitsverhältnis also ruht. Demzufolge besteht das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit rechtlich fort. Die Gratifikationszahlung kann daher nicht deshalb verweigert werden, weil der Arbeitnehmer sich während des Bezugszeitraums nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis befindet.“
Du solltest das schon zu Ende lesen
Es ist dem Arbeitgeber unbenommen, in seiner Zwecksetzung
den Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses
entfallen zu lassen oder anteilig zu kürzen. Entscheidend ist, dass er dies eindeutig
in der Gratifikationszusage von vornherein erklärt, denn er legt die
Anspruchsvoraussetzungen fest
Hab ich. Weiß nicht, wieso du davon ausgehst, das hätte ich nicht. Ich sehe im TV keine Erklärung, warum der Anspruch für Elternzeitler entfällt.
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Elternzeit = kein Entgeltanspruch = keine Inflationsausgleichsprämie.
§2 Abs 1 und §3 Abs 1
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Im vom dbb veröffentlichten Vertragstext steht nichts davon, das Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie
nur anteilig bekommen - hab ich was übersehen?
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Im vom dbb veröffentlichten Vertragstext steht nichts davon, das Teilzeitbeschäftigte die Inflationsprämie
nur anteilig bekommen - hab ich was übersehen?
§2 Abs 2 Satz 3 sowie §3 Abs 2 Satz 3:
§ 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend.
§ 24 Abs 2 TVÖD:
(2) Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten
Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten
durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer
Vollzeitbeschäftigter entspricht
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Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.
Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.
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Ist ja okay, wenn Hausmeister, Schulsekretärinnen und Reinigungskräfte die 5 Paragraphen dieses Vertrags nicht verstehen. Aber dann noch herumzudiskutieren, nachdem man es vernünftig erklärt hat, ist schon fast unverschämt.
Ich hoffe, §5 2. Halbsatz TV Inflationsausgleich kommt zum tragen.
Das verstehe ich jetzt leider nicht :(.
Könnten Sie mir diesen Halbsatz nochmal erklären, das wäre ganz toll :)
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Elternzeit = kein Entgeltanspruch = keine Inflationsausgleichsprämie.
§2 Abs 1 und §3 Abs 1
Jap. Das weiß ich. Ist sachlich begründet. Ist für mich jedoch immer noch kein guter Grund. Wir befinden uns ja augenscheinlich in einem Sozialstaat und außerhalb unserer EZ leisten wir für diesen unseren Dienst ab. Nun fühlt sich weder der AG noch das Amt für Versorgung zuständig diejenigen zu unterstützen, die in EZ sind und man wird dermaßen abgefrühstückt seitens Tarifparteien und sogar hier noch blöd angemacht, wenn man das hinterfragt. Wir sind ja in einem Forum, da darf man das auch mal missmutig erwähnen und darüber diskutieren. ;) dachte ich zumindest. Aber vorher wird man eher noch mit Berufsgruppen betitelt die in den Augen mancher Trolle nicht schlau und ehrbar genug sind, um diesen Beschluss zu kapieren. Alter weißer Mann hat diese Probleme ja nicht. Echt unfassbar
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Bei den Lohnerhöhungen ab März 2024 käme es auf die konkrete Ausgestaltung der Elterngeldstelle an. In einigen Fällen können Lohnerhöhungen berücksichtigt werden, die sich möglicherweise auf die Höhe des Elterngeldbezugs auswirken. Es wird empfohlen, sich direkt an die Elterngeldstelle zu wenden, um deren Richtlinien und Verfahren zu klären.
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Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?
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Servus,
erhält man die 1240 Euro, wenn sein erster Arbeitstag am 15.05 ist?
Nein, da am 01.05. kein Arbeitsverhältnis bestand.
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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?
Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?
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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?
Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?
Für 1240€:
Ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01. und 31.05. und ein bestehendes Arbeitsverhältnis am 01.05.
220€:
Ein Tag Entgeltanspruch im jeweiligen Monat
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Welcher Zeitraum ist nun die Grundlage für die Berechnung der Inflationsprämie von 1240 € im Juni 23 und 220 € monatlich für die Monate Juli bis Februar 2024?
Gerade, wenn man unterschiedlich verdient hat?
Du meinst sicher du hast unterschiedliche Teilzeit gehabt, oder?
Denn der verdienst ist irrelevant bei der Prämie.
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Hallo,
ich wechsle ab 01.07.23 vom TV-L in den TVöD-VKA.
Ich gehe mal davon aus, dass ich die Einmalzahlung über 1240€ nicht erhalten werden. Wie siehts es dann anschließend mit den monatlichen Zahlungen über 220€ aus?
Vielen Dank für eine Info.
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Bekommst du.
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Die Einmalzahlung auch?
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Die Einmalzahlung auch?
Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.
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Die Einmalzahlung auch?
Maximal rückwirkend von deinem alten AG, wenn das Ergebnis analog zu dem Ergebnis im TVÖD ist.
Nein, da der TV-L noch bis 30.9. läuft, kann da nichts rückwirkend passieren.
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Ich wechsle am 01.06. von TV-L in TVöD. Bekomme ich die Einmalzahlung?
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Nein, da dein AV im TVÖD nicht am 01.05. bestand und du wohl auch nicht 01-05/23 einen Tag dort gearbeitet hast.
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https://www.welt.de/wirtschaft/plus244977636/Oeffentlicher-Dienst-Ver-di-tappt-in-die-17-Prozent-Falle.html
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Hat jemand eine Meinung dazu, ob das Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD auch zum Entgelt zählt? Es wird bei uns auch während der EZ auf Basis des Vorjahres gezahlt, während das Arbeitsverhältnis ruht.
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Ich wechsle am 01.06. von TV-L in TVöD. Bekomme ich die Einmalzahlung?
Ist bei mir genauso. Leider werden wir bei den 1240€ Stand jetzt Pech haben und nur die monatlichen 220€ netto erhalten.
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Ich finde es super, dass man die Inflationsprämie in der Elternzeit nicht bekommt.
Die Inflation hat schließlich vor Eltern in Elternzeit halt gemacht.
Sehr sozialer Tarifabschluss.
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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...
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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...
Na eigentlich müssten den alle voll bekommen, weil nicht die Arbeitskraft und deren Excellenz und Umfang zum Tatbestand für Erhöhungen gemacht wurden, sondern die Inflation, und die ist für alle gleich. Dass Personen zwei Teilzeitstellen haben könnten ist eine unbewiesene Vermutung.
Aber es geht ja auch in die andere Richtung. Wir haben hier einen Rentner, der eigentlich zum 30.04. ausgeschieden wäre, er nutzt nun aber die (fast) unbegrenzte Zuverdienstmöglichkeit für weitere acht Monat, hat also jetzt wohl locker 5000 € netto. Und der Inflationsausgleich kommt noch oben drauf, da geht das Grinsen von hier bis Mexiko ;D
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Wäre aber wirklich schade, da einige ja schon länger im öffentlichen Dienst arbeitet und nicht jetzt einfach so daher kommen sage ich mal....
Ich habe gerade nochmal mit Verdi telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass noch kein Tarifvertrag steht.
Es wurde sich geeinigt und Eckpunkte erarbeitet und daraus muss jetzt in den nächsten Wochen ein Tarifvertrag erstellt werden.
Und evtl. könnte man doch rückwirkend noch etwas machen.
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Ich verstehe ja, dass das Timing echt bei euch beschissen ist.
Aber nur weil man vorher im öD gearbeitet hat hat man doch seinen AG gewechselt (zum beschissenen Zeitpunkt).
Also warum solltet ihr anders behandelt werden, wie alle anderen die erst ab dem 2.5. einen TVöD AV unterschrieben haben?
Stichtagsregelungen sind immer für einige ätzend.
Und die Regelung ist doch simple und klar:
1240€ gibt es wenn du am 1.5. im TVöD angestellt warst und einen Tag in dem Halbjahr Entgelt erhalten hast.
Beides ist bei euch zu verneinen.
Wenn man das für Euch jetzt auf den 1.6. setzen würde, dann wären die die zum 30.5. gehen gekniffen.
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Ich stelle mir gerade die Frage, ob der Charakter des Inflationsausgleichs bei diesen ganzen Abwägungen, "aber-wenn"s und Ausschlüssen davon durch den TV noch erfüllt ist...
Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
z.B. Punkt 5 oder 10
Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.
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Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
z.B. Punkt 5 oder 10
Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.
Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.
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Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten
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Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?
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Einfach nachlesen beim BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html
z.B. Punkt 5 oder 10
Das beste:
Es besteht kein Progressionsvorbehalt.
Sachlicher Zusammenhang. Wenn also die Inflation zum 01.01.24 auf 1 % sinkt, gibt es keine Steuerfreiheit mehr.
Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.
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Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.
Es gäbe dann keinen sachlichen Zusammenhang mehr, das ist zu weit weg um Steuerfreiheit für Januar und Februar 24 zu gewähren.
Aber
a) wird sich das keiner trauen dies zu ändern und
b) wird die Inflation auch dann sicher höher liegen...
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Hallo zusammen,
ich fange am 01.06. bei einer Sparkasse an und habe mir eben das Dokument "Tarifvertrag Inflationsausgleich" durchgelesen und möchte mich versichern, dass ich es richtig verstanden habe:
§2, Abs. 1: Die Einmalzahlung erhalte ich nicht. Da ich mein Arbeitsverhältnis am 01.05. nicht bestand.
§3, Abs. 1: Die monatliche Sonderzahlung erhalte ich, so lange mein Arbeitsverhältnis bis Februar 2024 besteht.
Korrekt?
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Korrekt
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Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten
Für alle wird sich niemals eine Regelung finden! Bei so vielen Beschäftigten, wie stellst du dir das vor? Ist halt so im Leben, mal hat man Glück, mal Pech. Pech für dich, Glück die am 01.05.23 neu anfangen oder zum 31.05.23 in Rente gehen...
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Ja natürlich. Dann müsste man sich eine andere Regelung ausdenken. So dass jeder Anspruch darauf hat. Einmalig. Oder halt vom alten Arbeitgeber.
Die Inflation findet nicht am 01.05. statt.
Aber darüber brauchen wir auch nicht diskutieren, wir machen die Regeln nicht.. können nur abwarten
Ist doch ganz einfach in der Theorie, im Zeitraum Januar bis einschließlich Juni Entgeltberechtigt im TVÖD sein bzw. auch tatsächlich welches erhalten.
Aber möchte dir keine Hoffnungen haben, ich habe mich damit schon abgefunden, es nicht zu bekommen. ;)
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Wie wurde das in anderen Bereichen gelöst?
Per Stichtag.
Warum sollte jemand der nicht im TVöD war für die Monate Jan-Mai eine InflationsPrämie bekommen?
So die Logik dieser Regelung.
Wenn du im Juli gehen würdest, würdest du die monatliche Einmalzahlung von Aug-Dez auch nicht einfordern, oder?
Es gibt welche die beim Wechsel TVöD TV-L keine Prämie bekommen und andere 2x
ist halt immer so die einen gewinnen die anderen verlieren.
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Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.
Wird nicht mehr vom Gesetzgeber zurückgenommen, nachdem jetzt etliche Tarifabschlüsse diese monatlichen Zahlungen bis 2024 enthalten.
Dort steht:
Es muss nur als solche ausgewiesen sein.
Es gäbe dann keinen sachlichen Zusammenhang mehr, das ist zu weit weg um Steuerfreiheit für Januar und Februar 24 zu gewähren.
Aber
a) wird sich das keiner trauen dies zu ändern und
b) wird die Inflation auch dann sicher höher liegen...
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Außerdem ist die Steuerfreiheit vom 26.10.22 - 31.12.24 gesetzlich garantiert.
Ausweislich den Informationen vom Finanzministerium nur unter dem Vorbehalt einer hohen Inflation.
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Da freue ich mich aber auf die 1,5% Inflation in Januar 2024 :-X
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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?
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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?
Danke vorab!
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Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)
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Das sollte das Finanzamt aber mitbekommt.
Habe aber keine Ahnung, welche internen Reglungen es dazu gibt.
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Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)
Das hat nichts mit "Wir denken immer nur an uns selbst" zu tun. Dieses "Glück" oder "Pech" ergibt sich faktisch aus den getroffenen Regelungen.
Wer damit nicht nicht einverstanden ist, wende sich an die Urheber dieser Regelung.
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Bekommen Kollegen/innen die in ATZ sind auch Inflationsausgleichgeld und in welcher Höhe?
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Na siehst du. Die einen bekommen gar nichts, die anderen bekommen's 2 mal oder sogar öfter. Da läuft doch irgendwas falsch. Aber würde ich es bekommen, würde ich natürlich auch sagen "Pech für die anderen". So sind wir Menschen halt. Wir denken immer nur an uns selbst :)
Was bitte schön läuft da falsch, wenn zwei unabhängige AGs unabhängig voneinander Auszahlungstermine mit den AN vereinbaren.
Erkläre mir das bitte, ich verstehe es nicht, wie und wer da was falsch macht. Oder was man da wie anders regeln sollte?
Wer Anfang des Jahres beim TVöD Ag ist (oder war), bekommt für diese Zeit anteilig eine INfPrämie, wer nicht, der nicht!
Es ist deine Entscheidung den AG zu wechseln.
Wenn ich heute bei Siemens bin und morgen bei VW und gestern gab es bei VW die Firmenausschüttung, was sollte da anders geregelt werden.
Würdest du da auch sagen, da ist aber eine fehlerhafte Regelung?
Wo ist da der Unterschied.
Wo ich eine "Regelungs"lücke sehe sind die, die bis April beim AG waren und jetzt "leer" ausgehen.
Da wäre eine Regelung: Rückwirkend pro Entgelt Monat 220€ zu zahlen "fairer".
(und du würdest ebenfalls "leer" ausgehen, es aber evtl. nicht mehr so empfinden.
Ich gehe ja auch leer aus, weil ich nicht im TVöD bin.
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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?
Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.
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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?
Danke vorab!
Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?
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Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)
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Du hast es dir doch schon selbst erklärt:)
Aber du hast es noch nicht verstanden, so scheint es.
Oder anders gesagt: Du hast kein Pech gehabt, sondern bei dir ist alles in Butter und es gibt keine Reglungslücke bzgl. der Einmalzahlung von 1240€ in deinem Fall.
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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?
Danke vorab!
Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?
Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).
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Das wird dann bei mir ja richtig kompliziert :o
Folgende Sachlage:
Seit 06/2022 in Elternzeit
Ab 08/2023 Teilzeit in Elternzeit.
Soweit eigentlich ganz klar, die mtl. Prämie würde ich ab August erhalten.
Nun ist es aber so, dass ich aufgrund von Personalmangel im März/April 2 Wochen „ausgeholfen“ habe und in dieser Zeit täglich 6-6,5 Std. gearbeitet habe. Da ich noch Elterngeld erhalte, habe ich mich mit dem Lohnbüro darauf geeinigt, dass mir diese Stunden gutgeschrieben werden anstatt sie mir als Entgelt auszahlen zu lassen.
So gesehen, bestand ja in der Zeit vom 01.01.23-31.05.23 Anspruch auf Entgelt?! Oder habe ich da einen Denkfehler? Ist dies vielleicht dann auch nur Auslegungssache des AG?
Damit wäre ich vorsichtig. Ich nehme an,dass es bei der Regelung darum ging, zu verhindern, dass das Elterngeld gekürzt wird?
Gegenüber der Elterngeldstelle besteht eine Auskunftspflicht, die insbesondere auch eine Erwerbstätigkeit betrifft. Ein wissentliches Verschweigen ist bußgeldbewährt.
Insofern würde ich erst abklären inwiefern ein Hinzuverdienst möglich war/ ist (Basiselterngeld/ Elterngeld Plus?) und ob es dadurch ggf zu einer Rückzahlung von Elterngeld kommen kann.
Zurzeit wird noch ElterngeldPlus bezogen. Bei der Regelung ging es vordergründig darum, dass ich die erarbeiteten Stunden direkt im Anschluss an die Elternzeit wieder „abfeiere“, da das Kind erst im Juli im KIGA mit der Eingewöhnung beginnt und ich so noch Puffer habe.
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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?
Danke vorab!
Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?
um LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)
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Hallo zusammen, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 meine Bonuszahlung von 2022 ausbezahlt bekommen. Bestand somit Anspruch auf Entgelt und habe ich damit Anspruch auf die Inflationsprämie?
Danke vorab!
Um welche "Bonuszahlung" handelt es sich denn?
Vermutlich LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD).
ja genau ich meine LOB. Fällt das auch unter "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.1 bis 31.5.2023?
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Hallo zusammen,
ich bin seit August 2022 in Elternzeit bis Februar 24. Nun habe ich im April 2023 meinen Bonus (LOB (Leistungsentgelt nach Par. 18 TVöD)) für 2022 ausbezahlt bekommen. Gilt das auch als "Anspruch auf Entgelt" in dem besagten Zeitraum vom 1.Januar bis 31. Mai?
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Die Prämie wird bei ATZ im Blockmodell zur Hälfte ausgezahlt, siehe Niederschriftserklärungen des "Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023".
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Die Niederschriftserklärungen beziehen sich nach meinem Verständnis nur auf die Freistellungsphase der ATZ. Wie mit Beschäftigten in der Arbeitsphase zu verfahren ist, geht daraus nicht hervor.
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Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.
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Altersteilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlungen nach den §§ 2 und 3 ebenfalls zeit-
anteilig in Höhe des sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Absatz 2 TVöD erge-
benden Betrages (siehe sog. Halbierungsgrundsatz in § 7 Absatz 1 Satz 1 TV FALTER). Die Sonder-
zahlungen gehören nicht zum Regelarbeitsentgelt im Sinne des § 7 Absatz 2 TV FALTER und blei-
ben somit bei der Berechnung der Aufstockungsleistungen nach § 7 Absatz 2 und 3 TV FALTER
unberücksichtigt.
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Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.
Welche Regelungslücke gab es denn bei dir?
Bisher hast du das noch nicht erklären können, sondern nur die missliche Situation, in der du dich durch den AG Wechsel gebracht hast, beklagt.
Oder anders gesagt, warum solltest du einen anteiligen InfPr bei deinem neuem AG bekommen, für Zeiten wo du nicht für den AG gearbeitet hast.
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Doch gab es. Man muss sich nur dafür einsetzen.
Welche Regelungslücke gab es denn bei dir?
Bisher hast du das noch nicht erklären können, sondern nur die missliche Situation, in der du dich durch den AG Wechsel gebracht hast, beklagt.
Oder anders gesagt, warum solltest du einen anteiligen InfPr bei deinem neuem AG bekommen, für Zeiten wo du nicht für den AG gearbeitet hast.
Ergänzend: Die 1240 € sind für die Monate Januar bis Juni 2023. Macht 204 € je Monat bis Mai. Ab Juni dann 220 € je Monat. Die alten Tariftabellen waren bis Dezember 2022 vereinbart.
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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....
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Wie wird es in der Ansparphase zum Sabbatical gehandhabt, ich bekomme zur Zeit 66,6% für 100% Arbeit.
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Wie charmant doch einfache prozentuale Erhöhungen auch in der Umsetzung des Tarifergebnisses wären. :D
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Hätte halt den Nachteil, dass es jeder versteht.
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könnt ihr mir bitte helfen?
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Zufluss ist Zufluss.
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Bis Ende April 2023 bin ich im Mutterschutz.
Meine Elternzeit fängt am 01.05.2023 an. Ab August 2023 während der Elternzeit 40 % Beschäftigung.
Meine 2 Fragen:
1. Bekomme ich die volle 1240€, weil ich zwischen dem 1.1 - 01.05.23 Leistungsentgelt mit 100 % erhalten habe?
Ich zweifle nur, weil ich ausgerechnet ab dem 01.05 in Elternzeit gehe und mein Arbeitsvertrag RUHT.
2. Wie erhalte ich die weiteren 220€ ab Juni, wenn ich ab August 40 % arbeite?
Erhalte ich für Juli 220€? .... und ab August anteilig 40%?
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also wäre ich auch berechtigt??
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Das passt auch nicht, denn alle die am 01.05. in Vollzeit anfangen, bekommen die volle Einmalzahlung und müssen nicht von Januar bis April angestellt gewesen sein.
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Das passt auch nicht, denn alle die am 01.05. in Vollzeit anfangen, bekommen die volle Einmalzahlung und müssen nicht von Januar bis April angestellt gewesen sein.
Richtig. Meine Text zeigt nur die Herleitung des Satzes.
Man sich dabei bewusst zur Stichtagsgenauen Einmalzahlung entscheiden. Es verkauft sich dann wesentlich besser.
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Gehe ich richtig in der Annahme das ein Minijobber (520€) dann die 220/169 zusätzlich pro Stunde bekommt?
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Gehe ich richtig in der Annahme das ein Minijobber (520€) dann die 220/169 zusätzlich pro Stunde bekommt?
Teilzeitbeschäftigte, auf deren Arbeitsverhältnis der TVöD angewandt wird, erhalten die Prämie anteilig. Ich gehe davon aus, dass - wie üblich - eine Teilzeitbeschäftigung mit einer anteiligen Wochenarbeitszeit vereinbart worden ist. Die Vereinbarung einer Stundenvergütung ist m.E. nach dem TVöD nicht vorgesehen.
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Entscheidend dürfte der Zeitpunkt sein, an das Entgelt fällig ist
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Das Arbeitsverhältnis bestand am 1.5.23 (trotz des Ruhens) und es wurde ein Entgelt gezahlt. Insoweit dürften die Voraussetzungen für die einmalige Zahlng bestehen.
Wenn ab August 23 wieder mit mit 40% gearbeitet wird, wird ab diesem Zeitpunkt die monatl. Prämie anteilig gezahlt.
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Vielen Dank für die Antwort.
War das so bei den Corona Sonderzahlung ähnlich, für diejenigen, die am Stichtag auch in Elternzeit waren?
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Entscheidend dürfte der Zeitpunkt sein, an das Entgelt fällig ist
der Bonus ist zwar für 2022 aber wird immer im April des Folgejahres ausbezahlt. Also nehme ich an, dass die Zahlung für den 31.3.23 fällig ist oder?
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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.
Bekomme ich nun die 1240€?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe.
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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.
Bekomme ich nun die 1240€?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe.
Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€
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Warum ist morgen der Stichtag? Morgen muss wichtig ist morgen doch nur ein bestehender Arbeitsvertrag?
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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.
Bekomme ich nun die 1240€?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe.
Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€
Grundlage zur Zahlung sind 2 Punkte.
1. bestehender AV zum 1.5. ( während EZ ruht dieser, besteht aber trotzdem)
2. mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgeld zwischen dem 1.1. bis 31.5.
Beide Punkte sind erfüllt, einen „Stichtag“ gibt es in der Einigung nicht.
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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....
Meinst du das ernst?
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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....
Meinst du das ernst?
Natürlich, oder verstehe ich da was nicht? Dann kann man mich gerne aufklären. Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Wir übernehmen das diesjährige Ergebnis 1 zu 1.. Zur Sonderzahlung habe ich jedoch keine Regelung gefunden ob a) wir sie auch erhalten und B) ob die BA es mit den selben Anforderungen auszahlt. 🤷. Kannst mich gerne aufklären 😅
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...macht doch noch bitte 20 weitere Threads mit immer der gleichen Fragstellung auf... und lest bloß nicht vorher den Tarifvertrag Inflationsausgleich (zu finden zB hier: https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf) bevor noch 20 mal die gleiche Frage stellt...
Bringt mir zum Beispiel nichts... Ich bin TV-BA und wir sind nicht aufgelistet 🤷 und es würde mich daher auch interessieren, ob ich diese 3000 während der EZ erhalte....
Meinst du das ernst?
Natürlich, oder verstehe ich da was nicht? Dann kann man mich gerne aufklären. Der Tarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit ist weitgehend an die Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene (TVöD) angelehnt. Wir übernehmen das diesjährige Ergebnis 1 zu 1.. Zur Sonderzahlung habe ich jedoch keine Regelung gefunden ob a) wir sie auch erhalten und B) ob die BA es mit den selben Anforderungen auszahlt. 🤷. Kannst mich gerne aufklären 😅
Edit: Habs zwischenzeitlich gefunden. Wir bekommen es zu den gleichen Konditionen...
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Hallo zusammen...
Ich, männlich, arbeite im KiGa und bin ab der Geburt meines Kindes (welches jeden Tag kommen kann), also ab Anfang, Mitte Mai 2023 in Elternzeit.
Bekomme ich nun die 1240€?
Liebe Grüße und danke für die Hilfe.
Ja. Morgen ist der Stichtag. Du kannst ab übermorgen in Elternzeit und bekommst die 1240€
Grundlage zur Zahlung sind 2 Punkte.
1. bestehender AV zum 1.5. ( während EZ ruht dieser, besteht aber trotzdem)
2. mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgeld zwischen dem 1.1. bis 31.5.
Beide Punkte sind erfüllt, einen „Stichtag“ gibt es in der Einigung nicht.
Hallo, ich bin seit August 22 in Elternzeit und habe im April 2023 LOB für 2022 erhalten. Hatte ich somit im Jahr 2023 Anspruch auf Entgelt?
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Ich denke nein, da es eine Zahlung aus 2022 war.
Einfach mal das Einigungspapier lesen.
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Hallo,
Habe die Einigung gelesen. Bin aber schon etwas unzufrieden, weil ich leider Pech habe und jetzt mal fragen wollte, ob sowas wirklich in Ordnung ist, oder ob es in der Vergangenheit schonmal bei ähnlichen Einigungen noch Änderungen gab.
Mein Arbeitsverhältnis im öD endete zum 30.04., daher habe ich keinen Anspruch auf den Inflationsausgleich, obwohl ich 4 Monate Vollzeit dieses Jahr gearbeitet habe. Für die Prüfung, ob man berechtigt ist, wird dann aber wiederum schon auch die Zeit vor dem 01. Mai herangezogen…
Meint ihr da gibt es Chancen?
Ansonsten kann ich nur hoffen, dass in den Verhandlungen zum TV-L kein Passus eingebaut wird, der sagt, dass man min. ab dem 01.01.2023 einen Arbeitsvertrag haben muss. Dann würde ich ausrasten 😅
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Zu dieser Einigung was den Inflationsausgleich betrifft wird es keine Änderungen mehr geben, ist ein gesonderter TV.
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Ich glaube ich brauche langsam eine Brille, wo steht im Einigungspapier das die Pramie für Teilzeitbeschäftigte anteilig gezahlt werden?
LG
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§ 2 bzw. § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich iVm § 24 Absatz 2 TVöD.
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§ 2 bzw. § 3 Absatz 2 Satz 3 TV Inflationsausgleich iVm § 24 Absatz 2 TVöD.
Ok jetzt habe ich es auch gefunden, vielen Dank ;-)
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Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??
Lg
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Servus, und kommt dann die Einmalzahlung im Juni einfach zum Gehalt dazu, also Ende Juni?? Oder gibt es eine Sonderzahlung?? Da ich glaub am Anfang mal gelesen hab dass es zu 01.06 sogar ausgezahlt wird??
Lg
Mit dem Junigehalt, welches üblicherweise Ende Juni ausbezahlt wird.
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Hallo, ich habe im Öffentlichen Dienst TVöD VKA einen Minijob 520€. Werde ich hier auch Anspruch auf die Inflationsprämie haben? Danke für eure Hilfe
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ja, entsprechend der Teilzeit, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind
Die Frage wurde hier schon mehrfach im Forum beantwortet
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Die Fragen werden immer wilder. :D
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Hallo, gibt es diese Prämie auch für ein rundes Beschäftigungsverhältnis? Wenn man sich in befristeter Erwerbsminderungsrente befindet?
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Wenn im Zeitraum 01.01.23 - 31.05.2023 Anspruch auf Entgelt für mindestens einen Tag bestand, ja.
§ 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich: "Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflati-onsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 An-spruch auf Entgelt bestanden hat."
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Es war nur Krankengeld
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krankengeld ist auch Entgelt im Sinne dieses Tarifvertrages
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Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?
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Bedingung ist der 1. Mai.
Es werden nur die monatlichen Zahlungen werden.
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Hi, extra hier angemeldet um zu wissen, ob ich berechtigt bin für die 1240€
War Juli 2022 Schwanger und seitdem Beschäftigungsverbot da ich in der KiTa arbeite.
Unser Baby kam am 9.4.2023 auf die Welt, war also davor und bis zum 15.6 in Mutterschutz. Bekomme ich die Prämie und wie schaut es mit den 220€ aus?
Echt schade diese Regelungen, dass AN die aussetzen MÜSSEN um das Geld was Ihnen zusteht bangen müssen.
LG
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Ich war seit 2014 angestellt bis Ende März 2023. Dann war ich bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft und komme jetzt am 1.7.2023 wieder zurück. Da ich nur 3 Monate weg war kann man mich scheinbar wieder so einstellen dass ich keine Probezeit habe und in der gleichen Entgeltgruppe die Erfahrungsstufenlaufzeit auch weiterläuft. Ich war sozusagen nur pausiert zwischen April und Juni . Bekomme ich nun die 1200 Euro Prämie zeitanteilig für die ersten 3 Monate ? Oder sogar voll ? Würde es etwas ändern wenn ich schon zum 15.6. zurück käme ?
Es hätte nur was geändert wenn du am 01.05. zurückgekommen wärst.
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Auf die Einmalzahlung besteht Anspruch.
Für Monate ab Juli 23, in denen ein Entgelt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld st Entgelt in diesem Sinne), besteht auch ein Anspruch auf die monatlichen Zahlungen
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Dumm gelaufen der Ausflug in die PW.
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War halt eine teure Erfahrung.
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Kann mir jemand den § 3 Abs. 1 S. 3 des TV Inflationsausgleich erläutern?
Ich war Januar bis März in Elternzeit, seit April arbeite ich wieder voll. Bekomme ich dann im Juni nur für die Monate April, Mai und Juni die Prämie (also 1240 / 6 * 3) oder die volle Prämie?
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Der TV Inflationsausgleich beinhaltet zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen:
Den „Inflationsausgleich 2023“ in Höhe von 1.240 Euro nach § 2 und
die „monatlichen Sonderzahlungen“ von bis zu 8 Monaten jeweils in Höhe von 220 Euro (also dann 1.760 Euro) nach § 3.
Sofern „ab April 2023 voll gearbeitet“ wird, liegen die in § 2 und § 3 genannten tatbestandlichen Voraussetzungen vor und man erhält diese Zahlungen in voller Höhe, also dann insgesamt 3.000 Euro.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Nein, Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung und berechtigt somit nicht zum Bezug der Sonderzahlung(en).
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Es steht doch oben, dass sie ab April schon Elterngeld und eben kein Entgeld (Mutterschaftsgeld) mehr erhält.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Es steht doch oben, dass sie ab April schon Elterngeld und eben kein Entgeld (Mutterschaftsgeld) mehr erhält.
Ja, korrekt. Das Kriterium lautet allerdings: "Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Was ist also im Zeitraum 01.01. - 31.03.2023? Da hat sie vermutlich Entgelt (Mutterschaftsgeld) vom Arbeitgeber bekommen.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Es steht doch oben, dass sie ab April schon Elterngeld und eben kein Entgeld (Mutterschaftsgeld) mehr erhält.
Ja, korrekt. Das Kriterium lautet allerdings: "Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Was ist also im Zeitraum 01.01. - 31.03.2023? Da hat sie vermutlich Entgelt (Mutterschaftsgeld) vom Arbeitgeber bekommen.
Völlig richtig. Auf die Einmalzahlung besteht Anspruch, da Mutterschaftsgeld ein dem Entgeltanspruch gleichgestellter Anspruch im Sinne des TV Inflationsausgleich ist und im Zeitraum 01.01. - 31.03.2023 mindestens ein Tag Mutterschaftsgeld gezahlt wurde. Die monatliche Zahlung wird nicht gewährt, da im jeweiligen relevanten Abrechnungsmonat ab Juli 2023 kein entgeltgleicher Anspruch besteht.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Es steht doch oben, dass sie ab April schon Elterngeld und eben kein Entgeld (Mutterschaftsgeld) mehr erhält.
Ja, korrekt. Das Kriterium lautet allerdings: "Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Was ist also im Zeitraum 01.01. - 31.03.2023? Da hat sie vermutlich Entgelt (Mutterschaftsgeld) vom Arbeitgeber bekommen.
Sorry - mein Fehler! Genau das hab ich falsch/nicht gelesen. Dann hast du natürlich recht :-)
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Wobei sich mir gerade eine andere Frage stellt:
Es gelten für die - ggf. anteilige - Zahlung der 1.240 EUR doch "die Verhältnisse am 1. Mai 2023" (§ 2 Abs. 2 Satz 4 TV Inflationsausgleich).
Sagen wir, Mutterschutz ab 7. Januar 2023, voraussichtliche und tatsächliche Entbildung am 18. Februar, Ende Mutterschutz mit Ablauf des 15. April, sodann bis 17. Juni 2023 Elternzeit mit a) vollumfänglicher Freistellung b) Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden.
Dann ist doch in Fall a) ein Betrag von 0 EUR und im Fall b) von 620 EUR mit dem Juni-Entgelt auszuzahlen - oder nicht?
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Ich gehe davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.05.2023 noch bestanden hat, dann hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich von 1.240 €. Bei Mutterschutz zahlt der Arbeitgeber ja das Gehalt weiter, somit hat sie auch das 2. Kriterium für diese Zahlung erfüllt.
Was sie nicht bekommt, ist die monatliche Sonderzahlung von 220 € ab Juli 2023.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Es steht doch oben, dass sie ab April schon Elterngeld und eben kein Entgeld (Mutterschaftsgeld) mehr erhält.
Ja, korrekt. Das Kriterium lautet allerdings: "Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Was ist also im Zeitraum 01.01. - 31.03.2023? Da hat sie vermutlich Entgelt (Mutterschaftsgeld) vom Arbeitgeber bekommen.
Sorry - mein Fehler! Genau das hab ich falsch/nicht gelesen. Dann hast du natürlich recht :-)
Danke für Eure Antworten.
Uns ist es noch unklar, weil ihr Arbeitsvertrag seit dem 12.04.2023 ruht. Sie hat einen Vertrag im ÖD, der bis Ende 2025 läuft.
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Wobei sich mir gerade eine andere Frage stellt:
Es gelten für die - ggf. anteilige - Zahlung der 1.240 EUR doch "die Verhältnisse am 1. Mai 2023" (§ 2 Abs. 2 Satz 4 TV Inflationsausgleich).
Sagen wir, Mutterschutz ab 7. Januar 2023, voraussichtliche und tatsächliche Entbildung am 18. Februar, Ende Mutterschutz mit Ablauf des 15. April, sodann bis 17. Juni 2023 Elternzeit mit a) vollumfänglicher Freistellung b) Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden.
Dann ist doch in Fall a) ein Betrag von 0 EUR und im Fall b) von 620 EUR mit dem Juni-Entgelt auszuzahlen - oder nicht?
Da es sich bei Alt. a) nicht um eine Teilzeitbeschäftigung handelt, findet § 24 Abs. 2 S. 4 TVöD hierauf keine Anwendung. Es ist die volle Ausgleichszahlung im Juni fällig.
Bei Alt. b) teile ich deine Meinung.
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Der TV Inflationsausgleich beinhaltet zwei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen:
Den „Inflationsausgleich 2023“ in Höhe von 1.240 Euro nach § 2 und
die „monatlichen Sonderzahlungen“ von bis zu 8 Monaten jeweils in Höhe von 220 Euro (also dann 1.760 Euro) nach § 3.
Sofern „ab April 2023 voll gearbeitet“ wird, liegen die in § 2 und § 3 genannten tatbestandlichen Voraussetzungen vor und man erhält diese Zahlungen in voller Höhe, also dann insgesamt 3.000 Euro.
Oh sorry, natürlich. Das kommt davon, wenn man den TV nicht ordentlich von vorne bis hinten liest. Vielen Dank dir!
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Bitte um kurze Einschätzung eurerseits bzgl. der Inflationsprämie i.H.v. 1.240.
Sachlage:
aktuell in Elternzeit mit Bezug ElterngeldPlus;
ab 02.05 Zuverdienst 10 Std. pro Woche beim gleichen AG (wohl als Minijob?) - Auszahlung aber wohl erst Ende Juni
m.E. besteht zum 01.05.2023 ein Arbeitsverhältnis (Elternzeit), außerdem besteht bis 31.05. auch Anspruch auf ein Entgelt, auch wenn die Auszahlung erst Ende Juni erfolgt. -> der Anspruch besteht ja für die Arbeitsleistung im Mai.
Hat die Person unter den o.g. Gesichtspunkten Anspruch auf die einmalige Inflationsprämie? Wenn ja, in welcher Höhe?
Danke Euch!
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Am 1.5.23 besteht ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Ich gehe davon aus, dass die 10 Std. auch auf der Basis eines Arbeitsvertrages nach dem TVöD erfolgen. Das Entgelt ist am letzten Tag des Monats fällig, also am 31.5.. Insoweit sind die Voraussetzungen für die Einmalzahlung erfüllt. M.E. wid aber nur anteilig für 10 Std. gezahlt.
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Lt. TV Inflationsausgleich sind für die Einmalzahlung die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich.
Fällig ist die Einmalzahlung mit dem Juni-Entgelt.
Am 01.05. waren noch keine 10 Stunden vereinbart, sondern... ja, was eigentlich?
0 Stunden (da vermutlich freigestellt), oder gilt die Arbeitszeit vor Elternzeit?
Ganz ehrlich - ich weiß es nicht, sorry.
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Ein freundliche Hallo in die Runde. Ich habe eine Frage an euch, in der Hoffnung ihr könnt diese beantworten. Eine Antwort habe ich im Forum nicht gefunden.
Ich habe Elternzeit vom 14.08 - 13.09, sowie vom 14.10-13.11
Da die Zeit vom 1.8 und 1.10 bis zum jeweiligen 14 sind Überstunden und somit theoretisch „Entgelt“.
Bekomme ich für diese Monate dann theoretisch auch die 220€ Prämie?
Danke und liebe Grüße
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Monatliche Sonderzahlungen:
Die Auszahlung erfolgt mit dem Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats. Der Anspruch auf den monatlichen Inflationsausgleich besteht jeweils nur, wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Also ist die Antwort ja.
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Das ist die beste Antwort 😀
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Hi, extra hier angemeldet um zu wissen, ob ich berechtigt bin für die 1240€
War Juli 2022 Schwanger und seitdem Beschäftigungsverbot da ich in der KiTa arbeite.
Unser Baby kam am 9.4.2023 auf die Welt, war also davor und bis zum 15.6 in Mutterschutz. Bekomme ich die Prämie und wie schaut es mit den 220€ aus?
Echt schade diese Regelungen, dass AN die aussetzen MÜSSEN um das Geld was Ihnen zusteht bangen müssen.
LG
Anspruch besteht auf die Einmalzahlung im Juni - sofern der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Mitte Juni endet und im Anschluss Elternzeit genommen wird, entfällt die monatliche Zahlung (höchstens es wird im Nachgang noch eine Erläuterung eingefügt, dass die Elternzeit ebenfalls zu berücksichtigen wäre).
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Lt. TV Inflationsausgleich sind für die Einmalzahlung die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich.
Fällig ist die Einmalzahlung mit dem Juni-Entgelt.
Am 01.05. waren noch keine 10 Stunden vereinbart, sondern... ja, was eigentlich?
0 Stunden (da vermutlich freigestellt), oder gilt die Arbeitszeit vor Elternzeit?
Ganz ehrlich - ich weiß es nicht, sorry.
Das würde mich auch interessieren :/
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nach meinen Informationen geht man dann leer aus - denn es zählt einzig die vereinbarte Stundenzahl per 01.05.
Wer bspw. seine Arbeitszeit ab dem 02.05 reduziert, bekommt die Prämie zu 100 %.
Wer bspw. seine Arbeitszeit bis zum 30.04. reduziert und ab 01.05. auf 100 % ist, bekommt die Prämie vollständig.
Alle die per 01.05. keinen Anspruch auf 100 % Entgelt haben, bekommen diese anteilig, oder gar nicht.
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Hallo,
ich bin total verunsichert, weil jeder etwas anderes sagt.
Ich habe bis zum 18.01.23 Mutterschaftsgeld erhalten, seit dem 19.01.23 bin ich in Elternzeit, arbeite gar nicht. Am 18.09. werde ich neben dem ElterngeldPlus 15 Stunden wöchentlich arbeiten, ab Januar 24 stocke ich auf 35 Stunden auf.
Bekomme ich die 1240 Euro im Juni, weil ich im Januar Mutterschaftsgeld erhalten habe und am 01.05. Ein (ruhendes) Arbeitsverhältnis bestand? Im Juni erhalte ich jedoch kein Entgelt.
Wenn ich ab September wieder arbeiten gehe erhalte ich die monatlichen Zahlungen anteilig je nach Arbeitszeit?
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Hallo,
ich bin total verunsichert, weil jeder etwas anderes sagt.
Ich habe bis zum 18.01.23 Mutterschaftsgeld erhalten, seit dem 19.01.23 bin ich in Elternzeit, arbeite gar nicht. Am 18.09. werde ich neben dem ElterngeldPlus 15 Stunden wöchentlich arbeiten, ab Januar 24 stocke ich auf 35 Stunden auf.
Bekomme ich die 1240 Euro im Juni, weil ich im Januar Mutterschaftsgeld erhalten habe und am 01.05. Ein (ruhendes) Arbeitsverhältnis bestand? Im Juni erhalte ich jedoch kein Entgelt.
Wenn ich ab September wieder arbeiten gehe erhalte ich die monatlichen Zahlungen anteilig je nach Arbeitszeit?
M.E. ist das so
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Sorry, falls die Frage schon kam und ich sie überlesen habe:
Ich bin seit 20 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, eventuell endet das Arbeitsverhältnis jedoch Ende Mai.
Hätte ich dann trotzdem noch Anspruch auf den Inflationsausgleich, der ja erst im Juni ausbezahlt wird?
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Sorry, falls die Frage schon kam und ich sie überlesen habe:
Ich bin seit 20 Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt, eventuell endet das Arbeitsverhältnis jedoch Ende Mai.
Hätte ich dann trotzdem noch Anspruch auf den Inflationsausgleich, der ja erst im Juni ausbezahlt wird?
Ja
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ja,
sofern zwischen 01. Januar und 31. Mai 2023 wenigstens für einen Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:
Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?
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Dumme Gegenfrage: Was sagt den TV-Inflationsausgleich dazu? ;)
-
Dumme Gegenfrage: Was sagt den TV-Inflationsausgleich dazu? ;)
Was? Kannst du mir meine Frage beantworten?
-
Hi @ all,
Ich habe mich heute erst registriert, sonst habe ich nur immer gelesen.
Und habe gleich eine Frage (Paragraphenjungle :-\)
Ich beginne ab nächster Woche wieder mit der Wiedereingliederung (seit 09.22 krank)als Erzieher, hab ich das jetzt richtig verstanden?! das ich die Prämie im Juni trotzdem bekomme obwohl ich eine Entgeltersatzleistung habe. Mich verwirrt das alles hier total ;D
Wenn die Frage schon beantwortet wurde hab sie leider nicht gelesen!
Danke schon Mal im Voraus fürs beantworten
-
Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:
Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?
mit den Juni Bezügen
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Hi @ all,
Ich habe mich heute erst registriert, sonst habe ich nur immer gelesen.
Und habe gleich eine Frage (Paragraphenjungle :-\)
Ich beginne ab nächster Woche wieder mit der Wiedereingliederung (seit 09.22 krank)als Erzieher, hab ich das jetzt richtig verstanden?! das ich die Prämie im Juni trotzdem bekomme obwohl ich eine Entgeltersatzleistung habe. Mich verwirrt das alles hier total ;D
Ja, wenn du vom Arbeitgeber Krankengeld oder einen Krankengeldzuschuss erhalten hast
Wenn die Frage schon beantwortet wurde hab sie leider nicht gelesen!
Danke schon Mal im Voraus fürs beantworten
-
Hi @MC Oldie
Danke schonmal für die Antwort
Bin aber seit 09/2022 krank und weiß nicht ob die die Stadt mir einen Zuschuss zum Krankengeld zahlt, bekommt man das raus?. Ich kümmere mich lieber um Kinder als um dieses Bürokratiezeugs :D
Sorry für die Frage und eine schönes Wochenende 👍😊
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Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:
Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?
mit den Juni Bezügen
Also 31. Mai?
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Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:
Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?
mit den Juni Bezügen
Also 31. Mai?
Man bekommt immer rückwirkend im öD also Ende Juni, erst arbeiten dann Geld bekommen. Es zahlt niemand was bevor nichts geleistet wurde. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
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Erster Beitrag und gleich eine dumme Frage:
Kommt die Prämie am 31. Mai oder am 30. Juni?
mit den Juni Bezügen
und den Monate bis Februar danach.
💶
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Mogelpackung..
Nicht nachhaltig wirkend auf Tabellengehälter...
Natürlich wissen Arbeitgeber und Ver.di wie geil der Deutsche auf Geld aus ist..
Wie die du..en Deutschen sich freuen einmalig Geld in der Hand zu haben..
Erschreckend der Abschluss in Rekordinflationzeiten..
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Dumme Gegenfrage: Was sagt den TV-Inflationsausgleich dazu? ;)
Was? Kannst du mir meine Frage beantworten?
Es steht im §2 des Tarifvertrags.
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Nabend kurze Frage als Arbeitnehmer im TVÖD VKA , Bundesland BrB.
Vielleicht etwas ungewönhlich aber hier ist sie:
Kann man die Prämie auch freiwillig ablehnen ?
Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen, dass man nicht allen Mitarbeiter es zahlen kann, entweder allten oder keinem. Und bei Ausnahmen nur mit triftigem Grund.
Geht dass, wenn man die wie erwähnt als AN freiwillig ablehnt?
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Nabend kurze Frage als Arbeitnehmer im TVÖD VKA , Bundesland BrB.
Vielleicht etwas ungewönhlich aber hier ist sie:
Kann man die Prämie auch freiwillig ablehnen ?
Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen, dass man nicht allen Mitarbeiter es zahlen kann, entweder allten oder keinem. Und bei Ausnahmen nur mit triftigem Grund.
Geht dass, wenn man die wie erwähnt als AN freiwillig ablehnt?
Man kann es einer Organisation seiner Wahl spenden. Es würden sich sonst sicher auch einige Forenmitglider bereit erklären, das Geld zu übernehmen
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Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen, dass man nicht allen Mitarbeiter es zahlen kann, entweder allten oder keinem.
Der Satz bedarf der Erklärung.
Wollen sie sagen, dass der Tarifvertrag für die Inflationsausgleichszahlung ungesetzlich sein?
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Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen
Ich habe heute ein Erbsensuppenrezept gelesen.
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Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen
Ich habe heute ein Erbsensuppenrezept gelesen.
Mmh, lecker Erbsensuppe.
Ablehnen ist wohl schwierig. Hatte es mal seinerzeit, dass mein Einkommen für eine bestimmte Förderung 200 € zu hoch war. Und durch Mehrzahlungen durch den AG ein Minus entstanden wäre.
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Das ist ja ein nachvollziehbarer Grund, warum man (zeitweise) weniger Einkommen haben will. Kennt man im ÖD ja auch im Kontext der Höhergruppierung, wieviele haben da schon gerne verzichtet, weil es ihnen auf mehrere Jahre gesehen Einkommenseinbußen beschert hätte.
Die Relation des Verzichts auf die Inflationsausgleichsprämie zum (vermute mal arbeitsrechtlichen) Gleichheitsgrundsatz kann ich aber hier noch kein bisschen nachvollziehen. Mit sachlichem Grund ist hier eine Ungleichbehandlung bei der Prämienverteilung durchaus möglich.
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Hallo Zusammen,
habe eben aus der BR Runde erfahren, dass der Inflationsausgleich nur an Mitarbeiter ausgezahlt wird die seit 2010 keine Höhergruppierungen mehr hatten. Würde so wohl aus dem vorläufigen VKA Vertrag hervorgehen.
Was näheres bekannt???
Grüße
Karlo
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Nee, das ist falsch. Die geht nur an Mitarbeiter mit dem Sternzeichen Stier, die Kordhosen tragen.
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Nee, das ist falsch. Die geht nur an Mitarbeiter mit dem Sternzeichen Stier, die Kordhosen tragen.
Ja? Endlich macht sich die Kordhose bezahlt. Danke für die Info.
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Und zwar unabhängig davon, ob man lieber Kordhose oder Cordhose schreibt => Gleichheitsgrundsatz erfüllt.
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Hallo Zusammen,
habe eben aus der BR Runde erfahren, dass der Inflationsausgleich nur an Mitarbeiter ausgezahlt wird die seit 2010 keine Höhergruppierungen mehr hatten. Würde so wohl aus dem vorläufigen VKA Vertrag hervorgehen.
Was näheres bekannt???
Grüße
Karlo
Wenn ihr wirklich TVÖD seid, dann gilt dieser Tarifvertrag:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Also nach Rezepten hatte ich zwar nicht gefragt. Aber vielleicht haben einige Leute einfach zu viel Freizeit.
Schön, dann wird man in Zukunft auch auf solche Fragen so antworten.
Ja ich möchte die Prämie einfach nicht annehmen.
Zudem sie wieder eins befördert, die Inflation. Sie kommt aus dem Nichts ... wie so vieles heutzutage. (FIAT Money)
Das mit dem Gleichheitsgrundsatz kann man überall lesen, wenn man danach sucht im Netz.
"Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss – wenn dann – an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz,....."
oder
"Entscheidet sich der Arbeitgeber aber die Prämie zu zahlen, müssen alle Beschäftigten eine Prämie erhalten. Das fordert der Grundsatz der Gleichbehandlung. "
Daher meine Frage. Einfach so zum AG gehen und sagen man will den Kram nicht, geht ja schlecht.
Wenn dann müsste der AG einen triftigen Grund angeben, und ich glaube da geht es schlecht, wenn der AG angibt , dass der AN es nicht will.
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Ich gehe davon aus, dass wenn der AG tarifgebunden ist, er auch den TV Inflationsausgleich anwenden muss. Es geht daraus schlicht nichts hervor, dass man die Regelungen des Sonder-TV als kann-Regelungen deuten könnte.
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Also nach Rezepten hatte ich zwar nicht gefragt. Aber vielleicht haben einige Leute einfach zu viel Freizeit.
Schön, dann wird man in Zukunft auch auf solche Fragen so antworten.
Ja ich möchte die Prämie einfach nicht annehmen.
Zudem sie wieder eins befördert, die Inflation. Sie kommt aus dem Nichts ... wie so vieles heutzutage. (FIAT Money)
Das mit dem Gleichheitsgrundsatz kann man überall lesen, wenn man danach sucht im Netz.
"Eine Inflationsprämie darf nicht nur einzelnen Mitarbeitern ausgezahlt werden, sondern muss – wenn dann – an alle gehen. Denn innerhalb eines Unternehmens gilt grundsätzlich der Gleichbehandlungsgrundsatz,....."
oder
"Entscheidet sich der Arbeitgeber aber die Prämie zu zahlen, müssen alle Beschäftigten eine Prämie erhalten. Das fordert der Grundsatz der Gleichbehandlung. "
Daher meine Frage. Einfach so zum AG gehen und sagen man will den Kram nicht, geht ja schlecht.
Wenn dann müsste der AG einen triftigen Grund angeben, und ich glaube da geht es schlecht, wenn der AG angibt , dass der AN es nicht will.
Irgendwie halte ich die Aussage immer noch für nicht durchdacht. Nur um jetzt das gequirlte Wort nicht zu sagen.
Welche aktiven Arbeitnehmer werden von welchem Arbeitgeber, der unter die Anwendung des TVÖD fällt, von der Zahlung ausgeschlossen? Für die monatlichen Zahlungen muss man nur einen Tag im jeweiligen Monat aktiv gewesen sein oder entsprechend gleichgestellt. Eigentlich logisch. Für die große Zahlung gilt der Stichtag 1. Mai. Das ist beim Weihnachtsgeld nicht großartig anders.
Man darf nicht vergessen, dass mit der Zahlung die Tabellenentgelte kaschiert werden. Auch wenn die Politik gerne etwas anderes in die Kameras ablässt.
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Nabend kurze Frage als Arbeitnehmer im TVÖD VKA , Bundesland BrB.
Vielleicht etwas ungewönhlich aber hier ist sie:
Kann man die Prämie auch freiwillig ablehnen ?
Ich habe da etwas vom Gleichheitsgrundsatz gelesen, dass man nicht allen Mitarbeiter es zahlen kann, entweder allten oder keinem. Und bei Ausnahmen nur mit triftigem Grund.
Geht dass, wenn man die wie erwähnt als AN freiwillig ablehnt?
Da der Vertrag das nicht vorsieht, wird das nicht gehen.
Aber man kann das Geld umgehend wieder zurück überweisen.
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Da der Vertrag das nicht vorsieht, wird das nicht gehen.
Aber man kann das Geld umgehend wieder zurück überweisen.
[/quote]
Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Ein dauernder Kreislauf. Ich sehe es gibt also keine Möglichkeit oder Idee.
Schade.
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Wieso das Gefeilsche darum, wie man unbedingt die Auszahlung der Inflationsprämie vermeiden will? Wer die Kohle nicht will - kann sie doch spenden. Einfach durchreichen an irgendeine Sammelbüchse - aber sich möglichst eine Quittung ausstellen lassen. Dann klappts auch mit der steuerlichen Absetzbarkeit. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Und auch der AG hat seinen Job erfüllt.
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Da der Vertrag das nicht vorsieht, wird das nicht gehen.
Aber man kann das Geld umgehend wieder zurück überweisen.
Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Ein dauernder Kreislauf. Ich sehe es gibt also keine Möglichkeit oder Idee.
Schade.
[/quote]Zurück überweisen in Form einer Spende.
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Welche aktiven Arbeitnehmer werden von welchem Arbeitgeber, der unter die Anwendung des TVÖD fällt, von der Zahlung ausgeschlossen? Für die monatlichen Zahlungen muss man nur einen Tag im jeweiligen Monat aktiv gewesen sein oder entsprechend gleichgestellt. Eigentlich logisch. Für die große Zahlung gilt der Stichtag 1. Mai. Das ist beim Weihnachtsgeld nicht großartig anders.
Man darf nicht vergessen, dass mit der Zahlung die Tabellenentgelte kaschiert werden. Auch wenn die Politik gerne etwas anderes in die Kameras ablässt.
Irgendwie fehlt mir noch die Antwort auf diese Frage.
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Das Spielchen habe ich schon lang durch, dann wird das Geld wieder zurücküberwiesen und man wird nett vom Personalrat oder Bereich Personal eingeladen zu Gesprächen. Nur weil man sein Gehalt nicht annimmt.
Da die Inflationsausgleichsprämie erst noch bevorsteht, ist das so zu verstehen, dass du auch andere Prämien (oder Entgeltbestandteile?) schon abgelehnt und zurücküberwiesen hast?
Dann haben wir hier also entweder den Traum aller Arbeitgeber, oder jemandem ist langweilig und er meint damit andere veräppeln zu können.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?
Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!
Bitte um Eure Antworten
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Anfrage einer Kollegin bekommen, Krankenschwester nach TVÖD-P.
Sie ist seit 6 Monaten krankgeschrieben und somit im Krankengeld - hat sie Anspruch auf den Inflationsausgleich in Höhe der 1240 € ?
Besten Dank
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Hallo ihr,
Weiß jemand, wann genau der Inflationsausgleich ausgezahlt wird?
Mit dem Mai oder Junigehalt?
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Juni
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Lesen und verstehen ist schwierig oder?
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Zahlung mit den Bezügen im Juni, bei mir z.B. letzter Werktag im Juni. Ab den Julibezügen dann mit dem monatlichen Inflationszahlungen.
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Hallo,
meine Freundin war dieses Jahr in Mutterschutz und ist ab April 23 in Elternzeit gegangen und bekommt auch ab April 23 nur Elterngeld.
Ab April ruht ihr Arbeitsvertrag, bekommt aber Elterngeld.
Besteht ein Anspruch auf die 1.240 Euro, wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 besteht, aber ruht?
Bis April 23 hat sie Entgelt vom AG erhalten. Ab Ende April Elterngeld.
Gilt Elterngeld auch als Entgelt, sodass sie die Sonderzahlung von 220 € monatlich auch erhalten kann?
Wenn das Verhältnis vom 01.05.2023 maßgeblich ist für die Zahlung der Inflationsprämie von 1240€ und man seitdem April 23 in Elternzeit gegangen ist.... welche Inflationsprämie bekommt man nun?
Das Arbeitsverhältnis besteht am 01.05, der aber ruht und man man hat bis zum März 23 Entgelt vom AG erhalten!!!
Bitte um Eure Antworten
Ja
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Hallo, meine Lebensgefährtin arbeitet seit dem 1. Februar 2023 bei einem Stadtwerke Unternehmen. Die haben den Tarifvertrag TV V.
Bekommt sie die Inflationsprämie in Höhe von Einmalzahlung 1.240 € und danach die 220 € monatlich? Wir werden nicht ganz schlau aus der Sache
Danke für die Hilfe
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Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
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ja, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, d.h am 1.5. 23 im Arbeitsverhältnis, und Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für mindestens 1 Tag in 2023 (auch der Krankengeldzuschuss zählt dazu) nach dem TVöD.
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Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher
Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke
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Ja, einfach den Tarifvertrag zur Einmalzahlung lesen. Ist kein Hexenwerk
Das freut uns, dass sie darauf Anspruch hat. Wir konnten uns nicht genau einen Reim draus machen, da sie noch nie in so einem Tarifvertrag angestellt war beziehungsweise im öffentlichen Dienst oder Stadtwerkeunternehmen. Mit dem TVöD wussten wir es ja, aber TV V waren wir uns nicht sicher
Demnach für die Einmalzahlung mit dem Juni Gehalt, also zum 30. Juni, 1. Juli kommen ☺️
Danke
Richtig
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Hey, kurze Frage:
Frau Schwanger. Beschäftigungsverbot voll seid 20.01.23. Die 1240€ würde sie ja laut Verdi bekommen. Wie schauts aus mit der monatlichen Zahlung bis zur Geburt? Bekommt sie diese auch?
Danke
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Bis zum Ablauf des Mutterschutzes besteht der Anspruch auf die Zahlungen.
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Hallo liebe Mitglieder. Leider bin ich bereits seit über einem Jahr erkrankt und im Krankengeldbezug.
Krankengeldzuschuss erhalte ich keinen mehr.
Erhält man auch im Krankengeldbezug die IAP?
Laut dbb ist einem Bezug auf Entgelt gleichgestellt, wer nach Paragraph 45 SGB V Krankengeld erhält. Hier geht es aber nur um das Kinderkrankengeld. Verstehe ich es richtig, dass Angestellte im Krankengeldbezug, ohne Krankengeldzuschuss, keinen Anspruch auf die IAP haben?
Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung!
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Wird LOB als Entgelt gewertet in diesem Zusammenhang? Liebe Grüße
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Hallo liebe Mitglieder. Leider bin ich bereits seit über einem Jahr erkrankt und im Krankengeldbezug.
Krankengeldzuschuss erhalte ich keinen mehr.
Erhält man auch im Krankengeldbezug die IAP?
Laut dbb ist einem Bezug auf Entgelt gleichgestellt, wer nach Paragraph 45 SGB V Krankengeld erhält. Hier geht es aber nur um das Kinderkrankengeld. Verstehe ich es richtig, dass Angestellte im Krankengeldbezug, ohne Krankengeldzuschuss, keinen Anspruch auf die IAP haben?
Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung!
Ein Anspruch auf die Einmalzahlung besteht nur, wenn mindestens für 1 Tag in 2023 eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (einschl. Krankengeldzuschuss) gezahlt wurde. Wenn nur Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt wurde, besteht kein Anspruch.
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Guten Tag,
ich fange ab dem 01.06 im öffentlichen Dienst an.
Wie verhält sich da mit der Zahlung der Prämie ?
Ab dem 01.07 müsste ich dann ja die reguläre Zahlung kriegen, wie verhält es sich da aber mit der Einmalzahlung
?
Grüße
Kevin
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Die Antwort lässt sich unschwer aus dem einschlägigen TV Inflationsausgleich entnehmen:
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-inflationsausgleich (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-inflationsausgleich)
[/quote]
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Guten Tag,
ich fange ab dem 01.06 im öffentlichen Dienst an.
Wie verhält sich da mit der Zahlung der Prämie ?
Ab dem 01.07 müsste ich dann ja die reguläre Zahlung kriegen, wie verhält es sich da aber mit der Einmalzahlung
?
Grüße
Kevin
Kein Anspruch auf die Einmalzahlung.
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Moin,
ist schon etwas zum Auszahlungsdatum an Beamte bekannt geworden?
Gruß Eukaryot
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Moin,
ist schon etwas zum Auszahlungsdatum an Beamte bekannt geworden?
Gruß Eukaryot
Nein
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Hallo,
vil. kann mir jemand weiter helfen.
Ich arbeite Vollzeit im öffentlichen Dienst und ich nehme nach der Geburt (vorr. Geburtstermin am 8.6.2023) für 1 Monat Elternzeit.
Es kann natürlich sein, dass das Kind schon am 01.06.2023 zur Welt kommt und ich dann in Elternzeit gehe.
Bekomme ich die volle Inflationsausgleichsprämie, wenn ich vom 01.06. bis 01.07. in Elternzeit bin und kein Entgelt im Juni 2023 erhalte?
Meiner Meinung habe ich Anspruch auf die Infaltionsprämie von 1.240 Euro im Juni 2023, da vom 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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Auf die Einmalzahlung besteht Anspruch. Wenn nur im Juni Elternzeit in Anspruch genommen wird, dann besteht auch ab 1.7.23 Anspruch auf die monatlichen Zahlungen
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Hallo,
vil. kann mir jemand weiter helfen.
Ich arbeite Vollzeit im öffentlichen Dienst und ich nehme nach der Geburt (vorr. Geburtstermin am 8.6.2023) für 1 Monat Elternzeit.
Es kann natürlich sein, dass das Kind schon am 01.06.2023 zur Welt kommt und ich dann in Elternzeit gehe.
Bekomme ich die volle Inflationsausgleichsprämie, wenn ich vom 01.06. bis 01.07. in Elternzeit bin und kein Entgelt im Juni 2023 erhalte?
Meiner Meinung habe ich Anspruch auf die Infaltionsprämie von 1.240 Euro im Juni 2023, da vom 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Der Anspruch besteht auf jeden Fall, da die Inflationsprämie ja quasi eine Nachzahlung für die anderen Monate des Jahres ist.
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Hallo liebe Mitglieder. Leider bin ich bereits seit über einem Jahr erkrankt und im Krankengeldbezug.
Krankengeldzuschuss erhalte ich keinen mehr.
Erhält man auch im Krankengeldbezug die IAP?
Laut dbb ist einem Bezug auf Entgelt gleichgestellt, wer nach Paragraph 45 SGB V Krankengeld erhält. Hier geht es aber nur um das Kinderkrankengeld. Verstehe ich es richtig, dass Angestellte im Krankengeldbezug, ohne Krankengeldzuschuss, keinen Anspruch auf die IAP haben?
Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung!
Ein Anspruch auf die Einmalzahlung besteht nur, wenn mindestens für 1 Tag in 2023 eine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber (einschl. Krankengeldzuschuss) gezahlt wurde. Wenn nur Krankengeld von der Krankenversicherung gezahlt wurde, besteht kein Anspruch.
Hallo,
ist das denn wirklich so zu verstehen, dass nur wenn Krankengeldzuschuss in 2023 bezahlt wurde.
Fragen Antworten Verdi:
Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 21 Satz 1 TVöD, § 6 Abs. 3 TV-V), der Anspruch von Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2 und 3 TVöD, § 13 Abs. 1 Satz 2 TV-V), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. Dem Anspruch auf Entgelt ferner gleichgestellt ist das Krankengeld nach § 45 SGB V, sog. Kinderkrankengeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Kurzarbeitergeld und Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Im Tarifvertrag Inflationsausgleich ist nur die Rede von § 21 Satz 1 TVöD, und Krankengeldzuschuss § 22 Satz 2 und 3 TVöD.
Ich hätte es auch so gelesen, dass es nicht ausgezahlt wird, wenn kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht.
Auszug aus Bundesminesterium des Inneren und Heimat: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Als Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich sind neben dem laufenden Entgelt auch folgende
Zahlungen/Ansprüche zu verstehen (§ 4 Absatz 2):
• Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 21 Satz 1 TVöD bzw. nach § 9 TVAöD - Besonderer
Teil BBiG, § 9 TVAöD - Besonderer Teil Pflege, §§ 12, 12a TVAöD – Allgemeiner Teil, §§ 9,
12, 12a TVSöD und §§ 10, 11, 12 TVPöD sowie nach § 2 Satz 1 TV-Wald-Bund i. V. m. § 21
Satz 1 TVöD und § 2 TVA-Wald-Bund i. V. m. § 9 TVAöD - Besonderer Teil BBiG.;
• Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 TVöD), auch wenn dieser wegen der
Höhe der Barleistung des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird;
• Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;
• Leistungen nach § 56 IfSG;
• Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Ich blicke da gar nicht mehr durch.
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage evtl. kann mir jemand was dazu sagen.
Ich bin seit Ende 2021 krank und habe bis 03/2023 Krankengeld erhalten. Ab 04/23 bin ich von der Krankenversicherung ausgesteuert, erhalte jedoch Übergangsgeld und befinde mich zurzeit in der wiedereingliederung. Jetzt habe ich mir schon einiges durchgelesen, werde jedoch nicht Schlau daraus.
Also 11/2021-03/2023 Krankengeld
04 bis jetzt Übergangsgeld.
Krankengeldzuschuss habe ich in 2023 nicht erhalten.
Ich habe mir die Fragen und Antworten auf der Homepage von Verdi durchgelesen.
Erhalten auch Beschäftigte, die aktuell erkrankt sind, das Inflationsausgleichgeld?
Dem Anspruch auf Entgelt gleichgestellt ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 21 Satz 1 TVöD, § 6 Abs. 3 TV-V), der Anspruch von Krankengeldzuschuss (§ 22 Abs. 2 und 3 TVöD, § 13 Abs. 1 Satz 2 TV-V), auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistungen des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird. Dem Anspruch auf Entgelt ferner gleichgestellt ist das Krankengeld nach § 45 SGB V, sog. Kinderkrankengeld, Leistungen nach § 56 IfSG, Kurzarbeitergeld und Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Erhalten auch Beschäftigte, die kein Krankengeld mehr erhalten (sog. Aussteuerung) die Inflationsausgleichsprämie?
Beschäftigte, die in dem jeweiligen relevanten Zeitraum an keinem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss hatten, zum Beispiel wegen Elternzeit, unbezahlten Sonderurlaub, Rente auf Zeit oder Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeldzuschuss (sofern der Krankengeldzuschuss nur der Höhe nach nicht gezahlt wird, wird der Zeitraum trotzdem berücksichtigt), haben keinen Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung bzw. die monatlichen Sonderzahlungen.
Auszug aus Bundesminesterium des Inneren und Heimat: https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Als Entgelt im Sinne des TV Inflationsausgleich sind neben dem laufenden Entgelt auch folgende
Zahlungen/Ansprüche zu verstehen (§ 4 Absatz 2):
• Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 21 Satz 1 TVöD bzw. nach § 9 TVAöD - Besonderer
Teil BBiG, § 9 TVAöD - Besonderer Teil Pflege, §§ 12, 12a TVAöD – Allgemeiner Teil, §§ 9,
12, 12a TVSöD und §§ 10, 11, 12 TVPöD sowie nach § 2 Satz 1 TV-Wald-Bund i. V. m. § 21
Satz 1 TVöD und § 2 TVA-Wald-Bund i. V. m. § 9 TVAöD - Besonderer Teil BBiG.;
• Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 TVöD), auch wenn dieser wegen der
Höhe der Barleistung des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird;
• Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;
• Leistungen nach § 56 IfSG;
• Leistungen nach §§ 18 bis 20 MuSchG.
Im Tarifvertrag selber ist es schwammiger formuliert, ist aber im Rundschreiben genauer ausformuliert wurden was unter Entgelt zu verstehen ist. Jetzt habe ich mir aber auch den §45 genauer durch gelesen. Ist also nur Kinderkrankengeld nach §45 damit gemeint und nicht das Krankengeld :-\ ?
Liebe Grüße
-
In der Wiedereingliederung bekommt man doch Gehalt?
Oder wer zahlt?
-
Im Tarifvertrag selber ist es schwammiger formuliert, ist aber im Rundschreiben genauer ausformuliert wurden was unter Entgelt zu verstehen ist. Jetzt habe ich mir aber auch den §45 genauer durch gelesen. Ist also nur Kinderkrankengeld nach §45 damit gemeint und nicht das Krankengeld :-\ ?
Liebe Grüße
Ja so ist es
-
Hallo bitte um Antwort, da ich keinerlei Überblick habe.
Mein kind ist seit dem 9.4 auf der Welt und ich bin bis genau 15.6 im Mutterschutz. Bekomme ich da noch die Inflationsprämie im Juni?
-
Hallo,
jeder sagt was anderes :(
Hier steht...
https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/tarifvertraege/tv-inflationsausgleich
dass für die Zahlung der Prämie 1240€ die jeweiligen Verhältnisse am 01.05.2023 maßgeblich sind.
Ich war dieses Jahr im Mutterschutz ( Voraussetzung erfüllt, weil ich mindestens ein Tag Entgelt vom AG erhalten habe)
und ab April 23 in Elternzeit. Mein Arbeitsverhältnis besteht am 01.05 ( 2. Voraussetzung erfüllt), der aber ruht.
Am 01.05 habe ich nix verdient. Was heißt nun, dass die Verhältnisse am 01.05. maßgeblich sind?
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Hallo bitte um Antwort, da ich keinerlei Überblick habe.
Mein kind ist seit dem 9.4 auf der Welt und ich bin bis genau 15.6 im Mutterschutz. Bekomme ich da noch die Inflationsprämie im Juni?
Ja bekommst du, weil du zwischen dem 01.01 und 31.05.2023 Entgelt (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) erhalten hast und am 01.05 dein Arbeitsverhältnis besteht.
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Die Verhältnisse am 01.05. meint im Kontext zum Beispiel
Von Januar bis April 100% gearbeitet, ab 1.5. auf 50% runter, Anspruch besteht daher nur für das vereinbarte Teilzeitniveau.
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Die Verhältnisse am 01.05. meint im Kontext zum Beispiel
Von Januar bis April 100% gearbeitet, ab 1.5. auf 50% runter, Anspruch besteht daher nur für das vereinbarte Teilzeitniveau.
Achso, danke für die Aufklärung :)
Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.
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Im Tarifvertrag selber ist es schwammiger formuliert, ist aber im Rundschreiben genauer ausformuliert wurden was unter Entgelt zu verstehen ist. Jetzt habe ich mir aber auch den §45 genauer durch gelesen. Ist also nur Kinderkrankengeld nach §45 damit gemeint und nicht das Krankengeld :-\ ?
Liebe Grüße
Ja so ist es
Ich habe mir jetzt noch mal den Absatz aus dem Tarifvertrag durchgelesen.
Dem Entgeld gleich nach dem Tarifvertrag:
Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistung;
Was bedeutet der Punkt oder entsprechender gesetzlicher Leistungen? Fällt das "normale" Krankengeld unter gesetzliche Leistungen?
Was wäre wenn ich am 31.
05.2023 den Tag arbeiten geh? Hätte ich dann anspruch drauf? Mein Arbeitsvertrag wurde nich gekündigt, ruht nur da ich seit 2021 krank war.
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In der Wiedereingliederung bekommt man doch Gehalt?
Oder wer zahlt?
Ich bekomme Übergangsgeld duch die Rentenversicherung
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In der Wiedereingliederung bekommt man doch Gehalt?
Oder wer zahlt?
Ich bekomme Übergangsgeld duch die Rentenversicherung
Dann war es schon zu lange raus. Kenne das Prozedere bisher nur für die Beamten.
Da müsstest die ganzen Sonderregeln nach dem TV zur Einmalzahlung absuchen.
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Hallo miteinander,
Ich wechsel zum 1. Juni den Arbeitgeber (von VKA zu VKA), Anspruch auf die Prämie habe ich. Meine Frage ist jetzt aber von wem?
Mein alter Arbeitgeber sieht sich nicht in der Verantwortung, da ich im Auszahlungsmonat nicht im Beschäftigungsverhältnis stehe.
Mein neuer Arbeitgeber wiederum sagt, dass ich vor Juni nicht angestellt war und sie deswegen die Auszahlung nicht übernehmen.
Wer hat denn nun Recht, ist dazu etwas genauer geregelt und wenn ja, wo?
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Hallo miteinander,
Ich wechsel zum 1. Juni den Arbeitgeber (von VKA zu VKA), Anspruch auf die Prämie habe ich. Meine Frage ist jetzt aber von wem?
Mein alter Arbeitgeber sieht sich nicht in der Verantwortung, da ich im Auszahlungsmonat nicht im Beschäftigungsverhältnis stehe.
Mein neuer Arbeitgeber wiederum sagt, dass ich vor Juni nicht angestellt war und sie deswegen die Auszahlung nicht übernehmen.
Wer hat denn nun Recht, ist dazu etwas genauer geregelt und wenn ja, wo?
Wenn, dann vom alten Arbeitgeber, der neue ist definitiv raus und zahlt dir ab Juli die 220€ monatlich.
Die genaue Begründung deines alten Arbeitgebers würde mich interessieren. Es sind zwei Bedingungen zu erfüllen: Beschäftigungsverhältnis am 01.05. und ein Tag Entgeltanspruch zwischen 01.01. und 31.05.
Dein alter Arbeitgeber zieht sich wohl auf die Formulierung „mit dem Entgelt für Monat Juni 2023“ zurück und argumentiert das kein Entgeltanspruch im Juni besteht und daher keine Auszahlung. Ich bin kein Jurist, ich halte das aber für falsch, da zwei konkrete Bedingungen genannt sind (siehe oben) und man einfach die Gültigkeit des Beschäftigungsverhältnisses auf den 01.06. hätte legen können, wenn der Juni der maßgebliche Monat hätte sein sollen.
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Hey, kurze Frage:
Frau Schwanger. Beschäftigungsverbot voll seid 20.01.23. Die 1240€ würde sie ja laut Verdi bekommen. Wie schauts aus mit der monatlichen Zahlung bis zur Geburt? Bekommt sie diese auch?
Danke
dafür spielt die Prämie beim Elterngeld keine Rolle, das wird ohne die 220,00 Euro berechnet.
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Wenn mein Mutterschutz bis zum 15.6 geht und ich berechtigt bin für die 1240€ Prämie, wie wird das eigentlich abgerechnet? Ich bekomme ja nur bis zum 15.6 Lohn von meinem AG. Da die Prämie aber erst danach ausgezahlt wird, bekomme ich da ne extra Lohnabrechnung oder wie ist das?
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Der Inflationsausgleich wird mit den Bezügen für Juni 2023 ausgezahlt.
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Wenn mein Mutterschutz bis zum 15.6 geht und ich berechtigt bin für die 1240€ Prämie, wie wird das eigentlich abgerechnet? Ich bekomme ja nur bis zum 15.6 Lohn von meinem AG. Da die Prämie aber erst danach ausgezahlt wird, bekomme ich da ne extra Lohnabrechnung oder wie ist das?
Bezugspunkt ist der 1.5.
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Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.
?
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Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.
?
Im dafür abgeschlossenen Tarifvertrag Inflationsausgleich
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
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Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.
?
Im dafür abgeschlossenen Tarifvertrag Inflationsausgleich
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Voraussetzung ist allerdings auch, dass in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens1 Tag Anspruch auf Entgelt besteht.
Ist dagegen in dieser gesamten Zeit Elternzeit in Anspruch genommen worden, besteht keinn Anspruch auf die 1240 Euro
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Wo kann ich herauslesen und den Müttern aus der Krabbelgruppe bestätigen, dass auch Eltern Anspruch auf die Prämie von 1240 € im Juni haben, auch wenn der Arbeitsvertrag am 01.05 aufgrund der Elternzeit ruht.
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Im dafür abgeschlossenen Tarifvertrag Inflationsausgleich
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2023/Einkommensrunde_2023/230422_ekr_bund_kommunen_2023_tv_inflationsausgleich.pdf
Voraussetzung ist allerdings auch, dass in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens1 Tag Anspruch auf Entgelt besteht.
Ist dagegen in dieser gesamten Zeit Elternzeit in Anspruch genommen worden, besteht keinn Anspruch auf die 1240 Euro
Bitte Elternzeit und Mutterschutz nicht vermischen.
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Wenn in Krabbelgruppen über Tarifverträge geredet wird, die keine der Mütter selbst googlen kann, wird das noch das kleinste Übel sein.
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Ich lese auf dem TV Inflationsausgleich folgendes:
Wer am 1. Mai 2023 in Elternzeit (BEEG) war, bekommt Ende Juni (1.240 x Wochenstunden in Eltern"teil"zeit / 39) EUR.
War er/sie auf Grund des eigenen Antrags auf Elternzeit vollumfänglich freigestellt (=> 0 Stunden), gibt es 0 EUR , selbst wenn auf Grund der Verhältnisse zu anderen Zeitpunkten zwischen Jahresanfang und Ende Mai Entgelt bezogen worden sein sollte.
[Wer am 1. Mai Lohn in Eltern"teil"zeit bezogen hat, hat die Voraussetzung "ein Tag Entgelt" automatisch erfüllt]
Anders bei (werdenen) Müttern, die am 1. Mai 2023 im Mutterschutz - die berühmten "6 Wochen vor / 8 bzw. 12 Wochen nach" - [=> Zuschuss zum Mutterschaftsgeld = Entgelt] oder im Beschäftigungsverbot [=> Lohnfortzahlung] waren. Hier war am 1. Mai eine Arbeitszeit von mehr als Null vereinbart, die Arbeit aber per MuSchG untersagt.
Oder wie ver.di auf https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a (https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a) schreibt:
Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
Mit "Elternzeit" kann in dem Passus m.E. nur "Elternzeit mit vollumfänglicher Freistellung" gemeint sein.
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So lese ich das auch.
Beispiel: Kind kommt am 01.02 auf die Welt, Mutterschutz geht 8 Wochen bis April, danach Elternzeit.
0€ Inflationsprämie.
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Ich muss noch einmal klarstellen:
Am 1.5.23 muss ein Arbeitsverhältnis bestehen. Außerdem muss mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Beschäftigte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 in Elternzeit sind, haben keinen Anspruch. Wer hingegen die Voraussetzungen erfüllt und ab dem 1. Mai 2023 nicht mehr in Elternzeit ist, hat Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld im Juni 2023. Beschäftigte, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, werden hinsichtlich des Inflationsausgleichsgeldes und der monatlichen Sonderzahlungen wie Teilzeitbeschäftigte behandelt.
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Konkretes Beispiel, dass ggf. auch Vätern in Elternzeit 'auf die Füße fallen' dürfte:
Wer vom 15. März bis 14. Mai in Elternzeit vollumfänglich freigestellt war, bekommt m.E. keinen Inflationsausgleich, weil am 1. Mai eine Regelarbeitszeit von 0 vereinbart war.
Es ist zweistufig.
Erst einmal muss im Zeitraum 1.1. bis 31.5. überhaupt ein Entgeltanspruch bestanden habe.
WENN das erfüllt ist, DANN wird auf die Verhältnisse am 1. Mai. geschaut.
Wer am 1. Mai keine Regelarbeitszeit vereinbart hatte, bekommt keinen Inflationsausgleich.
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Ich sehe das Beispiel kritisch. Im TV Inflationsausgleich wird sich auf 24 Abs. 2 TVöD bezogen, der konkret "Teilzeitkräfte" nennt. Viele Väter nehmen ja die klassischen 2 vollen Monate EZ, arbeiten also vorher Vollzeit, 2 Monate ruht das AV bei einer Stundenzahl von 0, anschließend wieder Vollzeit. Dabei sind sie niemals Teilzeitkräfte.
Ich sehe das also beim Beispiel so:
- AV am 01.05. besteht
- mindestens 1 Tag Entgeltanspruch im Zeitraum ebenfalls
- 24 Abs 2 TVöD nicht einschlägig da keine TZ
-> voller Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie
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Das hieße aber auch, dass ein beispielhafter Vater, der während der Elternzeit zulässiger Weise zu 50% arbeitet, im Juni weniger bekäme, als ein anderer beispielhafter Vater, der nicht arbeitet.
Die Frage scheint demnach zu sein, ob sich § 2 Abs. 2 Satz 4 des TV ("Maßgeblich sind die Verhältnisse am 1. Mai 2023") ausschließlich auf den davor stehenden Satz 3 bezieht ("§ 24 Abs. 2 TVöD ... [gilt] entsprechend."). Da der folgende Satz 5 von den vorherigen Sätzen unabhängig ist, ist das nicht eindeutig.
Meines Erachtens sind die beiden Sätze von einander unabhängig.
Ich habe z.B. derzeit Sonderurlaub in meinem Arbeitsvertrag (also einen bestehenden Arbeitsvertrag) für die Dauer meiner Ausbildung bei demselben Arbeitgeber. Wäre meine Abschlussprüfung schon im Mai, würde ich im Juni ziemlich dennoch mit "nur" 620 EUR rechnen, weil ich am 1. Mai noch in Ausbildung war.
"Leider" ist die Prüfung erst im Juni, sonst würde ich mich als "Testballon" anbieten... ;)
Wie schon einmal gesagt, sicher bin ich mir auch nicht, es ist meine Interpretation, u.a. auf Basis der o. a. ver.di-Information: "Für die weitere (über die Mutterschutzfrist hinausgehende) Elternzeit erfolgt keine Zahlung."
Daher kann es - leider - nur heißen: Personalamt, Personalrat oder "Rechtsberater" fragen.
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Das ist egal, auf welchen Absatz es sich bezieht. 0 Stunden in EZ ist keine Teilzeit. Wenn es anders gemeint ist, muss es anders geschrieben werden. Was das im Bergleich zu anderen Fällen bedeutet ist unerheblich.
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Für die Personen, die sich noch kurzfristig entscheiden müssen und dieses Jahr nur Krankengeld erhalten haben ohne Krankengeldzuschuss.
Ich werde am 31.05. einen Tag arbeiten gehen, um somit die 1240 Euro zu erhalten. War vorher seit Anfang 2022 krank geschrieben. Habe noch nie in meinem Leben so viel für einen Tag Arbeit bezahlt bekommen. Was für eine Wendung im TVÖD.
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Also du gehts arbeiten, obwohl du AU bist?
Na zum Glück ist idR der öD AG so unfähig dich nicht korrekterweise nach Hause zu schicken.
Oder willst du andeuten, dass du die anderen Tage nicht AU bist, aber einen auf AU machst😇
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Also du gehts arbeiten, obwohl du AU bist?
Na zum Glück ist idR der öD AG so unfähig dich nicht korrekterweise nach Hause zu schicken.
Oder willst du andeuten, dass du die anderen Tage nicht AU bist, aber einen auf AU machst😇
Haha ja so hätte man das natürlich auch verstehen können. :)
Aber ich kann dich beruhigen, bin schon seit 4 Wochen in der Wiedereingliederung und verkürze diese um 2 Tage. Jedoch mit verkürzter Arbeitszeit. Ist alles transparent mit dem Wiedereingloederungsmanagement und dem Personalamt besprochen. Ich geh lieber arbeiten als Krank zu sein. Aber trotzdem bin ich froh über dieser Finanzielle Spritze.
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Hallo,
ich bin als Saisonkraft (Vollzeit, 01.04. bis 30.09.23) auf dem Bauhof einer kleinen Kommune tätig.
Bekomme ich die 1240 € Inflationsausgleichszahlung und die weiteren 200 € monatlich bis September ebenfalls?
Gruß
sonwik
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Hallo,
ich bin als Saisonkraft (Vollzeit, 01.04. bis 30.09.23) auf dem Bauhof einer kleinen Kommune tätig.
Bekomme ich die 1240 € Inflationsausgleichszahlung und die weiteren 200 € monatlich bis September ebenfalls?
Gruß
sonwik
Ja, es sind 220€.
Bei Teilzeitkräften nur anteilig.
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Hallo,
wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.
- seit Februar 2023 im Krankengeldbezug
im April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhalten
reguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahlt
Arbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023
Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?
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Ja.
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Hallo,
wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.
- seit Februar 2023 im Krankengeldbezug
im April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhalten
reguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahlt
Arbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023
Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?
Ja bekommst du
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Habe ich Anspruch auf 3000 € Inflationsausgleich wenn ich seit Anfang Mai arbeitsunfähig erkrankt bin und dieses auch noch länger sein wird? Vollzeitbeschäftigt!
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Den Inflationsausgleich 2023 (Einmalzahlung 1.240,00 Euro) erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und bei denen an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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Wie ich es vermutet habe:
..... darüber in Kenntnis gesetzt, dass die für die Auszahlung erforderlichen Programmierungsarbeiten in der Personalabrechnungssoftware frühestens mit der Gehaltsabrechnung für den Monat Juli 2023 abgeschlossen werden können.....
Also ist es noch nicht mal sicher, dass mit dem JULI-Gehalt die Sonderzahlung kommt.... armes Deutschland... :o
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Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
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Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
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Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
Steht im Tarifvertrag wirklich gezahlt? oder doch nur Anspruch auf Entgelt?
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Vielen Dank für die Antwort. Und wie verhält es sich mit den monatlichen 220€ ab Juli? In diesen Monaten habe ich keinen Anspruch auf Entgelt, noch auf Krankengeldzuschuss. Ich erhalte lediglich das Krankengeld von der Krankenkasse.
Anspruch besteht nur, wenn an mindestens 1 Tag in dem Kalendermonat ein Entgelt gezahlt wird. Also in Ihrem Fall kein Anspruch
Steht im Tarifvertrag wirklich gezahlt? oder doch nur Anspruch auf Entgelt?
Es muss ein Anspruch bestehen
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Hallo. Ich hoffe hier kann mir jmd. weiterhelfen. Ich befinde mich seit Dezember 22 im Krankengeldbezug und bin leider auch noch weiterhin krank, sodass ich zwischen 01.jan und 31.mai nicht einen Tag gearbeitet habe. Somit dürfte ich laut meiner Recherchen keinen Anspruch auf die Einmalzahlung haben. Wenn ich ab Juli wieder arbeite, bestünde denn dann wenigstens Anspruch auf die monatlichen Zahlungen von 220€ ?
Vielen Dank im voraus.
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Ja.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei uns im LRA erfolgt die Auszahlung erst mit der Juli Abrechnung , da die " AKDB" es nicht auf die Reihe bekommt.
Ist das bei Euch, wenn AKDB Abrechnung, auch so?
Danke für die Antworten.
Grüße
Anderl
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Bei uns gibt es noch keine Informationen dazu, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Hier berichtet noch jemand davon:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120506.msg301951.html#msg301951
Gibt halt sehr viele AG im ÖD, jeder mit einer eigenen Abrechnungssoftware.
Mir stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit, wenn der AG das nach eigenem Gutdünken nach hinten schiebt.
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Bei uns gibt es noch keine Informationen dazu, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Hier berichtet noch jemand davon:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120506.msg301951.html#msg301951
Gibt halt sehr viele AG im ÖD, jeder mit einer eigenen Abrechnungssoftware.
Mir stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit, wenn der AG das nach eigenem Gutdünken nach hinten schiebt.
Da der seiner Hauptpflicht nachkommt, wenn er nicht zum vertraglich vereinbarten Termin überweist, ist er ganz normal im Verzug und muss entsprechende Verzugszinsen zahlen.
So mein Verständnis was Rechtmäßigkeit angeht.
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Bei uns gin gestern auch intern eine Rundmail rum mit der Stellungnahme der AKDB, dass sie es zeitlich einfach nicht schaffen. Ist nicht sonderlich prickelnd, aber wirklich was ausrichten können wir ja leider auch nicht.
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Bei uns wird im Juni ausgezahlt ... wir sind aber auch nicht bei der AKDB ...
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Ja bei uns im Landkreis kam auch dieses Schreiben dass es im Juni nicht klappt weil es nicht bis dahin eingegeben werden kann.
Jetzt die Frage ob die dass einfach so dürfen?? Weil im Tarifvertrag steht es ja im Juni kommt die Zahlung 🤷♂️
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Hallo,
wollte in meinem Fall auch mal kurz nachfragen, ob mir die Inflationsausgleichsprämie bezahlt wird.
- seit Februar 2023 im Krankengeldbezug
im April 2023 letztmalig Krankengeldzuschuss erhalten
reguläres Entgelt wurde bis Ende Januar gezahlt
Arbeitsverhältnis besteht/bestand am 01.05.2023
Kann ich also mit der Zahlung Ende Juni rechnen?
Ja bekommst du
Ich dachte, dass der 01.05.23 maßgeblich für die Zahlung der Prämie von 1240€ ist.
Meines Erachtens bekommst du nichts, wenn du am 01.05 kein Entgelt (hier Krankengeld) erhalten hast.
Jeder sagt hier was anderes.
Vllt sollte man die Redaktionsverhandlungen abwarten.
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Ich lese auf dem TV Inflationsausgleich folgendes:
Wer am 1. Mai 2023 in Elternzeit (BEEG) war, bekommt Ende Juni (1.240 x Wochenstunden in Eltern"teil"zeit / 39) EUR.
War er/sie auf Grund des eigenen Antrags auf Elternzeit vollumfänglich freigestellt (=> 0 Stunden), gibt es 0 EUR , selbst wenn auf Grund der Verhältnisse zu anderen Zeitpunkten zwischen Jahresanfang und Ende Mai Entgelt bezogen worden sein sollte.
[Wer am 1. Mai Lohn in Eltern"teil"zeit bezogen hat, hat die Voraussetzung "ein Tag Entgelt" automatisch erfüllt]
Anders bei (werdenen) Müttern, die am 1. Mai 2023 im Mutterschutz - die berühmten "6 Wochen vor / 8 bzw. 12 Wochen nach" - [=> Zuschuss zum Mutterschaftsgeld = Entgelt] oder im Beschäftigungsverbot [=> Lohnfortzahlung] waren. Hier war am 1. Mai eine Arbeitszeit von mehr als Null vereinbart, die Arbeit aber per MuSchG untersagt.
Oder wie ver.di auf https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a (https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a) schreibt:
Erhalten auch Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2023 in Elternzeit gehen, das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld?
Werdende Mütter erhalten das vereinbarte Inflationsausgleichsgeld bis 8 (max. 12) Wochen nach der Geburt des Kindes, vgl. §§ 3, 19 MuSchG. Für die weitere Elternzeit erfolgt keine weitere Zahlung. In die Tarifverhandlungen wurde eingebracht, dass für die Elternzeit, zumindest für die Zeit des Elterngeldbezugs, vgl. § 4 BEEG, ein Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld gegeben sein sollte. Dies wurde von den Arbeitgebern abgelehnt. Als Grund hierfür wurde genannt, dass dies der Systematik der Entgeltersatzleistung widerspricht.
Mit "Elternzeit" kann in dem Passus m.E. nur "Elternzeit mit vollumfänglicher Freistellung" gemeint sein.
Warum heißt es dann, dass man zwischen Jahresanfang und Ende Mai Entgelt bezogen haben sollte.... und nicht einfach - - > Voraussetzung Entgelt/Verhältnis vom 01.05.2023?
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Solange der Schuldner (also das Landratsamt) die Verzugszinsen erstattet, ist das ein ganz normaler Vorgang.
Man wartet ab, ob die Verzugszinsen erstattet werden und falls nicht, setzt man dem Schuldner eine Zahlungsfrist mit einer Zahlungsaufforderung und schaltet einen Anwalt ein.
Was sollte in diesem Fall anders sein als bei einem anderen Schuldner?
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Wie in einem anderen Thread schon geschrieben ist es bei uns genau so.
Da ist sogar noch das Wörtchen "frühestens" beim Hinweis auf das Juli-Gehalt unterstrichen eingefügt.
Also nicht wundern wenn im Juli auch noch nix kommt... ich rechne mit August und dann zusätzlich 2x die 220? EUR für Juli und August oben drauf.
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Na hoffen wir mal, dass sie mit ihrer ewigen Testphase bis zur Juli-Gehaltszahlung durch sind. Wobei ich mir vorstellen kann, dass sie sich nicht trauen das noch länger inauszuzögern, ansonsten rennen ihren wahrscheinlich einige wütende Kunden die Bude ein, weil die Angestellten sich nicht mehr vertrösten lassen.
An alle die mit der AKDB zusammenarbeiten, arbeitet evtl jemand an einer internen Lösung zu der Problematik? Also dass die Perso/Finanzabteilung das auf anderem Wege löst und die Ausszahlung bereits im Juni ermöglicht?
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Ohne "Tiefenrecherche" fiele mir folgender Unterschied ein:
Wer bis heute durchgängig seit vor dem 1. Januar 2023 "ausgesteuert" ist, ist mangels Entgelt nicht anspruchsberechtigt.
Wer "erst" am 2. Januar 2023 ausgesteuert wurde, hätte diesen einen Tag erfüllt und per 1. Mai eine - unterstellte - Vollzeitstelle.
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Ohne "Tiefenrecherche" fiele mir folgender Unterschied ein:
Wer bis heute durchgängig seit vor dem 1. Januar 2023 "ausgesteuert" ist, ist mangels Entgelt nicht anspruchsberechtigt.
Wer "erst" am 2. Januar 2023 ausgesteuert wurde, hätte diesen einen Tag erfüllt und per 1. Mai eine - unterstellte - Vollzeitstelle.
Eine Vollzeitstelle am 1. Mai ist nicht erforderlich. Es muss lediglich ein Arbeitsverhältnis bestehen. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Inflationsausgleich in dem Umfang gezahlt, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer
Vollzeitbeschäftigter entspricht.
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Hallo,
ich beginne am 01.09. beim öffentlichen Dienst. Bekomme ich dann von September bis Februar diese monatliche Ausgleichszahlung auch, oder nur Mitarbeiter, die bei Beginn im Juni schon dabei waren?
Ich konnte dazu nichts im Forum finden.
Danke, für Eure Hilfe :-)
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Hallo,
ja die steht Ihnen zu.
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich gehe von 08.06.2023 bis 08.07.2023 (ein Monat) in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber meint das ich den monatlichen Infaltionsausgleich nicht erhalte.
Da maßgeblich die jeweiligen Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats sind.
Somit stehen mir für Juli 2023 keine Sonderzahlung in Höhe von 220,00 Euro zu, weil mein Arbeitsverhältnis am 01.07.2023 ruht.
Weiß jemand ob das so stimmt?
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Hallo,
hat jemand Kenntnis darüber, ob diese Zahlung für Beamte (Niedersachsen) gültig ist?
Übertragung auf den Beamtenbereich
Das BMI (Referat D5) hatte bereits am 24.04.2023 festgehalten, dass der Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf Beamtinnen/Beamte, und die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bundes übertragen wird. Dies gilt auch für die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich.
Der VBB begrüßt die erzielte Einigung und sieht sie als positives Signal für die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Besoldung von Beamten und Beamtinnen ist gesetzlich geregelt. Für die Übertragung des Tarifergebnisses und des Inflationsausgleichs auf die Beamtinnen und Beamten sind daher Änderungen von Gesetzen erforderlich.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungserhöhung erfolgt immer im zeitlichen Nachgang zu dem verbindlichen Tarifabschluss. Ebenso regelmäßig ist eine Rückwirkung enthalten, so dass die Beamten und Beamtinnen nicht schlechter stehen als die Tarifbeschäftigten.
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Hallo,
hat jemand Kenntnis darüber, ob diese Zahlung für Beamte (Niedersachsen) gültig ist?
Übertragung auf den Beamtenbereich
Das BMI (Referat D5) hatte bereits am 24.04.2023 festgehalten, dass der Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auch auf Beamtinnen/Beamte, und die Versorgungsempfängerinnen/Versorgungempfänger des Bundes übertragen wird. Dies gilt auch für die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich.
Der VBB begrüßt die erzielte Einigung und sieht sie als positives Signal für die Wertschätzung der Arbeit der Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Die Besoldung von Beamten und Beamtinnen ist gesetzlich geregelt. Für die Übertragung des Tarifergebnisses und des Inflationsausgleichs auf die Beamtinnen und Beamten sind daher Änderungen von Gesetzen erforderlich.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Besoldungserhöhung erfolgt immer im zeitlichen Nachgang zu dem verbindlichen Tarifabschluss. Ebenso regelmäßig ist eine Rückwirkung enthalten, so dass die Beamten und Beamtinnen nicht schlechter stehen als die Tarifbeschäftigten.
Was denn nun?
Bundesbeamter oder Landesbeamter?
Beide haben nichts miteinander zu tun.
Das BMI ist als Bundesministerium für die Bundesbeamten zuständig.
Für alle anderen sind die Länder zuständig.
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Ah ja stimmt, vielen Dank.
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich gehe von 08.06.2023 bis 08.07.2023 (ein Monat) in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber meint das ich den monatlichen Infaltionsausgleich nicht erhalte.
Da maßgeblich die jeweiligen Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats sind.
Somit stehen mir für Juli 2023 keine Sonderzahlung in Höhe von 220,00 Euro zu, weil mein Arbeitsverhältnis am 01.07.2023 ruht.
Weiß jemand ob das so stimmt?
Ja, das sollte richtig sein.
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich gehe von 08.06.2023 bis 08.07.2023 (ein Monat) in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber meint das ich den monatlichen Infaltionsausgleich nicht erhalte.
Da maßgeblich die jeweiligen Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats sind.
Somit stehen mir für Juli 2023 keine Sonderzahlung in Höhe von 220,00 Euro zu, weil mein Arbeitsverhältnis am 01.07.2023 ruht.
Weiß jemand ob das so stimmt?
Ja, das sollte richtig sein.
Ich denke es besteht doch ein Anspruch der Zahlung für den Monat Juli:
§ 3 Nr. 1 S. 3 TV Inflationsausgleich: Danach muss in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bestehen und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestehen. Der erste Tag des Monats ist dabei nicht maßgeblich.
Da ab 09.07. scheinbar die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen wird, besteht für den Monat Juli Anspruch auf die monatliche Sonderzahlung.
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Hallo becks205,
ich bin im wirtschaftlichen Ergebnis bei dem Arbeitgeber:
Anspruch dem Grunde nach: § 3 Abs. 1 Satz 3 TV Inflationsausgleich => Ja, ...
Anspruch der Höhe nach: § 3 Abs. 2 Satz 4 TV Inflationsausgleich => ... iHv. 0,00 EUR
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Unsinn. Heretic hat doch schon den unmissverständlichen Passus zitiert. Selbstverständlich besteht für den Juli Anspruch auf die Sonderzahlung.
§3 Abs. 2 regelt nur, dass die Zahlung um die Tage, für die kein Anspruch auf Entgelt bestand, zu reduzieren ist. Es werden also 8/30 abgezogen.
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich gehe von 08.06.2023 bis 08.07.2023 (ein Monat) in Elternzeit.
Mein Arbeitgeber meint das ich den monatlichen Infaltionsausgleich nicht erhalte.
Da maßgeblich die jeweiligen Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats sind.
Somit stehen mir für Juli 2023 keine Sonderzahlung in Höhe von 220,00 Euro zu, weil mein Arbeitsverhältnis am 01.07.2023 ruht.
Weiß jemand ob das so stimmt?
Ja, das sollte richtig sein.
Ich denke es besteht doch ein Anspruch der Zahlung für den Monat Juli:
§ 3 Nr. 1 S. 3 TV Inflationsausgleich: Danach muss in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bestehen und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestehen. Der erste Tag des Monats ist dabei nicht maßgeblich.
Da ab 09.07. scheinbar die Arbeitstätigkeit wieder aufgenommen wird, besteht für den Monat Juli Anspruch auf die monatliche Sonderzahlung.
Die Frage ist, wie sich das mit Absatz 2, genauer gesagt Sätze 3 und 4, dort verträgt.
Zitat: § 24 Absatz 2 TVöD bzw. § 7 Absatz 3 TV-V gelten entsprechend. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Tag des jeweiligen Bezugsmonats.
Der 24/2 regelt den Teilzeitfaktor.
Am 1. Juli beträgt der Beschäftigungsumfang 0%.
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Kann man das vil. auch so auffassen?
"Maßgeblich ist das Verhältniss am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats".
Für mich könnte der erste Tag des Bezugsmonats der 08.07.2023 sein, weil das mein erster Arbeits"tag" des Bezugsmonat ist oder?
Weil dann machen die ganzen Vorraussetzung keinen Sinn:
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 3 Absatz 1).
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Guten Tag,
Ich bin auf der Suche nach einer Antwort.
Kurz zum Fall...
Vater hat nach einigen gutmütigen versuchen Unterhalt für die gemeinsamen Kindern zu erhalten mittlerweile eine Lohnpfändung am Hals.
Aktuell ist er allerdings seit Februar im Krankenstand erhält Krankengeld, das wegen Unterhalt auch gepfändet wird.
Seit dieser Woche begann die Wiedereingliederung.
Nun zu meiner Frage...
Wird er die Inflationsprämie erhalten? Und wie verhält sich diese im Bezug auf die Lohnpfändung?
Der Selbstbehalt beläuft sich bei Unterhaltspfändung bei ca 1100€.
Kann mir jemand weiterhelfen?
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Kann man das vil. auch so auffassen?
"Maßgeblich ist das Verhältniss am ersten Tag des jeweiligen Bezugsmonats".
Für mich könnte der erste Tag des Bezugsmonats der 08.07.2023 sein, weil das mein erster Arbeits"tag" des Bezugsmonat ist oder?
Weil dann machen die ganzen Vorraussetzung keinen Sinn:
Die monatlichen Sonderzahlungen erhalten Beschäftigte in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 (Bezugsmonate), sofern in dem jeweiligen Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis besteht und an mindestens einem Tag im Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat (§ 3 Absatz 1).
Maßgeblich ist:
1. der vertraglich vereinbarte Arbeitszeitanteil am ersten Tag des Monats.
Du hast lediglich "Elternzeit", keinen geänderten Arbeitsvertrag. Vollzeit / Teilzeitfaktor unverändert.
2. der Anspruch auf Entgelt an irgeneinem Tag des Monats. Hast du auch.
Was ist hier unverständlich? Du bekommst die laufenden Zahlungen.
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Guten Tag zusammen,
ich hätte eine Frage zur Inflationsausgleichsprämie.
Aktuell befinde ich ich mich in E 12 / 4 des Tarifvertrages und bekomme eine außertarifliche Zulage von 800 € zusätzlich.
In den Vereinbarungen steht drin, dass folgende Personen ausgenommen sind: Beschäftigte mit denen ein außertarifliches Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe 15 vereinbart worden ist.
Was bedeutet dies für mich für den Anspruch des Inflationsausgleichs?
Vielen Dank vorab für Ihre Antworten.
Danke.
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Auch wenn er krank ist, war/ist er angestellt, und wird somit meines Wissens nach die Prämie erhalten.
Ihr könnt ihm also alles wegnehmen, bis auf die 1100€.
Wenn er es nicht weit bis zur Arbeit hat, könnt ihr im auch das Auto wegnehmen-nicht zwingend notwendig-49€Ticket
Da gibts noch viel mehr, wo ihr ihm das Leben soo richtig schwermachen könnt, sodass er keine Lust auf Arbeit mehr hat, -lohnt ja auch nicht mehr- dann das Land verlässt, bedürftig wird, noch kränker wird!
Ganz ehrlich, lass den Mann seine Arbeit machen, erstmal Gesund werden, und einigt euch. Wenn er zahlen will, findet sich schon was!
Eine Lösung gibt es immer, auch ohne Lohnpfändung-Arbeit soll sich lohnen, bei 1100??
Ist ein Eis, ein Geschenk für Weihnachten, zum Geburtstag fürs Kind, Wochendendbesuche, Kino etc. wohl schwer möglich, sowas schadet nur dem Kind!
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Da gebe ich dir schon auch Recht. Allerdings bin ich mit der Einstellung ziemlich gegen die Wand gefahren.
Hab es jahrelang im Guten versucht... Aber das klappt eben nur wenn der andere Elternteil zahlen möchte ☹️
Leider ist er viel lieber um die Welt gereist während die Kinder auf einiges verzichten mussten.
Nach knapp 10 Jahren guten Willen zeigen geht es nual nicht anders.... So leid es mir für ihn tut, muss ich aber im Interesse der Kinder egoistischer vorgehen.
Und ganz ehrlich gönne ich ihm mittlerweile keinen Urlaub auf Unterhaltskosten😬
Nachdem er ja kein Gehalt beziehen wird wegen Krankenstand, wird von der inflationsprämie ja unterm Strich kaum was hängen bleiben für den Unterhalt.
Wenn ich das so richtig verstanden habe
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Für Sie gilt der TVöD, da bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts Leistungsentgelt, Zulagen und
Zuschläge nicht berücksichtigt werden. Insoweit besteht auch ein Anspruch auf den Inflationsausgleich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind..
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Auf Seite 5 steht eine allgemeine Einschätzung des BMI zum Thema Pfändung in Bezug zur Prämie.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.pdf
Dann auf Download gehen.
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Hallo zusammen,
Zu dem Thema Inflationsausgleichsprämie beim ATZ Block Modell (derzeit Arbeitsphase) finde ich widersprüchliche Aussagen. Sie wird zur Hälfte ausgezahlt, aber kommt die andere Hälfte ins Wertguthaben oder nicht? Habt ihr was dazu gehört oder gelesen?
Danke
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Beschäftigte, die sich am Stichtag 1. Mai 2023 in der Aktivphase (Arbeitsphase) des Blockmodells befinden, haben Anspruch auf die Zahlung gemäß TV Inflationsausgleich in Höhe der Hälfte der Zahlungen, die sie jeweils erhalten würden, wenn sie mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TV FlexAZ) weiterarbeiten würden; die andere Hälfte der Zahlungen gemäß TV Inflationsausgleich fließt in das Wertguthaben (§ 7b SGB IV) und wird in der Freistellungsphase ratierlich ausgezahlt. Entsprechend erhalten Beschäftigte in der Aktivphase der Altersteilzeit im Juni 2023 unter den o.g. Voraussetzungen 620 Euro ausgezahlt. Für die weiteren Monate Juli 2023 bis Februar 2023 erhalten Beschäftigte 110 Euro ausgezahlt, wenn sie sich im jeweiligen Monat weiterhin in der Aktivphase befinden. Die andere Hälfte der Zahlung fließt in das Wertguthaben. Sofern das Wertguthaben erst ab dem 1. Januar 2025 ausgezahlt werden sollte, ist die Steuerfreiheit der Leistungen zu prüfen.
[Quelle: verdi (https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a)]
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Ich habe zum 31.5 meinen alten Job gekündigt und bin nahtlos zum 1.6 bei meinem neuen Job angefangen. ( selber Tarifvertrag)
Laut meinem alten Arbeitgeber erhalte ich die 1200 Euro Prämie nicht, da ich im Juni keinen Tag Entgeld bekommen habe und dort nicht mehr beschäftigt bin.
Ich dachte tatsächlich das ich die Prämie von meinem alten Arbeitgeber erhalte, da der 1.5 maßgeblich ist.
Weiß einer mehr ? :)
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Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1
Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.
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Wer zwischen dem 01. Januar und dem 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt hatte, erhält von diesen Arbeitgeber die 1240 Euro einmalige Sonderzahlung. Zahltermin ist der Termin für das Juni-Entgelt (auch wenn im Juni kein Anspruch auf Entgelt bestehen würde). Teilzeitbeschäftigte anteilig, hier ist der Teilzeitfaktor zum 01. Mai anzusetzen.
Lass dich nicht verarschen! Zudem sollte das Abrechnungssystem das schon korrekt machen, egal was irgendwelche stupide Vorgesetze sagen.
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Vielen Dank McOldie.
Jedoch wird die Zulage als Entgelt auch für die Sonderzahlung im November dazugerechnet, jedoch bei der ZVK nicht berücksichtigt. Mein Arbeitgeber sagte mir damals, dass dies eine Arbeitsmarktzulage wäre, bei der man bis 20 Prozent der Entgeltstufe von Stufe 2 bezahlen könnte.
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Da sind sich die Tarifvertragsparteien ja mal wieder einig.... nicht.
Die Hinweise zur Zahlbarmachung vom KAV NW weisen explizit darauf hin, dass Mitarbeitern in Altersteilzeit unabhängig von der Art (normale Teilzeit, Arbeitsphase oder Ruhephase des Blockmodells) den hälftigen Anspruch der Inflationsausgleichszahlung haben, ausgehend von dem Betrag der regelmäßigen Arbeitszeit, die unmittelbar vor der Altersteilzeit abzuleisten war. Es gibt noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren, bei denen es um die Frage geht, ob dieser Betrag wiederum Arbeitsentgelt darstellt, sodass der Betrag zu teilen wäre und eine Hälfte in das Wertguthaben zu überführen wäre. Der KAV NW empfiehlt daher keine Überführung in das Wertguthaben und somit die komplette schuldbefreiende Auszahlung der Inflationsausgleichszahlung.
Bsp. des KAV:
Die unter den TVöD-V fallende Beschäftigte A hat bis zum Übergang in die Altersteilzeit am 1. Juni 2022 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 29:15 Stunden gearbeitet, also mit 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD-V. Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b) TV FlexAZ leistet sie diese 29 Stunden und 15 Minuten pro Woche in der ersten Hälfte des Altersteilzeitverhältnisses.
Die monatlichen Sonderzahlungen in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 stehen ihr in Höhe von insgesamt 82,50 Euro zu. Der Betrag wird schuldbefreiend im jeweiligen Bezugsmonat ausgezahlt, eine (anteilige) Gutschrift im Wertguthaben erfolgt daher nicht.
Herleitung: Als Vollzeitbeschäftigte hätte sie Anspruch auf 220,00 Euro. Dieser Betrag muss wegen ihrer bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit (Teilzeit 75 Prozent) zunächst entsprechend § 24 Abs. 2 TVöD-V gekürzt werden (220,00 Euro x 0,75 = 165,00 Euro). Der so ermittelte Betrag wird wegen ihres Altersteilzeitverhältnisses (unabhängig davon, ob die Altersteilzeit im Teilzeitmodell geleistet wird oder in welcher Phase des Blockmodells sie sich befindet) auf die Hälfte reduziert, also auf 82,50 Euro.
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Genau, ich habe unterschiedliche Empfehlungen von kommunalen Arbeitgeberverbänden hierzu bekommen.
Eine Einstellung ins Wertgutbaben sehe ich eben auch kritisch, da 2025 ich keine steuerfreie Prämie mehr auszahlen darf..
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Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈
Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1
Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.
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Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.06 im ÖD tätig. Klar, ich bekomme keine 1240€, aber wann werden die 220€ ausbezahlt? Mit dem Juli-Gehalt?
Danke!
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Hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.06 im ÖD tätig. Klar, ich bekomme keine 1240€, aber wann werden die 220€ ausbezahlt? Mit dem Juli-Gehalt?
Danke!
Ja. Die 220€ gibt es erstmals mit dem Juli Gehalt.
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Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈
Der TV Inflationsprämie... § 2 Abs. 1
Und der sagt, dass dein bisheriger AG Bullshit erzählt. Wenn du also keine Nachzahlung erhältst, solltest du diese rechtzeitig einfordern und notfalls einklagen.
Da bin ich ebenfalls gespannt. Ich habe vermutet das es in diesen Fällen zu Problemen kommt und die Arbeitgeber sich erstmal weigern werden. In allen „Fragen & Antworten“ der Arbeitgeber und Gewerkschaften wurden diese Fälle auch nicht behandelt.
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Hallo Zusammen!
Vllt. ist diese Frage schon mal gestellt worden, aber ich versuche es dennoch mal.
Ich arbeite seit dem 1.4. im öffent. Dienst aber in Teilzeit.
Der 1.5. Mai ist ja der Stichtag für die Einmalzahlung und das ich diese nur prozentual der Stunden erhalte. Somit alles klar.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die einmalige Prämie nur anteilig für die 2 gearbeiteten Monat erhalte? Die Prämie scheint ja wohl rückwirkend zu sein, oder verstehe ich das falsch?
Danke & schönen Abend!
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Hallo Zusammen!
Vllt. ist diese Frage schon mal gestellt worden, aber ich versuche es dennoch mal.
Ich arbeite seit dem 1.4. im öffent. Dienst aber in Teilzeit.
Der 1.5. Mai ist ja der Stichtag für die Einmalzahlung und das ich diese nur prozentual der Stunden erhalte. Somit alles klar.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die einmalige Prämie nur anteilig für die 2 gearbeiteten Monat erhalte? Die Prämie scheint ja wohl rückwirkend zu sein, oder verstehe ich das falsch?
Danke & schönen Abend!
Nein, es wird wegen des Einstiegs zum 1.4. nichts gekürzt.
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Danke für deine Antwort. Habe heute beim Betriebsrat nachgefragt und die passenden Ausschnitte gezeigt, aber die sehen es so wie mein alter Arbeitgeber.. das wird aufjedenfall spannend 🙈
Hey, ich stand vor genau dem selben Problem. Hab zum 1. Juni den AG gewechselt und mein alter AG hat sich mit genau der selben Begründung aus der Affäre ziehen wollen, dass ja im Juni kein Entgelt fließt. Das ist aber keine Bedingung, weswegen die definitiv in der Pflicht sind.
Bei mir hat es sich nach einigen Gesprächen zum Glück geklärt und ich werde die Prämie von denen erhalten. Bleib da auf jeden Fall dran, ich drück dir die Daumen.
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Hallo 😊
Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.
Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.
Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober
Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?
Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?
Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.
Liebe Grüße.
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Du bekommst nichts. Bei den Verhandlungen ging es nicht um den TV-L...
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Hallo 😊
Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.
Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.
Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober
Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?
Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?
Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.
Liebe Grüße.
TVöD meine ich.. Nicht TV-L.
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Du bekommst nichts. Bei den Verhandlungen ging es nicht um den TV-L...
Es war schon zu spät zum Korrigieren. Tvöd meine ich natürlich. Weiß der Geier wie ich auf TV-L kam 🙈
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Hallo,
ich beginne bei meiner neuen Kommune am 15.07.2023. Mein alter Vertrag bei meiner jetzigen Kommune endet am 14.07.2023. Bekomme ich die Prämie doppelt? Sie wird dann sicherlich nachversteuert -also der Betrag der über den 3000€ liegt- Auch wurde dieses Jahr unser LOB umgewandelt und steuerfrei ausgezahlt. Wie sieht’s da aus?
LG
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Meinst du die 1.240,-? Die bekommst du nicht doppelt.
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Hallo 😊
Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.
Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.
Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober
Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?
Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?
Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.
Liebe Grüße.
TVöD meine ich.. Nicht TV-L.
Die Frage, ob der Tarifvertrag zur Inflationsprämie auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist davon abhängig, wie in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart ist. Ist die Anwendung des TVöD einschließlich der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, dürfte ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung bestehen.
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Hallo 😊
Ich weiß, es gibt so viele tausend Einzelfälle. Ich bin beschäftigt in einem freien Träger der Kinder und Jugendhilfe (TV-L) mit einem ehrenamtlichen Vorstand und erhoffe mir mit meinem Gesuch hier sachliche Informationen zur Argumentation.
Ich habe jetzt 2 Dinge rausgelesen: zum 01.05. muss das Arbeitsverhältnis bestehen. Und zwischen dem 1.1. und dem 1.5. muss an es mindestens einen Tag geben, an dem Anspruch auf Entgelt bestand.
Nun zum persönlichen: ich habe am 07.11. meine Tochter geboren, war bis 02.01 im Mutterschutz und habe auch den Zuschuss des AG erhalten. Am 01.05. befand ich mich auch in Elternzeit - bis Anfang Oktober
Habe ich Glück, dass ich diese zwei Tage (01.01.,02.01) noch im Mutterschutz war oder ist das irrelevant?
Und: bezieht sich das nur auf diese 1230€ Einmalzahlung oder auch auf die 200€ Teilzahlungen monatlich bis Februar 2024?
Ein riesen Danke an alle, die mir helfen können und durchsehen.
Liebe Grüße.
TVöD meine ich.. Nicht TV-L.
Die Frage, ob der Tarifvertrag zur Inflationsprämie auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, ist davon abhängig, wie in deinem Arbeitsvertrag die Anwendung des TVöD vereinbart ist. Ist die Anwendung des TVöD einschließlich der diesen ergänzenden Tarifverträge vereinbart, dürfte ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung bestehen.
Jaja, meine anderen Kolleginnen bekommen diese Prämie, also das ist an sich für uns schon vorgesehen. Aber bei mir wurde geschaut und festgestellt "ah 1.5. In Elternzeit, Pech" und ich lese es anders. Meinst du es reicht aus, dass ich am 01.01 und 02.01 im Mutterschutz war? Wie mega das wäre.
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Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld steht dem im Tarifvertrag genannten "Entgelt" gleich, so dass auch ein Anspruch besteht, wenn du am 1.Mai in Elternzeit bist. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen der Elternzeit nicht beendet, sondern es ruht lediglich (d.h. es besteht).
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Weiß jemand wie sich das mit dem Inflationsausgleich bei Altersteilzeit im Blockmodell in der Aktivphase nach TV FlexAz verhält? Der TV Inflationsausgleich gibt darauf keine erschöpfende Antwort. Ein Anspruch auf die Hälfte (also bis zu 620 Euro bzw. 110 Euro) besteht. Wars das dann? Oder fließt die die andere Hälfte in das Wertguthaben und muss der Betrag in die Insolvenzsicherung mit einbezogen werden? Was wäre, wenn dieses Wertguthaben erst nach dem 31.12.2024 ausgezahlt werden würde und dann SV-und Steuerpflichtig wird? Für Tipps, wo ich das nachlesen kann wäre ich dankbar.
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steht hier: Antwort #331 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120506.msg302683.html#msg302683)
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steht hier: Antwort #331 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120506.msg302683.html#msg302683)
Danke!
Die Interpretation von verdi scheint mir weit hergeholt. Es handelt sich ja nicht um Entgelt im Sinne des § 7b SGB IV. Gibts auch eine neutralere Quelle?
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Moin,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich bin seit 01.11.21 bei einem kommunalen Arbeitgeber angestellt. Im Februar diesen Jahres hatte ich einen (privaten) Unfall und wahr vom 26.02.23 - einschließlich 28.04.23 krank geschrieben. Für drei Wochen habe ich Krankengeld bezogen ( aber kein Krankengeldzuschuss ?). Ab dem 01.05.23 habe ich auf eigenen Wunsch wieder angefangen zu arbeiten, bin aber nun seit dem 12.06.23 mit der gleichen Diagnose wieder krank geschrieben und werde gleich Krankengeld beziehen.
Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf die Inflationsprämie?
Wie sieht es mit dem Krankengeldzuschuss aus?
Ich werde aus den Paragraphen nicht schlau.
Lg
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Hallo,
ich beginne bei meiner neuen Kommune am 15.07.2023. Mein alter Vertrag bei meiner jetzigen Kommune endet am 14.07.2023. Bekomme ich die Prämie doppelt? Sie wird dann sicherlich nachversteuert -also der Betrag der über den 3000€ liegt- Auch wurde dieses Jahr unser LOB umgewandelt und steuerfrei ausgezahlt. Wie sieht’s da aus?
LG
Ich setze einmal voraus, dass sich Deine Frage auf den Anspruch auf die mtl. Sonderzahlung im Juli 23 bezieht. Nach dem Wortlaut des Tarifvertrages müsstest Du sowohl von Deinem alten als auch von Deinem neuen AG die 220,00 € ungekürzt erhalten da Du bei beiden Arbeitsverhältnissen die Voraussetzungen erfüllst. Die 3.000,00 € können für jedes Arbeitsverhältnis, also auch für aufeinander folgende Arbeitsverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Eine Nachversteuerung erfolgt also nicht.
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Moin,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Ich bin seit 01.11.21 bei einem kommunalen Arbeitgeber angestellt. Im Februar diesen Jahres hatte ich einen (privaten) Unfall und wahr vom 26.02.23 - einschließlich 28.04.23 krank geschrieben. Für drei Wochen habe ich Krankengeld bezogen ( aber kein Krankengeldzuschuss ?). Ab dem 01.05.23 habe ich auf eigenen Wunsch wieder angefangen zu arbeiten, bin aber nun seit dem 12.06.23 mit der gleichen Diagnose wieder krank geschrieben und werde gleich Krankengeld beziehen.
Nun meine Fragen: Habe ich Anspruch auf die Inflationsprämie?
Wie sieht es mit dem Krankengeldzuschuss aus?
Ich werde aus den Paragraphen nicht schlau.
Lg
1. Anspruch auf den einmaligen Inflationsausgleich 1240 Euro besteht.
2. Es besteht auch grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Der Krankengeldzuschuss berechnet sich zunächst als Differenzbetrag zwischen dem Nettoentgelt nach § 21 TVöD und dem Brutto-Krankengeld der Krankenkasse. In die Berechnung des Nettoentgelts nach § 21 TVöD sind die vermögenswirksamen Leistungen nicht einzubeziehen. Ob das Brutto-Krankengeld so hoch war, dass ein Krankengeldzuschuss nicht zur Auszahlung kommt, kann ich nicht beurteilen. Solltes Du bei der Personalstelle nachfragen.
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Hallo,
wir fragen uns gerade, wie es sich bei Personen verhält, die Stundenweise im Monat arbeiten und keine feste Arbeitszeit haben.
Wir würden die Arbeitszeit nach § 24, Abs. 3 TVöD-V berechnen. Also geleistete Stunden / 169,572 * 100.
Oder gibt es dafür eine genauere Erklärung, wie man bei diesen Personen vorzugehen hat?
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Hallo,
wir fragen uns gerade, wie es sich bei Personen verhält, die Stundenweise im Monat arbeiten und keine feste Arbeitszeit haben.
Wir würden die Arbeitszeit nach § 24, Abs. 3 TVöD-V berechnen. Also geleistete Stunden / 169,572 * 100.
Oder gibt es dafür eine genauere Erklärung, wie man bei diesen Personen vorzugehen hat?
Es gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit.
Was habt Ihr denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
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Hallo, kurze und knappe Frage, hoffentlich könnt ihr mir mit ner knappen Antwort helfen.
Bin bei AWO als Erzieherin beschäftigt, AWO lehnt sich an den Tvöd an und übernimmt auch die Tariverhandlungen.
Hab am 9.4 mein Baby bekommen und genau heute endete mein Mutterschutz, habe also noch Entgelt vom AG bezogen einschließlich 1.5.
Bin ich für die 1240 berechtigt? Da ich ab Juni Elterngeld beziehe, bekomme ich dann Ende Juni nur eine Lohnabrechnung für die Inflationsprämie?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo, kurze und knappe Frage, hoffentlich könnt ihr mir mit ner knappen Antwort helfen.
Bin bei AWO als Erzieherin beschäftigt, AWO lehnt sich an den Tvöd an und übernimmt auch die Tariverhandlungen.
Hab am 9.4 mein Baby bekommen und genau heute endete mein Mutterschutz, habe also noch Entgelt vom AG bezogen einschließlich 1.5.
Bin ich für die 1240 berechtigt? Da ich ab Juni Elterngeld beziehe, bekomme ich dann Ende Juni nur eine Lohnabrechnung für die Inflationsprämie?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn der Tarifvertraag zum Inflationsausgleich so von der AWO übernommen wird, besteht ein Anspruch
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Hallo,
wir fragen uns gerade, wie es sich bei Personen verhält, die Stundenweise im Monat arbeiten und keine feste Arbeitszeit haben.
Wir würden die Arbeitszeit nach § 24, Abs. 3 TVöD-V berechnen. Also geleistete Stunden / 169,572 * 100.
Oder gibt es dafür eine genauere Erklärung, wie man bei diesen Personen vorzugehen hat?
Es gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit.
Was habt Ihr denn im Arbeitsvertrag vereinbart?
In den Arbeitsverträgen ist keine feste Studenanzahl vereinbart. Die Personen werden nach Bedarf eingesetzt und erhalten anschließend diese Stunden nach Stundenlohn Entgeltgruppe XY bezahlt.
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Da bewegt ihr euch aber auf gefährlichem Gebiet. Hier handelt es sich offenbar um Abrufarbeit. Ist im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit genannt, ist gem. dem Teilzeit- und Befristungsgesetz eine Arbeitszeit vo 20 Stunden zu unterstellen. Ich empfehle euch, sich hier beraten zu lassen.
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Die Inflationsausgleichsprämie ist nicht im TVöD geregelt, sondern in einem gesonderten Tarifvertrag, dem TV Inflationsausgleich. Bei dem TV Inflationsausgleich handelt es sich um einen den TVöD ergänzenden Tarifvertrag. Ob nur der TVöD im Arbeitsverhältnis anzuwenden ist, oder auch der TV Inflationsausgleich, hängt von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (Inbezugnahme) ab. Wenn eine Einrichtung - wie bei uns - in ihren Arbeitsverträgen zum Beispiel geregelt hat, dass der TVöD gilt, ist sie juristisch nicht verpflichtet, auch den TV Inflationsausgleich anzuwenden. Denn dieser gesonderte Tarifvertrag wird in den Arbeitsverträgen nicht in Bezug genommen. Dies gilt für fast alle Werkstätten in NRW, die sich auf den TVÖD beziehen.
Unser Spitzenverband hat nun explizit darauf hingewiesen, dass der Leistungsträger (LVR) die Refinanzierung abweisen kann, wenn die Auszahlung nicht verpflichtend ist. Die LAG der Werkstätten versucht bereits intensiv eine verbindliche Rückmeldung vom LVR zu bekommen, bis heute ist dies jedoch nicht gelungen.
Die Information haben wir von unserem AG erhalten. Wie sind etwas überrascht
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Dies ist vom Grundsatz richtig. Es hängt aber von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab
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Dies ist vom Grundsatz richtig. Es hängt aber von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab
Das is das worüber wir seit Jahren diskutieren in der Firma
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.
Thats all
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Dies ist vom Grundsatz richtig. Es hängt aber von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab
Das is das worüber wir seit Jahren diskutieren in der Firma
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.
Thats all
Wenn nicht tarifgebundene freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann. Auch gibt es Regelungen, deren Umsetzung aufwendig ist oder die als nicht sehr sinnvoll erscheinen.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln können unwirksam sein und können zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD führen. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Der TVöD wird sich weiterentwickeln. Er wird geändert, ergänzt und vielleicht auch irgendwann ersetzt werden. Es wird sicherlich Tarifsteigerungen geben.Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob und welche künftigen Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen er übernehmen will.
Durch Änderungen werden Paragraphen der derzeitigen Fassung des TVöD verändert oder gestrichen.
Durch Ergänzungen werden zusätzliche Paragraphen mit zusätzlichen Regelungen in den TVöD aufgenommen.
Durch eine Ersetzung wird der TVöD durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt.
Insoweit kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an, um festsstellen zu können ob die hier genannte Regelung Anwendung findet.
Wenn nur die Formulierung "Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten. " enthalten könte man sagen, dass nur der Tarifvertrag in der Fassung von 2009 gemeint ist, d.h. keine Anpassungen durch Änderungstarifverträge z.B. hinsichtlich Entgelt und Eingruppierung. Die Praxis wird sicherlich gewesen sein, dass alle Änderungen seit 2009 umgesetzt wurden, z.b die Tariferhöhungen. Wurde z.B. in 2022 die einmalige Corona Sonderzahlung gezahlt? Auch dies war ein Tarifvertrag. Diese bisher durchgeführte Praxis könnte man so auslegen, dass mit der unklaren Formulierung eine dynamische Geltung des TVöD gemeint war. Ich könnte mir daher vorstellen, dass entsprechende Forderungen der Arbeitnehmer/innen berechtigt sein könnten. Ggf. muss man sich hier der Hilfe Gerkschaft oder eines Rechtswalts einholen.
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Dies ist vom Grundsatz richtig. Es hängt aber von der genauen Formulierung im Arbeitsvertrag ab
Das is das worüber wir seit Jahren diskutieren in der Firma
Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten.
Thats all
Wenn nicht tarifgebundene freie Träger den TVöD nicht vollständig übernehmen, wird dies häufig als „Anlehnung an den TVöD" bezeichnet. Damit soll klargestellt werden, dass nicht alle Regelungen aus dem TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Diese Anlehnung ist rechtlich zulässig und zumeist auch sinnvoll, da der TVöD als Tarifwerk des öffentlichen Dienstes von Bedingungen ausgeht, die ein freier Träger häufig gar nicht erfüllen kann. Auch gibt es Regelungen, deren Umsetzung aufwendig ist oder die als nicht sehr sinnvoll erscheinen.
Um wirksam zu sein, muss der eingeschränkte Verweis auf den TVöD aber korrekt im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Nicht ausreichend ist es, wenn im Arbeitsvertrag allein der Satz aufgenommen wird: „Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich in Anlehnung an den TVöD" oder „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TVöD". Diese unbestimmten Klauseln können unwirksam sein und können zur nicht gewollten Anwendung des vollständigen TVöD führen. Unklare Formulierungen gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Der TVöD wird sich weiterentwickeln. Er wird geändert, ergänzt und vielleicht auch irgendwann ersetzt werden. Es wird sicherlich Tarifsteigerungen geben.Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob und welche künftigen Änderungen, Ergänzungen und Ersetzungen er übernehmen will.
Durch Änderungen werden Paragraphen der derzeitigen Fassung des TVöD verändert oder gestrichen.
Durch Ergänzungen werden zusätzliche Paragraphen mit zusätzlichen Regelungen in den TVöD aufgenommen.
Durch eine Ersetzung wird der TVöD durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt.
Insoweit kommt es auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an, um festsstellen zu können ob die hier genannte Regelung Anwendung findet.
Wenn nur die Formulierung "Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Gemeinden. Die Regelungen dieses Tarifvertrages sind ab dem 1.11.2009 in Kraft getreten. " enthalten könte man sagen, dass nur der Tarifvertrag in der Fassung von 2009 gemeint ist, d.h. keine Anpassungen durch Änderungstarifverträge z.B. hinsichtlich Entgelt und Eingruppierung. Die Praxis wird sicherlich gewesen sein, dass alle Änderungen seit 2009 umgesetzt wurden, z.b die Tariferhöhungen. Wurde z.B. in 2022 die einmalige Corona Sonderzahlung gezahlt? Auch dies war ein Tarifvertrag. Diese bisher durchgeführte Praxis könnte man so auslegen, dass mit der unklaren Formulierung eine dynamische Geltung des TVöD gemeint war. Ich könnte mir daher vorstellen, dass entsprechende Forderungen der Arbeitnehmer/innen berechtigt sein könnten. Ggf. muss man sich hier der Hilfe Gerkschaft oder eines Rechtswalts einholen.
Also einen Corona Bonus 2022 haben wir nicht bekommen, dachte das wäre nur für den Bund, bzw Pflege? Der VKA hat hier auch nen Bonus bekommen?
Sonst stimme ich dir zu. Wir haben bis dato, bis auf die letzte SUE Einigung alles anstandslos bekommen. Die Regenerationstage unf auch die Zulage erhalten wir auch, auch hier hatte der LVR und der Paritätische erst was zu maulen. Zahlen mussten sie letztlich trotzdem.
Unser GF argumentiert bzgl der Zahlung mit fehlenden Mitteln die er ohne Refinanzierung nicht aufbringen kann.
Unsere Verträge haben lediglich den besagten Satz im Bezug auf den TVöD.
Im Forum für Arbeitsrecht, wo ich die Frage bzgl der Anwendung auch erfragt habe, waren sich alle einig, das hier der volle Tarifvertrag Anwendung finden muss, da nichts explizit gestrichen wurde.
Ein Argument wg der Dynamik ist das Wort "ab". Hier sehen Sie eine klare Bezugnahme auf eine dynamische Anwendung, da bei einer statischen Anwendung die Formulierung "am" genutzt werden müsste..
Wir haben uns über den Betriebsrat rechtlichen Beistand geholt.
Auch wenn ich verstehe das unser Chef gerade nicht über die finanziellen Ressourcen verfügt, muss er den abgeschlossen Vertrag einhalten.
Das die Stimmung durch die Aktion nicht gut ist, brauch ich keinem sagen. Viele Kollegen haben umgehend Zwischenzeugnisse beantragt.
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Möchte gerne wissen, ob die Inflationsausgleichszahlungen 1.320 EUR im Juni und 220 EUR von Juli bis Dezember bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze mit einfließen.
Danke für Antworten!
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Nein
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Das heißt nur das normale Tabellenentgelt und Zulagen sind dabei. Und JSZ. ?
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Die JSZ zählt auch dazu
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Danke!
-
Hallo ihr alle,
vielleicht kann mir jemand beantworten, ob ich mit dem Inflationsausgleich rechnen darf. Ich bin vertraglich an den TVöD angelehnt, habe aber zum 01.07. gekündigt.
Finde leider nichts dazu, hoffe ich habe es nicht übersehen.
Schönen Abend euch allen!
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Hallo, ich hätte eine Frage an euch. Meine Grundvergütung richtet sich nach dem TVÖD SuE. In meinem Juni- Gehaltszettel, den ich schon erhalten habe, kann ich keine Prämie erlesen. Kann mir jemand weiterhelfen?
So wie ich es verstanden habe bekommt man die Inflationsprämomie von 50% (1240€) netto mit dem Juni-Gehalt und ab Juli 23' bis Februar 24' jeweils 220€ netto.
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Es kommt drauf an, was genau in deinem Vertrag steht.
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Hallo ihr lieben,
ich blicke durch diese ganze Texte ich nicht durch.
Ich befinde ich seitdem 29.12.22 in Krankengeld. Bekomme allerdings keinen Krankengeld Zuschuss, da die Krankenkasse "ausreichend" zahlt. Anspruch hätte ich allerdings, da ich seit Mai 2020 angestellt bin.
Nun zu meiner Frage, steht mir die Prämie nun zu oder nicht? Jeder sagt mir etwas anderes oder liest etwas anderes.
Liebe Grüße
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Nein
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Nein
diese Aussage ist falsch.
Ein Anspruch auf Inflationsausgleich ist auch dann gegeben, wenn ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss (§ 22 Absatz 2 TVöD) besteht, auch wenn dieser wegen der Höhe der Barleistung des Sozialversicherungsträgers nicht gezahlt wird.( § 4 Absatze 2 Satz 3 des Tarifvertrages Inflationsausgleich)
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Also besteht zu dieser Frage eine eindeutige Regelung im grundlegenden Tarifvertrag. Wie kann man da "durch diese ganze Texte" nicht durchblicken?
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Hallo ihr alle,
vielleicht kann mir jemand beantworten, ob ich mit dem Inflationsausgleich rechnen darf. Ich bin vertraglich an den TVöD angelehnt, habe aber zum 01.07. gekündigt.
Finde leider nichts dazu, hoffe ich habe es nicht übersehen.
Schönen Abend euch allen!
Da es mit dem Gehalt des Juni ausgezahlt werden soll, das ja Ende Juni noch gezahlt wird, wirst du sie vermutlich bekommen.
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Hallo zusammen,
ich habe zum 30.06.2023 bei meinem Arbeitgeber (Städtisches Unternehmen VKA) gekündigt und bin momentan in Elternzeit. Durch einen Arbeitskollegen habe ich erfahren das der Betrieb die Inflationsprämie nicht auszahlen will/kann. Laut Betriebsrat in unserem unternehmen sind folge gründe Schuld an der sachen :
"Laut dem Steuerberater des ***Unternehmens** ist es noch nicht im DATEV eingebunden und wird deshalb rückwirkend überwiesen. Oder, er vermutet das Verdi noch nicht unterschrieben hätte."
Hat jemand von solch einem Problem schonmal gehört oder weiß oder es rechtens ist einfach die Prämie nicht pünkltich auszuzahlen?
LG
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Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist unterschrieben.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Viele Grüße,
Claus
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Weil es so im TV Inflationsausgleich geregelt wurde.
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis im Einzelhandel anzuwenden wäre, dann würde der TV Inflationsausgleich auch für Deine Frau gelten.
Nachdem dies nicht so ist, eben nicht. Das hat nichts mit "Bestrafung" zu tun, sondern nur mit dem Geltungsbereich.
Die Verhandlungen im Einzelhandel laufen gerade, also bitte dort nachfragen, wie der aktuelle Verhandlungsstand auch in Sachen TV Inflationsausgleich ist.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Viele Grüße,
Claus
Wende dich doch an Verdi? Ich bin auf die Antwort gespannt.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Viele Grüße,
Claus
Vielleicht hast Du noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um eine Transferleistung des Staates dreht.
Die Inflationsausgleichprämie ist m.E nichts Anderes als ein Mittel, um die Entgelterhöhung bis in den März 24 zu verzögern.
Kleines Trostpflästerchen um zu vermeiden, dass die Beschäftigten in Streik gehen.
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Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist unterschrieben.
Trotz Unkenrufe hier vor einiger Zeit ("schafft der externe Dienstleister nicht einzuarbeiten") - auf unseren Gehaltszetteln für Juni stehen die 1240,00€ mit drauf. Leider habe ich nichts davon, aber das hat andere Gründe.
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Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist unterschrieben.
Trotz Unkenrufe hier vor einiger Zeit ("schafft der externe Dienstleister nicht einzuarbeiten") - auf unseren Gehaltszetteln für Juni stehen die 1240,00€ mit drauf. Leider habe ich nichts davon, aber das hat andere Gründe.
Irgendjemand wird sich sicherlich freuen ;)
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Weil es so im TV Inflationsausgleich geregelt wurde.
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis im Einzelhandel anzuwenden wäre, dann würde der TV Inflationsausgleich auch für Deine Frau gelten.
Nachdem dies nicht so ist, eben nicht. Das hat nichts mit "Bestrafung" zu tun, sondern nur mit dem Geltungsbereich.
Die Verhandlungen im Einzelhandel laufen gerade, also bitte dort nachfragen, wie der aktuelle Verhandlungsstand auch in Sachen TV Inflationsausgleich ist.
Die Frage war, warum Eltern in Elternzeit, obwohl sie angestellt sind die Zahlung(en) nicht erhalten. Darauf passt die Antwort, dass es so geregelt ist nicht. Es muss ja einen Grund für den Ausschluss geben.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Viele Grüße,
Claus
Vielleicht hast Du noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um eine Transferleistung des Staates dreht.
Die Inflationsausgleichprämie ist m.E nichts Anderes als ein Mittel, um die Entgelterhöhung bis in den März 24 zu verzögern.
Kleines Trostpflästerchen um zu vermeiden, dass die Beschäftigten in Streik gehen.
Ja, das mag sein aber warum gilt das nicht für Eltern in Elternzeit? Wo liegt der Unterschied zum Angestellten, der aktuell aktiv arbeitet, außer dass man in Elternzeit ohnehin schon viel weniger Geld bekommt.
Wenn es eine Sonderzahlung für Angestellte im TVÖD gibt, dann doch bitte flächendeckend und gerecht. Die Leute, die hier leer ausgehen tun dies bestimmt nicht, weil sie es so wollten oder gar absehen konnten. Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.
Egal wie man es dreht und wendet bzw. egal welche Kommentare dazu kommen. Dies ist einfach völlig willkürlich und nimmt denen, die mit ihrem Nachwuchs für zukünftige Rentenzahlungen sorgen oder die im Zweifel unverschuldet krank sind noch das letzte Stück Wertschätzung, während sämtliche Eingruppierungen, nur weil sie "zufällig" im relevanten Zeitraum mal gearbeitet haben pauschal die 3000€ ausgezahlt bekommen. Da kann sich der Bumsladen Ver.di ja richtig mit seiner sozialen Ader auf die Schulter klopfen.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Weil es so im TV Inflationsausgleich geregelt wurde.
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Wenn der TVöD auf das Arbeitsverhältnis im Einzelhandel anzuwenden wäre, dann würde der TV Inflationsausgleich auch für Deine Frau gelten.
Nachdem dies nicht so ist, eben nicht. Das hat nichts mit "Bestrafung" zu tun, sondern nur mit dem Geltungsbereich.
Die Verhandlungen im Einzelhandel laufen gerade, also bitte dort nachfragen, wie der aktuelle Verhandlungsstand auch in Sachen TV Inflationsausgleich ist.
Die Frage war, warum Eltern in Elternzeit, obwohl sie angestellt sind die Zahlung(en) nicht erhalten. Darauf passt die Antwort, dass es so geregelt ist nicht. Es muss ja einen Grund für den Ausschluss geben.
Hier die "Antwort" von ver.di https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a (https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/++co++46c384ec-e401-11ed-ae50-001a4a16012a)
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Die Prämie würde doch sowieso aufs Elterngeld angerechnet werden oder? Also hätte man nichts davon?
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Die Zahlungen aus dem TV Inflationsausgleich dürften mE kein Entgelt iSd. SvEV sein, d.h. sie begründen keinen Anspruch auf Elterngeld im Bemessungszeitraum, im Gegenzug gibt es keine Kürzung im Bezugszeitraum.
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum man keinen Anspruch auf die Prämie hat, wenn man zwischen 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 in Elternzeit war bzw. auch noch weiter ist und damit das Kriterium des einen Arbeitstages nicht erfüllt. Was ist der Sinn dahinter?
Bekommt meine Frau im Supermarkt an der Kasse den Inflationsausgleich? Soweit wir wissen zahlt sie die gleichen gestiegenen Preise wie alle anderen Kunden. Warum werden hier Eltern in Elternzeit doppelt bestraft? >:(
Viele Grüße,
Claus
Vielleicht hast Du noch nicht verstanden, dass es sich hier nicht um eine Transferleistung des Staates dreht.
Die Inflationsausgleichprämie ist m.E nichts Anderes als ein Mittel, um die Entgelterhöhung bis in den März 24 zu verzögern.
Kleines Trostpflästerchen um zu vermeiden, dass die Beschäftigten in Streik gehen.
Ja, das mag sein aber warum gilt das nicht für Eltern in Elternzeit? Wo liegt der Unterschied zum Angestellten, der aktuell aktiv arbeitet, außer dass man in Elternzeit ohnehin schon viel weniger Geld bekommt.
Wenn es eine Sonderzahlung für Angestellte im TVÖD gibt, dann doch bitte flächendeckend und gerecht. Die Leute, die hier leer ausgehen tun dies bestimmt nicht, weil sie es so wollten oder gar absehen konnten. Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.
Egal wie man es dreht und wendet bzw. egal welche Kommentare dazu kommen. Dies ist einfach völlig willkürlich und nimmt denen, die mit ihrem Nachwuchs für zukünftige Rentenzahlungen sorgen oder die im Zweifel unverschuldet krank sind noch das letzte Stück Wertschätzung, während sämtliche Eingruppierungen, nur weil sie "zufällig" im relevanten Zeitraum mal gearbeitet haben pauschal die 3000€ ausgezahlt bekommen. Da kann sich der Bumsladen Ver.di ja richtig mit seiner sozialen Ader auf die Schulter klopfen.
Die Inflationsausgleichszahlung wurde in der Tarifverhandlungen vereinbart. Anstatt einer Tabellenerhöhung in 2023 wurde sich auf diese Zahlung verständigt. Mitarbeiter in Elternzeit, langzeiterkrankt oder im unbezahlten Sonderurlaub erhalten auch eine Tabellenerhöhung immer erst bei Rückkehr in die Arbeitsphase.
Hätte der Staat gewollt, dass die 3.000 € alle Bürger erhalten, hätte er das Geld selbst in die Hand nehmen müssen. Dann hätte er auch sicherstellen können, dass auch alle etwas davon haben. Auch in der Elternzeit.
Das war aber nicht so, im Gegenteil. Mit der Inflationszahlung sollten hohe Tabellenerhöhungen in den Tarifrunden 2022 - 2024 möglichst vermieden werden.
Übrigens, auch Deinem Arbeitgeber steht es bis Ende 2024 frei, allen seinen Beschäftigten bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei auszahlen. Viel Erfolg beim Verhandeln.
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Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.
Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.
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Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.
Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.
Hätte man mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01 und 31.05.2023 arbeiten müssen oder an dem Stichtag 01.05.2023?
Zu meinem persönlichen: Ich war bis Februar 23 im Mutterschutz (Zuschuss vom AG erhalten), danach Elternzeit. Am 01.05.2023 ruhte mein Arbeitsvertrag. Habe ich Anspruch auf die Prämie von 1240 Euro?
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Irgendjemand wird sich sicherlich freuen ;)
Ein Anwalt. Nächste Rechnung (die 5.) Termingebühr etc im Kampf gegen große Versicherung
(schade - kann man hier gar keine PN mehr versenden?)
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Hätte man uns gesagt, dass man einen Tag arbeiten muss, dann hätten wir das auch getan.
Das war doch vorher bekannt, dass dieser Stichtag genommen wird. Es gab vereinzelt Personen, die sind hierfür einen Monat wieder auf Vollzeit gegangen.
Voruassetzung ist, dass man in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens 1 Tag einen Anspruch auf Entgelt hatte und am 1.5.23 in einem Arbeitsverhältnis nach dem TVöD steht.
Der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgelt steht dem Anspruch auf Entgelt gleich. Da hier am 1.5.23 ein Arbeitsverhältnis bestand (es ruht lediglich wegen Elternzeit), besteht ein Anspruch auf die Einmalzahlung bei Inflationsausgleich.
Hätte man mindestens an einem Tag zwischen dem 01.01 und 31.05.2023 arbeiten müssen oder an dem Stichtag 01.05.2023?
Zu meinem persönlichen: Ich war bis Februar 23 im Mutterschutz (Zuschuss vom AG erhalten), danach Elternzeit. Am 01.05.2023 ruhte mein Arbeitsvertrag. Habe ich Anspruch auf die Prämie von 1240 Euro?
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(schade - kann man hier gar keine PN mehr versenden?)
Kann man hier (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=pm;sa=send)
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Moin, fange ab dem 01.07.23 in einem Wohnheim an als Nachtwache, auf 25 Std.
Ich hab ein wenig rumgefragt aber niemand konnte mir das beantworten, bin ich berechtigt diesen zu bekommen?
Im Internet finde ich keine Informationen dazu.
Vielen Dank im voraus! :)
Lg
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Habe ich Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, wenn ich erst am 1. Juni 2023 bei einem kommunalen Arbeitgeber anfange?
Es besteht kein Anspruch auf die 1.240 Euro (Vollzeit), da dafür die Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Jedoch besteht der Anspruch auf die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
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Und wie ist das bei Langzeiterkrankten? Ich bin seit 20 Jahren im ÖD bei einer Kommune angestellt und seit 1. September 2022 erkrankt. Ich erhielt bis Mai 2023 einen Zuschuss zum Krankengeld. Erhalte ich nun den Inflationsausgleich oder nicht?
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Und wie ist das bei Langzeiterkrankten? Ich bin seit 20 Jahren im ÖD bei einer Kommune angestellt und seit 1. September 2022 erkrankt. Ich erhielt bis Mai 2023 einen Zuschuss zum Krankengeld. Erhalte ich nun den Inflationsausgleich oder nicht?
Die Eimnalzahling, Ja.
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Die weiteren monatlichen Zahlungen ab Juli 2023 nicht? Sollte ich im Juli wieder arbeiten, dann ja?
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Stichtag ist jeweils der 1. eines Monats.
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Moin alle,
habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.
Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?
Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....
Super ;/
Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?
LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter
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Moin alle,
habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.
Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?
Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....
Super ;/
Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?
LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter
Erhalten Beschäftigte in Teilzeit das volle Inflationsausgleichsgeld?
Nein. Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.
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Moin alle,
habe nun meinen Gehaltsbrief bekommen und siehe da, dort steht ich bekomme 1049€, anstatt die angekündigten 1240€.
Ich weiß auch warum, ich arbeite seit dem 01.02.2023 Teilzeit mit 33 Stunden in einer 4-Tage-Woche. Ich dachte aber, dieser "Ausgleich" sollte für die Inflation sein, die wir schon hatten/haben? D.h. in den letzten 3 Jahren habe ich Vollzeit gearbeitet. Ist es rechtens so, dass ich dieses Ausgleichsgeld nur zum Teil bekommen?
Heißt dann ja wohl auch, das die 220€ pro Monat auch weniger sein werden....
Super ;/
Jemand ne Idee, wie es dann mit den +200€,+5,5€ ab nächsten Jahr aussieht? Ist das dann auch nur anteilig?
LG ein genervter Bibliotheksmitarbeiter
Erhalten Beschäftigte in Teilzeit das volle Inflationsausgleichsgeld?
Nein. Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.
Danke ._.
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Hallo, ich hatte eine Frage:
Ich habe bis Mitte Juni Mutterschaftsgeldzuschuss von meinem Arbeitgeber erhalten, wenn ich das richtig verstanden habe würde mir ja damit die Inflationsprämie in Höhe von 1250€ zustehen oder? Die weiteren Zahlungen würde ich allerdings nicht mehr erhalten da ich dann im Elterngeld Bezug in?
Allerdings ist Mein Arbeitgeber kein Mitglied im Vka aber folgende Passage bezüglich der Anwendung des TVöD steht in meinem Vertrag :
Das Arbeitsverhaltnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den
fentlichen Dienst (TVÖD) für den Dienstleistungsbereich
und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen
in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fas-
sung einschließlich des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäfigten der kommunalen Arbeitgeber in den
TVÖD und zur Regelung des Übergangsrechts (S Abs. 2 TVÜ-VKA).
c
Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen für das Tarifgebiet West, Anwendung
Gilt damit auch der Anspruch auf die Inflationsprämie?
Vielen Dank im voraus
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ja
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Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!
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Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!
Anspruch besteht aus meiner Sicht. Verbindlich ist das allerdings nicht. Es gab hier ja auch schon Berichte das sich Arbeitgeber erstmal weigern. Nötigenfalls muss geklagt werden.
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Hallo an alle, hab das Thema schon mal angesprochen:
War bis 31.05 2023 insgesamt 22 Jahre bei einer Wohnungsbau Gesellschaft beschäftigt, der Tövd wurde angewendet.
Meine Frage: steht mir die einmalige Zahlung der Inflationsausgleichprämie im Juni zu??
Leider finde ich nichts verbindliches darüber!
Erst ist zu überprüfen, ob der TVöD voll und nicht nur teilweise Anwendung findet. Es kommt dabei auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an. Falls ja, würde ein Anspruch bestehen
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Anzumerken währe noch, dass der Arbeitgeber die inflationsprämie an die weiterhin Beschäftigten ausgezahlt hat.
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Moin Zusammen,
ich arbeite auf 520 € Basis bei einem Rettungsdienst-Unternehmen die grundsätzlich nach dem TvöD bezahlen. Mein Arbeitsvertrag ist nicht explizit nach dem TVöD, allerdings wurde Ende des letzten Jahres angekündigt, dass sich nun die weiteren Lohnerhöhungen der Aushilfen (520EUR Kräfte) nach den Erhöhungen im TVöD richten. Seit letzem Jahr werden den Aushilfen auch Zulagen aus dem TVöD gezahlt.
Könnte sich hieraus der Anspruch auf die, natürlich anteilige, Inflationsausgleichprämie ableiten?
Eine Anfrage beim Chef ist bislang unbeantwortet. Die Inflationsausgleichprämie wurde nun auch nicht mit dem Gehalt ausgezahlt.
Vielen Dank vorab.
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Jemand da der juristisch versiert ist und mir begründet darlegen kann ob die 1240,00 € der Inflationsprämie unter 850 I ZPO fällt oder nicht?
Der Richter schreibt einfach
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Zahlung, die entweder einmalig oder mehrmals innerhalb des geltenden Zeitraums geleistet werden kann. Die Zahlung ist in hiesigem Fall eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. damit wird das Kriterium einer wiederkehrend zahlbaren Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten erfüllt.
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Hier auf der letzten Seite der PDF beschreibt das BMI seine Auffassung dazu.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2023/RdSchr_20230424.pdf
Mehr wird es wahrscheinlich ohne Prozess vor Gericht nicht geben.
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Moin Zusammen,
ich arbeite auf 520 € Basis bei einem Rettungsdienst-Unternehmen die grundsätzlich nach dem TvöD bezahlen. Mein Arbeitsvertrag ist nicht explizit nach dem TVöD, allerdings wurde Ende des letzten Jahres angekündigt, dass sich nun die weiteren Lohnerhöhungen der Aushilfen (520EUR Kräfte) nach den Erhöhungen im TVöD richten. Seit letzem Jahr werden den Aushilfen auch Zulagen aus dem TVöD gezahlt.
Könnte sich hieraus der Anspruch auf die, natürlich anteilige, Inflationsausgleichprämie ableiten?
Eine Anfrage beim Chef ist bislang unbeantwortet. Die Inflationsausgleichprämie wurde nun auch nicht mit dem Gehalt ausgezahlt.
Vielen Dank vorab.
Es kommt auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag zur Anwendung des TVöD an. Wenn nur die Aussage getroffen ist, dass sich die Bezüge entsprechend der Erhöhungen im TVöD erhöhen, besteht kein Aspruch.
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Hallo zusammen.
Ich habe in der Zeit vom 01.01.-31.05.23 Krankengeld bezogen und bis März auch noch einen Krankengeldzuschuss erhalten. Seit 01.06. bin ich wieder "beschäftigt", allerdings freigestellt unter Entgeltbezug bei einem kommunalen Arbeitgeber. Kündigung durch den Arbeitgeber ist zum 30.09.23 erfolgt. Steht mir der Inflationsausgleich zu? Sind das Krankengeld und der Krankengeldzuschuss als Entgelt zu werten?
Ich freue mich, wenn jemand Auskunft dazu geben kann!
Danke und viele Grüße
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Hallo an alle
Ich arbeite auf Teilzeit bei einer Kommune und habe bei der gleichen Kommune noch eine ergänzende Tätigkeit (keine vertragliche Regelung), die monatlich nach Stunden ausgezahlt wird.
Die weitere Tätigkeit hat mit der Hauptarbei nichts zu tun. Hier gibt es keine festen Stunden. Ich schreibe monatlich die Stunden auf und diese werden dann ausgezahlt. Ich kann frei entscheiden wie viel ich arbeite. Durchschnitt der letzten 12 Monate sind ca. 25 Stunden/Monat.
Der Arbeitsvertrag wurde stundenmäßig bewusst nicht erhöht.
Der Inflationsausgleich wird nun nur von der Teilzeit Tätigkeit berechnet. Die Stunden selbst fließen nicht mit ein.
Weiß zufällig jemand ob dies richtig ist?
Vielen Dank für eure Antworten
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Auch wenn es sich hier um eine fragwürdige Praxis hinsichtlich der Zweitbeschäftigung handelt, dürfte sich der Inflationsausgleich nur nach der vertraglichen Tätigkeit richten.
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Hallo zusammen.
Ich habe in der Zeit vom 01.01.-31.05.23 Krankengeld bezogen und bis März auch noch einen Krankengeldzuschuss erhalten. Seit 01.06. bin ich wieder "beschäftigt", allerdings freigestellt unter Entgeltbezug bei einem kommunalen Arbeitgeber. Kündigung durch den Arbeitgeber ist zum 30.09.23 erfolgt. Steht mir der Inflationsausgleich zu? Sind das Krankengeld und der Krankengeldzuschuss als Entgelt zu werten?
Ich freue mich, wenn jemand Auskunft dazu geben kann!
Danke und viele Grüße
Der Krankengeldzuschuss gilt als Entgelt im Sinne des Tarifvertrages. Da das Arbeitsverhältnis am 1.5.23 noch bestand, ist ein Inflationsausgleich zu zahlen. Da noch bis zum 30.9.23 Entgelt gezahlt wird, besteht auch ein Anspruchauf die monatlichen Zahlungen
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit 2020 bei einem freien Jugendhilfeträger (nicht öffentlicher Dienst).
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet beim Punkt „Vergütung“ folgende Formulierung:
„Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich SuE S12 Stufe 2.“
Seit 2020 hat mein AG alle Tariferhöhungen sofort und ohne jegliche Diskussion übernommen.
Bei der Inflationsausgleichprämie wird nun behauptet, dass bei der genannten Formulierung im AV sich der Arbeitgeber ja aussuchen könne, ob diese bezahlt wird oder nicht. Die Vergütung sei ja schließlich nur in Anlehnung an den TVöD.
Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Formulierung um einen dynamischen Bezug handelt und in meinem Verständnis hat der AG dann nicht die Wahl.
Was denkt ihr? Mir ist klar, dass ich da im Zweifel nicht drumherum komme, einen Arbeitsrechtler zu bemühen. Dennoch bin ich gespannt auf eure Einschätzungen.
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Die Formulierung „Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich SuE S12 Stufe 2.“ Ist eigentlich klar. Es soll nur die Vergütung nach S 12 Stufe 2 gezahlt werden. Andere Vorschriften des TVöD sollen offenbar nicht zur Anwendung kommen. Diese Formulierung lässt den Schluss zu, dass mit dem Begriff „Vergütung“ nur das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe S 12 gemeint ist. Der Tarifvertrag zum Inflationsausgleich ist ein den TVöD ergänzender Tarifvertrag. Man kann die Auffassung vertreten, dass der Inflationsausgleich nicht vom Entgeltbegriff des TVöD erfasst wird.
Im übrigen findet dieser Tarifvertrag nur Anwendung, wenn auf das Arbeitsverhältnis der TVöD Anwendung findet. Der gesamte TVöD findet offenbar keine Anwendung.
Insoweit kann man m.E. durchaus die Auffassung vertreten, dass hier kein Anspruch auf den Inflationsausgleich besteht.
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Ok, schade!
Danke für die rasche Antwort!
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Bei unklarer Auslegung, was mit dem Begriff „Vergütung“ gemeint sein könnte, sorgt das BAG in verschiedenen Urteilen in ähnlich gearteten juristischen Fragestellungen mit folgender Begründung für Klarheit:
„Die Parteien haben den Begriff der Vergütung im Übrigen nicht selbst definiert oder näher konkretisiert. Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 – 5 AZR 888/08 – Rn. 41, aaO; 10. November 2010 – 5 AZR 633/09 – Rn. 14, aaO).“
Daher gehe ich davon aus, dass eben keine Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers besteht und sich daraus ein entsprechender Anspruch ergibt.
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Ist in diesem Sinne die Prämie denn überhaupt unter "Vergütung" zu verorten? Oder soll sie nicht gerade explizit außenstehen?
Ansonsten bin ich bei McOldie.
Es erscheint mir aus der Formulierung heraus auch streitbar, ob eine Dynamisierung überhaut gegeben ist.
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..., die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk ...
Und das ist der TVöD, nicht jedoch der TV für das Inflationsgeld.
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Bei unklarer Auslegung, was mit dem Begriff „Vergütung“ gemeint sein könnte, sorgt das BAG in verschiedenen Urteilen in ähnlich gearteten juristischen Fragestellungen mit folgender Begründung für Klarheit:
„Die Parteien haben den Begriff der Vergütung im Übrigen nicht selbst definiert oder näher konkretisiert. Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 – 5 AZR 888/08 – Rn. 41, aaO; 10. November 2010 – 5 AZR 633/09 – Rn. 14, aaO).“
Daher gehe ich davon aus, dass eben keine Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers besteht und sich daraus ein entsprechender Anspruch ergibt.
Es ist auch fraglich, ob es sich um eine "Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung" handelt.
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Bei unklarer Auslegung, was mit dem Begriff „Vergütung“ gemeint sein könnte, sorgt das BAG in verschiedenen Urteilen in ähnlich gearteten juristischen Fragestellungen mit folgender Begründung für Klarheit:
„Die Parteien haben den Begriff der Vergütung im Übrigen nicht selbst definiert oder näher konkretisiert. Damit sind alle finanziellen Leistungen des Arbeitgebers erfasst, die das in Bezug genommene tarifliche Regelungswerk als Gegenleistung für die vom Angestellten erbrachte Arbeitsleistung vorsieht (BAG 16. Dezember 2009 – 5 AZR 888/08 – Rn. 41, aaO; 10. November 2010 – 5 AZR 633/09 – Rn. 14, aaO).“
Daher gehe ich davon aus, dass eben keine Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers besteht und sich daraus ein entsprechender Anspruch ergibt.
Der Inflationsausgleich ist aus meiner Sicht keine Gegenleistung für eine erbrachte Leistung. Es reicht z.B. für die Einmalzahlung ein Tag in der Zeit vom 1.1. -31.5.23 mit Krankengeldbezug um den Anspruch zu erfüllen. Außerdem wird im Arbeitsvertrag nicht Bezug auf diesen Vertrag genommen (weil eben ein den TVöD ergänzender TV).
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Guten Tag zusammen,
ich habe die Antworten hier nur mal eben überflogen.
Also ist es in der Tat so das wenn ein MA langzeit erkrankt, aber vorher natürlich auch voll von der Inflation betroffen war, am Ende einfach dumm da steht?
Sofern er immer noch nicht wieder im Dienst ist... Krankheitsbedingt?
Aber der Arbeitgeber kann bis Einschließlich Ende 2024 diese monatliche Prämie zahlen? Wie bitte bekommt ein MA der ggfs erst ab nächstes Jahr wieder den Dienst aufnimmt diese Prämie beim AG durch, da es ja eine freiwillige Zahlung ist.
Ich finde es ganz Schlimm... nicht nur das der Arbeitnehmer durch den Krankengeldbezug weniger Einkommen hat, nein es wird die Jahressonderzahlung gekürzt und bei den monatlichen Zahlungen der Prämie schaut er zusätzlich dumm aus der Wäsche.
🤷🏻♂️
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Wer seit Januar keinen Anspruch auf Entgelt hat, hat auch keinen Anspruch auf tariflich ausgehandelten Inflationsausgleich.
Schließlich ist weder das Entgelt noch der Inflationsausgleich eine Sozialleistung.
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Folgender Fall:
- freiwillige Zahlung im Dezember 2022 vom AG: 300,00 EUR als "Inflationsausgleich" (vor TVÖD-Tarifabschluss)
- bis 31.12.2022 Vollbeschäftigung (TVöD-Kommune)
- ab 01.01.2023 Teilzeitbeschäftigung als Geringfügig Beschäftigter, nach TVöD-Kommune 6 h /Woche
Normal wäre:
Anteilige Berechnung bei den 1.240 EUR
1.240 EUR / 39 Wochenstunden * 6 Wochenstunden = ca. 190,00 EUR
Da aber im Dez. 2022 bereits 300,00 EUR ausgezahlt wurden, ist dann der Anspruch nach TVöD schon "übererfüllt",
also keine weitere Auszahlung im Juni möglich?
Grund für diese Überlegung ist folgende Formulierung im BMI Schreiben vom 22.04.2023
"Zudem erfolgt die Auszahlung im begünstigten Zeitfenster zwischen dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember
2024"
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Folgender Fall:
- freiwillige Zahlung im Dezember 2022 vom AG: 300,00 EUR als "Inflationsausgleich" (vor TVÖD-Tarifabschluss)
- bis 31.12.2022 Vollbeschäftigung (TVöD-Kommune)
- ab 01.01.2023 Teilzeitbeschäftigung als Geringfügig Beschäftigter, nach TVöD-Kommune 6 h /Woche
Normal wäre:
Anteilige Berechnung bei den 1.240 EUR
1.240 EUR / 39 Wochenstunden * 6 Wochenstunden = ca. 190,00 EUR
Da aber im Dez. 2022 bereits 300,00 EUR ausgezahlt wurden, ist dann der Anspruch nach TVöD schon "übererfüllt",
also keine weitere Auszahlung im Juni möglich?
Grund für diese Überlegung ist folgende Formulierung im BMI Schreiben vom 22.04.2023
"Zudem erfolgt die Auszahlung im begünstigten Zeitfenster zwischen dem 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember
2024"
Ich kann das zitierte Rundschreiben mit einer derartigen Aussage im Netz nicht finden. Ich vermute, dass diese Aussage sich nur auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen bezieht. Der neue TV-Inflationsausgleich ist eine eigenständige Rechtsgrundlage und trifft keine Aussage zur Anrechnung von ausserhalb dieses Tarifvertrages geleisteten Zahlungen.
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Wo ist das Problem. Das sind zwei eigenständige Ansprüche (die freiwillige Zahlung durch den AG 2022 war ja die eigentliche Idee zur Steuer- und Abgabenbefreiung, nicht eine tariflicher Abschluss, wie ihn Verdi gemacht hat).
Die Befreiung von bis zu 3000 € gilt ja unabhängig von der individuellen Beschäftigung, die hätte man theoretisch auch jemanden mit einer Wochenstunde steuer- und abgabenfrei auszahlen können.
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Guten Tag.
Folgender Fall:
Vollzeitbeschäftigt: 01.01.23 - 31.03.23
Volles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: 01.04.23 - voraussichtlich 07.07.23 (voraussichtlicher Geburtstermin 18.08.)
vor. Mutterschutz: 07.07.23 - 13.10.23 (6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt)
danach Elternzeit
Sehe ich es richtig, dass ich (sollte der 18.08. der tatsächliche Geburtstermin sein) Anspruch auf die 1240 Euro + 220 Euro jeweils Ende Juli, Ende August und Ende September habe? Also insg. 1900 Euro?
Herzlichen Dank im Voraus!!
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Guten Tag.
Folgender Fall:
Vollzeitbeschäftigt: 01.01.23 - 31.03.23
Volles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: 01.04.23 - voraussichtlich 07.07.23 (voraussichtlicher Geburtstermin 18.08.)
vor. Mutterschutz: 07.07.23 - 13.10.23 (6 Wochen vor- und 8 Wochen nach der Geburt)
danach Elternzeit
Sehe ich es richtig, dass ich (sollte der 18.08. der tatsächliche Geburtstermin sein) Anspruch auf die 1240 Euro + 220 Euro jeweils Ende Juli, Ende August und Ende September habe? Also insg. 1900 Euro?
Herzlichen Dank im Voraus!!
Ja. Aber auch für Oktober 2023 gibt es den Ausgleich
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Guten Tag Community,
ich arbeite an eine Hochschule als tech. Mitarbeiter. Werde auch nach Tarif bezahlt, wann bekomme ich die erste Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Juni war dafür vorgesehen doch jetzt ist Ende Juni nichts zum Gehalt dazu gekommen, kann es sein das es die Prämie erst am 31.07.2023 gibt, oder muss ich Handeln und das der Personalabteilung melden.
Liebe Grüße
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Guten Tag Community,
ich arbeite an eine Hochschule als tech. Mitarbeiter. Werde auch nach Tarif bezahlt, wann bekomme ich die erste Zahlung der Inflationsausgleichsprämie? Juni war dafür vorgesehen doch jetzt ist Ende Juni nichts zum Gehalt dazu gekommen, kann es sein das es die Prämie erst am 31.07.2023 gibt, oder muss ich Handeln und das der Personalabteilung melden.
Liebe Grüße
Nach welchem Tarif genau wird bezahlt?
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TVöd
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TVöd
Vielleicht ist das Abrechnungssystem noch nicht in der Lage, die Neuerung umzusetzen. Ich empfehle aber trotzdem in er Personalabteilung nchzufragen.
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Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro (bzw. 620 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigten, die sich in Teilzeit befinden, anteilig zu ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. Mai 2023.
Die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro (bzw. 110 Euro für Auszubildende, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten) erhalten alle Beschäftigte im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zu einem Vollzeitbeschäftigten, vgl. § 24 Abs. 2 TVöD. Maßgeblich ist hier der 1. des jeweiligen Bezugsmonats. Für Beschäftigte, die unter den TV Fleischuntersuchung fallen, gelten pauschale Beträge, siehe oben.
So laut Tarifvertrag, jetzt mein Anliegen:
Ich arbeite bei unserer Gemeinde als Betreuerin für Schulkinder und werde nach TVöD VKA bezahlt. Ich wurde vor 5 Jahren als 450€ Kraft eingestellt mit 2,25 Std Regelarbeitszeit pro Woche (entspricht bei uns einer Arbeitsschicht, also das Minimum). Vor über einem Jahr hab ich mich hochstufen lassen auf Midijob.
Ich habe von Anfang an 2-3 pro Woche gearbeitet. also 4,5 bi 6,75Std. Mittlerweile arbeite ich ca 13Std pro Woche. In den Ferien haben wir Mehrarbeit. Daher ist meine Arbeitszeit jeden Monat unterschiedlich.
Jetzt haben meine Kolleginnen und ich alle samt die Prämie nur anhand der 2,25Std im Vertrag bekommen. Ist das rechtlich so vertretbar? Sollte man nicht die Durchschnittsarbeitszeit z.B. von Mai 2023 berechnen und es anhand davon bekommen, das würde in meinen Augen als vereinbarte Arbeitszeit gelten. So wie man laut Arbeitsplan arbeitet und nicht was in einem Vertrag von vor 5 Jahren steht.
Gibt es da irgendetwas mit rechtlicher Handhabe, das ich unserer Personalbearbeiterin vorlegen könnte. Sie selbst hat ehrlich gesagt, nicht so den Durchblick und es scheint sie auch nicht zu kümmern, sie hat ja die volle Prämie bekommen.
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Aufgrund welcher wöchentlichen Arbeitszeit wird denn das monatliche Entgelt berechnet? Sind das die 2,25 Std. (=monatl. Tabellenentgelt 2,25 /39-tel) und die darüber hinausgehenden Stunden als Mehrstunden bezahlt?
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Ich glaube leider ja. Auf meiner Lohnabrechnung steht Grundentgelt ..€ (der Betrag für 8,69Std) und dann auf der nächsten Seite Mehr/Minderarbeit und da die restlichen Stunden und der Betrag.
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Ich glaube leider ja. Auf meiner Lohnabrechnung steht Grundentgelt ..€ (der Betrag für 8,69Std) und dann auf der nächsten Seite Mehr/Minderarbeit und da die restlichen Stunden und der Betrag.
Ichhabe hier das ungute Gefühl, dass der Arbeitgeber hier nicht korrekt arbeitet. Es sieht so aus, dass du hier eine Stundenvergütung bekommst. Korrekt wäre aber 2,25/39-tel des Tabellenentgelts deiner Entgeltgruppe/Stufe § 24 TVöD).
Auch die Tatsache, dass du regelmäßig deutlich Mehrstunden mach, ist als die vertragliche Wochenarbeitszeit und diese offenbar als Mehrstunden vergütet bekommst, ist nicht koscher (man könnte dieses auch als Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten ansehen). Die Personalabteilung scheint aber nicht besonders kreativ bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu sein.
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Gibt es da irgendwas was ich da tun kann, irgendeine Satzung die ich denen vorlegen kann, damit die Prämie auf die tatsächlichen Arbeitsstunden nachberechnet wird?
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Gibt es da irgendwas was ich da tun kann, irgendeine Satzung die ich denen vorlegen kann, damit die Prämie auf die tatsächlichen Arbeitsstunden nachberechnet wird?
Da Einzige was mir dazu einfällt ist, dass der Arbeitsvertrag mit Wirkung vom 1.5.23 auf die korrekte Stundenzahl umgestellt wird.
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Guten Tag,
Ab 1. Januar 2023 werde ich nach TVöD SuE bezahlt. Ich arbeite in Vollzeit (40 Stunden pro Woche). Ich habe kein Inflationsgeld erhalten. Ist es möglich, es mit dem Juli-Gehalt zu erhalten oder kann mir jemand sagen, was der Grund dafür ist, dass ich es nicht mit dem Juni-Gehalt erhalten habe?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag,
Ab 1. Januar 2023 werde ich nach TVöD SuE bezahlt. Ich arbeite in Vollzeit (40 Stunden pro Woche). Ich habe kein Inflationsgeld erhalten. Ist es möglich, es mit dem Juli-Gehalt zu erhalten oder kann mir jemand sagen, was der Grund dafür ist, dass ich es nicht mit dem Juni-Gehalt erhalten habe?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Am Einfachsten fragst du deine Personalverwaltung.
Die Wochenarbeitszeit beträgt im TVÖD 39,0 Stunden, oder gibts noch Ausnahmen?
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Guten Tag,
Ab 1. Januar 2023 werde ich nach TVöD SuE bezahlt. Ich arbeite in Vollzeit (40 Stunden pro Woche). Ich habe kein Inflationsgeld erhalten. Ist es möglich, es mit dem Juli-Gehalt zu erhalten oder kann mir jemand sagen, was der Grund dafür ist, dass ich es nicht mit dem Juni-Gehalt erhalten habe?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Am Einfachsten fragst du deine Personalverwaltung.
Die Wochenarbeitszeit beträgt im TVÖD 39,0 Stunden, oder gibts noch Ausnahmen?
Im Osten beträt lt § 6 TVöD die Arbeitszeit noch 40 Std.
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Guten Tag,
Ab 1. Januar 2023 werde ich nach TVöD SuE bezahlt. Ich arbeite in Vollzeit (40 Stunden pro Woche). Ich habe kein Inflationsgeld erhalten. Ist es möglich, es mit dem Juli-Gehalt zu erhalten oder kann mir jemand sagen, was der Grund dafür ist, dass ich es nicht mit dem Juni-Gehalt erhalten habe?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Am Einfachsten fragst du deine Personalverwaltung.
Die Wochenarbeitszeit beträgt im TVÖD 39,0 Stunden, oder gibts noch Ausnahmen?
Im Osten beträt lt § 6 TVöD die Arbeitszeit noch 40 Std.
Nein 39h ist auch im Osten korrekt. 2022 hatten wir 39,5h, seit 2023 39h.
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Hallo Zusammen , ich fasse mich kurz : Die Inflationsausgleichsprämie von 1240 Euro sollte ja Lt.Tarifeinigung im Juni 23 ausbezahlt werden ! Nach Erhalt meiner Juni Abrechnung stellte ich fest das die 1240 Euro noch nicht drauf waren ! Wir haben ein Internes Internet ( Intranet ) worüber wir informiert wurden das der erste Teil der Prämie mit den Juli Bezügen ausbezahlt werden !
Meine Frage dazu : Da in der Tarifeinigung explizit der Juni genannt wurde mein Arbeitgeber aber im Juli ausbezahlt ist das rechtens oder ist meinem Arbeitgeber Fehler unterlaufen ? Zu einen Möglichen Fehler haben wir keine Informationen bekommen ! Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch genau das selbe Thema
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Wem hier Fehler unterlaufen, ist offensichtlich.
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Warum wird der Offensichtlich gemachte Fehler nicht mit den Arbeitnehmern ehrlich und offen kommuniziert ? Habt Ihr euer Geld schon bekommen ?
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Warum wird der Offensichtlich gemachte Fehler nicht mit den Arbeitnehmern ehrlich und offen kommuniziert ?
Es wird doch kommuniziert, dass der AG, entgegen der vertraglichen Vereinbarung, erst einen Monat später zahlt.
Andere AG sagen proaktiv Garnichts dazu.
Und ihr könnte jetzt flugs die aus der Hauptleistung des Ags geschuldete Leistung einfordern und für den Montag 5% Verzugszinsen einfordern.
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Danke für die schnelle Antwort :D
Ich habe ca.1200 Kollegen denen wohl das selbe Durch den Kopf geht !
Würde mich daher brennend interessieren ob andere Kollegen in den Kommunen im Juni ebenfalls leer ausgegangen sind !?
In 12 Jahren im Öffentlichen Dienst sind meine Gehälter immer Pünktlich und korrekt überwiesen worden! Daher wundert es mich das der Buchhaltung ein Fehler unterlaufen sein soll :-\ Ich möchte niemanden etwas unterstellen aber es sieht in meinen Augen so aus das die Verzögerung um einen Monat gewollt war ! Aus welchen Gründen ist mir unklar !
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Ich möchte niemanden etwas unterstellen aber es sieht in meinen Augen so aus das die Verzögerung um einen Monat gewollt war ! Aus welchen Gründen ist mir unklar !
Es kann auch einfach sein, dass die Softwarenanpassung nicht rechtzeitig gemacht wurde und der AG es (verständlicherweise) gescheut hat, bei allen Mitarbeitern manuell einen Zuschlag einzugeben.
Darum meine Empfehlung, einfach den netten Vorzugszinsatz mitnehmen, dann ist dir auch kein Schaden entstanden.
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Herzlichen Dank für die Empfehlung . Werde ich am kommenden Montag mit
meinen Kollegen besprechen ;D. Werde euch berichten was dabei rauskommt .
Schönes Wochenende zusammen 8)
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Wir aufem Bauhof machen immer Überstunden...es sind quasi pro monat immer 10+, die kriegen wir nicht extra vergütet, die dürfen wir mal, wenns dem Chef genehm ist, mal abfeiern...das ist die Regel!
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Inflationsausgleich kam pünktlich Ende Juni an (TV-VKA).
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Inflationsausgleich kam pünktlich Ende Juni an (TV-VKA).
Bei mir auch, ist gerade direkt für eine Autoreparatur drauf gegangen. Ich warte weiter auf eine kräftige Erhöhung seit über drei Jahren :P ;D
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....meine 1.240 Euro sind Ende Juni mit dem lfd. Gehalt gekommen (Stadtverwaltung Ostdeutschland), soviel habe ich in den ganzen Jahren meiner Anstellung noch nie bekommen, auch Weihnachtsgeld war weniger. Habe mich gefreut.
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Danke für die schnelle Antwort :D
Ich habe ca.1200 Kollegen denen wohl das selbe Durch den Kopf geht !
Würde mich daher brennend interessieren ob andere Kollegen in den Kommunen im Juni ebenfalls leer ausgegangen sind !?
In 12 Jahren im Öffentlichen Dienst sind meine Gehälter immer Pünktlich und korrekt überwiesen worden! Daher wundert es mich das der Buchhaltung ein Fehler unterlaufen sein soll :-\ Ich möchte niemanden etwas unterstellen aber es sieht in meinen Augen so aus das die Verzögerung um einen Monat gewollt war ! Aus welchen Gründen ist mir unklar !
....warum fragt ihr nicht in eurer Abrechnungsstelle nach und verweist auf den Tarifabschluss, ggf. mit Unterstützung Personalrat?
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Ich wüsste nicht was der PR da zu suchen hat.
Aber warum nachfragen?
Warum nicht gleich einfordern und Verzugszinsen geltend machen.
Der Fall ist doch sonnenklar.
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sicher könnte ich ein Fass aufmachen und gerechterweise Verzugszinsen einfordern aber ..... wie so oft muss sollte mann abwägen ob es sich lohnt !! Was anderes wird es sein wenn im Juli die Auszahlung nochmals ausbleibt denn dann werde ich tätig werden ! Sicherlich fragwürdig wie mein Arbeitgeber dies Kommuniziert und die wahren Gründe nicht teilt >:(
Eine Chance hat er aber verdient da er ja die ganzen 12 Jahre meiner Betriebszugehörigkeit pünktlich bezahlt hat :)
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Danke für die schnelle Antwort :D
Ich habe ca.1200 Kollegen denen wohl das selbe Durch den Kopf geht !
Würde mich daher brennend interessieren ob andere Kollegen in den Kommunen im Juni ebenfalls leer ausgegangen sind !?
In 12 Jahren im Öffentlichen Dienst sind meine Gehälter immer Pünktlich und korrekt überwiesen worden! Daher wundert es mich das der Buchhaltung ein Fehler unterlaufen sein soll :-\ Ich möchte niemanden etwas unterstellen aber es sieht in meinen Augen so aus das die Verzögerung um einen Monat gewollt war ! Aus welchen Gründen ist mir unklar !
Bei uns sind die Angestellten im Juni ebenfalls leer ausgegangen. Das hängt aber mit dem externen Dienstleister zusammen (AKDB). Diese haben im Mai bereits bekanntgegeben, dass sie die Softwareumstellung nicht rechtzeitig auf die Reihe kriegen, und es deswegen nicht zur Auszahlung Ende Juni kommt. Damit die Angestellten Bescheid wissen, hat unser GL nach Erhalt der Stellungnahme der AKDB gleich mal eine interne Rundmail zur Information rumgeschickt.
Ich weiss gar nicht, ob es unserem Personalamt möglich wäre die Prämie bei jedem Angestellten manuell hinzuzufügen.
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Da kommen wir der Sache auf die Spur ;D
Auch in unserem Fall ist die AKDB der Externe Dienstleister . Eine Stellungnahme von unserem AG wie in Deinem Fall ( Blondchen ) hätte wir uns auch gewünscht ::)
Ein Manuelles hinzufügen der Prämie bei 1200 Mitarbeiter halte ich für ausgeschlossen :-\
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Naja evtl lag eurer Geschäftsleitung auch keine Stellungnahme vor. Unser GL hat extra mal bei der AKDB nachgefragt nachdem ihm im Mai Gerüchte zu Ohren gekommen waren, dass es mit der Auszahlung seitens der AKDB nicht klappen wird. Als er dann die offizielle Info von denen erhielt, hat er es gleich allen gesagt um Unmut und verärgerte Nachfragen zu vermeiden.
Ich bin gespannt ob die AKDB es bis Ende diesen Monats hinkriegt.
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Warum sollte man nicht die Verzugszinsen geltend machen? Letztlich hat die AKDB dafür gerade zu stehen und nicht die Dienststelle.
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Warum sollte man nicht die Verzugszinsen geltend machen? Letztlich hat die AKDB dafür gerade zu stehen und nicht die Dienststelle.
Was zu prüfen wäre und von deren Dienstleistungsvertrag abhängt.
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Dann wiederum wäre die Dienststelle in der Haftung.
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Das Versagen lag schon beim Hersteller der Software, die AKDB und andere vertreiben. Da kam die Nachricht sehr früh, dass das nix wird mit Juni!
Unser Dienstleister (nicht AKDB) hat eine eigene Lösung gefunden, damit die Prämie rechtzeitig ausgezahlt wird.
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Dann wiederum wäre die Dienststelle in der Haftung.
Gegenüber dem An immer, der hat keinen Vertrag mit dem Dienstleister, wo der AG dann sein eld zurückholt ist sein Problem.
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Habe mal nachgerechnet. Wieso habe ich statt den 220 Euro monatlich nur 209.09 Euro mehr netto im Vergleich zu den letzten Monaten ? Ist das bei euch ähnlich ?
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Du hast bereits dein Gehalt für Juli 2023?
Wenn ja, die Beiträge zur PV ändern sich mit diesem Abrechnungsmonat.
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Du hast bereits dein Gehalt für Juli 2023?
Wenn ja, die Beiträge zur PV ändern sich mit diesem Abrechnungsmonat.
Die Abrechnung schon. Ja. Wow. Also werden wir prinzipiell durch die Aufteilung für 8 Monate der restlichen 1760 Euro beschissen im Gegensatz als wenn wir direkt die 3000 bekommen hätten ???
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Die Inflationsausgleichprämie ist sozialversicherungsfrei.
Die Erhöhung der PV bezieht sich auf dein "normales" Gehalt.
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Nein, die Prämie ist nicht zu verbeiträgen. Das "Minus" sollte allein aus dem normalen Gehalt resultieren.
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Du hast bereits dein Gehalt für Juli 2023?
Wenn ja, die Beiträge zur PV ändern sich mit diesem Abrechnungsmonat.
Die Abrechnung schon. Ja. Wow. Also werden wir prinzipiell durch die Aufteilung für 8 Monate der restlichen 1760 Euro beschissen im Gegensatz als wenn wir direkt die 3000 bekommen hätten ???
Ja. Hätte man schön für 3,5% Tagesgeld anlegen können.
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Coca-Cola Europacific Partners ( CCEP ) erhöht die Preise erneut...ab 01.09. für viele Produkte im deutlich hohen einstelligen Prozentbereich.
Die Aufschläge seien deutlich unter den Inflationswerten von denen viele Lebensmittel betroffen sind.
Danke Ver.di für das unterirdische Verhandlungsergebnis!!
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Deinen Korn kannst du auch noch mit Pepsi mischen, also alles halb so wild.
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Deinen Korn kannst du auch noch mit Pepsi mischen, also alles halb so wild.
Schnaps ist sehr gleich geblieben im Preis. Wie kann das?
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Mit was für bezahlten Trottels sich hier zu beschäftigten müssen., ist erschreckend..
Da tauchen Typen auf und verteidigen einen Gehaltsverlust aus 2022/2023>2024...im Forum "öffentlicher Dienst".
Beleidigen User.., die Reallohnverlust...beschreiben..
Was für Idi..en!
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Wir können ja mal darüber abstimmen, wer hier der „Trottels“ und „Idiot“ ist ;) Und darüber, wessen Post als Beleidigung aufzufassen ist.
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Manchmal muss man sich einfach ein kleines Stück lauwarme saure Gurke in linke Ohr stecken ...
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Ich habe folgende Verständnisfrage zum TV Inflationausgleich:
Am 23.06.2023 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall, bei dem ich mir einen Bruch der Kniescheibe zugezogen und beide Mittelfinger mehrfach ausgekugelt habe.
Dadurch bin ich jetzt seit 4 Wochen krank geschrieben und werde voraussichtlich noch mindestens 6-8 weitere Wochen nicht arbeiten können, so dass ich ab dem 04.08.2023 aus der Lohnfortzahlung falle und stattdessen Verletztengeld von der BG bekomme.
Verstehe ich den TV Inflationausgleich richtig, dass ich im August die 220 € bekomme, weil ich ja vom 01.-04.08. noch Anspruch auf Entgelt hatte, und dass ich spätestens am 29.09. wieder arbeiten muss, um die 220 € für September zu bekommen?
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Ich habe folgende Verständnisfrage zum TV Inflationausgleich:
Am 23.06.2023 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Fahrradunfall, bei dem ich mir einen Bruch der Kniescheibe zugezogen und beide Mittelfinger mehrfach ausgekugelt habe.
Dadurch bin ich jetzt seit 4 Wochen krank geschrieben und werde voraussichtlich noch mindestens 6-8 weitere Wochen nicht arbeiten können, so dass ich ab dem 04.08.2023 aus der Lohnfortzahlung falle und stattdessen Verletztengeld von der BG bekomme.
Verstehe ich den TV Inflationausgleich richtig, dass ich im August die 220 € bekomme, weil ich ja vom 01.-04.08. noch Anspruch auf Entgelt hatte, und dass ich spätestens am 29.09. wieder arbeiten muss, um die 220 € für September zu bekommen?
Möglicherweise steht dir Krankengeldzuschuss zu. Das wäre wie Entgelt, so dass dir der Inflationsausgleich zusteht.
Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung. Diese entsprechende Leistung kann auch das Übergangsgeld sein.
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Möglicherweise steht dir Krankengeldzuschuss zu. Das wäre wie Entgelt, so dass dir der Inflationsausgleich zusteht.
Nach der Entgeltfortzahlung erhalten Beschäftigte nach § 22 TVöD-V einen Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld oder einer entsprechenden gesetzlichen Leistung. Diese entsprechende Leistung kann auch das Übergangsgeld sein.
Da es sich um einen Arbeitswegeunfall handelt, bekomme ich kein Krankengeld von meiner Krankenkasse, sondern Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, hier der Unfallkasse Nord.
Deshalb kann ich auch keinen Krankengeldzuschuss beantragen. Aber soweit ich weiß, bekomme ich Verletztengeld in Höhe meiner Netto Bezüge - war zumindest bei einer Arbeitskollegin unter gleichen Umständen 2020 so...
Da das Verletztengeld aber kein Entgelt im Sinne des TV Inflationausgleich ist, bekomme ich die 220 € nur dann, wenn ich mindestens einen Tag im Monat gearbeitet habe, mir dafür also Entgelt zusteht.
Zumindest lege ich den TV Inflationausgleich so aus - und meine Frage war, ob ich damit richtig liege...
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Ich sehe das genau so, wie du. Allerdings gehst du von 6-8 Wochen aus, wonach du bereits im September wieder arbeitsfähig wärst. Damit stellt sich das Problem nur, falls du mit deiner Prognose falsch liegst.
Dazu müsstest du nichtmal am 29.9. arbeiten gehen. Es reicht, wenn du am Samstag, den 30.09. wieder arbeitsfähig bist.
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Laut der Ärzte darf ich das Knie 6 Wochen gar nicht belasten, also noch bis zum 4. August.
Und dann wird es, ebenfalls laut ärztlicher Prognose, noch mindestens 6-8 weitere Wochen dauern, bis ich das Knie wieder voll belasten darf, also bis voraussichtlich 15. - 29. September.
In dieser Zeit werde ich 3 mal pro Woche mit dem Taxi auf Beförderungsschein der BG zur Krankengymnastik fahren, um die volle Beweglich- und Belastbarkeit des Knies möglichst zügig wieder herzustellen.
Und erst dann bin ich wieder in der Lage meinen Arbeitsplatz zu Fuß (~2,5 km) zu erreichen. Autofahren darf ich vorher nicht, mal davon abgesehen, dass ich kein Auto habe...
Fazit:
Wenn ich also tatsächlich bis Freitag, den 29.09. krankgeschrieben sein sollte und für 29. Tage Verletztengeld von der BG erhalte, Samstag, der 30. aber als Arbeitstag zählt, für den mir Entgelt von meinem Arbeitgeber zusteht, müsste ich den Inflationausgleich in Höhe von 220 € für den Monat September erhalten.
Tja, dann warte ich mal ab, ob ich entweder schon zum 15. September wieder arbeitsfähig bin, oder falls erst zum 29. September, ob die Zahlung des Infektionsausgleichs dann quasi automatisch erfolgt, oder ob ich meinen Anspruch darauf ggf. geltend machen muss...
Es geht mir übrigens nicht darum, möglichst lange krankgeschrieben zu sein - bereits jetzt, nach 4 Wochen, in denen ich mich, von 4 Terminen beim BG Arzt abgesehen, überwiegend allein in meiner Wohnung aufgehalten musste, langweile ich mich hier zu Tode und würde am liebsten schon morgen wieder ins Büro gehen!
Außerdem bleibt der allergrößte Teil meiner Arbeit in meiner Abwesenheit liegen und muss dann von mir neben der laufenden Arbeit nachgeholt werden, so dass ich auch deshalb so schnell wie möglich wieder ins Büro zurückkehren will!
Dafür ist es jedoch zwingend erforderlich, dass ich ohne größere Einschränkungen und sicher gehen und treppensteigen kann...
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Falls du die Möglichkeit hast, zu Hause zu arbeiten, wäre das eine weitere Möglichkeit zum früheren Widereinstieg.
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früheren Widereinstieg.
;D ;D
widerwilliger Einstieg ;) :o
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Ich kaufe ein e.
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Falls du die Möglichkeit hast, zu Hause zu arbeiten, wäre das eine weitere Möglichkeit zum früheren Widereinstieg.
Vielen Dank für den Hinweis!
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Hallo zusammen,
ich weiß, dass das Thema Inflationsausgleichsprämie und Elternzeit hier schon mehrfach gefragt und auch beantwortet wurde.
Jedoch stellt sich für mich folgende Fragestellung:
Beschäftigte ist im Zeitraum 01.01.2023 bis jetzt in ETZ - soweit richtig kein Anspruch auf die einmalige IAP (1.240 EUR) im Juni, da in der ETZ ja kein Anspruch auf Entgelt besteht.
Sie hat jedoch - aufgrund einer bestehenden Dienstvereinbarung mit dem Personalrat - im April 2023 die Leistungsorientierte Bezahlung (Leistungsprämie) erhalten, da diese immer mit den Bezügen des April des Folgejahres fällig ist und Sie in 2022 noch Arbeitsleistung erbracht hat bzw. eine Leistungsbeurteilung und/oder Zielvereinbarung abgeschlossen hat.
M.m. nach erfüllt diese Beschäftigte die Voraussetzungen nach dem TV-IAP, da Sie durch die Festlegung, dass die LOB-Prämie im April ausgezahlt wird, den geforderten mindestens eintägigen Anspruch auf Entgelt im Zeitraum 1.1. - 31.5. gehabt hat und das AV ja auch noch am 01.05. bestanden hat.
Wie sieht es die geneigte Forumsrunde?
Gruß
TVOEDANWENDER
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Nach meiner Auffassung bestand im April 2023 kein Anspruch auf Entgelt.
LOB ist zwar Entgelt. Der Anspruch auf LOB entsteht allerdings, sobald die Voraussetzungen gemäß Dienstvereinbarung erfüllt sind. Dies ist i.d.R. spätestens der letzte Tag des in der DV definierten LOB-Zeitraums. Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endete dieser im Jahr 2022, vermutlich zum 31.12.2022.
Somit bestand letztmalig an diesem Tag ein Anspruch auf Entgelt.
Generell besteht ein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis unverzüglich nach der Erbringung der zugrundeliegenden Arbeitsleistung. Wenn also 2023 keine Arbeitsleistung erbracht wurde, bestand 2023 auch kein Anspruch auf Entgelt.
Die Fälligkeit der LOB-Zahlung liegt unabhängig vom Anspruchszeitraum erst im April des Folgejahres, wodurch der April jedoch keinesfalls ein Monat mit Anspruch auf Entgelt wird. Der Arbeitnehmer hat lediglich eine offene Forderung aus einem vor 2023 entstandenen Anspruch.
Würde man den Begriff des „Anspruchs“ anders auslegen, hätten beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter, die noch nicht erfüllte Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis hätten, Zugang zur IAP. Insofern kann es nur so ausgelegt werden, wie oben dargestellt.
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LOB ist zwar Entgelt. Der Anspruch auf LOB entsteht allerdings, sobald die Voraussetzungen gemäß Dienstvereinbarung erfüllt sind. Dies ist i.d.R. spätestens der letzte Tag des in der DV definierten LOB-Zeitraums. Wenn ich die Ausführungen richtig verstehe, endete dieser im Jahr 2022, vermutlich zum 31.12.2022.
Das ist richtig, es handelt sich bei der Auszahlung des Leistungsprämie im April 2023 um den LOB-Zeitraum 1.1. - 31.12.2022, als die Auszahlung der Prämie für die Arbeitsleistung des Vorjahres.
Die Fälligkeit der LOB-Zahlung liegt unabhängig vom Anspruchszeitraum erst im April des Folgejahres, wodurch der April jedoch keinesfalls ein Monat mit Anspruch auf Entgelt wird. Der Arbeitnehmer hat lediglich eine offene Forderung aus einem vor 2023 entstandenen Anspruch.
So habe ich es auch zunächst gesehen, stolpere aber über die Regelung in der DV und im TV-IAP:
Dienstvereinbarung:
"Die Prämien werden als Einmalbetrag mit den Beschäftigtenentgelten für den Monat April des auf das Ausschüttungsjahr folgenden Jahres ausgezahlt."
"Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fallen, erhalten
eine einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 (Inflationsausgleich 2023), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat."
Der Zeitraum bezieht sich zwar auf das Vorjahr, aber der Anspruch wird doch erst im April des Folgejahres durch die Regelung in der DV fällig.
Würde man den Begriff des „Anspruchs“ anders auslegen, hätten beispielsweise auch ehemalige Mitarbeiter, die noch nicht erfüllte Ansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis hätten, Zugang zur IAP. Insofern kann es nur so ausgelegt werden, wie oben dargestellt.
Ja, aber dafür haben ja die TVP noch im TV-IAP die zweite Voraussetzung eingebaut: den Stichtag 1.5.2023 für das bestehen des AV. Also bei Personen, die z.B. zum 31.12.2022 aus dem AV ausgeschieden sind und noch im Zeitraum 1.1.-31.5. "Nachzahlungen" erhalten, würde dieses Problem nicht entstehen.
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Aber du wirst recht haben, ich habe gerade nochmal umgekehrt gedacht:
Angenommen der AG zahlt einfach rechtswidrig vom 1.1.2023 bis 31.5.2023 dem Beschäftigten kein Arbeitsentgelt, sondern zahlt alles zusammen erst mit den Juni-Bezügen aus. Dann wäre zwar die Zahlung erst im Juni erfolgt, aber es bestand ja ein Anspruch vom 1.1-31.5. aufgrund der Arbeitsleistung. Daher besteht auch ein Anspruch auf die IAP-Sonderzahlung im Juni.
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
wie sieht es aus wenn ein Beschäftigter aktuell im Krankengeldbezug ist?
Kein Krankengeldzuschuss mehr, kein LOB, oder sonstwas.
Hat er tatsächlich keinen Anspruch auf die monatliche IA -Zahlung?
Hat sich vllt irgendwas geändert / neues ergeben?
Gruß Therme
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
wie sieht es aus wenn ein Beschäftigter aktuell im Krankengeldbezug ist?
Kein Krankengeldzuschuss mehr, kein LOB, oder sonstwas.
Hat er tatsächlich keinen Anspruch auf die monatliche IA -Zahlung?
Hat sich vllt irgendwas geändert / neues ergeben?
Gruß Therme
Es am 1.5. 23 ein Arbeitsverhältnis bestanden und in der Zeit vom 1.1.-31.5.23 für mindestens 1 Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Krankengeldzuschuss steht dem Entgelt gleich. Wurde nur Krankengeld von der Krankenkasse bezogen, besteht kein Anspruch.
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Geändert hat sich da nach dem Abschluss des TV Inflationsprämie nichts. Was soll sich nach der geschlossenen Vereinbarung Neues ergeben?
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Hallo zusammen,
im letzten Jahr hat mein AG statt Weihnachtsgeld die Zahlung von 3000,- € geleistet und brüstet sich damit, wie toll er ist, weil er es ja freiwillig gezahlt hat. Bedenkt man was er gespart hat, lässt sich darüber streiten, aber okay.
NUn gab es die Tarifeinigung und ich fragte an, was damit ist, denn jetzt muss er ja zahlen, weil unsere Verträge sich nach dem TVÖD richten. Nun ja, es kamen viele merkwürdige Antworten, allerdings keine befriedigende, denn irgendwie komme ich mir zumindest ums Weihnachtsgeld beschissen vor.
Iich finde allerdings auch niemanden, bei dem es ähnlich gelaufen ist und frage mich einfach, ob er Recht hat, oder ob der AG dieses Jahr auch zahlen muss, da ja im TVÖD nun verankert.
Hat jemand eine verbindliche Antwort? Ich würde mich freuen!
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Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommst Du ganz sicher beim Arbeitsgericht.
Im TVöD gibt es kein Weihnachtsgeld, es ist also unklar, wonach dein Arbeitgeber Dich bezahlt. Sollte er tatsächlich die Inflationsausgleichsprämie im Dezember 2022, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, gezahlt haben, kann diese (steuer- und SV-frei) nicht noch einmal gezahlt werden. Dieses Privileg gibt es nur einmal pro Arbeitgeber.
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NUn gab es die Tarifeinigung und ich fragte an, was damit ist, denn jetzt muss er ja zahlen, weil unsere Verträge sich nach dem TVÖD richten. Nun ja, es kamen viele merkwürdige Antworten, allerdings keine befriedigende, denn irgendwie komme ich mir zumindest ums Weihnachtsgeld beschissen vor.
Was bedeutet "sich nach dem Tarifvertrag richten"? Besteht Tarifbindung zum TVÖD VKA, oder nur eine wie auch immer geartete Anlehnung an den Tarifvertrag?
Bei einer Tarifbindung ist es dem Arbeitgeber nicht möglich zu befinden, ob er das tarifliche geregelte Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) bezahlen will oder nicht.
Der Inflationsausgleich darf nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn bezahlt werden.
Ziel der Regelung war von Anfang an, eine Umwidmung von bestehenden Gehaltsbestandteilen zu verhindern!
Wenn ihr tarifgebunden seid, dann ist euer Arbeitgeber das Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) noch schuldig geblieben und eventuell muss er sogar die 3.000 € Inflationszahlung noch einmal aufwenden - diese wäre dann aber nicht mehr steuer- und sozialabgabenfrei.
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Wenn keine Tarifbindung besteht, kommt es hinsichtlich der Anwendung des TVöD auf die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag an.
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MMn besteht in EZ aufgrund des Zuflussprinzips ein Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie. Es wird im TV von "Entgelt" gesprochen, nicht vom Tabellenentgelt.
Auf jeden Fall hartnäckig bleiben und im Zweifelsfall von der Gewerkschaft beraten lassen.
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit 2020 bei einem freien Jugendhilfeträger (nicht öffentlicher Dienst).
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet beim Punkt „Vergütung“ folgende Formulierung:
„Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Bereich SuE S12 Stufe 2.“
Seit 2020 hat mein AG alle Tariferhöhungen sofort und ohne jegliche Diskussion übernommen.
Bei der Inflationsausgleichprämie wird nun behauptet, dass bei der genannten Formulierung im AV sich der Arbeitgeber ja aussuchen könne, ob diese bezahlt wird oder nicht. Die Vergütung sei ja schließlich nur in Anlehnung an den TVöD.
Ich bin der Meinung, dass es sich bei der Formulierung um einen dynamischen Bezug handelt und in meinem Verständnis hat der AG dann nicht die Wahl.
Was denkt ihr? Mir ist klar, dass ich da im Zweifel nicht drumherum komme, einen Arbeitsrechtler zu bemühen. Dennoch bin ich gespannt auf eure Einschätzungen.
Falls das vielleicht für irgendwen noch von Interesse ist, hier eine anwaltliche Einordnung der Ausgangsfrage:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertrag-mit-anlehnung-an-tvoed-inflationsausgleichspraemie-und-tariferhoehungen-213945.html (https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertrag-mit-anlehnung-an-tvoed-inflationsausgleichspraemie-und-tariferhoehungen-213945.html)
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Gibt es eigentlich eine Matrix, wo zu sehen ist, wer von Februar auf März netto weniger verdient? Dürften doch jene mit LSK I und so eher sein....?
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Gibt es eigentlich eine Matrix, wo zu sehen ist, wer von Februar auf März netto weniger verdient? Dürften doch jene mit LSK I und so eher sein....?
Mit welchen Parametern sollte die Vergleichsrechnung und Darstellung in einer Matrix erfolgen?
Steuerklasse III oder I oder IV (ggf. mit Faktor) oder vielleicht VI? Welcher Zusatzbeitrag zur KV wird zugrunde gelegt? Mit Zusatzbeitrag PV oder ohne ggf. noch mit Entlastung für mehrere Kinder unter 25 Jahren? Mit AN-Anteil zur Zusatzversorgung (wenn ja, in welcher Höhe) oder ohne?
Ich denke, man kann das nur individuell für sich persönlich ermitteln. Der Gehaltsrechner für den Öffentlichen Dienst kann hier helfen.
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Sicherlich, das ist schwierig bei so vielen Parametern. Bei mir sind es ca. 4 €, die ich weniger habe ab März 2024.
Wäre nur mal interessant, wie viele TB in etwa weniger haben mit der Tariferhöhung und wie viele mehr.
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Sicherlich, das ist schwierig bei so vielen Parametern. Bei mir sind es ca. 4 €, die ich weniger habe ab März 2024.
Wäre nur mal interessant, wie viele TB in etwa weniger haben mit der Tariferhöhung und wie viele mehr.
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2024/a/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Müsste doch die Seite wiedergeben?
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Nicht wirklich, da darin die Inflationsausgleichsprämie die bis einschließlich Februar gezahlt wird nicht mit abgebildet wird.
Also den dort genannten Nettowert -220€ sollte man schon noch rechnen können…
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https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2024/a/vergleich.tvoed-vka-2022.m.html
Müsste doch die Seite wiedergeben?
Mmh, dann haben ja alle jenseits von E1 mehr an Geld ab März. Bei mir ein Minus in E10, aber liegt vielleicht auch an meiner Teilzeit...
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Hallo zusammen,
ich brauche eure Hilfe, da ich nach mehrmaligem Suchen keine passenden Infos gefunden habe.
Zu mir, ich bin als Minijobberin (Zweitjob) bei einer Gemeinde (Bayern)beschäftigt. Mir wird die Inflationsprämie verwehrt mit der Begründung, dass der Minijob nicht mein einziges Arbeitsverhältnis (anderer Arbeitgeber) sei.
Meine Frage wäre: wie kann ich herausfinden ob diese Aussage korrekt ist? Weiß jemand von Euch etwas darüber?
Vielen Dank schonmal.
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wenn für deinen Mini-Job der TVöD angewandt wird, hast du einen Anspruch auf den Inflationsausgeich (anteilig entsprechend deiner Teilzeitbeschäftigung). Eine anderweitige Beschäftigung, die ebenfalls einen Anspruch auf Inflationsausgleich hat, schließt diesen Anspruch nicht aus.
Der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 EUR bei einem Arbeitnehmer, der im begünstigten Zeitraum bei mehreren Arbeitgebern (Haupt- und Nebenarbeitgeber) beschäftigt ist, darf von jedem Arbeitgeber ausgeschöpft werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der weiteren Beschäftigung um einen Minijob handelt. Unbeachtlich ist ebenso, ob die verschiedenen Dienstverhältnisse nacheinander oder parallel zueinander bestehen. Dies gilt allerdings nicht, wenn du im begünstigten Zeitraum bei demselben Arbeitgeber mehrere Dienstverhältnisse ausgeübt hast. In diesem Fall kann der steuerfreie Höchstbetrag nicht mehrfach in Anspruch genommen werden, sondern es gilt insgesamt die Betragsgrenze von 3.000 EUR.