Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: CitizenX am 09.01.2024 09:29
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Hallo zusammen,
in meiner Organisation ist es möglich, sich "nur" mit einer Ausbildung (verw./kfm.) ohne HS-Abschluss auf EG9b/9c-Stellen zu bewerben, wenn man "besonders befähigt" ist. Nach 2 Jahren auf solch einer Stelle ist sogar ein Aufstieg bis EG12 möglich. Frage: dürfte man sich dann theoretisch auch außerhalb, also in anderen Anstalten im ö.D. auf Stellen im mittleren Dienst bewerben, wenn man nachweisen kann, dass man bereits mehrere Jahre Erfahrung auf Stellen im m.D. hat? Die Frage wollte ich meinem AG nicht unbedingt stellen, deshalb hoffe ich, dass sie an dieser Stelle beantwortet werden kann.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
X.
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Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.
Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.
Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.
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Tariflich kann man sich auch ohne Schulabschluss sich auf EG12er Stellen bewerben und eingestellt werden.
Oftmals hat man dann auch Anspruch auf die EG12 Bezahlung.
Ob der AG die Stellen so ausschreibt oder ob er so jemandeneinstellt sit natürlich gänzlich eine andere Sache.
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Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
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Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?
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Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?
Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.
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Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?
Nein, wohl nicht. Sowohl Ausschreibungstexte als auch die Qalifikationserfordernisse sind Ausdruck des behördlichen Willens. Je strenger der Ausschreibungstext, desto weniger Bewerbungen.
Die einen wollen unbedingt einen Volljuristen als "Amtsleiter" und den anderen genügt es, dass man den AngLehrg. II hat, um sogar bis in den "hD" zu kommen.... Es gibt natürlich tarifliche Zuordnungen von Qualifikationen und Entgeltgruppen, aber das sind keine starren Gebilde, wie etwa bei den Beamten.
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Klar, kann man sich überall bewerben. Fraglich ist dabei immer, welche Qualifikationen im Ausschreibungstext gefordert werden.
Praktische Erfahrungen/Kenntnisse auf Level EG9b sind leider wertlos, wenn die ausschreibende Behörde halt an Formalien festhalten will/muss.
Gibt es da irgendwo Vorgaben, so dass sie müssen?
Tariflich auf jeden Fall nicht. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass für bestimmte Tätigkeiten ein Studium notwendig ist, auch wenn nicht tariflich erforderlich. Der Sonstige ist da auch praktisch gesehen die Ausnahme.
Das braucht man sich nicht vorstellen, sondern ist bei Ärzten und Apothekern der Fall ;D
nein, was ich meinte ist, gibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.
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gibt es Vorgaben, die AGs dazu zwingen z.B. in der IT eine Ausbildung zu fordern, obwohl es rechtlich keine Notwendigkeit dafür gibt.
Gäbe es eine Vorgabe, gäbe es auch damit eine rechtl. Notwendigkeit. 8)
So oder so... Forderungen in Stellenausschreibungen sind im Grunde nur das Ergebnis von der Abwägung der AG-Wünsche und des Fachkräfteangebots.
Z.B. ohne IT-Ausbildung von E5 nach E10 springen? Yes, geht!
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Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.
Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.
Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.
Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.
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Tariflich kann man sich auch ohne Schulabschluss sich auf EG12er Stellen bewerben und eingestellt werden.
Oftmals hat man dann auch Anspruch auf die EG12 Bezahlung.
Das wusste ich z.B. nicht und dachte stets, dass mein AG eine Ausnahme wäre. Sämtliche Stellenanzeigen im öD, die ich mir bisher angeschaut hatte, setzen ab 9b-Stellen mind. einen Bachelor voraus.
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Die Fragestellung ist unklar. Mittlerer Dienst ist eine Beamtenlaufbahn, für die kein Studium notwendig ist, wohl aber die Laufbahnbefähigung.
Sich "nur mit Ausbildung" auf Stellen ab E9b bewerben zu können ist tariflich unproblematisch. Als "Sonstiger" ist auch die Eingruppierung ohne Abzug einer Entgeltgruppe möglich.
Sollten Angestelltenstellen vergelichbar im mittleren Dienst gemeint sein, stelle ich mir die Frage, warum nicht? Dafür ist doch ohnehin nur eine Ausbildung notwendig.
Ach Mensch, ich sollte lieber meine Beiträge 2-3 Mal prüfen, bevor ich sie absende...ich meinte natürlich den gehobenen Dienst (EG 9b bis 12) und nicht den mittleren Dienst, sorry.
Nein, meintest du (auch) nicht. Irgendwelche Entgeltgruppen haben mit einer Beamtenlaufbahn a lá "mittlerer Dienst", "gehobener Dienst", ... nichts zu tun!!!
Es ist tarifrechtlich problemlos möglich, einem ungelernten Schulabbrecher auszuübende Tätigkeiten der Wertigkeit E 15 zu übertragen. Was der AG in seinen Stellenausschreibungen fordert (Berufsausbildung, Bachelor, Master, grüne Haare und blaue Augen, ...) ist für die Eingruppierung nicht relevant.
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Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.
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Kommt auf den Bereich an.
Fachinformatiker bekommen diese Chance durchaus.
In der Verwaltung gebe ich dir noch Recht.
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Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.
Ich dagegen sehr viele! Okay, zwar nicht in der Bundesverwaltung - wir sind hier im TVöD-Bund-Unterforum - aber in Landes- und Kommunalverwaltung ist mir "so etwas" schon sehr oft begegnet. Also Eingruppierung auch locker überhalb der E 12 mit "nur" Berufsausbildung.
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Passiert beim Bund meist im Rahmen der Personalentwicklung. Vor allem ist es Ausdruck des Wollens der Behörde, wenn sie es macht. In der Theorie ginge wesentlich mehr, aber da hindert die Beamtendenke in den Personalbereichen.
Weiter bewerben kann man probieren. Oft wird man erst einmal die Stirn runzeln. Nach dem Motto: Was das geht? Das haben wir noch nie gemacht. Da könnte ja jeder kommen.
Mit etwas Glück wird es auch anders sein.
@CitizenX
Nenne es vergleichbar dem gD.
Zum einen gibt es die Laufbahngruppen bei den TB nicht.
So gibt es Berufe die gehen z.B. von EG 8 bis EG 11.
Zum anderen nimmt man diejenigen mit, die in ihrer Beamtendenke gefangen sind.
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@CitizenX
Nenne es vergleichbar dem gD.
Zum einen gibt es die Laufbahngruppen bei den TB nicht.
So gibt es Berufe die gehen z.B. von EG 8 bis EG 11.
Zum anderen nimmt man diejenigen mit, die in ihrer Beamtendenke gefangen sind.
Und unterstützt sie dabei in diesem fehlerhaftem Denken zu verharren und hilft ihnen nicht auf den aktuellem Stand zu kommen.
Dass dort man dort, wo es auch bei den Beamten auch keine gD,Md... mehr gibt und nicht von Laufbahngruppen redet, kann ich noch nachvollziehen, da hat das Kind nur einen anderen Namen.
Aber im TV gab und gibt es so ein Scheiß nicht.
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Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.
Ich dagegen sehr viele! Okay, zwar nicht in der Bundesverwaltung - wir sind hier im TVöD-Bund-Unterforum - aber in Landes- und Kommunalverwaltung ist mir "so etwas" schon sehr oft begegnet. Also Eingruppierung auch locker überhalb der E 12 mit "nur" Berufsausbildung.
Das kann ich bestätigen.
"Nur" Ausbildung --> E5 bis E11 habe ich bei uns schon gesehen. Auch den Sprung voon E5 auf E10 (mit fachfremder Ausbildung) gab es.
Wir stellen auch Leute auf E9b ein, die kein Studium haben.
In Kürze suchen wir jemanden, der Lust auf die Tätigkeit als Beauftragter für Arbeitssicherheit (E9b) hat.
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Ein seeehr interessantes Thema!
Ich bin Quereinsteigerin - seit fünf Jahren höre ich „ohne Verwaltungsausbildung / Angestelltenlehrgang gehts nicht weiter - und dann auch nur bis 9a“!
Macht es aus eurer Sicht dann überhaupt noch Sinn, den Angestelltenlehrgang 1 zu besuchen?
Dreijährige kaufmännische Ausbildung plus Berufserfahrung (freie Wirtschaft und öffentlicher Dienst) liegen ja vor!
Wo mag das hinführen? Wie sieht die Arbeitswelt 2030 aus?!
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Dreijährige kaufmännische Ausbildung plus Berufserfahrung (freie Wirtschaft und öffentlicher Dienst) liegen ja vor!
Mit diesen Werten hättest Du bei der Bundeswehrverwaltung mit A 7 beginnen können. A9mD-Stellen sind dort auch mehr als in Landesbehörden. Ein "interner" Aufstieg wäre dann ggf. auch möglich....
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Wenn wir ehrlich sind, ist das aber definitiv die Ausnahme. Ich kenne kaum Behörden, die eine Eingruppierung > EG 9a ohne Studium oder vergl. Qualifikation ermöglichen.
Ich dagegen sehr viele! Okay, zwar nicht in der Bundesverwaltung - wir sind hier im TVöD-Bund-Unterforum - aber in Landes- und Kommunalverwaltung ist mir "so etwas" schon sehr oft begegnet. Also Eingruppierung auch locker überhalb der E 12 mit "nur" Berufsausbildung.
Das kann ich bestätigen.
"Nur" Ausbildung --> E5 bis E11 habe ich bei uns schon gesehen. Auch den Sprung voon E5 auf E10 (mit fachfremder Ausbildung) gab es.
Wir stellen auch Leute auf E9b ein, die kein Studium haben.
E10 und E11 sind bei uns ohne Studium jederzeit erreichbar, wenn der Arbeitgeber/Vorgesetzte das möchte. Wir haben auch Leute mit Ausbildung + Fachwirt in E15.
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Wo arbeitet ihr bitte?
Gerne auch privat antworten. :)
In den Bundesländern mit Prüfungspflicht ist es zumindest an den Kommunen definitiv nicht möglich.