Kann meine Dienststelle, falls ich eine Zusage erhalte, die Abordnung & Versetzung auf den neuen Dienstposten verweigern?
Im Sinne der Fürsorgepflicht könnte hiermit also eine Versetzung doch nicht torpediert werden können, oder?
Hast Du schon einmal einen solchen Fall erlebt? Also wo die Beförderung nicht direkt unmittelbar stattfindet?Ich kenne überhaupt nur wenige Fälle, wo sich die Beförderung unmittelbar an die Versetzung anschließt. In der Regel erfolgen Beförderungen auf Bundesebene im Rahmen von Beurteilungszyklen bzw. einer Beförderungaplanung. In diese Zyklen Reihen sich neue Beamte ein. Mal hat man Glück und ist im gleichen Jahr schon mit dabei, mal hat man Pech und muss zwei, drei Jahre warten.
Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.
Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.
Danke für die Info aus der NRW-Justiz. Wie bescheuert sind die denn? Das kann man den Anwärtern gar nicht früh genug sagen. Man verbaut denen ja praktisch eine Karriere.
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Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.
Beim Land NRW ist die Verweigerung der Versetzung und insbesondere der Abordnung mit dem Ziel der Versetzung die Regel und nicht die Ausnahme.
Nur mal so als Beispiel aus dem Landesbereich.
Die Justiz NRW z.B. stimmt solchen Maßnahmen wenn überhaupt nur zu mit einem gewissen Vorlauf! Der ist nicht selten 24Mon… :o Ziel: Abgang durch NWK ersetzen können…
Sind das Bundeswehr-Specials, die Ihr hier erlebt? Außer in einer Kommunalverwaltung habe ich noch nie erlebt, dass eine Behörde ein Versetzungsgesuch verhindert. Das entscheidet in der Regel auch nicht der direkte Vorgesetzte. Der wird selbstverständlich um Stellungnahme gebeten und ggf. beginnt sie Abordnung dann nicht zum 1. Oktober sondern erst zum 1. Dezember, aber die grundsätzliche Ootion eines Behördenwechsels ist doch Gegenstand der generellen Personalpolitik einer Hauses.