Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: FSL am 03.01.2024 14:34
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Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob bei einer Beförderung von A9md nach A9md mit Amtszulage (A9 Z) eine Ernennungsurkunde ausgestellt wird? Wenn ja was steht da genau drin? Die Amtsbezeichnung ändert sich ja nicht, diese bleibt ja bei ..........Amtinspektor.
Sollte aber keine neue Ernennungsurkunde ausgestellt werden, woraus erkenntbar ist, dass ich die Amtszulage erhalten habe, welchen Nachweis erhalte ich dann darüber?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank
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Das ist keine Beförderung. Normalerweise bekommt man ein Schriftstück mit der Einweisung in die entsprechende Planstelle.
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Korrekt. Genau so läuft es. Eine Urkunde gibt es nicht.
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Aber die Voraussetzungen einer Beförderung müssen doch auch vorliegen (Wartezeit von einem Jahr seit der letzten Beförderung) und es wird doch gesagt das die A9 Z einer Beförderung gleichgestellt ist. Daher dachte ich, dass auch eine Ernennungsurkunde mit einem entsprechendem Zusatz ausgehändigt wird. Oder verstehe ich das falsch?
Wenn man sich mal auf eine andere Behörde bewirbt wäre ja aus der Ernennungsurkunde wo nur "......Amtsinspektor" steht nicht ersichtlich, dass man eigentlich in der A9 Z ist.
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Weil es denen egal sein kann, ob du die Zulage bekommst oder nicht. Du bewirbst dich ja auch eine neue Stelle. Alles andere wird dann neu geprüft.
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Die Verfügung zur Einweisung in eine entsprechenden Planstelle ist Bestandteil Deiner Personalakte. Glaubhaft machen kannst Du es auch vorher bereits anhand Deiner Bezügemitteilung.
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Bei unseren Ernennenungsfeiern waren stets auch Kollegen dabei, die auf A9Z befördert wurden. Da erhielt jeder eine Urkunde.
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Von welcheb Ländern sprecht Ihr denn jeweils?
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Zumindest in Bayern ist "Z" keine Beförderung!
Da keine Änderung des Amtes inkl. geändertem Grundgehalt erfolgt.
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Moin,
§ 8 BeamtStG ist dein Freund...
Bei der Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Grundgehalt bedarf es einer Ernennung welche durch Aushändigung einer Urkunde erfolgt (also muss).
Da dir aber kein anderes Amt verliehen wird, ist es auch keine Ernennung und somit auch keine Urkunde formal notwendig.
Was aber nicht bedeutet, dass man keine Urkunde ausstellen darf.
Cheers!
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In dem Zusammenhang frage ich mal nach ob und falls ja welche Bedingungen für eine Amtszulage A9Z bestehen? Beamter in Bayern.
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Guten Morgen,
ich bin nach A9 mit Zulage befördert wurden. Auf meiner Urkunde steht Ernennung zur Kreisamtsinspektorin mit Zulage.
Viele Grüße
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Ich habe auch A9 plus Z, hier gab es nur ein Schriftstück von der Personalverwaltung, keine neue Urkunde.
Kommune in Niedersachsen
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Wenn die Person etwa beispielsweise zuvor A8 war und dann in eine Stelle mit A9Z befördert wird, dann wird diese natürlich in A9Z-Stelle befördert ist aber eigentlich A9 und hat Anspruch auf eine Zulage. Befindet man sich aber bereits in A9 dann erfolgt bei A9Z keine Beförderung, weil hier der Anspruch auf eine Zulage zur spezifischen Stelle besteht und kein neues Amt verliehen wird.
Guter Merkhinweis: In der regulären Besoldungtabelle ist A9Z nicht aufgeführt.
Wenn man es rechtlich durchschaufeln mag, geht man etwa zur Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html), schaut sich die Fußnote zu A9 an. Dort steht: "Beamte und Soldaten in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten."
Wenn wir zur Anlage IX zur BBesG (https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_ix.html) gehen, finden wir dort die Höhe der Zulagen zu den jeweiligen Nummern.
Es ist kein Amt damit verbunden, es ist eine Zulage. In etwa vergleichbar mit dem Familienzuschlag, zu der auch kein Amt verliehen wird.
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Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.
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Ach ja ... es gibt wohl noch eine Differenzierung zwischen Amts- und Stellenzulage.
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_152fd6da73842ed1038087bbdf64b76b%27%5D
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Wenn ja kein Amt verliehen wird, dann frage ich mich wieso die Voraussetzungen einer Beförderung erfüllt sein müssen?
Mir wurde gesagt direkt von A8 in A9Z geht nicht weil Sprungbeförderung.
Habe dann zuerst die A9 bekommen und muss jetzt wieder ein Jahr warten bis ich die A9Z bekommen kann.
Ich vermute, dass diese Stellen mit Zulage aufgrund ihrer geringen Anzahl und des sich daraus ergebenen Wertes SEHR restriktiv vergeben werden und man in der Praxis einfach so die bekannten Fristen und "Bewährungszeiten" übernommen hat, weil man denkt: A9 ungleich A9z daher "muss" doch da ne Zeit zwischen noch sein.... Ich schließe mich den Vorrednern an: A9z ist kein neues Amt und daher ist keine Beförderung vorgesehen. Und deshalb sehe ich auch nicht, dass man für diese Zulage noch warten müsste.
(Da man aber Beamte auf "höheren" Posten ohne Besoldungserhöhung gewisse Zeit einsetzen darf, wird es wohl keinen Anspruch auf diese Zulage vom ersten an geben.)
Ob das so rechtlich korrekt gesehen wird, mögen andere beurteilen.
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In NRW gelten Amtszulagen als Bestandteile des Grundgehalts. Somit handelt es sich um eine Beförderung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 LBG.
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In NRW gelten Amtszulagen als Bestandteile des Grundgehalts. Somit handelt es sich um eine Beförderung i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 2 LBG.
Genau. Habe selbst eine richtige Urkunde bekommen.
"Beförderung vom Stadtamtsinspektor zum Stadtamtsinspektor mit Zulage nach Fußnote 1"
Große Kommune in NRW