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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Stern99 am 28.02.2024 09:32

Titel: Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE
Beitrag von: Stern99 am 28.02.2024 09:32
Hallo,

wir leisten Rufbereitschaft über ein komplettes Wochenende von Freitag 16 Uhr bis Montag 07 Uhr. Unsere Personalabteilung rechnet dieses als Block ab, d.h. alle Einsätze in dieser Zeit werden addiert und wir bekommen für den Block eine Pauschale. Wir sind allerdings der Meinung, dass die Einsätze nur tageweise addiert werden dürfen und eine Pauschale pro Tag zu zahlen ist. Kann hier jemand helfen?

Danke und LG
Titel: Antw:Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE
Beitrag von: Wynchester am 28.02.2024 11:49
Jeder Einsatz muss für sich gerundet werden sofern Wegezeiten anfallen.

Bei Arbeiten von zuhause wäre die o.g. Vorgehensweise richtig.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE
Beitrag von: MaLa am 29.02.2024 09:45
Für die Pauschale:

Niederschrifterklärung Nr. 4 zu § 8 Abs. 3 TVöD:   
Zur Erläuterung von § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung sind sich die Tarifvertragsparteien über folgendes Beispiel einig: „Beginnt eine Wo-chenendrufbereitschaft am Freitag um 15 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhalten Beschäftigte folgende Pauschalen: Zwei Stunden für Freitag, je vier Stunden für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Sie erhalten somit zehn Stundenentgelte."   
Titel: Antw:Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE
Beitrag von: heretic am 01.03.2024 09:53
Jeder Einsatz muss für sich gerundet werden sofern Wegezeiten anfallen.

Bei Arbeiten von zuhause wäre die o.g. Vorgehensweise richtig.

es geht um Rufbereitschaft, nicht um tatsächliche Einsätze während der Rufbereitschaft (diese werden zusätzlich abgerechnet)
Titel: Antw:Rufbereitschaft Vergütung TVÖED Kommune am WE
Beitrag von: heretic am 01.03.2024 09:54
Für die Pauschale:

Niederschrifterklärung Nr. 4 zu § 8 Abs. 3 TVöD:   
Zur Erläuterung von § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung sind sich die Tarifvertragsparteien über folgendes Beispiel einig: „Beginnt eine Wo-chenendrufbereitschaft am Freitag um 15 Uhr und endet am Montag um 7 Uhr, so erhalten Beschäftigte folgende Pauschalen: Zwei Stunden für Freitag, je vier Stunden für Samstag und Sonntag, keine Pauschale für Montag. Sie erhalten somit zehn Stundenentgelte."


für eine komplette Woche daher pauschal 5x2 + 2x4 der betreffenden Stundenentgelte