Hallo zusammen,
Ich mache mir derzeit ein Paar Gedanken bzgl. Meiner Beförderungschancen in meiner Dienststelle. Mein Kollege, kinderlos, 20 Jahre älter und besser bewertet als ich, jedoch eine Besoldungsgruppe unter mir, wird zum 01.03.2024 in meine Besoldungsgruppe (A11) befördert. Meine Wartezeit auf die nächste Beförderung beträgt noch 1 Jahr auf A12. Danach ist die Mindestwartezeit bei 4 Jahren für A13.
Ich möchte gerne noch Kinder haben, und muss daher mit ca. 1 Jahr Elternzeit bzw. Bei zwei Kindern zwei Jahren elternzeit rechnen. Wird mir die Elternzeit auf meine Wartezeit angerechnet oder kann mich mein Kollege nun tatsächlich im Beförderungsgefüge "überholen"?
Würde er mich überholen, dann hätte ich keinerlei Beförderungsmöglichkeiten in meiner Behörde mehr und würde mir halt eine neue Behörde suchen, da es nur noch eine Planstelle für A13 gibt, die nicht bereits langjährig für die Zukunft besetzt ist.