Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Thomber am 31.07.2023 08:35
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Guten Morgen,
bei uns (Berliner Landesbehörde) soll ein Beamter von A12 nach A13gD befördert werden und gleichzeitig gemäß § 97 LBG eine Leitungsposition übertragen bekommen. (2 Jahre Probezeit)
Die Urkunde ist noch von Senatsebene zu uns unterwegs, liegt hier also noch nicht vor.
Der Beamte befindet sich heute nicht am Dienstort.
Jetzt wird hier diskutiert, ob er diese Urkunde auch morgen unterschreiben könnte. Eines istz klar, seine Probezeit beginnt dann halt einen Tag später, ok. Aber könnte es noch weitere Auswirkungen geben?
Wäre eine Beförderung zum 1. August (nach Aushändigung der Urkunde am 1. August oder 2.) möglich oder würde sich die Beförderungen dann verschieben?
Die Führungsriege und die zwei Pers-SB sind nicht verfügbar. Vielleicht kann mich jemand von Euch in die richtige Denkrichtung stoßen. Danke.
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Ich bin kein Fachmann in dieser Materie, aber da die Zeit offenbar drängt, versuche ich mich mal an einer Antwort.
Die Aushändigung der Urkunde muss heute oder morgen geschehen, eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig und insoweit unwirksam (§ 8 Beamtenstatusgesetz).
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Moin,
eine rückwirkende Ernennung § 8 Abs. 4 BeamtStG ist unzulässig. Rückwirkend geht nur die Einweisung in eine Planstelle (Nds Recht).
VG Hain
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Kann denn eine Ernennung grundstätzlich jeden Tag passieren oder geht das nur immer zum 1. des Monats?
Ich meine: Im Notfall, was spricht gegen eine spätere Aushändigung (mit späterer Ernennung)?
Sollte die Urkunde "mit Wirkung vom 1. August" enthalten, gäbe es wohl bei Aushändigung ab 2. August ein PRoblem, richtig? Aber welches? Wäre dann die Beförderung an sich tot oder würde sie halt nur einen Tag ODER einen Monat später wirken?
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..ist halt Berlin... ;D....
...da kann man nicht verlangen, dass man sowas bei einer Landesbehörde wissen sollte... 8)
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Leider... sind alle im Urlaub und die Vertretungen auch nicht gut informiert... Wir warten nun erstmal auf die Urkunde "von oben" und dann sehen wir weiter. Meine Güte, außer, dass der Betroffene halt dann 2 Monate wieder warten muss.... Alle diese kleinen Berliner Geschichten sind immerhin zugunsten des Steuerzahlers ja gut.
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Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.
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Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.
Das ist so aber nicht korrekt. Die Ernennung ist ein mitwirkungspflichtiger Verwaltungsakt, der durch die Aushändigung der Urkunde an den zu Ernennenden und dessen Annahme erst wirksam wird. Durch die Aushändigung an einen Vollmachtnehmer ist diese Voraussetzung noch nicht erfüllt. Rein theoretisch könnte die Urkunde auf dem Weg vom Vollmachtnehmer zum zu Ernennenden verloren gehen - dann ist die Ernennung nicht wirksam erfolgt. Ein Ausweg wäre eher, dass sich ein Befugter der Dienststelle zum zu Ernennenden begibt und die Urkunde eben bei ihm (oder ihr) zuhause, auf dem Parkplatz oder sonstwo aushändigt.
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Man kann auch mit einer Vollmacht zur Entgegennahme der Ernennungsurkunde arbeiten. War bei mir mal der Fall, weil die Urkunde nicht rechtzeitig zur Dienststelle überführt werden konnte.
...damit wäre diese Ernennung (und dadurch auch alle folgenden) nicht rechtswirsam...
...solange sich niemand dran stört, ist das nicht schlimm...aber es soll auch Erbsenzähler geben,,,
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Wir hatten schon die abenteuerlichen Ernennungen, besonders zur Coronazeit. Bei Schmuddelwetter bei den Mülltonnen, weil die zu Ernennende mit Corona erkrankt war und es gerade mit Ach und Krach aus dem Bett geschafft hat, auf Parkplätze auf halber Strecke. Ich selbst bin für meine letzte Ernennung über 100 km einfache Strecke hin und zurück gefahren.
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So wie ich gehört habe, ist es eine Urkunde "mit Wirkung vom 01.08.2023" und diese muss spätestens am 1. August ausgehändigt werden. Eine Aushändigung danach wäre wohl unzulässig, weil es dann eine rückwirkende Beförderung wäre. Kommt die Urkunde also heute nicht in unserem Personalreferat an.... muss alles wiederholt werden. Neue Urkunde (zum 01.09.?)...Unterschriften..usw.. Noch werden Wetten angenommen, ob sie ankommt und, ob das dann zum 1. September durch Berlin noch zu schaffen wäre. ::)
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Wir hatten schon die abenteuerlichen Ernennungen, besonders zur Coronazeit. Bei Schmuddelwetter bei den Mülltonnen, weil die zu Ernennende mit Corona erkrankt war und es gerade mit Ach und Krach aus dem Bett geschafft hat, auf Parkplätze auf halber Strecke. Ich selbst bin für meine letzte Ernennung über 100 km einfache Strecke hin und zurück gefahren.
Dem kann ich beipflichteten, selbst ohne Corona. Mal blieb eine Person extra bis Abends im Büro um mir noch eine Urkunde zu überreichen, ein anderes Mal gab es ein Treffen am Wochenende in einem Wirtshaus - die Möglichkeiten sind mannigfaltig, aber das hilft hier wohl nicht.
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@Thomber
...es muss aber nicht immer unbedingt der Monatserste sein...
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@Thomber
...es muss aber nicht immer unbedingt der Monatserste sein...
Gut zu wissen, aber eine Bearbeitungszeit unter einem Monat ;D ;D ;D
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
Nein, in Sachsen kann bis zu 3 Monate rückwirkend zum 1. des Monats, in dem die Beförderung wirksam wird, eingewiesen werden. Das heist effektiv bis zu 4 Monate rückwirkend höhere Besoldung...
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Wenn die Urkunde heute nicht ausgehändigt werden kann, würde ich eine neue "beantragen", allerdings mit Wirkung vom 31.08.2023 (das sollte auch in Berlin zu schaffen sein), dann würde die zu befördernde Person zumindest für August auch noch die erhöhte Besoldung bekommen.
Wie bereits vom Vorredner angemerkt: Eine Beförderung kann zu jedem Tag vorgenommen werden, nicht nur zum Monatsersten.
Danke für die Info. (Und ja... kann mich erinnern so etwas schon gehabt zu haben.)
Da ist Berlin ja echt mal wieder hinterher. In fast allen Bundesländern ist eine rückwirkende Planstelleneinweisung möglich. In Sachsen m. E. sogar zwei Monate rückwirkend.
Die Planstelleneinweisung schon, die Ernennung selbst darf aber nicht rückwirkend sein.
Ja und lt. Threadersteller ging es ja überwiegend um die finanziellen Belange.
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Ist die Urkunde mittlerweile angekommen? ???
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Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
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Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Der Bundeshauptslum bestätigt zuverlässig alle über ihn kursierenden Vorurteile...
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Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Habt ihr das mit PZU verschickt?
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Danke @ll für die Beiträge.
Nein, ZWEI Wochen Postweg haben nicht gereicht... Die Urkunde kam nicht an.
Habt ihr das mit PZU verschickt?
Ich weiß nicht, wie "die andere Dienststelle" es verschickt hat, mit PZU aber sicherlich nicht.
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Warum sollte denn eine neue Urkunde ausgestellt werden, wenn diese zu spät kommt? Diese ist dann nur für die Vergangenheit unwirksam und man würde ein paar Tage verlieren.
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Warum sollte denn eine neue Urkunde ausgestellt werden, wenn diese zu spät kommt? Diese ist dann nur für die Vergangenheit unwirksam und man würde ein paar Tage verlieren.
Ich bin zwar nicht "Der Personaler" aber die Übergabe der Urkunde auch nur 1 Tag später wäre eine rückwirkende und damit unzulässige Beförderung, denn diese Urkunde gilt ja nicht mit dem Tage der Aushändigung, sondern "mit Wirkung vom...", also zu einem festen Datum und das darf halt nicht in der Vergangenheit liegen.
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Genau und wäre dann für die Rückwirkung insoweit unwirksam und für die Gegenwart und Zukunft wirksam
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Genau und wäre dann für die Rückwirkung insoweit unwirksam und für die Gegenwart und Zukunft wirksam
Nein.
Diese Urkunde hat nur ein Datum und wenn der Tag vorüber ist und sie nicht übergeben werden konnte, ist die Urkunde nur noch Altpapier. Klar wäre es sinnvoll eine Urkunde so zu formulieren, dass sie nach dem "Frühstens-Datum" autom. dann halt gilt, wenn sie übergeben wurde. Ist wohl aber nicht möglich oder zumindest nicht üblich.
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Das ist möglich: „Ich ernenne Herrn X zum Y.“ Wirksam ab Datum der Aushändigung.
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Hilft hier nicht weiter, da das Datum von der ausstellenden Stelle eingetragen wird und nicht von der subalternen Person, die die Urkunde übergibt.
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Ich habe jetzt zufällig (bin ja nicht direkt zuständig) erfahren, dass diese Urkunde am 4. August eingetroffen ist - klingt verspätet, ABER sie trägt nicht die Formulierung "Ernennung mit Datum vom....", sondern nur
"Hiermit ernenne ich xy zur Regierungs...." Punkt.
Hier herrscht Uneinigkeit ... Aber das müsste doch bedeuten, dass man diese Urkunde zu jedem Tag noch aushändigen kann bzw. soll/muss, oder?
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Ja, das ist richtig - die Urkunde entfaltet mit der Ernennung seine Wirkung. Die Formel "Mit Wirkung vom" verwendet man, wenn man weiß oder befürchtet, die Ernennung kann nicht stattfinden, weil notwendige Beteiligte verhindert sind und die Ernennung soll eine Woche vorher stattfinden.