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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerinRLP am 17.12.2023 22:17
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Hat jemand etwas aus RLP gehört? Neben Thüringen, das ja wegen der Anpassung in 2022 vor einer Sondersituation steht, ist RLP das einzige Bundesland, aus dem bzgl. der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung nichts zu hören ist außer die Aussage, dass das Kabinett darüber entscheidet, was nicht neu und damit nicht aussagekräftig ist.
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Die Damen und Herren haben wirklich Wichtigeres zu tun! Sich solche Taschenspielertricks auszudenken ist für einfachst gestrickte Personen, wie unsere Landesvertreter, sicherlich mit viel Arbeits- und Zeitaufwand verbunden:
https://www.steuerzahler-rheinland-pfalz.de/2022/08/03/wie-steigende-diaeten-sinken/
Also bitte etwas mehr Geduld!
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Wenn sie sich an ihren Koalitionsvertrag halten, müssten sie es ja inhaltsgleich übertragen… trotzdem mehr als traurig, dass sich so viel Zeit gelassen wird …
Glaube andernfalls würden sie auch einige Klagen bekommen. RLP wird dieses Jahr sowieso viele Widersprüche gegen die Besoldung bekommen haben, die wollen sie ja mit der Begründung negativ bescheiden, dass die Besoldung erhöht wird 😃
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Hallo,
Habe am Freitag bei der Pressestelle der Landesregierung angerufen.. Zitat: „neee, haben wir nicht vergessen! Kommt vermutlich (die Pressemeldung) im laufe der nächsten Woche“…
Hab kein gutes Bauchgefühl..!
Aber irgendwann sind ja dann wieder Wahlen! 🤭
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Sie müssen eigentlich noch etwas drauf legen, um mit Hessen, BaWü und Bayern auch nur ansatzweise mithalten zu können ... !
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Sie müssen eigentlich noch etwas drauf legen, um mit Hessen, BaWü und Bayern auch nur ansatzweise mithalten zu können ... !
Yep! Bin ich ganz bei dir!
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Von einem Kollegen (Personalrat) habe ich auch gehört, dass wohl beabsichtigt sei, das Ergebnis 1:1 zu übertragen. So habe es ein Minister wohl kundgetan
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Dann wundert man sich, warum das mit dem Ankündigen so lange dauert und wie gesagt: 1:1 reicht im Vergleich zur direkten Konkurrenz nicht!
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Mein Widerspruch ist unterschrieben und wartet nur noch darauf, zur Post gebracht zu werden :)
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Der bringt dir nur in RLP nichts, da er direkt als beschieden zurückkommt ... !
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Von einem Kollegen (Personalrat) habe ich auch gehört, dass wohl beabsichtigt sei, das Ergebnis 1:1 zu übertragen. So habe es ein Minister wohl kundgetan
Bei der letzten Personalversammlung im FM hieß es anscheinend es wird 1 zu 1 übernommen. Diese war glaub ich vor ca. 2 Monaten.
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Der bringt dir nur in RLP nichts, da er direkt als beschieden zurückkommt ... !
Habe noch keinen Bescheid zu meinem
Widerspruch 😃
Von einem Kollegen (Personalrat) habe ich auch gehört, dass wohl beabsichtigt sei, das Ergebnis 1:1 zu übertragen. So habe es ein Minister wohl kundgetan
Bei der letzten Personalversammlung im FM hieß es anscheinend es wird 1 zu 1 übernommen. Diese war glaub ich vor ca. 2 Monaten.
Bin mal gespannt, ob diese Woche eine Mitteilung kommt
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Der bringt dir nur in RLP nichts, da er direkt als beschieden zurückkommt ... !
Naja, direkt würd ich nicht sagen. Mein Widerspruch von Dezember 2022 wurde erst im Juli negativ beschieden.
Aber ja, ohne Klage geht es leider in RLP nicht…nächstes Jahr steht dann Nr. 4 bei mir an.
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Aber irgendwann sind ja dann wieder Wahlen! 🤭
Wenn man es lange genug hinauszögert, meint der dumme Beamte zur Kommunalwahl, die Regierungspartei wäre doch so nett zu ihm ::)
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In Anbetracht der Tatsache, dass man sich so wertschätzend und schützend vor seine Bediensteten stellen möchte (siehe Koalitionsvertrag oder die jüngsten Debatten über die Anpassung der altersbedingten Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrlern) empfinde ich es wirklich als Schande, dass man diese mit der Entscheidung so lange zappeln lässt. Wertschätzung geht anders und wegen der geographischen Lage unseres Bundeslandes ist man m.E.n. in der Pflicht dieses Tarifergebnis als absolutes Minimum zu übernehmen.
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Ihre Wertschätzung bringt die Landesregierung ihren Beamtinnen und Beamten doch bereits seit langem durch eine der niedrigsten Beamtenbesoldungen deutschlandweit - je nach Besoldungsgruppe gar durch die niedrigste überhaupt - zum Ausdruck! Garniert wird das Ganze noch mit einer Kostendämpfungspauschale und unverhältnismäßig langen Wartezeiten bei der Beihilfe. Noch Hoffnungen in Sachen Wertschätzung?
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Die Kostenerhöhungspauschale ist wirklich ein katastrophales Konstrukt!
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https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-finanzministerin-doris-ahnen-wir-werden-das-tarifergebnis-vollumfaenglich-auf-unsere-beamten-uebertragen
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——BREAKING——
https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-finanzministerin-doris-ahnen-wir-werden-das-tarifergebnis-vollumfaenglich-auf-unsere-beamten-uebertragen-1
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Prognose-Tabellen RLP kommen heute abend "nach Dienstschluß".
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Ein entsprechender Gesetzentwurf wird nun zügig erarbeitet. Er soll zu Beginn des Jahres 2024 durch das Kabinett gebilligt und dann den gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen zur Beteiligung zugeleitet werden. Die Einbringung in den rheinland-pfälzischen Landtag schließt sich unmittelbar an.
Gut, mit meiner Befürchtung das es Richtung Kommunalwahl geht lag ich (vielleicht) daneben, aber anhand der Landtagstermine und der "zügigen Erarbeitung" die man von Landesdienststellen zuletzt so mitbekam kann man wohl immerhin noch vermuten: Frohe Ostern!
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Tja, wie erwartet: Wir bleiben im Vergleich zu Hessen, BaWü und Bayern und in A13 sogar im Vergleich zum Saarland in Erfahrungsstufe 1 hintendran. Dann ciao!
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Der DBB RLP schreibt in einem Rundschreiben von einer Videokonferenz mit Dreyer und Ahnen:
Es kommt definitiv zur zeit- und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf Be-soldung und Versorgung im Landes- und Kommunaldienst.
Das Tarifergebnis wird ohne Änderungen übernommen.
...
Laut Finanzministerium sollen die Zahlungen im Tarifbereich nach Möglichkeit Ende Januar starten.
Im Bereich Besoldung und Versorgung wird es wegen nötiger Programmierarbeiten womöglich Ende März 2024 werden, bis die (rückwirkenden) Zahlungen auf der Basis von Vorgriffregelungen ausgekehrt werden können.
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Mich wundert einfach, wie der dbb das loben kann und in keinem Wort darauf verweist, dass RLP völlig abgehängt ist. Der Abschluss bleibt hinter dem zurück, was Hessen letztes Jahr außertariflich draufgelegt hat und richtig greifen tut er erst in 13 Monaten. Man sollte die Konkurrenzsituation zwischen den Bundesländer auch für die Beamten nutzbar machen - will sagen, Wechsel sollten leicht möglich sein!
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Weiß jemand zufällig, ob ein Verwaltungswirt, der bei der Stadt arbeitet, ebenso von der Tariferhöhung des Landes oder des Bundes profitiert ? Oder ist das nochmal gesondert geregelt ?
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Weiß jemand zufällig, ob ein Verwaltungswirt, der bei der Stadt arbeitet, ebenso von der Tariferhöhung des Landes oder des Bundes profitiert ? Oder ist das nochmal gesondert geregelt ?
Als städtischer Beamter bist du mittelbarer Landesbeamter, weshalb für dich (bei entsprechender Übertragung des Ergebnisses auf Beamte) das Tarifergebnis der TV-L maßgeblich ist.
Als Angestellter hast du bei der Kommune i.d.R. Eine Eingruppierung nach TVöD weshalb dann für dich das andere Tarifergebnis maßgeblich ist, nämlich das des Bundes.
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Weiß jemand zufällig, ob ein Verwaltungswirt, der bei der Stadt arbeitet, ebenso von der Tariferhöhung des Landes oder des Bundes profitiert ? Oder ist das nochmal gesondert geregelt ?
Als städtischer Beamter bist du mittelbarer Landesbeamter, weshalb für dich (bei entsprechender Übertragung des Ergebnisses auf Beamte) das Tarifergebnis der TV-L maßgeblich ist.
Als Angestellter hast du bei der Kommune i.d.R. Eine Eingruppierung nach TVöD weshalb dann für dich das andere Tarifergebnis maßgeblich ist, nämlich das des Bundes.
Vielen Dank!
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Da der Landtag RLP planmäßig erst am 24. und 25. Januar tagt, ist nun die Frage, wann der Stichtag für Anpassungen/Änderungen der Besoldung ist. Ich rechne mit einer Auszahlung der IAP frühestens zum März.
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Da der Landtag RLP planmäßig erst am 24. und 25. Januar tagt, ist nun die Frage, wann der Stichtag für Anpassungen/Änderungen der Besoldung ist. Ich rechne mit einer Auszahlung der IAP frühestens zum März.
Der DBB RLP schreibt in einem Rundschreiben von einer Videokonferenz mit Dreyer und Ahnen:
...Im Bereich Besoldung und Versorgung wird es wegen nötiger Programmierarbeiten womöglich Ende März 2024 werden, bis die (rückwirkenden) Zahlungen auf der Basis von Vorgriffregelungen ausgekehrt werden können.
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Danke. In RLP hält man es halt gern gemächlich.
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Immerhin weiß man jetzt schon, dass es an den Programmierarbeiten liegt, und nicht an den notwendigen Vorarbeiten im Ministerium bzw. Landtag ::)
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Laut heutiger Pressemitteilung soll immerhin ab Juli 2024 die Polizei- bzw. Gitterzulage von 132 Euro auf 180 Euro angehoben werden.
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Kollege aus der Personalabteilung meinte, das auf einem Seminar angedeutet wurde, dass man in RLP wohl die komplette Umsetzung unbedingt in ein Gesetzgebungsverfahren packen will. Anderswo macht man wohl zunächst nur ein Gesetz für die Einmalzahlungen der Inflationsausgleichsprämie, und das umfangreichere Rechnen und Aufstellen der Besoldungstabellen etc. dann eben später. Zeit wäre ja dann genug.
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Von einer zeitnahen Auszahlung hat man ja bislang noch nichts gehört… haben die Tarifbeschäftigten denn eigentlich schon ihre Sonderzahlungen erhalten?
Ich denke wir können vermutlich frühestens für März mit einer Auszahlung rechnen.
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@Schmitti: Möchtest du etwa die These aufstellen, dass der rheinland-pfälzische Gesetzgeber das einheitliche Gesetzgebungsverfahren für Tabellenanpassung und IAP nicht bis März abschließt? ;)
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Wenn man sich die Landtags- und Ausschusstermine anschaut, überlegt ob es bisher einen Entwurf gibt, die üblichen Beteiligungen noch irgendwie unterbringen will... könnte man ja durchaus auf diese steile These kommen. Oder man schafft es mit Ach und Krach im März, und den Rest sind eh wieder die Programmierer der Abrechungssysteme schuld ::)
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Von Seiten der Landesregierung oder auf der Homepage des Lff ist nur Schweigen zu vernehmen. Fast alle Bundesländer haben ihre Vorgehensweise bei der Auszahlung der IAP schon mal mitgeteilt, außer in RLP wird man wieder im Dunklen gelassen.
Hier könnte man doch auch mal kurz den aktuellen Wissensstand bekanntgeben, wann man ungefähr mit dem Geld auf seinem Konto rechnen kann. Sei es für die Angestellten oder auch für die Beamten. Das ist eigentlich das Wenigste, was man von einem AG verlangen kann.
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Von einem Arbeitgeber ja, aber nicht von RLP!
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Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung ist online, nichts mit Besoldung.. wird wohl erst im Februar oder März auf die Tagesordnung kommen
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Es wird wohl mit gut Glück Ende Februar.
https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/tarifeinigung-vom-09-dezember-2023-1
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Für mich als kommunaler Beamter heißt das wohl warten bis ins nächste Schaltjahr 😅
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Es wird wohl mit gut Glück Ende Februar.
https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/tarifeinigung-vom-09-dezember-2023-1
Betrifft offensichtlich aber nur die Tarifbeschäftigten oder wie ist das zu verstehen?
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Was bedeutet denn der Satz: "sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlten Beschäftigten und Rechtsreferendare"
Heißt das für die Beamten oder gilt dieser Abschnitt auch nur für Tarifbeschäftigte?
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Diese PM behandelt nur den Tarifbereich.
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Hier ist Pressemitteilung vom Finanzministerium....
https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege
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https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege
Wir bitten um Zusendung dieses Gesetzentwurfs, gerne auch als anonymer Upload:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/rp/index.html
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https://fm.rlp.de/service/presse/detail/ministerrat-billigt-gesetzentwurf-zur-erhoehung-der-beamtenbezuege
Wir bitten um Zusendung dieses Gesetzentwurfs, gerne auch als anonymer Upload:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/rp/index.HTML
Wenn ich etwas habe gerne. 👍
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Na da sind wir aber mal gespannt, ob RLP verfährt wie Mecklenburg-Vorpommern und easy peasy 1 % in der ersten Erfahrungsstufe drauflegt oder wie Hessen und pauschal mal 6% erhöht. Wenn man sich im vorderen Mittelfeld wiedersieht, wird es ja auf ca 3% außertariflich herauslaufen müssen. Wir (mein Kollegium und ich) sind gespannt!
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Na dann hoffen wir mal, dass Frau Ahnen recht behält und das das Lff die Vorgriffsregelung bis ende Februar hinbekommt. Ich glaube da ja noch nicht so wirklich dran ::)
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Die Grundlage für die Erhöhungen im Tarifbereich stand, Redaktionsverhandlungen mal außen vor, gute 6 Wochen früher fest als eine jetzt (offenbar) getroffene Vorgriffsregelung für die Beamten. Da werden die im Ministerium schon schauen, dass die Zahlungen der Beamten jetzt nicht vor denen der Beschäftigten ankommen. Sieht ja sonst etwas blöde aus ;-)
Ich rechne weiter damit, dass die erste Zahlung vom Osterhasen überreicht wird.
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Der Gesetzesentwurf ist jetzt beim GStB zu finden. Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
Der Gesetzentwurf umfasst ferner weitere Einkommensverbesserungen für Anwärte-rinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, um im Wettbewerb privater und öffentlicher Arbeitgeber die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. So ist eine über das Tarifergebnis hinausgehende Anhebung der Anwärtergrundgehälter um Beträge zwischen 40 und 60 EUR je nach Einstiegsamt, eine Anhebung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefe-rendare um 60 EUR, eine Streichung der bislang ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 und R 1 sowie eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe, eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß den Vorbemerkungen zu den Lan-desbesoldungsordnungen A und B sowie gemäß den §§ 48, 49 des Landesbesol-dungsgesetzes (LBesG) um knapp 36 v. H. und eine Fortschreibung der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Alimentationsrechtsprechung zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder unter Berücksichtigung der Dynami-sierungen im Sozialrecht vorgesehen.
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Der Gesetzesentwurf ist jetzt beim GStB zu finden. Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
Der Gesetzentwurf umfasst ferner weitere Einkommensverbesserungen für Anwärte-rinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, um im Wettbewerb privater und öffentlicher Arbeitgeber die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. So ist eine über das Tarifergebnis hinausgehende Anhebung der Anwärtergrundgehälter um Beträge zwischen 40 und 60 EUR je nach Einstiegsamt, eine Anhebung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefe-rendare um 60 EUR, eine Streichung der bislang ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 und R 1 sowie eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe, eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß den Vorbemerkungen zu den Lan-desbesoldungsordnungen A und B sowie gemäß den §§ 48, 49 des Landesbesol-dungsgesetzes (LBesG) um knapp 36 v. H. und eine Fortschreibung der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Alimentationsrechtsprechung zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder unter Berücksichtigung der Dynami-sierungen im Sozialrecht vorgesehen.
Kannst du den Link mal einstellen oder mit schicken!? 8)
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Spricht nicht gerade für Transparenz, wenn man nirgendwo im Netz, noch nicht mal auf den Seiten der Parlamentsfraktionen/Regierungsfraktionen den Entwurf zu Gesicht bekommen kann. Warum er beim GStB liegen soll, erschließt sich mir nicht. Es geht ja um Landesbeamte.
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Auch auf den Homepages des DBB RLP, der GEW, der GDP oder des Philologenverbandes ist nichts zu lesen.
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Warum er beim GStB liegen soll, erschließt sich mir nicht. Es geht ja um Landesbeamte.
Eben. § 3 LBG, kommunale Beamte sind mittelbare Landesbeamte. Daher ist der GStB in der Verbändebeteiligung mit drin.
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Trotzdem ist es schon wenig transparent, das nicht direkt zu kommunizieren oder man hat den Gesetzentwurf per Brieftaube verschickt (#Digitalisierung) und die ist halt noch nicht angekommen.
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Der Gesetzesentwurf ist jetzt beim GStB zu finden. Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
Der Gesetzentwurf umfasst ferner weitere Einkommensverbesserungen für Anwärte-rinnen und Anwärter, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter, um im Wettbewerb privater und öffentlicher Arbeitgeber die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. So ist eine über das Tarifergebnis hinausgehende Anhebung der Anwärtergrundgehälter um Beträge zwischen 40 und 60 EUR je nach Einstiegsamt, eine Anhebung der Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendarinnen und Rechtsrefe-rendare um 60 EUR, eine Streichung der bislang ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 und R 1 sowie eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungs-stufe, eine Erhöhung der Stellenzulagen gemäß den Vorbemerkungen zu den Lan-desbesoldungsordnungen A und B sowie gemäß den §§ 48, 49 des Landesbesol-dungsgesetzes (LBesG) um knapp 36 v. H. und eine Fortschreibung der Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Alimentationsrechtsprechung zu den kinderbezogenen Familienzuschlägen für dritte und weitere Kinder unter Berücksichtigung der Dynami-sierungen im Sozialrecht vorgesehen.
Wie ist denn zu verstehen, dass die erste Erfahrungsstufe für A12-A14 und R1 gestrichen werden soll? Werden dann alle schon Diensthabenden eine Erfahrungsstufe angehoben oder profitieren davon dann nur diejenigen, die nach Inkrafttreten der geplanten Neuregelung eingestellt werden?
Vielen Dank im Voraus!
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Wenn dann, wird es sicher überführt. Spricht: A13, bisher Erfahrungsstufe 3 wird direkt verschoben in 4 unter Berücksichtigung der Laufzeit.
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Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
Zu Artikel 13 (Überleitung)
Zu den Absätzen 1 und 2
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 werden aufgrund der Streichung dieser Erfahrungsstufe in Stufe 4 der jewei-ligen Besoldungsgruppe übergeleitet (vgl. Artikel 4 Nr. 4). Für Beamtinnen und Be-amte sowie Richterinnen und Richter in Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 gilt die Überleitung in Stufe 2 dieser Besoldungsgruppe. Sie profitieren damit automatisch von einer mit der Stufenstreichung verbundenen Erhöhung des Grundgehalts.
Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Überleitung in die jeweilige Stufe 4 der Besol-dungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise in die Stufe 2 der Besoldungsgruppe R 1 beginnt die Stufenlaufzeit für die Betroffenen in dieser Stufe zu laufen. Im Sinne einer Stichtagsregelung, die notwendigerweise typisieren und verallgemeinern muss, wird dabei keine Unterscheidung vorgenommen, ob in der bisherigen Stufe 3 der Be-soldungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 bereits entsprechende Zeiten verbracht worden sind oder ob bei der vormaligen Stu-fenzuordnung zur Stufe 3 beziehungsweise 1 berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 29 Abs. 2 Satz 2 LBesG zum Tragen kamen (vgl. BVerfG – 2 BvR 568/15, Rn. 15 ff.). Die Neuregelung führt stets zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Einkom-menssituation.
Eine Neufestsetzung des Stufenbeginns ist aufgrund der Gesetzlichkeit der Überlei-tung entbehrlich.
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Aus dem Satz " eine überproportionale Anhebung des Grundgehaltssatzes der sodann ersten ausgewiesenen Erfahrungsstufe" kann man leider nichts ableiten.
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Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
Zu Artikel 13 (Überleitung)
Zu den Absätzen 1 und 2
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 werden aufgrund der Streichung dieser Erfahrungsstufe in Stufe 4 der jewei-ligen Besoldungsgruppe übergeleitet (vgl. Artikel 4 Nr. 4). Für Beamtinnen und Be-amte sowie Richterinnen und Richter in Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 gilt die Überleitung in Stufe 2 dieser Besoldungsgruppe. Sie profitieren damit automatisch von einer mit der Stufenstreichung verbundenen Erhöhung des Grundgehalts.
Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Überleitung in die jeweilige Stufe 4 der Besol-dungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise in die Stufe 2 der Besoldungsgruppe R 1 beginnt die Stufenlaufzeit für die Betroffenen in dieser Stufe zu laufen. Im Sinne einer Stichtagsregelung, die notwendigerweise typisieren und verallgemeinern muss, wird dabei keine Unterscheidung vorgenommen, ob in der bisherigen Stufe 3 der Be-soldungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 bereits entsprechende Zeiten verbracht worden sind oder ob bei der vormaligen Stu-fenzuordnung zur Stufe 3 beziehungsweise 1 berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 29 Abs. 2 Satz 2 LBesG zum Tragen kamen (vgl. BVerfG – 2 BvR 568/15, Rn. 15 ff.). Die Neuregelung führt stets zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Einkom-menssituation.
Eine Neufestsetzung des Stufenbeginns ist aufgrund der Gesetzlichkeit der Überlei-tung entbehrlich.
Wäre es möglich, den gesamten Text hier zu veröffentlichen, wenn er dir offensichtlich zur Verfügung steht?
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Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
Daraus ergibt sich, dass alle, die in höheren Erfahrungsstufen sind als Erfahrungsstufe 3, von keiner Verbesserung probieren. Beispiel: Aktuell ist man in Erfahrungsstufe 5 und würde im August in Stufe 6 kommen, dann passiert genau "nichts"!? Oder verstehe ich es falsch?
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Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
Zu Artikel 13 (Überleitung)
Zu den Absätzen 1 und 2
Die vorhandenen Beamtinnen und Beamten in Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 werden aufgrund der Streichung dieser Erfahrungsstufe in Stufe 4 der jewei-ligen Besoldungsgruppe übergeleitet (vgl. Artikel 4 Nr. 4). Für Beamtinnen und Be-amte sowie Richterinnen und Richter in Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 gilt die Überleitung in Stufe 2 dieser Besoldungsgruppe. Sie profitieren damit automatisch von einer mit der Stufenstreichung verbundenen Erhöhung des Grundgehalts.
Ab dem Zeitpunkt der gesetzlichen Überleitung in die jeweilige Stufe 4 der Besol-dungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise in die Stufe 2 der Besoldungsgruppe R 1 beginnt die Stufenlaufzeit für die Betroffenen in dieser Stufe zu laufen. Im Sinne einer Stichtagsregelung, die notwendigerweise typisieren und verallgemeinern muss, wird dabei keine Unterscheidung vorgenommen, ob in der bisherigen Stufe 3 der Be-soldungsgruppen A 12 bis A 14 beziehungsweise Stufe 1 der Besoldungsgruppe R 1 bereits entsprechende Zeiten verbracht worden sind oder ob bei der vormaligen Stu-fenzuordnung zur Stufe 3 beziehungsweise 1 berücksichtigungsfähige Zeiten nach § 29 Abs. 2 Satz 2 LBesG zum Tragen kamen (vgl. BVerfG – 2 BvR 568/15, Rn. 15 ff.). Die Neuregelung führt stets zu einer Verbesserung der gegenwärtigen Einkom-menssituation.
Eine Neufestsetzung des Stufenbeginns ist aufgrund der Gesetzlichkeit der Überlei-tung entbehrlich.
Wäre es möglich, den gesamten Text hier zu veröffentlichen, wenn er dir offensichtlich zur Verfügung steht?
Das wäre super. Dann könnte man die Passagen, die für einen selber interessant sind selber nachlesen. ::)
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Ich habe das Gefühl, der Admin hat diesen auch bereits erhalten ;-)
Ein bisschen Geduld werden ihr doch noch haben können. Ihr bekommt hier auch nur Buchstaben, kein Geld...
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Absolut. Das Vorgehen kommt einem trotzdem intransparent vor, wenn der Entwurf in Teilen bereits durch Foren geistern kann, aber weder vom Landtag, noch von den Regierungsfraktionen, noch von den Verbänden veröffentlicht ist.
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Artikel 13
Überleitung
(1) Die am 1. Juli 2024 der jeweiligen Stufe 3 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordneten Beamtinnen und Beamte werden an diesem Tag der jeweiligen Stufe 4 der Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 zugeordnet. Mit dieser Zuordnung beginnt das weitere Aufsteigen in den Stufen; eine Vorverlegung durch berücksichtigungsfähige Zeiten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes findet dabei nicht statt.
Daraus ergibt sich, dass alle, die in höheren Erfahrungsstufen sind als Erfahrungsstufe 3, von keiner Verbesserung probieren. Beispiel: Aktuell ist man in Erfahrungsstufe 5 und würde im August in Stufe 6 kommen, dann passiert genau "nichts"!? Oder verstehe ich es falsch?
Das verstehe ich auch so. Zumindest lässt der Textausschnitt keine andere Interpretation zu. Aber wer weiß, vielleicht wird uns die Antwort auf diese Frage ja nur vorenthalten ;)
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In § 29 Abs. 2 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes geht es nur um den Zeitpunkt des Anfangsgrundgehalts. Von daher kann das Überführen von der einen in die nächste Erfahrungsstufe im Rahmen des noch nicht veröffentlichten Entwurfs schon möglich sein. Warten wir es ab.
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Vielen Dank für die Zusendungen!
Wir haben sogleich die folgende Seite zum LBVAnpG 2024-2025 angelegt:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/rp-lbvanpg-2024-2025
hier findet sich der aktuelle Refrentenentwurf und bei Veröffentlichung dann auch die zugehörige Parlaments-Drucksache und am Ende der verkündete Gesetzestext.
Außerdem ist nun auch die Übersicht zur Besoldungsrunde 2023
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
und die Seite der Landesbeamten Rheinland-Pfalz aktualisiert
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/
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Herzlichen Dank! Ich verstehe leider immer noch nicht, ob alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A12-A14 nach rechts verschoben werden. Kann jemand mit juristischen Kenntnissen helfen?
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Herzlichen Dank! Ich verstehe leider immer noch nicht, ob alle Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A12-A14 nach rechts verschoben werden. Kann jemand mit juristischen Kenntnissen helfen?
Art. 13 Abs. 1 bezieht sich leider explizit nur auf den dort genannten Fall. Insofern bleiben "alle anderen" in ihrer Erfahrungsstufe. Seltsam, da in Hessen letztes Jahr explizit alle um eine Erfahrungsstufe angehoben wurden.
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Ja, so verstehe ich es auch. Das würde wieder (mal) heißen: RLP kann nix und bleibt weiter unattraktiv. Gerade für die Grundschullehrkräfte ist das wieder mal ein Schlag ins Gesicht.
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Interessant ist auch, dass Stufe 2 R1 und Stufe 3 R1 dann einen Unterschied von ca. 33 Euro brutto ausmachen soll… Anhand der ersichtlichen Tabellen… das kann ja irgendwie nicht stimmen?!
Und wäre schon wieder mal eine fehlende Wertschätzung, wenn andere nicht von einer stufenerhöhung profitieren…
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In NRW wurden auch die ersten Erfahrungsstufen gestrichen. Es wurden nicht alle dann um eine Erfahrungsstufe angehoben, sondern es hatten nur die Kollegen Glück, die sich vorher in diesen Erfahrungsstufen befunden haben.
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So ist es. Mal schauen, was die Verbände dazu sagen. Beim DBB RLP mache ich mir keine Hoffnung. Da hat man das Gefühl, die Frau Lenz ist Teil der Regierung. Die lobt ja alles.
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In NRW wurden auch die ersten Erfahrungsstufen gestrichen. Es wurden nicht alle dann um eine Erfahrungsstufe angehoben, sondern es hatten nur die Kollegen Glück, die sich vorher in diesen Erfahrungsstufen befunden haben.
Kann nicht jedes Bundesland wie Hessen sein 😂
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Das ist echt ein Witz. Nur mal zur Veranschaulichung: Kollegin A arbeitet seit drei Jahren in Behörde X und hat nach zwei Jahren Stufe 4 erreicht. Jetzt wird Kollege B eingestellt, hat noch nie gearbeitet aber die gleiche Erfahrungsstufe. Gratulation an Kollegin A für nichts.
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Leider nicht! Man fragt sich dann natürlich schon, was "amtsangemessene" Besoldung eigentlich wert ist. Viel besser passt "bundeslandangemessene" Besoldung!
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Vielen Dank für die Zusendungen!
Wir haben sogleich die folgende Seite zum LBVAnpG 2024-2025 angelegt:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/rp-lbvanpg-2024-2025
hier findet sich der aktuelle Refrentenentwurf und bei Veröffentlichung dann auch die zugehörige Parlaments-Drucksache und am Ende der verkündete Gesetzestext.
Außerdem ist nun auch die Übersicht zur Besoldungsrunde 2023
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
und die Seite der Landesbeamten Rheinland-Pfalz aktualisiert
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/rp/
Super. Vielen Dank. Da ist RLP mal vorne mit dabei, zumindest was eine Gesetzentwurf betrifft. ;)
@Admin: Im Rechner für 2025 müsste noch der Zuschlag für das dritte Kind angepasst werden. 8)
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Das ist echt ein Witz. Nur mal zur Veranschaulichung: Kollegin A arbeitet seit drei Jahren in Behörde X und hat nach zwei Jahren Stufe 4 erreicht. Jetzt wird Kollege B eingestellt, hat noch nie gearbeitet aber die gleiche Erfahrungsstufe. Gratulation an Kollegin A für nichts.
Alle anderen haben halt Pech gehabt … so wie ich … mittlerweile nach 4 Jahren Stufe 3 und dann 30 Euro brutto mehr als derjenige , der neu anfängt 😂 (was nicht heißen soll, dass ich es den Berufsanfängern nicht gönne, dass da erhöht wird) … es geht aber darum, dass dann alle davon profitieren sollten … RLP kann es einfach nicht
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@admin
Ich will hier kein Erbsenzähler sein, aber der Gesetzentwurf RLP ist doch auch ein Referentenentwurf...und BaWü hat 2 Tage vorher auch einen Referentenentwurf veröffentlicht, damit wäre doch RLP nicht das "erste Bundesland" das einen Gesetzentwurf veröffentlicht oder?
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Ich will hier kein Erbsenzähler sein, aber der Gesetzentwurf RLP ist doch auch ein Referentenentwurf...und BaWü hat 2 Tage vorher auch einen Referentenentwurf veröffentlicht, damit wäre doch RLP nicht das "erste Bundesland" das einen Gesetzentwurf veröffentlicht oder?
Baden-Württemberg hat nur einen Gesetzentwurf zur Einmalzahlung vorgelegt:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/bw-inflabmilbg-2024
In der Liga Einmalzahlungen ist übrigens Brandenburg ganz vorne, die haben das zugehörige Gesetz bereits in Kraft: https://oeffentlicher-dienst.info/g/br-bbginfszg
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okay, dann habe ich nicht richtig gelesen :) sorry und danke für die arbeit hier!
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Das ist echt ein Witz. Nur mal zur Veranschaulichung: Kollegin A arbeitet seit drei Jahren in Behörde X und hat nach zwei Jahren Stufe 4 erreicht. Jetzt wird Kollege B eingestellt, hat noch nie gearbeitet aber die gleiche Erfahrungsstufe. Gratulation an Kollegin A für nichts.
Dass es auch besser geht, bewies unser großer Nachbar vor wenigen Jahren mit einer kompletten Verschiebung der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Wegfall der ersten zwei (Erfahrungsstufen): https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111
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Hier die Info der GDP: Sockelbetrag von 200 € erst ab A12?
https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Tarifergebnis-2023?open&ccm=000
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Das ist echt ein Witz. Nur mal zur Veranschaulichung: Kollegin A arbeitet seit drei Jahren in Behörde X und hat nach zwei Jahren Stufe 4 erreicht. Jetzt wird Kollege B eingestellt, hat noch nie gearbeitet aber die gleiche Erfahrungsstufe. Gratulation an Kollegin A für nichts.
Dass es auch besser geht, bewies unser großer Nachbar vor wenigen Jahren mit einer kompletten Verschiebung der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Wegfall der ersten zwei (Erfahrungsstufen): https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111
....wodurch die gesamte Besoldungstabelle zum Nachteil der Besoldungsgruppen > A11 noch mehr gestaucht wurde und dadurch das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen außer Acht gelassen wird.
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Dass es auch besser geht, bewies unser großer Nachbar vor wenigen Jahren mit einer kompletten Verschiebung der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Wegfall der ersten zwei (Erfahrungsstufen): https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111
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....wodurch die gesamte Besoldungstabelle zum Nachteil der Besoldungsgruppen > A11 noch mehr gestaucht wurde und dadurch das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen außer Acht gelassen wird.
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Das stimmt! Wobei BaWü in fast allen Gruppen besser besoldet.
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Dass es auch besser geht, bewies unser großer Nachbar vor wenigen Jahren mit einer kompletten Verschiebung der Erfahrungsstufen bei gleichzeitigem Wegfall der ersten zwei (Erfahrungsstufen): https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111
....wodurch die gesamte Besoldungstabelle zum Nachteil der Besoldungsgruppen > A11 noch mehr gestaucht wurde und dadurch das Abstandsgebot zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen außer Acht gelassen wird.
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Das stimmt! Wobei BaWü in fast allen Gruppen besser besoldet.
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Womit die rechtsrheinisch höheren Lebenshaltungskosten nur teilweise kompensiert werden. Ich habe/hatte zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die in RP wohnen und in Ba-Wü arbeiten und sich damit diese Konstellation zu Nutze machen.
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Hier die Info der GDP: Sockelbetrag von 200 € erst ab A12?
https://www.gdp.de/gdp/gdpsac.nsf/id/DE_Tarifergebnis-2023?open&ccm=000
Naja, das ist ja für Sachsen....
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Guten Morgen lieder Admin, m. E. ist im Rechner ab Februar 2025 ein Fehler drin. Der Zuschlag für das 3. Kind beträgt gemäß Entwurf ab 01.01.2024, am 01.11.2024 sowie am 01.02.2025 unverändert 726,- Euro. Nicht ganz nachvollziehbar; oder habe ich das falsch gesehen?
Danke im Voraus.
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Das LfF schreibt nun auch, dass die Einmalzahlungen mit den März-Bezügen kommt.
https://www.lff-rlp.de/startseite/aktuelles/detail/inflationsausgleich-besoldung-versorgung-und-weitere-anpassungen-aufgrund-des-entwurfes-des-landesgesetzes-zur-anpassung-der-besoldung-und-versorgung-2024-2025
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Guten Morgen lieder Admin, m. E. ist im Rechner ab Februar 2025 ein Fehler drin. Der Zuschlag für das 3. Kind beträgt gemäß Entwurf ab 01.01.2024, am 01.11.2024 sowie am 01.02.2025 unverändert 726,- Euro. Nicht ganz nachvollziehbar; oder habe ich das falsch gesehen?
Tatsächlich! Warum denn das? - wie auch immer: es ist nun im Online-Rechner korrigiert und ein Hinweis auf der Rheinland-Pfalz-Seite ist angebracht.
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Danke!
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Guten Morgen lieder Admin, m. E. ist im Rechner ab Februar 2025 ein Fehler drin. Der Zuschlag für das 3. Kind beträgt gemäß Entwurf ab 01.01.2024, am 01.11.2024 sowie am 01.02.2025 unverändert 726,- Euro. Nicht ganz nachvollziehbar; oder habe ich das falsch gesehen?
Tatsächlich! Warum denn das? - wie auch immer: es ist nun im Online-Rechner korrigiert und ein Hinweis auf der Rheinland-Pfalz-Seite ist angebracht.
Hallo in die Runde,
ich bin das Gesetz gerade durch gegangen und mir ist auch aufgefallen, dass sich für das 1. und 2. Kind die Beträge jeweils erhöhen, aber ab dem 3.Kind der Betrag im Gesetzentwurf auf 726,--€ konstant bleibt.
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Und was ich hier auch mal los werden will ist, dass ich bereits seit 2021 jährlich gegen die Besoldung Widerspruch und danach auch Klage beim VG eingereicht habe.
Mir wurde seitens der LfF im Jahr 2022 ein lächerlicher 4-stelliger Geldbetrag angeboten, damit ich die Klage zurücknehme. ( Hab ich natürlich nicht ).
Also kann ich nur jeden ermutigen gegen die Besoldung zu Klagen.
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Und wie stehts mit deiner Klage? Wann wird sie (weiter) verhandelt?
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Und was ich hier auch mal los werden will ist, dass ich bereits seit 2021 jährlich gegen die Besoldung Widerspruch und danach auch Klage beim VG eingereicht habe.
Mir wurde seitens der LfF im Jahr 2022 ein lächerlicher 4-stelliger Geldbetrag angeboten, damit ich die Klage zurücknehme. ( Hab ich natürlich nicht ).
Also kann ich nur jeden ermutigen gegen die Besoldung zu Klagen.
Gude! Mich würde das auch sehr interessieren - habe letztes Jahr meinen ersten Widerspruch eingelegt. Wie lange läuft dein Verfahren schon, wie hast du angefangen, welche Kanzlei hast du, falls du eine hast?
Danke!
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Ich habe die Klage seit dem Jahr 2021 laufen. Weitere Jahre werden einfach der ersten Klage jeweils hinzugefügt, da es sich um eine gleichgelagerte Sache handelt.
Die Klagen werden nach Klageeingang beim VG direkt auf Empfehlung des LfF ( muss man sich mal überlegen ) direkt Ruhend gestellt, bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung - sprich BVerfG.
Gerichtkosten die jeder selbst tragen muss belaufen sich vorerst auf 483€. Ich gehe davon aus, dass auch nicht mehr hinzukommen wird. Außer genau mein Fall wird vor dem VG dem OVG vorgelegt und die legen das dann dem BVerfG vor.
Ich habe meine Rechtschutzversicherung damit bemüht, die mir daraufhin gekündigt hat.
Meinen Rechtsanwalt kann ich gerne weiter empfehlen ( Bitte PN), jedoch kann man in der 1. Instanz VG auch ohne Rechtsbeistand Klage erheben. Waren auch nur 2 Sätze und haben einige Kollegen aus meiner Behörde auch ohne Rechtsanwalt gemacht.
Hier im Forum ist die Sache auch hier sehr umfangreich beleuchtet: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html
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Für die Jünger der PPA, was ein größerer Teil der Kommunalbeamten sein wird, wird es wohl noch einen Monat länger dauern: https://www.ppa-duew.de/die-ppa/ppa-aktuell/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=177&cHash=9374b2f851c414d12351d2efa06bf23a
Wir haben durch die Pressemitteilung des Ministerium der Finanzen vom 23.01.2024 von den möglichen Vorgriffszahlungen Kenntnis erhalten und unmittelbar unsere Softwarepartner mit der Umsetzung beauftragt.
Aufgrund technisch notwendiger Umsetzungsmaßnahmen erfolgt die Auszahlung der Inflationsausgleichszahlungen voraussichtlich mit der Bezügeabrechnung für den Monat April 2024 Ende März 2024.
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Der DBB RLP bekleckert sich wieder mit Ruhm und hat bis heute keine Stellungnahme veröffentlicht zum Besoldungsanpassungsgesetz und zum weiteren Abgehängtbleiben zu Hessen und BaWü. Offensichtlich handelt es sich nicht um eine Interessenvertretung der Beamten sondern eine Klüngelschaft zwischen Landesregierung und Frau Lenz. Unglaublich! Andere Beamtenbünde sind viel aktiver! In RLP läuft einfach nichts!
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Glaub mir, Niedersachsen ist da auch nicht besser. Und wenn man sich die Social-Media-Auftritte des Beamtenbundes ansieht sieht man auch wie viel Interesse dieser daran hat "anzuecken".
Ich verstehe bis heute nicht was eine Gewerkschaft für uns bringt, eigentlich kann man das auch einstampfen. Die klüngeln sich einen zurecht und einige Beamte sollen dafür noch monatlich etwas abdrücken. Wozu, dafür dass NIE irgendwo auf einer prominenteren Seite oder einem Auftritt die Alimentation infrage gestellt wird und Druck öffentlich ausgeübt wird?!
Man sieht doch ganz eindeutig dass daran kein Interesse besteht.
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Der DBB RLP bekleckert sich wieder mit Ruhm und hat bis heute keine Stellungnahme veröffentlicht zum Besoldungsanpassungsgesetz und zum weiteren Abgehängtbleiben zu Hessen und BaWü. Offensichtlich handelt es sich nicht um eine Interessenvertretung der Beamten sondern eine Klüngelschaft zwischen Landesregierung und Frau Lenz. Unglaublich! Andere Beamtenbünde sind viel aktiver! In RLP läuft einfach nichts!
Ja, dieser Meinung bin ich schon seit vielen Jahren.
Bei uns in der Behörde muss man die Gewerkschwerkschaftler regelrecht anstoßen, oder Ihnen den Sachverhalt erstmal erklären, damit diese die Kollegen über mögliche Ansprüche informieren.
Mir hat mal ein Personalratsvorsitzender einer Untergruppierung des DBB gesagt, er glaubt, wenn er die Kollegen über den Sachverhalt informiert, kommt das vor der Behördenleitung nicht gut.
Und einer seiner Vorgänger auch DBB hat, als es damals um die Altersdieskriminierung ging, die Kollegen schlichtweg, aus Unwissenheit angelogen. Er meinte, wenn einer etwas bekommt, bekommen das alle. Da muss man keine Widersprüche einlegen. -> Heute ist er durchbefördert. Armes RLP
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Ich sehe vor alle, dass es in Hessen anders läuft! Ich bin sehr gespannt, wie da ab nächster Woche verhandelt wird bzw. was das Ergebnis der Verhandlungen sein wird.
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Guten Morgen lieber Admin,
laut LBVAnpG 2024 soll die Polizei- bzw. Gitterzulage zum 01.07.2024 auf 180 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung findet allerdings im hiesigen Rechner erst zum 1.11.2024 Beachtung, gemeinsam mit den anderen Änderungen, die erst zum 1.11.2024 gelten. Eine separate Berechnung für den Zeitraum Juli bis Oktober, in dem also "nur" diese Zulage angehoben wurde, ist nicht möglich.
Hierauf wollte ich aufmerksam machen. Möglicherweise ist der Aufwand für die Einrichtung eines separaten Rechners aber auch zu groß.
Beste Grüße
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Guten Morgen lieber Admin,
laut LBVAnpG 2024 soll die Polizei- bzw. Gitterzulage zum 01.07.2024 auf 180 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung findet allerdings im hiesigen Rechner erst zum 1.11.2024 Beachtung, gemeinsam mit den anderen Änderungen, die erst zum 1.11.2024 gelten. Eine separate Berechnung für den Zeitraum Juli bis Oktober, in dem also "nur" diese Zulage angehoben wurde, ist nicht möglich.
Hierauf wollte ich aufmerksam machen. Möglicherweise ist der Aufwand für die Einrichtung eines separaten Rechners aber auch zu groß.
für 99% der Nutzer wäre ein gesonderter Rechnung für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.10.2024 verwirrend, da es für diese keine Änderungen gibt.
In diesen 4 Monaten müssen die geänderten Zulagen daher als "monatliche Zulagen" manuell erfaßt werden.
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Guten Morgen lieber Admin,
laut LBVAnpG 2024 soll die Polizei- bzw. Gitterzulage zum 01.07.2024 auf 180 Euro angehoben werden. Diese Erhöhung findet allerdings im hiesigen Rechner erst zum 1.11.2024 Beachtung, gemeinsam mit den anderen Änderungen, die erst zum 1.11.2024 gelten. Eine separate Berechnung für den Zeitraum Juli bis Oktober, in dem also "nur" diese Zulage angehoben wurde, ist nicht möglich.
Hierauf wollte ich aufmerksam machen. Möglicherweise ist der Aufwand für die Einrichtung eines separaten Rechners aber auch zu groß.
für 99% der Nutzer wäre ein gesonderter Rechnung für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.10.2024 verwirrend, da es für diese keine Änderungen gibt.
In diesen 4 Monaten müssen die geänderten Zulagen daher als "monatliche Zulagen" manuell erfaßt werden.
Danke für den Hinweis
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Tagesordnung der nächsten Plenarsitzung ist online, nichts mit Besoldung.. wird wohl erst im Februar oder März auf die Tagesordnung kommen
Die Sitzung im Februar kann man nun auch streichen.
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Soderle. Auch Sachsen zieht deutlich an uns vorbei: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sn?id=beamte-sachsen-2025&matrix=1
Mal schauen, ob irgendeine Partei auf die Idee kommt, so etwas mal zu diskutieren im Plenarsaal. Immerhin ist es beispielsweise bei Grundschullehrkräften mittlerweile so, dass wir einen monatlichen Differenzbetrag von bis zu 600 € netto zwischen RLP Bayern, Hessen, BaWü und Sachsen haben. Wer kann den Grund dafür noch ehrlich erklären?
Beispielhaft: Eine zur Zeit ausgeschrieben Stelle als Schulleiterin einer Grundschule: Diese würde immer noch weniger verdienen als der "normale" hessische Grundschulkollege ... ! Wo liegt da der Reiz sich die Zusatzarbeit um die Ohren zu hauen?
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Brandenburg auch...
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Brandenburg auch...
Reply to Kat95:
Nein, Nein, Nein!
RLP hat höhere Tabellenwerte als BRB:
A13 497.40 (+0.85%)
568.92 (+0.93%)
640.44 (+1.01%)
687.36 (+1.06%)
735.36 (+1.10%)
782.52 (+1.15%)
830.88 (+1.19%)
878.40 (+1.23%)
Und Hessen kann man wohl nicht allen Ernstes mit RLP vergleichen!
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Nee, Hessen spielt in einer Liga mit Sachsen, Bayern, BaWü und dem Bund. Da es aber "nebenan" ist, ist der Vergleich fast immer automatisch zu ziehen. Ich bin immer noch schockiert und werde immer noch schockierter, dass kein Verband bzw. keine Gewerkschaft sich bisher zum Besoldungsgesetz geäußert hat. Das gehört eigentlich zum guten Ton. Bei uns: weder GEW, noch DBB, noch Philologen, noch GdP. Irre!
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Brandenburg auch...
Reply to Kat95:
Nein, Nein, Nein!
RLP hat höhere Tabellenwerte als BRB:
A13 497.40 (+0.85%)
568.92 (+0.93%)
640.44 (+1.01%)
687.36 (+1.06%)
735.36 (+1.10%)
782.52 (+1.15%)
830.88 (+1.19%)
878.40 (+1.23%)
Und Hessen kann man wohl nicht allen Ernstes mit RLP vergleichen!
Beispielsweise beträgt das Jahresbrutto der Prognose 2025 in A13/8 (ohne Kind und Frau) in BB 69226.44 Euro und in RP 69373.32 Euro also ca. 147 Euro Unterschied. Ab A13/10 bzw. A14/9 überholt BB dann RP.
Durch die prozentuale Anhebung (statt des Sockels) im ersten Schritt in BB, profitieren natürlich die höheren Tabellenwerte besonders und haben sich von denen in RP ab. Übrigens erfolgt diese erste prozentuale Anhebung ab 1.1.24.
Zudem steigt man in BB in allen Besoldungsgruppen mit einer höheren Erfahrungsstufe ein. Eine Kostendämpfungspauschale gibt es in BB auch nicht, gibt es die in RP?
Die Aussage BB besoldet besser als RP ist somit zumindest teilweise korrekt.
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Guten Morgen,
IPEMA hat mir meine Gehaltsbescheinigung für März ausgespuckt. Die meiner Frau auch, allerdings wurde bei ihr die EZ 120 Euro versteuert? Bei mir "auch", in der Nachberechnung allerdings nur knapp 5 Euro Steuer, bei meiner Frau knapp 50 Euro...? Hat noch jemand das Problem?
Danke!
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Hallo zusammen,
alles erledigt, ich hatte falsch gelesen :)
Das LfF hat alles richtig gemacht
Grüße
Pascal
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Vorgang ist jetzt im OPAL: https://opal.rlp.de/portala/vorgang/V-318739
Erste Beratung am 14.03., ca. 12.40 Uhr
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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9036-18.pdf
Änderungsantrag der CDU zur Anhebung von Stellenzulagen Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9036-18.pdf
Änderungsantrag der CDU zur Anhebung von Stellenzulagen Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
Meines Erachtens ist alleinige Anführen von Änderungen für Zulagen zu wenig für eine anständige Opposition. Mit den Argumenten, die für Polizei und Feuerwehr angeführt werden (sie sind den gleichen Gefahren ausgesetzt wie die Beamten des Bundes), ließe sich auch begründen, warum alle anderen Besoldungsgruppen so viel verdienen sollten wie diejenigen, die ihnen in anderen Bundesländern zugeordnet sind!
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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9036-18.pdf
Änderungsantrag der CDU zur Anhebung von Stellenzulagen Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug
Interessant. Vielleicht kannst du uns ja auf dem Laufenden halten, was daraus wird.
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Ab 12:40, also für viele passend zur Mittagspause, wird man es live mitverfolgen können: https://landtag-rheinland-pfalz.media.video.taxi/
Prognose: Nix. Is ja die olle Opposition.
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Die "Debatte" wie sie die Landtagspräsidentin genannt hat, war ein Witz. Regierung und Opposition sind sich im Grund einig. Vor dem Hintergrund was auf der anderen Seite des Rheins am Freitag bekannt gegeben wurde, sage ich jetzt: Tschüss, RLP. Mein Versetzungsantrag ist auf dem Weg. Was da teilweise mit Worten, die mit der Realität nichts zu tun haben, um sich geworfen wurde à la "es ist gut, dass wir konkurrenzfähig bleiben" und "gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden" ist vor dem Hintergrund der hessischen Besoldung Realsatire. Die Argumente liegen auf dem Tisch und die Augen werden vor der Realität verschlossen. Wer denkt, dass RLP der Nabel der Welt ist, der soll dann auch da in seiner kleinen Welt bleiben.
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Ich verstehe nicht, warum sich RLP im Gegensatz zu seinen Nachbarn selbst so abhängt... ich wohne an der Grenze zu NRW und verdiene dort knapp 150 - 180€ mehr (Vergleich der Fahrtkosten ist irrelevant, weil es auch nur knapp 10 min zur NRW-Dienststelle sind).
In meiner Situation wäre es sogar denkbar ne Stelle in einer Bundesbehörde zu nehmen und der Abstand würde nochmal deutlich steigen.
Und dieser Vergleich lässt sich ja fast in alle Richtungen aufstellen.
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'150 - 180€ mehr'
Frage: Wie kommt das zustande?
Höchstens durch eine Stufenverschiebung (ergibt aber keine 160€). Ansonsten hat NRW sogar geringere Werte.
RLP mit NRW zu vergleichen ist auch etwas schräg. Eher ist das große NRW hintendran, und das gleich mehrfach.
Bei beiden Ländern sind zB nur 855 Tage (4Sem Hauptstudium + ½Sem Grund.) des Studiums anrechnungsfähig.
Hier in Hessen sind es 1000 Tage. Die Differenz beträgt also mehr als ein Jahr ( solange <60LJahre)
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Für Rheinland-Pfalz dürfte die hier für den 09.04. angekündigte Entscheidung des OVG im Verfahren 2 A 11745/17.OVG von Interesse sein, wenn sie auch keine unmittelbare Auswirkung auf die heutige Entwurfsfassung des LBVAnpG 2024/2025 haben wird:
https://ovg.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/termine
Das VG Trier hatte die Klage am 12.09.2017 im Verfahren 7 K 9764/16 für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 17.05.2014 als zulässig und eine Betrachtung von nachfolgenden Zeiträumen als unzulässig betrachtet, da der Kläger seinen Anspruch auf amtsangemessene Alimentation ab den Zeitraum nach dem Mai 2014 nicht zeitnah geltend gemacht habe(https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/MWRE170007730/part/L). Für den genannten Zeitraum hat es die Klage als unbegründet abgewiesen, allerdings wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung die Berufung zugelassen. Das OVG weist nun in der Pressemitteilung auch auf die seit 2017 präzisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Mindestabstandsgebot hin. Der Kläger war in der Zeit vom 01.01.2012 bis zum 31.01.2013 in der achten Erfahrungsstufe und ab dem 01.02.2013 in der neunten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 8 eingruppiert. Nach dem Mai 2014 war er im Zuge einer Beförderung in der Besoldungsgruppe A 9 eingruppiert.
Ob sich das Mindestabstandsgebot in diesen bereits recht hohen Erfahrungsstufen zwischen 2012 bis 2014 als unmittelbar verletzt darstellen wird, muss sich zeigen. Ist das der Fall, stellte sich der absolute Alimentationsschutz als unmittelbar verletzt dar, sodass allein deshalb bereits ein Vorlagebeschluss zu fassen wäre. Kommt das OVG nicht zu diesem Schluss, wird es nur umso mehr auf die Gesamtabwägung des Falls ankommen und darin auch auf die Frage, welche Bedeutung das OVG der Verletzung des Mindestabstandsgebots insgesamt zumessen wird. Dabei dürfte es gleichfalls von Interesse sein, ob das OVG eine "Spitzausrechnung" der ersten Parameter vollziehen wird. Denn die Vorinstanz hatte sie - wenn ich das richtig sehe - nicht vollzogen.
In Anbetracht der Bedeutung des Berufungsverfahrens darf von einer umfangreichen Betrachtung des Falls durch das OVG ausgegangen werden.
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'150 - 180€ mehr'
Frage: Wie kommt das zustande?
Höchstens durch eine Stufenverschiebung (ergibt aber keine 160€). Ansonsten hat NRW sogar geringere Werte.
RLP mit NRW zu vergleichen ist auch etwas schräg. Eher ist das große NRW hintendran, und das gleich mehrfach.
Bei beiden Ländern sind zB nur 855 Tage (4Sem Hauptstudium + ½Sem Grund.) des Studiums anrechnungsfähig.
Hier in Hessen sind es 1000 Tage. Die Differenz beträgt also mehr als ein Jahr ( solange <60LJahre)
Ist sicher in meiner Konstellation den Familienzuschlägen geschuldet.
Tabelle bis 10.2024 - Beamter NRW A9, Stufe 3, Mietstufe 2, verheiratet, 2 Kinder: 3.127,98 € netto
Tabelle bis 10.2014 - Beamter RLP A9, Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder: 2.978,50 € netto
= Differenz 149,48 € netto
(Bund: Beamter Bund A9, Stufe 3, verheiratet, 2 Kinder, Ministerialzulage: 3.439,98 € netto - Diff. zu RLP = 461,48 € netto)
Tabelle Prognose 2025 - Beamter NRW A9, Stufe 4, Mietstufe 2, verheiratet, 2 Kinder: 3.512,88 € netto
Tabelle Prognose 2025 - Beamter RLP A9, Stufe 4, verheiratet, 2 Kinder: 3.353,42 € netto
= Differenz 159,46 € netto
Bei einem möglichen Umzug und somit Erhöhung der Mietstufe würde sich die Differenz nochmal deutlich erhöhen (Wohnkosten würden hierbei tatsächlich nicht steigen).
Tabelle bis 10.2024: Beamter NRW A9, Stufe 3, Mietstufe 5, verheiratet, 2 Kinder: 3.406,80 € netto (Diff. zu RLP = 428,30 € netto)
Tabelle Prognose 2025: Beamter NRW A9, Stufe 4, Mietstufe 5, verheiratet, 2 Kinder: 3.736,94 € netto (Diff. zu RLP = 383,52 € netto)
Gut ich gebe zu, diese Differenzen ergeben sich tatsächlich nur bei Beamten mit Kindern.
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Die Differenz ist maginal (außer bei den Zuschlägenfür Kinder) und jetzt müsstest Du auch noch die unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten miteinbeziehen ;)
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Ist die Frage, ob man das tatsächlich muss. Eine Stunde weniger ist nicht die Welt (will aber auch erarbeitet werden, da gebe ich recht). Dass man hier aus statistischen Gesichtspunkten vergleichen muss, ist mir ebenfalls klar - aber unterm Strich bezahle ich mein Leben vom Gesamtnetto und nicht von meiner Freizeit bzw. meinem Stundenlohn, daher sehe ich den Vergleich für den einzelnen Beamten als nicht notwendig an, sofern man die Besoldung und nicht die Arbeitsumstände betrachtet.
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Ich sehe zwar den Vergleich selbstverständlich als notwendig an, aber ich verstehe durchaus deine Argumentation.
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Ich sehe zwar den Vergleich selbstverständlich als notwendig an, aber ich verstehe durchaus deine Argumentation.
In der Gesamtbetrachtung des Besoldungsgefüges bin ich voll bei dir.
Die Betrachtung einer spezifischen Stelle in meiner subjektiven Sicht teilt sich aber in zwei Teile:
Teil 1 - Besoldung
Ich betrachte die Besoldung, inkl. aller ihrer Bestandteile zu meiner konkreten Lebenssituation. Hierbei werden alle anderen Bestandteile dieser Stelle außer Acht gelassen. Nur wenn die entsprechende Besoldung ausreichend ist um meinen aktuellen Ansprüchen zu genügen (Lebensstandard halten oder sogar verbessern) ist der Rest überhaupt relevant.
Und aus diesem Standpunkt heraus bewerte ich auch erstmal die Besoldung als solches.
Teil 2 - Arbeitsumstände
Hier kommen dann die restlichen Aspekte zum Tragen: Tätigkeit, Team und eben auch die Arbeitszeit. Und für mein Empfinden ist der Unterschied von 41 zu 40 Std/Woche nicht groß genug, um ihm eine größere Bedeutung bei der Entscheidung einzuräumen.
Das mögen andere anders Handhaben und bspw. eine größere Motivation aus der Tätigkeit als aus dem Sold ziehen und eine Verschlechterung Ihres Lebensstandards in Kauf nehmen (oder diesen auch einfach anders definieren) aber das wäre meine subjektive Herangehensweise.
Zugegeben habe ich einen gedanklichen Sprung zwischen meinem ersten Post und den folgenden gemacht, was das Betrachtungsobjekt angeht. (Gesamtbetrachtung des Besoldungsgefüges und konkrete Bewertung eines Einzelfalls)
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Nachvollziehbar.