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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mayra am 20.03.2024 06:02
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen. All das würde der neue AG mitgehen. Ich habe jetzt noch nachgefragt bzgl. Übernahme Weihnachtsgeld (Kündigung wäre per 31.09.) auch das würden sie übernehmen als Zulage. Jetzt sagte der Personaler die Zulage fürs Weihnachtsgeld würden sie kompensieren an Hand der vorgelegten Gehaltsnachweise. Jetzt meine Frage, wenn ich im TVÖD ein Gehalt/Zulage verhandele, muss ich dann immer die letzten Gehaltsnachweise offenlegen? Wenn jemand neu eingestellt wird, außerhalb TVÖD, dann muss er ja auch nichts vorlegen?
Danke und Gruß
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Nein! Du musst da nichts vorlegen, genauso wie der AG nichts kompensieren muss oder eine Zulage zahlen muss.
Deine Entscheidung.
Die Personaler wollen so etwas meistens nicht aus Neugierde sehen, vielleicht aus Argwohn, dass du geschummelt hast, aber ich denke, es geht alleinig darum, dass sie dem Rechnungshof gegenüber nachweisen können, dass die Aktenlage so war, wie geschildert.
Also die wollen den Arsch an der Wand und was zum Lochen-Heften.
(Was ich persönlich nicht verwerflich, sondern verständlich finde)
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen. All das würde der neue AG mitgehen. Ich habe jetzt noch nachgefragt bzgl. Übernahme Weihnachtsgeld (Kündigung wäre per 31.09.) auch das würden sie übernehmen als Zulage. Jetzt sagte der Personaler die Zulage fürs Weihnachtsgeld würden sie kompensieren an Hand der vorgelegten Gehaltsnachweise. Jetzt meine Frage, wenn ich im TVÖD ein Gehalt/Zulage verhandele, muss ich dann immer die letzten Gehaltsnachweise offenlegen? Wenn jemand neu eingestellt wird, außerhalb TVÖD, dann muss er ja auch nichts vorlegen?
Danke und Gruß
Du musst selbstverständlich nichts dergleichen.
Aber du willst ja etwas von deinem neuen Arbeitgeber und der hat dir auch schon signalisiert, auf deine Forderung einzugehen. Jetzt will er nur noch einen Nachweis über die Höhe der Jahressonderzahlung bei deinem bisherigen Arbeitgeber. Wo liegt dein Problem?
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Wer soll hier wissen, was ein einzelner AG vorgelegt haben möchte? Ich nehme an, dass der Personaler besser anhand von Nachweisen begründen und deine JSZ daran berechnen kann.
Eine Frage habe ich zu deinem Sachverhalt: Welches ist die übernächste Stufe zur Stufe 6? Oder meinst du die Entgeltgruppe?
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
...
Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
...
Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
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Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
Ja, ich gestehe: Das stammt von mir ;)
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
...
Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
Ich mache es an einem Beispiel konkret:
Aktueller AG: Entgeltgruppe 10 Stufe 5
Neuer AG: Entgeltgruppe 11 Stufe 6
Zzgl. Zulage auf 11/6
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
...
Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
Ich mache es an einem Beispiel konkret:
Aktueller AG: Entgeltgruppe 10 Stufe 5
Neuer AG: Entgeltgruppe 11 Stufe 6
Zzgl. Zulage auf 12/6
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Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. Wechsel der Stelle im TVÖD. Ich habe eine Spezialistenstelle und ein Angebot zum Wechsel vorliegen. Aktuell bin ich in Stufe 5 eingruppiert und habe Stufe 6 in einer höheren Stufe zzgl. Zulage (unaufzehrend) zur übernächsten EG-Stufe in den Ring geworfen.
...
Nebenbei:
Rein sprachlich liegt es Nahe, das man in eine Stufe eingestuft ist und nicht eingruppiert.
Auch liegt es Nahe, das man in eine EG (=Entgeltgruppe) eingruppiert ist und nicht eingestuft.
Bei dir gehen die Begrifflichkeiten doch arg durcheinander...
Ich mache es an einem Beispiel konkret:
Aktueller AG: Entgeltgruppe 10 Stufe 5
Neuer AG: Entgeltgruppe 11 Stufe 6
Zzgl. Zulage auf 12/6
Ja, so konnte man es auch deuten, es blieb aber eine Unsicherheit aufgrund deines ursprünglichen Verwirrspiels mit den Begriffen...
...für deine Frage hat das aber ohnehin keine Rolle gespielt.
Was ist nun dein Problem mit dem Nachweis der Höhe der Jahressonderzahlung, die du beim alten Arbeitgeber bekommen hast?
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Also dein neuer AG stellt dich in 11/6 ein.
Da du für die Stufe 6 ausreichend förderliche Zeiten hast, oder aber stumpf übertariflich.
dazu gibt er dir eine Zulage in höhe der Differenz zur eg12/6, obwohl es tariflich eine solche nicht gibt, als über
aussertariflich.
Also offensichtlich ein AG, der frei verhandeln kann und den tvöd nur als minimal Leistung begreift.
Glückwunsch.
Dann ist es definitiv kein AG, der den Landesrechnungshof oder andere fürchten muss.
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Und die JSZ holt er nach.
Aber ich verstehe nicht, wo jetzt das Problem eigentlich liegt...
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Aber ich verstehe nicht, wo jetzt das Problem eigentlich liegt...
Das Problem ist der unseriöse Threadstarter, der sich zwar zu einem Nebenaspekt noch mehrmals geäußert hat, aber die Nachfragen zur eigentlichen Thematik hartnäckig ignoriert >:(
Schon bald wird er vermutlich wieder "Gast" sein...
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Es geht halt alles seinen sozialistischen Gang. ;)
Oder, um die Fragen des TE abschließend zu beantworten:
1. Nein.
2. Doch, mitunter.
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Es geht halt alles seinen sozialistischen Gang. ;)
Oder, um die Fragen des TE abschließend zu beantworten:
1. Nein.
2. Doch, mitunter.
Meine Frage, die ich habe ist, wenn ich als Bewerber aus der freien Wirtschaft komme, dann werde ich doch in eine EntgeltgruppeX/StufeX der ausgeschriebenen Stelle eingestellt und ggf. kann ich die Stufe oder Zulage etc. Ggf. noch verhandeln?
Wenn ich von einem TVÖD Unternehmen zu einem anderen Unternehmen TVÖD wechsle, muss ich dann die Gehaltsabrechnungen meines jetzigen AG bzgl. bisheriger Eingruppierung offenlegen oder eben nicht? Beim obigen Punkt würde ich ja auch nicht die Abrechnungen des vorigen AG offen auf den Tisch legen.
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Ach so dass war deine Frage?
Die Antwort lautet: Ja.
Meine Antwort 2:
Für eine Menschen der aus der pW oder dem öD zum einem öD oder pW AG wechselt, gilt fürs verhandeln das selbe.
ABER:
Ein öD-öD Wechsler kann dafür eine tarifliche Karte mehr ziehen.
Zweite Frage:
Nein, muss man nicht.
Wenn man aber "ich verzichte auf x Euro" als Grund für "x Euro mehr Geld haben wollen" angibt, dann muss auch der pW ler bei uns den Nachweis erbringen.
Fazit: Nein es gibt keine zwei Regelungen im öD
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Auch das Wiederholen von Fragestellungen führt zu keiner anderslautenden Antwort als:
um die Fragen des TE abschließend zu beantworten:
1. Nein.
2. Doch, mitunter.
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Und da es sich hier um ein Diskussionsforum handelt:
Was hast du für ein Problem mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen?
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Aber ich verstehe nicht, wo jetzt das Problem eigentlich liegt...
Das Problem ist der unseriöse Threadstarter, der sich zwar zu einem Nebenaspekt noch mehrmals geäußert hat, aber die Nachfragen zur eigentlichen Thematik hartnäckig ignoriert >:(
Schon bald wird er vermutlich wieder "Gast" sein...
Richtigstellung: Der unseriöse Threadstarter ist eine seriöse Threadstarterin, keine Juristin, sonst wäre es mir wahrscheinlich klar und ich hätte keine Frage gestellt. Auf hartnäckige Nachfrage konnte ich heute mitunter nicht so schnell reagieren, da ich in Vollzeit beschäftigt bin und während der Arbeitszeit nicht privat surfe ;) Was mich etwas irritiert sind die teilweise bewertenden Antworten. Dachte, es ist ein Hilfeforum und hatte nicht erwartet, dass die Antworten in der Art und Weise kommen. Von daher wundert es mich nicht, wenn der ein oder die andere direkt wieder verschwindet.
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Allerdings ist das deine fünfte Antwort, nachdem TV-Ler seine Frage gestellt hat. ;) Könnte man dann beantworten oder erwidern, dass man das nicht möchte. Ist auch Teil von Diskussionskultur.
Ich sehe eher weniger "bewertende" Antworten, als den Versuch Sachverhalte zu ergründen. Zumal, wenn deine Antworten längst beantwortet sind.
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Und da es sich hier um ein Diskussionsforum handelt:
Was hast du für ein Problem mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen?
Es gibt einfach Dinge, die möchte ich nicht offenlegen und schon gar nicht, wenn ich in der Anbahnung bin.
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Und da es sich hier um ein Diskussionsforum handelt:
Was hast du für ein Problem mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen?
Es gibt einfach Dinge, die möchte ich nicht offenlegen und schon gar nicht, wenn ich in der Anbahnung bin.
Gut dass das jetzt geklärt ist und schön das deine Fragen beantwortetet wurden.
Kleiner Tipp, man kann so etwas schwärzen, so dass die Anbahnungsseite nur das sieht was sie braucht.
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Und da es sich hier um ein Diskussionsforum handelt:
Was hast du für ein Problem mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen?
Es gibt einfach Dinge, die möchte ich nicht offenlegen und schon gar nicht, wenn ich in der Anbahnung bin.
Aber wo ist dann dein Problem?
Dein neuer potentieller Arbeitgeber scheint dir sehr weit entgegenkommen zu wollen. Um nun auch noch das letzte Stückchen gehen zu können, möchte der AG einen Nachweis bzgl. deiner Jahressonderzahlung.
Um zu erkennen, das dies KEINE Frage des Tarifvertrages ist, muss man weder ein Mann, noch ein Jurist und auch kein männlicher Jurist sein.
Jeder durchschnittlich begabte Mensch, so also auch eine Frau, kann doch ohne Weiteres erkennen das es hier schlicht um geben und nehmen geht: Du willst etwas, der neue AG sagt "Ja ok, wenn...".
Falls dieses "wenn" für dich aus guten oder schlechten Gründen nicht in Frage kommt, musst du damit leben, das dir dann in diesem einen Punkt möglicherweise doch nicht entgegengekommen wird.
Fertig aus. Da helfen auch Ratschläge und Meinungen aus irgendwelchen Foren nicht weiter...
Und ja, das ist jetzt eine Bewertung: Du scheinst wirklich eine sehr spezielle Spezialistin zu sein ... ::)
Und nochmal ja: Das hätte ich mir auch sparen können.
Hab ich aber nicht. 8)
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Und da es sich hier um ein Diskussionsforum handelt:
Was hast du für ein Problem mit der Vorlage von Gehaltsabrechnungen?
Es gibt einfach Dinge, die möchte ich nicht offenlegen und schon gar nicht, wenn ich in der Anbahnung bin.
Wenn Du Dich mit dem neuen AG darauf geeinigt hast, dass die aus dem vorherigen AV fiktiv zustehende Jahressonderzahlung (9/12) kompensiert wird, dann braucht er schließlich einen Nachweis, um den Betrag der anteiligen Sonderzahlung für 01-09/2024 ermitteln zu können.
Vielleicht hast Du da schlecht verhandelt. Eine arbeitsvertragliche Nebenabrede dahingehend, dass "Eine Ermäßigung des Anspruchs auf Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD um jeweils 1/12 für die Monate 01-09/2024 unterbleibt" wäre wohl besser gewesen. Dann wäre auch nicht die Vorlage der Gehaltsabrechnungen aus dem vorherigen AV vonnöten und finanziell würdest Du Dich damit natürlich auch besserstellen.