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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerinRLP am 02.05.2024 07:34
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Liebe alle,
vor einigen Wochen hat uns die Rhein-Zeitung über dieses Vorgehen der Landesregierung in Kenntnis gesetzt, aus dem hervorgeht, dass die Regierung wohl sehr wohl weiß oder zumindest vermutet, rechtswidrig zu besolden:
https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html
Auch der DGB äußerte sich: https://rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/presse/++co++943ac714-fc90-11ee-9626-f7e0fffd9e88
Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!
Hat seitdem jemand Neuigkeiten über seine Gewerkschaft o.ä. erhalten?
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Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!
Nach meier Kenntnis handelt es sich um ein vom dbb unterstütztes Musterverfahren. Scheint mir hier also eher nicht angebracht auf den dbb zu schimpfen ;-) Da wäre es wohl auch eher unklug Interna über die Presse zu spielen, solange noch keine belastbaren Informationen da sind. Vom Spielfeldrand meckert es sich für den DGB natürlich wesentlich einfacher ::)
Ich glaube hier wird hinter den Kullissen ganz gewaltig gerungen. Wenn die Landesregierungen einfach jedes Musterverfahren mit einem Vergleich gegen eine Geldzahlung (hat beinahe etwas vom Ablasshandel) töten könnten, würde dies aber wohl gegen § 2 Abs. 2 LBesG RLP (und Parallelregelungen in den anderen Ländern und dem BBesG) verstoßen.
Ab einem bestimmten Vergleichsbetrag wird wohl jeder Musterkläger schwach werden. Wenn die dem Kläger jetzt 20.000,00 EUR p.a. anbieten, wären das für den Landeshaushalt immer noch absolute Peanuts, aber die Sache wäre erstmal vom Tisch. Das ist halt das Problem daran, dass die Verbände nicht selbst klagen dürfen, sondern sich stets natürlicher Personen als "Strohmänner" bedienen müssen.
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Mir geht es um das Informieren der Mitglieder durch den DBB-RLP. Auf deren Homepage ist immer noch ein allgemeiner Platzhalter aus dem Januar. Nichts zu den Verfahren ... Deshalb dieser Forumsbeitrag ... ! Wenn ich Sie richtig verstehe, müsste das Land, umso mehr Klagen vor Gericht verhandelt werden, irgendwann das im Vergleich angebotene auf alle weiteren Beamten umlegen!? Ergo: Man sollte klagen, da umso mehr Klagen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Beamten profitieren kann!?
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Weiter gehts im genannten Fall: https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz/landespolitik_artikel,-besoldung-von-beamten-in-rheinlandpfalz-verfassungswidrig-jetzt-ist-bundesverfassungsgericht-am-zug-_arid,2660553.html
Ob RLP den gleichen Weg wie Hessen einschlägt und schonmal erhöht (auch um Hessen nicht noch mehr davon ziehen zu lassen) bevor das BVerG sein Urteil fällt (was ja noch dauern wird)?
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Hier auch noch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz:
https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht
Interessant ist sicherlich der Verweis am Ende der Mitteilung, dass wohl immer wieder Vergleiche vom Land angestrebt werden!
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Hab am Montag auch meinen Widerspruchsbescheid bekommen… mit der erwarteten Begründung
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Ebenso. Ich finde es unterirdisch, dass vor dem Hintergrund des gerade erst erfolgten Urteils noch nicht einmal ein automatisches ruhend stellen, wie es Hessen vorgemacht hat, angeboten wird. Das ist wirklich ein Armutsurteil. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen!
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Ebenso. Ich finde es unterirdisch, dass vor dem Hintergrund des gerade erst erfolgten Urteils noch nicht einmal ein automatisches ruhend stellen, wie es Hessen vorgemacht hat, angeboten wird. Das ist wirklich ein Armutsurteil. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen!
Du kannst ja mal berichten, wie es bei dir weitergeht
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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
Wurde deine bisherigen Klagen dann ruhend gestellt?
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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
Wurde deine bisherigen Klagen dann ruhend gestellt?
Ja, bisher sind alle drei Klagen ruhend gestellt.
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Hast du auch eine Verjährungsverzichtserklärung vom Land verlangt?
Habe mittlerweile auch Klage eingereicht...
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Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."
Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft
Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?
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Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."
Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft
Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?
Das hilft ein bisschen, allerdings ist es immer noch so, dass man in den Besoldungsgruppen A12 - A14, die die pfälzische Landesregierung meint, hier zu verbessern, ca 300 €/netto hinter Hessen liegt. Da beispielsweise Lehrkräfte in der Grundschule in Hessen zukünftig nach hessischem A13 besoldet werden und auf der anderen Seite des Rheins nach (pfälzischem) A12, verdient man in Hessen als "normale" Grundschullehrkraft zukünftig teilweise genauso viel, teilweise sogar mehr als die Leiterin einer Grundschule in RLP ... ! Ähnliches gilt am Gymnasium. Der hessische Grundschullehrer verdient mit mit hessischem A13 perspektivisch genauso viel wie der pfälzische Oberstudienrat (A14). Von daher gibt es in RLP demnächst keine Beförderung mehr, sondern eher eine Anpassung (...). Man muss als pfälzischer Gymnasiallehrer dann ca 7 Jahre warten bis man das gleiche verdienen darf wie ein hessischer Grundschullehrer.
Noch so ein pfälzisches Gimmick: Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe.
Nach der veröffentlichten Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Koblenz liegen die Besoldungsgruppen A8 und A9 teilweise bis zu 20% zu niedrig. Durch das Abstandsgebot können ähnliche Zahlen auch auf höhere Besoldungsgruppen angewendet werden.
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Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe.
Genau darauf zielte meine Frage ab. Alle, die vor dem 01.07.2024 in Stufe 4 waren, haben sich dies mit Erfahrung verdient, alle anderen bekommen eine Stufe, oder 2 Jahre in der entsprechenden "Erfahrungs"stufentabelle, geschenkt.
Das soll "amtsangemessen" sein? Was sagen die Verbände und/oder Gerichte dazu? Gibt es aus anderen Ländern Präzedenzfälle?
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Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?
"Liebe Kunden, Kasse Zwei eröffnet in Kürze. Legen Sie bereits jetzt ihre Ware aufs Kassenband" ... und so schreitet Jungspund Gregor Glücklich seitwärts kommend als erstes an die Kasse Zwei, während Walter Wachtmeister an Kasse Eins ihn ankeift: "Ich warte hier schon sieben Minuten in dieser Schlange. Stellen Sie sich gefälligst so hin, um die entsprechende Zeit ebenfalls abzubummeln."
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Genau darauf zielte meine Frage ab. Alle, die vor dem 01.07.2024 in Stufe 4 waren, haben sich dies mit Erfahrung verdient, alle anderen bekommen eine Stufe, oder 2 Jahre in der entsprechenden "Erfahrungs"stufentabelle, geschenkt.
Das soll "amtsangemessen" sein? Was sagen die Verbände und/oder Gerichte dazu? Gibt es aus anderen Ländern Präzedenzfälle?
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Na, wir sind in RLP - nicht in Hessen oder NRW. Der DBB RLP lobt sich lieber selbst (vom besprochenen Thema weit und breit keine Stellungnahme): https://www.dbb-rlp.de
Die GdP RLP ist ziemlich gut was das Thema anbelangt: https://www.gdp.de/rheinland-pfalz/de/stories/2024/06/lff-hat-widersprueche-zur-alimentation-2023-beschieden
Präzedenzfälle gibt es nicht, dass es wüsste, allerdings kann man sich - wie so oft - in Hessen etwas abschauen: Die haben mal schnell 2 x 3 % für ALLE draufgesattelt und nicht die pfälzische Winzersolidarität beschworen!
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Hast du auch eine Verjährungsverzichtserklärung vom Land verlangt?
Habe mittlerweile auch Klage eingereicht...
Ja, die habe ich.
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Kurzer Nachtrag: Auch der DGB RLP/Saar hat sich im April zum Thema positioniert/geäußert: https://rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/presse/++co++943ac714-fc90-11ee-9626-f7e0fffd9e88
Eigentlich irre, dass der DBB dazu nicht einmal eine Stellungnahme abgibt!
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Man gibt sich betont bedeckt - auch bei der GdP RLP. Post vom 15.07.24 zum Treffen mit der Finanzministerin Ahnen, die auch nicht zum Thema zitiert wird über das allerdings gesprochen wurde: https://www.gdp.de/rheinland-pfalz/de/stories/2024/07/besuch-bei-doris-ahnen
Gleichzeitig zur verfassungswidrig zu niedrigen Alimentation versucht die Regierung die Rechtsstaatlichkeit zu loben: https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-als-unsere-verfassung-sichert-das-grundgesetz-demokratie-und-rechtsstaat
Pfälzische Realsatire!?
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Hier wurde eine interessante Anfrage an das Finanzministerium des Landes RLP gestellt, deren Weiterverfolgung interessant werden könnte: https://fragdenstaat.de/anfrage/vergleiche-alimentationsstreitigkeiten/
Es geht um die Vergleiche der Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in den Besoldungsgruppen A4 und A6, auf die auch das OVG Koblenz in seinen Stellungnahmen zu den Verfahren, die an das BVerfG weitergeleitet wurden, verwies.
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Hier die Antwort des Finanzministeriums, wie erwartet:
Sehr << Antragsteller:in >>
Ihr Antrag nach dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) vom 20. August 2024 wird gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 sowie § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LTranspG abgelehnt, denn die konkrete Ausgestaltung der geschlossenen Vergleiche hat einerseits Auswirkungen auf eine ganze Reihe anhängiger, noch nicht abgeschlossener Gerichtsverfahren zur amtsangemessenen Alimentation in Rheinland-Pfalz und andererseits könnte auch eine anonymisierte Abschrift Rückschlüsse auf die höchstpersönlichen Verhältnisse der jeweils betroffenen Klägerseite ermöglichen. Darüber hinaus geht es um Belange des behördlichen Entscheidungsprozesses gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 LTranspG, so dass im Wege einer Gesamtabwägung Ihr Informationsinteresse hier zurücksteht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium der Finanzen, Kaiser-Friedrich-Straße 5, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Für die formgebundene, rechtsverbindliche elektronische Kommunikation hat die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz einen Zugang eröffnet, den Sie ebenfalls verwenden können, den Online-Dienst Virtuelle Poststelle (VPS). Bitte registrieren Sie sich hierfür vorab im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz (https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00).
Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 12 Abs. 4 LTranspG). Wir weisen darauf hin, dass die Anrufung keinen Einfluss auf die vorstehende Widerspruchsfrist hat. Die Adresse: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz.
Mit freundlichen Grüßen
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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf
Die Anfrage sollte explizit für 2024 nochmal gestellt werden ...
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https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/9696-18.pdf
Die Anfrage sollte explizit für 2024 nochmal gestellt werden ...
Interessant - Danke für den Link zum Dokument!
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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?
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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?
Auch wenn ich mit dem Vorgehen des Finanzministeriums bei dem Thema nicht einverstanden bin, kann ich mir kaum vorstellen, dass auf Anfragen im Landtag gelogen wird. Warum die Klagen zurückgezogen wurden, interessiert mich natürlich auch. Da müsste dann wohl eine Landtagsfraktion nochmal nachfragen ... !
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Hat es tatsächlich keine Zahlungen gegeben oder ist das gelogen? Weshalb wurden die Klagen dann zurückgezogen? Oder betrifft der neuere Sachverhalt (der in den News kommunizierten Vergleiche) nur das Jahr 2024?
Weil die Vergleiche offenbar die Stadt Koblenz betroffen haben… insoweit kann das Land mangels Kenntnissen in den Kommunen nicht für diese antworten
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Auch bei der nächsten Ausschusssitzung steht das Thema (natürlich, wie könnte es anders ein) nicht auf der Tagesordnung: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/haushaltsa-e-54-18.pdf
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Zum auf dem Laufenden bleiben - weiter gehts: https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Bezahlung-von-Beamten-soll-vor-das-Bundesverfassungsgericht-article25266678.html
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Hier nochmal flott die Pressemitteilung des Gerichts:
https://justiz.rlp.de/aktuelles/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-in-der-besoldungsgruppe-a-8-in-den-jahren-2012-bis-2014-wegen-verletzung-des-mindestabstandsgebots-verfassungswidrig
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Da würde ich gerne beide Beschlüsse lesen:
Als A8er - 6,9 % unter amtsungebundenes Beamtenexistenzminimum, als A9er alles Paletti!?
Na denn, eine weitere Vorlage, ein weiterer Auslöser für KK (KarlsRuher-Katalepsie) "Wenn ihr mir weitere Beschlüssen, Rügen, Anfragen, ... zumutet, komme ich erst Recht nicht dazu daran zu denken, mich den bisherigen Vorgängen ernsthaft zu widmen."
...und im Forum grassiert die Alimetationsanpassungs-Enzephalitis
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Wow! Der DBB RLP meldet sich zu Wort. Die amtsangemessene Alimentation hat man wohl vergessen anzusprechen. Zumindest wird darüber nicht berichtet. Der Rest sind allgemeine Platzhalter. Schade - Chance verpasst! Ein Verband, den niemand braucht!
https://www.dbb-rlp.de/aktuelles/news/personalgewinnung-und-personalbindung-im-oeffentlichen-dienst-sind-daueraufgabe/
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Es gibt Neues: Alles bleibt beim Alten. Es ist völlig in Ordnung, dass Grundschullehrkräfte in Hessen in 3,5 Jahren mehr verdienen als pfälzische Oberstudienräte! Mainz feiert Karneval und Frau Ahnen macht mit. Die AA und die laufenden Verfahren hat der DBB RLP wohl vergessen im Gespräch.
https://www.dbb-rlp.de/aktuelles/news/dbb-landesleitung-zu-gast-im-finanzministerium/