Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Enno25 am 12.09.2023 16:31

Titel: Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 12.09.2023 16:31
Hallo,

ich arbeite Teilzeit in der Verwaltung als Blockarbeitszeit (3 Tage die Woche)
Ich bin mir ziemlich sicher, dieses ist sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages ( Kopie ist angefordert )

Nun wurde ich zu einem Gespräch geladen:
hinsichtlich einer effektiven Aufgabenerfüllung im SG xxxx sehe ich es erforderlich an, die Aufgabenzuweisung für die Planstelle xxxx im Rahmen des Direktionsrechts zu ändern.

Was kann einen da erwarten ? Meine Stellenbeschreibung ist ganz klar definiert.
Die Gehaltsgruppe ja auch.
Kann an den vereinbarten Arbeitszeiten gerüttelt werden ? Und kann ich Tätigkeiten aus gesundheitlichen Gründen ablehnen ?  Nur als Beispiel: Vorher Akten bearbeitet im Innendienst - jetzt Politesse ( dazu wäre ich gesundheitlich zb. nicht in der Lage. Das war aber nur ein abstraktes Beispiel.

Muss man einem solchem Direktionsrecht sofort Folge leisten oder hat man Rechtsmittel ?
Unser Personarat... na ja....

Danke!


Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Tagelöhner am 12.09.2023 16:39
Gewerbeordnung
§ 106 Weisungsrecht des Arbeitgebers

"Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen."

Der Arbeitgeber kann Dir daher neue Aufgaben zuweisen, wenn diese den Tätigkeitsmerkmalen entsprechen, nach denen du aktuell eingruppiert bist und sie daher nicht eingruppierungsrelevant sind.

Am festgelegten Teilzeitmodell (ist das schriftlich fixiert?) kann er nur in engen Grenzen Änderungen vornehmen, sofern hier schriftlich keine Übereinkunft erfolgt ist. In jedem Fall muss eine gegenseitige Interessenabwägung bei der Ausübung billigen Ermessens stattfinden, welche selbstverständlich einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung zugänglich ist.

Eine Empfehlung dabei ist immer, die neuen Tätigkeiten zunächst unter Vorbehalt auszuüben, um sich arbeitsrechtlich nicht angreifbar zu machen und dann aber direkt einen Anwalt ins Boot zu holen. Nach neuester Rechtsprechung ist es dem Arbeitnehmer sogar erlaubt, eine unbillige Weisung direkt zu ignorieren. Aus Sicherheitsgründen würde ich dennoch davon abraten, bis die Billigkeit der Weisung arbeitsgerichtlich oder wenigstens anwaltlich geprüft ist. Es kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an, der daher von einem Fachmann bewertet werden muss.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Opa am 12.09.2023 16:52
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Organisator am 12.09.2023 16:56
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98

naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 12.09.2023 17:00
Für mich insbesonders die Zumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen relevant.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Opa am 12.09.2023 17:25
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.

Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: aronzo am 12.09.2023 17:34
Für mich insbesonders die Zumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen relevant.
Es ist zu empfehlen, sich das Anliegen des Arbeitgebers erst einmal anzuhören, nichts zu unterschreiben und sich DANN Gedanken zu machen! Gegebenenfalls ein Mitglied des Personalrats zum Gespräch mitnehmen.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 13.09.2023 19:02
Also, ich kann euch sagen was raus gekommen ist.
Ist soll zur Politesse "aufsteigen"
Ich habe in dem gespräch lediglich mitgeteilt, dass es mir gesundheitlich ga rnicht zumutbar ist.
Ein Schwerbehinderungsgrad wurde bereits beantragt - diese Tätigkeit kann ich gesundheitlich gar nicht ausüben.
Hat aber keinen interessiert.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 13.09.2023 19:20
Ändert sich deine Entgeltgruppe? Dann wäre das Ganze zustimmungspflichtig...
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 13.09.2023 19:25
Nein, trotzdem ist es ja nicht von der Hand zu weisen, wenn der Arbeitnehmer dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. Es gilt ja auch die Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: FGL am 13.09.2023 23:51
Ich habe in dem gespräch lediglich mitgeteilt, dass es mir gesundheitlich ga rnicht zumutbar ist.
Ein Schwerbehinderungsgrad wurde bereits beantragt - diese Tätigkeit kann ich gesundheitlich gar nicht ausüben.
Hat aber keinen interessiert.
Wenn Du "lediglich mitgeteilt" hast, dass es Dir "gesundheitlich gar nicht zumutbar ist", dann kann ich gut verstehen, dass es niemanden interessiert hat. Ohne weitere Substantiierung würde ich das als Schutzbehauptung verwerfen.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: OrganisationsGuy am 14.09.2023 07:32
Sehe das wie der Vorredner. Wenn man argumentiert, man könnte aufgrund der schlechten Fußläufigkeit dieser Aufgabe nicht nachkommen, sollte man sich zukünftig nicht mehr beim Spazieren gehen erwischen lassen. Wenns um den mentalen Stress geht, der mit Bürgerkontakt in Konfrontationssituationen geht, dann sollte der jetzige Arbeitsplatz besser bereits ohne Kontakt mit Bürgern verlaufen.

Auf der ehemaligen Dienststelle hatten wir für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ebenfalls ein ähnliches Szenario wie hier beschrieben, indem der Mitarbeiter sich selber dafür körperlich nicht in der Lage sah. Nachdem dann mal einige Unschlüssigkeit aufgrund oben genannter Beispiele aufgezeigt wurden, war das Thema schnell vom Tisch.

Sollte aber deine gesundheitliche Beeinträchtigung für die vorgesehene Tätigkeit vom Amtsarzt ermittelt werden können, sollte das kein Problem darstellen und die Neustrukturierung deiner Aufgaben verflüchtigt sich.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 14.09.2023 11:27
Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Schmitti am 14.09.2023 11:56
Ich bin mir ziemlich sicher, dieses ist sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages ( Kopie ist angefordert )
In meiner Zeit in einer Personalabteilung hat es mich schon immer wieder gewundert, wieviele Arbeitnehmer es offenbar nicht für nötig erachten, eine Ausfertigung ihres Arbeitsvertrages dauerhaft bei sich aufzubewahren.

Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Flying am 14.09.2023 13:01
Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.

Stell dich beim Amtsarzt, PR und der SBV vor - dann wird man schon eine Lösung finden.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: aronzo am 14.09.2023 13:13
Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.
Wollte letztens schon mit Vorahnung fragen:

Hattest Du deinem Arbeitgeber die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft mitgeteilt?
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 15.09.2023 09:51
Nein, war ja keine Veranlassung für weil es für die jetzige Tätigkeit nicht relevant war da ich diese ja ausüben konnte und der Antrag noch läuft.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 15.09.2023 09:58
Dann solltest du das im Zuge der jetzigen Situation tun, vielleicht hilft es dem AG beim Einlenken.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Enno25 am 15.09.2023 10:06
Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Organisator am 15.09.2023 10:57
Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.

Ja, kann man natürlich. Der AN muss natürlich körperlich in der Lage sein, die neue Aufgabe auch ausführen zu können. Allerdings muss der AG auch um die gesundheitlichen Einschränkungen Bescheid wissen.
Titel: Antw:Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Beitrag von: Ramirez am 23.09.2023 21:13
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.

Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.

Ich finde es interessant das Sie hier Hinweise zu Rechten geben, obwohl sie noch nicht mal verstanden haben was unser Grundgesetz ist.
Naja, ich mag die Meinungsfreiheit ja auch.