Autor Thema: [RP] amtsangemessene Alimentation - Landesregierung scheut Urteil  (Read 17922 times)

LehrerinRLP

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Liebe alle,

vor einigen Wochen hat uns die Rhein-Zeitung über dieses Vorgehen der Landesregierung in Kenntnis gesetzt, aus dem hervorgeht, dass die Regierung wohl sehr wohl weiß oder zumindest vermutet, rechtswidrig zu besolden:

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Auch der DGB äußerte sich: https://rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/presse/++co++943ac714-fc90-11ee-9626-f7e0fffd9e88

Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!

Hat seitdem jemand Neuigkeiten über seine Gewerkschaft o.ä. erhalten?

« Last Edit: 08.06.2024 02:46 von Admin »

Malkav

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Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!

Nach meier Kenntnis handelt es sich um ein vom dbb unterstütztes Musterverfahren. Scheint mir hier also eher nicht angebracht auf den dbb zu schimpfen ;-) Da wäre es wohl auch eher unklug Interna über die Presse zu spielen, solange noch keine belastbaren Informationen da sind. Vom Spielfeldrand meckert es sich für den DGB natürlich wesentlich einfacher  ::)

Ich glaube hier wird hinter den Kullissen ganz gewaltig gerungen. Wenn die Landesregierungen einfach jedes Musterverfahren mit einem Vergleich gegen eine Geldzahlung (hat beinahe etwas vom Ablasshandel) töten könnten, würde dies aber wohl gegen § 2 Abs. 2 LBesG RLP (und Parallelregelungen in den anderen Ländern und dem BBesG) verstoßen.

Ab einem bestimmten Vergleichsbetrag wird wohl jeder Musterkläger schwach werden. Wenn die dem Kläger jetzt 20.000,00 EUR p.a. anbieten, wären das für den Landeshaushalt immer noch absolute Peanuts, aber die Sache wäre erstmal vom Tisch. Das ist halt das Problem daran, dass die Verbände nicht selbst klagen dürfen, sondern sich stets natürlicher Personen als "Strohmänner" bedienen müssen.

LehrerinRLP

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Mir geht es um das Informieren der Mitglieder durch den DBB-RLP. Auf deren Homepage ist immer noch ein allgemeiner Platzhalter aus dem Januar. Nichts zu den Verfahren ... Deshalb dieser Forumsbeitrag ... ! Wenn ich Sie richtig verstehe, müsste das Land, umso mehr Klagen vor Gericht verhandelt werden, irgendwann das im Vergleich angebotene auf alle weiteren Beamten umlegen!? Ergo: Man sollte klagen, da umso mehr Klagen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Beamten profitieren kann!?

LehrerinRLP

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Weiter gehts im genannten Fall: https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz/landespolitik_artikel,-besoldung-von-beamten-in-rheinlandpfalz-verfassungswidrig-jetzt-ist-bundesverfassungsgericht-am-zug-_arid,2660553.html

Ob RLP den gleichen Weg wie Hessen einschlägt und schonmal erhöht (auch um Hessen nicht noch mehr davon ziehen zu lassen) bevor das BVerG sein Urteil fällt (was ja noch dauern wird)?

LehrerinRLP

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Hier auch noch die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz:
https://vgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/pressemitteilungen/detail/besoldung-von-beamten-in-rheinland-pfalz-verfassungswidrig-vorlage-an-das-bundesverfassungsgericht

Interessant ist sicherlich der Verweis am Ende der Mitteilung, dass wohl immer wieder Vergleiche vom Land angestrebt werden!

RLP91

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Hab am Montag auch meinen Widerspruchsbescheid bekommen… mit der erwarteten Begründung

LehrerinRLP

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Ebenso. Ich finde es unterirdisch, dass vor dem Hintergrund des gerade erst erfolgten Urteils noch nicht einmal ein automatisches ruhend stellen, wie es Hessen vorgemacht hat, angeboten wird. Das ist wirklich ein Armutsurteil. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen!

RLP91

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Ebenso. Ich finde es unterirdisch, dass vor dem Hintergrund des gerade erst erfolgten Urteils noch nicht einmal ein automatisches ruhend stellen, wie es Hessen vorgemacht hat, angeboten wird. Das ist wirklich ein Armutsurteil. Ich werde mir nun Rechtsbeistand holen!

Du kannst ja mal berichten, wie es bei dir weitergeht

stressinger

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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....

LehrerinRLP

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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
Wurde deine bisherigen Klagen dann ruhend gestellt?

stressinger

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Widerspruchsbescheid kam auch bei mir am Montag an. Der meiner Frau allerdings noch nicht. Seltsam.
Werde dann nächste Woche zum Anwalt gehen und Klageerweiterung machen lassen. Sind dann jetzt 4 Jahre....
Wurde deine bisherigen Klagen dann ruhend gestellt?
Ja, bisher sind alle drei Klagen ruhend gestellt.

RLP91

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Hast du auch eine Verjährungsverzichtserklärung vom Land verlangt?

Habe mittlerweile auch Klage eingereicht...

Mark 5

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Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."

Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft

Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?

LehrerinRLP

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Wie verhält es sich eigentlich hiermit:
"Zum 01.07.2024 entfällt in den Besoldungsgruppen A12 bis A14 die Stufe 3 und in der Besoldungsgruppe R1 die Stufe 1. Die in den vorgenannten Stufen zugeordneten Beamtinnen/Beamte sowie Richterinnen/Richter werden an diesem Tag der nächsthöheren Stufe zugeordnet."

Quelle: https://www.lff.rlp.de/fachliche-themen/detail/bezuegeanpassung-nach-dem-lbvanpg-2024-2025_ft

Geht das mit einer verfassungskonformen Besoldung zusammen?

Das hilft ein bisschen, allerdings ist es immer noch so, dass man in den Besoldungsgruppen A12 - A14, die die pfälzische Landesregierung meint, hier zu verbessern, ca 300 €/netto hinter Hessen liegt. Da beispielsweise Lehrkräfte in der Grundschule in Hessen zukünftig nach hessischem A13 besoldet werden und auf der anderen Seite des Rheins nach (pfälzischem) A12, verdient man in Hessen als "normale" Grundschullehrkraft zukünftig teilweise genauso viel, teilweise sogar mehr als die Leiterin einer Grundschule in RLP ... ! Ähnliches gilt am Gymnasium. Der hessische Grundschullehrer verdient mit mit hessischem A13 perspektivisch genauso viel wie der pfälzische Oberstudienrat (A14). Von daher gibt es in RLP demnächst keine Beförderung mehr, sondern eher eine Anpassung (...). Man muss als pfälzischer Gymnasiallehrer dann ca 7 Jahre warten bis man das gleiche verdienen darf wie ein hessischer Grundschullehrer.

Noch so ein pfälzisches Gimmick: Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe.

Nach der veröffentlichten Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Koblenz liegen die Besoldungsgruppen A8 und A9 teilweise bis zu 20% zu niedrig. Durch das Abstandsgebot können ähnliche Zahlen auch auf höhere Besoldungsgruppen angewendet werden.

Mark 5

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Zitat
Da nur die erste Erfahrungsstufe angepasst wird und nicht die ganze Tabelle versetzt wird, streut die pfälzische Landesregierung soziale Ungleichheit ins System. Beispiel: Kollege A arbeitet seit 2 Jahren in RLP und kommt nun aufgrund seiner Erfahrung in die nächste Erfarhungsstufe. Kollege B ist seit einem Jahr da und wird zum 01.07.24 auch in diese nächste "Erfahrungs"stufe gehoben. Es handelt sich somit in diesem Jahr nicht mehr um eine Erfahrungs-, sondern eher um eine Art Zufalls- oder Glücksstufe. 

Genau darauf zielte meine Frage ab. Alle, die vor dem 01.07.2024 in Stufe 4 waren, haben sich dies mit Erfahrung verdient, alle anderen bekommen eine Stufe, oder 2 Jahre in der entsprechenden "Erfahrungs"stufentabelle, geschenkt.
Das soll "amtsangemessen" sein? Was sagen die Verbände  und/oder Gerichte dazu? Gibt es aus anderen Ländern Präzedenzfälle?