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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Paragraphenreiter123 am 28.02.2024 22:06

Titel: [BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Paragraphenreiter123 am 28.02.2024 22:06
Hallo zusammen,

Ich mache mir derzeit ein Paar Gedanken bzgl. Meiner Beförderungschancen in meiner Dienststelle. Mein Kollege, kinderlos, 20 Jahre älter und besser bewertet als ich, jedoch eine Besoldungsgruppe unter mir, wird zum 01.03.2024 in meine Besoldungsgruppe (A11) befördert. Meine Wartezeit auf die nächste Beförderung beträgt noch 1 Jahr auf A12. Danach ist die Mindestwartezeit bei 4 Jahren für A13.

Ich möchte gerne noch Kinder haben, und muss daher mit ca. 1 Jahr Elternzeit bzw. Bei zwei Kindern zwei Jahren elternzeit rechnen. Wird mir die Elternzeit auf meine Wartezeit angerechnet oder kann mich mein Kollege nun tatsächlich im Beförderungsgefüge "überholen"?

Würde er mich überholen, dann hätte ich keinerlei Beförderungsmöglichkeiten in meiner Behörde mehr und würde mir halt eine neue Behörde suchen, da es nur noch eine Planstelle für A13 gibt, die nicht bereits langjährig für die Zukunft besetzt ist.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: DrBlubb am 29.02.2024 06:22
Guten Morgen,

fündig wirst du hier:
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/versorgung/elternzeit.pdf
(S.15)
Kurze Antwort:
Elternzeit= Dienstzeit.
Das gilt übrigens auch für Elternteilzeit. D.h. bei bspw. 60% Teilzeit nach den 12 Monaten, wird das auf die Laufbahn zu 100% angerechnet.

Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Saxum am 29.02.2024 06:42
Ja, wie erwähnt gilt es als Dienstzeit. Rechtsquelle ist neben dem Merkblatt hier Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LlbG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-15). Also bis zu 36 Monate pro Kind zählen als Dienstzeit, wenn diese in die Elternzeit fallen.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Landsknecht am 29.02.2024 08:27
"Danach ist die Mindestwartezeit bei 4 Jahren für A13."

Laut 17 Llbg ist die Wartezeit in der Q3 doch immer 3 Jahre, oder?
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Saxum am 29.02.2024 08:37
Ja das stimmt, zumindest ist der "Regelfall" Art. 17 Abs. 1 Satz. 3 Nr. 3 Buchstabe b LlbG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17) entsprechend zu verstehen.

Siehe zur Thematik des Threads hierbei auch die Ausnahme nach Art. 17 Abs. 2 LlbG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-17) die ja analog zu Art. 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LlbG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-15) wirkt ohne dass eine Elternzeit erforderlich wäre, wenn tatsächlich eine Pflege/Betreuung erfolgt ist. Auch gedeckelt auf 36 Monate und natürlich nicht "kumulativ". Es gehen immer nur höchstens 36 Monate pro Kind.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Thomber am 29.02.2024 10:20
Na zum Glück ist dieses Forum hier nicht öffentlich und niemand draußen kann lesen, welche "Probleme" uns beschäftigen.   Und dann wundern wir uns, dass BILD & Co. jedes Jahr erneut gegen Beamte hetzt.   
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Alphonso am 01.03.2024 09:09
Über die Anspruchshaltung anderer Beamtenkollegen kann ich auch nur immer wieder staunen und die Augen verdrehen. Der Gesetzgeber macht ja aber mit und animiert dazu.
Es wird mir auch nicht klar, warum private Entscheidungen wie Kinder dazu führen, dass die Laufbahn nachgebildet wird, als wäre man da und dann im besten Fall in der Elternzeit noch eine Beförderung erhält auf Grundlage fiktiver Beurteilungen.
Weniger Leistungsprinzip geht ja praktisch nicht. Aber wie Thomber sagt, dann muss man auch entsprechende Kommentare aushalten.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Saxum am 01.03.2024 09:21
Ja ich kann nur wiedergeben was das Gesetz hergibt, ich persönlich würde aber zumindest wollen dass entweder der TVöD nachziehen kann bei den Stufen oder es für alle ganz gelassen wird. Ja ... derzeit ist es aber so.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: muesli2 am 01.03.2024 20:04
Hallo zusammen,

ja die Gesetze im ÖD geben das her. Ich frage mich nur wie das in der Praxis laufen soll. Ein Kollege arbeitet z. B. im gleichen Team (Höchststrafe wäre er übernimmt die Vertretung) 7 Jahre ist sehr selten krank, seine Leistung ist gleich. Kollegin ist wegen kurzer Geburtenfolge 6 Jahre in Elternzeit, d. h.Ihr Dienst und Treue verhältnis ruht in dieser Zeit. Nun startet diese Kollegin mit 16 Wochenstunden rechtzeitig zum Beurteilungszeitraum "voll" durch.

Ergebnis wegen der letzten Beurteilung, welche minimal besser war als die des Kollegen, wird die Kollegin befördert.

Ich war dabei, kenn solche Vorgänge bei unsere Landesbehörden in Bayern. Bin selber nicht bedroffen, aber im Personalrat und stimme bei dieser Konstellation immer dagegen, aber ohne Erfolg.

Und das beste zum Schluss, ratet mal wer der Kollegin einarbeiten muss nach der langen Auszeit?

Na ihr kommt drauf.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Besoldungsrechner am 01.03.2024 21:42
Hallo zusammen,

ja die Gesetze im ÖD geben das her. Ich frage mich nur wie das in der Praxis laufen soll. Ein Kollege arbeitet z. B. im gleichen Team (Höchststrafe wäre er übernimmt die Vertretung) 7 Jahre ist sehr selten krank, seine Leistung ist gleich. Kollegin ist wegen kurzer Geburtenfolge 6 Jahre in Elternzeit, d. h.Ihr Dienst und Treue verhältnis ruht in dieser Zeit. Nun startet diese Kollegin mit 16 Wochenstunden rechtzeitig zum Beurteilungszeitraum "voll" durch.

Ergebnis wegen der letzten Beurteilung, welche minimal besser war als die des Kollegen, wird die Kollegin befördert.

Ich war dabei, kenn solche Vorgänge bei unsere Landesbehörden in Bayern. Bin selber nicht bedroffen, aber im Personalrat und stimme bei dieser Konstellation immer dagegen, aber ohne Erfolg.

Und das beste zum Schluss, ratet mal wer der Kollegin einarbeiten muss nach der langen Auszeit?

Na ihr kommt drauf.

Der öD ist tatsächlich besser als jede Komödie. So einen Schwachsinn würde es in der pW nie geben. Lächerlich! Thema Frauen und Beförderungen ist ja immer so ein Thema für sich. Und auch wenn alle wieder schreien, Frauen werden oft im öD bevorzugt behandelt. Ist so! We love Woke :)

Alleine der Begriff "Wartezeit" stört mich. Ich sitze mir am besten den Arsch platt und werde befördert weil ich die Wartezeit erfüllt habe. Leistungsprinzip 0% mittlerweile im öD. Passt aber auch gut zu unserem Schulsysten.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Bruce Springsteen am 01.03.2024 22:05
Kann ich als Mann locker bestätigen. Meine Kolleginnen in Teilzeit werden regelmäßig befördert, während wir Kerle es in Vollzeit mitreißen müssen. Bei meinen Beförderungen waren auch Kolleginnen in Elternzeit dabei, die sogar ihr Kind dabei hatten.

Man sieht es ja auch in Bewerbungen. Frauenteams suchen "Frauen werden bei uns bevorzugt gesucht". Und die wenigen männlichen Chefs stellen lieber jene ein, bevor geklagt wird..
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: BeamteNI am 02.03.2024 08:20
Es werden nicht Frauen bevorzugt sondern Menschen die in Elternzeit gehen oder in Teilzeit. Das steht Männern genauso offen.

Frauen sind öfters im öffentlichen Dienst vertreten und deutlich seltener in Führungspositionen. Das die meisten  Führungskräfte im ÖD Frauen sind ist statistisch einfach falsch.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: PushPull am 02.03.2024 09:09
@BeamteNi:

Wenn die Wahrheit nicht zum eigenen Narrativ passt, schafft man sich eigene Wahrheiten. Statistisch gesehen sind hier im Forum nunmal auch einige potenzielle Wähler und Kunden von AfD, BILD, Homöopathie & Co. dabei. Dort versucht man derartige Hirnwindungen ja schon länger (leider erfolgreich) hervorzurufen.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: SchrödingersKatze am 04.03.2024 13:21

https://www.br.de/nachrichten/wissen/beurteilung-im-lehramt-werden-frauen-schlechter-bewertet,U5DhMLx

Ich lass das hier mal so stehen.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: BeamteNI am 04.03.2024 16:39

https://www.br.de/nachrichten/wissen/beurteilung-im-lehramt-werden-frauen-schlechter-bewertet,U5DhMLx

Ich lass das hier mal so stehen.

Ich finde das Thema sowieso schwierig. Ich habe nie ganz verstanden warum Beamte mit Teilzeit die gleiche Erfahrungszeit angerechnet bekommen wie Beamte in Vollzeit. Aber das ganze System mit den Erfahrungsstufe, besonders in der absurden Dauer wie bei Beamten, finde ich fraglich.
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: Thomber am 05.03.2024 08:37

https://www.br.de/nachrichten/wissen/beurteilung-im-lehramt-werden-frauen-schlechter-bewertet,U5DhMLx

Ich lass das hier mal so stehen.

Ich finde das Thema sowieso schwierig. Ich habe nie ganz verstanden warum Beamte mit Teilzeit die gleiche Erfahrungszeit angerechnet bekommen wie Beamte in Vollzeit. Aber das ganze System mit den Erfahrungsstufe, besonders in der absurden Dauer wie bei Beamten, finde ich fraglich.


Dem kann ich nur zustimmen und ergänzen:  Auch die Grenzen zwischen den Laufbahnen sind veraltet und benachteiligen die Beamten...
Titel: Antw:[BY] Beförderung Elternzeit
Beitrag von: DrBlubb am 05.03.2024 08:45
Ergänzung zu den vorherigen Kommentaren:
Naja die Erfahrungszeit wird nur während der Elternzeit (36 Monate) angerechnet. Unabhängig ob Teilzeit oder komplett zu Hause mit dem Kind macht da keinen Unterschied. Danach wird 0 angerechnet oder nachgebildet.
Im Grunde finde ich die Regelung schon sinnvoll, wenn die entsprechende Beförderung anhand der soft/ hardskills entschieden wird.

Übrigens heißt es Mindestwartezeit. Wenn also beide Personen die Eignung, aber andere fachliche Fähigkeiten etc. haben, würde doch der befördert werden, der besser ist - trotz Nachbildung? Das müsste dann auch relativ nachvollziehbar vom Dienstherren dargelegt werden, wenn ich mich nicht irre?