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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Commodore am 17.12.2023 20:43
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Guten Tag,
die Erhöhung der Besoldungen wird bekannterweise aus den Tarifverhandlungen übernommen.
Wenn eine Alimentation - Stand jetzt - "angemessen" ist, wir jedoch in den letzten zwei Jahren 13% Inflation hatten und die finale Erhöhung erst 2025 nach weiteren ca. 3% Inflation erfolgt, dann müsste die Solderhöhung doch bei rund 16% (+ Ausgleichszahlungen für 3 Jahre überproportionaler Belastung) landen?
Es leuchtet ein, dass die amtsangemessene Alimentation nicht stets 1:1 der Inflation folgt, die Knautschzone scheint hier jedoch größer geraten. Habe ich hier einen Denkfehler oder ein falsches Verständnis der Alimentation?
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Sehe ich genauso. Die Gewerkschaften versuchen aber ihr dünnes Ergebnis als Erfolg zu feiern und werden keine Aufforderung zum Widerspruch der Alimentierung machen. Das Ergebnis ist ja nicht mal mit dem Ergebnis der Besoldung beim Bund und Kommunen vergleichbar. Die Zahlen sind zwar gleich, aber dadurch, dass die Erhöhungen bei den Landesbeschäftigten mehr als ein halbes Jahr später greifen, ist es defacto schlechter. Bin gespannt, wie lange der Landtag sich Zeit lässt den Beschluss zur Übertragung auf die Beamten zu fällen. Dafür, dass das Ergebnis steht und sie es eigentlich nur in Gesetzesform packen und abstimmen müssen, lassen sich unsere Politiker ja gerne großzügig Zeit. Ich bin gespannt.
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Zumindest die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wurde bereits auf den Weg gebracht.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120779.msg331557.html#msg331557 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120779.msg331557.html#msg331557)
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Zumindest die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung wurde bereits auf den Weg gebracht.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120779.msg331557.html#msg331557 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120779.msg331557.html#msg331557)
Auch gerade gefunden in https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_8900/8942.pdf
Das ist doch mal vorbildlich.
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... und schon bekannt gemacht:
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/10364/dokument/16009 (https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/10364/dokument/16009)
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D.h. Widerspruchschreiben und ggf. klagen?
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
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D.h. Widerspruchschreiben und ggf. klagen?
Bin da auch überfragt. Von den Gewerkschaften kommt nichts, die sind zu sehr damit beschäftigt ihren "Erfolg" zu feiern.
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
Ich denke, dass hat nichts mit der Prämie zu tun. Die Auszahlung ist mMn noch gar nicht gestartet. Bei meinem Bekannten wurden heute sogar 100€ mehr augezahlt (auch BRB). Ich vermute, es ist eher eine Anhebung des Familienzuschlags oder Ähnliches.
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
Dann sollte man auch so ehrlich sein und das so kommunizieren, statt so zu tun als würde das Geld noch im Dezember kommen. Ich muss ja auch ab heute einen um 11,5% höheren Unterhalt bezahlen, die neue Düsseldorfer Tabelle kam auch erst kurzfristig raus, und kann mich nicht damit rausreden, dass das aus überweisungstechnischen Gründen noch bis März dauert. Nach der Unterhaltserhöhung um 10% im letzten Januar bei gerade mal 2,8% Tariferhöhung im letzten Dezember, bin ich echt nicht mehr entspannt, was diese Verschleppungstaktiken bei den Tarifverhandlungen angeht. Das die nicht unter das Ergebnis für die Kommunal- und Bundesbeamten gehen können, war doch schon vorher klar. Das ganz Gewese war eine billige Show, um Zeit zu schinden, damit die Überweisungen erst so spät wie möglich getätigt werden müssen. Sorry, wenn ich da etwas angefressen bin. Ja, es ist ein riesen Apparat und die Umstellung dauert etwas. Das das nun erst im März soweit sein soll, ist aber trotzdem ein Armutszeugnis.
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Ein Armutszeugnis ist v.a. die prozentuale Nullrunde für 2024 bei einer hohen zweistelligen Inflation über die letzten 2 Jahre, der gerade mal 2,8% von der letzten Besoldungsrunde gegenüberstehen. Das holen wir nie wieder auf und bedeutet nicht nur dauerhaft weniger Gehalt, sondern auch eine vorweggenommene Pensionskürzung. Dass man die 1:1-Übertragung eines derart schwachen Abschlusses auch noch als Beitrag zur Attraktivität des öD feiert, ist einfach dreist. Hauptsache, das Bürgergeld geht dick zweistellig hoch. Da hilft nur noch Karlsruhe, wann immer man dort auch entscheidet. Geht ja nur um die Qualitätssicherung unseres Staatswesens, da würde ich an deren Stelle auch noch getrost weitere Jahre abwarten….Gleichzeitig gibt dessen ehemaliger Präsident in Interviews Warnungen vor der Zerbrechlichkeit unserer Demokratie aus. Wie lange will man der Bevölkerung eigentlich noch einen schwachen Staat vorsetzen? Bis die wieder nach dem starken Mann ruft? Könnte schon 2024 in Ostdeutschland soweit sein.
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
Interessant dass Brandenburg die Anpassung des Einkommensteuertarifs zum 1.1.2024 hinbekommen hat. In Bayern war das leider nicht möglich.
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Hab jetzt Januarbezüge bekommen. Knapp über 50 € mehr als Dezember. Ich dachte es gäbe 120 € steuerfrei drauf. Was soll das jetzt? Von den 1800 € Inflationsausgleich ist bis jetzt nichts zu sehen. War ja schon fast klar.
Das mehr an Netto kommt durch geänderte Steuerfreibeträge zustande.
Bevor man unnötig rummeckert, kann man auch mal darüber nachdenken wie so etwas praktisch von der Gehaltstelle umgesetzt werden muss. Um solche Zahlungen wie aus dem Tarifabschluss bzw. für Beamte aus dem entsprechenden Gesetz umzusetzen, braucht die Gehaltsstelle selbstverständlich einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Sowas geht ja nicht auf Knopfdruck. Buchungsschluss in der ZBB (falls man Landesbeamter ist) ist immer der 10. des Vormonats (hier also für Januar 2024 der 10.12.23). Das Gesetz wurde später verabschiedet, konnte somit nicht mehr berücksichtigt werden. Für die entsprechende Programmierung beauftragt soweit mir bekannt ist die ZBB Fremdfirmen, so dass dies ohnehin etwas länger dauert. Daher ist frühstens mit den Märzbezügen damit zu rechnen, dass die IAP auf dem Konto ankommt.
Interessant dass Brandenburg die Anpassung des Einkommensteuertarifs zum 1.1.2024 hinbekommen hat. In Bayern war das leider nicht möglich.
Kannst von dir und deiner Behörde sprechen.
Auf meiner Abrechnung alles korrekt.
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Die Landesregierung plant offenbar keine 100-prozentige Übertragung des Tarifergebnisses, sondern eine (positive) Abweichung.
Im laufenden Verfahren zum Nachtragshaushalt 2024 wurde im Ausschuss ein Änderungsantrag durch die Koalition eingereicht. Zitat aus der Begründung:
Die regelmäßige Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezügen ist gesetzlich angeordnet (§ 14 BbgBesG, § 2 Absatz 4 BbgBeamtVG). Zudem erfordert die Anpassung der Dienstbezüge eine Prüfung der brandenburgischen Besoldung anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien einer amtsangemessenen Besoldung. Im Ergebnis dieser Prüfung besteht für das Jahr 2024 unabhängig von einer Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung zusätzlicher Nachsteuerungsbedarf bei der Besoldung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern mit Kindern.
Die Landesregierung beabsichtigt daher, einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, der vorsieht, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend vorgezogen so zu erhöhen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet wird.
[Hervorhebungen von mir.]
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hast du einen link dazu?
leider habe ich den stream zur Ausschuss-Sitzung (Finanzen und Haushalt)vorhin verpasst
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hast du einen link dazu?
leider habe ich den stream zur Ausschuss-Sitzung (Finanzen und Haushalt)vorhin verpasst
Habe den Antrag angehängt, hatte ich auch nur zugeschickt bekommen. Den Ausschuss habe ich auch nicht verfolgt, aber ich habe gehört, dass der Antrag angenommen wurde.
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Danke!
für 2024 also nach meiner Rechnung ca. 6.114€ mehr "für den durchschnittlichen Beamten"
208.900.000€ bei ca. 34.000 Beamten
find ich gut ;)
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Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.
Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
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Ich zitiere mal den DBB Brandenburg zu den Planungen im Land Brandenburg bezüglich einer amtsangemessenen Besoldung:
"Der Gesetzentwurf der Landesregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2024 im Land Brandenburg sieht vor, dass im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die erste Erhöhungsstufe vom 01.11.2024 auf den 01.01.2024 vorgezogen wird. Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung von 4,76 Prozent vor, dies gilt sowohl für die Beamtinnen und Beamte, als auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das Land Brandenburg hat hierbei (genau wie z.B. auch die Länder Sachsen und Thüringen) nicht die Erhöhung von 200 EURO in der ersten Stufe gewählt, sondern die von den Tarifparteien im Tarifvertrag festgelegte lineare Erhöhung in Höhe von 4.76 Prozent. Hierdurch werde das Abstandsgebot gewahrt. Die Anwärterbezüge werden am 01.01.2024 um 100 EURO erhöht.
Daneben werden die Familienzuschläge für das erste und zweite Kind ab 01.01.2024 auf 357,36 EURO erhöht, für das dritte und jedes weitere Kind auf 841,76 EURO.
Ab dem 01.07.2024 erfolgt die für den 01.02.2025 vereinbarte Erhöhung um 5,54 Prozent, wobei die Abweichung des Prozentwertes der linearen Anpassung in Hohe von 0,04 Prozent gegenüber dem Tarifergebnis sich aus der systemgerechten Übertragung des im Tarifergebnis vom 9. Dezember 2023 vereinbarten Mindesterhöhungsbetrages von 340 Euro durch Umrechnung in eine allgemeine lineare Erhöhung ergibt. Auch hier wurde die lineare Variante im Hinblick auf das Abstandsgebot gewählt. Die Anwärterbezüge steigen um weitere 50 EURO, die Familienzuschläge werden ebenfalls um 5,54 Prozent erhöht."
Ich finde keine Quelle für diese Aussage. Wo steht das? Ist inzwischen jemanden bekannt, wann es zu Auszahlungen in Brandenburg kommt? Bisher ist noch kein Cent des Inflationsausgleichs eingetroffen. Bei der BPV klingt es in folgender Meldung vom 20.2.24 https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/ (https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/) so, als ob es gerade erst entschieden wurde und noch dauert, aber das ist doch Quatsch. Die Entscheidung fiel doch schon Ende Dezember?!
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https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/treffen-der-landesbundvorsitzenden-des-dbb-und-gespraech-mit-dem-thueringischen-ministerpraesidenten/
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Ich finde keine Quelle für diese Aussage. Wo steht das? Ist inzwischen jemanden bekannt, wann es zu Auszahlungen in Brandenburg kommt? Bisher ist noch kein Cent des Inflationsausgleichs eingetroffen. Bei der BPV klingt es in folgender Meldung vom 20.2.24 https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/ (https://www.brandenburgischer-paedagogen-verband.de/termin/aktuelles/umsetzung-der-verhandlungsergebnisse-zum-tv-l/) so, als ob es gerade erst entschieden wurde und noch dauert, aber das ist doch Quatsch. Die Entscheidung fiel doch schon Ende Dezember?!
Auszahlungen sollen nächste Woche erfolgen. Das ist zumindest die Info, die uns mitgeteilt wurde.
https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/treffen-der-landesbundvorsitzenden-des-dbb-und-gespraech-mit-dem-thueringischen-ministerpraesidenten/
Die Pressemitteilung von Roggenbuck ist absolut lächerlich und könnte direkt vom Ministerium geschrieben sein. Wir sind die tollsten und besten... kotz Das da in Sachsen längst ganz andere Zahlen auf dem Tisch liegen, hat man wohl noch nicht mitbekommen. Könnte man natürlich mal Fragen, was der Roggenbuck den so beruflich macht.
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Der Änderungsantrag+ Ausschusssitzung war tatsächlich erst letzte Woche
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https://zbb.brandenburg.de/zbb/de/presse-detail/~01-02-2024-gesetz-zur-gewaehrung-von-sonderzahlungen-brandenburgisches-inflationsausgleichs-sonderza
Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Monatszahlung für die Monate Januar, Februar und März 2024 erfolgt mit der Bezügezahlung für den Monat März 2024. Ab dem Monat April 2024 erfolgt die monatliche Zahlung jeweils mit der Bezügezahlung für den jeweiligen Monat.
direkt von der zbb
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Bei uns wird jetzt ausgezahlt.
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Hier der Entwurf. Ich ahne nichts gutes...
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Hier die Anlagen
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Hier der Entwurf. Ich ahne nichts gutes...
Was denn für eine Ahnung????
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..es wird wie in anderen BL unterstellt, dass es einen Ehepartner*in gibt, der/die mind. 538 € monatlich nach Hause bringt.
Ansonsten gibt es einen Familiensonderzuschlag.. Höhe unklar, da m.E. die Anlage 6a fehlt.
Seite 47 des Entwurfs:
" Zu Nummer 9:
In der neu gefassten Anlage 6a des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes werden die von der Besoldungsgruppe, der Erfahrungsstufe und der Zahl der zu berücksichtigenden Kinder abhängigen Beträge des Familiensonderzuschlags nach
§ 40a ausgewiesen. Mit dem zusätzlichen Familiensonderzuschlag für die wenigen
Beamtenfamilien, bei denen kein zweites Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
im Sinne des § 74 Absatz 5 BbgBeamtVG der Ehepartnerin, des Ehepartners, der
eingetragenen Lebenspartnerin, des eingetragenen Lebenspartners oder des im
selben Haushalt lebenden anderen Elternteils in Höhe wenigstens des Höchstbetrags eines Minijobs vorhanden ist, wird gewährleistet, dass auch in dieser atypischen Familienkonstellation das Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung eingehalten wird. Im Übrigen wird auf die Begründung im Allgemeinen Teil in Abschnitt
3.6.2.2 verwiesen. "
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Wenn der Ehegatte nur 500€ verdient, gibt es die 538 (Brutto) also on top?
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Ich denke der Stellungnahme der Vereinigung der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg zum Verfahren Besoldung der Beamten und Richter des Landes Brandenburg (2 BvL 5/18 und 2 BvL 3/19) ist zum Thema Minijob nichts hinzuzufügen.
http://www.bbg-vrv.de/neuigkeiten/besoldung-und-alimentation-stellungnahme-im-verfahren-vor-dem-bundesverfassungsgericht-2-bvl-5-18/
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..es wird wie in anderen BL unterstellt, dass es einen Ehepartner*in gibt, der/die mind. 538 € monatlich nach Hause bringt.
Der Entwurf ist halt das übliche Spielchen. Man hat erst die Höhe festgelegt und dann im nachhinein versucht das zu rechtfertigen. Ist halt wie immer ein deutliches Zeichen der Wertschätzung durch den Dienstherren...
Gleichzeitig bekommt unser Verband ständig Presseanfragen, ob wir nicht Angst für AFD Ministern hätten. Und ich denk mir dann nur so, wenn man schon am Marianengraben angekommen ist, geht es nicht mehr viel weiter runter mit dem Niveau.
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Auf meiner Abrechnung für März stehen die Inflationssonderzahlungen für Jan+Feb sowie die 1800€. Wird das mit der Erhöhung verrechnet oder gibt es beides? Wann ist das denn endlich final?
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Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge. Da wird nichts verrechnet.
Die Inflationssonderzahlung wurde per Gesetz bereits beschlossen und wie Du festgestellt hast ausgezahlt bzw. wird die nächsten Monate ausgezahlt.
Die dauerhafte Anpassung der Besoldung/Versorgung soll mit einem Gesetz erfolgen, dass sich derzeit noch in der Ressortabstimmung befindet. Nach dem Kabinettbeschluss müsste die 1. Lesung im April sein und 2./3. Lesung mit Beschluss dann im Juni, da im Mai keine Landtagssitzung ist. Danach würde das Gesetz in Kraft treten und sicherlich dauert es dann noch einmal ein paar Wochen bis die Auszahlung rückwirkend erfolgt, also etwa August/September.
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Der DBB hat zum Gesetzesentwurf Stellung genommen: https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/stellungnahme/ (https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/stellungnahme/) (PDF) (https://www.dbb-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-brandenburg_de/pdf/2024/2024-03-11.Schreiben_an_MDFE.pdf)
Ein interessanter Aspekt ist die weitere Forderung des DBB:
"Um die vereinbarte wirkungsgleiche Übernahme zu gewährleisten, fordern wir zusätzlich zu den
geplanten Erhöhungen eine weitere Erhöhung in Form eines Sockelbetrages i. H. v. 100,00 € ab dem
01.11.2024 für sämtliche Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen sowie für
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger"
Es bleibt spannend.
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Hier ist die Stellungnahme der "Neuen Richtervereinigung" zum Gesetzentwurf.
https://www.neuerichter.de/1900-2/
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Hallo,
gestern wurde in der MAZ über die Erhöhung für die Beamten und Pensionäre berichtet:
https://www.maz-online.de/brandenburg/deutlich-mehr-geld-fuer-brandenburgs-beamte-und-pensionaere-zulagen-fuer-lehrer-BFIBAZDGSRDTTAQSC7KYVVTH3I.html#:~:text=Die%20Anw%C3%A4rtergrundbetr%C3%A4ge%20steigen%20um%20100,weitere%20Kinder%20um%20135%20Euro. (https://www.maz-online.de/brandenburg/deutlich-mehr-geld-fuer-brandenburgs-beamte-und-pensionaere-zulagen-fuer-lehrer-BFIBAZDGSRDTTAQSC7KYVVTH3I.html#:~:text=Die%20Anw%C3%A4rtergrundbetr%C3%A4ge%20steigen%20um%20100,weitere%20Kinder%20um%20135%20Euro.)
Hier dazu der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHTEMPMOREFL.web&search=DID=K-269697 (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHTEMPMOREFL.web&search=DID=K-269697)
oder..
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHTEMPDOCFL.web&search=ID=D-366205 (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHTEMPDOCFL.web&search=ID=D-366205)
Er hat sich ja nicht wesentlich verändert nach den Stellungnahmen von DBB & Richterbund, oder ?
Wann schätzt ihr wird der Gesetzentwurf beschlossen?
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Wann schätzt ihr wird der Gesetzentwurf beschlossen?
Das ist relativ leicht zu beantworten, da es nur noch zwei Landtagssitzungen vor der Wahl gibt. Die 1. Lesung ist übernächste Woche. 2. Lesung und Beschlussfassung dann im Juni, da im Mai keine Sitzung ist.
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Der Gesetzentwurf ist in der nächsten Woche auf der Tagesordnung für die 1. Lesung. Darüber hinaus gibt es am 24.04.2024 eine Sondersitzung des Haushaltsausschuss mit Verständigung über das weitere Vorgehen und Verfahren. Eventuell gibt es in dieser Woche noch ein Ergebnis.
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Die Sondersitzung des Haushaltsausschusses ist gerade vorbei. Das Ergebnis ist, dass u.a. die kommunalen Spitzenverbände bis zum 24. Mai 2024 zum Gesetzentwurf anzuhören sind. Danach geht es im Juni in die weiteren Beratungen und dann zur 2. Lesung im Landtag.
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Die Sondersitzung des Haushaltsausschusses ist gerade vorbei. Das Ergebnis ist, dass u.a. die kommunalen Spitzenverbände bis zum 24. Mai 2024 zum Gesetzentwurf anzuhören sind. Danach geht es im Juni in die weiteren Beratungen und dann zur 2. Lesung im Landtag.
Hallo,
was heißt dann zweite Lesung? Ist das Ziel es noch im Juli zu beschließen in der letzten Landtagssitzung vor den Wahlen? Der DBB hat am 18.04. ja auch nochmal Kontakt aufgenommen, das sieht so aus als wenn es evtl. nichts werden könnte vor den Wahlen.
Link:
https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/appell-an-die-fraktionen-und-gruppe-des-brandenburger-landtages-zur-besoldungsanpassung-2024/ (https://www.dbb-brandenburg.de/aktuelles/news/appell-an-die-fraktionen-und-gruppe-des-brandenburger-landtages-zur-besoldungsanpassung-2024/)
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Naja die nächsten Sitzungen beginnen am 19.06.2024. das sind die letzten Sitzungen vor den Wahlen. Möglicherweise gibt es noch Nachbesserungen mit den Vorschlägen der Gewerkschaften und den Spitzenverbänden. Aber ich gehe davon aus, dass es in jedem Fall verabschiedet wird. Es ist ein Gesetzentwurf der Regierung und die haben die Mehrheit im Parlament.
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Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird sich in seiner Sitzung am 06.06.2024 mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2024 beschäftigen.
Hierbei wird es um die Auswertung der schriftlichen Anhörung und Beschlussfassung zum Gesetz gehen.
Der Livestream startet wohl um 10:00 Uhr.
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Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat dem Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Änderungen soben zugestimmt.
Ich gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf dann vom Landtag in 2 Wochen beschlossen wird.
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Heute wurde die Tagesordnung für die nächste Sitzungswoche veröffentlicht.
Das Thema der Beamtenbesoldung wird am Mittwoch (19.06.2024) ohne Debatte beraten.
Als Anlage die Einladung.
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Der Gesetzentwurf wurde einstimmig durch den Landtag beschlossen. Die Frage ist, wie schnell die ZBB mit der Umsetzung ist.
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Der Gesetzentwurf wurde einstimmig durch den Landtag beschlossen. Die Frage ist, wie schnell die ZBB mit der Umsetzung ist.
Vorher muss das Gesetz auch noch verkündet werden.
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Das läuft schon. Heute gab's bereits 5 neue Gesetzblätter.
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Das Gesetz wurde soeben verkündet.
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Hat jemand eine Ahnung, wann die neue Besoldung für die Kommunalbeamten nachgezahlt wird? Geschieht das mit der Septemberauszahlung?
Gruß afo
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Wir haben heute die Info bekommen, dass die Nachzahlung mit der Oktoberbesoldung kommt.