Vom DBB-RLP - wie könnte es anders sein - gab es natürlich keine Stellungnahme (...)!
Nach meier Kenntnis handelt es sich um ein vom dbb unterstütztes Musterverfahren. Scheint mir hier also eher nicht angebracht auf den dbb zu schimpfen ;-) Da wäre es wohl auch eher unklug Interna über die Presse zu spielen, solange noch keine belastbaren Informationen da sind. Vom Spielfeldrand meckert es sich für den DGB natürlich wesentlich einfacher
Ich glaube hier wird hinter den Kullissen ganz gewaltig gerungen. Wenn die Landesregierungen einfach jedes Musterverfahren mit einem Vergleich gegen eine Geldzahlung (hat beinahe etwas vom Ablasshandel) töten könnten, würde dies aber wohl gegen § 2 Abs. 2 LBesG RLP (und Parallelregelungen in den anderen Ländern und dem BBesG) verstoßen.
Ab einem bestimmten Vergleichsbetrag wird wohl jeder Musterkläger schwach werden. Wenn die dem Kläger jetzt 20.000,00 EUR p.a. anbieten, wären das für den Landeshaushalt immer noch absolute Peanuts, aber die Sache wäre erstmal vom Tisch. Das ist halt das Problem daran, dass die Verbände nicht selbst klagen dürfen, sondern sich stets natürlicher Personen als "Strohmänner" bedienen müssen.