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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Lichtstifter am 22.04.2024 12:03

Titel: Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Lichtstifter am 22.04.2024 12:03
Liebe Foristinnen und Foristen,

nach Aristoteles ist "Der Anfang die Hälfte des Ganzen" und darum möchte ich hier unsere Herzensangelegenheit Amtsangemessene Alimentation in Verbindung mit deren Um- und vielmehr Durchsetzung mit Hilfe der Gerichtsbarkeit hier beginnen lassen.

Wie erfolgreich & realistisch dieses Unternehmen ist, wer in der Vergangenheit durch sein (Nicht-)Handeln für diesen Missstand verantwortlich war, wie die aktuelle Politik dieses Thema behandelt und welche Farbe nach Eurem Dafürhalten künftig das Ruder für die Beamten rumreißen soll wurde bereits umfangreich behandelt und soll hier nicht zur Diskussion stehen.

Hier sollen sich vordergründig "Gleichgesinnte" mit derselben Absicht einfinden, damit auch auf dem Gebiet des Bundes etwas auf die Beine gestellt wird und der Bund endlich veranlasst wird, sich bewegen zu müssen. Bisher wird das Thema eigentlich nur verschleppt und ein Tätigwerden scheint im Moment nicht erforderlich zu sein.

Hier im Forum haben schon einige Nutzer ihre Absicht bekundet, welche ich jedoch nicht ohne deren Einverständnis hier namentlich erwähnen möchte. Dies kann jeder hier mit einem Beitrag eigenverantwortlich machen.

Jedenfalls passiert hier - wie ich selber erleben darf - in den privaten Nachrichten schon etwas. Damit es aber einen möglichst großen Personenkreis erreicht, wäre es sicher hilfreich, den Sachverhalt aus dem Hintergrund in den öffentlichen Bereich zu holen.

Alleine sind die Chancen wohl eher gering und irgendwann geht einem allein der lange Atem aus, wenn das Thema von Instanz zu Instanz durchgehievt werden muss, was mit einer langen Verfahrensdauer verbunden ist.

Die Schwarmintelligenz soll sicherstellen, dass irgendwann eine Klage auf den Weg gebracht wird, die Hand und Fuß hat und mit allen relevanten Punkten gespickt ist, aus der es kein Schlupfloch mehr gibt.

Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass es ein hohes Dunkelfeld an Kollegen gibt, die da mitmachen würden. Das Thema mit allen Details ist sehr komplex. Dennoch wäre die Beteiligung sicherlich ziemlich groß, wenn der Aufwand sich für die Masse in Grenzen halten würde und einige wenige in der Materie steckende Menschen mit ihrer Expertise hier das Fundament legen würden. Wer das ist, haben unzählige Beiträge hier schon eindrücklich aufgezeigt.

Unsere Gewerkschaften werden ja nun leider nicht so aktiv, wie es der Sache eigentlich gerecht ist.

Relevante Punkte (nicht abschließend):

- kurze Erklärung, wo wir uns als Bundesbeamte gerade befinden, also der Ist-Zustand und was man gegenwärtig 
  rechtlich bereits unternehmen kann (Widerspruch, Untätigkeitsklage....)
- Strategien und Abläufe entwickeln
- Findung eines Rechtsbeistandes
- Klärung finanzieller Aspekte
- Hinzuziehen Sachverständiger
- "Kontakte" spielen lassen, Social Media aktivieren
- gegenseitiger Erfahrungsaustausch und motivieren für die Sache

Mein Wunsch ist es, dass bei dieser "Klagegemeinschaft" möglichst die ganze Bandbreite an Bundesbeamten (alle Laufbahnen vom Kinderlosen bis kinderreichen Familien) vertreten ist und man sich hoffentlich auf den gemeinsamen Nenner einer gerechten Grundbesoldung einigt und dieses Thema nicht mit Zuschlagsorgien und fiktiven Einkommen gelöst werden darf.

Das wäre gerecht und für alle am nachhaltigsten (heute schon an die Pension denken) und von den "Entscheidern" womöglich auch am unkompliziertesten in eine gesetzliche Norm zu gießen.
 


Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Unknown am 22.04.2024 12:17
Danke für das eröffnen des Themas. Ich habe es der Übersichtlichkeit und des "gesehen" werdens im Eingangsbereich bei Beamte des Bundes und Soldaten fixiert.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Soldat1980 am 22.04.2024 13:05
Einer möglichen "Klagegemeinschaft" schließe ich mich gerne an.
Widerspruch habe ich für 2022 und 2023 eingelegt. Bisher lediglich nur Bestätigung über den Eingang meiner Widersprüche vom BVA erhalten, sonst nichts.
Personenkreis: A11, Soldat, verheiratet, 5 berücksichtigungsfähige Kinder/Stiefkinder, ab Sommer 2024 nur noch 4 berücksichtigungsfähige Kinder/Stiefkinder, 12 Jahre bis zur Pension, keine Rechtsschutzversicherung

Vom DBwV hinsichtlich Rechtsschutz ist hier nichts zu erwarten...

Sofern ich als Personenkreis in Frage komme könnt ihr mich jederzeit kontaktieren um alles Weitere zu besprechen...


Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BlauerJunge am 22.04.2024 16:49
Um eine quantitative Vorstellung davon zu bekommen, wer denn grundsätzlich klagewillig ist, finde ich den Thread schonmal gut.

Berufsoldat, A11, verheiratet, zwei Kinder, rechtsschutzversichert.
Seit 2020 Widerspruch eingelegt
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: beamtenjeff am 22.04.2024 19:03
Ich denke hier sollte der 1. Schritt sein, sich erstmal um zuhorchen, welche Kanzlei hier ein Geschäft wittert. Ich könnte mir vorstellen, dass mittelgroße Kanzleien hier durchaus Ambitionen haben dürften, sofern eine runde Summe an Klagewilligen zustande kommt. Das dürfte dann eine enorm wirksame Werbekampagne werden für die Kanzlei mit eigtl fast sicherem Ausgang.

Ich (2 Kinder, gehD) bin noch unentschlossen...
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 22.04.2024 20:08
Also innerhalb der Bw ist man dabei sich hierzu zu organisieren. Für interessierte Bw-Angehörige könnte sich ein Blick in die Chatgruppe „Amtsangemessene Alimentation“ des Bw-Messenger lohnen. Zu gegebener Zeit werden bestimmt Informationen hier im Forum eingestellt.

Für grundlegende Infos zum Thema steht Bw-Angehörigen auch das WikiBw „Amtsangemessene Alimentation“ zur Verfügung.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Lichtstifter am 23.04.2024 08:18
Ich nochmal,

mir fiel im Nachgang erst ein, dass man hier auch eine Umfrage erstellen kann. Habe ich hiermit getan. Ist für jeden anonym und lässt evtl. das Potenzial erkennen, die das Thema bietet. Ist zwar nur für die Leute, die eingeloggt sind wollte aber gerne nochmal darauf hinweisen, weil die Umfrage im Beitrag nur am Anfang sichtbar ist und ansonsten nur als kleines Symbol in der Übersicht der Themen vorangestellt ist.

-----

Da in einem Klageverfahren nur über die Punkte entscheiden wird, die Gegenstand der Klage sind, wollte ich mal in Erfahrung bringen, mit welchen Themen das Schreiben denn gefüttert werden muss/sollte, also in welchen Punkten die amtsangemessene Besoldung offensichtlich nicht im Einklang mit der Verfassung ist und welche weiteren Konsequenzen man mit aufführen kann, die sich aus dieser jahrelangen Verschleppung der Bereinigung ergeben.



- 15% Abstand zum Grundsicherungsniveau wird nicht eingehalten, gerade im Hinblick der stetigen Erhöhung von
   staatlichen Transferleistungen
- Mindestabstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, wenn nur untere Besoldungsgruppen massiv erhöht
  oder gänzlich abgeschafft werden (Disbalance Besoldungsgefüge, Aushöhlung Leistungsprinzip)
- Missverhältnis zwischen dem Anteil der Grundbesoldung und Zulagen an den gesamten Bezügen
- Orientierung an den Mietstufen (willkührlich) beim AEZ, die nur wenigen Leuten eine tatsächliche Hilfe bietet,
   besser wäre Ort der Dienststelle, weil das grds. Pendler und Nichtpendler beidermaßen berücksichtigen
   würde
- Thematik Alleinverdiener-Modell welches durch das Partnereinkommen-Modell ersetzt werden könnte
- Zinsen zum Ausgleich des mehrjährigen Kaufkraftverlustes (Inflation)
- steuerlicher Nachteil bei einer etwaigen größeren Einmalzahlung
- Kreditzinsen
- fiktives Partnereinkommen (Bsp. Bayern), sofern man sich auch bei uns diesem Mittel bedient

Wenn man sich dann auf ein möglicherweise mehrjähriges Verfahren einlässt und in Vorkasse geht möchte man ja auch alles in diesem Paket inbegriffen haben, was sich später mal geldwert auszahlt.

Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Warzenharry am 23.04.2024 08:30
Moinsen...ich finde die Chatgruppe "Amtsangemessene Alimentation" nicht im Bw Messenger? Welche Variante nutzt ihr denn?

EDIT: Erledigt hab den Raum gefunden.

Grüße
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BWBoy am 23.04.2024 12:52
Ich wäre auch durchaus klagebereit. Da ich A11 kinderlos bin ist für mich aber eher das Urteil bezüglich des Single Richters relevant. Zudem das Mindestabstandsgebot sowie die Wertigkeit des Amtes.

Widersprüche lege ich seit 2021 ein. Rechtschutzversichert bin ich gegen solche Ungerechtigkeiten leider nicht.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Warzenharry am 23.04.2024 12:57
Ich wüsste nicht, dass eine normale Rechtsschutzversicherung auch Verwaltungsrechtschutz bietet. Weiß gar nicht, ob das überhaupt einer anbietet. Im Studium wurd gesagt, dass das für die Versicherungen zu riskant ist.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Hans1W am 23.04.2024 13:04
Es gibt RS Versicherungen mit Verwaltungsrecht, für Beamten ist das wichtig. Mit den üblichen Suchmaschinen findet man die. Teilweise kann man diesen Baustein zu seiner bestehenden RS-Versicherung dazu buchen. Da man Widerspruch erst im Dezember einlegen muss, hat man also ausrechend Zeit sich eine Versicherung zu suchen
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Warzenharry am 23.04.2024 13:45
Naja Dienstrechtsschutz hab ich über den VBB.

Ansonsten bin ich bei der ARAG. Muss ich mal gucken, ob die sowas auch zu humanen Preisen anbieten.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PublicTim am 23.04.2024 14:02
Die Frage ist, ob hier überhaupt ein RS von Nöten ist. Die RS legt die Kosten auch nur aus und schlägt diese auch über Jahre drauf. Am Ende zahlt man eh fast mehr, als wenn man das ganze alleine trägt.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: silvschro am 24.04.2024 09:35
A10 gtD, auch noch unentschlossen, keine Kinder
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Treudiener am 24.04.2024 13:19
A12, in 5 Monaten Pensionär, klagewillig.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: m3mn0ch am 24.04.2024 13:28
A13, gD, 2 Kinder, klagewillig mit RV
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 24.04.2024 13:40
A12, 1 Kind, RV vorhanden, klagewillig (sofern die Kosten im überschaubaren Rahmen bleiben)
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Pacodemias am 24.04.2024 13:53
A9, Mietenstufe VII, 3 Kinder, Klagewillig ja, kommt aufs Kostenrisiko an. Rechtsschutzversicherung nur über den VBOB (DBB) .. die wollen es ja aber wohl anegblich nicht übernehmen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: MDWiesbaden am 24.04.2024 14:28
A8, jetzt noch Kindergeld für ein Kind bei Mietstufe VI. RV vorhanden, aber noch nicht angefragt. Ich würde bei überschaubaren Kosten aber auch ohne RV klagen. Es wird Zeit das etwas passier!
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: sengyb am 24.04.2024 14:50
A12, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Trilemma am 24.04.2024 15:00
A10, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV, RV vorhanden. Widersprüche habe ich ebenfalls seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Gruenhorn am 24.04.2024 15:48
Beamter A14, verheiratet, 4 Kinder, Widerspruch gegen Besoldung kinderreicher Beamter seit 2017, wegen 2 bvl 4/18 seit 2020, Rechtsschutzversicherung liegt vor, Klagebereitschaft unbedingt
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: xap am 24.04.2024 16:11
A12, verheiratet, 2 Kinder, Mietstufe IV (sofern von Relevanz), RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: ReKo1808 am 24.04.2024 16:53
Beamtenehepaar:
2 Kinder, Widerspruch seit 2023, klagewillig
beide A8, Mietenstufe wurde seit 2023 oder 2024 auf I reduziert.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: bitteunddanke am 25.04.2024 10:43
A11, verh. 2 Kinder, Mietenstufe VII, RV vorhanden, klagewillig (bei überschaubaren Kosten)
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BBRAR85 am 25.04.2024 11:23
A12, verheiratet, 3 Kinder, Mietstufe V, RV vorhanden. Widersprüche habe ich seit seit 2021 eingelegt, bislang sind alle ruhend gestellt worden. Klagebereitschaft besteht.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Bruce am 25.04.2024 11:27
Klagewillig, da keine RV müssten die Kosten sich im Rahmen halten.
Widerspruch seit 2021
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Filzstift am 25.04.2024 20:10
A11, ledig keine Kinder, Mietstufe 1. Über die Gewerkschaft sollte es Rechtsschutz geben. Vielleicht kann ich im BDZ auch was bewirken, dass wir auf der Schiene ebenfalls Musterkläger finden.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Malkav am 30.04.2024 08:47
Über die Gewerkschaft sollte es Rechtsschutz geben. Vielleicht kann ich im BDZ auch was bewirken [...].

Da der BDZ auch Mitglied im dbb ist, wirst du wohl die gleichen Probleme haben wie alle anderen dort organisierten Mitforisten. Wenn du ein Musterkläger werden würdest - Herzlichen Glückwunsch! Sonst sieht es eher Mau aus, aber die 483,00 EUR sollte wohl jedem die Klage wert sein.

Hier in der (Landes-)Dienststelle hat fast jede:r, der oder die hinreichend informiert war, das Geld in die Hand genommen und als Investition betrachtet. Die Chancen auf eine entsprechende Rendite weit jenseits der Kapitalmarktrendite dürften nach meinem Dafürhalten gut stehen  8)
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 02.05.2024 18:34
Hallo Community,

einige Angehörige aus dem Ressort des BMVg wollen beim Thema der amtsangemessenen Alimentation nicht länger untätig bleiben und haben sich als Interessensgruppe zusammengeschlossen, um auf dem Rechtsweg gemeinsam voranzuschreiten. Hierzu wurde bereits Kontakt zu der Rechtsanwaltkanzlei Neie aufgebaut, mit der Frage wie sich eine Klage organisieren lässt.

Bei einer Klageerhebung fallen Kosten sowohl für das Gerichtsverfahren als auch für die anwaltliche Vertretung an, die auch im Erfolgsfall teilweise zu tragen wären. Es erscheint daher sinnvoll als Klägergruppe Synergien zu suchen und diese zu bündeln.

In dem Zusammenhang haben wir bei der Rechtsanwaltskanzlei Neie ein Aktenzeichen anlegen lassen unter dem sich klagewillige Mitstreiter anschließen können. Das Aktenzeichen lautet:

1117/24

Insgesamt haben sich schon 9 Personen aus dem Geschäftsbereich BMVg zusammengefunden. Eine Erweiterung auf bis zu 19 Personen scheint möglich. Natürlich würden wir uns freuen, wenn der Druck auf den Bundesbesoldungsgesetzgeber weiter erhöht wird und sich weitere Mitstreiter anschließen. Die Rechtsanwaltskanzlei Neie hat hierfür einen Fragebogen zur Verfügung gestellt (s. Anhang). Bei Interesse sich der Gruppe anschließen zu wollen, bitten wir den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Unterlagen an die Rechtsanwaltskanzlei Neie zu senden unter:

Email:   info@neie.de

Post: Rechtsanwaltskanzlei Neie, Herderstraße 7, 04277 Leipzig

Zu den benötigten Unterlagen gehören Kopien der eingelegten Widersprüche, die Antwortschreiben der Bezügestelle sowie sonstige Kommunikation hierzu mit der Bezügestelle. Soll eine Kostendeckungszusage einer Rechtschutzversicherung durch die Rechtsanwaltskanzlei Neie angefragt werden, müssen im Fragebogen entsprechende Angaben gemacht werden.

Um auch Zeitnah weiter voranschreiten zu können, haben wir mit der Rechtsanwaltskanzlei Neie eine Meldefrist vereinbart. Interessierte Mitstreiten melden sich bitte bis zum

Freitag, den 31.05.2024

unter dem Aktenzeichen bei der Rechtsanwaltkanzlei Neie. Grundlegende Information zu Rechtsanwaltskanzlei Neie sind auf der Internetseite

https://www.neie.de/

zu finden. Im Anschluss der Meldefrist können erst genaue Angaben zu den entstehenden Kosten der Verfahren gemacht werden, die dann im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt werden. Zu den Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung zum Tragen kommen, sind überwiegend die Kosten für tiefgehende Recherchen zum Thema, die Anforderung von Zahlen und Quellenarbeit sowie die anschließenden Berechnungen der Mindestalimentation. Diese Dinge fallen pro Kanzlei nur einmal an.

Kommen also viele Klagewillige gesammelt zu einer Kanzlei, lässt sich dieser Anteil der Gebühren für den Einzelnen reduzieren. Darüber hinaus erhöht sich durch einen größeren Einsatz von Zeit durch die Kanzlei die Qualität der Vertretung, was die Erfolgsaussichten insgesamt steigert.

Anhand erster Informationen wird unsererseits mit folgenden Kosten gerechnet:

• Kosten Gerichtsverfahren i.H.v. ca. 500€ pro Kläger für die erste Instanz. Diese Kosten fallen INDIVIDUELL für jeden Kläger bzw. dessen Rechtsschutzversicherung an.

• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

Inwiefern die Kosten für den Einzelnen durch eine individuell vorhandene Rechtschutzversicherung weiter reduziert werden können, hängt vom Versicherungsumfang in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung ab.

Um einen Austausch zwischen den Gruppenmitglieder zu gewährleisten, wurde ein Chatraum im Messenger „Signal“ eingerichtet. Eine Beitrittsanfrage kann per PM gestellt werden. Der Link zur Gruppe wird dann mitgeteilt.


Wir freuen uns auf weitere Mitstreiter.

Viele Grüße
PolareuD
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: RandomValue am 02.05.2024 21:34
Ist dies erstmal an Beamte des BMVg oder an alle unabhängig vom Geschäftsbereich gerichtet?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 02.05.2024 21:38
Es können sich alle Bundesbediensteten unabhängig vom Ressort anschließen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Chapman2023 am 03.05.2024 04:38
Lieber PolareuD,

ein paar Fragen dazu - ich habe erst im Jahr 2023 erstmalig Widerspruch eingelegt, bis heute keine Rückmeldung erhalten...könnte ich mich dennoch der Gemeinschaft anschließen? Ist eine Erweiterung auf über 19 Mitglieder grundsätzlich möglich?

Beste Grüße
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 05:38
Ja, es können auch mehr als 19 mitmachen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: xap am 03.05.2024 05:55
Vielen Dank für dein und euer Engagement- ich und vermutlich auch viele andere sind froh, dass dieses Thema endlich Fahrt aufnimmt.

:-)
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 06:04
@ Chapman2023

Wir haben unterschiedlichste Konstellationen in unserer Gruppe, so dass man auch mit nur einem eingelegten Widerspruch mitmachen kann. Wir wollen die Kosten für jeden in der Gruppe so gering wie möglich halten, d.h. je mehr mitziehen, umso geringer ist der einzelne Kostenbeitrag.

@ xap

sehr gerne.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: m3mn0ch am 03.05.2024 09:50
Meinen herzlichsten Dank an @PolareuD für den Einsatz

Bin dabei.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Bluey am 03.05.2024 09:58
Besten Dank.
Die Unterlagen und die Rückmeldung an die Kanzlei erfolgen Anfang kommender Woche.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Bluey am 03.05.2024 10:01
Erfolgt die Abfrage/Klärung bei der Rechtsschutzversicherung durch die Kanzlei Neie? So kenne ich es aus einem anderen Verfahren, welches ich mal führen musste.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: parcec am 03.05.2024 10:22
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 10:27
Erfolgt die Abfrage/Klärung bei der Rechtsschutzversicherung durch die Kanzlei Neie? So kenne ich es aus einem anderen Verfahren, welches ich mal führen musste.

Ja, die Kanzlei tätigt eine Kostendeckungsanfrage.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 10:31
Meinen herzlichsten Dank an @PolareuD für den Einsatz

Bin dabei.

Sehr gerne. Wenn du auch der Signal-Gruppe beitreten schick mir bitte eine PM?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: DeGr am 03.05.2024 12:14
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG

Vielleicht könnte eine Art Crowdfunding initiiert werden, wovon dann die Anwaltskanzlei anteilig bezahlt wird.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BlauerJunge am 03.05.2024 12:16
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG
Für 2024 kannst du ja schon heute Widerspruch einlegen, womit du zumindest für dieses Jahr mit im "Topf" bist.  ;)

Und für den Fall dass du Millionär und auch Philanthrop bist, haben wir auch ganz schnell ein GoFundMe eingerichtet, über das du uns finanziell unterstützen kannst.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: MDWiesbaden am 03.05.2024 12:22
Hallo, ich habe die Widersprüche, die ich ab 2021 gestellt habe leider nicht gespeichert  ???. Die Widerspruchsbescheide hab dagegen ich alle abgeheftet. Gibt es eine Möglichkeit an meine Widersprüche ranzukommen. Ich würde dann tatsächlich miteinsteigen, wenn meine RV ihr go gibt.
BG
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 12:31
Hallo, ich habe die Widersprüche, die ich ab 2021 gestellt habe leider nicht gespeichert  ???. Die Widerspruchsbescheide hab dagegen ich alle abgeheftet. Gibt es eine Möglichkeit an meine Widersprüche ranzukommen. Ich würde dann tatsächlich miteinsteigen, wenn meine RV ihr go gibt.
BG

Bei deiner Bezügestelle nach einer Kopie fragen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Foxtrott am 03.05.2024 12:49
Vielleicht könnte eine Art Crowdfunding initiiert werden, wovon dann die Anwaltskanzlei anteilig bezahlt wird.

Sehr gute Idee - auch ohne Philanthrop oder Millionär zu sein. Dafür reichen meine Bezüge noch und das wäre endlich mal ein sinniges Crowdfunding
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PassierscheinA38 am 03.05.2024 12:57
Hallo zusammen,
ich würde mich auch einer Klage anschließen, wenn die Kosten nicht exorbitant hoch wären.

Meine Details:
A8, verh., kinderlos, Wohnort Stufe 2, Arbeitgeber Stufe 5 (nicht ganz sicher),keine Rechtschutzversicherung,Widerspruch ab 2021 eingelegt

An der Signal-Gruppe hätte ich auch Interesse.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BWBoy am 03.05.2024 13:25
Kurze Frage dazu, weil ich derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung habe. Wenn ich jetzt eine Abschließe dürfte ich noch Sperre habe. Wie wäre das mit der zweiten Instanz? Zahlt die dann?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: MDWiesbaden am 03.05.2024 13:30
Danke, hab die Widersprüche angefordert.
Fülle den Fragebogen jetzt schon mal, ich bin dabei.
Es wird Zeit das etwas passiert  :D
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BlauerJunge am 03.05.2024 13:53
Alle die den Fragenbogen ausfüllen und an die Kanzlei schicken, dürfen sich gerne bei PolareuD oder mir melden. Wir nehmen Euch dann in die Signal Gruppe auf.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: MDWiesbaden am 03.05.2024 14:16
Guten Morgen, ich habe meine folgende Frage weder in diesem Thread noch im anderen bisher gefunden. Gibt es auch Überlegungen für Leute wie mich, die bisher keinen Widerspruch eingelegt haben sich finanziell zu beteiligen oder ist das nicht gewünscht? Ich meine letztendlich geht es ja vor allen Dingen auch ums Geld und die möglicherweise hohen Kosten, die irgendwie geschultert werden sollen. Ich glaube hier würden sich bestimmt auch einige Leute finden lassen, die mit einsteigen bzw. das Vorhaben gerne unterstützen wollen.
VG

Das finde ich ist eine tolle Idee. Verweigert meine RV die Kostenübernahme wäre das vermutlich auch mein Weg zu helfen bzw. mitzumachen. Es hilft ja irgendwann (hoffentlich) allen Bundesbamten*innen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 03.05.2024 19:53
Kurze Frage dazu, weil ich derzeit noch keine Rechtsschutzversicherung habe. Wenn ich jetzt eine Abschließe dürfte ich noch Sperre habe. Wie wäre das mit der zweiten Instanz? Zahlt die dann?

Am besten dazu direkt bei einer Versicherung anfragen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Ozymandias am 05.05.2024 08:59
Eine Crowdfunding-Aktion wäre besser geeignet, wenn der neue Gesetzentwurf bzw. wenn das Reparaturgesetz des Bundes endgültig beschlossen wurde. Man könnte hierzu ein Gutachten von einem namhaften Verwaltungrechtsexperten in Sachen Besoldung (Battis, Stuttmann, etc.) anfertigen lassen.
Der tbb hatte ein solches Kurzgutachten (14 Seiten) von Battis anfertigen lassen. Aus meiner Sicht eigentlich die Arbeit der Gewerkschaften...... aber im Bund tut sich da wenig.

Das könnte man dann alle vielleicht bis dahin schon anhängigen Klagen anfügen und auch anderen kostenfrei zur Verfügung stellen, die noch im Widerspruchsverfahren bleiben wollen. Kosten dafür wären vielleicht 5.000 Euro bis 10.000 Euro, je nachdem welchen Professor oder welche Person man anfragt. Bei 50-100 Leuten sind es 100-200 Euro pro Nase die man per Crowdfunding zusammenkratzen müsste.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: dec am 05.05.2024 15:05
Habe ebenfalls mittels angegebener Informationen mit der Kanzlei Niele Kontakt aufgenommen. Danke für die Initiative.
Ich bin 2023 regulär als SaZ ausgeschieden, bin aber als Empfänger von Übergangsgebührnissen bis Januar 2028 unmittelbar von der Besoldung betroffen. Widerspruch habe ich für 2022 und 2023 eingelegt. Wobei 2022 auf Rückfrage ruhend gestellt wurde und für 2023 bisher noch garkeine Rückmeldung erfolgte.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: ReKo1808 am 06.05.2024 07:08
Zitat
• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 06.05.2024 09:03
Zitat
• Kanzleikosten i.H.v. ca. 5000€ für die erste Instanz
Diese Summe wird für den Einzelnen geringer, je mehr Klagewillige zusammenkommen.

nur zum Verständnis:
die 500€ bleiben fest Pro Person und die 5.000€ sind die Kosten für die Klage und teilen sich durch x Kläger?

Da Sammelklagen hier nicht zulässig sind, muss jeder selbst Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die ca. 500€ sind dementsprechend die Gerichtskosten, die pro Klageerhebung fällig werden. Laut Berliner-Besoldung.de betragen die Kosten eines Rechtsanwalts  in dem Zusammenhang 1500-2000€ (https://www.berliner-besoldung.de/faq/ ). Das sind Kosten, die im Rahmen einer Honorarvereinbarung anfallen, wenn eine Person sich anwaltlich vertreten lässt. Wenn mehrere Personen sich zusammenschließen steigt der Kostenaufwand natürlich an, jedoch nicht linear, so dass wir aktuell mit ca. 5000€ kalkulieren. Bei 10 Personen würde der Kostenaufwand für den Einzelnen bei 500€ liegen, bei 20 Personen entsprechend bei 250€, usw. Der exakte Kostenaufwand wird aber erst feststehen, wenn die Kanzlei Neie weiß mit wie vielen Mitstreitern sie planen kann.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: ReKo1808 am 06.05.2024 09:32
Danke für die schnelle Antwort. :)
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: RobertArnold am 07.05.2024 12:03
Ich würde mich auch beteiligen, bitte den Link zur Signal-Gruppe schicken.
Bisher keinen Widerspruch eingelegt.

A14, ein Kind, verheiratet.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: edeserver am 08.05.2024 09:37
Ich bitte auch um Kontaktaufnahme um der Signalgruppe Beitreten zu können. Seit 2021 legen meine Frau und ich Widersprüche ein.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PublicTim am 08.05.2024 12:24
Dem schließen wir uns an. Beide verbeamtet A9g und A15 verheiratet ein Kind Mietstufe 4
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: CENSOR am 08.05.2024 13:13
Hallo.

Ich bin stiller Mitleser gewesen, und möchte mich der Klage anschließen.

Seit mitte 2023 A9m(BMF), verh. mit 2 Kindern, WS 3.

Einsprüche eingelegt seit 2021 (ruhend gestellt).

Dienst und Privat Rechtschutz vorhanden.

Bräuchte auch den link.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BlauerJunge am 08.05.2024 21:27
Ich würde darum bitten, dass sich alle Beitrittswilligen zwecks Link bei mir oder PolareuD per PM melden.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Julianx1 am 10.05.2024 09:43
Moin,

mal ne Frage für mein Rechtsverständnis.

Beamter A11, 7 Kinder, verheiratet. Keine Widersprüche beim Bund gestellt. In 2022 aber bereits Nachzahlung des Familienzuschläge in NRW erhalten für die Jahre 2014 bis 2019. Ab 2019 halt bei der Bundesbehörde eingesetzt. Rechtsschutz vorhanden

Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich mich an der Klage beteiligen möchte, ich erst einen Widerspruch stellen muss?

Danke und VG
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 10.05.2024 10:37
So ist zumindest mein Verständnis, dass der Rechtsweg ohne eingelegten Widerspruch nicht offen steht. Die viel diskutierte Frage, welche rechtliche Bindungskraft das Rundschreiben des BMI entfaltet, wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden. Aber zumindest kannst du für 2024, auch jetzt schon, Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Hans1W am 10.05.2024 12:00
Hat schon jemand den VBB Rechtsschutz befragt nach einer Kostenzusage?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Gruenhorn am 10.05.2024 13:54
VBB hatte mir Rechtsschutz gewährt. Wurde bei Abgabe an das zuständige Dienstleistungszentrum des DBB aber zurückgezogen...
Da der VBB nur auf die Ressourcen des DBB zurückgreift, und dieser den Rechtsschutz in der Angelegenheit ausschließt, wird man so keinen Rechtsschutz erhalten.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Unknown am 10.05.2024 17:33
Hat schon jemand den VBB Rechtsschutz befragt nach einer Kostenzusage?
Der vbb gewährt keinen Rechtsschutz, weil das BMI einen Erlass herausgegeben hat, in den sie auf Widersprüche verzichten und des Weiteren muss erst das neue Gesetz in Kraft treten, damit gehandelt werden kann.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: xap am 10.05.2024 18:12
Den Mitgliedsbeitrag sollte man sich schenken, der ist derzeit definitiv besser bei einer Rechtsschutzversicherung aufgehoben.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Quaestio de dignitate am 10.05.2024 18:53
Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.

Beste Grüße!
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 11.05.2024 13:37
Hallo Zusammen,

ich bin neu in diesem Forum und habe mich extra für diese Diskussion hier angemeldet. Der Sammelklage würde ich mich gerne anschließen. Wie müsste ich vorgehen, wo kann ich mich eintragen.

Beste Grüße!


Sammelklagen gibt es in dem Zusammenhang nicht. Nähere Infos findest du hier:

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123363.msg352971.html#msg352971

oder auch in deinen persönlichen Mittelungen.

VG
PolareuD
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Marsman am 11.05.2024 16:26
Ich bin auch klagewillig, habe für 2021 und 2022 rückwirkend sowie für 2023 und 2024 im laufenden HHJ Widerspruch eingereicht (Eingang bestätigt und ruhend gestellt).

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

Was passiert mit der Klage, wenn zwischenzeitlich (vor Ende des Gerichtsverfahrens) ein Gesetz zur Amtsangemessene Alimentation erlassen wird, und
a) alle Punkte verfassungskonform erfüllt werden
b) teilweise Punkte verfassungskonform erfüllt werden?

Zu den bisher genannten Klagepunkten sehe ich auch eine große Ungleichbehandlung durch den geplanten Abschmelzungsbetrag. Wie kann dieser Punkt in einer Klage Berücksichtigung finden, wenn das Gesetz bisher noch nicht in Kraft gesetzt ist?

VG
Marsman
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 11.05.2024 16:51
Gerichtlich wird letztendlich die höhe der amtsangemessenen Alimentation in den einzelnen Jahren ermittelt. Wenn hier zwischenzeitlich Nachzahlungen erfolgt sind, werden die Ansprüche miteinander verrechnet. Im Extremfall liegt die Differenz bei Null. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Fehlbeträge viel höher sind, als das der Besoldungsgesetzgeber bereit wäre freiwillig zu zahlen.

Wenn ich das richtig verstehe, soll die Klage proaktiv vor einem möglichen Widerspruchsbescheid eingericht werden.

Durch proaktives Handeln wollen wir zuerst den Widersprüchsbescheid erwirken, ggf. durch Untätigkeitsklage. Erst danach kann Feststellungsklage erhoben werden auf amtsangemessene Alimentation.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Dunkelbunter am 13.05.2024 07:44
Was bringt es wenn die RV folgende Zusage macht?
"Unsere Kostenzusage erteilen wir zunächst ausschließlich für die außergerichtliche
Interessenwahrnehmung."
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: xap am 13.05.2024 07:57
Die RSV übernimmt Kosten in der Regel stufenweise. Zeichnet sich ab, dass keine außergerichtliche Lösung absehbar ist, muss durch den RA eine erneute Kostendeckungsanfrage für das Gerichtsverfahren gestellt werden, welche in der Regel auch genehmigt wird. Das zieht sich dann ggf. mit erneuten Anfragen durch die Instanzen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Oberamtsfuzzi am 14.05.2024 09:13
Nach meinem Rechtsverständnis lohnt sich die Klage nur für Kläger, die zumindest Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt haben und scharf darauf sind, bei einer ersehnten Gesetzesänderung rückwirkend Nachzahlungen zu erhalten? Aufgrund Gesetzeszwang ist es ja nicht möglich, dass nur die klagenden Beamten gegenüber allen anderen Beamten für die Zukunft bessergestellt werden.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 14.05.2024 09:57
Da Nachzahlungen „voraussichtlich“ in einen höheren 5-stelligen Bereich zu erwarten sind, ist der Klageweg für den Personenkreis aber auch nachvollziehbar.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Nanum am 14.05.2024 16:22
Hi,


Für mich war der Grund den klageweg zu bestreiten,  dass damit alle meine zukünftigen Ansprüche ebenfalls gewahrt werden. Widerspruch habe ich nir für die vergangenen 2 Jahre eingelegt. Rückwirkend für 2021 wegen dem Rundschreiben halte ich für rechtlich unwirksam.


Es kann sich also auch lohnen.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: flip am 14.05.2024 21:57
Nach meinem Rechtsverständnis lohnt sich die Klage nur für Kläger, die zumindest Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt haben und scharf darauf sind, bei einer ersehnten Gesetzesänderung rückwirkend Nachzahlungen zu erhalten? Aufgrund Gesetzeszwang ist es ja nicht möglich, dass nur die klagenden Beamten gegenüber allen anderen Beamten für die Zukunft bessergestellt werden.
Das mag ja stimmen. Ich jedenfalls möchte mich nicht auf den Gesetzgeber und dessen Winkelzüge verlassen. Man hat ja die letzten zwei Gesetzesentwürfe gesehen und gemerkt wie das BMI sich windet. Bei diesen Entwürfen war zumindest meine Besoldung nicht einmal annähernd in der amtsangemessenen Höhe. Außerdem wird des letzte Entwurf erstmal  nicht weiter verfolgt und liegt auf Eis. Man möchte sich an den Haushaltsmitteln orientieren, also Besoldung nach Kassenlage.
Des weiteren gibt es bezüglich der Besoldung des Bundes eben noch keine Klage und deshalb auch kein Urteil. Es wird höchste Zeit, dass das zur Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht gelangt.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: andreb am 15.05.2024 23:30
Hallo …
Ich bräuchte in der Sache mal ein wenig Unterstützung.

Ende 2022 für 2021 und 2022 Widerspruch erhoben.
Der Eingang des Widerspruchs wurde bestätigt.

Für 2023 habe ich leider erst kurz vor Weihnachten erhoben.
Meinen Widerspruch und den Widerspruch meiner Frau habe ich über dasselbe Faxgerät an das für uns zuständige BVA versandt (dass die Faxe angekommen sind, wurde auf einer Sendebestätigung nachgewiesenen). Zur Sicherheit gingen die Schreiben zusätzlich als Hardcopy über die Hauspost ans BVA.

Lustigerweise wurde der Eingang des Widerspruchs meiner Frau bereits zu Beginn des Jahres bestätigt.
Unlustigerweise wurde mir der Eingang meines Widerspruchs bis heute nicht bescheinigt.
Auf meine Anfrage per E-Mail im Februar (fast zwei Monate später) teilte man mir mit, dass in meiner Besoldungsakte nichts zu finden sei. Ich möge bitte den Widerspruch samt Sendungsbestätigung per Email übersenden. Das habe ich dann auch getan. Seitdem ist wieder nichts passiert und ich warte immernoch auf die Eingangsbestätigung meines Widerspruchs.

Anlässlich der Medienberichte über die „Einstampfung“ des Gesetzesvorhabens habe ich Mitte April erneut um eine Eingangsbestätigung gebeten.

Es ist wieder nichts passiert und mir platzt langsam der Kragen.
Da ich den vorgenannten Emails keine Frist gesetzt habe, muss ich dies vermutlich erst tun ?

Wie könnte ich ggf. weiter vorgehen , damit der Eingang meines Widerspruchs bestätigt wird. ?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Chapman2023 am 16.05.2024 05:24
Hallo PolareuD,

kann leider keine PM senden und bitte um Zusendung des Signal-Links.

VG
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Warzenharry am 16.05.2024 08:41
Hallo …
Ich bräuchte in der Sache mal ein wenig Unterstützung.

Ende 2022 für 2021 und 2022 Widerspruch erhoben.
Der Eingang des Widerspruchs wurde bestätigt.

Für 2023 habe ich leider erst kurz vor Weihnachten erhoben.
Meinen Widerspruch und den Widerspruch meiner Frau habe ich über dasselbe Faxgerät an das für uns zuständige BVA versandt (dass die Faxe angekommen sind, wurde auf einer Sendebestätigung nachgewiesenen). Zur Sicherheit gingen die Schreiben zusätzlich als Hardcopy über die Hauspost ans BVA.

Lustigerweise wurde der Eingang des Widerspruchs meiner Frau bereits zu Beginn des Jahres bestätigt.
Unlustigerweise wurde mir der Eingang meines Widerspruchs bis heute nicht bescheinigt.
Auf meine Anfrage per E-Mail im Februar (fast zwei Monate später) teilte man mir mit, dass in meiner Besoldungsakte nichts zu finden sei. Ich möge bitte den Widerspruch samt Sendungsbestätigung per Email übersenden. Das habe ich dann auch getan. Seitdem ist wieder nichts passiert und ich warte immernoch auf die Eingangsbestätigung meines Widerspruchs.

Anlässlich der Medienberichte über die „Einstampfung“ des Gesetzesvorhabens habe ich Mitte April erneut um eine Eingangsbestätigung gebeten.

Es ist wieder nichts passiert und mir platzt langsam der Kragen.
Da ich den vorgenannten Emails keine Frist gesetzt habe, muss ich dies vermutlich erst tun ?

Wie könnte ich ggf. weiter vorgehen , damit der Eingang meines Widerspruchs bestätigt wird. ?

Um nicht gleich völlig zu eskalieren würde ich vorschlagen, Sie suchen über das Organigramm die entsprechend zuständige, höhere Ebene innerhalb des BVA raus und senden denen eine E-Mail, da hilft dann ggf die Personensuche im Intranet des Bundes (http://x500.intranet.bund.de/) samt bisherigem Schriftverkehrs und bitten, unter Androhung einer Untätigkeitskalge um Klärung des Sachverhaltes.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Idna Enob am 17.05.2024 09:55
Hallo,

wie sieht es aus wenn man keinen Widerspruch eingelegt hat die letzten Jahre. Wieviele Jahre könnte man rückwirkend Widerspruch einlegen? Falls man sich nicht an einer Klage beteiligt und nie Widerspruch eingelegt hat, kann man dann trotzdem als "Trittbrettfahrer" profitieren (auch rückwirkend), wenn zukünftige Klagen erfolgreich wären?

Grüße Idna Enob
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: BlauerJunge am 17.05.2024 10:15
Grundsätzlich müssen Wiedersprüche haushaltsnah, also in dem Jahr für das man auch Widerspruch einlegen möchte, gestellt werden.
AAABER, da zwischenzeitlich einige User berichtet haben, dass ihnen Widersprüche auch vergangener Jahre ruhend gestellt wurden, spricht IMHO nichts dagegen, es einfach zu machen.

Am Ende des Tages ist dein größter Verlust das Porto. ICH würde also per se bis einschließlich 2021 Widerspruch einlegen.

Da du nicht selbst klagst, kannst du erstmal nicht von den Urteilen all jener profitieren, die es getan haben. Das Common Law wie es im us-amerikanischen Recht existiert, also dass Gerichte an die Urteile vergangener Jahr gebunden sind, gibt es in Deutschland in der Form nicht.

Natürlich wird sich ein Gericht anschauen, was andere Richter in ähnlich gelagerten Fällen geurteilt haben aber das ist kein Garant, dass dein Urteil identisch ausfällt.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: PolareuD am 23.05.2024 12:35
Laut dem Prozesskostenrechner von Juris können auch die Verfahrenskosten gemäß RVG und GKG auf mehrere Mandanten verteilt werden, sofern es sich um den gleichen Verfahrensgegenstand handelt (s. Link).

https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp#

Weiß jemand, ob man dazu zwingend die Klagen am selben VG einreichen muss? Oder können auch Verfahren, die an mehreren VG´s eingereicht wurden, zu einem Verfahren subsumiert werden?
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Jochen1976 am 26.05.2024 18:06
Laut dem Prozesskostenrechner von Juris können auch die Verfahrenskosten gemäß RVG und GKG auf mehrere Mandanten verteilt werden, sofern es sich um den gleichen Verfahrensgegenstand handelt (s. Link).

https://www.juris.de/jportal/nav/services/prozesskostenrechner/index.jsp#

Weiß jemand, ob man dazu zwingend die Klagen am selben VG einreichen muss? Oder können auch Verfahren, die an mehreren VG´s eingereicht wurden, zu einem Verfahren subsumiert werden?

Hallo!

die Verteilung der Verfahrenskosten gemäß RVG und GKG auf mehrere Mandanten ist möglich, sofern es sich um denselben Verfahrensgegenstand handelt.

Werden die Klagen am selben Verwaltungsgericht eingereicht, kann das Gericht die Verfahren gemäß § 93 VwGO verbinden. Bei Einreichung an verschiedenen Verwaltungsgerichten ist eine Verbindung komplexer und erfordert eine gerichtliche Verweisung gemäß § 83 VwGO. Hierbei müssen die Gerichte die Sachdienlichkeit prüfen und koordinieren.
Titel: Antw:Klage gegen den Bund bzgl. der Thematik Amtsangemessene Alimentation
Beitrag von: Apprentice am 28.05.2024 10:06
Hallo zusammen,

bisher habe ich hier im Forum nur mitgelesen, aber jetzt möchte ich mich gerne zu Wort melden.
Ich habe mich entschieden, dem Kreis der Klagewilligen beizutreten, weil der Besoldungsgesetzgeber einfach nicht handelt. Deshalb habe ich Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei Neie aufgenommen.

Ich bin echt gespannt, wie viele von euch sich bisher dort gemeldet haben und welches Angebot die Kanzlei am Ende des Monats zur Vertretung unserer Interessen machen wird.

Eckdaten: A11, 2 Kinder, Wohngeldstufe IV, Widerspruch für 2021, 2022, 2023

Beste Grüße