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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: poing am 12.03.2024 14:41
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Moin,
unser jährlicher Betriebsausflug fällt aus (Kommune). Der neue Bürgermeister findet es unnötig, das liegt natürlich im Auge des Betrachters.
Gibt es Anrecht auf einen Betriebsausflug, wenn dieser schon seit 20 Jahren durchgeführt wird?
Gruß
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Wir haben mal eine ähnliche Situation gehabt. Haben dann den gelben Zettel geholt als Protest. Ein Jahr später gabs beim Betriebsausflug sogar Stückchen vom Chef gesponsort.
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Nein, der TVöD benennt kein Anrecht auf einen Betriebsausflug. Als Bürgermeister würde ich mir auch definitiv keinen kollektiven gelben Zettel bieten lassen. Dann müssen die entsprechenden Mitarbeiter halt zukünftig als Retourkutsche ab dem ersten Krankheitstag ein Attest vorweisen.
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Und gegebenenfalls könnte man Überlegungen treiben, die sich gegen den mutmaßlichen gemeinschaftlichtlichen Betrug richten.
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Eine sehr schöne Wertschätzung der Arbeitnehmer. Dabei bezahlen die AN den Spaß sogar selbst.
Ein recht armseliger Bürgermeister.
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Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.
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Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.
Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Jedenfalls bei mir (Bund) zahle ich selbst bzw. die Großkopferten werden zusätzlich zu einer freiwilligen Spende genötigt. Das Ministerium würde uns die Hölle heiß machen.
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Moin,
unser jährlicher Betriebsausflug fällt aus (Kommune). Der neue Bürgermeister findet es unnötig, das liegt natürlich im Auge des Betrachters.
Gibt es Anrecht auf einen Betriebsausflug, wenn dieser schon seit 20 Jahren durchgeführt wird?
Gruß
Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?
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Die AN bezahlen ihren Arbeitsausfall selber? Dann wäre ich auch sauer.
Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Jedenfalls bei mir (Bund) zahle ich selbst bzw. die Großkopferten werden zusätzlich zu einer freiwilligen Spende genötigt. Das Ministerium würde uns die Hölle heiß machen.
Das wird halt höchst unterschiedlich gehandhabt. Die Mitarbeiter unseres Jobcenters zahlen z. B. jedes Jahr symbolische 5 Euro für den Betriebsausflug/Sommerfest, sind aber für ihre opulenten und rauschenden Fest bekannt. Ist halt immer eine Frage, wie clever man mit Kostenstellen umgeht.
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Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?
Wo im TVöD soll das bitte definiert sein?
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Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Bekommt ihr den Tag vom Urlaub abgezogen, oder werden die Bezüge gekürzt? Ob der Staatshaushalt Bier und Schnittchen bezahlt wäre mir da noch eher egal, das dürfte regelmäßig deutlich weniger sein als die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.
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Ich meine, es gibt so etwas wie "Gewohnheitsrecht". Ist der betriebsausflug mehrfach hintereinander durchgeführt worden, kann er nicht mehr einfach gestrichen werden.
Was sagt eigentlich Eurer Personalrat?
Wo im TVöD soll das bitte definiert sein?
Übergeordnet ist immer noch das Gesetz und hier findet es sich unter dem rechtl. Begriff "betriebliche Übung" wieder - meiner bescheidenen Meinung nach.
Internetrecherche zu dem Begriff bitte selbst durchführen.
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die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.
Nun, es dürfte deutlich teurer werden, diesen ausfallen zu lassen. Könnte man diesen Schaden bitte dem "besonders befähigten Vorgesetzten" vom Gehalt abziehen, da es seine rotzige Entscheidung war.
Als Steuerzahler bin ich inzw. ziemlich angepixxt über die entstehenden Kosten der Demotivationsshows durch die immer häufiger aufschlagenden unfähigen Vorgesetzten.
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Ja! Wenn dafür Steuergeld „verschwendet“ würde, dann …
Bekommt ihr den Tag vom Urlaub abgezogen, oder werden die Bezüge gekürzt? Ob der Staatshaushalt Bier und Schnittchen bezahlt wäre mir da noch eher egal, das dürfte regelmäßig deutlich weniger sein als die Personalkosten für einen unterhaltsamen Wandertag.
Käme trotzdem beim Ministerium und der nächsten Prüfung durch den Rechnungshof ganz schlecht. (und die Blöd nicht vergessen)
Nein es gibt bei einem Tag keine Abzüge, da das Kulturprogramm als politische Bildung betrachtet wird.
Ich kenne aber das Betriebsausflugsprogramm einer großen Firma, mit der wir oft zu tun haben…
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Politisches Programm?
Worunter läuft das? Beamte haben meines Wissens keinen Anspruch auf "Bildungsurlaub".
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Politisches Programm?
Worunter läuft das? Beamte haben meines Wissens keinen Anspruch auf "Bildungsurlaub".
Das ist sehr weit gefasst. Das geht von Museum über Führungen z.B. beim Bundesverwaltungsgericht bis zu irgendeinem Kurzvortrag, der zur Verwaltungsgeschichte der Region mit eingeflochten ist. Das ist eher proforma zu sehen. Strenger wird es erst, wenn es mehr als einen Tag ist. Das gab es vor sehr vielen Jahren zu einem großen Jubiläum und benötigt eine besondere Genehmigung durch das Ministerium. Da hat dann vor dem Essen im großen Saal der Brauerei der Landrat der besuchten Region eine Ansprache gehalten. Die war richtig gut, ordentlich vom Riemen geledert. Immerhin war er sehr stolz eine ganz besondere technische Anlage in seiner Provinz zu haben.
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Im TvöD steht nichts von Wandertag.
Und Bildungsurlaub ist selbst zu zahlen; nur die bezahlte Freistellung erfolgt.
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Was für ein toller BGM. Den sollte die Belegschaft die Hölle heiß machen. Aber sowas von.
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Da ist wohl nichts zu machen.
Aber hey! Vielleicht bekommt dieser Bürgermeister bei der nächsten Wahl keine Stimme aus dem Rathaus.
Vielleicht lässt sich ja über eine Alternative verhandeln. Z.B. ein Festchen von 10 bis Dienstschluss. Dann ist der Arbeitsfall nicht ganz so groß.
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Es wäre nicht der erste BGM, der sich an einer Stelle mit seinem starren Blick auf Vorschriften keine Freunde macht, während an zig anderen Stellen die Belegschaft genau davon ganz ordentlich profitiert (weil sich z.B. die Personalabteilung plötzlich nach Regelungen zu Dienstzeit, Zulagen, Eingruppierung... richtet, die unter dem Vorgänger-BGM genauso simpel per Boss-Order entschieden wurden wie eben die Schnittchen vom Betriebsausflug).
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Wenn ich mir da unsere Freistellung zu Altweiber ansehen würde ich die Mitarbeiter bei 50/50 sehen, was Freude oder Trauer über ein Abschaffung dieses Festes angeht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Ausflügen anders aussieht.
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Wenn ich mir da unsere Freistellung zu Altweiber ansehen würde ich die Mitarbeiter bei 50/50 sehen, was Freude oder Trauer über ein Abschaffung dieses Festes angeht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei Ausflügen anders aussieht.
Das sehe ich ähnlich - deshalb würde ich das Thema nicht überbewerten. Ein Betriebsausflug kann gut für Teamklima und Teambuilding sein, aber mitunter auch das Gegenteil bewirken. Da hat jeder eine andere Empfindung. Dass manche aber meinen, eine Art Anspruch darauf zu haben, finde ich schon irgendwie verwunderlich.