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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: der Kardinal am 18.04.2023 19:21

Titel: Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 18.04.2023 19:21
Moin,

aktuell bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Meine Stelle soll zeitnahe zu einem Beamtenposten generiert werden.

Nun bin ich dabei mich zu erkundigen, was ich alles beachten muss. Dabei bin ich auf euer Forum gelandet und erhoffe mir wertvolle Tipps.

Aktuell bin ich auch erst seit 6 Monaten im gehobenen öffentlichem Dienst tätig mit Mitte 30.

Bezüglich Anwartschaft, Privatversicherung, sonstige Versicherungen und vieles mehr gibt es sehr viel zu beachten und von Vornherein zu bedenken.

Von eurer Seite bitte ich, um einige Erfahrungsberichte und Tipps (vll sogar Leitfaden).

Sollten noch Infos für fundierte Tipps fehlen, immer sagen.

Mit freundlich Grüßen
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 18.04.2023 21:03
Moin,

aktuell bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Meine Stelle soll zeitnahe zu einem Beamtenposten generiert werden.

Nun bin ich dabei mich zu erkundigen, was ich alles beachten muss. Dabei bin ich auf euer Forum gelandet und erhoffe mir wertvolle Tipps.

Aktuell bin ich auch erst seit 6 Monaten im gehobenen öffentlichem Dienst tätig mit Mitte 30.

Bezüglich Anwartschaft, Privatversicherung, sonstige Versicherungen und vieles mehr gibt es sehr viel zu beachten und von Vornherein zu bedenken.

Von eurer Seite bitte ich, um einige Erfahrungsberichte und Tipps (vll sogar Leitfaden).

Sollten noch Infos für fundierte Tipps fehlen, immer sagen.

Mit freundlich Grüßen

Wenn du schon seit sechs Monaten im gehobenen Dienst tätig bist, worum geht es dann?
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 18.04.2023 21:26
Ich bin aktuell Arbeitnehmer und meine Stelle wird zum Beamtendienstposten. Nach einer Laufzeit von 18 Monaten sollen wir dann auch Verbeamtet werden.

Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 18.04.2023 21:30
Ich bin aktuell Arbeitnehmer und meine Stelle wird zum Beamtendienstposten. Nach einer Laufzeit von 18 Monaten sollen wir dann auch Verbeamtet werden.

Wie bist du aktuell eingruppiert? In welches statusrechtliche Amt wirst du verbeamtet (A9g?). Höchster Abschluss? Familienstand? Kinder? Es gibt sehr viele Faktoren zu beachten.

PS: Tarifbeschäftigte sind keinen Laufbahngruppen zugeordnet, daher bist du bisher nicht im "gehobenen Dienst" tätig. Daher auch meine Nachfrage. ;)
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 18.04.2023 21:45
Okay danke schon mal für das Feedback...

Aktuell bin ich in e11 eingruppiert mit abgeschlossenem Techniker. Ledig ohne Kind.

Bisher bin ich davon ausgegangen, das aus e11 automatisch a11 wird, aber es liegen dazu bisher keine weiteren Infos vor.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 18.04.2023 21:49
Okay danke schon mal für das Feedback...

Aktuell bin ich in e11 eingruppiert mit abgeschlossenem Techniker. Ledig ohne Kind.

Bisher bin ich davon ausgegangen, das aus e11 automatisch a11 wird, aber es liegen dazu bisher keine weiteren Infos vor.

Das dürfte deine erste Herausforderung werden. E11 wird grundsätzlich nicht zu A11. Einstiegsamt ist im gD A9g. Kläre das besser zeitnah mit deiner personalverwaltenden Stelle ab, bevor es zu einem unschönen Erwachen kommt.

Ein noch größeres Problem sehe ich in deinem Abschluss. Hast du noch ein Studium (Bachelor, Diplom FH)? Denn der Techniker dürfte meines Wissens nach gar nicht für den gD qualifizieren, sondern nur für den mD.

Hattest du schon in Kontakt bzgl. der Verbeamtung mit der Personalstelle?
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: flip am 18.04.2023 22:14
Okay danke schon mal für das Feedback...

Aktuell bin ich in e11 eingruppiert mit abgeschlossenem Techniker. Ledig ohne Kind.

Bisher bin ich davon ausgegangen, das aus e11 automatisch a11 wird, aber es liegen dazu bisher keine weiteren Infos vor.

Da würde ich aufpassen. (Staatl. gepr. ) Techniker erfüllt nicht die Voraussetzung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Also eher regelmaßig A7 als Eingangsamt im mittleren Technischen Dienst.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 18.04.2023 22:17
Okay danke schon mal für das Feedback...

Aktuell bin ich in e11 eingruppiert mit abgeschlossenem Techniker. Ledig ohne Kind.

Bisher bin ich davon ausgegangen, das aus e11 automatisch a11 wird, aber es liegen dazu bisher keine weiteren Infos vor.

Da würde ich aufpassen. (Staatl. gepr. ) Techniker erfüllt nicht die Voraussetzung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Also eher regelmaßig A7 als Eingangsamt im mittleren Technischen Dienst.

Richtig, gem. Entsprechungstabelle zu den Laufbahnen nach Anlage 3 der Bundeslaufbahnverordnung:

https://www.buzer.de/Anlage_4_BLV.htm

(Einfach nach Techniker suchen und die entsprechende Laufbahn finden -> mittlerer technischer Dienst)

In deiner konkreten Situation würde ich mich als E11 nicht auf die A7 einlassen. Insbes., da bei A9m ohnehin Endstation wäre.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 19.04.2023 07:38
Okay... das sind ja ganz neue Erkenntnisse.
Unser Personaler kommt zum Gespräch, jedoch bisher ohne Datum. Aufjedenfall werde ich diese Themen ansprechen weil E11 zu A7/8 wäre schon eine Hausnummer. Nur wundert mich das ich dann mit E11 eingruppiert wurde weil da heißt es auch Studium/Bachelor.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: PolareuD am 19.04.2023 07:47
Vermutlich sitzt Kardinal schon auf einem Beamtendienstposten und verweilt dort solange als Angestellter bis er die Laufbahnbefähigung erworben hat. Vermutlich handelt es um einen A10/A11 gebündelten Dp und er wird bis zum erreichen der Laufbahnbefähigung mit E11 vergütet. Aber, wie hier beschrieben, ist eine Übernahme im gtD als staatl. gepr. Techniker nicht möglich. Diese sind formal dem mtD zugeordnet. Das Eingangsamt wäre also A7/A8.

Oder wurdest du als sogenannter "Anderer Bewerber" gemäß §23 (4) oder §22 BLV eingestellt?

D.h. aufgrund entsprechender anderweitiger Qualifikationen wurdest du in einer höheren Laufbahn eingestellt, hier mit dem Ziel des Erwerbs der Laufbahnbefähigung im gtD. Prinzipiell ist das möglich, in der Praxis habe ich so einen Fall noch nicht gesehen.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Bastel am 19.04.2023 09:29
Okay... das sind ja ganz neue Erkenntnisse.
Unser Personaler kommt zum Gespräch, jedoch bisher ohne Datum. Aufjedenfall werde ich diese Themen ansprechen weil E11 zu A7/8 wäre schon eine Hausnummer. Nur wundert mich das ich dann mit E11 eingruppiert wurde weil da heißt es auch Studium/Bachelor.

Du hast auf jeden Fall eine Menge Glück mit der E11. Bei vielen AGs im ÖD wäre mit dem Techniker oder Meister bei 9a Schluss.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 19.04.2023 14:50
Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.

Ich gehe erstmal davon aus, das alles nach Plan läuft wobei ich wieder auf meine obengenannte Frage zurück kommen möchte zwecks Tipps und worauf ist zu achten.

Zum Beispiel muss ich mir dringen eine Anwartschaft holen, um meinen Gesundheitszustand quasi zu stoppen wenn es soweit ist mit der Privatversicherung...  ???
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: PolareuD am 19.04.2023 15:26
Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.

Ich gehe erstmal davon aus, das alles nach Plan läuft wobei ich wieder auf meine obengenannte Frage zurück kommen möchte zwecks Tipps und worauf ist zu achten.

Zum Beispiel muss ich mir dringen eine Anwartschaft holen, um meinen Gesundheitszustand quasi zu stoppen wenn es soweit ist mit der Privatversicherung...  ???

Da machst du mich aber extrem neugierig. Im welchen Bereich bis zu Tätig, um als sogenannte "Anderer Bewerber" in eine höherwertige Laufbahn eingestellt werden zu können? Ich vermute mal im IT-Bereich! Waren bei dir für die Anerkennung als "Anderer Bewerber" 2,5 oder 5 Jahre als Qualifikationsjahre notwendig?

Zu deinen eigentlichen Fragen habe ich folgenden Beitrag:

a) eine Anwartschaft ist notwendig, da je nach Gesundheitszustand ein Zugang zur PKV auch über die sogenannte Öffnungsklausel möglich ist (innerhalb eines Jahres nach Verbeamtung).
b) für die Auswahl einer PKV suchst du dir am besten einen unabhängigen Makler/Berater der eine anonymisierte Anfrage bei den für dich passenden Versicherungen macht.
c) persönlich halte ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel für sinnvoll
d) eine Diensthaftpflicht ist nicht generell notwendig und abhängig von der ausgeübten Tätigkeit

Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: PolareuD am 19.04.2023 15:51
Ups, ich meinte eine Anwartschaft ist NICHT notwendig.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: EiTee am 19.04.2023 16:05
Natürlich kann unter der E11 ein A11 DP liegen. Dass Du im gD verbeamtet wirst und das auch noch auf A11 ist ausgeschlossen. Die Einstellung als "anderer Bewerber", ändert daran nichts. Da die Notwendigkeit des Bachelors fehlt und einem Techniker diesem nicht gleichgestellt ist.

Der Rat kann an der Stelle nur ganz klar sein, dass dieses Vorhaben rechtskonform geprüft werden sollte und man aufhören muss den Mitarbeitern aus Unwissenheit irgendeinen Quatsch zu erzählen.

Eine geliebte Person nannte gerne, dass auch ein Schulabbrecher eine E15 Stelle erhalten kann, sowas lässt sich auf das Beamtentum jedoch nicht übertragen.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 19.04.2023 18:01
Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.

Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.

Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: andreb am 19.04.2023 18:10
§ 20 BLV gibt Auskunft über die Anerkennung für die Laufbahnbefähigung im gehobenen Dienst.

Auch wenn Meister/Techniker dem Bachelor gem. DQR gleichgestellt sind, sind es dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Meister/Techniker berechtigt erst zu einem Studium an einer Hochschule; kann somit folglich dem an einer Hochschule erworbenen Abschluss (Bachelor) nicht gleichsgestellt sein.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Bastel am 19.04.2023 18:15
Ich bin in der Qualitätssicherung / Systemintegration, also technischer Dienst.

Das heißt ohne Anwartschaft macht das kein Unterschied ob ich jetzt eine PV abschließe oder erst in 3 Jahren? Weil 18 Monate muss ich ja mindestens erst auf dem A11 DP sitzen.

Wo lasse ich denn sowas rechtlich prüfen? Extern oder Intern?

Du wirst zu 99% nicht im gD verbeamtet. Ich würde an deiner Stelle erst einmal die Gesetze lesen.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 19.04.2023 18:25
Wenn ich auf Paragraph 20 BLV (1) 2 lese könnte man das ja gleichsetzten... beruflich aufjedenfall 100%... bildungstechnisch muss sich ja die Personalabteilung sich was dabei denken sonst wäre ja alles für die Katz bis hier hin...

Ich werd morgen den Personaler kontaktieren weil scheinbar schaut die Sache nicht sauber aus.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 19.04.2023 18:38
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Alexander79 am 19.04.2023 18:49
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.

Ist aber völlig uninteressant was da steht, wenn in Gesetzen und Verwaltungsvorschriften was komplett anderes steht.

Zitat:"Einem Bachelorabschluss gleichwertig sind Diplome an Fachhochschulen sowie Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfungen sind dagegen einem Bachelorabschluss nicht gleichwertig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass mit einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung erst die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erworben wird (vgl. KMK-Beschluss vom 6. März 2009). Eine Qualifizierung, die eine Hochschulzugangsberechtigung vermittelt, kann nicht gleichwertig mit einem Hochschulabschluss sein. Insofern sind bei einer Meister-, Fortbildungs- oder Fachwirtprüfung (darunter auch die Verwaltungsfachwirtprüfung) die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen Dienstes nicht erfüllt."
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 19.04.2023 21:31
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/meisterbrief-und-bachelor-sind-gleichwertig-397350#:~:text=Ausbildung%20Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig&text=Meisterbrief%20und%20Bachelor%20sind%20gleichwertig%20%2D%20und%20dies%20ist%20ab%20sofort,das%20Siegel%20des%20Deutschen%20Qualifikationsrahmens.

Beamtenrecht ist eine andere Welt. Das ist nicht polemisch oder aggressiv gemeint, ohne Studium hast du einfach keine Chance. Ich gebe dir nicht einmal das eine Prozent, das Bastel dir eingeräumt hat. Vergiss Bachelor Professional und Qualifikationsrahmenpläne, Laufbahnrecht ist hier die einzig einschlägige Erkenntnisquelle.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 19.04.2023 21:36
Ja, Einstieg war als "anderer Bewerber". Nach kurzer Rücksprache mit meinem Abteilungsleiter soll auch aus E11 dann A11 werden, aber letztendlich entscheidet das die Personalabteilung. Nun ja... ich lass die dinge auf mich zukommen.

Dein Abteilungsleiter hat hier leider ungetrübt von jeder Sachkenntnis gesprochen, was ihn nicht gerade in einem positiven Licht als Führungskraft erscheinen lässt.

Bedenke aber auch immer, dass du Stelle und Kopf abstrahieren musst. Die Stelle wird vielleicht in einen Dienstposten mit Planstelle A11 dahinter umgewandelt. Du bringst aber nicht die persönlichen Voraussetzungen mit, entsprechend dieser Dienstpostenwertigkeit verbeamtet zu werden.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 24.04.2023 19:58
Darf man fragen, wie es weiterging?
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: appr0xi am 27.04.2023 12:37
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 27.04.2023 14:17
Und du bist dann der mit dem Q an der Akte. 😁
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: TheBr4in am 27.04.2023 14:18
Dann wird er halt mit A9 eingestellt und direkt in die Aufstiegs-Schulungs-Maschinerie gesteckt. Und schwupps kann auch jemand mit Hauptschulabschluss A14 werden. Alles schon mehrfach erlebt, gesehen, begleitet und bestaunt.

@ThreadAutor: ich wünsche dir viel Erfolg in deiner Beamtenlaufbahn. Wird schon klappen.
Ich jedenfalls finde die meisten hier engstirnig. Typische Beamte und Paragraphenreiter.
Aber das ist halt der Unterschied zwischen Verwaltung und Technik/IT. Das merke ich jeden Tag.

Klar, Hauptschule, A14. Passiert täglich.

Er kann nicht mal A9g bekommen, da er dafür die Voraussetzungen nicht erfüllt. Das hat absolut null mit Paragraphenreiten zu tun, sondern mit Antworten die an der Realität orientiert sind. Das was Du von Dir gibst ist Stoff für eine Märchenstunde. Ich wette es gibt nicht einen einzigen Menschen der eine Karriere gemacht hat die Du hier vorgibst mehrmals erlebt zu haben.

Und selbst wenn würde das wie lange dauern? 10 Jahre? Hauptschulabschluss zu Abitur dauert ca. 4 Jahre. Danach folgt 3 Jahre Bachelor. Dann nochmal mindestens 2 - 2,5 Jahre Master. Und das dann alles am Stück geplant, ohne Pausen.

Klar. Sehe ich ständig. So wie ich ständig solche Trolls in diesem Forum sehe wie Dich.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: der Kardinal am 27.04.2023 21:35
Guten Abend,

also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.

Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).

Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.

Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.

Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: tochris06 am 27.04.2023 22:04
Guten Abend,

also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.

Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).

Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.

Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.

Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.

Vielleicht liege ich ja gerade falsch, aber die Eingruppierung hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun. Im TVöD gibt es kein Laufbahnprinzip. Die Eingruppierung hängt ausschließlich mit der Tätigkeit auf dem DP zusammen. Du kannst also nur anders Eingruppiert werden, wenn die TD angepasst wird. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Tätigkeit ändert.
Aber BAPers passt ins Bild. Direkt Widerspruch und Klage einreichen. Die verlieren eigentlich alle Prozesse. Die Personalbearbeitung ist ein Trauerspiel und Leistungsträger wandern in andere Geschäftsbereiche.

Und eine Übernahme zu A11 wird schwierig...
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Bastel am 28.04.2023 00:50

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.
.

Quelle?
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Amtsschimmel am 28.04.2023 00:55
Guten Abend,

also die Woche war mein Personalbearbeiter vorort und es gab ein Personalgespräch. Wie ihr schon gesagt habt, gibt es leichte Abweichungen bezüglich E11/A11 mit meinem beruflichen Werdegang.

Ich werde rückwirkend auf E10 zurückgestuft aufgrund fehlender Erfahrung bzw. wegen fehlender Qualifikation. Der Fehler lag aber am BAPers. Bei mir werden nur 3 Jahre Ingenieurtätigkeiten anerkannt. Jedoch erhalte ich keine finanziellen Nachteile, weil durch die Herabstufung parallel meine Fachkräftezulage erhöht wird (plus mimus null).

Ende nächstes Jahr komme ich aber auf 5 Jahre Ingenieurerfahrung und werde dann wieder in die E11 gestuft.
Bezüglich der Verbeamtung zu A11 wollte er keine verbindliche Aussage treffen, da er nur für den öffentlichen Dienst zuständig ist. Aber er weiß, das wir alle in der Abteilung unsere Besoldungsstufe übernehmen werden.

Ich werde natürlich jetzt den zuständigen Sachbearbeiter zu einer Stellungnahme bitten, damit hier Klarheit entsteht.

Soweit ich gehört habe ist das auch möglich von E11 zu A11, wenn ich von außerhalb komme und ebend 5 Jahre Ingenieurtätigkeiten nachweisen kann trotz Techniker.

Bezüglich meiner eigentlichen Frage werde ich mich der Debeka zuwenden, um einen Überblick zu erhalten.

Ich meine das jetzt nicht böse, aber das ist alles auf einer Skala von "halbgar" (Zurückstufung wegen Berufserfahrung) bis "einfach sachlich falsch" (Verbeamtung nach A11 ohne Studium) einzuordnen.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Unknown am 28.04.2023 07:44
Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: kimonbo am 28.04.2023 08:27
Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.

Vielleicht ist er im BMWK bei Habeck scheint ja einziges möglich zu sein hahahaaaaa hahaaa
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: MoinMoin am 28.04.2023 08:41
Vielleicht liege ich ja gerade falsch, aber die Eingruppierung hat nichts mit der Berufserfahrung zu tun. Im TVöD gibt es kein Laufbahnprinzip. Die Eingruppierung hängt ausschließlich mit der Tätigkeit auf dem DP zusammen. Du kannst also nur anders Eingruppiert werden, wenn die TD angepasst wird. Und das ist nur der Fall, wenn sich die Tätigkeit ändert.
Jaein,
Wenn er in Abschnitt 25 der EGO Ing eingeruppiert ist und die tätigketien die einer dortigen EG11 entsprechen, dann ist er in der EG10 eingruppiert wegen fehlender Voraussetzung in der Person:
"Technische Beschäftigte mit abgeschlossener technischer Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten
ausüben."
Im fehlt die Ausbildung und er ist (möglicherweise) kein sB.
"Sonstige Beschäftigte" ist man oder wird man durchaus durch Berufserfahrung.
 oder Handauflegen oder seiner Vita.

Ob man dafür 3 Jahre (so wie hier ursprünglich angenommen) , fünf Jahre (so wie es jetzt korrigiert wurde) oder 20 Jahre braucht ist nicht pauschal ermittelbar, sondern immer eine Einzelfall Entscheidung.

Zitat
Aber BAPers passt ins Bild. Direkt Widerspruch und Klage einreichen. Die verlieren eigentlich alle Prozesse. Die Personalbearbeitung ist ein Trauerspiel und Leistungsträger wandern in andere Geschäftsbereiche.
Diesmal ist aber dem erstaunlicherweise nicht so.
Allerdings es kann sich durchaus als Eingruppierungsirrtum darstellen lassen, was der AG da macht.
Wobei es vor Gericht schwierig ist darzulegen, dass man schon bei Einstellung (also mit 3 Jahren Erfahrung) sB war.
Hier eine Anleitung dazu:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/190725_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=6


Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Finanzer am 28.04.2023 08:41
Du wirst im. gehoben Dienst als Techniker nicht verbeamtet werden und schon gar nicht direkt als A11. Wer hat dir so einen Mist erzählt? Die BLV ist eindeutig. Du könntest maximal im mittleren Dienst verbeamtet werden und da müsste noch geklärt werden in welcher Besoldungsgruppe.

Vielleicht ist er im BMWK bei Habeck scheint ja einziges möglich zu sein hahahaaaaa hahaaa

 :-DDD
Aber doch nicht in diesem Besoldungsbereich.... solcherlei Geschmäckle fängt im Regelfall erst ab A13+ an.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: InfHorst am 28.04.2023 08:42
Quelle?

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BLV §23 https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01122017_D230102114.htm)  könnte so gedeutet werden, allerdings nur bei "Einstellung" ins Beamtenverhältnis. Ich hatte das mal in meiner Behörde als Aufstieg vom gD in hD dem Personaler als als Alternative zum Masterstudium vorgeschlagen, da ich dort über 15 als gDler die gleichen Tätigkeiten wie einige Referenten ausübte. Der Personaler hat das abgelehnt, da es keine "Einstellung" (im Sinne einer Erstverbeamtung) darstellt. Lange Rede kurzer... hab den Laden dann verlassen.
Titel: Antw:Bundesbeamter
Beitrag von: Beamter am 28.04.2023 10:03
Moin,

aktuell bin ich im öffentlichen Dienst tätig. Meine Stelle soll zeitnahe zu einem Beamtenposten generiert werden.

Nun bin ich dabei mich zu erkundigen, was ich alles beachten muss. Dabei bin ich auf euer Forum gelandet und erhoffe mir wertvolle Tipps.

Aktuell bin ich auch erst seit 6 Monaten im gehobenen öffentlichem Dienst tätig mit Mitte 30.

Bezüglich Anwartschaft, Privatversicherung, sonstige Versicherungen und vieles mehr gibt es sehr viel zu beachten und von Vornherein zu bedenken.

Von eurer Seite bitte ich, um einige Erfahrungsberichte und Tipps (vll sogar Leitfaden).

Sollten noch Infos für fundierte Tipps fehlen, immer sagen.

Mit freundlich Grüßen

Möchtest Du überhaupt Beamter werden?