Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: chris1907 am 05.07.2023 14:14
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Hallo liebe Forumsmitglieder!
Meine Frau bekommt nun seit drei Jahren immer wieder die Anordnung auf Mehrarbeit, welche auf fehlendes Personal zurückzuführen ist. Die Gespräche mit dem Vorgesetzten waren auch sehr deprimierend und ich selber kann vor Ort als Außenstehender nichts unternehmen (oder doch?).
Die viele Arbeit führt folglich dazu, dass auch in der privaten Zeit nicht mehr richtig abgespannt werden kann und ich mir langsam auch Sorgen bzgl. ihrer Gesundheit mache. Die letzten Jahre hatte sie sich irgendwie durchgebissen aber unsere Partnerschaft hat auch leider darunter leiden müssen...
Meine Fragen hierzu...
- Ist dies rechtmäßig?
- Wenn nein, was kann man unternehmen? Vor allem was kann ich als Außenstehender unternehmen? (Anm. Personalrat eher mangelhaft)
- Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren aus? Haftung?
Vielen herzlichen Dank für die Antworten.
Viele Grüße!
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Personalrat einschalten..der ist bei angeordneten Überstunden in der Mitbestimmung
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Und was soll man fordern bzw. was soll dieser im Detail unternehmen?
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...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...
Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).
Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.
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Meine Frau bekommt nun seit drei Jahren immer wieder die Anordnung auf Mehrarbeit...
Wie wird diese entschädigt?
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...deine Frau soll dort vorstellig werden und auf die Situation hinweisen (ggfls. weitere Betroffene ins Boot holen)...
Normalerweise reagieren Personalräte auf wiederholte Anordnungen von Überstunden rebellisch, wenn keine Verbesserung der Situation absehbar ist. Wenn dann noch gesundheitliche Belastungen durch Überstunden bei Beschäftigten hinzukommen, wird ein gut arbeitender PR den Anordnungen der Überstunden nicht zustimmen (Überstunden sind dann nicht mehr möglich).
Generell ist in solchen Situationen den Beschäftigten zu empfehlen, auch Überlastungsanzeigen zu stellen. Dann ist der AG auch nachweisbar in der Verpflichtung, Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen. Auch sichern sich die Beschäftigten durch die Überlastungsanzeige ab und können z.B auch nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn aufgrund von Überlastung Fehler gemacht werden, die zu einem Schaden führen.
Vielen Dank schon mal für den Hinweis... Mit der Überlastungsanzeige ist bestimmt keine schlechte Idee. So wie ich das mitbekommen habe hat der PR die letzten Anordnungen einfach durchgewunken.
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Wie wird diese entschädigt?
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Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
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Wie wird diese entschädigt?
Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
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Die Pflicht zur Mehrarbeit und der Vorrang des Freizeitausgleichs ist in Art.87 des Bayerischen Beamtengeseetz geregelt und die Bezahlung in Art 61 im Besoldungsgesetz (ist abhängig von der BesGr.)
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Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
Verstehe ich das richtig, dass Deine Frau regelmäßig keine Pause macht oder machen kann bzw. darf?
Dann sollte sich Deine Frau mal intensiver mit Ihren Rechten und der AG mit seinen Pflichten beschäftigen.
Künftig nach max. 6 Stunden einfach für mind. 30 Minuten den Stift fallen lassen und den Arbeitsplatz auch verlassen.
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..es besteht also für den gesammten Sommer Urlaubssperre?...und das seit Jahren?...welcher Personalrat macht den sowas mit???
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Vielleicht sollte deine Frau mal zum Arzt gehen und mit ihm über diese Zustände reden.
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Eine Urlaubssperre ist zumindest in NRW mitbestimmungspflichtig. Insofern gibt es ein Mittel dies per Beschluss zu verhindern.....
Dort kann dann auch die Verteilung der Arbeiten hinterfragt werden, über Verstärkungen gesprochen werden, etc.
Insofern kann der Vorgesetzte nicht einfach einen Urlaub ablehnen bzw. sperren.
Landesrecht NRW, ich weiß nicht welches bei euch gilt.
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...schon die Anordnung der Überstunden ist mitbestimmungspflichtig...das dürfte in allen Bundesländern so sein...
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Es gehören immer zwei Parteien dazu, eine die es macht und eine andere die es mit sich machen lässt. Wenn mir gesagt werden würde es ist Urlaubssperre von Juni bis Oktober wäre ich der erste der in dem Zeitraum Urlaub einreicht und wird dieser abgelehnt wird dagegen rechtlich vorgegangen um die Situation ein für alle mal zu klären. Was machen die Familien die nur in den Sommerferien Urlaub nehmen können? Lassen die sich das bieten?
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Mehr als insgesamt 60 Stunden pro Woche muss niemand arbeiten.
...die wöchentliche Höchstarbeitzeit liegt bei 48 Stunden!
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Mehr als insgesamt 60 Stunden pro Woche muss niemand arbeiten.
...die wöchentliche Höchstarbeitzeit liegt bei 48 Stunden!
Im Halbjahresdurchschnitt. Es gehen bis zu 60 Std./Woche, wenn es nicht auf Dauer ist.
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Die Mehrarbeit ist immer von Juni bis Oktober angeordnet. In dieser Zeit besteht eben die Mehrarbeit und Urlaubssperre... Die Überstunden aus der Mehrarbeit können dann schon im Winter vereinzelt abgebaut werden. In dieser Zeit ist es etwas "ruhiger", also man kann auch in den Mittag gehen und muss nicht durcharbeiten!
Verstehe ich das richtig, dass Deine Frau regelmäßig keine Pause macht oder machen kann bzw. darf?
Dann sollte sich Deine Frau mal intensiver mit Ihren Rechten und der AG mit seinen Pflichten beschäftigen.
Künftig nach max. 6 Stunden einfach für mind. 30 Minuten den Stift fallen lassen und den Arbeitsplatz auch verlassen.
Das sagt man so leicht... dürfen schon, aber aufgrund der vielen Arbeit regelmäßig nicht möglich!
Das Problem ist einfach, dass die Masse dieses Spiel mitspielt und alleine stehst du halt schlecht da!
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..es besteht also für den gesammten Sommer Urlaubssperre?...und das seit Jahren?...welcher Personalrat macht den sowas mit???
Ja richtig, von Juni bis Oktober! Das gibt es wohl schon seit einigen Jahren... sie betrifft es nun das dritte Jahr!
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Vielleicht sollte deine Frau mal zum Arzt gehen und mit ihm über diese Zustände reden.
Und dann als "Dulli" zurückkehren? Bringt ja auch nichts auf Weitsicht!
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Es gehören immer zwei Parteien dazu, eine die es macht und eine andere die es mit sich machen lässt. Wenn mir gesagt werden würde es ist Urlaubssperre von Juni bis Oktober wäre ich der erste der in dem Zeitraum Urlaub einreicht und wird dieser abgelehnt wird dagegen rechtlich vorgegangen um die Situation ein für alle mal zu klären. Was machen die Familien die nur in den Sommerferien Urlaub nehmen können? Lassen die sich das bieten?
Das stimmt und es traut sich keiner etwas zu sagen!
Deswegen ja auch die Frage, was ich als Außenstehender machen kann... wahrscheinlich nicht viel. An der Stelle gibt es keine Teilzeitkräfte mit Familie...
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Als Außenstehender wirst du kaum was tun können. Die betroffene Person muss für ihre eigenen Rechte einstehen, mit allen Konsequenzen. Ansonsten geht es weiter wie bisher.