Über die Gewerkschaft sollte es Rechtsschutz geben. Vielleicht kann ich im BDZ auch was bewirken [...].
Erfolgt die Abfrage/Klärung bei der Rechtsschutzversicherung durch die Kanzlei Neie? So kenne ich es aus einem anderen Verfahren, welches ich mal führen musste.
Meinen herzlichsten Dank an @PolareuD für den Einsatz
Bin dabei.
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.Für 2024 kannst du ja schon heute Widerspruch einlegen, womit du zumindest für dieses Jahr mit im "Topf" bist. ;)
VG
Hallo, ich habe die Widersprüche, die ich ab 2021 gestellt habe leider nicht gespeichert ???. Die Widerspruchsbescheide hab dagegen ich alle abgeheftet. Gibt es eine Möglichkeit an meine Widersprüche ranzukommen. Ich würde dann tatsächlich miteinsteigen, wenn meine RV ihr go gibt.
BG
Vielleicht könnte eine Art Crowdfunding initiiert werden, wovon dann die Anwaltskanzlei anteilig bezahlt wird.
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG
Kurze Frage dazu, weil ich derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung habe. Wenn ich jetzt eine Abschließe dürfte ich noch Sperre habe. Wie wäre das mit der zweiten Instanz? Zahlt die dann?
• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.
Zitat• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.
nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?
Hat schon jemand den VBB Rechtsschutz befragt nach einer Kostenzusage?Der vbb gewährt keinen Rechtsschutz, weil das BMI einen Erlass herausgegeben hat, in den sie auf Widersprüche verzichten und des Weiteren muss erst das neue Gesetz in Kraft treten, damit gehandelt werden kann.
Hallo Zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.
Beste Grüße!
Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.
Nach meinem Rechtsverständnis lohnt sich die Klage nur für Kläger, die zumindest Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt haben und scharf darauf sind, bei einer ersehnten Gesetzesänderung rückwirkend Nachzahlungen zu erhalten? Aufgrund Gesetzeszwang ist es ja nicht möglich, dass nur die klagenden Beamten gegenüber allen anderen Beamten für die Zukunft bessergestellt werden.Das mag ja stimmen. Ich jedenfalls möchte mich nicht auf den Gesetzgeber und dessen Winkelzüge verlassen. Man hat ja die letzten zwei Gesetzesentwürfe gesehen und gemerkt wie das BMI sich windet. Bei diesen Entwürfen war zumindest meine Besoldung nicht einmal annähernd in der amtsangemessenen Höhe. Außerdem wird des letzte Entwurf erstmal nicht weiter verfolgt und liegt auf Eis. Man möchte sich an den Haushaltsmitteln orientieren, also Besoldung nach Kassenlage.
Hallo …
Ich bräuchte in der Sache mal ein wenig Unterstützung.
Ende 2022 für 2021 und 2022 Widerspruch erhoben.
Der Eingang des Widerspruchs wurde bestätigt.
Für 2023 habe ich leider erst kurz vor Weihnachten erhoben.
Meinen Widerspruch und den Widerspruch meiner Frau habe ich über dasselbe Faxgerät an das für uns zuständige BVA versandt (dass die Faxe angekommen sind, wurde auf einer Sendebestätigung nachgewiesenen). Zur Sicherheit gingen die Schreiben zusätzlich als Hardcopy über die Hauspost ans BVA.
Lustigerweise wurde der Eingang des Widerspruchs meiner Frau bereits zu Beginn des Jahres bestätigt.
Unlustigerweise wurde mir der Eingang meines Widerspruchs bis heute nicht bescheinigt.
Auf meine Anfrage per E-Mail im Februar (fast zwei Monate später) teilte man mir mit, dass in meiner Besoldungsakte nichts zu finden sei. Ich möge bitte den Widerspruch samt Sendungsbestätigung per Email übersenden. Das habe ich dann auch getan. Seitdem ist wieder nichts passiert und ich warte immernoch auf die Eingangsbestätigung meines Widerspruchs.
Anlässlich der Medienberichte über die „Einstampfung“ des Gesetzesvorhabens habe ich Mitte April erneut um eine Eingangsbestätigung gebeten.
Es ist wieder nichts passiert und mir platzt langsam der Kragen.
Da ich den vorgenannten Emails keine Frist gesetzt habe, muss ich dies vermutlich erst tun ?
Wie könnte ich ggf. weiter vorgehen , damit der Eingang meines Widerspruchs bestätigt wird. ?
Laut dem Prozesskostenrechner von Juris können auch die Verfahrenskosten gemäß RVG und GKG auf mehrere Mandanten verteilt werden, sofern es sich um den gleichen Verfahrensgegenstand handelt (s. Link).
https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp#
Weiß jemand, ob man dazu zwingend die Klagen am selben VG einreichen muss? Oder können auch Verfahren, die an mehreren VG´s eingereicht wurden, zu einem Verfahren subsumiert werden?
Hallo zusammen,
wie kann man sich der Sammelklage anschließen?
Hallo zusammen,Wie schon erwähnt handelt es sich um keine Sammelklage, vielmehr dürften die gemeinsam klagenden Kläger eine Streitgenossenschaft gemäß § 64 VwGO i.V.m. §§ 59 bis 63 ZPO bilden.
wie kann man sich der Sammelklage anschließen?
Hallo HansiErich,
nach Absprache mit der Kanzlei Neie sammelte diese erstmal bis zum 31.05.24 die potentiellen Mitstreiter ein. Laut der Kanzlei gab es wohl unzählige Anfragen bzgl. der Klägergruppe. Nach Abschluss der Meldefrist wird die Kanzlei zeitnah auf uns zukommen.
Falls du Interesse an der Teilnahme an unserer Signal-Gruppe hast, schick mir kurz eine PM?
VG
Bezüglich Rechtschutzversicherung. Betrifft dass hier Dienstrecht oder Verwaltungsrecht? was für eine brauche ich eigentlich?
Hallo zusammen,
ich bin durch Zufall über dieses Forum gestolpert und hätte eine Frage zur Klage, da ich wegen der Besoldung des 3. Kindes seit 2017 und wegen der amtsangemessenen Alimentation seit 2021 Widerspruch eingelegt habe und mittlerweile ziemlich genervt vom Besoldungsgeber bin.
Wurde von der Kanzlei Neie mittlerweile ein genauer Betrag genannt, den es kostet zu klagen? Und wie sieht es mit den Kosten aus, wenn es durch mehrere Instanzen geht?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe, müsste ich das ja aus eigener Tasche zahlen. Und als Alleinverdiener mit A9, 3 Kindern und im Speckgürtel einer Großstadt wohnen, ist es doch manchmal recht knapp.
Viele Grüße
Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.
Dann will ich mich auch mal noch als klagewillig melden.
Wir sind ein verbreitetes Ehepaar A10 und A13 g.D. mit drei Kindern und vermutlich Wohngeldstufe I. Einsprüche seit 2021 eingelegt die teilweise ruhend gestellt wurden teilweise auch nicht, in Abhängigkeit von der jeweiligen Dienststelle, jedoch alles unter dem Dach einer Bundesbehörden, was ja auch interessant ist. Da macht jeder was er denkt und für richtig hält. RS ist vorhanden.
Aber nicht nach dem Beitrag stehen bleiben, ne? RS kontaktieren, Kanzlei kontaktieren, PolareuD kontaktieren. Nicht aufhören. Auch in meinem Fall ist die Klage ja noch nicht raus und dass ich einen Bescheid erhalte ist bislang auch nur eine mündliche Zusage. Man muss eben dran bleiben.
Ich habe leider erst heute gelesen, dass es eine Klägergemeinschaft gibt. Die Anmeldefrist abgelaufen ist und ich die Kanzlei aber leider auch nicht erreiche. Möchte mich dem gern anschließen. Kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Chance habe oder was ich jetzt machen kann.
Wir haben in BB eine rückwirkende Erhöhung ab 1/24 erhalten, mit der Begründung der amtsangemessenen Alimentation. Nach meiner Auffassung wird die durch Gericht geforderte Erhöhung bei weitem nicht erreicht. Was mit den bereits eingelegten Widersprüchen wird, weiß die Versorgungsstelle nicht.
Danke für ein Feedback.
Was meint Ihr, hat die Aussage von Frau Wiebke Esdar (SPD) im Klageverfahren ggf. eine Relevanz? https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
Ich habe mir die gesamte Webseite vorsichtshalber mal gespeichert. ;D
Was meint Ihr, hat die Aussage von Frau Wiebke Esdar (SPD) im Klageverfahren ggf. eine Relevanz? https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/fragen-antworten/wann-wird-der-beschlussgesetz-des-bverfg-umgesetzt-in-bezug-auf-die-amtsangemessene-alimentierung
Ich habe mir die gesamte Webseite vorsichtshalber mal gespeichert. ;D
"...Ergänzend möchte ich Ihnen dennoch gerne erläutern, warum es zu Verzögerungen kam: Am einfachsten wäre es gewesen, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre...."
Seitens der Klägergruppe mal ein kleines Update:
Von Seiten der Kanzlei kam zwischenzeitlich die Aussage, dass über 100 Personen Interesse bekundet haben bzw. eine Anfrage hierzu an die Kanzlei gestellt haben. Das legt zumindest die Annahme unsererseits nahe, dass nicht alle in der Signalgruppe vertreten sind. Die Kanzlei benötigt aber weiterhin etwas Zeit, um in unseren Anliegen ausführlicher auf uns zu zukommen.
Bei Interesse an der Signalgruppe können die Betreffenden gerne ein PM an mich oder die anderen Gruppenmitglieder schicken. Der Link zur Signalgruppe wird dann zugesandt.
Bundesbeamte (m und w). Verh, 2 Kids. Mietstufe 6 , Bonn. An wen muss ich mich zwecks Klage wenden?
Hallo,
mal eine Frage: was bringt denn die Klage für Vorteile wenn man nicht vor 2020 in Widerspruch gegangen ist?
Die rückwirkende Zahlung ab 2020 bedarf doch keinem Widersprich und keiner Klage, oder?
Bundesbeamter, A12, 2 Kinder.
PS: gibt es eigentlich einen Rechner um die erwartetete Zahlung des AEZ auszzurechnen, idealerweise samt der Rückzahlung?
Viele Grüße
Das BMI hat in einem Rundschreiben die Verwaltung angewiesen, wie sie - die Verwaltung - darauf reagieren kann, dass eine vor 2021 verfassungswidrige Alimentation 2021 bis auf Weiteres nicht geheilt worden ist. Es hat dort hervorgehoben, dass ein Widerspruch nicht notwendig sei, bis der Gesetzgeber für eine wieder verfassungskonforme Alimentation sorgen wird. Sobald also mit dem nächsten Besoldungsgesetz wieder für eine amtsangemessene Alimentation gesorgt werden wird - der Gesetzgeber darf keine verfassungswidrigen Gesetze verabschieden -, wird jeder Bundesbeamte auf Grundlage jenes Gesetzes entsprechend jenem Gesetz entschädigt werden. Nur wird eben dieses Gesetz nach derzeitiger Planung (BBVangG) nicht verfassungskonform sein, das aber behaupten. Es wird daraufhin eine große Anzahl an Bundesbeamten keine oder allenfalls zu geringe Nachzahlungen gewähren und damit deren Ansprüche als abgegolten betrachten. Ob es daraufhin möglich sein wird, sich dagegen ohne vorherige Hemmung durch einen statthaften Rechtsbehelf zu Wehr setzen zu können, wird sich dann zeigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür wird ggf. nicht sehr groß sein. Dahingegen hat jeder, der seit 2021 gegen die ihm gewährte Alimentation einen statthaften Rechtsbehelf formuliert hat, seinen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation aufrechterhalten. Nach Vollzug des nächsten Gesetzes ist nun der Dienstherr gezwungen, auf Basis dieses Gesetzes die seit 2021 erfolgten Widersprüche zu bescheiden. Es wird also auf Basis jenes Gesetzes zu wiederkehrend negativen Bescheidungen kommen. Damit aber steht diesen Beamten dann im Anschluss weiterhin der Rechtsweg offen, da sie sich zeitnah mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die Höhe ihrer Besoldung zu Wehr gesetzt haben. Sie werden also ihre ggf. vorhandenen Ansprüche ausnahmslos gerichtlich prüfen lassen können - was ggf., wie dargelegt, für all die anderen Bundesbeamten, die also keinen Widerspruch geführt haben, nicht der Fall sein wird, da sie ohne Widerspruch akzeptiert haben, was ihnen durch die Verwaltung auf Basis des Rundschreibens ggf. mitgeteilt worden ist.
Hallo,
mal eine Frage: was bringt denn die Klage für Vorteile wenn man nicht vor 2020 in Widerspruch gegangen ist?
Die rückwirkende Zahlung ab 2020 bedarf doch keinem Widersprich und keiner Klage, oder?
Bundesbeamter, A12, 2 Kinder.
PS: gibt es eigentlich einen Rechner um die erwartetete Zahlung des AEZ auszzurechnen, idealerweise samt der Rückzahlung?
Viele Grüße
Das BMI hat in einem Rundschreiben die Verwaltung angewiesen, wie sie - die Verwaltung - darauf reagieren kann, dass eine vor 2021 verfassungswidrige Alimentation 2021 bis auf Weiteres nicht geheilt worden ist. Es hat dort hervorgehoben, dass ein Widerspruch nicht notwendig sei, bis der Gesetzgeber für eine wieder verfassungskonforme Alimentation sorgen wird. Sobald also mit dem nächsten Besoldungsgesetz wieder für eine amtsangemessene Alimentation gesorgt werden wird - der Gesetzgeber darf keine verfassungswidrigen Gesetze verabschieden -, wird jeder Bundesbeamte auf Grundlage jenes Gesetzes entsprechend jenem Gesetz entschädigt werden. Nur wird eben dieses Gesetz nach derzeitiger Planung (BBVangG) nicht verfassungskonform sein, das aber behaupten. Es wird daraufhin eine große Anzahl an Bundesbeamten keine oder allenfalls zu geringe Nachzahlungen gewähren und damit deren Ansprüche als abgegolten betrachten. Ob es daraufhin möglich sein wird, sich dagegen ohne vorherige Hemmung durch einen statthaften Rechtsbehelf zu Wehr setzen zu können, wird sich dann zeigen. Die Wahrscheinlichkeit dafür wird ggf. nicht sehr groß sein. Dahingegen hat jeder, der seit 2021 gegen die ihm gewährte Alimentation einen statthaften Rechtsbehelf formuliert hat, seinen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation aufrechterhalten. Nach Vollzug des nächsten Gesetzes ist nun der Dienstherr gezwungen, auf Basis dieses Gesetzes die seit 2021 erfolgten Widersprüche zu bescheiden. Es wird also auf Basis jenes Gesetzes zu wiederkehrend negativen Bescheidungen kommen. Damit aber steht diesen Beamten dann im Anschluss weiterhin der Rechtsweg offen, da sie sich zeitnah mit statthaften Rechtsbehelfen gegen die Höhe ihrer Besoldung zu Wehr gesetzt haben. Sie werden also ihre ggf. vorhandenen Ansprüche ausnahmslos gerichtlich prüfen lassen können - was ggf., wie dargelegt, für all die anderen Bundesbeamten, die also keinen Widerspruch geführt haben, nicht der Fall sein wird, da sie ohne Widerspruch akzeptiert haben, was ihnen durch die Verwaltung auf Basis des Rundschreibens ggf. mitgeteilt worden ist.
Super, vielen Dank.
Gibt es schon eine Liste mit den Mietstufen? oder kann man sich zum Beispiel an den Vorgaben an NRW orientieren?
Danke.
Also mit 2 Kids und Mietenstufe 5 ist ja die Nachzahlung sehr übersichtlich.
Ich wundere mich nur, weil meine Nachbarn als Landesbeamte (NRW) und ebenfalls 2 Kids eine erhebliche Nachzahlung bekommen.
https://www.nzz.ch/international/turbo-einbuergerung-in-deutschland-anstieg-von-untaetigkeitsklagen-ld.1856201
Vielleicht sollten wir bei Besoldungsklagen auch mehr über Untätigkeitsklagen nachdenken?
https://www.nzz.ch/international/turbo-einbuergerung-in-deutschland-anstieg-von-untaetigkeitsklagen-ld.1856201
Vielleicht sollten wir bei Besoldungsklagen auch mehr über Untätigkeitsklagen nachdenken?
Naja erstmal müsste man das Bundesverfassungsgericht dazu bringen ein Urteil bezüglich Bundesbeamte und der nicht angemessen Besoldung zu fällen.
Dazu bedarf es erstmal eine Klage gegen die Bundesbesoldung.
Und bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt vergehen erstmal ein paar Jahre.
Ich rege an, in diesem Thread die bekannten Klageinitiativen zusammenzustellen. So könnten wir einen besseren Eindruck davon gewinnen, was aktuell an Klagen gegen die Bundesbesoldung vorbereitet wird und vor vielen Verwaltungsgerichten das Thema verhandelt werden wird.
- PolareuD koordiniert die Klägergruppe, die sich an die Kanzlei Neie in Leipzig gewendet hat. Die Kanzlei ist offenbar weiterhin mit der Konsolidierung der eingegangenen Interessensbekundungen beschäftigt. Mit PolareuD stehe ich auch mittels persönlicher Kommunikation in Kontakt, damit wir gegenseitig von neuen Erkenntnissen profitieren können.
- Ich koordiniere eine kleine Klägergruppe aus Bundesbeamten im Raum Köln, die ohne anwaltliche Vertretung agiert. Wir haben die Bezügestelle mit Frist 05.12.2024 aufgefordert, die bisherigen Widersprüche zu bescheiden um bis Jahresende Klage vor dem VG Köln zu erheben. Die Klageschrift ist nahezu fertig.
Und jetzt bitte weitere... 8)
Habt ihr denn schon jemanden, der euch im weiteren Verlauf anwaltlich vertreten würde, wenn es so weit käme. Oder macht ihr erstmal den ersten Schritt und dann wird weiter geschaut? Ich kann mir vorstellen, dass es sicherlich von Vorteil wäre, wenn sich im Hintergrund ein Anwalt schon in die Materie einlesen könnte und dann in den Startlöchern ist.
Vielleicht gibt es ja so einen "Torsten Schwan gleichen" Menschen, der aus Nächstenliebe dafür bereit ;)
Ich habe bereits vor 2 Wochen eine Mailanfrage an die Kanzlei gestellt, bis dato aber noch keinen Eingang oder Rückmeldung bekommen. Scheinen sehr ausgelastet zu sein.