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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: buchemma am 07.08.2023 21:14

Titel: Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: buchemma am 07.08.2023 21:14
Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ich möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Ist es korrekt, wenn ich meinen Arbeitgeber erst drei Monate (also mit Antragstellung der Rente) darüber informiere, dass ich mit 63 in Rente gehen möchte? Im Arbeitsvertrag bzw. in der Dienstvereinbarung unserer Behörde ist nicht geregelt, ab wann man den Arbeitgeber über den Rentenbeginn informieren muss.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: flip am 07.08.2023 21:59
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 07.08.2023 22:12
Es ist sinnvoll, zeitnah mit dem Vorgesetzten ein Personalgespräch zu führen und über diesen die Möglichkeiten eines Aufhebungsvertrages abzuklären. Einem solchen Begehren wird in der Regel zugestimmt. Vorab wäre es gut, die Möglichkeiten eines vorfristigen Renteneintritts mit der Rentenversicherung abschließend zu klären.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Bernstein am 08.08.2023 07:27
Auch wenn ich mich hiermit wiederhole, eine Kündigung ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfristen stellt zwar ein vertragswidriges Verhalten dar, ist aber trotzdem eine Kündigung. Dass der AG eine Schadensersatzklage auf den Weg bringt, ist nicht zu befürchten, da er einen evtl. Schaden gar nicht beziffern kann.

Geh doch einfach hin und signalisiere deinem AG, dass du die Rente beantragt hast und einen Auflösungsvertrag möchtest. Bei einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende wird er sicherlich Verständnis haben, dass du nicht schon Monate im Voraus gekündigt hast, obwohl du noch keinen Antrag auf Rente gestellt hast. Schließlich könnte es ja auch sein, dass dein Entschluss in Rente zu gehen, von dir kurzfristig gefasst wurde.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 08.08.2023 07:59
Ich hab noch eine bessere Idee: Stelle den Rentenantrag und geh weiter arbeiten.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++cab1f078-f968-11ed-8b03-001a4a160111
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 08.08.2023 09:02
Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle!  ;D
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 08.08.2023 09:21
 
Einen solchen Fall haben wir seid Jahresanfang. Überraschend, aber gut für alle!  ;D

Macht mein Kollege jetzt auch. Er will eigentlich bis 67 gehen, kann aber eigentlich schon abschlagsfrei früher gehen (45 Beitragsjahre erreich). Wir haben das mal hochgerechnet, dass ist wirklich richtig viel geschenktes Geld.
Und wenn er doch früher gehen will, wird er einfach n Auflösungsvertrag beantragen. Ich glaube zwar kaum, dass der nicht genehmigt wird, aber sollte der AG zicken: einfach kündigen und schauen, wie man die Kündigungsfrist so "überbrückt"....
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Britta2 am 08.08.2023 09:45
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Bernstein am 08.08.2023 09:52
Richtig. Bei euch. Bei uns bspw. nicht.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 09:54
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
BullShit!!
Ich habe schon mehrere Aufhebungsvertrag unterschrieben und bin mitnichten ein Depp und so ein Firlefanz stand da nie drin!

Du musst nicht permanent von deiner miesen Situation ausgehend, auf den kompletten öD verweisen.

Nur ein Depp unterschreibt Dinge, die er nicht versteht, da hast du Recht.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 08.08.2023 09:57
@TVöDAnwender: Lieben Dank für den Link; die dort erläuterte Inanspruchnahme einer Teilrente (bestenfalls 99,99% 8)) ist ein zusätzliches Argument!
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 08.08.2023 10:02
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?

"Beim Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst wird Ihre VBLklassik als beitragsfreie Versicherung fortgeführt. Solange die Wartezeit nicht erfüllt ist, kann bis zur Vollendung des 69. Lebensjahrs die Erstattung der Beiträge beantragt werden."
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: MoinMoin am 08.08.2023 10:24
Vorsicht - Aufhebungsvertrag enthält (bei un) stets die Klausel zum Verzicht auf künftige Ansprüche etc = VBL!
Nur ein Depp unterschreibt im ÖD einen Aufhebungsvertrag!
Zwar nicht mein Thema: Der Anspruch besteht doch gegenüber der VBL und ist nach Erfüllung der Wartezeit unverfallbar?
In Brittas Welt gelten andere Regeln!
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 08.08.2023 13:49
Eben. Wer nicht in der Lage ist, auf Augenhöhe das zu verhandeln, was er möchte oder nicht, möge sich doch an die gesetzlichen Fristen halten.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: GofX am 09.08.2023 06:29
Ich hab noch eine bessere Idee: Stelle den Rentenantrag und geh weiter arbeiten.

https://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber-uns/nachrichten/++co++cab1f078-f968-11ed-8b03-001a4a160111

Sorry wegen Off-Topic, aber das interessiert mich ...

Wie funktioniert das?

Angenommen, ich müsste regulär bis 67 arbeiten, möchte aber mit 63 aufhören, bekomme also für die vier Jahre jeweils 3,6% von meiner Rente abgezogen, insgesamt also 14,4% weniger.

"Nebenbei" arbeite ich nun zwei Jahre lang weiter, bekomme also meine um 14,4% reduzierte Rente und mein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (Reibach? Rente+Einkommen?), wovon zusätzlich auch nochmals in die Rentenversicherung eingezahlt wird.

Nach zwei Jahren habe ich nun die 45 Beitragsjahre für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" erreicht und bekomme ab dann mit 65 Jahren abschlagfrei Rente?

Der Unterschied zum "regulären" Renteneintritt mit 65 Jahren wegen Erreichen der Bedingungen für die Rente für "besonders langjährig Versicherte" wäre, dass ich die zwei Jahre vorher (ab 63) neben meinen regulären Einkommen auch schon die um 14,4% reduzierte Rente beziehen könnte?

Das^^ kann ich mir irgendwie nicht vorstellen und ich habe bestimmt einen Denkfehler. Warum sollte ich mit 63 bereits Rente beziehen, wenn ich doch plane, bis 65 weiter zu arbeiten? Warum will die Rentenversicherung zwei Jahre lang Geld an mich "verschenken"?
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: cyrix42 am 09.08.2023 08:17
Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: BAT am 09.08.2023 09:03
Insbesondere aber in Bezug auf den Nettobereich rechnen, was da besser ist. Das Brutto ist eigentlich nicht das Thema.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: MoinMoin am 09.08.2023 09:42
Die Abzüge von 14,4% bleiben dir in dem Beispielszenario aber erhalten, auch wenn du noch weiter arbeiten gehst. Lediglich für die zusätzlich erwirtschafteten Rentenpunkte der zweijährigen Arbeitszeit gelten dann geringere Abzüge.

Klar, man erhält in dem Beispiel zwei Jahre lang volles Gehalt + 85,6% der Rente. Ab dann aber nur noch 85,6% der Rente. Wo da der Breakeven ist, müsstest du selbst ausrechnen…
Die Rente wird sich dann um die in der Zeit erwirtschafteten Rentenpunkte erhöhen.
Der Breakeven Point liegt idR so bei 12-14 Jahre nach Eintritt in die Altersrente (ohne Zinsrechnung und nur auf Brutto werte bezogen)
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 09.08.2023 12:10
In dem zitierten "Beispiel 1" wären allein die Verhältnisse mit einer Vollzeit- (oder Teilzeit-) Beschäftigung bis 67 ohne Rentenbezug vergleichbar. Bei Vollzeit wäre mit 67 Jahren ein Rentenbezug mit 49 Entgeltpunkten möglich, nicht nur mit 45 Entgeltpunkten wie im Beispiel angenommen. Die Differenz betrüge also weiterhin annähernd „6,5 Entgeltpunkte“. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte reduzieren den verbleibenden Vorteil weiter, es verbliebe - wenn überhaupt - wohl allein der Vorteil einer vorfristigen Auszahlung (Kapitalertrag oder Weltreise). Als Teilzeitmodell erscheint es aber durchaus attraktiv für einen Altersübergang, der TVFlexAZ (VKA) ist ja ausgelaufen.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 09.08.2023 12:33
@GofX: Wie schon geschrieben verbleiben die 14,4 % Abzug dauerhaft. In deinem Fall solltest Du die zwei Jahre ohne Rentenbezug "aussitzen" und mit 65 dann die ungekürzte Rente genießen.

Gegebenenfalls auch in Teilzeit weiterarbeiten bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der Regelaltersrente. Für mich wäre es z.B. attraktiver, schrittweise Teilzeit zu arbeiten. Zum Beispiel derzeit 90 %, ab 63 etwa 80 %, ab 65 neben Rentenbezug (45 Versicherungsjahre) dann 40 % bis Beendigung Arbeitsvertrag.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Andi Theke am 09.08.2023 14:09
...sozialversicherungsrechtliche Aspekte reduzieren den verbleibenden Vorteil weiter...

Kurze Anmerkung:
Falls man über der BBG liegt, kann man am Ende des Jahres einen Antrag auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge stellen und bekommt dann den übersteigenden selbst gezahlten Anteil des Beitrages aus der Rente erstattet, vgl. § 231 Abs. 2 SGB V.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: ElBarto am 10.08.2023 07:45
Diese Rechnung muss jeder für sich selbst machen.

Soweit ich weiß werden bei vorzeitiger Altersrente + Einkommen die KV und PV vom Gesamteinkommen also Rente+ EK berechnet. Bleiben also nicht ganz 100% vom Brutto.

Wenn man sich aber mal eine Probeberechnung der Rente machen lässt, weiß man wieviel man bekommen würde.

Renten über 2 000 EUR sind wirklich selten, aber angenommen man hätte die 2 000 EUR Rente, dann beträgt der -mir immer noch aus unerfindlichen gründen dauerhafte- Abschlag 288 EUR.

Das mal 12 sind im Jahr 3 456 EUR.

Geht man nun 2 Jahre für ein zusätzliches Einkommen nebenher Arbeiten und  erhällt z.B. 1 000, 2 000, 3 000, 4 000, 5 000 EUR Einkommen Netto dazu dann sind das in 2 Jahren:

  24 000 EUR
  48 000 EUR
  72 000 EUR
  96 000 EUR
120 000 EUR

Teilt man das durch die ca. 3500 EUR die einem im Jahr wegen des Abschlags an Rente fehlen, dann kommt man auf ca. 7 Jahre, 13 Jahre, 20 Jahre, 27 Jahre und 34 Jahre die man die Rente abschlagsfrei beziehen müsste um das Zusatzeinkommen aus 2 Jahren wieder "reinzuholen".
Pragmatiker werden sagen, die 2 Jahre bis 65 werden ja noch zum bisherigen Netto weitergearbeitet.
Angenommen das beträgt hier tatsächlich 50% des oben genannten Einkommens.

Dann beliefe sich das Netto-EK in den 2 Jahren auf:

12000 EUR
24000 EUR
36000 EUR
48000 EUR
60000 EUR

Somit stünden in den 2 Jahren von 63 bis 65 folgende Einnahmen gegenüber:

Vorz. Rente + EK                 Arbeit bis 65                 Differenz             100 %Rentenbezug in Jahren bis Ausgleich
                                                                                                              (berücksichtigt nur den Abschlag v. 288 EUR)
65088                                     12000                      53088                   100 Jahre +
89088                                     24000                      65088                   200 Jahre +
113088                                   36000                      77088                   200 Jahre +
137088                                   48000                       89088                  300 Jahre +
161088                                   60000                     101088                  300 Jahre +


Man sieht also 2 Jahre ein gutes Brutto=Netto-Einkommen + verminderte Rente beziehen kann sich lohnen.
Ich habe mit Sicherheit den ein oder anderen Abzug vergessen was die Rechnung in die eine oder andere Richtung beeinflussen mag, dass man aber selten bis nie den Punkt erreicht an dem Arbeit bis 65 das entgangene erhöhte Einkommen wieder wettmacht.

Man darf außerdem folgendes nicht vergessen. 50 000 EUR jetzt und 50 000 EUR gestückelt über X Jahrzehnte sind kaufkraftmäßig nicht zu vergleichen.
Das zusätzliche Einkommen kann man zudem anlegen und erhält noch ein paar Zinsen.
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in der Zeit wird sich kaum zu Lebzeiten auszahlen.

Jährliche Rentenanpassungen sind auch nicht berücksichtigt. Geht es einem nur um den abschlagsfreien Betrag, dann muss man auch sehen, dass die Reduzierte Rente bestenfalles 2 Rentenanpassungen bekommt wodurch sich der Unterschied zum 65. Lebensjahr um ein paar Prozentpunkte verringert. Werden dann -wie andere Kommentare vermuten lassen- für die 2 Jahre Zusatzeinkommen auch zusätzliche, abschlagsfreie Entgeltpunkte  erwirtschaftet, dann verkleinert sich die Lücke nochmals.

Für Immobilienbesitzer -oder eigentlich für jeden- wird sich das zusätzliche Finanzpolster außerdem ganz gut anfühlen, ist damit die nächste, große Reparatur (Stichwort Heizung, Dach, energetische Sanierung) doch schonmal abgedeckt. Das muss man als Rentner erstmal zur Seite bringen.




 
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: UdoL am 10.08.2023 09:02
Siehe auch:

https://www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/

wenn man am Ende der Seite sich den weitergehenden Link zum Interwiew von "Frührente und Arbeit" ansieht kommen wir auch wieder auf den Ausgangspunkt des Threads zurück. Gilt dann hier auch, dass der Arbeitsvertrag automatisch nach Begutachtung durch den Amtsarzt endet?

Zu berücksichtigen ist bei den Berechnungen auch, um so früher ich in Rente gehe, bin ich bei der Versteuerrung der Rente ein paar Prozent besser gestellt und das bis zum Ende des Rentenbezugs.

______________________________________________________
Das Leben ist ein großes Abenteuer, das immer tödlich endet!
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: TVOEDAnwender am 10.08.2023 09:47
Wie sieht es eigentlich mit der ZVK in dieser Konstellation aus?
Also angenommen ich nehme die Rente mit 63 (mit Abschlägen, 14,4 %) und gehe jedoch weiter voll arbeiten.
Erhalte ich dann schon die ZVK? Zahlt der AG weiter in die ZVK ein?
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 10.08.2023 10:36
@ElBarto: Das ist meine Sichtweise und ich lasse mich gerne korrigieren!

Leider werden Äpfel mit Birnen verglichen. Du kannst meiner Ansicht nach zwei Szenarien vergleichen.

1. Rente mit 63 und Abschlägen - einmal mit, einmal ohne Nebenverdienst. Dann hast Du den Nebenverdienst netto als Gewinn.

2. bis 65+ weiterarbeiten (Altersrente ohne Abschläge aus verschiedenen Gründen denkbar) - einmal mit Rente mit Abschlägen, einmal ohne Rentenbezug. Dann hast Du die Nettorente bis 65+ als Gewinn und betrachtest die Abschmelzung durch die Abschläge.

Die Rente von EUR 1.712 (2.000 - 288) ist brutto, eine solche Nettorente wirst Du kaum erzielen. Darauf zahlst Du darauf ob Deiner Verdienstbeispiele gewiss 40 % Steuern (z.B. für einen individuellen Anteil von 85 Prozent der Rente entspricht das 34 Prozent Einkommensteuer auf die Rente). Selbst wenn sonstige Sozialversicherungsbeiträge ob der nahen Beitragsbemessungsgrenze unberücksichtigt blieben, hättest Du noch rund EUR 1.130 Rente netto. Macht auf 24 Monate EUR 27.120.

Im Rentenalter ohne Nebenverdienst fehlen dann (ohne Rentenerhöhungen) EUR 288 brutto, mit KV und Steuern (KV der Rentner, niedrigerer Steuersatz - pauschal einfach mal 25 % und gerne veränderbar) EUR 216 netto. EUR 27.120 / EUR 216 netto ergibt rund 126 Monate (10 Jahre 6 Monate).

Daher meine weiter oben geäußerte Ansicht, dass allein die vorfristige Auszahlung attraktiv erscheint. Alles ist eine Wette: Ein ehemaliger Amtsleiter ist in der letzten Woche vor Rentenbeginn im Resturlaub unter der Dusche zusammengebrochen und verstorben...
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: BAT am 10.08.2023 10:43
Da keiner seinen Todeszeitpunkt kennt, ist das immer eine Spekulation. Bei verheirateten Personen vielleicht etwas einfacher und abgedämpft.

Zur Höhe der Rente und dass es sehr wenige Rentner mit 2000 € und mehr gibt: hier sollte das gesellschaftliche Bild nicht verfälscht werden. Das dürfte ja nicht so wenige sein, weil das Einkommen und die Rentenpunkte nicht da wären, sondern weil irgendwann die BBG erreicht ist.  ;)
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 10.08.2023 11:15
Kleiner Nachtrag: Das Modell wird sicherlich interessanter, wenn wirklich bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der Regelaltersrente gearbeitet wird (sagen wir mal bis 67). In einem solchen Fall würde die Rente mit Abschläge (mit 63 Jahren) doppelt so lange (48 Monate) bezogen.

Wer vorher abschlagsfrei Rente beziehen kann (Schwerbehinderung, Rente für besonders langjährig Versicherte - 45 Versicherungsjahre), sollte dieses Modell meiden.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: GofX am 10.08.2023 12:43
1. Rente mit 63 und Abschlägen - einmal mit, einmal ohne Nebenverdienst. Dann hast Du den Nebenverdienst netto als Gewinn.

Vielen Dank für die wirklich lebhafte Diskussion zum Thema. Wie es scheint, gibt es sehr unterschiedliche Sichtweisen, die aber trotzdem alle irgendwie individuell zutreffend sind.

Ich würde den Nebenverdienst nicht als "Gewinn" ansehen - das gleiche Gehalt hätte ich ebenso, wenn ich regulär bis 65 weiterarbeiten würde. Das Einzige, was ich während dieser zwei Jahre hinzubekäme, wäre die um 14,4% reduzierte Rente.

Das, was ich also zwischen 63 und 65 maximal hinzuverdiene:
Mit 63 in Rente und bis 65 weiter arbeiten: Reguläres Gehalt + dauerhaft reduzierte Rente, ich sag' mal: ca. 1.400,- Euro Netto
Mit 63 nicht in Rente und bis 65 weiter arbeiten: Reguläres Gehalt - ab 65 dann volle Rente, ca. 1.600 Euro Rente

Gehe ich mit 63 in Rente und spare 24 Monate lang die reduzierte Rente, ergibt das 24x1.400 = 33.600€

Dafür behalte ich dann ab 65 die um ca. 200 Euro dauerhaft reduzierte Rente - diese fressen die "gewonnenen" 33.600 in ziemlich genau 14 Jahren wieder auf.

65 Jahre beim Renteneintritt plus 14 Jahre ergibt fast genau die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer in Deutschland. Statistisch also ein Nullsummenspiel.

Ich habe noch ein paar Jahre bis zur Rente und wenn das Gesetz bis dahin nicht wieder gekippt wird, überlege ich mir mit 62 1/2 ob ich die 33.600€ in den nächsten zwei Jahren dringend benötige ... oder nicht. Wahrscheinlich eher nicht.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: andi1504 am 10.08.2023 13:40

65 Jahre beim Renteneintritt plus 14 Jahre ergibt fast genau die durchschnittliche Lebenserwartung für Männer in Deutschland. Statistisch also ein Nullsummenspiel.


Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 65 jährigen Mannes in Deutschland beträgt knapp 18 Jahre. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_331_12621.html#:~:text=Lebenserwartung%20f%C3%BCr%2065%2DJ%C3%A4hrige%20ebenso,2019%20auf%2017%2C9%20Jahre. (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/07/PD21_331_12621.html#:~:text=Lebenserwartung%20f%C3%BCr%2065%2DJ%C3%A4hrige%20ebenso,2019%20auf%2017%2C9%20Jahre.)

Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: BAT am 10.08.2023 13:45
Nun ja, bei uns im Hause würde ich schätzen, dass 90 Prozent der Rentner in spe, die wegen der Neuregelung nun weiter arbeiten, bereits den vollen Rentenanspruch haben. Sind alle locker 45 bis 50 Jahre on the job.

Gibt es so viele bei Euch, die noch nicht den vollen Rentenanspruch haben?

Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: aronzo am 10.08.2023 14:10
Ein Studium schadet da ungemein, zumindest bei der "Wartezeit" auf eine Rente für besonders langjährig Versicherte.  >:(
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: MoinMoin am 10.08.2023 17:11
Nun ja, bei uns im Hause würde ich schätzen, dass 90 Prozent der Rentner in spe, die wegen der Neuregelung nun weiter arbeiten, bereits den vollen Rentenanspruch haben. Sind alle locker 45 bis 50 Jahre on the job.

Gibt es so viele bei Euch, die noch nicht den vollen Rentenanspruch haben?
Die Akademiker sind da die angearschten, weil die keine Chance haben die 45 Jahre zusammen zukriegen.
Für Bafög gibbet keine Rentenzeitpunkte, auch wenn man es hinterher zurückzahlt  ;D
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: BAT am 11.08.2023 09:49
Mein Mitleid.  ;)
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Ramirez am 11.08.2023 11:43
Das Beispiel 1 von Verdi ist falsch. Der Verlust ist nicht ausgleichbar, die Rentenbasis ist ja auch niedriger. Warum macht Verdi so etwas?
Es ist doch allen klar das ein Wettanbieter, ob nun eine Bank, eine Versicherung oder Tippico nur Wetten anbietet, in welchen der Anbieter statistisch sicher gewinnt. Und da kommt ein Risiko nur versteckt vor, trotz mindestens gleicher Krankenkassenzahlung sinkt die Leistung erheblich. Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Fischer2103 am 12.08.2023 12:50
Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.
Stimmt, es gibt in den ersten sechs Monaten Lohnfortzahlung und danach kein Krankengeld. Aber du bekommst als „Ausgleich“ deine Rente. Damit bleibt das Risiko überschaubar.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Ramirez am 13.08.2023 19:12
Es gibt kein Geld nach 6 Wochen. Wem das passiert der hat die Wette auch verloren. Soll bei 63-66 jährigen ja vorkommen.
Stimmt, es gibt in den ersten sechs Monaten Lohnfortzahlung und danach kein Krankengeld. Aber du bekommst als „Ausgleich“ deine Rente. Damit bleibt das Risiko überschaubar.

Nein, neben dem Umstand das es nur 6 Wochen sind haben Sie das Thema nicht verstanden.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Fischer2103 am 13.08.2023 22:12
Ich meinte natürlich sechs Wochen Lohnfortzahlung. Mein Fehler. Nach den sechs Wochen gibt es als Rentner kein Krankengeld. Aber nochmal, ich bekomme neben dem Lohn die Rente ausbezahlt. Und wenn ich dann länger als sechs Wochen krank bin bekomme ich keinen Lohn mehr, aber die Rente bekomme ich weiter, sie ist also quasi der Krankengeldersatz. Was habe ich also nicht verstanden?
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Rentenonkel am 14.08.2023 12:26
Diese Rechnung muss jeder für sich selbst machen.

Soweit ich weiß werden bei vorzeitiger Altersrente + Einkommen die KV und PV vom Gesamteinkommen also Rente+ EK berechnet. Bleiben also nicht ganz 100% vom Brutto.

Wenn man sich aber mal eine Probeberechnung der Rente machen lässt, weiß man wieviel man bekommen würde.

Renten über 2 000 EUR sind wirklich selten, aber angenommen man hätte die 2 000 EUR Rente, dann beträgt der -mir immer noch aus unerfindlichen gründen dauerhafte- Abschlag 288 EUR.

Das mal 12 sind im Jahr 3 456 EUR.

Geht man nun 2 Jahre für ein zusätzliches Einkommen nebenher Arbeiten und  erhällt z.B. 1 000, 2 000, 3 000, 4 000, 5 000 EUR Einkommen Netto dazu dann sind das in 2 Jahren:

  24 000 EUR
  48 000 EUR
  72 000 EUR
  96 000 EUR
120 000 EUR

Teilt man das durch die ca. 3500 EUR die einem im Jahr wegen des Abschlags an Rente fehlen, dann kommt man auf ca. 7 Jahre, 13 Jahre, 20 Jahre, 27 Jahre und 34 Jahre die man die Rente abschlagsfrei beziehen müsste um das Zusatzeinkommen aus 2 Jahren wieder "reinzuholen".
Pragmatiker werden sagen, die 2 Jahre bis 65 werden ja noch zum bisherigen Netto weitergearbeitet.
Angenommen das beträgt hier tatsächlich 50% des oben genannten Einkommens.

Dann beliefe sich das Netto-EK in den 2 Jahren auf:

12000 EUR
24000 EUR
36000 EUR
48000 EUR
60000 EUR

Somit stünden in den 2 Jahren von 63 bis 65 folgende Einnahmen gegenüber:

Vorz. Rente + EK                 Arbeit bis 65                 Differenz             100 %Rentenbezug in Jahren bis Ausgleich
                                                                                                              (berücksichtigt nur den Abschlag v. 288 EUR)
65088                                     12000                      53088                   100 Jahre +
89088                                     24000                      65088                   200 Jahre +
113088                                   36000                      77088                   200 Jahre +
137088                                   48000                       89088                  300 Jahre +
161088                                   60000                     101088                  300 Jahre +


Man sieht also 2 Jahre ein gutes Brutto=Netto-Einkommen + verminderte Rente beziehen kann sich lohnen.
Ich habe mit Sicherheit den ein oder anderen Abzug vergessen was die Rechnung in die eine oder andere Richtung beeinflussen mag, dass man aber selten bis nie den Punkt erreicht an dem Arbeit bis 65 das entgangene erhöhte Einkommen wieder wettmacht.

Man darf außerdem folgendes nicht vergessen. 50 000 EUR jetzt und 50 000 EUR gestückelt über X Jahrzehnte sind kaufkraftmäßig nicht zu vergleichen.
Das zusätzliche Einkommen kann man zudem anlegen und erhält noch ein paar Zinsen.
Auch die Zahlung freiwilliger Beiträge in der Zeit wird sich kaum zu Lebzeiten auszahlen.

Jährliche Rentenanpassungen sind auch nicht berücksichtigt. Geht es einem nur um den abschlagsfreien Betrag, dann muss man auch sehen, dass die Reduzierte Rente bestenfalles 2 Rentenanpassungen bekommt wodurch sich der Unterschied zum 65. Lebensjahr um ein paar Prozentpunkte verringert. Werden dann -wie andere Kommentare vermuten lassen- für die 2 Jahre Zusatzeinkommen auch zusätzliche, abschlagsfreie Entgeltpunkte  erwirtschaftet, dann verkleinert sich die Lücke nochmals.

Für Immobilienbesitzer -oder eigentlich für jeden- wird sich das zusätzliche Finanzpolster außerdem ganz gut anfühlen, ist damit die nächste, große Reparatur (Stichwort Heizung, Dach, energetische Sanierung) doch schonmal abgedeckt. Das muss man als Rentner erstmal zur Seite bringen.

Soweit ich das beurteilen kann, gibt es da einen grundsätzlichen Denkfehler in Deinen Berechnungen.

Wenn man sich die Frage stellt, ob es sich lohnt, vorzeitig in Rente zu gehen, muss man die Berechnungen der Rente mit und ohne Abzug den Mehreinnahmen bei vorzeitiger Inanspruchnahme gegenüber stellen.

Nimmt man jetzt die Rente von 2.000 EUR würde derjenige, der mit 63 Jahren geht, nur 1712 EUR erhalten. (Die Mehreinzahlung ab dem 63. Lebensjahr kämen dann ab 67 Jahren dazu.)

Derjenige, der mit 65 Jahren in Rente gehen würde (45 Jahre vorausgesetzt), hätte dann ab 65 Jahren die von Dir genannten 2.000 EUR plus die 2 Jahre, die noch eingezahlt wurden.

Die Differenz beträgt daher 24 Monate mal 1712 EUR = 41.088 EUR. Davon wären 24 Monate frühere Rentenerhöhung (65 statt 67), also je nach Verdienst grob 100 EUR, wieder gegen zu rechnen.

Für diese Investition erhält derjenige, der mit 65 Jahren geht, eine Erhöhung von 288 EUR. Rein mathematisch und ohne Rentenerhöhung würde das ein Break Even von 134 Monaten bedeuten.

Leider berücksichtigt diese grobe Berechnung allerdings lediglich die Bruttowerte. Die Rente ist jedoch ein zu versteuerndes und bei gesetzlich krankenversicherten auch ein zu verbeitragendes Einkommen. Daher bleiben von den nominel 41.088 EUR deutlich weniger über. Bis zu BBG in der KV (also bei kleineren Einkünften) müssen davon bei gesetzlich versicherten rund 12 % abgezogen werden plus die steuerliche Belastung. Da wir ein progressives Steuersystem haben, hängt die steuerliche Belastung der Rente von der individuellen Steuerlast und damit vom Gesamteinkommen ab. Egal wie, die oben genannte Summe bleibt nie netto übrig. Wenn man neben der Rente später kein Einkommen hat, fällt die steuerliche Belastung grundsätzlich deutlich geringer aus. Daher müsste man auch in etwa abschätzen können, wie die steuerliche Belastung später ausfallen würde, mit und ohne Rentenabschlag, um das "Netto-Delta" zu ermitteln. Darüber hinaus müsste man die Rentenerhöhungen in den nächsten 25 Jahren kennen. Es ist also eine Gleichung mit vielen Unbekannten.

Bezogen auf eine durchschnittliche Rentenlaufzeit kann man grob davon ausgehen, dass man nach etwa der Hälfte der durschnittlichen Rentenlaufzeit mit dem Warten bis 65 Jahren besser fährt.

Sofern man verheiratet ist, bleibt der Abzug auch bei einer möglichen, anschließenden Hinterbliebenenrente erhalten.

Oder noch anders ausgedrückt: Wenn man bei einem privaten Anbieter seines Vertrauens eine Zusatzrente von 288 EUR haben wollen würde, müsste man etwa 100.000 EUR investieren.

Anders sieht es natürlich aus, wenn die Rente vorzeitig ohne Rentenminderung in Anspruch genommen werden kann. Dann gibt es sehr selten einen sachlichen Grund, die Rente nicht neben dem Einkommen aus der Berufstätigkeit zu nehmen. Andernfalls würde man in der Regel viel Geld liegen lassen.
Titel: Antw:Renten mit 63 - Ab wann Arbeitgeber informieren?
Beitrag von: Ramirez am 18.08.2023 18:11
Ich meinte natürlich sechs Wochen Lohnfortzahlung. Mein Fehler. Nach den sechs Wochen gibt es als Rentner kein Krankengeld. Aber nochmal, ich bekomme neben dem Lohn die Rente ausbezahlt. Und wenn ich dann länger als sechs Wochen krank bin bekomme ich keinen Lohn mehr, aber die Rente bekomme ich weiter, sie ist also quasi der Krankengeldersatz. Was habe ich also nicht verstanden?
Da es sich so anhört als wollten Sie es wirklich wissen:

Zwei Arbeitnehmer A und B. Beide gleich alt, gleicher Beruf, das Büro liegt gegenüber.

A geht vorzeitig mit Abschlag in Rente und arbeitet weiter.
B arbeitet weiter.

Beiden werden zur Zeit X nach dem Rentenbeginn von A für y > 6 Wochen krank.
Ihr Verhalten ist bezüglich der erbrachten Arbeitszeit also absolut identisch.

A bezieht dann seine Rente mit Abschlag, sonst nichts.
B bezieht das Krankengeld, welches deutlich höher ist als die Rente von A und sammelt weiter Rentenpunkte dazu.

Beide Arbeiten also exakt gleich, A verliert über das geringere Einkommen in der Krankheit hinaus aber sogar den von Verdi falsch bezeichneten Ausgleich des Verlustes. Die Phase des zusätzlichen Einkommens verdreht sich in der Krankheit ins negative, dazu kommt der dauerhafte Verlust der Rentenkürzung und der Nicht-Ausgleich.

Es reichen wenige Wochen aus um die der Entscheidung von A zugrunde liegende Rechnung zu pulverisieren. A verliert massiv Einkommen, trotz identischer Handlung zu B.