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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sweety am 11.01.2024 11:13
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Hallo ich war 10 Jahre und 1 Monat in der Stadt beschäftigt TVÖD im letzten Monat (01/23) dann Stufe 4, seit 1.1. bin ich beim Land beschäftigt, als ich bei der Einstellung nach der Stufe gefragt habe wurde mir gesagt es war zu lang Pause (11 Mon.) um das ich die Stufe 4 hätte übernehmen können. Ist das Richtig so ? Als ich im September bei einem Anderen Vorstellungsgespräch war (Tvöd) hätte ich sofort die Stufe 4 bekommen.
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Wenn wenigstens 3 Jahre deiner Berufserfahrung einschlägig waren und die anderen 7 Jahre und 1 Monat als förderlich angesehen werden, hättest du auch in Stufe 5 eingestellt werden können.
Wie lange zwischen der Beschäftigung im TVöD und beim TV-L liegt, ist quasi irrelevant, da es so oder so eine Neueinstellung wäre.
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kann man da rückwirkend noch etwas machen oder habe ich dieses mit Unterzeichnung des Vertrages Stillschweigend hin genommen ?
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Förderliche Zeiten können nicht mehr anerkannt werden, da schon eingestellt.
Das muss man vorher verhandeln.
Und da wäre auch eine Stufe 5 tarifliche möglich gewesen, sofern du der/die/das einzige geeignete Kandidat gewesen bist.
Edit: (Denn die Bedingung hierfür ist: zur Deckung des Personalbedarfs)
Bleibt nur die Stufe 3, sofern einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
oder Stufe 1 und umgehend sich einen anderen AG suchen.
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kann man da rückwirkend noch etwas machen oder habe ich dieses mit Unterzeichnung des Vertrages Stillschweigend hin genommen ?
Nicht nur Stillschweigend, sondern du hast (unbewusst) mit unterzeichnen deutlich gemacht, dass du alleinig nach den Muss-Regel des TVöD eingestellt werden willst.
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ich habe vor Unterzeichnung ein Formular Überprüfung der Stufe ausgefüllt und unterzeichnet, praktisch sind da meine ganzen Tätigkeiten der letzten Jahre aufgeführt.
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Die schädliche Pause von über einem halben Jahr bezieht sich auf die Fortsetzung der Stufenlaufzeit. Wenn die Unterbrechung max. 6 Monate beträgt, so kann die Stufenlaufzeit fortgesetzt werden, wenn es sich um die gleiche Entgeltgruppe handelt.
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ich habe vor Unterzeichnung ein Formular Überprüfung der Stufe ausgefüllt und unterzeichnet, praktisch sind da meine ganzen Tätigkeiten der letzten Jahre aufgeführt.
Ja und das bedeutet, dass du die Unterlage für die Feststellung der einschlägige Berufserfahrung für die Stufenzuordnung übergeben hast und somit alles weitere rein vom Ermessen des AGs abhängt, ob er was macht oder will.
Weder hast du nach §16.2a noch nach §16.2 Satz 3 eine Stufe eingefordert.
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§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt. Damit sind auch die 6 Monate Unterbrechungszeit unbeachtlich, da es nur einschlägige Berufserfahrung nach Satz 3 sein kann. Und dort ist die Deckelung auf Stufe 3 drin. Alles weitere, was darüber hinaus geht, wären förderliche Zeiten nach Satz 4. Und der Zug ist mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages abgefahren. M. E. hat der AG seiner Pflicht zur Anerkennung der einschl. BE entsprochen und dir die Stufe 3 zuerkannt aufgrund der Angaben in dem Formular. Mehr wollte er wohl nicht und du hast es auch nicht eingefordert...
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§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt.
Ich habe da oben Kommune und Land gelesen
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§ 16.2 Satz 2 ist doch ohnehin nicht anwendbar, da es sich nicht um den gleichen AG handelt.
Ich habe da oben Kommune und Land gelesen
Ja, eben :)