Autor Thema: (RP) amtsangemessene Alimentation - Landesregierung scheut Urteil  (Read 1738 times)

LehrerinRLP

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Liebe alle,

vor einigen Wochen hat uns die Rhein-Zeitung über dieses Vorgehen der Landesregierung in Kenntnis gesetzt, aus dem hervorgeht, dass die Regierung wohl sehr wohl weiß oder zumindest vermutet, rechtswidrig zu besolden:

https://www.rhein-zeitung.de/region/rheinland-pfalz_artikel,-streit-um-beamtengehalt-vor-oberverwaltungsgericht-finanzministerin-ahnen-scheut-offenbar-urteil-_arid,2643702.html

Auch der DGB äußerte sich: https://rheinland-pfalz-saarland.dgb.de/presse/++co++943ac714-fc90-11ee-9626-f7e0fffd9e88

Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!

Hat seitdem jemand Neuigkeiten über seine Gewerkschaft o.ä. erhalten?


Malkav

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Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!

Nach meier Kenntnis handelt es sich um ein vom dbb unterstütztes Musterverfahren. Scheint mir hier also eher nicht angebracht auf den dbb zu schimpfen ;-) Da wäre es wohl auch eher unklug Interna über die Presse zu spielen, solange noch keine belastbaren Informationen da sind. Vom Spielfeldrand meckert es sich für den DGB natürlich wesentlich einfacher  ::)

Ich glaube hier wird hinter den Kullissen ganz gewaltig gerungen. Wenn die Landesregierungen einfach jedes Musterverfahren mit einem Vergleich gegen eine Geldzahlung (hat beinahe etwas vom Ablasshandel) töten könnten, würde dies aber wohl gegen § 2 Abs. 2 LBesG RLP (und Parallelregelungen in den anderen Ländern und dem BBesG) verstoßen.

Ab einem bestimmten Vergleichsbetrag wird wohl jeder Musterkläger schwach werden. Wenn die dem Kläger jetzt 20.000,00 EUR p.a. anbieten, wären das für den Landeshaushalt immer noch absolute Peanuts, aber die Sache wäre erstmal vom Tisch. Das ist halt das Problem daran, dass die Verbände nicht selbst klagen dürfen, sondern sich stets natürlicher Personen als "Strohmänner" bedienen müssen.

LehrerinRLP

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Mir geht es um das Informieren der Mitglieder durch den DBB-RLP. Auf deren Homepage ist immer noch ein allgemeiner Platzhalter aus dem Januar. Nichts zu den Verfahren ... Deshalb dieser Forumsbeitrag ... ! Wenn ich Sie richtig verstehe, müsste das Land, umso mehr Klagen vor Gericht verhandelt werden, irgendwann das im Vergleich angebotene auf alle weiteren Beamten umlegen!? Ergo: Man sollte klagen, da umso mehr Klagen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vielzahl von Beamten profitieren kann!?